Wettbewerbsprobleme im Lebensmitteleinzelhandel Justus ... - DICE
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Nr 48<br />
<strong>Wettbewerbsprobleme</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong><br />
<strong>Justus</strong> Haucap,<br />
Ulrich He<strong>im</strong>eshoff,<br />
Gordon J. Klein,<br />
Dennis Rickert,<br />
Christian Wey<br />
September 2013
IMPRESSUM<br />
<strong>DICE</strong> ORDNUNGSPOLITISCHE PERSPEKTIVEN<br />
Veröffentlicht durch:<br />
düsseldorf university press (dup) <strong>im</strong> Auftrag der<br />
Heinrich‐Heine‐Universität Düsseldorf, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät,<br />
Düsseldorf Institute for Competition Economics (<strong>DICE</strong>), Universitätsstraße 1,<br />
40225 Düsseldorf, Deutschland<br />
www.dice.hhu.de<br />
Herausgeber:<br />
Prof. Dr. <strong>Justus</strong> Haucap<br />
Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (<strong>DICE</strong>)<br />
Tel: +49(0) 211‐81‐15125, E‐Mail: haucap@dice.hhu.de<br />
<strong>DICE</strong> ORDNUNGSPOLITISCHE PERSPEKTIVEN<br />
Alle Rechte vorbehalten. Düsseldorf 2013<br />
ISSN 2190‐992X (online) ‐ ISBN 978‐3‐86304‐648‐4
<strong>Wettbewerbsprobleme</strong> <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> a<br />
September 2013<br />
<strong>Justus</strong> Haucap, Ulrich He<strong>im</strong>eshoff, Gordon J. Klein, Dennis Rickert und Christian Wey b<br />
Zusammenfassung:<br />
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit aktuellen <strong>Wettbewerbsprobleme</strong>n <strong>im</strong> deutschen<br />
<strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong>. Im Mittelpunkt der Analyse stehen der zunehmende Konzentrationsprozess<br />
und seine Determinanten. Darauf aufbauend diskutieren wir Aspekte der Marktabgrenzung<br />
insbesondere <strong>im</strong> Hinblick auf Discounter sowie die aus dem Konzentrationsprozess<br />
unter Umständen resultierende Nachfragemacht des Handels. Die Darstellung zeigt, dass<br />
Nachfragemacht von Händlern nicht pauschal bewertet werden kann, sondern ein dynamisches<br />
Phänomen darstellt, welches <strong>im</strong> Einzelfall betrachtet werden muss. Darüber hinaus ist bislang<br />
keineswegs klar, ob Nachfragemacht tatsächlich negative Effekte auf Wettbewerb oder<br />
Verbraucher hat. Des Weiteren werden die jüngsten Empfehlungen der Monopolkommission in<br />
Bezug auf die wettbewerbsrechtliche Behandlung von Nachfragemacht ausführlich gewürdigt.<br />
Hier ist insbesondere die ablehnende Haltung der Monopolkommission bezüglich des Verbots<br />
von Verkäufen unter Einstandspreisen sowie die Behandlung vertikaler Bindungen zu nennen.<br />
a<br />
b<br />
Wir bedanken uns bei Lars Koch, Christiane Kehder, Olaf Roik und den Teilnehmern der Jahrestagung 2013<br />
der Arbeitsgruppe Wettbewerb <strong>im</strong> Wirtschaftspolitischen Ausschuss des Vereins für Socialpolitik für<br />
wertvolle Kommentare. Dieser Beitrag ist <strong>im</strong> Kontext des Forschungsprojektes „Vertragsregulierung und<br />
Kartelle“ entstanden, das durch den Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt wurde.<br />
Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (<strong>DICE</strong>), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf,<br />
Universitätsstr. 1, 40225 Düsseldorf, Email: haucap@dice.hhu.de.
1. Einleitung<br />
Der <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> (LEH) zeichnet sich in Deutschland – wie auch international –<br />
durch eine wachsende Marktkonzentration aus. Mindestens drei Ursachen lassen sich für diesen<br />
Konzentrationsprozess identifizieren: Zunächst sind dies offensichtlich die zahlreichen<br />
Fusionen und Übernahmen der letzten Jahre. Prominente Beispiele hierfür sind die Übernahme<br />
der Plus-Filialen durch Edeka und Rewe (Bundeskartellamt, 2007) oder der Verkauf von Ratio-<br />
Filialen unter anderem an Edeka (Bundeskartellamt, 2010a). Edeka hat zudem die Getränkemarktkette<br />
trinkgut übernommen (Bundeskartellamt, 2010b), während die Schweizerische<br />
Migros durch die Übernahme der tegut-Märkte in den deutschen Markt eingetreten ist. Ein<br />
neuerer Zusammenschluss ist die Übernahme der Wasgau-Märkte durch Rewe, die kürzlich<br />
vom Bundeskartellamt genehmigt wurde (Bundeskartellamt, 2013). Die durch Fusionen und<br />
Übernahmen verursachte Marktkonzentration ist jedoch kein spezifisch deutsches Thema. Die<br />
<strong>im</strong> European Competition Network (ECN) zusammengefassten Wettbewerbsbehörden haben<br />
zwischen 2004 und 2011 fast 1300 Fusionsvorhaben <strong>im</strong> Lebensmittelbereich untersucht; davon<br />
entfiel etwa ein Drittel auf den LEH (vgl. ECN, 2012, S. 42 ff.). Im Vergleich zu anderen<br />
Branchen ist diese Zahl beeindruckend.<br />
Zusammenschlüsse und Übernahmen sind aber nicht die einzigen Gründe für den<br />
Konzentrationsprozess. Vielmehr fördern auch der technologische Fortschritt sowie die Marktliberalisierung<br />
die Konzentration. Wie Beck, Grajek und Wey (2011) empirisch belegt haben,<br />
wurden z. B. moderne Barcodes und Scannerkassen zunächst überwiegend von großen Supermarktketten<br />
eingesetzt, welche in wesentlich größerem Umfang als kleinere Wettbewerber den<br />
technischen Fortschritt nutzen und somit Produktivitätsvorteile gewinnen. Diese Produktivitätsverbesserungen<br />
resultieren in Kostensenkungen und folglich in Wettbewerbsvorteilen für die<br />
größeren Marktteilnehmer. Große Ketten profitieren so wesentlich stärker als der klassische<br />
Einzelhändler mit einer oder wenigen Verkaufsstätten vom technischen Fortschritt.<br />
Auch Veränderungen der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen sind selten<br />
vollkommen wettbewerbsneutral in ihrer Wirkung. So haben <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> z. B.<br />
die Reformen der Ladenöffnungszeiten auch Nebenwirkungen. Wie Wenzel (2011) zeigt, hängt<br />
die Wirkung einer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten stark von den Effizienzunterschieden<br />
zwischen unabhängigen Händlern und großen Ketten ab. Ist der Effizienzunterschied<br />
gering, wählt der unabhängige Händler längere Öffnungszeiten und kann von der<br />
Liberalisierung profitieren. Sind die Effizienzunterschiede jedoch groß, so profitieren große<br />
Ketten deutlich stärker. Ein möglicher Grund für etwaige Effizienzunterschiede kann z. B. in<br />
einer unterschiedlichen Personalstruktur verschiedener Handelsformate liegen, aber auch auf<br />
Unterschiede in der Beschaffung zurückzuführen sein.<br />
-2-
Vor dem Hintergrund der Größenunterschiede der Händler <strong>im</strong> Einzelhandel ist von<br />
relativ deutlichen Effizienzunterschieden auszugehen, sodass die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten<br />
– dem theoretischen Modell zufolge – tendenziell größere Unternehmen stärker<br />
profitieren lässt und somit zum Konzentrationsprozess beiträgt. Somit sind (a) technischer<br />
Fortschritt und (b) Reformen des regulatorischen Umfelds neben (c) Fusionen und Übernahmen<br />
wichtige Determinanten der Marktstruktur <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> in Deutschland und<br />
international.<br />
Der vorliegende Beitrag erörtert in den folgenden Abschnitten zunächst allgemein die<br />
Wettbewerbssituation <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> in Deutschland auf der Absatzseite, bevor<br />
anschließend die Beschaffungsseite betrachtet wird. Anschließend diskutieren wir, wie eine<br />
adäquate Marktabgrenzung <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> aussehen könnte. Die Besonderheiten<br />
der Marktabgrenzung werden anhand einer empirischen Studie des Marktes für Babywindeln<br />
verdeutlicht. Darüber hinaus befassen wir uns mit der Rolle von Nachfragemacht <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong><br />
und stellen eine Fallstudie vor, die sich den Boykott einer führenden<br />
Handelskette durch einen kleinen regionalen Lieferanten zu Nutze macht, um zu zeigen, dass<br />
auch kleine Lieferanten bei einer ausgeprägten Differenzierungsstrategie und lokal hohem<br />
Marktanteil signifikante Verhandlungsmacht besitzen können. In diesem Zusammenhang wird<br />
auch die Bedeutung des Konsumentenverhaltens für die Verhandlungsmachtverteilung anhand<br />
des sogenannten One-Stop-Shoppings verdeutlicht.<br />
Des Weiteren werden neuere Entwicklungen der Wettbewerbspolitik – sofern sie <strong>im</strong><br />
Zusammenhang mit dem <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> stehen – betrachtet. Dies sind insbesondere<br />
die laufende Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts, die Ausführungen der Monopolkommission<br />
zum Einzelhandel sowie die relevanten Änderungen <strong>im</strong> Rahmen der jüngsten<br />
Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Der Aufsatz schließt mit einer<br />
Zusammenfassung und Schlussfolgerungen aus der Analyse für künftige Maßnahmen.<br />
2. Wettbewerbssituation <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> in Deutschland<br />
2.1 <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> <strong>im</strong> Fokus der Wettbewerbspolitik<br />
Der <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> steht bereits seit geraumer Zeit <strong>im</strong> Fokus der Politik. Neben<br />
Diskussionen über Arbeitsbedingungen, Ladenöffnungszeiten und geklaute Bons für<br />
Leergutpfand wird auch die Qualität der Lebensmittel <strong>im</strong>mer wieder in der Politik thematisiert<br />
und mit dem Thema Wettbewerb verknüpft. Die damalige Bundesministerin für Ernährung,<br />
Landwirtschaft und Verbraucherschutz ließ z. B. folgendes <strong>im</strong> Mai 2012 in der BILD-Zeitung<br />
verlautbaren:<br />
-3-
„Mich besorgt der <strong>im</strong>mer aggressivere Wettbewerb unter den Lebensmittel-Discountern. Ich<br />
werbe für mehr Wertschätzung von Lebensmitteln. Unternehmen, die um jeden Preis nur<br />
ihren Marktanteil <strong>im</strong> Auge haben und denen die Wertschätzung ihrer Waren egal ist,<br />
verspielen langfristig das Vertrauen der Kunden und die Existenz ihrer Lieferanten. Der<br />
Lebensmittelhandel muss bedenken, wo es hinführt, wenn am Ende nur noch der Preis<br />
regiert. Billiger ist nicht <strong>im</strong>mer besser. (…) Unsere Landwirte haben einen Anspruch auf<br />
eine anständige Bezahlung ihrer Leistungen.“ (vgl. Aigner, 2012)<br />
Während also in Teilen der Politik eine Sorge über zu viel Wettbewerb besteht, befürchten<br />
Wettbewerbsbehörden tendenziell eher, dass der Wettbewerb, auch aufgrund der beschriebenen<br />
Konzentrationstendenzen, zu wenig intensiv ist. Genährt wurden diese Befürchtungen auch<br />
durch eine Durchsuchung von zahlreichen Handelsunternehmen am 14. Januar 2010. Das<br />
Kartellamt ging dem Verdacht nach, „dass sich Markenartikelhersteller mit Einzelhandelsunternehmen<br />
in den Produktbereichen Süßwaren, Kaffee und Tiernahrung über die Gestaltung<br />
der Endverbraucherpreise abgest<strong>im</strong>mt haben. Die Abst<strong>im</strong>mung von Endverbraucherpreisen <strong>im</strong><br />
Vertikalverhältnis, d.h. zwischen Herstellern und Einzelhändlern, ist kartellrechtlich ebenso<br />
verboten wie horizontale Kartelle und kann mit Geldbußen geahndet werden“ (Bundeskartellamt,<br />
2010c).<br />
Nach den Durchsuchungen ist bei vielen Marktteilnehmern eine nicht unerhebliche<br />
Verunsicherung darüber entstanden, welche Formen der vertikalen Abst<strong>im</strong>mung als kartellrechtswidrig<br />
einzustufen sind und welche nicht. Unmittelbar relevant ist diese Frage für die<br />
betroffenen Unternehmen vor allem auch deswegen, weil sie nur dann eine Reduktion des<br />
Bußgelds erhalten können, wenn die Unternehmen keine erneuten Kartellrechtsverstöße<br />
begehen. Um diese Unsicherheit zu reduzieren, hat das Bundeskartellamt daher am 13. April<br />
2010 den betroffenen Unternehmen eine vorläufige Bewertung best<strong>im</strong>mter Geschäftspraktiken<br />
