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Wettbewerbsprobleme im Lebensmitteleinzelhandel Justus ... - DICE

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Nr 48<br />

<strong>Wettbewerbsprobleme</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong><br />

<strong>Justus</strong> Haucap,<br />

Ulrich He<strong>im</strong>eshoff,<br />

Gordon J. Klein,<br />

Dennis Rickert,<br />

Christian Wey<br />

September 2013


IMPRESSUM<br />

<strong>DICE</strong> ORDNUNGSPOLITISCHE PERSPEKTIVEN<br />

Veröffentlicht durch:<br />

düsseldorf university press (dup) <strong>im</strong> Auftrag der<br />

Heinrich‐Heine‐Universität Düsseldorf, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät,<br />

Düsseldorf Institute for Competition Economics (<strong>DICE</strong>), Universitätsstraße 1,<br />

40225 Düsseldorf, Deutschland<br />

www.dice.hhu.de<br />

Herausgeber:<br />

Prof. Dr. <strong>Justus</strong> Haucap<br />

Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (<strong>DICE</strong>)<br />

Tel: +49(0) 211‐81‐15125, E‐Mail: haucap@dice.hhu.de<br />

<strong>DICE</strong> ORDNUNGSPOLITISCHE PERSPEKTIVEN<br />

Alle Rechte vorbehalten. Düsseldorf 2013<br />

ISSN 2190‐992X (online) ‐ ISBN 978‐3‐86304‐648‐4


<strong>Wettbewerbsprobleme</strong> <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> a<br />

September 2013<br />

<strong>Justus</strong> Haucap, Ulrich He<strong>im</strong>eshoff, Gordon J. Klein, Dennis Rickert und Christian Wey b<br />

Zusammenfassung:<br />

Der vorliegende Beitrag befasst sich mit aktuellen <strong>Wettbewerbsprobleme</strong>n <strong>im</strong> deutschen<br />

<strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong>. Im Mittelpunkt der Analyse stehen der zunehmende Konzentrationsprozess<br />

und seine Determinanten. Darauf aufbauend diskutieren wir Aspekte der Marktabgrenzung<br />

insbesondere <strong>im</strong> Hinblick auf Discounter sowie die aus dem Konzentrationsprozess<br />

unter Umständen resultierende Nachfragemacht des Handels. Die Darstellung zeigt, dass<br />

Nachfragemacht von Händlern nicht pauschal bewertet werden kann, sondern ein dynamisches<br />

Phänomen darstellt, welches <strong>im</strong> Einzelfall betrachtet werden muss. Darüber hinaus ist bislang<br />

keineswegs klar, ob Nachfragemacht tatsächlich negative Effekte auf Wettbewerb oder<br />

Verbraucher hat. Des Weiteren werden die jüngsten Empfehlungen der Monopolkommission in<br />

Bezug auf die wettbewerbsrechtliche Behandlung von Nachfragemacht ausführlich gewürdigt.<br />

Hier ist insbesondere die ablehnende Haltung der Monopolkommission bezüglich des Verbots<br />

von Verkäufen unter Einstandspreisen sowie die Behandlung vertikaler Bindungen zu nennen.<br />

a<br />

b<br />

Wir bedanken uns bei Lars Koch, Christiane Kehder, Olaf Roik und den Teilnehmern der Jahrestagung 2013<br />

der Arbeitsgruppe Wettbewerb <strong>im</strong> Wirtschaftspolitischen Ausschuss des Vereins für Socialpolitik für<br />

wertvolle Kommentare. Dieser Beitrag ist <strong>im</strong> Kontext des Forschungsprojektes „Vertragsregulierung und<br />

Kartelle“ entstanden, das durch den Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt wurde.<br />

Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (<strong>DICE</strong>), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf,<br />

Universitätsstr. 1, 40225 Düsseldorf, Email: haucap@dice.hhu.de.


1. Einleitung<br />

Der <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> (LEH) zeichnet sich in Deutschland – wie auch international –<br />

durch eine wachsende Marktkonzentration aus. Mindestens drei Ursachen lassen sich für diesen<br />

Konzentrationsprozess identifizieren: Zunächst sind dies offensichtlich die zahlreichen<br />

Fusionen und Übernahmen der letzten Jahre. Prominente Beispiele hierfür sind die Übernahme<br />

der Plus-Filialen durch Edeka und Rewe (Bundeskartellamt, 2007) oder der Verkauf von Ratio-<br />

Filialen unter anderem an Edeka (Bundeskartellamt, 2010a). Edeka hat zudem die Getränkemarktkette<br />

trinkgut übernommen (Bundeskartellamt, 2010b), während die Schweizerische<br />

Migros durch die Übernahme der tegut-Märkte in den deutschen Markt eingetreten ist. Ein<br />

neuerer Zusammenschluss ist die Übernahme der Wasgau-Märkte durch Rewe, die kürzlich<br />

vom Bundeskartellamt genehmigt wurde (Bundeskartellamt, 2013). Die durch Fusionen und<br />

Übernahmen verursachte Marktkonzentration ist jedoch kein spezifisch deutsches Thema. Die<br />

<strong>im</strong> European Competition Network (ECN) zusammengefassten Wettbewerbsbehörden haben<br />

zwischen 2004 und 2011 fast 1300 Fusionsvorhaben <strong>im</strong> Lebensmittelbereich untersucht; davon<br />

entfiel etwa ein Drittel auf den LEH (vgl. ECN, 2012, S. 42 ff.). Im Vergleich zu anderen<br />

Branchen ist diese Zahl beeindruckend.<br />

Zusammenschlüsse und Übernahmen sind aber nicht die einzigen Gründe für den<br />

Konzentrationsprozess. Vielmehr fördern auch der technologische Fortschritt sowie die Marktliberalisierung<br />

die Konzentration. Wie Beck, Grajek und Wey (2011) empirisch belegt haben,<br />

wurden z. B. moderne Barcodes und Scannerkassen zunächst überwiegend von großen Supermarktketten<br />

eingesetzt, welche in wesentlich größerem Umfang als kleinere Wettbewerber den<br />

technischen Fortschritt nutzen und somit Produktivitätsvorteile gewinnen. Diese Produktivitätsverbesserungen<br />

resultieren in Kostensenkungen und folglich in Wettbewerbsvorteilen für die<br />

größeren Marktteilnehmer. Große Ketten profitieren so wesentlich stärker als der klassische<br />

Einzelhändler mit einer oder wenigen Verkaufsstätten vom technischen Fortschritt.<br />

Auch Veränderungen der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen sind selten<br />

vollkommen wettbewerbsneutral in ihrer Wirkung. So haben <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> z. B.<br />

die Reformen der Ladenöffnungszeiten auch Nebenwirkungen. Wie Wenzel (2011) zeigt, hängt<br />

die Wirkung einer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten stark von den Effizienzunterschieden<br />

zwischen unabhängigen Händlern und großen Ketten ab. Ist der Effizienzunterschied<br />

gering, wählt der unabhängige Händler längere Öffnungszeiten und kann von der<br />

Liberalisierung profitieren. Sind die Effizienzunterschiede jedoch groß, so profitieren große<br />

Ketten deutlich stärker. Ein möglicher Grund für etwaige Effizienzunterschiede kann z. B. in<br />

einer unterschiedlichen Personalstruktur verschiedener Handelsformate liegen, aber auch auf<br />

Unterschiede in der Beschaffung zurückzuführen sein.<br />

-2-


Vor dem Hintergrund der Größenunterschiede der Händler <strong>im</strong> Einzelhandel ist von<br />

relativ deutlichen Effizienzunterschieden auszugehen, sodass die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten<br />

– dem theoretischen Modell zufolge – tendenziell größere Unternehmen stärker<br />

profitieren lässt und somit zum Konzentrationsprozess beiträgt. Somit sind (a) technischer<br />

Fortschritt und (b) Reformen des regulatorischen Umfelds neben (c) Fusionen und Übernahmen<br />

wichtige Determinanten der Marktstruktur <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> in Deutschland und<br />

international.<br />

Der vorliegende Beitrag erörtert in den folgenden Abschnitten zunächst allgemein die<br />

Wettbewerbssituation <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> in Deutschland auf der Absatzseite, bevor<br />

anschließend die Beschaffungsseite betrachtet wird. Anschließend diskutieren wir, wie eine<br />

adäquate Marktabgrenzung <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> aussehen könnte. Die Besonderheiten<br />

der Marktabgrenzung werden anhand einer empirischen Studie des Marktes für Babywindeln<br />

verdeutlicht. Darüber hinaus befassen wir uns mit der Rolle von Nachfragemacht <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong><br />

und stellen eine Fallstudie vor, die sich den Boykott einer führenden<br />

Handelskette durch einen kleinen regionalen Lieferanten zu Nutze macht, um zu zeigen, dass<br />

auch kleine Lieferanten bei einer ausgeprägten Differenzierungsstrategie und lokal hohem<br />

Marktanteil signifikante Verhandlungsmacht besitzen können. In diesem Zusammenhang wird<br />

auch die Bedeutung des Konsumentenverhaltens für die Verhandlungsmachtverteilung anhand<br />

des sogenannten One-Stop-Shoppings verdeutlicht.<br />

Des Weiteren werden neuere Entwicklungen der Wettbewerbspolitik – sofern sie <strong>im</strong><br />

Zusammenhang mit dem <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> stehen – betrachtet. Dies sind insbesondere<br />

die laufende Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts, die Ausführungen der Monopolkommission<br />

zum Einzelhandel sowie die relevanten Änderungen <strong>im</strong> Rahmen der jüngsten<br />

Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Der Aufsatz schließt mit einer<br />

Zusammenfassung und Schlussfolgerungen aus der Analyse für künftige Maßnahmen.<br />

2. Wettbewerbssituation <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> in Deutschland<br />

2.1 <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> <strong>im</strong> Fokus der Wettbewerbspolitik<br />

Der <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> steht bereits seit geraumer Zeit <strong>im</strong> Fokus der Politik. Neben<br />

Diskussionen über Arbeitsbedingungen, Ladenöffnungszeiten und geklaute Bons für<br />

Leergutpfand wird auch die Qualität der Lebensmittel <strong>im</strong>mer wieder in der Politik thematisiert<br />

und mit dem Thema Wettbewerb verknüpft. Die damalige Bundesministerin für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz ließ z. B. folgendes <strong>im</strong> Mai 2012 in der BILD-Zeitung<br />

verlautbaren:<br />

-3-


„Mich besorgt der <strong>im</strong>mer aggressivere Wettbewerb unter den Lebensmittel-Discountern. Ich<br />

werbe für mehr Wertschätzung von Lebensmitteln. Unternehmen, die um jeden Preis nur<br />

ihren Marktanteil <strong>im</strong> Auge haben und denen die Wertschätzung ihrer Waren egal ist,<br />

verspielen langfristig das Vertrauen der Kunden und die Existenz ihrer Lieferanten. Der<br />

Lebensmittelhandel muss bedenken, wo es hinführt, wenn am Ende nur noch der Preis<br />

regiert. Billiger ist nicht <strong>im</strong>mer besser. (…) Unsere Landwirte haben einen Anspruch auf<br />

eine anständige Bezahlung ihrer Leistungen.“ (vgl. Aigner, 2012)<br />

Während also in Teilen der Politik eine Sorge über zu viel Wettbewerb besteht, befürchten<br />

Wettbewerbsbehörden tendenziell eher, dass der Wettbewerb, auch aufgrund der beschriebenen<br />

Konzentrationstendenzen, zu wenig intensiv ist. Genährt wurden diese Befürchtungen auch<br />

durch eine Durchsuchung von zahlreichen Handelsunternehmen am 14. Januar 2010. Das<br />

Kartellamt ging dem Verdacht nach, „dass sich Markenartikelhersteller mit Einzelhandelsunternehmen<br />

in den Produktbereichen Süßwaren, Kaffee und Tiernahrung über die Gestaltung<br />

der Endverbraucherpreise abgest<strong>im</strong>mt haben. Die Abst<strong>im</strong>mung von Endverbraucherpreisen <strong>im</strong><br />

Vertikalverhältnis, d.h. zwischen Herstellern und Einzelhändlern, ist kartellrechtlich ebenso<br />

verboten wie horizontale Kartelle und kann mit Geldbußen geahndet werden“ (Bundeskartellamt,<br />

2010c).<br />

Nach den Durchsuchungen ist bei vielen Marktteilnehmern eine nicht unerhebliche<br />

Verunsicherung darüber entstanden, welche Formen der vertikalen Abst<strong>im</strong>mung als kartellrechtswidrig<br />

einzustufen sind und welche nicht. Unmittelbar relevant ist diese Frage für die<br />

betroffenen Unternehmen vor allem auch deswegen, weil sie nur dann eine Reduktion des<br />

Bußgelds erhalten können, wenn die Unternehmen keine erneuten Kartellrechtsverstöße<br />

begehen. Um diese Unsicherheit zu reduzieren, hat das Bundeskartellamt daher am 13. April<br />

2010 den betroffenen Unternehmen eine vorläufige Bewertung best<strong>im</strong>mter Geschäftspraktiken<br />

in Form einer Handreichung des Vorsitzenden der zuständigen 11. Beschlusskammer<br />

zukommen lassen (vgl. Bundeskartellamt, 2010d). Im Kern geht es um die Frage, wann eine<br />

zulässige unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers in eine verbotene Preisbindung<br />

umschlägt. Das elfseitige Schreiben sollte also eine Hilfestellung für die Unternehmen<br />

sein, die bei den Ermittlungen mit dem Bundeskartellamt kooperieren. Ob dieses Ziel erreicht<br />

wurde, ist zumindest fraglich. Nach Darstellung der betroffenen Unternehmen hat sich die<br />

Verunsicherung bei den Unternehmen eher noch vergrößert. In jedem Fall hat das Schreiben<br />

nicht unerhebliche Proteste und Unmutsäußerungen provoziert (vgl. dazu exemplarisch Seidel,<br />

