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Entwurf der Begründung, Teil B (Umweltbericht ... - Stadt Dortmund

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<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan Hö 276 – Freiwillige Feuerwehr Berghofen -<br />

2. Eine erhebliche Störung während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />

Überwinterungs- o<strong>der</strong> Wan<strong>der</strong>ungszeit wird durch das Vorhaben nicht ausgelöst.<br />

3. Eventuelle Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten werden nicht aus <strong>der</strong> Natur entnommen,<br />

beschädigt o<strong>der</strong> zerstört.<br />

4. Es werden keine wildlebenden Pflanzen o<strong>der</strong> ihre Entwicklungsformen aus <strong>der</strong><br />

Natur entnommen, sie o<strong>der</strong> ihre Standorte beschädigt o<strong>der</strong> zerstört.<br />

5. Die ökologische Funktion <strong>der</strong> betroffenen Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten wird<br />

im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.<br />

8.3 Fazit<br />

Es werden keine Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG erfüllt, eine Ausnahmegenehmigung<br />

ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

9. Än<strong>der</strong>ungen nach Abschluss <strong>der</strong> Offenlage<br />

Wird ergänzt!<br />

10. Maßnahmen zur Überwachung <strong>der</strong> erheblichen Umweltauswirkungen nach<br />

Umsetzung des Bebauungsplanes (Monitoring)<br />

Gemäß § 4c BauGB überwachen die Städte und Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen,<br />

die aufgrund <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Bauleitpläne eintreten, um insbeson<strong>der</strong>e<br />

unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in <strong>der</strong> Lage<br />

zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.<br />

Spätestens 5 Jahre nach Rechtskraft des Bebauungsplanes (bzw. nach teilweiser o<strong>der</strong><br />

vollständiger Planrealisierung) ist eine Überprüfung durch Wie<strong>der</strong>vorlage <strong>der</strong> Verfahrensakte<br />

und Abarbeiten eines Prüfbogens durch die jeweils betroffenen <strong>Stadt</strong>ämter<br />

vorgesehen. Es gilt beim Monitoring zu überprüfen, ob sich die erheblichen Auswirkungen<br />

auf die Umwelt in dem Rahmen bewegen, wie sie im <strong>Umweltbericht</strong> prognostiziert<br />

und in die Abwägung eingestellt und berücksichtigt wurden, o<strong>der</strong> nachweislich darüber<br />

hinausgehen. Erhebliche und nicht ausgleichbare Umweltauswirkungen sind bei Beach-<br />

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