in Form einer Handreichung des Vorsitzenden der zuständigen 11. Beschlusskammer<br />
zukommen lassen (vgl. Bundeskartellamt, 2010d). Im Kern geht es um die Frage, wann eine<br />
zulässige unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers in eine verbotene Preisbindung<br />
umschlägt. Das elfseitige Schreiben sollte also eine Hilfestellung für die Unternehmen<br />
sein, die bei den Ermittlungen mit dem Bundeskartellamt kooperieren. Ob dieses Ziel erreicht<br />
wurde, ist zumindest fraglich. Nach Darstellung der betroffenen Unternehmen hat sich die<br />
Verunsicherung bei den Unternehmen eher noch vergrößert. In jedem Fall hat das Schreiben<br />
nicht unerhebliche Proteste und Unmutsäußerungen provoziert (vgl. dazu exemplarisch Seidel,<br />
2011).<br />
Gut ein Jahr nach den bereits erwähnten Durchsuchungen, am 14. Februar 2011, gab das<br />
-4-
Bundeskartellamt dann öffentlich auch bekannt, dass es eine Sektoruntersuchung zu den<br />
Beschaffungsmärkten <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> eingeleitet habe. Nach § 32e GWB kann<br />
das Bundeskartellamt einen best<strong>im</strong>mten Sektor detailliert untersuchen, wenn besondere<br />
Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb <strong>im</strong> Inland möglicherweise eingeschränkt oder<br />
verfälscht ist (sog. Sektoruntersuchung). Es handelt sich dabei (zunächst) nicht um Verfahren<br />
gegen best<strong>im</strong>mte Unternehmen, sondern um eine allgemeine Branchenuntersuchung. Die<br />
Sektoruntersuchung des Lebensmittelhandels soll nun anhand von ausgewählten Produktgruppen<br />
feststellen, welche Nachfragemacht einzelne Handelsunternehmen besitzen. Genauer<br />
ausgedrückt soll ermittelt werden, ob und in welchem Ausmaß die führenden Handelsunternehmen<br />
auf der Nachfrageseite Vorteile gegenüber ihren Wettbewerbern genießen und<br />
welche Auswirkungen solche Vorteile auf den Wettbewerb auf den Absatzmärkten haben. Mit<br />
diesen Fragen und der allgemeinen Wettbewerbssituation <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> hat sich<br />
in der Zwischenzeit auch die Monopolkommission (2012) in ihrem 19. Hauptgutachten in zwei<br />
Sonderkapiteln ausführlich auseinandergesetzt. Nach den Diskussionen <strong>im</strong> Rahmen der 8.<br />
GWB-Novelle um die Sonderregeln für den LEH (insbesondere §20 Abs. 3 und 4) werden nun<br />
als nächstes mit Spannung die Ergebnisse der laufenden Sektoruntersuchung des<br />
Bundeskartellamtes erwartet.<br />
Tabelle 1: Verfahren durch nationale Wettbewerbsbehörden von 2004 bis 2011<br />
Land Fallzahl Land Fallzahl<br />
Belgien 4 Niederlande 5<br />
Bulgarien 6 Norwegen 3<br />
Dänemark 4 Österreich 4<br />
Deutschland 14 Polen 4<br />
Estland 3 Portugal 13<br />
Finnland 4 Rumänien 10<br />
Frankreich 12 Schweden 2<br />
Griechenland 18 Slowakei 4<br />
Großbritannien 1 Slowenien 2<br />
Irland 2 Spanien 18<br />
Italien 4 Tschechische Republik 9<br />
Lettland 10 Ungarn 11<br />
Litauen 2 Zypern 4<br />
Malta 3 EU-Kommission 6<br />
Summe 182<br />
Quelle: ECN (2012, S. 30).<br />
Eine intensive Diskussion der Wettbewerbsverhältnisse <strong>im</strong> Lebensmittelbereich gibt es aber<br />
nicht nur auf deutscher, sondern auch auf europäischer Ebene. So hat die Generaldirektion<br />
Wettbewerb der Europäischen Kommission <strong>im</strong> Januar 2012 eine „Task Force Food“ gegründet<br />
(vgl. Schmidt, 2013) und <strong>im</strong> Dezember 2012 eine Studie ausgeschrieben, welche die Effekte<br />
-5-
der zunehmenden Konzentration auf der Absatzseite untersuchen soll, sowie die Frage, ob<br />
Eigenmarken des Handels sich negativ auf Vielfalt und Innovation <strong>im</strong> LEH auswirken. Die<br />
Ergebnisse werden für Ende 2013 erwartet. Im Januar 2013 hat die Europäische Kommission<br />
(2013) zudem ein „Grünbuch über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für<br />
Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa“ publiziert.<br />
Ursächlich für das gesteigerte Interesse der Europäischen Kommission an den<br />
Wettbewerbsverhältnissen <strong>im</strong> Lebensmittelbereich dürften neben den eingangs beschriebenen<br />
Konzentrationsprozessen auch die zahlreichen Missbrauchsverfahren sein, die es in der<br />
Europäischen Union zwischen 2004 und 2011 <strong>im</strong> Lebensmittelbereich gab. Tabelle 1 zeigt, wie<br />
sich die 182 Missbrauchsverfahren aus diesem Zeitraum auf die nationalen Wettbewerbsbehörden<br />
und die Europäische Kommission verteilen. Zudem dürfte auch die verhältnismäßig<br />
hohe Anzahl an Kartellverfahren wegen horizontaler Abst<strong>im</strong>mungen auf Herstellerebene <strong>im</strong><br />
Lebensmittelbereich eine Rolle spielen.<br />
2.1 Die Absatzseite des LEH in Deutschland<br />
Zur genaueren Bewertung des Wettbewerbs <strong>im</strong> LEH bietet sich zunächst eine vertiefte Analyse<br />
der Marktstrukturen an. Diese Analyse sollte sowohl auf der Absatz- als auch auf der<br />
Beschaffungsseite erfolgen. Wir beginnen hier zunächst mit der Absatzseite und folgen den<br />
grundsätzlichen Indikatoren der Monopolkommission (2012).<br />
Abbildung 1: Entwicklung der Konzentration <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong><br />
71,4% 71,7%<br />
61,3%<br />
22,7% 23,2%<br />
19,0%<br />
15,3% 15,3%<br />
12,4%<br />
10,9% 14,8% 15,0%<br />
Konzentrationsgrad<br />
TOP 5<br />
EDEKA Gruppe<br />
Schwarz‐Gruppe<br />
Rewe‐Gruppe<br />
ALDI‐Gruppe<br />
Metro‐Gruppe<br />
12,3% 13,3% 13,2%<br />
6,7% 5,3% 5,1%<br />
2005 2010 2011<br />
Quelle: TradeD<strong>im</strong>ensions.<br />
-6-
Betrachtet man den LEH in Deutschland, fällt <strong>im</strong> Gegensatz zu vielen anderen europäischen<br />
Märkten die starke Rolle der Discounter in Deutschland auf, welche konstant einen Marktanteil<br />
von über 40% aufweisen (vgl. Lademann, 2012, S. 28, Abb. 9). Betrachtet man die Verteilung<br />
der Marktanteile innerhalb des Segments der Discounter, so besaß Aldi (Nord und Süd) 2012<br />
einen Marktanteil von etwa 43%, Lidl 22%, Netto 17%, Penny 10% und Norma 8%. Außerhalb<br />
des Discounts sind Edeka, Rewe, die Metro-Gruppe (Real) sowie Kaufland die wesentlichen<br />
Akteure auf dem deutschen LEH-Markt. Abbildung 1 zeigt die Konzentration <strong>im</strong> LEH in<br />
Deutschland bis 2011. Die fünf größten Unternehmen <strong>im</strong> LEH vereinen demnach etwa 72% der<br />
Umsätze auf sich.<br />
Im Jahr 2012 ist durch den Markteintritt von Ahold aus den Niederlanden sowie Migros<br />
aus der Schweiz eine gewisse weitere Bewegung in die Marktstruktur gekommen. Zudem<br />
existieren neben den Supermärkten <strong>im</strong> LEH diverse weitere Formen des Einzelhandels wie<br />
beispielsweise Drogerien, Tankstellen, Kioske oder Bäckereien. Inwieweit diese auf demselben<br />
relevanten Markt agieren wie die oben genannten Supermarktketten steht <strong>im</strong>mer wieder <strong>im</strong><br />
Zentrum wettbewerbsökonomischer und kartellrechtlicher Diskussionen <strong>im</strong> LEH. Auf die<br />
Besonderheiten und Schwierigkeiten bei der sachlichen Marktabgrenzung werden wir in<br />
Abschnitt 3 noch ausführlich eingehen. Was die geographische Marktabgrenzung angeht, ist auf<br />
der Absatzseite von regionalen Märkten auszugehen. Hier gilt es durch die Fusionskontrolle vor<br />
allem lokale Monopolisierungen zu verhindern.<br />
Abbildung 2: Ladendichte <strong>im</strong> europäischen <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong><br />
Ladendichte <strong>im</strong> europäischen <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong><br />
Outlets / Mio. Einwohner<br />
500<br />
450<br />
400<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
441<br />
10<br />
35<br />
337<br />
24<br />
57 247<br />
232<br />
7<br />
216 210<br />
14<br />
396<br />
75<br />
3<br />
197<br />
42<br />
11<br />
177 170<br />
84<br />
27<br />
77<br />
8 152<br />
5<br />
131<br />
48 44 127<br />
256<br />
51 26<br />
10 8 17 99 97<br />
165 176<br />
32 24 23 37<br />
129 122 122 125 114 116 123<br />
22<br />
78 75<br />
3<br />
52 9<br />
25<br />
AUT GER BEL ITA NED ESP FRA POR GRE CZE POL HUN SVK ENG TUR<br />
≥ 400 bis 999 m2 ≥ 1.000 bis 2.499 m2 ≥ 2.500 m2 gsmt Summe<br />
Quelle: Monopolkommission (2012, Tz. 1047, Abb. V.7).<br />
-7-
Um erste Indikatoren für die Wettbewerbssituation auf der Absatzseite <strong>im</strong> LEH in Deutschland<br />
zu erhalten, bietet sich zunächst ein internationaler Quervergleich an. Gibt es Indikatoren dafür,<br />
dass es um die Wettbewerbssituation in Deutschland besser oder schlechter als bei unseren<br />
Nachbarn bestellt ist? Als erste Vergleichskriterien bieten sich beispielsweise die durchschnittliche<br />
Ladendichte (in LEH-Geschäfte pro Einwohner), der Lebensmittelpreisindex und seine<br />
Entwicklung sowie die Profitabilität der Anbieter <strong>im</strong> LEH an. Einen Überblick über die<br />
Ladendichte in europäischen Staaten gibt daher die Abbildung 2.<br />
Nach Österreich weist Deutschland die höchste Ladendichte, gemessen in LEH-<br />
Geschäften pro Einwohner, <strong>im</strong> europäischen Vergleich auf. Die hohe Ladendichte lässt eher auf<br />
wirksamen Wettbewerb als auf ein signifikantes Marktversagen schließen. Mehrere osteuropäische<br />
Länder und beispielsweise auch England liegen hingegen am anderen Ende des<br />
Spektrums und haben vergleichsweise niedrige Ladendichten. Auch wenn die Ladendichte<br />
allein bestenfalls ein erster Anhaltspunkt zur Beurteilung des Wettbewerbs <strong>im</strong> deutschen LEH<br />
<strong>im</strong> Vergleich zu anderen europäischen Ländern sein kann, weist die hohe Ladendichte in<br />
Deutschland eher auf intensiven als auf fehlenden Wettbewerb hin.<br />
Als zweiter Indikator sei das Preisniveau betrachtet, da sich auf der Absatzseite<br />
Marktmacht und vor allem ihr Missbrauch üblicherweise in hohen Preisen widerspiegeln. Im<br />
europäischen Preisvergleich, für den sinnvollerweise nur Preisindizes für Warenkörbe verwendet<br />
werden können, will man nicht zahlreiche Einzelpreise vergleichen, liegt Deutschland <strong>im</strong><br />
Mittelfeld, wie Abbildung 3 zeigt.<br />
Abbildung 3: Lebensmittelpreisindizes in Europa 2012<br />
200<br />
180<br />
160<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
155<br />
143<br />
58 61 67 68 68 71 76 76 77 81 84 87 87 87 88 90 92 93 96 97 98 100 104 104 106 109 109 110 111 116118 118 119120 124<br />
MK<br />
PL<br />
RO<br />
AL<br />
BG<br />
RS<br />
BA<br />
ME<br />
LT<br />
HU<br />
CZ<br />
SK<br />
EE<br />
LV<br />
TR<br />
PT<br />
HR<br />
ES<br />
NL<br />
SI<br />
MT<br />
EU‐27<br />
UK<br />
EL<br />
DE<br />
FR<br />
CY<br />
BE<br />
IT<br />
LU<br />
IS<br />
IE<br />
FI<br />
AT<br />
SE<br />
DK<br />
CH<br />
NO<br />
186<br />
Quelle: Eurostat.<br />
Die Lebensmittelpreise in Deutschland liegen somit geringfügig oberhalb des EU-Durch-<br />
-8-
schnitts, während die osteuropäischen Staaten am unteren Ende und Länder wie Dänemark, die<br />
Schweiz und Norwegen (erwartungsgemäß) am oberen Ende des Spektrums liegen. Dies<br />
suggeriert, dass sich Wirtschaftskraft und Einkommen der Bevölkerung spürbar auf die<br />
Lebensmittelpreise auswirken. Die unterschiedlichen volkswirtschaftlichen Bedingungen<br />
machen einen einfachen Preisvergleich daher schwierig. Vor allem aber ist darauf hinzuweisen,<br />
dass Preisindizes wie erwähnt auf einem Warenkorb beruhen, welcher sich wiederum zwischen<br />
den Ländern zum Teil erheblich unterscheidet. Während in Portugal Preise für Fisch und Wein<br />
vermutlich bedeutsam für Verbraucher sind, spielen in Deutschland Preise für Bier und<br />
Schweinefleisch eine wichtigere Rolle. Selbst benachbarte Länder wie Deutschland und<br />
Frankreich weisen in der Zusammensetzung und Gewichtung der Warenkörbe deutliche<br />
Unterschiede auf. Daher ist ein Vergleich von Lebensmittelpreisindizes nur bedingt<br />
aussagekräftig. Allerdings war auch die Preissteigerung bei Lebensmitteln seit 1993 <strong>im</strong><br />