2011).<br />

Gut ein Jahr nach den bereits erwähnten Durchsuchungen, am 14. Februar 2011, gab das<br />

-4-


Bundeskartellamt dann öffentlich auch bekannt, dass es eine Sektoruntersuchung zu den<br />

Beschaffungsmärkten <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> eingeleitet habe. Nach § 32e GWB kann<br />

das Bundeskartellamt einen best<strong>im</strong>mten Sektor detailliert untersuchen, wenn besondere<br />

Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb <strong>im</strong> Inland möglicherweise eingeschränkt oder<br />

verfälscht ist (sog. Sektoruntersuchung). Es handelt sich dabei (zunächst) nicht um Verfahren<br />

gegen best<strong>im</strong>mte Unternehmen, sondern um eine allgemeine Branchenuntersuchung. Die<br />

Sektoruntersuchung des Lebensmittelhandels soll nun anhand von ausgewählten Produktgruppen<br />

feststellen, welche Nachfragemacht einzelne Handelsunternehmen besitzen. Genauer<br />

ausgedrückt soll ermittelt werden, ob und in welchem Ausmaß die führenden Handelsunternehmen<br />

auf der Nachfrageseite Vorteile gegenüber ihren Wettbewerbern genießen und<br />

welche Auswirkungen solche Vorteile auf den Wettbewerb auf den Absatzmärkten haben. Mit<br />

diesen Fragen und der allgemeinen Wettbewerbssituation <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> hat sich<br />

in der Zwischenzeit auch die Monopolkommission (2012) in ihrem 19. Hauptgutachten in zwei<br />

Sonderkapiteln ausführlich auseinandergesetzt. Nach den Diskussionen <strong>im</strong> Rahmen der 8.<br />

GWB-Novelle um die Sonderregeln für den LEH (insbesondere §20 Abs. 3 und 4) werden nun<br />

als nächstes mit Spannung die Ergebnisse der laufenden Sektoruntersuchung des<br />

Bundeskartellamtes erwartet.<br />

Tabelle 1: Verfahren durch nationale Wettbewerbsbehörden von 2004 bis 2011<br />

Land Fallzahl Land Fallzahl<br />

Belgien 4 Niederlande 5<br />

Bulgarien 6 Norwegen 3<br />

Dänemark 4 Österreich 4<br />

Deutschland 14 Polen 4<br />

Estland 3 Portugal 13<br />

Finnland 4 Rumänien 10<br />

Frankreich 12 Schweden 2<br />

Griechenland 18 Slowakei 4<br />

Großbritannien 1 Slowenien 2<br />

Irland 2 Spanien 18<br />

Italien 4 Tschechische Republik 9<br />

Lettland 10 Ungarn 11<br />

Litauen 2 Zypern 4<br />

Malta 3 EU-Kommission 6<br />

Summe 182<br />

Quelle: ECN (2012, S. 30).<br />

Eine intensive Diskussion der Wettbewerbsverhältnisse <strong>im</strong> Lebensmittelbereich gibt es aber<br />

nicht nur auf deutscher, sondern auch auf europäischer Ebene. So hat die Generaldirektion<br />

Wettbewerb der Europäischen Kommission <strong>im</strong> Januar 2012 eine „Task Force Food“ gegründet<br />

(vgl. Schmidt, 2013) und <strong>im</strong> Dezember 2012 eine Studie ausgeschrieben, welche die Effekte<br />

-5-


der zunehmenden Konzentration auf der Absatzseite untersuchen soll, sowie die Frage, ob<br />

Eigenmarken des Handels sich negativ auf Vielfalt und Innovation <strong>im</strong> LEH auswirken. Die<br />

Ergebnisse werden für Ende 2013 erwartet. Im Januar 2013 hat die Europäische Kommission<br />

(2013) zudem ein „Grünbuch über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für<br />

Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa“ publiziert.<br />

Ursächlich für das gesteigerte Interesse der Europäischen Kommission an den<br />

Wettbewerbsverhältnissen <strong>im</strong> Lebensmittelbereich dürften neben den eingangs beschriebenen<br />

Konzentrationsprozessen auch die zahlreichen Missbrauchsverfahren sein, die es in der<br />

Europäischen Union zwischen 2004 und 2011 <strong>im</strong> Lebensmittelbereich gab. Tabelle 1 zeigt, wie<br />

sich die 182 Missbrauchsverfahren aus diesem Zeitraum auf die nationalen Wettbewerbsbehörden<br />

und die Europäische Kommission verteilen. Zudem dürfte auch die verhältnismäßig<br />

hohe Anzahl an Kartellverfahren wegen horizontaler Abst<strong>im</strong>mungen auf Herstellerebene <strong>im</strong><br />

Lebensmittelbereich eine Rolle spielen.<br />

2.1 Die Absatzseite des LEH in Deutschland<br />

Zur genaueren Bewertung des Wettbewerbs <strong>im</strong> LEH bietet sich zunächst eine vertiefte Analyse<br />

der Marktstrukturen an. Diese Analyse sollte sowohl auf der Absatz- als auch auf der<br />

Beschaffungsseite erfolgen. Wir beginnen hier zunächst mit der Absatzseite und folgen den<br />

grundsätzlichen Indikatoren der Monopolkommission (2012).<br />

Abbildung 1: Entwicklung der Konzentration <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong><br />

71,4% 71,7%<br />

61,3%<br />

22,7% 23,2%<br />

19,0%<br />

15,3% 15,3%<br />

12,4%<br />

10,9% 14,8% 15,0%<br />

Konzentrationsgrad<br />

TOP 5<br />

EDEKA Gruppe<br />

Schwarz‐Gruppe<br />

Rewe‐Gruppe<br />

ALDI‐Gruppe<br />

Metro‐Gruppe<br />

12,3% 13,3% 13,2%<br />

6,7% 5,3% 5,1%<br />

2005 2010 2011<br />

Quelle: TradeD<strong>im</strong>ensions.<br />

-6-


Betrachtet man den LEH in Deutschland, fällt <strong>im</strong> Gegensatz zu vielen anderen europäischen<br />

Märkten die starke Rolle der Discounter in Deutschland auf, welche konstant einen Marktanteil<br />

von über 40% aufweisen (vgl. Lademann, 2012, S. 28, Abb. 9). Betrachtet man die Verteilung<br />

der Marktanteile innerhalb des Segments der Discounter, so besaß Aldi (Nord und Süd) 2012<br />

einen Marktanteil von etwa 43%, Lidl 22%, Netto 17%, Penny 10% und Norma 8%. Außerhalb<br />

des Discounts sind Edeka, Rewe, die Metro-Gruppe (Real) sowie Kaufland die wesentlichen<br />

Akteure auf dem deutschen LEH-Markt. Abbildung 1 zeigt die Konzentration <strong>im</strong> LEH in<br />

Deutschland bis 2011. Die fünf größten Unternehmen <strong>im</strong> LEH vereinen demnach etwa 72% der<br />

Umsätze auf sich.<br />

Im Jahr 2012 ist durch den Markteintritt von Ahold aus den Niederlanden sowie Migros<br />

aus der Schweiz eine gewisse weitere Bewegung in die Marktstruktur gekommen. Zudem<br />

existieren neben den Supermärkten <strong>im</strong> LEH diverse weitere Formen des Einzelhandels wie<br />

beispielsweise Drogerien, Tankstellen, Kioske oder Bäckereien. Inwieweit diese auf demselben<br />

relevanten Markt agieren wie die oben genannten Supermarktketten steht <strong>im</strong>mer wieder <strong>im</strong><br />

Zentrum wettbewerbsökonomischer und kartellrechtlicher Diskussionen <strong>im</strong> LEH. Auf die<br />

Besonderheiten und Schwierigkeiten bei der sachlichen Marktabgrenzung werden wir in<br />

Abschnitt 3 noch ausführlich eingehen. Was die geographische Marktabgrenzung angeht, ist auf<br />

der Absatzseite von regionalen Märkten auszugehen. Hier gilt es durch die Fusionskontrolle vor<br />

allem lokale Monopolisierungen zu verhindern.<br />

Abbildung 2: Ladendichte <strong>im</strong> europäischen <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong><br />

Ladendichte <strong>im</strong> europäischen <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong><br />

Outlets / Mio. Einwohner<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

441<br />

10<br />

35<br />

337<br />

24<br />

57 247<br />

232<br />

7<br />

216 210<br />

14<br />

396<br />

75<br />

3<br />

197<br />

42<br />

11<br />

177 170<br />

84<br />

27<br />

77<br />

8 152<br />

5<br />

131<br />

48 44 127<br />

256<br />

51 26<br />

10 8 17 99 97<br />

165 176<br />

32 24 23 37<br />

129 122 122 125 114 116 123<br />

22<br />

78 75<br />

3<br />

52 9<br />

25<br />

AUT GER BEL ITA NED ESP FRA POR GRE CZE POL HUN SVK ENG TUR<br />

≥ 400 bis 999 m2 ≥ 1.000 bis 2.499 m2 ≥ 2.500 m2 gsmt Summe<br />

Quelle: Monopolkommission (2012, Tz. 1047, Abb. V.7).<br />

-7-


Um erste Indikatoren für die Wettbewerbssituation auf der Absatzseite <strong>im</strong> LEH in Deutschland<br />

zu erhalten, bietet sich zunächst ein internationaler Quervergleich an. Gibt es Indikatoren dafür,<br />

dass es um die Wettbewerbssituation in Deutschland besser oder schlechter als bei unseren<br />

Nachbarn bestellt ist? Als erste Vergleichskriterien bieten sich beispielsweise die durchschnittliche<br />

Ladendichte (in LEH-Geschäfte pro Einwohner), der Lebensmittelpreisindex und seine<br />

Entwicklung sowie die Profitabilität der Anbieter <strong>im</strong> LEH an. Einen Überblick über die<br />

Ladendichte in europäischen Staaten gibt daher die Abbildung 2.<br />

Nach Österreich weist Deutschland die höchste Ladendichte, gemessen in LEH-<br />

Geschäften pro Einwohner, <strong>im</strong> europäischen Vergleich auf. Die hohe Ladendichte lässt eher auf<br />

wirksamen Wettbewerb als auf ein signifikantes Marktversagen schließen. Mehrere osteuropäische<br />

Länder und beispielsweise auch England liegen hingegen am anderen Ende des<br />

Spektrums und haben vergleichsweise niedrige Ladendichten. Auch wenn die Ladendichte<br />

allein bestenfalls ein erster Anhaltspunkt zur Beurteilung des Wettbewerbs <strong>im</strong> deutschen LEH<br />

<strong>im</strong> Vergleich zu anderen europäischen Ländern sein kann, weist die hohe Ladendichte in<br />

Deutschland eher auf intensiven als auf fehlenden Wettbewerb hin.<br />

Als zweiter Indikator sei das Preisniveau betrachtet, da sich auf der Absatzseite<br />

Marktmacht und vor allem ihr Missbrauch üblicherweise in hohen Preisen widerspiegeln. Im<br />

europäischen Preisvergleich, für den sinnvollerweise nur Preisindizes für Warenkörbe verwendet<br />

werden können, will man nicht zahlreiche Einzelpreise vergleichen, liegt Deutschland <strong>im</strong><br />

Mittelfeld, wie Abbildung 3 zeigt.<br />

Abbildung 3: Lebensmittelpreisindizes in Europa 2012<br />

200<br />

180<br />

160<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

155<br />

143<br />

58 61 67 68 68 71 76 76 77 81 84 87 87 87 88 90 92 93 96 97 98 100 104 104 106 109 109 110 111 116118 118 119120 124<br />

MK<br />

PL<br />

RO<br />

AL<br />

BG<br />

RS<br />

BA<br />

ME<br />

LT<br />

HU<br />

CZ<br />

SK<br />

EE<br />

LV<br />

TR<br />

PT<br />

HR<br />

ES<br />

NL<br />

SI<br />

MT<br />

EU‐27<br />

UK<br />

EL<br />

DE<br />

FR<br />

CY<br />

BE<br />

IT<br />

LU<br />

IS<br />

IE<br />

FI<br />

AT<br />

SE<br />

DK<br />

CH<br />

NO<br />

186<br />

Quelle: Eurostat.<br />

Die Lebensmittelpreise in Deutschland liegen somit geringfügig oberhalb des EU-Durch-<br />

-8-


schnitts, während die osteuropäischen Staaten am unteren Ende und Länder wie Dänemark, die<br />

Schweiz und Norwegen (erwartungsgemäß) am oberen Ende des Spektrums liegen. Dies<br />

suggeriert, dass sich Wirtschaftskraft und Einkommen der Bevölkerung spürbar auf die<br />

Lebensmittelpreise auswirken. Die unterschiedlichen volkswirtschaftlichen Bedingungen<br />

machen einen einfachen Preisvergleich daher schwierig. Vor allem aber ist darauf hinzuweisen,<br />

dass Preisindizes wie erwähnt auf einem Warenkorb beruhen, welcher sich wiederum zwischen<br />

den Ländern zum Teil erheblich unterscheidet. Während in Portugal Preise für Fisch und Wein<br />

vermutlich bedeutsam für Verbraucher sind, spielen in Deutschland Preise für Bier und<br />

Schweinefleisch eine wichtigere Rolle. Selbst benachbarte Länder wie Deutschland und<br />

Frankreich weisen in der Zusammensetzung und Gewichtung der Warenkörbe deutliche<br />

Unterschiede auf. Daher ist ein Vergleich von Lebensmittelpreisindizes nur bedingt<br />

aussagekräftig. Allerdings war auch die Preissteigerung bei Lebensmitteln seit 1993 <strong>im</strong><br />

Vergleich zum allgemeinen Verbraucherpreisindex unterdurchschnittlich wie Abbildung 4<br />

zeigt.<br />

Abbildung 4: Preisentwicklung <strong>im</strong> Vergleich<br />

Preisentwicklung <strong>im</strong> Vergleich<br />

140<br />

130<br />

120<br />

110<br />

100<br />

90<br />

100<br />

100<br />

135,02<br />

132,43<br />

127,89 128,27<br />

129,7<br />

129,79<br />

125,52<br />

122,22 122,1<br />

120,63<br />

115,26<br />

102,59 104,41 105,84 107,91 108,95 109,6 111,15 113,36 114,92 116,21 118,03 119,97 121,79 124,64<br />

101,59 102,69 103,3 104,76 105,86 108,3 109,28 109,04 108,67 108,79 110,99<br />

104,4 103,66<br />

80<br />

70<br />

Verbraucherpreis insgesamt<br />

Nahrungsmittelpreise<br />

Eigene Darstellung, Datenquelle: Statistisches Bundesamt.<br />

Die Monopolkommission (2012, Tz. 1049) hat zudem, unter Bezugnahme auf eine andere<br />

Datenquelle, darauf hingewiesen, dass (a) der Preisanstieg, gemessen am harmonisierten<br />

Verbraucherpreisindex für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke, von 1997 bis 2011 in<br />

Deutschland mit 21% <strong>im</strong> Vergleich zum EU-Durchschnitt von 37% gering ausgefallen ist.<br />

-9-


Auch ist der Verbraucherpreisindex für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränkte zwischen<br />

1991 und 2010 lediglich um 29% gestiegen, während der Verbraucherpreisindex insgesamt in<br />

Deutschland um 46% anstieg. Der Preisauftrieb war bei Lebensmitteln somit sogar<br />

unterdurchschnittlich. Auf einen Ausbau der Marktmacht deuten auch diese Befunde nicht hin,<br />

denn eine zunehmende Marktmacht hätte in aller Regel in steigenden Preisen resultieren<br />

müssen.<br />

Als letzte Größe soll nun die Profitabilität der Einzelhandelsunternehmen betrachtet<br />

werden als Indikator für den Wettbewerbsdruck auf Einzelhandelsmärkten. Im Rahmen der<br />

Finanzanalyse wird hier häufig auf die Gewinne vor Zinsen und Steuern (EBIT) zurückgegriffen.<br />

Ein Vergleich der EBIT-Margen für die größten Einzelhandelsunternehmen in<br />

Deutschland, Großbritannien, Niederlande und Frankreich zeigt, dass alle anderen Märkte,<br />

insbesondere Großbritannien, deutlich größere Renditen als die deutschen Einzelhandelskonzerne<br />

aufweisen, die mit EBIT-Margen um die 1% herum arbeiten. Auch aus diesem<br />

Indikator kann <strong>im</strong> Vergleich zu anderen europäischen Ländern daher pr<strong>im</strong>a facie nicht auf mangelnden<br />

Wettbewerb geschlossen werden (so auch Monopolkommission, 2012, Tz. 1050 ff.).<br />

Als Fazit lässt sich somit festhalten, dass sich keine Indikatoren ergeben, die für eine<br />

besondere Wettbewerbsproblematik auf der Absatzseite <strong>im</strong> LEH sprechen. Wie auch die<br />

Monopolkommission (2012) geschlussfolgert hat, sprechen die Indikatoren eher für wirksamen<br />

Wettbewerb <strong>im</strong> LEH. Auf der Absatzseite des LEH hat die Monopolkommission (2012) „kein<br />

spürbares Nachlassen der Wettbewerbsintensität“ feststellen können. Wenn dies auch in<br />

gewisser Weise für Wettbewerb und Verbraucher ein beruhigender Befund ist, so stellt sich<br />

gerade <strong>im</strong> Hinblick auf etwaige zukünftige Fusionsvorhaben trotzdem die Frage, wie sich diese<br />

auf die Wettbewerbsintensität auswirken würden. Das Bundeskartellamt geht hier von einem<br />

„abgestuften Wettbewerbsverhältnis“ (Bundeskartellamt, 2007, S. 46) aus, demzufolge sog.<br />

„Hard Discounter“ wie Aldi nur in wesentlich stärker eingeschränktem Wettbewerb zu den sog.<br />

Soft Discountern wie Lidl oder Vollsort<strong>im</strong>entern wie Rewe stehen als diese untereinander, weil<br />

das Sort<strong>im</strong>ent der diversen Retail-Formate sehr unterschiedlich sei. Die Monopolkommission<br />

(2012) hat diese Sichtweise in Frage gestellt und zu bedenken gegeben, dass die Aldi-Produkte<br />

<strong>im</strong> direkten Wettbewerb mit den preisgünstigen Eigenmarken des LEH stehen und hier die<br />

Preissetzungsspielräume beeinflussen. Die Preissetzungsspielräume für Herstellermarken<br />

wiederum werden aber durch die Preise der Eigenmarken des LEH beschränkt, zumal da diese<br />

oft <strong>im</strong> selben Regal zu finden sind. Indirekt wirken sich so die Aldi-Preise auch auf die Preise<br />

der Herstellermarken aus, selbst wenn diese bei Aldi kaum zu finden sind. Bevor diese<br />

spannende Frage des sog. Interformat-Wettbewerbs und der Implikationen für die Abgrenzung<br />

des kartellrechtlich relevanten Marktes detaillierter erörtert werden, wollen wir uns jedoch kurz<br />

-10-


auch der Beschaffungsseite des Marktes allgemein zuwenden.<br />

2.2 Die Beschaffungsseite des LEH in Deutschland<br />

Die Betrachtung der Absatzseite des deutschen LEH macht zwar zum einen deutlich, dass es<br />

sich um einen relativ konzentrierten Markt handelt. Zum anderen gibt es aber gerade <strong>im</strong><br />

Vergleich zu anderen europäischen LEH-Märkten keine belastbaren Hinweise auf mangelnden<br />

Wettbewerb. Das Augenmerk der Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes (2011) als auch<br />

der Europäischen Kommission (2013) gilt allerdings auch stärker den Beschaffungs- als den<br />

Absatzmärkten. Und auch in der Politik stehen die Beschaffungsmärkte stärker <strong>im</strong> Fokus, wie<br />

das obige Zitat von Ministerin Aigner deutlich macht, in dem es ihr um die „anständige<br />

Bezahlung“ der Landwirte geht. In der Tat legt zudem das deutsche Kartellrecht einen<br />

besonderen Stellenwert auf die Umverteilungseffekte von Wettbewerbsprozessen, in dem kleine<br />

Anbieter oft in besonderer Weise gegen größere Wettbewerber oder auch vor der Macht vorund<br />

nachgelagerter Vertragspartner geschützt werden sollen. Gerade <strong>im</strong> LEH sind daher die<br />

vertikalen Strukturen zwischen Handel und Herstellern von <strong>im</strong>menser Bedeutung. Die<br />

Beschaffungsseite soll daher in diesem Abschnitt genauer betrachtet werden.<br />

Pauschale Aussagen über die Machtverhältnisse zwischen Herstellern und Händlern<br />

lassen sich jedoch leider nicht treffen, da die Struktur <strong>im</strong> Herstellerbereich sehr heterogen ist<br />

und diese auch zwischen Produktgruppen sehr variiert. Multinationale Markenhersteller wie<br />

Nestlé und Unilever stehen neben mittleren und kleinen, zum Teil regionalen, Zulieferern <strong>im</strong><br />

Regal. Zwischen den Händlern und den Herstellern bestehen zudem sehr komplexe<br />

Vertragsbeziehungen, denen viele Parameter zugrunde liegen. Neben dem Einstandspreis<br />

werden Zahlungsbedingungen, diverse Rabattformen auf Einzelprodukt- als auch auf<br />

Sort<strong>im</strong>entsebene, Werbekostenzuschüsse, Regalmieten, Sonderaktionen und andere Vertragsparameter<br />

verhandelt und spezifiziert. Diese Bedingungen werden zudem nach den sog.<br />

Jahresgesprächen typischerweise nachverhandelt, um neue Entwicklungen (Nachfrageschwankungen,<br />

neue Produkte, Kostenentwicklungen z. B. bei Rohstoffen) berücksichtigen zu<br />

können. Diese Komplexität der Vertragsbeziehungen und deren Verhandlung kann durch das<br />

lange Zeit in der Wettbewerbspolitik als Maßstab herangezogene Monopson- bzw. Oligopsonmodell<br />

nicht adäquat abgebildet werden. Das Monopson- bzw. Oligopsonmodell kann faktisch<br />

nicht als theoretische Grundlage für die Beschaffungssituation <strong>im</strong> LEH dienen. Wesentlich<br />

besser lassen sich diese Beziehungen und Verhandlungen durch neuere ökonomische<br />

Verhandlungsmodelle erfassen, die den Kern der neueren Literatur bilden (vgl. z. B. Inderst und<br />

Wey, 2008).<br />

Eine Pauschalbetrachtung der Beziehungen zwischen Händlern und Herstellern ist<br />

-11-


sicherlich nicht zielführend. Stattdessen muss die Komplexität der Leistungsbeziehung sowie<br />

der Vertragsgestaltung und -durchsetzung <strong>im</strong> Einzelfall betrachtet werden. Zusammenfassend<br />

ist die Beurteilung der Wettbewerbssituation auf der Beschaffungsseite <strong>im</strong> LEH deutlich<br />

schwieriger als die der Absatzseite. Aus diesem Grund werden wir <strong>im</strong> nächsten Abschnitt nach<br />

einer Analyse der adäquaten Marktabgrenzung <strong>im</strong> LEH wichtige Aspekte der Analyse von<br />

Nachfragemacht anhand des Beispiels des sogenannten „One-Stop-Shoppings“ verdeutlichen.<br />

3. Marktabgrenzung und Nachfragemacht <strong>im</strong> deutschen LEH<br />

3.1 Marktabgrenzung <strong>im</strong> LEH<br />

Die Abgrenzung des relevanten Marktes <strong>im</strong> LEH dreht sich <strong>im</strong>mer auch um die Frage, ob<br />

Drogerien, Hard- und Soft-Discounter sowie die sog. Vollsort<strong>im</strong>enter auf einem gemeinsamen<br />

Markt agieren oder auf sachlich getrennten Märkten (vgl. ausführlich Schröder, 2012a, b,<br />

Schröder und Mennenöh, 2013a, b). Wie bereits oben erwähnt, geht das Bundeskartellamt von<br />

einem abgestuften Wettbewerbsverhältnis aus. Da die Sort<strong>im</strong>entsbreite und -tiefe bei<br />

Discountern wesentlich geringer sei, würden diese insbesondere für Kunden, die alles aus einer<br />

Hand zu kaufen wünschen (sog. „One-Stop-Shopper“), keine adäquate Substitutionsmöglichkeit<br />

bieten. Aufgrund der Bedeutung des One-Stop-Shopping sei tendenziell eher von einer nach<br />

Sort<strong>im</strong>entsbreite und -tiefe abgestufte Marktabgrenzung sachgemäß (vgl. Bundeskartellamt,<br />

2007, S. 46).<br />

Um diese Hypothese überprüfen zu können, haben wir mit Hilfe von Daten der<br />

Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) bzw. der GfK Panel Services GmbH die<br />

Substitutionsbeziehungen auf dem Windelmarkt in Deutschland überprüft. Auf Basis einer mit<br />

Discrete Choice-Modellen geschätzten Nachfragefunktion haben wir Kreuzpreiselastizitäten<br />

zwischen Markenprodukten und Eigenmarken von Supermärkten und Discountern ermittelt<br />

(Haucap et al., 2013), sodass wir die Substitutions- und somit auch die Wettbewerbsbeziehungen<br />

zwischen Supermärkten und Discountern besser einschätzen können. Der<br />

Windelmarkt bietet sich für eine solche Studie des Interformat-Wettbewerbs an, weil Windeln<br />

in allen Retail-Formaten erhältlich sind und es Markenprodukte und Eigenmarken gibt. Zudem<br />

ist die Nachfrage ziemlich konstant und wenig konjunkturabhängig, sodass die ökonometrischen<br />

Schätzungen einfacher werden. Zugleich schwanken jedoch sowohl die Verkaufspreise<br />

als auch die Preise für Inputs (wie Zellstoff), welche international handelbar sind und<br />

beobachtbare Preise haben. Zudem hat man es bei Eltern als Kunden mit relativ<br />

qualitätssensitiven Verbrauchern zu tun. Somit ist zu erwarten, dass man in einem solchen<br />

Markt eine relativ weite Distanz von Eigen- und Herstellermarken in der Käuferpräferenz haben<br />

sollte. Wenn aber bereits in einem solchen Markt ein intensiver Wettbewerb zwischen<br />

-12-


Eigenmarken des von Discountern und Drogeriemärkten einerseits und Herstellermarken<br />

andererseits zu finden ist, so kann man von einem intensiven Wettbewerbsverhältnis ausgehen.<br />

Im Detail haben wir die wöchentlichen Einkäufe der Konsumenten <strong>im</strong> GfK-<br />

Verbraucher-Panel betrachtet, welche (Baby-)Windeln nachfragen (etwa 10% von allen<br />

40.000). Diese Konsumenten haben verschiedene Hersteller- und Eigenmarken bei<br />

verschiedenen Händlern zur Auswahl. Die jeweiligen Kombinationen (Marke X bei Händler Y)<br />

erfahren unterschiedliche Wertschätzungen. Analysiert wurde nun, wie sehr die Konsumenten<br />

welche Bündel nachfragen. Dabei haben wir explizit die heterogene Präferenzenstruktur mit<br />

einem Random-Coefficient-Logit Modell berücksichtigt und so sehr präzise Eigen- und<br />