Vergleich zum allgemeinen Verbraucherpreisindex unterdurchschnittlich wie Abbildung 4<br />
zeigt.<br />
Abbildung 4: Preisentwicklung <strong>im</strong> Vergleich<br />
Preisentwicklung <strong>im</strong> Vergleich<br />
140<br />
130<br />
120<br />
110<br />
100<br />
90<br />
100<br />
100<br />
135,02<br />
132,43<br />
127,89 128,27<br />
129,7<br />
129,79<br />
125,52<br />
122,22 122,1<br />
120,63<br />
115,26<br />
102,59 104,41 105,84 107,91 108,95 109,6 111,15 113,36 114,92 116,21 118,03 119,97 121,79 124,64<br />
101,59 102,69 103,3 104,76 105,86 108,3 109,28 109,04 108,67 108,79 110,99<br />
104,4 103,66<br />
80<br />
70<br />
Verbraucherpreis insgesamt<br />
Nahrungsmittelpreise<br />
Eigene Darstellung, Datenquelle: Statistisches Bundesamt.<br />
Die Monopolkommission (2012, Tz. 1049) hat zudem, unter Bezugnahme auf eine andere<br />
Datenquelle, darauf hingewiesen, dass (a) der Preisanstieg, gemessen am harmonisierten<br />
Verbraucherpreisindex für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke, von 1997 bis 2011 in<br />
Deutschland mit 21% <strong>im</strong> Vergleich zum EU-Durchschnitt von 37% gering ausgefallen ist.<br />
-9-
Auch ist der Verbraucherpreisindex für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränkte zwischen<br />
1991 und 2010 lediglich um 29% gestiegen, während der Verbraucherpreisindex insgesamt in<br />
Deutschland um 46% anstieg. Der Preisauftrieb war bei Lebensmitteln somit sogar<br />
unterdurchschnittlich. Auf einen Ausbau der Marktmacht deuten auch diese Befunde nicht hin,<br />
denn eine zunehmende Marktmacht hätte in aller Regel in steigenden Preisen resultieren<br />
müssen.<br />
Als letzte Größe soll nun die Profitabilität der Einzelhandelsunternehmen betrachtet<br />
werden als Indikator für den Wettbewerbsdruck auf Einzelhandelsmärkten. Im Rahmen der<br />
Finanzanalyse wird hier häufig auf die Gewinne vor Zinsen und Steuern (EBIT) zurückgegriffen.<br />
Ein Vergleich der EBIT-Margen für die größten Einzelhandelsunternehmen in<br />
Deutschland, Großbritannien, Niederlande und Frankreich zeigt, dass alle anderen Märkte,<br />
insbesondere Großbritannien, deutlich größere Renditen als die deutschen Einzelhandelskonzerne<br />
aufweisen, die mit EBIT-Margen um die 1% herum arbeiten. Auch aus diesem<br />
Indikator kann <strong>im</strong> Vergleich zu anderen europäischen Ländern daher pr<strong>im</strong>a facie nicht auf mangelnden<br />
Wettbewerb geschlossen werden (so auch Monopolkommission, 2012, Tz. 1050 ff.).<br />
Als Fazit lässt sich somit festhalten, dass sich keine Indikatoren ergeben, die für eine<br />
besondere Wettbewerbsproblematik auf der Absatzseite <strong>im</strong> LEH sprechen. Wie auch die<br />
Monopolkommission (2012) geschlussfolgert hat, sprechen die Indikatoren eher für wirksamen<br />
Wettbewerb <strong>im</strong> LEH. Auf der Absatzseite des LEH hat die Monopolkommission (2012) „kein<br />
spürbares Nachlassen der Wettbewerbsintensität“ feststellen können. Wenn dies auch in<br />
gewisser Weise für Wettbewerb und Verbraucher ein beruhigender Befund ist, so stellt sich<br />
gerade <strong>im</strong> Hinblick auf etwaige zukünftige Fusionsvorhaben trotzdem die Frage, wie sich diese<br />
auf die Wettbewerbsintensität auswirken würden. Das Bundeskartellamt geht hier von einem<br />
„abgestuften Wettbewerbsverhältnis“ (Bundeskartellamt, 2007, S. 46) aus, demzufolge sog.<br />
„Hard Discounter“ wie Aldi nur in wesentlich stärker eingeschränktem Wettbewerb zu den sog.<br />
Soft Discountern wie Lidl oder Vollsort<strong>im</strong>entern wie Rewe stehen als diese untereinander, weil<br />
das Sort<strong>im</strong>ent der diversen Retail-Formate sehr unterschiedlich sei. Die Monopolkommission<br />
(2012) hat diese Sichtweise in Frage gestellt und zu bedenken gegeben, dass die Aldi-Produkte<br />
<strong>im</strong> direkten Wettbewerb mit den preisgünstigen Eigenmarken des LEH stehen und hier die<br />
Preissetzungsspielräume beeinflussen. Die Preissetzungsspielräume für Herstellermarken<br />
wiederum werden aber durch die Preise der Eigenmarken des LEH beschränkt, zumal da diese<br />
oft <strong>im</strong> selben Regal zu finden sind. Indirekt wirken sich so die Aldi-Preise auch auf die Preise<br />
der Herstellermarken aus, selbst wenn diese bei Aldi kaum zu finden sind. Bevor diese<br />
spannende Frage des sog. Interformat-Wettbewerbs und der Implikationen für die Abgrenzung<br />
des kartellrechtlich relevanten Marktes detaillierter erörtert werden, wollen wir uns jedoch kurz<br />
-10-
auch der Beschaffungsseite des Marktes allgemein zuwenden.<br />
2.2 Die Beschaffungsseite des LEH in Deutschland<br />
Die Betrachtung der Absatzseite des deutschen LEH macht zwar zum einen deutlich, dass es<br />
sich um einen relativ konzentrierten Markt handelt. Zum anderen gibt es aber gerade <strong>im</strong><br />
Vergleich zu anderen europäischen LEH-Märkten keine belastbaren Hinweise auf mangelnden<br />
Wettbewerb. Das Augenmerk der Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes (2011) als auch<br />
der Europäischen Kommission (2013) gilt allerdings auch stärker den Beschaffungs- als den<br />
Absatzmärkten. Und auch in der Politik stehen die Beschaffungsmärkte stärker <strong>im</strong> Fokus, wie<br />
das obige Zitat von Ministerin Aigner deutlich macht, in dem es ihr um die „anständige<br />
Bezahlung“ der Landwirte geht. In der Tat legt zudem das deutsche Kartellrecht einen<br />
besonderen Stellenwert auf die Umverteilungseffekte von Wettbewerbsprozessen, in dem kleine<br />
Anbieter oft in besonderer Weise gegen größere Wettbewerber oder auch vor der Macht vorund<br />
nachgelagerter Vertragspartner geschützt werden sollen. Gerade <strong>im</strong> LEH sind daher die<br />
vertikalen Strukturen zwischen Handel und Herstellern von <strong>im</strong>menser Bedeutung. Die<br />
Beschaffungsseite soll daher in diesem Abschnitt genauer betrachtet werden.<br />
Pauschale Aussagen über die Machtverhältnisse zwischen Herstellern und Händlern<br />
lassen sich jedoch leider nicht treffen, da die Struktur <strong>im</strong> Herstellerbereich sehr heterogen ist<br />
und diese auch zwischen Produktgruppen sehr variiert. Multinationale Markenhersteller wie<br />
Nestlé und Unilever stehen neben mittleren und kleinen, zum Teil regionalen, Zulieferern <strong>im</strong><br />
Regal. Zwischen den Händlern und den Herstellern bestehen zudem sehr komplexe<br />
Vertragsbeziehungen, denen viele Parameter zugrunde liegen. Neben dem Einstandspreis<br />
werden Zahlungsbedingungen, diverse Rabattformen auf Einzelprodukt- als auch auf<br />
Sort<strong>im</strong>entsebene, Werbekostenzuschüsse, Regalmieten, Sonderaktionen und andere Vertragsparameter<br />
verhandelt und spezifiziert. Diese Bedingungen werden zudem nach den sog.<br />
Jahresgesprächen typischerweise nachverhandelt, um neue Entwicklungen (Nachfrageschwankungen,<br />
neue Produkte, Kostenentwicklungen z. B. bei Rohstoffen) berücksichtigen zu<br />
können. Diese Komplexität der Vertragsbeziehungen und deren Verhandlung kann durch das<br />
lange Zeit in der Wettbewerbspolitik als Maßstab herangezogene Monopson- bzw. Oligopsonmodell<br />
nicht adäquat abgebildet werden. Das Monopson- bzw. Oligopsonmodell kann faktisch<br />
nicht als theoretische Grundlage für die Beschaffungssituation <strong>im</strong> LEH dienen. Wesentlich<br />
besser lassen sich diese Beziehungen und Verhandlungen durch neuere ökonomische<br />
Verhandlungsmodelle erfassen, die den Kern der neueren Literatur bilden (vgl. z. B. Inderst und<br />
Wey, 2008).<br />
Eine Pauschalbetrachtung der Beziehungen zwischen Händlern und Herstellern ist<br />
-11-
sicherlich nicht zielführend. Stattdessen muss die Komplexität der Leistungsbeziehung sowie<br />
der Vertragsgestaltung und -durchsetzung <strong>im</strong> Einzelfall betrachtet werden. Zusammenfassend<br />
ist die Beurteilung der Wettbewerbssituation auf der Beschaffungsseite <strong>im</strong> LEH deutlich<br />
schwieriger als die der Absatzseite. Aus diesem Grund werden wir <strong>im</strong> nächsten Abschnitt nach<br />
einer Analyse der adäquaten Marktabgrenzung <strong>im</strong> LEH wichtige Aspekte der Analyse von<br />
Nachfragemacht anhand des Beispiels des sogenannten „One-Stop-Shoppings“ verdeutlichen.<br />
3. Marktabgrenzung und Nachfragemacht <strong>im</strong> deutschen LEH<br />
3.1 Marktabgrenzung <strong>im</strong> LEH<br />
Die Abgrenzung des relevanten Marktes <strong>im</strong> LEH dreht sich <strong>im</strong>mer auch um die Frage, ob<br />
Drogerien, Hard- und Soft-Discounter sowie die sog. Vollsort<strong>im</strong>enter auf einem gemeinsamen<br />
Markt agieren oder auf sachlich getrennten Märkten (vgl. ausführlich Schröder, 2012a, b,<br />
Schröder und Mennenöh, 2013a, b). Wie bereits oben erwähnt, geht das Bundeskartellamt von<br />
einem abgestuften Wettbewerbsverhältnis aus. Da die Sort<strong>im</strong>entsbreite und -tiefe bei<br />
Discountern wesentlich geringer sei, würden diese insbesondere für Kunden, die alles aus einer<br />
Hand zu kaufen wünschen (sog. „One-Stop-Shopper“), keine adäquate Substitutionsmöglichkeit<br />
bieten. Aufgrund der Bedeutung des One-Stop-Shopping sei tendenziell eher von einer nach<br />
Sort<strong>im</strong>entsbreite und -tiefe abgestufte Marktabgrenzung sachgemäß (vgl. Bundeskartellamt,<br />
2007, S. 46).<br />
Um diese Hypothese überprüfen zu können, haben wir mit Hilfe von Daten der<br />
Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) bzw. der GfK Panel Services GmbH die<br />
Substitutionsbeziehungen auf dem Windelmarkt in Deutschland überprüft. Auf Basis einer mit<br />
Discrete Choice-Modellen geschätzten Nachfragefunktion haben wir Kreuzpreiselastizitäten<br />
zwischen Markenprodukten und Eigenmarken von Supermärkten und Discountern ermittelt<br />
(Haucap et al., 2013), sodass wir die Substitutions- und somit auch die Wettbewerbsbeziehungen<br />
zwischen Supermärkten und Discountern besser einschätzen können. Der<br />
Windelmarkt bietet sich für eine solche Studie des Interformat-Wettbewerbs an, weil Windeln<br />
in allen Retail-Formaten erhältlich sind und es Markenprodukte und Eigenmarken gibt. Zudem<br />
ist die Nachfrage ziemlich konstant und wenig konjunkturabhängig, sodass die ökonometrischen<br />
Schätzungen einfacher werden. Zugleich schwanken jedoch sowohl die Verkaufspreise<br />
als auch die Preise für Inputs (wie Zellstoff), welche international handelbar sind und<br />
beobachtbare Preise haben. Zudem hat man es bei Eltern als Kunden mit relativ<br />
qualitätssensitiven Verbrauchern zu tun. Somit ist zu erwarten, dass man in einem solchen<br />
Markt eine relativ weite Distanz von Eigen- und Herstellermarken in der Käuferpräferenz haben<br />
sollte. Wenn aber bereits in einem solchen Markt ein intensiver Wettbewerb zwischen<br />
-12-
Eigenmarken des von Discountern und Drogeriemärkten einerseits und Herstellermarken<br />
andererseits zu finden ist, so kann man von einem intensiven Wettbewerbsverhältnis ausgehen.<br />
Im Detail haben wir die wöchentlichen Einkäufe der Konsumenten <strong>im</strong> GfK-<br />
Verbraucher-Panel betrachtet, welche (Baby-)Windeln nachfragen (etwa 10% von allen<br />
40.000). Diese Konsumenten haben verschiedene Hersteller- und Eigenmarken bei<br />
verschiedenen Händlern zur Auswahl. Die jeweiligen Kombinationen (Marke X bei Händler Y)<br />
erfahren unterschiedliche Wertschätzungen. Analysiert wurde nun, wie sehr die Konsumenten<br />
welche Bündel nachfragen. Dabei haben wir explizit die heterogene Präferenzenstruktur mit<br />
einem Random-Coefficient-Logit Modell berücksichtigt und so sehr präzise Eigen- und<br />
Kreuzpreiselastizitäten ermittelt.<br />
Tabelle 2: Elastizitäten<br />
Zeitraum 2005 & 2006<br />
Elastizitäten je Mittelwert Standardabweichung<br />
Eigenpreiselastizität Herstellermarke (HM) -9.138 0.103<br />
Eigenmarke (EM) -8.871 0.431<br />
SB-Warenhaus -9.121 0.112<br />
Discounter (DC) -8.997 0.400<br />
Drogerie -8.931 0.352<br />