Kreuzpreiselastizitäten ermittelt.<br />

Tabelle 2: Elastizitäten<br />

Zeitraum 2005 & 2006<br />

Elastizitäten je Mittelwert Standardabweichung<br />

Eigenpreiselastizität Herstellermarke (HM) -9.138 0.103<br />

Eigenmarke (EM) -8.871 0.431<br />

SB-Warenhaus -9.121 0.112<br />

Discounter (DC) -8.997 0.400<br />

Drogerie -8.931 0.352<br />

Vollsort<strong>im</strong>enter -9.273 0.162<br />

Kreuzpreiselastizität Herstellermarke (HM) 0.212 0.017<br />

Eigenmarke (EM) 0.224 0.013<br />

SB-Warenhaus 0.215 0.019<br />

Discounter 0.222 0.013<br />

Drogerie 0.215 0.014<br />

Vollsort<strong>im</strong>enter 0.201 0.019<br />

Mittelwertsdifferenz Eigen. Elast EM vs. HM Prob(Δ ≠ 0)= 0.005<br />

Eigen. Elast. DC vs. andere Prob(Δ ≠ 0)= 0.605<br />

Kreuz. Elast EM vs. HM Prob(Δ ≠ 0)= 0.033<br />

Kreuz. Elast. DC vs. andere Prob(Δ ≠ 0)= 0.169<br />

Quelle: Haucap et al. (2013).<br />

In Tabelle 2 sind zum einen die durchschnittlichen Eigen- und Kreuzpreiselastizitäten für<br />

Herstellermarken und Eigenmarken angegeben, zum anderen auch für verschiedene Retail-<br />

Formate (SB-Warenhäuser, Discounter, Drogeriemärkte und Vollsort<strong>im</strong>enter). Es zeigt sich,<br />

dass die durchschnittliche Eigenpreiselastizität sehr hoch ist, während die durchschnittliche<br />

Kreuzpreiselastizität zwischen zwei verschiedenen Marken gering erscheint. Zu bedenken ist<br />

jedoch, dass 17 verschiedene Marken <strong>im</strong> Markt konkurrieren, sodass die „aggregierte“<br />

Kreuzpreiselastizität durchaus hoch ist.<br />

-13-


Mit Hilfe struktureller Angebotsmodelle ließen sich nun die Margen der jeweiligen<br />

Produkte identifizieren. Diese Informationen wurden dann wiederum genutzt, um eine<br />

Marktabgrenzung der jeweiligen Produkte mit Hilfe des hypothetischen Monopolistentests<br />

(auch SSNIP-Test genannt) durchzuführen. Dabei wurde ausgehend vom Marktführer Zug um<br />

Zug die Windelmarke mit der höchsten Kreuzpreiselastizität hinzugezogen, um so den SSNIP-<br />

Test durchzuführen. Die Vorgehensweise ist in Tabelle 3 dargestellt.<br />

Tabelle 3: SSNIP-Test – Kritische Verlustanalyse<br />

SSNIP-Test: Kritische Verlustanalyse 2005/2006<br />

Aggregierte<br />

Eigenmarke<br />

Format anteil<br />

Retail- Markt-<br />

Marke<br />

Marge Kreuzpreiselastizität<br />

KVL<br />

1%<br />

KVL<br />

5%<br />

KVL<br />

10%<br />

1 0 diverse 0.42 0.15 . 0.43 1.71 2.72<br />

2 1 Drogerie 0.02 0.12 0.18<br />

3 1 Discounter 0.07 0.14 0.35<br />

4 1 Discounter 0.01 0.12 0.52<br />

5 1 Drogerie 0.06 0.14 0.68<br />

6 1 Discounter 0.06 0.15 0.85<br />

7 1 Discounter 0.01 0.12 1.02<br />

8 1<br />

SBW<br />

Warenhaus<br />

0.01 0.14 1.18<br />

9 1 Vollsort<strong>im</strong>enter 0.01 0.13 1.35<br />

10 1<br />

SBW<br />

Warenhaus<br />

0.03 0.14 1.51<br />

11 1 Drogerie 0.03 0.14 1.67<br />

12 1 Drogerie 0.17 0.15 1.83<br />

13 1 Discounter 0.01 0.13 1.99<br />

14 1 Vollsort<strong>im</strong>enter 0.01 0.14 2.15<br />

15 0 diverse 0.02 0.14 2.30<br />

16 1 Discounter 0.02 0.15 2.45<br />

17 1 Discounter 0.07 0.15 2.60<br />

Quelle: Haucap et al. (2013).<br />

Tabelle 3 stellt also die Marktabgrenzung gemäß SSNIP-Test dar, ausgehend vom Marktführer<br />

der in unserer Verbrauchergruppe über 40% Marktanteil hat. Für jede Marke wird dargestellt,<br />

(i) ob es sich um eine Eigenmarke handelt oder nicht und (ii) in welchem Retail-Format diese<br />

Marke erhältlich ist. Die für den Marktführer (Marke 1) mit KVL bezeichneten Werte geben die<br />

kritischen Kreuzpreiselastizitäten an, bei denen ein Preisanstieg von 1%, 5% oder 10% nicht<br />

mehr profitabel ist. Wenn die kumulierte oder aggregierte Kreuzpreiselastizität in der sechsten<br />

Spalte diesen KVL übersteigt, dann ist eine Preiserhöhung nicht länger profitabel. Die<br />

verschiedenen kritischen Schwellenwerte, die für die Marktabgrenzung relevant sind, werden<br />

-14-


durch die horizontalen Linien markiert. Schon bei der engsten Marktabgrenzung (1%-<br />

Kriterium) fällt auf, dass der Logik des SSNIP-Tests folgend mindestens zwei Eigenmarken –<br />

nämlich die einer Drogeriemarktkette und die eines Discounters – als engste Substitute des<br />

Marktführers zu seinem Portfolio (also somit zum relevanten Markt) gehören müssten, damit<br />

sich eine 1-prozentige Preiserhöhung lohnen würde. Anders ausgedrückt begrenzen diese<br />

beiden Eigenmarken effektiv den Preissetzungsspielraum des Marktführers. Dieses Bild setzt<br />

sich auch bei weniger konservativen Grenzen wie der weiter verbreiteten Abgrenzung nach dem<br />

5%- oder 10%-Kriterium fort. Nach dem 5%-Kriterium gehören die Windeln in elf Handelsketten<br />

zum relevanten Markt, <strong>im</strong> Falle des 10%-Kriteriums sämtliche Windelmarken in<br />

sämtlichen Outlets.<br />

Unsere Ergebnisse wurden auch mit alternativen Methoden zur Marktabgrenzung wie<br />

der Generalised Upward Pricing Pressure (GUPPI)-Methode auf Robustheit getestet. Die<br />

Ergebnisse der Analyse zeigen, dass die stärksten Verfolger des Marktführers zum einen<br />

Eigenmarken von Drogeriemärkten als auch von Discountern und Vollsort<strong>im</strong>entern sind. Alle<br />

diese Ergebnisse führen <strong>im</strong> Abschluss zur Erkenntnis, dass die Hypothese eines stark<br />

abgestuften Wettbewerbs zwischen Discountern, Drogeriemärkten und Vollsort<strong>im</strong>entern<br />

(welche unter anderem den Marktführer verkaufen) so nicht zu halten ist. Vielmehr scheinen<br />

alle Formattypen in einem intensiven Wettbewerb zu stehen.<br />

3.2 Nachfragemacht <strong>im</strong> LEH<br />

Es ist sicherlich unstrittig, dass die Einzelhandelsunternehmen <strong>im</strong> deutschen LEH zumindest<br />

teilweise eine gewisse Nachfragemacht gegenüber ihren Zulieferern haben. Auch die<br />

Monopolkommission (2012) ist in ihrem Gutachten zu der Schlussfolgerung gekommen, dass<br />

Nachfragemacht einzelner Händler in Teilen vorhanden sein dürfte und dies durch<br />

Einkaufskooperationen noch verschärft werden kann. Ob dies aber negative Effekte auf<br />

Wettbewerb und Verbraucher hat, ist unklar.<br />

Lange Zeit wurde die Beurteilung der Nachfragemacht des Handels relativ pauschal<br />

anhand der Größe der Einzelhandelsunternehmen vorgenommen. Sicherlich weisen große<br />

Unternehmen oftmals mehr Verhandlungsmacht auf als kleinere Wettbewerber, aber aufgrund<br />

der bereits beschriebenen komplexen Beziehungen zwischen Herstellern und Händlern ist<br />

Größe allein kein aussagekräftiger Indikator zur Beurteilung der Verhandlungsmacht von<br />

Handelsunternehmen. So können auch kleine Hersteller ggf. starke Marken haben, die <strong>im</strong><br />

Extremfall als „Must Stock“-Produkte angesehen werden, und die Ursache für eine starke<br />

Verhandlungsposition sind. Hingegen scheinen Hersteller von Zweit- und Eigenmarken, auch<br />

wenn sie ggf. relativ groß sind, pr<strong>im</strong>a facie weniger Verhandlungsmacht zu besitzen.<br />

-15-


Entscheidend dürften oft die Ausweichmöglichkeiten der Hersteller einerseits (z. B. Lieferung<br />

an andere inländische oder auch ausländische LEH-Ketten oder an Gastronomie und andere<br />

Gewerbe) und der Verbraucher andererseits sein. Zu berücksichtigen ist hier auch die besondere<br />

Situation der sog. Verbundgruppen wie REWE und EDEKA. Bei diesen sind weitgehend<br />

selbständige Einzelhändler auf der Abnehmerseite aktiv, welche zum Teil sehr unterschiedliche<br />

Vorstellungen von der Zusammensetzung ihrer Sort<strong>im</strong>ente haben und dies über die jeweiligen<br />

Gruppenstrukturen nachdrücklich kommunizieren können. Eine zentral gesteuerte Auslistung<br />

von Lieferanten oder auch nur Produktgruppen ist für diese Verbundgruppen faktisch sehr viel<br />

schwieriger als bei anderen Handelsunternehmen, sobald eine spürbare Anzahl an selbständigen<br />

Einzelhändlern dieser Verbundgruppen die jeweiligen Produkte für bedeutsam für ihr lokales<br />

Sort<strong>im</strong>ent erachten.<br />

Eine genaue Quantifizierung der Verhandlungsmacht kann daher nur auf Einzelfallebene<br />

erfolgen, weil die Verteilung der Verhandlungsmacht zwischen Zulieferern und<br />

Händlern von einer Vielzahl von Parametern abhängt. Neben Unternehmenscharakteristika (wie<br />

z. B. Sort<strong>im</strong>entstiefe und –breite sowie Kosten- und Ertragsstruktur) gehört vor allem auch das<br />

tatsächliche Konsumentenverhalten dazu. Eine besondere Rolle n<strong>im</strong>mt hier das sogenannte<br />

„One-Stop-Shopping“ ein. Dies wird anhand einer empirischen Studie deutlich, die He<strong>im</strong>eshoff<br />

und Klein (2013) jüngst vorgelegt haben. Dabei machen die Autoren sich zu Nutze, dass zwei<br />

regionale Brauereien für eine gewisse Zeit Filialen einer großen Handelskette in<br />

Süddeutschland boykottierten, wobei die betroffenen Biermarken nur in einem Teil der Filialen<br />

des Händlers geführt wurden. Dieses Ereignis hat den Vorteil, dass eine sogenannte<br />

Treatmentgruppe und eine Kontrollgruppe gebildet werden kann, welche nicht durch den<br />

Boykott beeinflusst wurde, aber denselben allgemeinen ökonomischen Veränderungen unterlag<br />

(z. B. konjunkturelle Schwankungen, Wetterentwicklung). Im Rahmen eines Differenzen-in-<br />

Differenzen-Ansatzes, der genau diese Aufteilung in Treatment- und Kontrollgruppe ausnutzt,<br />

haben He<strong>im</strong>eshoff und Klein (2013) den Effekt geschätzt, den der Lieferstopp (a) auf den<br />

Bierumsatz und (b) auf den Gesamtumsatz der betroffenen Filialen hatte. Wie sich zeigt, ist in<br />

den Regressionen kein Einfluss des Lieferstopps auf den Bierumsatz in den Filialen<br />

festzustellen. Vielmehr konnten etwaige Verluste durch das Fehlen einer best<strong>im</strong>mten Biermarke<br />

durch zusätzliche Werbemaßnahmen und Sonderangebote für andere Biermarken ausgeglichen<br />

werden. Betrachtet man jedoch die Gesamtumsätze der Filialen, so ist ein signifikant negativer<br />

Einfluss des Lieferstopps festzustellen. Trotz der Stabilisierung des Bierumsatzes durch<br />

zusätzliche Werbemaßnahmen sind Verluste be<strong>im</strong> Gesamtumsatz zu verzeichnen. Dies ist vor<br />

allem auf sogenannte One-Stop-Shopper zurückzuführen, die bevorzugt alle Einkäufe in einer<br />

Einkaufsstätte erledigen und fernbleiben, wenn ein für sie wichtiges Produkt nicht erhältlich ist.<br />

-16-


Im vorliegenden Fall finden die Käufer ihre bevorzugte Biermarke nicht <strong>im</strong> Sort<strong>im</strong>ent und<br />

machen daher ihren gesamten Wocheneinkauf in einer anderen Einkaufsstätte. Stattdessen<br />

kommen verstärkt „Schnäppchenjäger“ in die betroffenen Filialen, die dort dann zwar<br />

Sonderangebote für andere Biermarken wahrnehmen, aber wenig andere Einkäufe tätigen. Für<br />

den Supermarkt ist insbesondere der Verlust der lukrativen One-Stopp-Shopper problematisch,<br />

sodass selbst ein kleiner Lieferant erhebliche Verhandlungsmacht besitzen kann, wenn er eine<br />

starke Marke besitzt.<br />

Aus der Untersuchung sind somit zwei Schlussfolgerungen zu ziehen: Zunächst ist das<br />

Konsumentenverhalten für die Verteilung der Verhandlungsmacht zwischen Händlern und<br />

Herstellern bedeutend, wie am Beispiel des One-Stop-Shoppings gezeigt wurde. Darüber hinaus<br />

relativiert die Untersuchung die Bedeutung der Größe eines Unternehmens bei der Beurteilung<br />

seiner Verhandlungsmacht. Relativ kleine Unternehmen können durchaus große Verhandlungsmacht<br />

erlangen, wenn sie eine adäquate Differenzierungsstrategie verfolgen und infolgedessen<br />

zumindest lokal hohe Marktanteile aufweisen.<br />

Theoretisch ist auch von Caprice und von Schlippenbach (2013) gezeigt worden, dass<br />

durch ein One-Stop-Shopping-Verhalten zwischen vormals unabhängigen Produkten<br />

Komplementaritäten entstehen, die sich entscheidend auf die Verteilung der<br />

Verhandlungsmacht zwischen Herstellern und Händlern auswirken. Diese Erkenntnisse zeigen<br />

auch, dass eine Abgrenzung des Marktes auf der Ebene einzelner Produkte beziehungsweise<br />

von Produktgruppen zu falschen Schlussfolgerungen führen kann und für den LEH oftmals<br />

nicht angemessen ist.<br />

4. Ist Nachfragemacht ein Problem <strong>im</strong> deutschen LEH?<br />

In den bisherigen Ausführungen ist bereits deutlich geworden, dass Nachfragemacht ein<br />

Phänomen ist, das zum einen <strong>im</strong> Einzelfall geprüft werden muss und zum anderen dynamisch<br />

analysiert werden sollte. Aufgrund von regelmäßigen Verhandlungen und komplexen Vertragsbeziehungen<br />

ist die Machtbalance ständigen Veränderungen unterworfen.<br />

Im Zuge der Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes stellt sich aber auch die Frage,<br />

ob aus Sicht der Verbraucher die Machtverteilung zwischen Händlern und Herstellern<br />

überhaupt ein Problem darstellt. Hier wird regelmäßig die sogenannte „Theorie der<br />

Wasserbetteffekte“ herangezogen (vgl. Inderst und Wey, 2008). Setzt ein Händler mit großer<br />

Verhandlungsmacht einen niedrigen Einkaufspreis durch, müssen der Theorie zufolge kleinere<br />

Händler den Herstellern höhere Einkaufspreise zahlen, um dieses zu kompensieren. Diese<br />

Händler verzeichnen damit einen Wettbewerbsnachteil gegenüber ihrem größeren Wettbewerber<br />

und würden <strong>im</strong> Extremfall vom Markt verdrängt, was wiederum zu Monopolisierungs-<br />

-17-


tendenzen und steigenden Preisen führen könnte. Aus empirischer Sicht gibt es jedoch bislang<br />

keine belastbaren Belege für diese Theorie (vgl. Wey, 2011). Wasserbetteffekte konnten bisher<br />

<strong>im</strong> Rahmen empirischer Analysen nicht nachgewiesen werden. Ohne empirische Belege sollte<br />

man jedoch sehr vorsichtig sein, wettbewerbspolitische Handlungsempfehlungen auf ein recht<br />

wackliges Theoriegebäude zu stützen.<br />

Die Monopolkommission sieht angesichts dieser Befunde aktuell diskutierte Vorschläge<br />

zur Reglementierung von Vertragsverhandlungen bei Nachfragemacht (vgl. Europäische<br />

Kommission, 2013) auch eher kritisch. Zunächst ist nach aktuellem Forschungsstand nicht klar,<br />

wann genau Nachfragemacht überhaupt ein echtes Problem für den Wettbewerbsprozess<br />

und/oder die Verbraucher darstellt. Aus diesem Grund stehen etwaige Handlungsempfehlungen<br />

ohne eine sichere theoretische und empirische Basis auf wackeligem Fundament. Vorschlägen<br />

zur Einführung eines Verhaltenskodex oder einer Markttransparenzstelle für Verhandlungen<br />

zwischen Handel und Herstellern steht die Monopolkommission (2012) zudem auch deswegen<br />

kritisch gegenüber, weil solche Instrumente sehr leicht kartellfördernd und wettbewerbsdämpfend<br />

wirken können. Auskunftsansprüche von Verbänden gegenüber einzelnen Herstellern<br />

sind deshalb ähnlich problematisch.<br />

5. Probleme des aktuellen Rechtsrahmens: Das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreisen<br />

<strong>im</strong> GWB und mögliche vertikale Preisbindungen<br />

Weniger neu, dafür aber anhaltend sind zwei Dauerbrenner in der wettbewerbsökonomischen<br />

Debatte: zum einen das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreisen nach §20 Abs. 4 GWB,<br />

zum anderen das faktische per se-Verbot vertikaler Preisbindung (auch wenn es sich rein<br />

juristisch betrachtet nicht um ein per se-Verbot handelt).<br />

5.1 Verbot des Verkaufs unter Einstandspreisen 1<br />

Während die Gestaltungsfreiheit bei Endkundenpreisen durch das Verbot der vertikalen<br />

Preisbindung vor allem nach oben eingeschränkt ist (da vor allem Mindest- und Festpreise per<br />

se untersagt sind), regelt §20 Abs. 4 GWB, dass „Unternehmen mit gegenüber kleinen und<br />

mittleren Wettbewerbern überlegener Marktmacht […] ihre Marktmacht nicht dazu ausnutzen<br />

[dürfen], solche Wettbewerber unmittelbar oder mittelbar unbillig zu behindern. Eine unbillige<br />

Behinderung <strong>im</strong> Sinne des Satzes 1 liegt insbesondere vor, wenn ein Unternehmen (1)<br />

Lebensmittel <strong>im</strong> Sinne des § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches unter<br />

Einstandspreis oder (2) andere Waren oder gewerbliche Leistungen nicht nur gelegentlich unter<br />

1<br />

Dieser Abschnitt basiert auf Haucap und Klein (2012, S. 182 f.).<br />

-18-


Einstandspreis oder (3) von kleinen oder mittleren Unternehmen, mit denen es auf dem<br />

nachgelagerten Markt be<strong>im</strong> Vertrieb von Waren oder gewerblichen Leistungen <strong>im</strong> Wettbewerb<br />

steht, für deren Lieferung einen höheren Preis fordert, als es selbst auf diesem Markt anbietet,<br />

es sei denn, dies ist jeweils sachlich gerechtfertigt.“ Durch diese Norm wird also die<br />

Gestaltungsfreiheit bei der Preissetzung nach unten eingeschränkt.<br />

Trotz zahlreicher und umfangreicher Kritik von ökonomischer und juristischer Seite ist<br />

das Verbot <strong>im</strong> Rahmen der 8. GWB-Novelle erneut verlängert worden. Nun soll das Verbot am<br />

31.12.2017 auslaufen. Unter den vielen Kritikern sei prominent die Monopolkommission<br />

hervorgehoben, die – einem Ceterum censeo gleichend – schon lange fordert, das Verbot von<br />

Verkäufen unter Einstandspreisen aufzuheben. Die Vorschriften des §19 GWB sind<br />

ausreichend, um einen etwaigen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch<br />

Verdrängungspreiswettbewerb zu unterbinden.<br />

Wettbewerbsökonomisch ist das viel zu strikte Verbot des Verkaufs von Produkten<br />

unter Einstandspreisen vor allem aus drei Gründen problematisch: Erstens gibt es zahlreiche<br />

Gründe, warum Produkte in verschiedenen Situationen zu nicht-kostendeckenden Preisen<br />

verkauft werden (vgl. z. B. Schmidt und Haucap, 2013, S. 167 ff.). Im Einzelhandel sind dies<br />

insbesondere Komplementaritäten, welche durch die Neigung zum One-Stop-Shopping<br />

entstehen. So kann es aus Perspektive eines Händlers sinnvoll sein, insbesondere schnell<br />

drehende Produkte wie z. B. Milch, die von vielen Kunden bei nahezu jedem Einkauf erworben<br />

werden und daher eine hohe Aufmerksamkeit erfahren, besonders günstig anzubieten und eine<br />

höhere Marge bei langsam drehenden Artikel zu kalkulieren, auf deren Preise die Verbraucher<br />

weniger achten. Eine solche Preispolitik hat nichts mit einer Verdrängungstaktik zu tun und ist<br />

auch nicht wettbewerbswidrig. Solange der typische gesamte Warenkorb eines durchschnittlichen<br />

Kunden nicht unterhalb der Summe der Einstandspreise verkauft wird, besteht aus<br />

wettbewerbsökonomischer Sicht keinerlei Problem, selbst wenn Milch in diesem Fall<br />

„verramscht“ werden mag, um die Kunden in den Supermarkt zu locken, und dies bei manchen<br />

Politikern Unbehagen auslöst.<br />

Zweitens ist das Verbot, spätestens seit dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.11.2009<br />

(Az. VI-2 Kart 9/08 OWi) <strong>im</strong> Fall Rossmann, kaum noch justitiabel. Das OLG Düsseldorf hatte<br />

in dem Fall entschieden, dass Werbekostenzuschüsse bei der Prüfung, ob beworbene Produkte<br />

unter Einkaufspreis verkauft werden, ausschließlich für die beworbenen Produkte einkaufspreismindernd<br />

zugerechnet werden können, selbst wenn die Werbekostenzuschüsse nach dem<br />

Gesamtumsatz des Händlers mit dem Hersteller berechnet werden.<br />

Und drittens ist festzuhalten, dass die in der Politik in Teilen verbreitete Auffassung, das<br />

Verbot würde in irgendeiner Weise den Herstellern (z. B. Milchbauern) helfen, völlig irrig ist.<br />

-19-


Ohne dass ökonomisch überhaupt klar ist, durch welche konkrete Wirkungskette das Verbot<br />

den Herstellern überhaupt helfen sollte, ist eher zu erwarten, dass das strikte Verbot von<br />

Verkäufen unter Einstandspreisen dazu führt, dass der Verhandlungsdruck auf die Erzeuger bei<br />

einem solchen Verbot noch größer wird, eben um die Endkundenpreise nicht erhöhen zu<br />

müssen. Wenn Produkte nicht länger als Werbemaßnahme oder Lockvogel-Angebot unter<br />

Einstandspreisen verkauft werden dürfen, zugleich aber Preiserhöhungen am Markt nur schwer<br />

bei den Verbrauchern durchsetzbar sind, dann wird sich der Druck erhöhen, die Einstandspreise<br />

weiter zu senken. Damit dürfte das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreisen sogar<br />

kontraproduktiv für die Erzeuger wirken und ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Handel<br />

eher schwächen als stärken.<br />

Das strikte Verbot von Verkäufen unter Einstandspreisen ist aus ökonomischer Sicht<br />

heraus insgesamt als sehr problematisch einzuschätzen. In Bezug auf den <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong><br />

stellt exemplarisch auch das Sondergutachten 47 der Monopolkommission (2007,<br />

Tz. 8*) über Preiskontrollen in Energiewirtschaft und Handel fest, dass „das Per-se-Verbot von<br />

Angeboten unter Einstandspreis (…) ordnungspolitisch problematisch [ist]. Untereinstandsangebote<br />

stellen vor allem ein Marketinginstrument dar, das dem Endverbraucher in Form<br />

besonders günstiger Preise zugutekommt.“ Darüber hinaus führt die Monopolkommission<br />

(2007, Tz. 9*) aus, dass „kleinere Handelsunternehmen (…) durch das Verbot von<br />

Untereinstandspreisen nicht vor Preiswettbewerb geschützt werden [können]. Mit § 20 Abs. 4<br />

GWB wird in erster Linie der Preiswettbewerb der großen Handelsunternehmen untereinander<br />

reduziert, was zu höheren Endverbraucherpreisen führt.“ Diese klaren Aussagen beziehen sich<br />

direkt auf die Situation <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong>, in dem ein Verdrängungswettbewerb<br />

durch Untereinstandspreise sehr unwahrscheinlich ist.<br />

Das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreisen ist zusammenfassend aus ökonomischer<br />

Sicht als äußerst problematisch zu betrachten, da es den Wettbewerb nicht schützt,<br />

sondern – ganz <strong>im</strong> Gegenteil – ihn sogar verringert. Auch die Verhandlungsposition der<br />

Hersteller wird ein solches Verbot nicht verbessern. Darüber hinaus ist nicht zu erwarten, dass<br />

Verbraucher durch Verkäufe unter Einstandspreisen einen Schaden erleiden, sodass aus<br />

ökonomischer Sicht nichts für dieses Verbot spricht.<br />

5.2 Vertikale Preisbindungen 2<br />

Eine vertikale Beschränkung von besonderer Bedeutung ist die Preisbindung der zweiten Hand,<br />

zu englisch: Resale Price Maintanance (RPM). Hierbei setzt der Hersteller eines Produktes oder<br />

einer Dienstleistung neben dem Herstellerabgabepreis gleichermaßen den Endpreis des<br />

2<br />

Dieser Abschnitt basiert auf Haucap und Klein (2012, S. 175 ff.).<br />

-20-


Produktes fest. Zu unterscheiden ist bei den Endpreisen zwischen Mindestpreisen, Höchstpreisen<br />

und Festpreisen, welche Hersteller und Händler vereinbaren. In Deutschland ist die<br />

Preisbindung der zweiten Hand mit Ausnahme von Druckerzeugnissen wie Zeitungen,<br />

Zeitschriften und Büchern faktisch mit einem Per-se-Verbot belegt, auch wenn eine enge<br />

Auslegung des Wortlauts des GWB bzw. des AFEU eine Effizienzverteidigung zulässt.<br />

Faktisch findet dies jedoch unseres Wissens bisher keine Anwendung. Dem faktischen Per-se-<br />

Verbot liegt die Abwägung zugrunde, dass die Freiheit des Händlers, seine Preise selbst<br />

festzulegen, wichtiger ist als die Freiheit des Händlers, einen Vertrag zu schließen, in dem er<br />

auf dieses Recht verzichtet. Aus ökonomischer Perspektive gibt es allerdings wenig überzeugende<br />

Gründe für ein striktes Per-se-Verbot. Aus Effizienzgründen wäre eine differenziertere<br />

Regel besser geeignet, die am Markt generierten Tauschrenten zu max<strong>im</strong>ieren und so den<br />