Vollsort<strong>im</strong>enter -9.273 0.162<br />
Kreuzpreiselastizität Herstellermarke (HM) 0.212 0.017<br />
Eigenmarke (EM) 0.224 0.013<br />
SB-Warenhaus 0.215 0.019<br />
Discounter 0.222 0.013<br />
Drogerie 0.215 0.014<br />
Vollsort<strong>im</strong>enter 0.201 0.019<br />
Mittelwertsdifferenz Eigen. Elast EM vs. HM Prob(Δ ≠ 0)= 0.005<br />
Eigen. Elast. DC vs. andere Prob(Δ ≠ 0)= 0.605<br />
Kreuz. Elast EM vs. HM Prob(Δ ≠ 0)= 0.033<br />
Kreuz. Elast. DC vs. andere Prob(Δ ≠ 0)= 0.169<br />
Quelle: Haucap et al. (2013).<br />
In Tabelle 2 sind zum einen die durchschnittlichen Eigen- und Kreuzpreiselastizitäten für<br />
Herstellermarken und Eigenmarken angegeben, zum anderen auch für verschiedene Retail-<br />
Formate (SB-Warenhäuser, Discounter, Drogeriemärkte und Vollsort<strong>im</strong>enter). Es zeigt sich,<br />
dass die durchschnittliche Eigenpreiselastizität sehr hoch ist, während die durchschnittliche<br />
Kreuzpreiselastizität zwischen zwei verschiedenen Marken gering erscheint. Zu bedenken ist<br />
jedoch, dass 17 verschiedene Marken <strong>im</strong> Markt konkurrieren, sodass die „aggregierte“<br />
Kreuzpreiselastizität durchaus hoch ist.<br />
-13-
Mit Hilfe struktureller Angebotsmodelle ließen sich nun die Margen der jeweiligen<br />
Produkte identifizieren. Diese Informationen wurden dann wiederum genutzt, um eine<br />
Marktabgrenzung der jeweiligen Produkte mit Hilfe des hypothetischen Monopolistentests<br />
(auch SSNIP-Test genannt) durchzuführen. Dabei wurde ausgehend vom Marktführer Zug um<br />
Zug die Windelmarke mit der höchsten Kreuzpreiselastizität hinzugezogen, um so den SSNIP-<br />
Test durchzuführen. Die Vorgehensweise ist in Tabelle 3 dargestellt.<br />
Tabelle 3: SSNIP-Test – Kritische Verlustanalyse<br />
SSNIP-Test: Kritische Verlustanalyse 2005/2006<br />
Aggregierte<br />
Eigenmarke<br />
Format anteil<br />
Retail- Markt-<br />
Marke<br />
Marge Kreuzpreiselastizität<br />
KVL<br />
1%<br />
KVL<br />
5%<br />
KVL<br />
10%<br />
1 0 diverse 0.42 0.15 . 0.43 1.71 2.72<br />
2 1 Drogerie 0.02 0.12 0.18<br />
3 1 Discounter 0.07 0.14 0.35<br />
4 1 Discounter 0.01 0.12 0.52<br />
5 1 Drogerie 0.06 0.14 0.68<br />
6 1 Discounter 0.06 0.15 0.85<br />
7 1 Discounter 0.01 0.12 1.02<br />
8 1<br />
SBW<br />
Warenhaus<br />
0.01 0.14 1.18<br />
9 1 Vollsort<strong>im</strong>enter 0.01 0.13 1.35<br />
10 1<br />
SBW<br />
Warenhaus<br />
0.03 0.14 1.51<br />
11 1 Drogerie 0.03 0.14 1.67<br />
12 1 Drogerie 0.17 0.15 1.83<br />
13 1 Discounter 0.01 0.13 1.99<br />
14 1 Vollsort<strong>im</strong>enter 0.01 0.14 2.15<br />
15 0 diverse 0.02 0.14 2.30<br />
16 1 Discounter 0.02 0.15 2.45<br />
17 1 Discounter 0.07 0.15 2.60<br />
Quelle: Haucap et al. (2013).<br />
Tabelle 3 stellt also die Marktabgrenzung gemäß SSNIP-Test dar, ausgehend vom Marktführer<br />
der in unserer Verbrauchergruppe über 40% Marktanteil hat. Für jede Marke wird dargestellt,<br />
(i) ob es sich um eine Eigenmarke handelt oder nicht und (ii) in welchem Retail-Format diese<br />
Marke erhältlich ist. Die für den Marktführer (Marke 1) mit KVL bezeichneten Werte geben die<br />
kritischen Kreuzpreiselastizitäten an, bei denen ein Preisanstieg von 1%, 5% oder 10% nicht<br />
mehr profitabel ist. Wenn die kumulierte oder aggregierte Kreuzpreiselastizität in der sechsten<br />
Spalte diesen KVL übersteigt, dann ist eine Preiserhöhung nicht länger profitabel. Die<br />
verschiedenen kritischen Schwellenwerte, die für die Marktabgrenzung relevant sind, werden<br />
-14-
durch die horizontalen Linien markiert. Schon bei der engsten Marktabgrenzung (1%-<br />
Kriterium) fällt auf, dass der Logik des SSNIP-Tests folgend mindestens zwei Eigenmarken –<br />
nämlich die einer Drogeriemarktkette und die eines Discounters – als engste Substitute des<br />
Marktführers zu seinem Portfolio (also somit zum relevanten Markt) gehören müssten, damit<br />
sich eine 1-prozentige Preiserhöhung lohnen würde. Anders ausgedrückt begrenzen diese<br />
beiden Eigenmarken effektiv den Preissetzungsspielraum des Marktführers. Dieses Bild setzt<br />
sich auch bei weniger konservativen Grenzen wie der weiter verbreiteten Abgrenzung nach dem<br />
5%- oder 10%-Kriterium fort. Nach dem 5%-Kriterium gehören die Windeln in elf Handelsketten<br />
zum relevanten Markt, <strong>im</strong> Falle des 10%-Kriteriums sämtliche Windelmarken in<br />
sämtlichen Outlets.<br />
Unsere Ergebnisse wurden auch mit alternativen Methoden zur Marktabgrenzung wie<br />
der Generalised Upward Pricing Pressure (GUPPI)-Methode auf Robustheit getestet. Die<br />
Ergebnisse der Analyse zeigen, dass die stärksten Verfolger des Marktführers zum einen<br />
Eigenmarken von Drogeriemärkten als auch von Discountern und Vollsort<strong>im</strong>entern sind. Alle<br />
diese Ergebnisse führen <strong>im</strong> Abschluss zur Erkenntnis, dass die Hypothese eines stark<br />
abgestuften Wettbewerbs zwischen Discountern, Drogeriemärkten und Vollsort<strong>im</strong>entern<br />
(welche unter anderem den Marktführer verkaufen) so nicht zu halten ist. Vielmehr scheinen<br />
alle Formattypen in einem intensiven Wettbewerb zu stehen.<br />
3.2 Nachfragemacht <strong>im</strong> LEH<br />
Es ist sicherlich unstrittig, dass die Einzelhandelsunternehmen <strong>im</strong> deutschen LEH zumindest<br />
teilweise eine gewisse Nachfragemacht gegenüber ihren Zulieferern haben. Auch die<br />
Monopolkommission (2012) ist in ihrem Gutachten zu der Schlussfolgerung gekommen, dass<br />
Nachfragemacht einzelner Händler in Teilen vorhanden sein dürfte und dies durch<br />
Einkaufskooperationen noch verschärft werden kann. Ob dies aber negative Effekte auf<br />
Wettbewerb und Verbraucher hat, ist unklar.<br />
Lange Zeit wurde die Beurteilung der Nachfragemacht des Handels relativ pauschal<br />
anhand der Größe der Einzelhandelsunternehmen vorgenommen. Sicherlich weisen große<br />
Unternehmen oftmals mehr Verhandlungsmacht auf als kleinere Wettbewerber, aber aufgrund<br />
der bereits beschriebenen komplexen Beziehungen zwischen Herstellern und Händlern ist<br />
Größe allein kein aussagekräftiger Indikator zur Beurteilung der Verhandlungsmacht von<br />
Handelsunternehmen. So können auch kleine Hersteller ggf. starke Marken haben, die <strong>im</strong><br />
Extremfall als „Must Stock“-Produkte angesehen werden, und die Ursache für eine starke<br />
Verhandlungsposition sind. Hingegen scheinen Hersteller von Zweit- und Eigenmarken, auch<br />
wenn sie ggf. relativ groß sind, pr<strong>im</strong>a facie weniger Verhandlungsmacht zu besitzen.<br />
-15-
Entscheidend dürften oft die Ausweichmöglichkeiten der Hersteller einerseits (z. B. Lieferung<br />
an andere inländische oder auch ausländische LEH-Ketten oder an Gastronomie und andere<br />
Gewerbe) und der Verbraucher andererseits sein. Zu berücksichtigen ist hier auch die besondere<br />
Situation der sog. Verbundgruppen wie REWE und EDEKA. Bei diesen sind weitgehend<br />
selbständige Einzelhändler auf der Abnehmerseite aktiv, welche zum Teil sehr unterschiedliche<br />
Vorstellungen von der Zusammensetzung ihrer Sort<strong>im</strong>ente haben und dies über die jeweiligen<br />
Gruppenstrukturen nachdrücklich kommunizieren können. Eine zentral gesteuerte Auslistung<br />
von Lieferanten oder auch nur Produktgruppen ist für diese Verbundgruppen faktisch sehr viel<br />
schwieriger als bei anderen Handelsunternehmen, sobald eine spürbare Anzahl an selbständigen<br />
Einzelhändlern dieser Verbundgruppen die jeweiligen Produkte für bedeutsam für ihr lokales<br />
Sort<strong>im</strong>ent erachten.<br />
Eine genaue Quantifizierung der Verhandlungsmacht kann daher nur auf Einzelfallebene<br />
erfolgen, weil die Verteilung der Verhandlungsmacht zwischen Zulieferern und<br />
Händlern von einer Vielzahl von Parametern abhängt. Neben Unternehmenscharakteristika (wie<br />
z. B. Sort<strong>im</strong>entstiefe und –breite sowie Kosten- und Ertragsstruktur) gehört vor allem auch das<br />
tatsächliche Konsumentenverhalten dazu. Eine besondere Rolle n<strong>im</strong>mt hier das sogenannte<br />
„One-Stop-Shopping“ ein. Dies wird anhand einer empirischen Studie deutlich, die He<strong>im</strong>eshoff<br />
und Klein (2013) jüngst vorgelegt haben. Dabei machen die Autoren sich zu Nutze, dass zwei<br />
regionale Brauereien für eine gewisse Zeit Filialen einer großen Handelskette in<br />
Süddeutschland boykottierten, wobei die betroffenen Biermarken nur in einem Teil der Filialen<br />
des Händlers geführt wurden. Dieses Ereignis hat den Vorteil, dass eine sogenannte<br />
Treatmentgruppe und eine Kontrollgruppe gebildet werden kann, welche nicht durch den<br />
Boykott beeinflusst wurde, aber denselben allgemeinen ökonomischen Veränderungen unterlag<br />
(z. B. konjunkturelle Schwankungen, Wetterentwicklung). Im Rahmen eines Differenzen-in-<br />
Differenzen-Ansatzes, der genau diese Aufteilung in Treatment- und Kontrollgruppe ausnutzt,<br />
haben He<strong>im</strong>eshoff und Klein (2013) den Effekt geschätzt, den der Lieferstopp (a) auf den<br />
Bierumsatz und (b) auf den Gesamtumsatz der betroffenen Filialen hatte. Wie sich zeigt, ist in<br />
den Regressionen kein Einfluss des Lieferstopps auf den Bierumsatz in den Filialen<br />
festzustellen. Vielmehr konnten etwaige Verluste durch das Fehlen einer best<strong>im</strong>mten Biermarke<br />
durch zusätzliche Werbemaßnahmen und Sonderangebote für andere Biermarken ausgeglichen<br />
werden. Betrachtet man jedoch die Gesamtumsätze der Filialen, so ist ein signifikant negativer<br />
Einfluss des Lieferstopps festzustellen. Trotz der Stabilisierung des Bierumsatzes durch<br />
zusätzliche Werbemaßnahmen sind Verluste be<strong>im</strong> Gesamtumsatz zu verzeichnen. Dies ist vor<br />
allem auf sogenannte One-Stop-Shopper zurückzuführen, die bevorzugt alle Einkäufe in einer<br />
Einkaufsstätte erledigen und fernbleiben, wenn ein für sie wichtiges Produkt nicht erhältlich ist.<br />
-16-
Im vorliegenden Fall finden die Käufer ihre bevorzugte Biermarke nicht <strong>im</strong> Sort<strong>im</strong>ent und<br />
machen daher ihren gesamten Wocheneinkauf in einer anderen Einkaufsstätte. Stattdessen<br />
kommen verstärkt „Schnäppchenjäger“ in die betroffenen Filialen, die dort dann zwar<br />
Sonderangebote für andere Biermarken wahrnehmen, aber wenig andere Einkäufe tätigen. Für<br />
den Supermarkt ist insbesondere der Verlust der lukrativen One-Stopp-Shopper problematisch,<br />
sodass selbst ein kleiner Lieferant erhebliche Verhandlungsmacht besitzen kann, wenn er eine<br />
starke Marke besitzt.<br />
Aus der Untersuchung sind somit zwei Schlussfolgerungen zu ziehen: Zunächst ist das<br />
Konsumentenverhalten für die Verteilung der Verhandlungsmacht zwischen Händlern und<br />
Herstellern bedeutend, wie am Beispiel des One-Stop-Shoppings gezeigt wurde. Darüber hinaus<br />
relativiert die Untersuchung die Bedeutung der Größe eines Unternehmens bei der Beurteilung<br />
seiner Verhandlungsmacht. Relativ kleine Unternehmen können durchaus große Verhandlungsmacht<br />
erlangen, wenn sie eine adäquate Differenzierungsstrategie verfolgen und infolgedessen<br />
zumindest lokal hohe Marktanteile aufweisen.<br />
Theoretisch ist auch von Caprice und von Schlippenbach (2013) gezeigt worden, dass<br />
durch ein One-Stop-Shopping-Verhalten zwischen vormals unabhängigen Produkten<br />
Komplementaritäten entstehen, die sich entscheidend auf die Verteilung der<br />
Verhandlungsmacht zwischen Herstellern und Händlern auswirken. Diese Erkenntnisse zeigen<br />
auch, dass eine Abgrenzung des Marktes auf der Ebene einzelner Produkte beziehungsweise<br />
von Produktgruppen zu falschen Schlussfolgerungen führen kann und für den LEH oftmals<br />
nicht angemessen ist.<br />
4. Ist Nachfragemacht ein Problem <strong>im</strong> deutschen LEH?<br />
In den bisherigen Ausführungen ist bereits deutlich geworden, dass Nachfragemacht ein<br />
Phänomen ist, das zum einen <strong>im</strong> Einzelfall geprüft werden muss und zum anderen dynamisch<br />