Wohlstand zu erhöhen. Warum ist das so?<br />

Zunächst ist festzuhalten, dass es – wie eigentlich <strong>im</strong>mer in der Ökonomie – ganz grob<br />

gesprochen zwei mögliche Erklärungen für vertikale Beschränkungen wie die Preisbindung der<br />

zweiten Hand gibt: Macht und Effizienz (vgl. Haucap und Klein, 2012). Um diese alternativen<br />

Erklärungsansätze dreht sich <strong>im</strong> Grunde auch die gesamte Kontroverse über vertikale<br />

Vereinbarungen, die Gegenstand zahlloser Veröffentlichungen sind (vgl. für eine Übersicht Rey<br />

und Vergé, 2008). Lässt sich die Preisbindung der zweiten Hand besser durch das Motiv<br />

erklären, Marktmacht aufzubauen und/oder zu erhalten oder sind Effizienzgründe wichtiger?<br />

Während die Effizienzargumente sich darauf stützen, Preisbindungen als Mechanismen zu<br />

erklären, die best<strong>im</strong>mte Formen des Markt- oder Koordinationsversagens zu überwinden helfen,<br />

gehen die Machtargumente davon aus, dass Preisbindungen entweder eine marktverschließende<br />

Wirkung entfalten oder aber die Kartellbildung fördern.<br />

In der Tat ist zunächst klar, dass <strong>im</strong> Fall der Preisbindung der zweiten Hand der<br />

Wettbewerb innerhalb einer Wertschöpfungskette (also „intra-brand“) reduziert wird. Wichtig<br />

ist aber auch festzuhalten, dass vertikale Beschränkungen sich von horizontalen Vereinbarungen<br />

unterscheiden, welche von Unternehmen getroffen werden, die auf derselben<br />

Wertschöpfungsstufe tätig sind, also eigentlich <strong>im</strong> direkten Wettbewerb miteinander stehen<br />

(vgl. z. B. Motta, 2004). Während horizontale Absprachen zumeist (wenn auch nicht <strong>im</strong>mer)<br />

direkt den Wettbewerb aushebeln bzw. reduzieren, ist dies bei vertikalen Vereinbarungen nicht<br />

der Fall, da die vertragschließenden Parteien nicht in Konkurrenz zueinander stehen. Somit ist<br />

eine Schädigung dritter Parteien (z. B. der Endverbraucher) bei vertikalen Beschränkungen –<br />

anders als bei horizontalen Absprachen – nicht direkt ersichtlich. Eine Einschränkung der<br />

Vertragsfreiheit zwischen Unternehmen auf verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette zu<br />

begründen, ist somit ungleich schwieriger.<br />

-21-


Die Erklärung von Preisbindungen als Instrument zum Machterhalt oder Machtaufbau<br />

durch Kartellierung oder Marktabschottung ist der ältere der beiden ökonomischen Erklärungsansätze<br />

(vgl. z. B. Comanor, 1985), wird aber auch durch neuere Modelle gestützt. So argumentiert<br />

z. B. Motta (2004), dass Mindestpreisbindungen ein Instrument sein können, um ein<br />

etwaiges Selbstbindungsproblem des Herstellers gegenüber seinen potenziellen Vertriebspartnern<br />

zu lösen. Im Kern geht es darum, dass der Hersteller den Händlern keine Rabatte<br />

gewähren wird, wenn er ihnen zusichern kann, dass alle Händler denselben Endkundenpreis<br />

verlangen müssen. Somit wird der Wettbewerb auf Endkundenebene eingeschränkt. Das Modell<br />

ist allerdings für die wettbewerbspolitische Praxis aus unserer Sicht kaum relevant,<br />

insbesondere nicht <strong>im</strong> Bezug auf den <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong>, der durch sehr viel andere<br />

Eigenschaften charakterisiert ist wie z. B. die erheblichen Komplementaritäten zwischen<br />

Produkten verschiedener Hersteller. Besser geeignet ist das Modell, um z. B. die Preisgestaltung<br />

bei Franchiseketten zu erklären.<br />

Ein wichtigeres Argument gegen Preisbindungen der zweiten Hand beruht auf der<br />

Möglichkeit, dass insbesondere Mindestpreisbindungen eine Kartellierung auf Handelsund/oder<br />

Herstellerebene <strong>im</strong> Inter-Brand-Wettbewerb bewirken können (vgl. Jullien und Rey,<br />

2007, Schwalbe, 2011) 3 oder auch direkt den Inter-Brand Wettbewerb reduzieren (Rey und<br />

Vergé, 2010, Schwalbe, 2011). Hersteller können sich einfacher koordinieren, da sie die Hoheit<br />

über die gesamte Wertschöpfungskette haben. Allerdings kann eine vertikale Beschränkung<br />

nicht mit einer Kartellierung gleichgesetzt werden, sie ist bestenfalls ein Hilfsmittel für eine<br />

horizontale Kartellierung. Diese entsteht aber nicht automatisch durch Vertikalbeschränkungen,<br />

vielmehr müssen best<strong>im</strong>mte, relativ spezielle Bedingungen erfüllt sein, damit eine Vertikalbeschränkung<br />

auch tatsächlich zu einer horizontalen Kartellbildung führt. Eben dies ist, wie<br />

bereits erwähnt, ein wichtiger Unterschied zu horizontalen Absprachen.<br />

Während vertikale Preisbindungen also zwar durchaus eine kartellierende Wirkung<br />

entfalten können, sind jedoch, wie auch schon erwähnt, ebenso effizienzsteigernde Effekte<br />

möglich. So können insbesondere Höchstpreisbindungen das Problem des doppelten<br />

Preisaufschlags verhindern oder mildern (vgl. Spengler, 1950, Motta, 2004). Doppelte<br />

Preisaufschläge entstehen, wenn auf verschiedenen Ebenen einer Wertschöpfungskette<br />

unvollständiger Wettbewerb herrscht. Wie erstmals Spengler (1950) gezeigt hat, führt<br />

Marktmacht auf nacheinander gelagerten Stufen der Wertschöpfungskette dazu, dass auf jeder<br />

Stufe eine Marge (oder ein Deckungsbeitrag) auf die variablen Kosten aufgeschlagen wird. Je<br />

3<br />

Jullien und Rey (2007) argumentieren <strong>im</strong> Rahmen eines theoretischen Modells, dass durch die Preisbindung<br />

der zweiten Hand Abweichungen von einem etwaigen kollusiven Verhalten besser erkannt werden können und<br />

somit eine Koordination unter den Kartellanten leichter wird.<br />

-22-


stärker die Arbeitsteilung ausgeprägt ist, desto häufiger wird also an verschiedenen Stellen eine<br />

Marge aufgeschlagen – es kommt zum Problem der doppelten bzw. vielfachen Margenbildung,<br />

welches die Preise in die Höhe treibt. Dieses Problem ließe sich zwar theoretisch durch<br />

elaborierte mehrteilige Tarife lösen (vgl. Schwalbe, 2011), doch ist dazu ein solches Ausmaß an<br />

Informationen über Kosten- und Nachfrageverläufe notwendig, dass eine vollständige Lösung<br />

des Problems zwar theoretisch denkbar, praktisch aber ziemlich unrealistisch ist. Auch durch<br />

Rabatte kann das Problem theoretisch gelöst werden (vgl. Rey und Tirole, 1986, Schwalbe,<br />

2011), 4 doch erscheint auch diese Lösung eher theoretischer Natur. Zu bedenken ist auch, dass<br />

es beispielsweise nicht opt<strong>im</strong>al sein kann, Werbemaßnahmen für ein Produkt und Endkundenpreise<br />

strikt unabhängig voneinander festzulegen, da beide Aktionen die Endkundennachfrage<br />

beeinflussen. Durch gezielte Marketingaktionen wie z. B. Sonderangebote, die mit gleichzeitigen<br />

Werbeaktionen verknüpft sind, lässt sich kurzfristig die Nachfrage stark erhöhen und die<br />

Aufmerksamkeit für ein Produkt steigern. Dürfte nun der Hersteller nicht mit dem Handel über<br />

die Gestaltung von Aktionspreisen und Sonderangeboten verhandeln, so würde dies den<br />

Wettbewerb zwischen Herstellern sicher stärker bremsen als eine vertikale Koordination<br />

entlang der Wertschöpfungskette.<br />

Das zweite prominente Argument für die Effizienzwirkung vertikaler Preisbindungen<br />

stammt von Telser (1960). Sofern Händlern best<strong>im</strong>mte Mindestpreise oder sogar Festpreise<br />

vorgegeben sind, verschiebt sich der Wettbewerb auf dieser Stufe der Güterdistribution weg<br />

vom Parameter „Preis“ hin auf andere Wettbewerbsparameter wie etwa den Standort, den<br />

angebotenen Service, die Vielfalt der angebotenen Produkte, die Beratung, die Öffnungszeiten<br />

oder anderes. Mindestpreise reduzieren dann zwar den Preiswettbewerb, nicht aber die<br />

Wettbewerbsintensität an sich. Der Wettbewerb wird „lediglich“ in andere Bahnen gelenkt.<br />

Dies kann insbesondere dann durchaus auch volkswirtschaftlich wünschenswert sein, wenn<br />

anderenfalls ein subopt<strong>im</strong>al niedriges Level an Service oder Beratung angeboten wird (vgl.<br />

Mathewson und Winter, 1984, 1998). Besonders bei beratungsintensiven Produkten besteht<br />

nämlich die Gefahr, dass Nachfrager sich in einem Geschäft beraten lassen, dann aber das<br />

Produkt bei einem Discounter oder über das Internet kaufen. In solchen Situationen kann es<br />

sinnvoll sein, durch Mindestpreisbindungen den Wettbewerb stärker in Richtung Service und<br />

Beratung zu lenken.<br />

Dazu ist jedoch dreierlei zu bemerken: Erstens bietet eine Mindestpreisbindung keinerlei<br />

Garantie dafür, dass sich der Wettbewerb in Richtung Service und Beratung verschiebt. Ebenso<br />

ist denkbar, dass der Wettbewerb sich auf andere Parameter verlagert wie etwa die<br />

Standortwahl oder Gratis-Zugaben, die dann doch wie Preissenkungen wirken. Der deutsche<br />

4<br />

Siehe diesbezüglich auch die Referenz in Rey und Vergé (2008) sowie Rey und Tirole (1986).<br />

-23-


Apothekenmarkt ist dafür ein Paradebeispiel. Hier scheinen sich Preisbindungen vor allem<br />

darin niederzuschlagen, dass der Wettbewerb vor allem über attraktive Standorte geführt wird<br />

und nicht über eine intensivere Beratung (vgl. Haucap et al., 2012). Zweitens können<br />

Mindestpreisbindungen auch ein überopt<strong>im</strong>al hohes Servicelevel induzieren (vgl. Winter,<br />

1993). Und drittens lässt sich das angebotene Niveau an Service und Beratung auch durch<br />

andere Formen der Vertikalvereinbarung steigern wie z. B. durch Exklusivverträge (vgl.<br />

Mathewson und Winter, 1994, Lafontaine und Slade, 2008, Schwalbe, 2011). Das letzte<br />

Argument hat für den <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> allerdings nur begrenzte Relevanz, da<br />

Exklusivverträge aufgrund der durch die Neigung zum One-Stop-Shopping entstehenden<br />

Komplementaritäten zwischen verschiedenen Produkten nicht wirklich interessant und daher<br />

auch äußerst unüblich sind.<br />

Für die Einordnung, wie relevant das hier vorgebrachte „Service-Argument“ <strong>im</strong> Kontext<br />

des deutschen <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong>s ist, muss zudem berücksichtigt werden, dass die<br />

allermeisten Produkte des <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong>s nicht besonders beratungsintensiv sind.<br />

Eine Beratung in deutschen Supermärkten ist eher unüblich, sieht man von der Fleisch- und<br />

Käsetheke einmal ab. Bei Fleisch und Käse jedoch taucht das oben beschriebene Trittbrettfahrerverhalten<br />

auch nicht auf, da Kunden sich kaum in einem Supermarkt bzgl. ihrer Fleischund<br />

Käseauswahl beraten lassen, um dann diese Produkte <strong>im</strong> Discount zu erwerben. Bei<br />

anderen beratungsintensiven Produkten des <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong>s wie etwa Wein und<br />

Spezialitäten haben sich spezialisierte Geschäfte für diejenigen Kunden herausgebildet, die eine<br />

Beratung wünschen, während Kunden ohne Beratungswunsch auch <strong>im</strong> Supermarkt bzw.<br />

Discount relativ günstige Weine erhalten können. Alles in allem mag das „Service-Argument“<br />

somit eine gewisse Berechtigung bei best<strong>im</strong>mten Produkten des Einzelhandels haben, für den<br />

Bereich des <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong>s entfaltet es jedoch keinerlei Schlagkraft.<br />

Ein drittes Argument, das als eine Art Effizienzverteidigung für Vertikalpreisbindungen<br />

ins Feld geführt wird, basiert auf der Annahme, dass zu niedrige Preise das Image eines<br />

Produktes zum Schaden der Verbraucher selbst nachhaltig zerstören. Insbesondere von<br />

Branchenvertretern wird argumentiert, dass ein „Verramschen“ des Produktes das Marken<strong>im</strong>age<br />

zum Leidwesen der Verbraucher nachhaltig zerstören würde. 5 Dieses Imageargument<br />

mag zwar für best<strong>im</strong>mte Artikel wie Statusprodukte eine gewisse Bedeutung haben, ist aber aus<br />

wettbewerbsökonomischer Perspektive nicht wirklich überzeugend. 6 Vor allem bleibt die Frage<br />

5<br />

6<br />

Ökonomisch betrachtet ist das Modell, das diesem Gedanken am ehesten nahe kommt, das von Marvel und<br />