analysiert werden sollte. Aufgrund von regelmäßigen Verhandlungen und komplexen Vertragsbeziehungen<br />
ist die Machtbalance ständigen Veränderungen unterworfen.<br />
Im Zuge der Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes stellt sich aber auch die Frage,<br />
ob aus Sicht der Verbraucher die Machtverteilung zwischen Händlern und Herstellern<br />
überhaupt ein Problem darstellt. Hier wird regelmäßig die sogenannte „Theorie der<br />
Wasserbetteffekte“ herangezogen (vgl. Inderst und Wey, 2008). Setzt ein Händler mit großer<br />
Verhandlungsmacht einen niedrigen Einkaufspreis durch, müssen der Theorie zufolge kleinere<br />
Händler den Herstellern höhere Einkaufspreise zahlen, um dieses zu kompensieren. Diese<br />
Händler verzeichnen damit einen Wettbewerbsnachteil gegenüber ihrem größeren Wettbewerber<br />
und würden <strong>im</strong> Extremfall vom Markt verdrängt, was wiederum zu Monopolisierungs-<br />
-17-
tendenzen und steigenden Preisen führen könnte. Aus empirischer Sicht gibt es jedoch bislang<br />
keine belastbaren Belege für diese Theorie (vgl. Wey, 2011). Wasserbetteffekte konnten bisher<br />
<strong>im</strong> Rahmen empirischer Analysen nicht nachgewiesen werden. Ohne empirische Belege sollte<br />
man jedoch sehr vorsichtig sein, wettbewerbspolitische Handlungsempfehlungen auf ein recht<br />
wackliges Theoriegebäude zu stützen.<br />
Die Monopolkommission sieht angesichts dieser Befunde aktuell diskutierte Vorschläge<br />
zur Reglementierung von Vertragsverhandlungen bei Nachfragemacht (vgl. Europäische<br />
Kommission, 2013) auch eher kritisch. Zunächst ist nach aktuellem Forschungsstand nicht klar,<br />
wann genau Nachfragemacht überhaupt ein echtes Problem für den Wettbewerbsprozess<br />
und/oder die Verbraucher darstellt. Aus diesem Grund stehen etwaige Handlungsempfehlungen<br />
ohne eine sichere theoretische und empirische Basis auf wackeligem Fundament. Vorschlägen<br />
zur Einführung eines Verhaltenskodex oder einer Markttransparenzstelle für Verhandlungen<br />
zwischen Handel und Herstellern steht die Monopolkommission (2012) zudem auch deswegen<br />
kritisch gegenüber, weil solche Instrumente sehr leicht kartellfördernd und wettbewerbsdämpfend<br />
wirken können. Auskunftsansprüche von Verbänden gegenüber einzelnen Herstellern<br />
sind deshalb ähnlich problematisch.<br />
5. Probleme des aktuellen Rechtsrahmens: Das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreisen<br />
<strong>im</strong> GWB und mögliche vertikale Preisbindungen<br />
Weniger neu, dafür aber anhaltend sind zwei Dauerbrenner in der wettbewerbsökonomischen<br />
Debatte: zum einen das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreisen nach §20 Abs. 4 GWB,<br />
zum anderen das faktische per se-Verbot vertikaler Preisbindung (auch wenn es sich rein<br />
juristisch betrachtet nicht um ein per se-Verbot handelt).<br />
5.1 Verbot des Verkaufs unter Einstandspreisen 1<br />
Während die Gestaltungsfreiheit bei Endkundenpreisen durch das Verbot der vertikalen<br />
Preisbindung vor allem nach oben eingeschränkt ist (da vor allem Mindest- und Festpreise per<br />
se untersagt sind), regelt §20 Abs. 4 GWB, dass „Unternehmen mit gegenüber kleinen und<br />
mittleren Wettbewerbern überlegener Marktmacht […] ihre Marktmacht nicht dazu ausnutzen<br />
[dürfen], solche Wettbewerber unmittelbar oder mittelbar unbillig zu behindern. Eine unbillige<br />
Behinderung <strong>im</strong> Sinne des Satzes 1 liegt insbesondere vor, wenn ein Unternehmen (1)<br />
Lebensmittel <strong>im</strong> Sinne des § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches unter<br />
Einstandspreis oder (2) andere Waren oder gewerbliche Leistungen nicht nur gelegentlich unter<br />
1<br />
Dieser Abschnitt basiert auf Haucap und Klein (2012, S. 182 f.).<br />
-18-
Einstandspreis oder (3) von kleinen oder mittleren Unternehmen, mit denen es auf dem<br />
nachgelagerten Markt be<strong>im</strong> Vertrieb von Waren oder gewerblichen Leistungen <strong>im</strong> Wettbewerb<br />
steht, für deren Lieferung einen höheren Preis fordert, als es selbst auf diesem Markt anbietet,<br />
es sei denn, dies ist jeweils sachlich gerechtfertigt.“ Durch diese Norm wird also die<br />
Gestaltungsfreiheit bei der Preissetzung nach unten eingeschränkt.<br />
Trotz zahlreicher und umfangreicher Kritik von ökonomischer und juristischer Seite ist<br />
das Verbot <strong>im</strong> Rahmen der 8. GWB-Novelle erneut verlängert worden. Nun soll das Verbot am<br />
31.12.2017 auslaufen. Unter den vielen Kritikern sei prominent die Monopolkommission<br />
hervorgehoben, die – einem Ceterum censeo gleichend – schon lange fordert, das Verbot von<br />
Verkäufen unter Einstandspreisen aufzuheben. Die Vorschriften des §19 GWB sind<br />
ausreichend, um einen etwaigen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch<br />
Verdrängungspreiswettbewerb zu unterbinden.<br />
Wettbewerbsökonomisch ist das viel zu strikte Verbot des Verkaufs von Produkten<br />
unter Einstandspreisen vor allem aus drei Gründen problematisch: Erstens gibt es zahlreiche<br />
Gründe, warum Produkte in verschiedenen Situationen zu nicht-kostendeckenden Preisen<br />
verkauft werden (vgl. z. B. Schmidt und Haucap, 2013, S. 167 ff.). Im Einzelhandel sind dies<br />
insbesondere Komplementaritäten, welche durch die Neigung zum One-Stop-Shopping<br />
entstehen. So kann es aus Perspektive eines Händlers sinnvoll sein, insbesondere schnell<br />
drehende Produkte wie z. B. Milch, die von vielen Kunden bei nahezu jedem Einkauf erworben<br />
werden und daher eine hohe Aufmerksamkeit erfahren, besonders günstig anzubieten und eine<br />
höhere Marge bei langsam drehenden Artikel zu kalkulieren, auf deren Preise die Verbraucher<br />
weniger achten. Eine solche Preispolitik hat nichts mit einer Verdrängungstaktik zu tun und ist<br />
auch nicht wettbewerbswidrig. Solange der typische gesamte Warenkorb eines durchschnittlichen<br />
Kunden nicht unterhalb der Summe der Einstandspreise verkauft wird, besteht aus<br />
wettbewerbsökonomischer Sicht keinerlei Problem, selbst wenn Milch in diesem Fall<br />
„verramscht“ werden mag, um die Kunden in den Supermarkt zu locken, und dies bei manchen<br />
Politikern Unbehagen auslöst.<br />
Zweitens ist das Verbot, spätestens seit dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.11.2009<br />
(Az. VI-2 Kart 9/08 OWi) <strong>im</strong> Fall Rossmann, kaum noch justitiabel. Das OLG Düsseldorf hatte<br />
in dem Fall entschieden, dass Werbekostenzuschüsse bei der Prüfung, ob beworbene Produkte<br />
unter Einkaufspreis verkauft werden, ausschließlich für die beworbenen Produkte einkaufspreismindernd<br />
zugerechnet werden können, selbst wenn die Werbekostenzuschüsse nach dem<br />
Gesamtumsatz des Händlers mit dem Hersteller berechnet werden.<br />
Und drittens ist festzuhalten, dass die in der Politik in Teilen verbreitete Auffassung, das<br />
Verbot würde in irgendeiner Weise den Herstellern (z. B. Milchbauern) helfen, völlig irrig ist.<br />
-19-
Ohne dass ökonomisch überhaupt klar ist, durch welche konkrete Wirkungskette das Verbot<br />
den Herstellern überhaupt helfen sollte, ist eher zu erwarten, dass das strikte Verbot von<br />
Verkäufen unter Einstandspreisen dazu führt, dass der Verhandlungsdruck auf die Erzeuger bei<br />
einem solchen Verbot noch größer wird, eben um die Endkundenpreise nicht erhöhen zu<br />
müssen. Wenn Produkte nicht länger als Werbemaßnahme oder Lockvogel-Angebot unter<br />
Einstandspreisen verkauft werden dürfen, zugleich aber Preiserhöhungen am Markt nur schwer<br />
bei den Verbrauchern durchsetzbar sind, dann wird sich der Druck erhöhen, die Einstandspreise<br />
weiter zu senken. Damit dürfte das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreisen sogar<br />
kontraproduktiv für die Erzeuger wirken und ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Handel<br />
eher schwächen als stärken.<br />
Das strikte Verbot von Verkäufen unter Einstandspreisen ist aus ökonomischer Sicht<br />
heraus insgesamt als sehr problematisch einzuschätzen. In Bezug auf den <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong><br />
stellt exemplarisch auch das Sondergutachten 47 der Monopolkommission (2007,<br />
Tz. 8*) über Preiskontrollen in Energiewirtschaft und Handel fest, dass „das Per-se-Verbot von<br />
Angeboten unter Einstandspreis (…) ordnungspolitisch problematisch [ist]. Untereinstandsangebote<br />
stellen vor allem ein Marketinginstrument dar, das dem Endverbraucher in Form<br />
besonders günstiger Preise zugutekommt.“ Darüber hinaus führt die Monopolkommission<br />
(2007, Tz. 9*) aus, dass „kleinere Handelsunternehmen (…) durch das Verbot von<br />
Untereinstandspreisen nicht vor Preiswettbewerb geschützt werden [können]. Mit § 20 Abs. 4<br />
GWB wird in erster Linie der Preiswettbewerb der großen Handelsunternehmen untereinander<br />
reduziert, was zu höheren Endverbraucherpreisen führt.“ Diese klaren Aussagen beziehen sich<br />
direkt auf die Situation <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong>, in dem ein Verdrängungswettbewerb<br />
durch Untereinstandspreise sehr unwahrscheinlich ist.<br />
Das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreisen ist zusammenfassend aus ökonomischer<br />
Sicht als äußerst problematisch zu betrachten, da es den Wettbewerb nicht schützt,<br />
sondern – ganz <strong>im</strong> Gegenteil – ihn sogar verringert. Auch die Verhandlungsposition der<br />
Hersteller wird ein solches Verbot nicht verbessern. Darüber hinaus ist nicht zu erwarten, dass<br />
Verbraucher durch Verkäufe unter Einstandspreisen einen Schaden erleiden, sodass aus<br />
ökonomischer Sicht nichts für dieses Verbot spricht.<br />
5.2 Vertikale Preisbindungen 2<br />
Eine vertikale Beschränkung von besonderer Bedeutung ist die Preisbindung der zweiten Hand,<br />
zu englisch: Resale Price Maintanance (RPM). Hierbei setzt der Hersteller eines Produktes oder<br />
einer Dienstleistung neben dem Herstellerabgabepreis gleichermaßen den Endpreis des<br />
2<br />
Dieser Abschnitt basiert auf Haucap und Klein (2012, S. 175 ff.).<br />
-20-
Produktes fest. Zu unterscheiden ist bei den Endpreisen zwischen Mindestpreisen, Höchstpreisen<br />
und Festpreisen, welche Hersteller und Händler vereinbaren. In Deutschland ist die<br />
Preisbindung der zweiten Hand mit Ausnahme von Druckerzeugnissen wie Zeitungen,<br />
Zeitschriften und Büchern faktisch mit einem Per-se-Verbot belegt, auch wenn eine enge<br />
Auslegung des Wortlauts des GWB bzw. des AFEU eine Effizienzverteidigung zulässt.<br />
Faktisch findet dies jedoch unseres Wissens bisher keine Anwendung. Dem faktischen Per-se-<br />
Verbot liegt die Abwägung zugrunde, dass die Freiheit des Händlers, seine Preise selbst<br />
festzulegen, wichtiger ist als die Freiheit des Händlers, einen Vertrag zu schließen, in dem er<br />
auf dieses Recht verzichtet. Aus ökonomischer Perspektive gibt es allerdings wenig überzeugende<br />
Gründe für ein striktes Per-se-Verbot. Aus Effizienzgründen wäre eine differenziertere<br />
Regel besser geeignet, die am Markt generierten Tauschrenten zu max<strong>im</strong>ieren und so den<br />
Wohlstand zu erhöhen. Warum ist das so?<br />
Zunächst ist festzuhalten, dass es – wie eigentlich <strong>im</strong>mer in der Ökonomie – ganz grob<br />
gesprochen zwei mögliche Erklärungen für vertikale Beschränkungen wie die Preisbindung der<br />
zweiten Hand gibt: Macht und Effizienz (vgl. Haucap und Klein, 2012). Um diese alternativen<br />
Erklärungsansätze dreht sich <strong>im</strong> Grunde auch die gesamte Kontroverse über vertikale<br />
Vereinbarungen, die Gegenstand zahlloser Veröffentlichungen sind (vgl. für eine Übersicht Rey<br />
und Vergé, 2008). Lässt sich die Preisbindung der zweiten Hand besser durch das Motiv<br />
erklären, Marktmacht aufzubauen und/oder zu erhalten oder sind Effizienzgründe wichtiger?<br />
Während die Effizienzargumente sich darauf stützen, Preisbindungen als Mechanismen zu<br />
erklären, die best<strong>im</strong>mte Formen des Markt- oder Koordinationsversagens zu überwinden helfen,<br />