McCafferty (1984), die zeigen, dass ein best<strong>im</strong>mter Mindestpreis auch als Qualitätssignal wirken kann und<br />

niedrige Preise mit minderer Qualität assoziiert werden. Marvel und McCafferty (1984) demonstrieren in<br />

ihrem theoretischen Modell, dass eine Qualitätszertifizierung durch eine Preisbindung erleichtert werden kann.<br />

Motta (2004) räumt dem Argument der Qualitätszertifizierung insbesondere für Luxusprodukte eine gewisse<br />

Plausibilität ein, betont aber, dass diese nur für eine kleine Anzahl von Produktgruppen relevant sein kann.<br />

-24-


offen, warum eine Mindestpreisbindung notwendig ist, da durch den Herstellerabgabepreis ja<br />

bereits eine untere Grenze für den Endverkaufspreis existiert – es sei denn, ein Händler<br />

beabsichtigt dauerhaft Verluste mit dem Verkauf eines Produktes zu machen. Und selbst wenn<br />

dies aufgrund von Komplementaritäten denkbar ist, so lässt sich der Endverkaufspreis doch<br />

nichtsdestotrotz stets durch ein Anheben des Herstellerabgabepreises nach oben korrigieren,<br />

sollte der Endverkaufspreis dem Hersteller aus Imagegründen zu niedrig sein.<br />

Auch seitens der Politik wird – ähnlich zum obigen Zitat von Ilse Aigner – wiederholt<br />

gefordert, dass Lebensmittel nicht „verramscht“ werden dürfen, ohne dass jedoch wirklich klar<br />

ist, warum Preissenkungen bei Lebensmitteln unerwünscht sind. 7 Oftmals scheint der<br />

Forderung wie be<strong>im</strong> Verbot des Verkaufs unter Einstandspreisen die doch sehr naive<br />

Vorstellung zugrunde zu liegen, dass (a) höhere Endkundenpreise automatisch höhere<br />

Erzeugerpreise induzieren und (b) dies wiederum gleichsam automatisch eine höhere<br />

Produktqualität induziert. Dies ist jedoch weder theoretisch plausibel noch empirisch haltbar.<br />

Insgesamt kann die bisweilen vorgetragene Argumentation, dass Preisbindungen notwendig<br />

sein sollen, um ein für die Verbraucher schädliches Verramschen zu verhindern, nicht<br />

überzeugen.<br />

Als Zwischenfazit lässt sich somit festhalten, dass vertraglich vereinbarte Höchstpreise<br />

aus ökonomischer Sicht tendenziell unproblematisch sind, da sie nicht der Kartellierung dienen,<br />

aber helfen können, das Problem der mehrfachen Margenbildung zu mildern. Daher sind<br />

Höchstpreisbindungen tendenziell effizienzsteigernd. 8 Die Beurteilung ist bei Mindest- und<br />

Festpreisen dagegen deutlich anders. Eine pauschale wettbewerbspolitische Beurteilung ist hier<br />

kaum möglich, vielmehr hängt die Beurteilung von Mindest- und Festpreisbindungen auch vom<br />

Ausmaß des Inter-Brand-Wettbewerbs ab. Ist der Inter-Brand-Wettbewerb sehr ausgeprägt, d.h.<br />

gibt es viele konkurrierende Anbieter, so ist das Interesse der Anbieter eher gering, den Intra-<br />

Brand-Wettbewerb einzuschränken, wenn dies nicht zugleich Effizienzvorteile hat (vgl. Motta,<br />

2004). Bei starkem Wettbewerb zwischen Herstellern profitieren diese, ceteris paribus,<br />

schließlich von geringeren Endverbraucherpreisen und höheren Absatzmengen, solange dies<br />

nicht zu Lasten der eigenen Margen geht. In einer solchen Situation intensiven Inter-Brand<br />

Wettbewerbs sind vertikale Beschränkungen weniger kritisch zu sehen als bei weniger<br />

intensivem Inter-Brand Wettbewerb. Ist der Inter-Brand Wettbewerb jedoch nur schwach<br />

ausgeprägt, so sind Mindest- und Festpreisbindungen kritischer zu sehen.<br />

7<br />

8<br />

So z. B. Volker Kauder (http://bit.ly/z4jbvb) oder Matthias Platzeck (http://bit.ly/y3b0UM).<br />

Diese Sichtweise wird auch in den Richtlinien der Europäischen Kommission reflektiert, welche Höchstpreise<br />

wesentlich generöser behandeln als Mindest- und Festpreise.<br />

-25-


6. Fazit und Zusammenfassung<br />

Der <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> in Deutschland steht seit geraumer Zeit <strong>im</strong> Fokus der<br />

öffentlichen Diskussion, der Politik sowie der Wettbewerbsbehörden. Durch den seit längerer<br />

Zeit andauernden Konzentrationsprozess verstärkt sich auch die Diskussion über potenzielle<br />

Nachfragemacht des Handels gegenüber ihren Lieferanten und die potenziellen Auswirkungen<br />

dieser Nachfragemacht auf Wettbewerb und Verbraucher. Die zum Teil eindeutige Festlegung<br />

der öffentlichen Diskussion auf negative Effekte der Nachfragemacht des Handels überrascht<br />

aus wissenschaftlicher Perspektive, weil Aspekte wie der Spiral- oder der Wasserbetteffekt in<br />

theoretischen Modellen nur unter sehr spezifischen Bedingungen hergeleitet werden können<br />

und empirisch bislang keineswegs belegt wurden. Es ist also unklar, wann Nachfragemacht<br />

überhaupt negative Effekte verursacht. Darüber hinaus zeigt der vorliegende Beitrag, dass eine<br />

pauschale Bewertung von Nachfragemacht nicht angemessen ist. Stattdessen muss Nachfragemacht,<br />

die in best<strong>im</strong>mten Fällen ohne Zweifel existiert, als dynamischer Prozess gesehen<br />

werden, der <strong>im</strong> Einzelfall untersucht werden muss.<br />

Darüber hinaus steht die adäquate Marktabgrenzung <strong>im</strong> Fokus dieses Beitrags. Anhand<br />

von Haushaltspaneldaten für den Windelmarkt in Deutschland kann gezeigt werden, dass<br />

Discounter <strong>im</strong> Wettbewerb zu anderen Händlern, wie z. B. Supermärkten, stehen und hier<br />

keineswegs ein abgestuftes Wettbewerbsverhältnis, sondern ein gemeinsamer Markt vorliegt. In<br />

Bezug auf die Bedeutung von Nachfragemacht zeigt sich anhand eines quasi-natürlichen<br />

Exper<strong>im</strong>ents, dass auch kleine Hersteller, sofern sie eine konsequente Differenzierungsstrategie<br />

verfolgen und lokal hohe Marktanteile haben, Verhandlungsmacht besitzen können. Es ist also<br />

keineswegs so, dass große Handelsketten per se Verhandlungsmacht gegenüber kleineren<br />

Herstellern haben.<br />

Im Zuge der öffentlichen Diskussion über Nachfragemacht werden derzeit diverse<br />

Vorschläge zur Reglementierung der Verhandlungen zwischen Handel und Herstellern<br />

gemacht, um so die Ausübung von Nachfragemacht zu begrenzen. Diese Vorschläge sind aus<br />

unserer Sicht eher kontraproduktiv und können sogar wettbewerbsdämpfend und<br />

kartellfördernd wirken. Ohne sichere empirische Belege über negative Auswirkungen von<br />

Nachfragemacht sollten potenzielle Maßnahmen mit großer Vorsicht gesehen werden. Gerade<br />

hier ist eine evidenzbasierte Wettbewerbspolitik notwendig, die auf quantitativen Analysen<br />

basiert, um nicht aufgrund mangelnder Information wenig adäquate Maßnahmen umzusetzen.<br />

Das auch <strong>im</strong> Zuge der 8. GWB-Novelle erneut verlängerte Verbot des Verkaufs unter<br />

Einstandspreisen ist sehr kritisch zu beurteilen, da es den Wettbewerb einschränkt und sowohl<br />

Herstellern als auch Verbrauchern eher schadet als nützt. Bei vertikalen Preisbindungen sollte<br />

tendenziell stärker eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden als diese per se zu<br />

-26-


untersagen. Im <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> speziell ist allerdings eher davon auszugehen, dass es<br />

keine gewichtigen Effizienzgründe für Mindestpreisvorgaben gibt, während Höchstpreisregelungen<br />

ökonomisch betrachtet unproblematisch sind.<br />

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Schröder, H. (2012b): Die Eignung der Begriffsdefinitionen von Erscheinungsformen <strong>im</strong><br />

Handel zur Abgrenzung von sachlich relevanten Märkten: dargestellt an Beispielen des<br />

Großhandels und des Einzelhandels mit Lebensmitteln, in: Betriebswirtschaftliche<br />

Forschung und Praxis, Bd. 64, S. 643-660.<br />

Schröder, H. und J. Mennenöh (2013a): Zur Abgrenzung von sachlich relevanten Märkten <strong>im</strong><br />

<strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong>: Ein Plädoyer für mehr empirische Forschung, dargestellt an<br />

ausgewählten Beispielen, in: G. Crockford, F. Ritschel und U.-M. Schmieder (Hrsg.),<br />

Handel in Theorie und Praxis: Festschrift zum 60. Geburtstag von Prof. Dr. Dirk<br />

Möhlenbruch, Gabler: Wiesbaden, S. 97-118.<br />

Schröder, H. und J. Mennenöh (2013b): Zur Abgrenzung von sachlich relevanten Märkten <strong>im</strong><br />

Einzelhandel mit Lebensmitteln: Eine empirische Analyse von Drogerieartikeln und<br />

Getränken, in: Wirtschaft und Wettbewerb, Bd. 63, S. 575-590.<br />

Schwalbe, U. (2011): Preisgestaltung in vertikalen Strukturen: Preisbindung und Preisempfehlung<br />

aus ökonomischer Sicht, in: Wirtschaft und Wettbewerb, Bd. 61, S. 1197-<br />

1216.<br />

Seidel, H. (2011): Kartellamt eröffnet Jagd auf Lebensmittelhändler, Die Welt vom 10.2.2011,<br />

online unter: http://www.welt.de/wirtschaft/article12501900/Kartellamt-eroeffnet-Jagdauf-Lebensmittelhaendler.html<br />

Spengler, J. (1950): Vertical Integration and Antitrust Policy, in: Journal of Political Economy,<br />

Vol. 58, S. 347-352.<br />

Telser, L. (1960): Why Should Manufacturers Want Fair Trade?, in: Journal of Law and<br />

Economics, Vol. 3, S. 86-108.<br />

Wenzel, T. (2011): Deregulation of Shopping Hours: The Impact on Independent Retailers and<br />

Chain Stores, in: Scandinavian Journal of Economics, Vol. 113, S. 145-166.<br />

Wey, C. (2011): Nachfragemacht <strong>im</strong> Handel, in: Schwerpunkte des Kartellrechts 2009/2010:<br />

Referate des 37. und 38. FIW-Seminars , FIW-Schriftenreihe 236, Carl Heymanns<br />

Verlag: Köln, S. 149-160.<br />

Winter, R. (1993): Vertical Control, and Price Versus Nonprice Competition, in: Quarterly<br />

Journal of Economics, Vol. 108, S. 61-76.<br />

-29-


BISHER ERSCHIENEN<br />

51 Haucap, <strong>Justus</strong>, Braucht Deutschland einen Kapazitätsmarkt für eine sichere<br />

Stromversorgung?, November 2013.<br />

50 Haucap, <strong>Justus</strong> und Kühling, Jürgen, Systemwettbewerb durch das<br />

Herkunftslandprinzip: Ein Beitrag zur Stärkung der Wachstums- und<br />

Wettbewerbsfähigkeit in der EU? – Eine ökonomische und rechtliche Analyse,<br />

September 2013.<br />

49 Haucap, <strong>Justus</strong>, He<strong>im</strong>eshoff, Ulrich, Klein, Gordon J., Rickert, Dennis und Wey,<br />

Christian, Die Best<strong>im</strong>mung von Nachfragemacht <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong>:<br />

Theoretische Grundlagen und empirischer Nachweis, September 2013.<br />

48 Haucap, <strong>Justus</strong>, He<strong>im</strong>eshoff, Ulrich, Klein, Gordon J., Rickert, Dennis und Wey,<br />

Christian, <strong>Wettbewerbsprobleme</strong> <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong>, September 2013.<br />

47 Falck, Oliver, Haucap, <strong>Justus</strong>, Kühling, Jürgen und Mang, Constantin, Alles<br />

Regulierung oder was? – Die Bedeutung der Nachfrageseite für eine<br />

wachstumsorientierte Telekommunikationspolitik, August 2013.<br />

Erschienen in: ifo Schnelldienst, 66/15 (2013), S. 42-46.<br />

46 Haucap, <strong>Justus</strong> und Mödl, Michael, Entwickeln sich wirtschaftswissenschaftliche<br />

Forschung und Politikberatung auseinander? – Warum engagieren sich nicht mehr<br />

ökonomische Spitzenforscher in der Politikberatung? Juli 2013.<br />

Erschienen in: Wirtschaftsdienst, 93 (2013), S. 507-511.<br />

45 Neyer, Ulrike und Vieten, Thomas, Die neue europäische Bankenaufsicht – eine<br />

kritische Würdigung, Juli 2013.<br />

44 Haucap, <strong>Justus</strong> und Kehrer, Christiane, Suchmaschinen zwischen Wettbewerb und<br />

Monopol: Der Fall Google, Juni 2013.<br />

Erschienen in: R. Dewenter, J. Haucap & C. Kehder (Hrsg.), Wettbewerb und Regulierung<br />

in Medien, Politik und Märkten: Festschrift für Jörn Kruse zum 65. Geburtstag, Nomos-Verlag:<br />

Baden-Baden 2013, S. 115-154.<br />

43 Dewenter, Ralf und He<strong>im</strong>eshoff, Ulrich, Neustrukturierung der öffentlich-rechtlichen<br />

Fernsehlandschaft: Theoretische Hintergründe und Reformoptionen, Juni 2013.<br />

Erschienen in: R. Dewenter, J. Haucap & C. Kehder (Hrsg.), Wettbewerb und Regulierung<br />

in Medien, Politik und Märkten: Festschrift für Jörn Kruse zum 65. Geburtstag, Nomos-Verlag:<br />

Baden-Baden 2013, S. 225-260.<br />

42 Coppik, Jürgen, Wirkungen einer Einführung des Konzeptes der vermeidbaren<br />

Kosten auf die Endverbraucher, Juni 2013.<br />

41 Haucap, <strong>Justus</strong> und He<strong>im</strong>eshoff, Ulrich, Vor- und Nachteile alternativer<br />

Allokationsmechanismen für das 900- und 1800-MHz-Frequenzspektrum, März 2013.<br />

Erschienen in: List-Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik, 39 (2013), S. 71-90.<br />

40 Haucap, <strong>Justus</strong> und Mödl, Michael, Zum Verhältnis von Spitzenforschung und<br />

Politikberatung. Eine empirische Analyse vor dem Hintergrund des Ökonomenstreits,<br />

März 2013.<br />

Erscheint in: Perspektiven der Wirtschaftspolitik (2013).<br />

39 Böckers, Veit, Coenen, Michael und Haucap, <strong>Justus</strong>, Stellungnahme zu: Mit mehr<br />

Marktwirtschaft die Energiewende aktiv gestalten - Verantwortung für den Energieund<br />

Industriestandort Nordrhein-Westfalen übernehmen, Februar 2013.