gehen die Machtargumente davon aus, dass Preisbindungen entweder eine marktverschließende<br />
Wirkung entfalten oder aber die Kartellbildung fördern.<br />
In der Tat ist zunächst klar, dass <strong>im</strong> Fall der Preisbindung der zweiten Hand der<br />
Wettbewerb innerhalb einer Wertschöpfungskette (also „intra-brand“) reduziert wird. Wichtig<br />
ist aber auch festzuhalten, dass vertikale Beschränkungen sich von horizontalen Vereinbarungen<br />
unterscheiden, welche von Unternehmen getroffen werden, die auf derselben<br />
Wertschöpfungsstufe tätig sind, also eigentlich <strong>im</strong> direkten Wettbewerb miteinander stehen<br />
(vgl. z. B. Motta, 2004). Während horizontale Absprachen zumeist (wenn auch nicht <strong>im</strong>mer)<br />
direkt den Wettbewerb aushebeln bzw. reduzieren, ist dies bei vertikalen Vereinbarungen nicht<br />
der Fall, da die vertragschließenden Parteien nicht in Konkurrenz zueinander stehen. Somit ist<br />
eine Schädigung dritter Parteien (z. B. der Endverbraucher) bei vertikalen Beschränkungen –<br />
anders als bei horizontalen Absprachen – nicht direkt ersichtlich. Eine Einschränkung der<br />
Vertragsfreiheit zwischen Unternehmen auf verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette zu<br />
begründen, ist somit ungleich schwieriger.<br />
-21-
Die Erklärung von Preisbindungen als Instrument zum Machterhalt oder Machtaufbau<br />
durch Kartellierung oder Marktabschottung ist der ältere der beiden ökonomischen Erklärungsansätze<br />
(vgl. z. B. Comanor, 1985), wird aber auch durch neuere Modelle gestützt. So argumentiert<br />
z. B. Motta (2004), dass Mindestpreisbindungen ein Instrument sein können, um ein<br />
etwaiges Selbstbindungsproblem des Herstellers gegenüber seinen potenziellen Vertriebspartnern<br />
zu lösen. Im Kern geht es darum, dass der Hersteller den Händlern keine Rabatte<br />
gewähren wird, wenn er ihnen zusichern kann, dass alle Händler denselben Endkundenpreis<br />
verlangen müssen. Somit wird der Wettbewerb auf Endkundenebene eingeschränkt. Das Modell<br />
ist allerdings für die wettbewerbspolitische Praxis aus unserer Sicht kaum relevant,<br />
insbesondere nicht <strong>im</strong> Bezug auf den <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong>, der durch sehr viel andere<br />
Eigenschaften charakterisiert ist wie z. B. die erheblichen Komplementaritäten zwischen<br />
Produkten verschiedener Hersteller. Besser geeignet ist das Modell, um z. B. die Preisgestaltung<br />
bei Franchiseketten zu erklären.<br />
Ein wichtigeres Argument gegen Preisbindungen der zweiten Hand beruht auf der<br />
Möglichkeit, dass insbesondere Mindestpreisbindungen eine Kartellierung auf Handelsund/oder<br />
Herstellerebene <strong>im</strong> Inter-Brand-Wettbewerb bewirken können (vgl. Jullien und Rey,<br />
2007, Schwalbe, 2011) 3 oder auch direkt den Inter-Brand Wettbewerb reduzieren (Rey und<br />
Vergé, 2010, Schwalbe, 2011). Hersteller können sich einfacher koordinieren, da sie die Hoheit<br />
über die gesamte Wertschöpfungskette haben. Allerdings kann eine vertikale Beschränkung<br />
nicht mit einer Kartellierung gleichgesetzt werden, sie ist bestenfalls ein Hilfsmittel für eine<br />
horizontale Kartellierung. Diese entsteht aber nicht automatisch durch Vertikalbeschränkungen,<br />
vielmehr müssen best<strong>im</strong>mte, relativ spezielle Bedingungen erfüllt sein, damit eine Vertikalbeschränkung<br />
auch tatsächlich zu einer horizontalen Kartellbildung führt. Eben dies ist, wie<br />
bereits erwähnt, ein wichtiger Unterschied zu horizontalen Absprachen.<br />
Während vertikale Preisbindungen also zwar durchaus eine kartellierende Wirkung<br />
entfalten können, sind jedoch, wie auch schon erwähnt, ebenso effizienzsteigernde Effekte<br />
möglich. So können insbesondere Höchstpreisbindungen das Problem des doppelten<br />
Preisaufschlags verhindern oder mildern (vgl. Spengler, 1950, Motta, 2004). Doppelte<br />
Preisaufschläge entstehen, wenn auf verschiedenen Ebenen einer Wertschöpfungskette<br />
unvollständiger Wettbewerb herrscht. Wie erstmals Spengler (1950) gezeigt hat, führt<br />
Marktmacht auf nacheinander gelagerten Stufen der Wertschöpfungskette dazu, dass auf jeder<br />
Stufe eine Marge (oder ein Deckungsbeitrag) auf die variablen Kosten aufgeschlagen wird. Je<br />
3<br />
Jullien und Rey (2007) argumentieren <strong>im</strong> Rahmen eines theoretischen Modells, dass durch die Preisbindung<br />
der zweiten Hand Abweichungen von einem etwaigen kollusiven Verhalten besser erkannt werden können und<br />
somit eine Koordination unter den Kartellanten leichter wird.<br />
-22-
stärker die Arbeitsteilung ausgeprägt ist, desto häufiger wird also an verschiedenen Stellen eine<br />
Marge aufgeschlagen – es kommt zum Problem der doppelten bzw. vielfachen Margenbildung,<br />
welches die Preise in die Höhe treibt. Dieses Problem ließe sich zwar theoretisch durch<br />
elaborierte mehrteilige Tarife lösen (vgl. Schwalbe, 2011), doch ist dazu ein solches Ausmaß an<br />
Informationen über Kosten- und Nachfrageverläufe notwendig, dass eine vollständige Lösung<br />
des Problems zwar theoretisch denkbar, praktisch aber ziemlich unrealistisch ist. Auch durch<br />
Rabatte kann das Problem theoretisch gelöst werden (vgl. Rey und Tirole, 1986, Schwalbe,<br />
2011), 4 doch erscheint auch diese Lösung eher theoretischer Natur. Zu bedenken ist auch, dass<br />
es beispielsweise nicht opt<strong>im</strong>al sein kann, Werbemaßnahmen für ein Produkt und Endkundenpreise<br />
strikt unabhängig voneinander festzulegen, da beide Aktionen die Endkundennachfrage<br />
beeinflussen. Durch gezielte Marketingaktionen wie z. B. Sonderangebote, die mit gleichzeitigen<br />
Werbeaktionen verknüpft sind, lässt sich kurzfristig die Nachfrage stark erhöhen und die<br />
Aufmerksamkeit für ein Produkt steigern. Dürfte nun der Hersteller nicht mit dem Handel über<br />
die Gestaltung von Aktionspreisen und Sonderangeboten verhandeln, so würde dies den<br />
Wettbewerb zwischen Herstellern sicher stärker bremsen als eine vertikale Koordination<br />
entlang der Wertschöpfungskette.<br />
Das zweite prominente Argument für die Effizienzwirkung vertikaler Preisbindungen<br />
stammt von Telser (1960). Sofern Händlern best<strong>im</strong>mte Mindestpreise oder sogar Festpreise<br />
vorgegeben sind, verschiebt sich der Wettbewerb auf dieser Stufe der Güterdistribution weg<br />
vom Parameter „Preis“ hin auf andere Wettbewerbsparameter wie etwa den Standort, den<br />
angebotenen Service, die Vielfalt der angebotenen Produkte, die Beratung, die Öffnungszeiten<br />
oder anderes. Mindestpreise reduzieren dann zwar den Preiswettbewerb, nicht aber die<br />
Wettbewerbsintensität an sich. Der Wettbewerb wird „lediglich“ in andere Bahnen gelenkt.<br />
Dies kann insbesondere dann durchaus auch volkswirtschaftlich wünschenswert sein, wenn<br />
anderenfalls ein subopt<strong>im</strong>al niedriges Level an Service oder Beratung angeboten wird (vgl.<br />
Mathewson und Winter, 1984, 1998). Besonders bei beratungsintensiven Produkten besteht<br />
nämlich die Gefahr, dass Nachfrager sich in einem Geschäft beraten lassen, dann aber das<br />
Produkt bei einem Discounter oder über das Internet kaufen. In solchen Situationen kann es<br />
sinnvoll sein, durch Mindestpreisbindungen den Wettbewerb stärker in Richtung Service und<br />
Beratung zu lenken.<br />
Dazu ist jedoch dreierlei zu bemerken: Erstens bietet eine Mindestpreisbindung keinerlei<br />
Garantie dafür, dass sich der Wettbewerb in Richtung Service und Beratung verschiebt. Ebenso<br />
ist denkbar, dass der Wettbewerb sich auf andere Parameter verlagert wie etwa die<br />
Standortwahl oder Gratis-Zugaben, die dann doch wie Preissenkungen wirken. Der deutsche<br />
4<br />
Siehe diesbezüglich auch die Referenz in Rey und Vergé (2008) sowie Rey und Tirole (1986).<br />
-23-
Apothekenmarkt ist dafür ein Paradebeispiel. Hier scheinen sich Preisbindungen vor allem<br />
darin niederzuschlagen, dass der Wettbewerb vor allem über attraktive Standorte geführt wird<br />
und nicht über eine intensivere Beratung (vgl. Haucap et al., 2012). Zweitens können<br />
Mindestpreisbindungen auch ein überopt<strong>im</strong>al hohes Servicelevel induzieren (vgl. Winter,<br />
1993). Und drittens lässt sich das angebotene Niveau an Service und Beratung auch durch<br />
andere Formen der Vertikalvereinbarung steigern wie z. B. durch Exklusivverträge (vgl.<br />
Mathewson und Winter, 1994, Lafontaine und Slade, 2008, Schwalbe, 2011). Das letzte<br />
Argument hat für den <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> allerdings nur begrenzte Relevanz, da<br />
Exklusivverträge aufgrund der durch die Neigung zum One-Stop-Shopping entstehenden<br />
Komplementaritäten zwischen verschiedenen Produkten nicht wirklich interessant und daher<br />
auch äußerst unüblich sind.<br />
Für die Einordnung, wie relevant das hier vorgebrachte „Service-Argument“ <strong>im</strong> Kontext<br />
des deutschen <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong>s ist, muss zudem berücksichtigt werden, dass die<br />
allermeisten Produkte des <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong>s nicht besonders beratungsintensiv sind.<br />
Eine Beratung in deutschen Supermärkten ist eher unüblich, sieht man von der Fleisch- und<br />
Käsetheke einmal ab. Bei Fleisch und Käse jedoch taucht das oben beschriebene Trittbrettfahrerverhalten<br />
auch nicht auf, da Kunden sich kaum in einem Supermarkt bzgl. ihrer Fleischund<br />
Käseauswahl beraten lassen, um dann diese Produkte <strong>im</strong> Discount zu erwerben. Bei<br />
anderen beratungsintensiven Produkten des <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong>s wie etwa Wein und<br />
Spezialitäten haben sich spezialisierte Geschäfte für diejenigen Kunden herausgebildet, die eine<br />
Beratung wünschen, während Kunden ohne Beratungswunsch auch <strong>im</strong> Supermarkt bzw.<br />
Discount relativ günstige Weine erhalten können. Alles in allem mag das „Service-Argument“<br />
somit eine gewisse Berechtigung bei best<strong>im</strong>mten Produkten des Einzelhandels haben, für den<br />
Bereich des <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong>s entfaltet es jedoch keinerlei Schlagkraft.<br />
Ein drittes Argument, das als eine Art Effizienzverteidigung für Vertikalpreisbindungen<br />
ins Feld geführt wird, basiert auf der Annahme, dass zu niedrige Preise das Image eines<br />
Produktes zum Schaden der Verbraucher selbst nachhaltig zerstören. Insbesondere von<br />
Branchenvertretern wird argumentiert, dass ein „Verramschen“ des Produktes das Marken<strong>im</strong>age<br />
zum Leidwesen der Verbraucher nachhaltig zerstören würde. 5 Dieses Imageargument<br />
mag zwar für best<strong>im</strong>mte Artikel wie Statusprodukte eine gewisse Bedeutung haben, ist aber aus<br />
wettbewerbsökonomischer Perspektive nicht wirklich überzeugend. 6 Vor allem bleibt die Frage<br />
5<br />
6<br />
Ökonomisch betrachtet ist das Modell, das diesem Gedanken am ehesten nahe kommt, das von Marvel und<br />
McCafferty (1984), die zeigen, dass ein best<strong>im</strong>mter Mindestpreis auch als Qualitätssignal wirken kann und<br />
niedrige Preise mit minderer Qualität assoziiert werden. Marvel und McCafferty (1984) demonstrieren in<br />
ihrem theoretischen Modell, dass eine Qualitätszertifizierung durch eine Preisbindung erleichtert werden kann.<br />
Motta (2004) räumt dem Argument der Qualitätszertifizierung insbesondere für Luxusprodukte eine gewisse<br />
Plausibilität ein, betont aber, dass diese nur für eine kleine Anzahl von Produktgruppen relevant sein kann.<br />
-24-
offen, warum eine Mindestpreisbindung notwendig ist, da durch den Herstellerabgabepreis ja<br />
bereits eine untere Grenze für den Endverkaufspreis existiert – es sei denn, ein Händler<br />
beabsichtigt dauerhaft Verluste mit dem Verkauf eines Produktes zu machen. Und selbst wenn<br />
dies aufgrund von Komplementaritäten denkbar ist, so lässt sich der Endverkaufspreis doch<br />
nichtsdestotrotz stets durch ein Anheben des Herstellerabgabepreises nach oben korrigieren,<br />
sollte der Endverkaufspreis dem Hersteller aus Imagegründen zu niedrig sein.<br />
Auch seitens der Politik wird – ähnlich zum obigen Zitat von Ilse Aigner – wiederholt<br />
gefordert, dass Lebensmittel nicht „verramscht“ werden dürfen, ohne dass jedoch wirklich klar<br />
ist, warum Preissenkungen bei Lebensmitteln unerwünscht sind. 7 Oftmals scheint der<br />
Forderung wie be<strong>im</strong> Verbot des Verkaufs unter Einstandspreisen die doch sehr naive<br />
Vorstellung zugrunde zu liegen, dass (a) höhere Endkundenpreise automatisch höhere<br />
Erzeugerpreise induzieren und (b) dies wiederum gleichsam automatisch eine höhere<br />
Produktqualität induziert. Dies ist jedoch weder theoretisch plausibel noch empirisch haltbar.<br />
Insgesamt kann die bisweilen vorgetragene Argumentation, dass Preisbindungen notwendig<br />
sein sollen, um ein für die Verbraucher schädliches Verramschen zu verhindern, nicht<br />
überzeugen.<br />
Als Zwischenfazit lässt sich somit festhalten, dass vertraglich vereinbarte Höchstpreise<br />
aus ökonomischer Sicht tendenziell unproblematisch sind, da sie nicht der Kartellierung dienen,<br />
aber helfen können, das Problem der mehrfachen Margenbildung zu mildern. Daher sind<br />
Höchstpreisbindungen tendenziell effizienzsteigernd. 8 Die Beurteilung ist bei Mindest- und<br />
Festpreisen dagegen deutlich anders. Eine pauschale wettbewerbspolitische Beurteilung ist hier<br />
kaum möglich, vielmehr hängt die Beurteilung von Mindest- und Festpreisbindungen auch vom<br />
Ausmaß des Inter-Brand-Wettbewerbs ab. Ist der Inter-Brand-Wettbewerb sehr ausgeprägt, d.h.<br />
gibt es viele konkurrierende Anbieter, so ist das Interesse der Anbieter eher gering, den Intra-<br />
Brand-Wettbewerb einzuschränken, wenn dies nicht zugleich Effizienzvorteile hat (vgl. Motta,<br />
2004). Bei starkem Wettbewerb zwischen Herstellern profitieren diese, ceteris paribus,<br />
schließlich von geringeren Endverbraucherpreisen und höheren Absatzmengen, solange dies<br />
nicht zu Lasten der eigenen Margen geht. In einer solchen Situation intensiven Inter-Brand<br />
Wettbewerbs sind vertikale Beschränkungen weniger kritisch zu sehen als bei weniger<br />
intensivem Inter-Brand Wettbewerb. Ist der Inter-Brand Wettbewerb jedoch nur schwach<br />
ausgeprägt, so sind Mindest- und Festpreisbindungen kritischer zu sehen.<br />
7<br />
8<br />
So z. B. Volker Kauder (http://bit.ly/z4jbvb) oder Matthias Platzeck (http://bit.ly/y3b0UM).<br />
Diese Sichtweise wird auch in den Richtlinien der Europäischen Kommission reflektiert, welche Höchstpreise<br />
wesentlich generöser behandeln als Mindest- und Festpreise.<br />
-25-
6. Fazit und Zusammenfassung<br />
Der <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> in Deutschland steht seit geraumer Zeit <strong>im</strong> Fokus der<br />
öffentlichen Diskussion, der Politik sowie der Wettbewerbsbehörden. Durch den seit längerer<br />
Zeit andauernden Konzentrationsprozess verstärkt sich auch die Diskussion über potenzielle<br />
Nachfragemacht des Handels gegenüber ihren Lieferanten und die potenziellen Auswirkungen<br />
dieser Nachfragemacht auf Wettbewerb und Verbraucher. Die zum Teil eindeutige Festlegung<br />
der öffentlichen Diskussion auf negative Effekte der Nachfragemacht des Handels überrascht<br />
aus wissenschaftlicher Perspektive, weil Aspekte wie der Spiral- oder der Wasserbetteffekt in<br />
theoretischen Modellen nur unter sehr spezifischen Bedingungen hergeleitet werden können<br />
und empirisch bislang keineswegs belegt wurden. Es ist also unklar, wann Nachfragemacht<br />
überhaupt negative Effekte verursacht. Darüber hinaus zeigt der vorliegende Beitrag, dass eine<br />
pauschale Bewertung von Nachfragemacht nicht angemessen ist. Stattdessen muss Nachfragemacht,<br />
die in best<strong>im</strong>mten Fällen ohne Zweifel existiert, als dynamischer Prozess gesehen<br />
werden, der <strong>im</strong> Einzelfall untersucht werden muss.<br />
Darüber hinaus steht die adäquate Marktabgrenzung <strong>im</strong> Fokus dieses Beitrags. Anhand<br />
von Haushaltspaneldaten für den Windelmarkt in Deutschland kann gezeigt werden, dass<br />
Discounter <strong>im</strong> Wettbewerb zu anderen Händlern, wie z. B. Supermärkten, stehen und hier<br />
keineswegs ein abgestuftes Wettbewerbsverhältnis, sondern ein gemeinsamer Markt vorliegt. In<br />
Bezug auf die Bedeutung von Nachfragemacht zeigt sich anhand eines quasi-natürlichen<br />
Exper<strong>im</strong>ents, dass auch kleine Hersteller, sofern sie eine konsequente Differenzierungsstrategie<br />
verfolgen und lokal hohe Marktanteile haben, Verhandlungsmacht besitzen können. Es ist also<br />
keineswegs so, dass große Handelsketten per se Verhandlungsmacht gegenüber kleineren<br />
Herstellern haben.<br />
Im Zuge der öffentlichen Diskussion über Nachfragemacht werden derzeit diverse<br />
Vorschläge zur Reglementierung der Verhandlungen zwischen Handel und Herstellern<br />
gemacht, um so die Ausübung von Nachfragemacht zu begrenzen. Diese Vorschläge sind aus<br />
unserer Sicht eher kontraproduktiv und können sogar wettbewerbsdämpfend und<br />
kartellfördernd wirken. Ohne sichere empirische Belege über negative Auswirkungen von<br />
Nachfragemacht sollten potenzielle Maßnahmen mit großer Vorsicht gesehen werden. Gerade<br />
hier ist eine evidenzbasierte Wettbewerbspolitik notwendig, die auf quantitativen Analysen<br />
basiert, um nicht aufgrund mangelnder Information wenig adäquate Maßnahmen umzusetzen.<br />
Das auch <strong>im</strong> Zuge der 8. GWB-Novelle erneut verlängerte Verbot des Verkaufs unter<br />
Einstandspreisen ist sehr kritisch zu beurteilen, da es den Wettbewerb einschränkt und sowohl<br />
Herstellern als auch Verbrauchern eher schadet als nützt. Bei vertikalen Preisbindungen sollte<br />
tendenziell stärker eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden als diese per se zu<br />
-26-
untersagen. Im <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> speziell ist allerdings eher davon auszugehen, dass es<br />
keine gewichtigen Effizienzgründe für Mindestpreisvorgaben gibt, während Höchstpreisregelungen<br />
ökonomisch betrachtet unproblematisch sind.<br />
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Handel zur Abgrenzung von sachlich relevanten Märkten: dargestellt an Beispielen des<br />
Großhandels und des Einzelhandels mit Lebensmitteln, in: Betriebswirtschaftliche<br />
Forschung und Praxis, Bd. 64, S. 643-660.<br />
Schröder, H. und J. Mennenöh (2013a): Zur Abgrenzung von sachlich relevanten Märkten <strong>im</strong><br />
<strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong>: Ein Plädoyer für mehr empirische Forschung, dargestellt an<br />
ausgewählten Beispielen, in: G. Crockford, F. Ritschel und U.-M. Schmieder (Hrsg.),<br />
Handel in Theorie und Praxis: Festschrift zum 60. Geburtstag von Prof. Dr. Dirk<br />
Möhlenbruch, Gabler: Wiesbaden, S. 97-118.<br />
Schröder, H. und J. Mennenöh (2013b): Zur Abgrenzung von sachlich relevanten Märkten <strong>im</strong><br />
Einzelhandel mit Lebensmitteln: Eine empirische Analyse von Drogerieartikeln und<br />
Getränken, in: Wirtschaft und Wettbewerb, Bd. 63, S. 575-590.<br />
Schwalbe, U. (2011): Preisgestaltung in vertikalen Strukturen: Preisbindung und Preisempfehlung<br />
aus ökonomischer Sicht, in: Wirtschaft und Wettbewerb, Bd. 61, S. 1197-<br />
1216.<br />
Seidel, H. (2011): Kartellamt eröffnet Jagd auf Lebensmittelhändler, Die Welt vom 10.2.2011,<br />
online unter: http://www.welt.de/wirtschaft/article12501900/Kartellamt-eroeffnet-Jagdauf-Lebensmittelhaendler.html<br />
Spengler, J. (1950): Vertical Integration and Antitrust Policy, in: Journal of Political Economy,<br />
Vol. 58, S. 347-352.<br />
Telser, L. (1960): Why Should Manufacturers Want Fair Trade?, in: Journal of Law and<br />
Economics, Vol. 3, S. 86-108.<br />
Wenzel, T. (2011): Deregulation of Shopping Hours: The Impact on Independent Retailers and<br />
Chain Stores, in: Scandinavian Journal of Economics, Vol. 113, S. 145-166.<br />
Wey, C. (2011): Nachfragemacht <strong>im</strong> Handel, in: Schwerpunkte des Kartellrechts 2009/2010:<br />
Referate des 37. und 38. FIW-Seminars , FIW-Schriftenreihe 236, Carl Heymanns<br />
Verlag: Köln, S. 149-160.<br />
Winter, R. (1993): Vertical Control, and Price Versus Nonprice Competition, in: Quarterly<br />
Journal of Economics, Vol. 108, S. 61-76.<br />
-29-
BISHER ERSCHIENEN<br />
51 Haucap, <strong>Justus</strong>, Braucht Deutschland einen Kapazitätsmarkt für eine sichere<br />
Stromversorgung?, November 2013.<br />
50 Haucap, <strong>Justus</strong> und Kühling, Jürgen, Systemwettbewerb durch das<br />
Herkunftslandprinzip: Ein Beitrag zur Stärkung der Wachstums- und<br />
Wettbewerbsfähigkeit in der EU? – Eine ökonomische und rechtliche Analyse,<br />
September 2013.<br />
49 Haucap, <strong>Justus</strong>, He<strong>im</strong>eshoff, Ulrich, Klein, Gordon J., Rickert, Dennis und Wey,<br />
Christian, Die Best<strong>im</strong>mung von Nachfragemacht <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong>:<br />
Theoretische Grundlagen und empirischer Nachweis, September 2013.<br />
48 Haucap, <strong>Justus</strong>, He<strong>im</strong>eshoff, Ulrich, Klein, Gordon J., Rickert, Dennis und Wey,<br />
Christian, <strong>Wettbewerbsprobleme</strong> <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong>, September 2013.<br />
47 Falck, Oliver, Haucap, <strong>Justus</strong>, Kühling, Jürgen und Mang, Constantin, Alles<br />
Regulierung oder was? – Die Bedeutung der Nachfrageseite für eine<br />
wachstumsorientierte Telekommunikationspolitik, August 2013.<br />
Erschienen in: ifo Schnelldienst, 66/15 (2013), S. 42-46.<br />
46 Haucap, <strong>Justus</strong> und Mödl, Michael, Entwickeln sich wirtschaftswissenschaftliche<br />
Forschung und Politikberatung auseinander? – Warum engagieren sich nicht mehr<br />
ökonomische Spitzenforscher in der Politikberatung? Juli 2013.<br />
Erschienen in: Wirtschaftsdienst, 93 (2013), S. 507-511.<br />
45 Neyer, Ulrike und Vieten, Thomas, Die neue europäische Bankenaufsicht – eine<br />
kritische Würdigung, Juli 2013.<br />
44 Haucap, <strong>Justus</strong> und Kehrer, Christiane, Suchmaschinen zwischen Wettbewerb und<br />
Monopol: Der Fall Google, Juni 2013.<br />
Erschienen in: R. Dewenter, J. Haucap & C. Kehder (Hrsg.), Wettbewerb und Regulierung<br />
in Medien, Politik und Märkten: Festschrift für Jörn Kruse zum 65. Geburtstag, Nomos-Verlag:<br />
Baden-Baden 2013, S. 115-154.<br />
43 Dewenter, Ralf und He<strong>im</strong>eshoff, Ulrich, Neustrukturierung der öffentlich-rechtlichen<br />
Fernsehlandschaft: Theoretische Hintergründe und Reformoptionen, Juni 2013.<br />
Erschienen in: R. Dewenter, J. Haucap & C. Kehder (Hrsg.), Wettbewerb und Regulierung<br />
in Medien, Politik und Märkten: Festschrift für Jörn Kruse zum 65. Geburtstag, Nomos-Verlag:<br />
Baden-Baden 2013, S. 225-260.<br />
42 Coppik, Jürgen, Wirkungen einer Einführung des Konzeptes der vermeidbaren<br />
Kosten auf die Endverbraucher, Juni 2013.<br />
41 Haucap, <strong>Justus</strong> und He<strong>im</strong>eshoff, Ulrich, Vor- und Nachteile alternativer<br />
Allokationsmechanismen für das 900- und 1800-MHz-Frequenzspektrum, März 2013.<br />
Erschienen in: List-Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik, 39 (2013), S. 71-90.<br />
40 Haucap, <strong>Justus</strong> und Mödl, Michael, Zum Verhältnis von Spitzenforschung und<br />
Politikberatung. Eine empirische Analyse vor dem Hintergrund des Ökonomenstreits,<br />
März 2013.<br />
Erscheint in: Perspektiven der Wirtschaftspolitik (2013).<br />
39 Böckers, Veit, Coenen, Michael und Haucap, <strong>Justus</strong>, Stellungnahme zu: Mit mehr<br />
Marktwirtschaft die Energiewende aktiv gestalten - Verantwortung für den Energieund<br />
Industriestandort Nordrhein-Westfalen übernehmen, Februar 2013.