38 Herr, Annika (Hrsg.), Beiträge zum Wettbewerb <strong>im</strong> Krankenhaus- und<br />

Arzne<strong>im</strong>ittelmarkt - Band 2: Arzne<strong>im</strong>ittel, Januar 2013.<br />

37 Herr, Annika (Hrsg.), Beiträge zum Wettbewerb <strong>im</strong> Krankenhaus- und<br />

Arzne<strong>im</strong>ittelmarkt - Band 1: Krankenhäuser, Januar 2013.<br />

36 Dewenter, Ralf und Haucap, <strong>Justus</strong>, Ökonomische Auswirkungen der Einführung<br />

eines Leistungsschutzrechts für Presseinhalte <strong>im</strong> Internet (Leistungsschutzrecht für<br />

Presseverleger), Januar 2013.<br />

35 Coenen, Michael und Haucap, <strong>Justus</strong>, Ökonomische Grundlagen der<br />

Anreizregulierung, November 2012.<br />

Erschienen in: Holznagel, Bernd und Schütz, Rainer (Hrsg.), AregV,<br />

Anreizregulierungsverordnung, Kommentar, Beck: München 2013, S. 48-67.<br />

34 Coenen, Michael und Haucap, <strong>Justus</strong>, Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur<br />

Förderung des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen (Mittelstandsförderungsgesetz),<br />

November 2012.<br />

33 Haucap, <strong>Justus</strong> und Kühling, Jürgen, Zeit für eine grundlegende Reform der EEG-<br />

Förderung - das Quotenmodell, November 2012.<br />

Erschienen in: Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 63/3 (2013), S. 41-49.<br />

32 Haucap, <strong>Justus</strong>, Wie lange hält Googles Monopol?, November 2012.<br />

Erschienen in: MedienWirtschaft: Zeitschrift für Medienmanagement und<br />

Kommunikationsökonomie, 9 (2012), S. 40-43.<br />

31 Herr, Annika, Rationalisierung und Wettbewerb <strong>im</strong> Arzne<strong>im</strong>ittelmarkt, Oktober 2012.<br />

Erscheint in: List-Forum für Wirtschafts-und Finanzpolitik, 39 (2013).<br />

30 Smeets, Heinz-Dieter, Zum Stand der Staatsschuldenkrise in Europa, Oktober 2012.<br />

Erschienen in: Jahrbuch für Wirtschaftswissenschaften, 63 (2012), S.125-169.<br />

29 Barth, Anne-Kathrin und He<strong>im</strong>eshoff, Ulrich, Der angemessene Kostenmaßstab für<br />

Terminierungsentgelte - „Pure LRIC“ vs. „KeL“, September 2012.<br />

28 Haucap, <strong>Justus</strong>, Eine ökonomische Analyse der Überwälzbarkeit der<br />

Kernbrennstoffsteuer, September 2012.<br />

Erschienen in: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 61 (2012), S. 267-283.<br />

27 Haucap, <strong>Justus</strong>, Lange, Mirjam R. J. und Wey, Christian, Nemo Omnibus Placet:<br />

Exzessive Regulierung und staatliche Willkür, Juli 2012.<br />

Erschienen in: T. Theurl (Hrsg.), Akzeptanzprobleme der Marktwirtschaft: Ursachen und<br />

wirtschaftspolitische Konsequenzen, Duncker & Humblot: Berlin 2013, S. 145-167.<br />

26 Bataille, Marc, Die Anwendung theoretischer Wettbewerbskonzepte auf den<br />

Busliniennahverkehr, Mai 2012.<br />

Erschienen in: List-Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik, 38 (2012), S. 56-99.<br />

25 Haucap, <strong>Justus</strong>,Tarifeinheit nicht durch Gesetz verankern, Mai 2012.<br />

Erschienen in: Wirtschaftsdienst, 92 (2012), S. 299-303.<br />

24 Böckers, Veit, Giessing, Leonie, Haucap, <strong>Justus</strong>, He<strong>im</strong>eshoff, Ulrich und Rösch,<br />

Jürgen, Braucht Deutschland einen Kapazitätsmarkt für Kraftwerke? Eine Analyse<br />

des deutschen Marktes für Stromerzeugung, Januar 2012.<br />

Erschienen in: Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung, 81 (2012), S. 73-90.


23 Haucap, <strong>Justus</strong> und He<strong>im</strong>eshoff, Ulrich, Sind Moscheen in Deutschland NIMBY-<br />

Güter?, Januar 2012.<br />

Erschienen in: R. Schomaker, C. Müller, A. Knorr (Hrsg.), Migration und Integration als<br />

wirtschaftliche und gesellschaftliche Ordnungsprobleme, Lucius & Lucius: Stuttgart 2012,<br />

S. 163-184.<br />

22 Haucap, <strong>Justus</strong> und Klein, Gordon J., Einschränkungen der Preisgestaltung <strong>im</strong><br />

Einzelhandel aus wettbewerbsökonomischer Perspektive, Januar 2012.<br />

Erschienen in: D. Ahlert (Hrsg.), Vertikale Preis- und Markenpflege <strong>im</strong> Kreuzfeuer des<br />

Kartellrechts, Gabler Verlag: Wiesbaden 2012, S. 169-186.<br />

21 Wey, Christian, Nachfragemacht <strong>im</strong> Handel, Dezember 2011.<br />

Erschienen in: FIW (Hrsg.), Schwerpunkte des Kartellrechts 2009/2010: Referate des 37.<br />

und 38. FIW-Seminars, Carl Heymanns Verlag: Köln 2011, S. 149-160.<br />

20 Smeets, Heinz-Dieter, Staatschuldenkrise in Europa - Ist die Finanzierung der<br />

Schuldnerländer alternativlos?, November 2011.<br />

Erschienen in: Dialog Handwerk, Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag, 2 (2011).<br />

19 Haucap, <strong>Justus</strong>, Steuern, Wettbewerb und Wettbewerbsneutralität, Oktober 2011.<br />

Erschienen in: Perspektiven der Wirtschaftspolitik, 13 (2012), S. 103-115.<br />

18 Bräuninger, Michael, Haucap, <strong>Justus</strong> und Muck, Johannes, Was lesen und schätzen<br />

Ökonomen <strong>im</strong> Jahr 2011?, August 2011.<br />

Erschienen in: Perspektiven der Wirtschaftspolitik, 12 (2011), S. 339-371.<br />

17 Coenen, Michael, Haucap, <strong>Justus</strong>, Herr, Annika und Kuchinke, Björn A.,<br />

Wettbewerbspotenziale <strong>im</strong> deutschen Apothekenmarkt, Juli 2011.<br />

Erschienen in: ORDO – Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, 62 (2011),<br />

S. 205-229.<br />

16 Haucap, <strong>Justus</strong> und Wenzel, Tobias, Wettbewerb <strong>im</strong> Internet: Was ist online anders<br />

als offline?, Juli 2011.<br />

Erschienen in: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 60 (2011), S. 200-211.<br />

15 Gersdorf, Hubertus, Netzneutralität: Regulierungsbedarf?, Juli 2011.<br />

Erschienen in: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 60 (2011), S. 187-199.<br />

14 Kruse, Jörn, Ökonomische Grundlagen des Wettbewerbs <strong>im</strong> Internet, Juli 2011.<br />

Erschienen in: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 60 (2011), S. 175-186.<br />

13 Coenen, Michael, Haucap, <strong>Justus</strong> und Herr, Annika, Regionalität: Wettbewerbliche<br />

Überlegungen zum Krankenhausmarkt, Juni 2011.<br />

Erschienen in: J. Klauber et al. (Hrsg.), Krankenhausreport 2012, Schattauer: Stuttgart 2012,<br />

S. 149-163.<br />

12 Stühmeier, Torben, Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Eine<br />

ordnungspolitische Analyse, Juni 2011.<br />

Erschienen in: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 61 (2012), S. 82-102.<br />

11 Haucap, <strong>Justus</strong> und Coenen, Michael, Mehr Plan- als Marktwirtschaft in der<br />

energiepolitischen Strategie 2020 der Europäischen Kommission, April 2011.<br />

Erschienen in: D. Joost, H. Oetker, M. Paschke (Hrsg.), Festschrift für Franz Jürgen Säcker<br />

zum 70. Geburtstag, Verlag C. H. Beck: München 2011, S. 721-736.<br />

10 Göddeke, Anna, Haucap, <strong>Justus</strong>, Herr, Annika und Wey, Christian, Stabilität und<br />

Wandel von Arbeitsmarktinstitutionen aus wettbewerbsökonomischer Sicht,<br />

März 2011.<br />

Erschienen in: Zeitschrift für Arbeitsmarktforschung, 44 (2011), S. 143-154.


09 Haucap, <strong>Justus</strong>, Steuerharmonisierung oder Steuerwettbewerb in Europa?,<br />

Dezember 2010.<br />

Erschienen in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, 64 (2011), S. 25-28.<br />

08 Haucap, <strong>Justus</strong>, Eingeschränkte Rationalität in der Wettbewerbsökonomie,<br />

Dezember 2010.<br />

Erschienen in: H. Michael Piper (Hrsg.), Neues aus Wissenschaft und Lehre. Jahrbuch der<br />

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 2010, Düsseldorf University Press: Düsseldorf 2011,<br />

S. 495-507.<br />

07 Bataille, Marc und Coenen, Michael, Zugangsentgelte zur Infrastruktur der Deutsche<br />

Bahn AG: Fluch oder Segen durch vertikale Separierung?, Dezember 2010.<br />

Erschienen in: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 60 (2011), S. 370-388.<br />

06 Normann, Hans-Theo, Exper<strong>im</strong>entelle Ökonomik für die Wettbewerbspolitik,<br />

Dezember 2010.<br />

Erschienen in: H. Michael Piper (Hrsg.), Neues aus Wissenschaft und Lehre. Jahrbuch der<br />

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 2010, Düsseldorf University Press: Düsseldorf 2011,<br />

S. 509-522.<br />

05 Baake, Pio, Kuchinke, Björn A. und Wey, Christian, Wettbewerb und<br />

Wettbewerbsvorschriften <strong>im</strong> Gesundheitswesen, November 2010.<br />

Erschienen in: Björn A. Kuchinke, Thorsten Sundmacher, Jürgen Zerth (Hrsg.), Wettbewerb<br />

und Gesundheitskapital, DIBOGS-Beiträge zur Gesundheitsökonomie und Sozialpolitik,<br />

Universitätsverlag Ilmenau: Ilmenau 2010, S. 10-22.<br />

04 Haucap, <strong>Justus</strong>, He<strong>im</strong>eshoff, Ulrich und Stühmeier, Torben, Wettbewerb <strong>im</strong><br />

deutschen Mobilfunkmarkt, September 2010.<br />

Erschienen in: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 60 (2011), S. 240-267.<br />

03 Haucap, <strong>Justus</strong> und Coenen, Michael, Industriepolitische Konsequenzen der<br />

Wirtschaftskrise, September 2010.<br />

Erschienen in: Theresia Theurl (Hrsg.), Wirtschaftspolitische Konsequenzen der Finanz- und<br />

Wirtschaftskrise, Schriften des Vereins für Socialpolitik, Band 329, Duncker & Humbolt:<br />

Berlin 2010, S. 57-84.<br />

02 Haucap, <strong>Justus</strong>, He<strong>im</strong>eshoff, Ulrich und Uhde, Andre, Zur Neuregulierung des<br />

Bankensektors nach der Finanzkrise: Bewertung der Reformvorhaben der EU aus<br />

ordnungspolitischer Sicht, September 2010.<br />

Erschienen in: Albrecht Michler, Heinz-Dieter Smeets (Hrsg.), Die aktuelle Finanzkrise:<br />

Bestandsaufnahme und Lehren für die Zukunft, Lucius & Lucius: Stuttgart 2011, S. 185 -207.<br />

01 Haucap, <strong>Justus</strong> und Coenen, Michael, Regulierung und Deregulierung in<br />

Telekommunikationsmärkten: Theorie und Praxis, September 2010.<br />

Erschienen in: Stefan Bechtold, Joach<strong>im</strong> Jickeli, Mathias Rohe (Hrsg.), Recht, Ordnung und<br />

Wettbewerb: Festschrift zum 70. Geburtstag von Wernhard Möschel,<br />

Nomos Verlag: Baden-Baden 2011, S. 1005-1026.


ISSN 2190-992X (online)<br />

ISBN 978-3-86304-648-4

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