38 Herr, Annika (Hrsg.), Beiträge zum Wettbewerb <strong>im</strong> Krankenhaus- und<br />
Arzne<strong>im</strong>ittelmarkt - Band 2: Arzne<strong>im</strong>ittel, Januar 2013.<br />
37 Herr, Annika (Hrsg.), Beiträge zum Wettbewerb <strong>im</strong> Krankenhaus- und<br />
Arzne<strong>im</strong>ittelmarkt - Band 1: Krankenhäuser, Januar 2013.<br />
36 Dewenter, Ralf und Haucap, <strong>Justus</strong>, Ökonomische Auswirkungen der Einführung<br />
eines Leistungsschutzrechts für Presseinhalte <strong>im</strong> Internet (Leistungsschutzrecht für<br />
Presseverleger), Januar 2013.<br />
35 Coenen, Michael und Haucap, <strong>Justus</strong>, Ökonomische Grundlagen der<br />
Anreizregulierung, November 2012.<br />
Erschienen in: Holznagel, Bernd und Schütz, Rainer (Hrsg.), AregV,<br />
Anreizregulierungsverordnung, Kommentar, Beck: München 2013, S. 48-67.<br />
34 Coenen, Michael und Haucap, <strong>Justus</strong>, Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur<br />
Förderung des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen (Mittelstandsförderungsgesetz),<br />
November 2012.<br />
33 Haucap, <strong>Justus</strong> und Kühling, Jürgen, Zeit für eine grundlegende Reform der EEG-<br />
Förderung - das Quotenmodell, November 2012.<br />
Erschienen in: Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 63/3 (2013), S. 41-49.<br />
32 Haucap, <strong>Justus</strong>, Wie lange hält Googles Monopol?, November 2012.<br />
Erschienen in: MedienWirtschaft: Zeitschrift für Medienmanagement und<br />
Kommunikationsökonomie, 9 (2012), S. 40-43.<br />
31 Herr, Annika, Rationalisierung und Wettbewerb <strong>im</strong> Arzne<strong>im</strong>ittelmarkt, Oktober 2012.<br />
Erscheint in: List-Forum für Wirtschafts-und Finanzpolitik, 39 (2013).<br />
30 Smeets, Heinz-Dieter, Zum Stand der Staatsschuldenkrise in Europa, Oktober 2012.<br />
Erschienen in: Jahrbuch für Wirtschaftswissenschaften, 63 (2012), S.125-169.<br />
29 Barth, Anne-Kathrin und He<strong>im</strong>eshoff, Ulrich, Der angemessene Kostenmaßstab für<br />
Terminierungsentgelte - „Pure LRIC“ vs. „KeL“, September 2012.<br />
28 Haucap, <strong>Justus</strong>, Eine ökonomische Analyse der Überwälzbarkeit der<br />
Kernbrennstoffsteuer, September 2012.<br />
Erschienen in: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 61 (2012), S. 267-283.<br />
27 Haucap, <strong>Justus</strong>, Lange, Mirjam R. J. und Wey, Christian, Nemo Omnibus Placet:<br />
Exzessive Regulierung und staatliche Willkür, Juli 2012.<br />
Erschienen in: T. Theurl (Hrsg.), Akzeptanzprobleme der Marktwirtschaft: Ursachen und<br />
wirtschaftspolitische Konsequenzen, Duncker & Humblot: Berlin 2013, S. 145-167.<br />
26 Bataille, Marc, Die Anwendung theoretischer Wettbewerbskonzepte auf den<br />
Busliniennahverkehr, Mai 2012.<br />
Erschienen in: List-Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik, 38 (2012), S. 56-99.<br />
25 Haucap, <strong>Justus</strong>,Tarifeinheit nicht durch Gesetz verankern, Mai 2012.<br />
Erschienen in: Wirtschaftsdienst, 92 (2012), S. 299-303.<br />
24 Böckers, Veit, Giessing, Leonie, Haucap, <strong>Justus</strong>, He<strong>im</strong>eshoff, Ulrich und Rösch,<br />
Jürgen, Braucht Deutschland einen Kapazitätsmarkt für Kraftwerke? Eine Analyse<br />
des deutschen Marktes für Stromerzeugung, Januar 2012.<br />
Erschienen in: Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung, 81 (2012), S. 73-90.
23 Haucap, <strong>Justus</strong> und He<strong>im</strong>eshoff, Ulrich, Sind Moscheen in Deutschland NIMBY-<br />
Güter?, Januar 2012.<br />
Erschienen in: R. Schomaker, C. Müller, A. Knorr (Hrsg.), Migration und Integration als<br />
wirtschaftliche und gesellschaftliche Ordnungsprobleme, Lucius & Lucius: Stuttgart 2012,<br />
S. 163-184.<br />
22 Haucap, <strong>Justus</strong> und Klein, Gordon J., Einschränkungen der Preisgestaltung <strong>im</strong><br />
Einzelhandel aus wettbewerbsökonomischer Perspektive, Januar 2012.<br />
Erschienen in: D. Ahlert (Hrsg.), Vertikale Preis- und Markenpflege <strong>im</strong> Kreuzfeuer des<br />
Kartellrechts, Gabler Verlag: Wiesbaden 2012, S. 169-186.<br />
21 Wey, Christian, Nachfragemacht <strong>im</strong> Handel, Dezember 2011.<br />
Erschienen in: FIW (Hrsg.), Schwerpunkte des Kartellrechts 2009/2010: Referate des 37.<br />
und 38. FIW-Seminars, Carl Heymanns Verlag: Köln 2011, S. 149-160.<br />
20 Smeets, Heinz-Dieter, Staatschuldenkrise in Europa - Ist die Finanzierung der<br />
Schuldnerländer alternativlos?, November 2011.<br />
Erschienen in: Dialog Handwerk, Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag, 2 (2011).<br />
19 Haucap, <strong>Justus</strong>, Steuern, Wettbewerb und Wettbewerbsneutralität, Oktober 2011.<br />
Erschienen in: Perspektiven der Wirtschaftspolitik, 13 (2012), S. 103-115.<br />
18 Bräuninger, Michael, Haucap, <strong>Justus</strong> und Muck, Johannes, Was lesen und schätzen<br />
Ökonomen <strong>im</strong> Jahr 2011?, August 2011.<br />
Erschienen in: Perspektiven der Wirtschaftspolitik, 12 (2011), S. 339-371.<br />
17 Coenen, Michael, Haucap, <strong>Justus</strong>, Herr, Annika und Kuchinke, Björn A.,<br />
Wettbewerbspotenziale <strong>im</strong> deutschen Apothekenmarkt, Juli 2011.<br />
Erschienen in: ORDO – Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, 62 (2011),<br />
S. 205-229.<br />
16 Haucap, <strong>Justus</strong> und Wenzel, Tobias, Wettbewerb <strong>im</strong> Internet: Was ist online anders<br />
als offline?, Juli 2011.<br />
Erschienen in: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 60 (2011), S. 200-211.<br />
15 Gersdorf, Hubertus, Netzneutralität: Regulierungsbedarf?, Juli 2011.<br />
Erschienen in: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 60 (2011), S. 187-199.<br />
14 Kruse, Jörn, Ökonomische Grundlagen des Wettbewerbs <strong>im</strong> Internet, Juli 2011.<br />
Erschienen in: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 60 (2011), S. 175-186.<br />
13 Coenen, Michael, Haucap, <strong>Justus</strong> und Herr, Annika, Regionalität: Wettbewerbliche<br />
Überlegungen zum Krankenhausmarkt, Juni 2011.<br />
Erschienen in: J. Klauber et al. (Hrsg.), Krankenhausreport 2012, Schattauer: Stuttgart 2012,<br />
S. 149-163.<br />
12 Stühmeier, Torben, Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Eine<br />
ordnungspolitische Analyse, Juni 2011.<br />
Erschienen in: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 61 (2012), S. 82-102.<br />
11 Haucap, <strong>Justus</strong> und Coenen, Michael, Mehr Plan- als Marktwirtschaft in der<br />
energiepolitischen Strategie 2020 der Europäischen Kommission, April 2011.<br />
Erschienen in: D. Joost, H. Oetker, M. Paschke (Hrsg.), Festschrift für Franz Jürgen Säcker<br />
zum 70. Geburtstag, Verlag C. H. Beck: München 2011, S. 721-736.<br />
10 Göddeke, Anna, Haucap, <strong>Justus</strong>, Herr, Annika und Wey, Christian, Stabilität und<br />
Wandel von Arbeitsmarktinstitutionen aus wettbewerbsökonomischer Sicht,<br />
März 2011.<br />
Erschienen in: Zeitschrift für Arbeitsmarktforschung, 44 (2011), S. 143-154.
09 Haucap, <strong>Justus</strong>, Steuerharmonisierung oder Steuerwettbewerb in Europa?,<br />
Dezember 2010.<br />
Erschienen in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, 64 (2011), S. 25-28.<br />
08 Haucap, <strong>Justus</strong>, Eingeschränkte Rationalität in der Wettbewerbsökonomie,<br />
Dezember 2010.<br />
Erschienen in: H. Michael Piper (Hrsg.), Neues aus Wissenschaft und Lehre. Jahrbuch der<br />
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 2010, Düsseldorf University Press: Düsseldorf 2011,<br />
S. 495-507.<br />
07 Bataille, Marc und Coenen, Michael, Zugangsentgelte zur Infrastruktur der Deutsche<br />
Bahn AG: Fluch oder Segen durch vertikale Separierung?, Dezember 2010.<br />
Erschienen in: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 60 (2011), S. 370-388.<br />
06 Normann, Hans-Theo, Exper<strong>im</strong>entelle Ökonomik für die Wettbewerbspolitik,<br />
Dezember 2010.<br />
Erschienen in: H. Michael Piper (Hrsg.), Neues aus Wissenschaft und Lehre. Jahrbuch der<br />
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 2010, Düsseldorf University Press: Düsseldorf 2011,<br />
S. 509-522.<br />
05 Baake, Pio, Kuchinke, Björn A. und Wey, Christian, Wettbewerb und<br />
Wettbewerbsvorschriften <strong>im</strong> Gesundheitswesen, November 2010.<br />
Erschienen in: Björn A. Kuchinke, Thorsten Sundmacher, Jürgen Zerth (Hrsg.), Wettbewerb<br />
und Gesundheitskapital, DIBOGS-Beiträge zur Gesundheitsökonomie und Sozialpolitik,<br />
Universitätsverlag Ilmenau: Ilmenau 2010, S. 10-22.<br />
04 Haucap, <strong>Justus</strong>, He<strong>im</strong>eshoff, Ulrich und Stühmeier, Torben, Wettbewerb <strong>im</strong><br />
deutschen Mobilfunkmarkt, September 2010.<br />
Erschienen in: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 60 (2011), S. 240-267.<br />
03 Haucap, <strong>Justus</strong> und Coenen, Michael, Industriepolitische Konsequenzen der<br />
Wirtschaftskrise, September 2010.<br />
Erschienen in: Theresia Theurl (Hrsg.), Wirtschaftspolitische Konsequenzen der Finanz- und<br />
Wirtschaftskrise, Schriften des Vereins für Socialpolitik, Band 329, Duncker & Humbolt:<br />
Berlin 2010, S. 57-84.<br />
02 Haucap, <strong>Justus</strong>, He<strong>im</strong>eshoff, Ulrich und Uhde, Andre, Zur Neuregulierung des<br />
Bankensektors nach der Finanzkrise: Bewertung der Reformvorhaben der EU aus<br />
ordnungspolitischer Sicht, September 2010.<br />
Erschienen in: Albrecht Michler, Heinz-Dieter Smeets (Hrsg.), Die aktuelle Finanzkrise:<br />
Bestandsaufnahme und Lehren für die Zukunft, Lucius & Lucius: Stuttgart 2011, S. 185 -207.<br />
01 Haucap, <strong>Justus</strong> und Coenen, Michael, Regulierung und Deregulierung in<br />
Telekommunikationsmärkten: Theorie und Praxis, September 2010.<br />
Erschienen in: Stefan Bechtold, Joach<strong>im</strong> Jickeli, Mathias Rohe (Hrsg.), Recht, Ordnung und<br />
Wettbewerb: Festschrift zum 70. Geburtstag von Wernhard Möschel,<br />
Nomos Verlag: Baden-Baden 2011, S. 1005-1026.
ISSN 2190-992X (online)<br />
ISBN 978-3-86304-648-4