Entwurf der Begründung, Teil B (Umweltbericht ... - Stadt Dortmund
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<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan Hö 276 – Freiwillige Feuerwehr Berghofen -<br />
2. Eine erhebliche Störung während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />
Überwinterungs- o<strong>der</strong> Wan<strong>der</strong>ungszeit wird durch das Vorhaben nicht ausgelöst.<br />
3. Eventuelle Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten werden nicht aus <strong>der</strong> Natur entnommen,<br />
beschädigt o<strong>der</strong> zerstört.<br />
4. Es werden keine wildlebenden Pflanzen o<strong>der</strong> ihre Entwicklungsformen aus <strong>der</strong><br />
Natur entnommen, sie o<strong>der</strong> ihre Standorte beschädigt o<strong>der</strong> zerstört.<br />
5. Die ökologische Funktion <strong>der</strong> betroffenen Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten wird<br />
im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.<br />
8.3 Fazit<br />
Es werden keine Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG erfüllt, eine Ausnahmegenehmigung<br />
ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
9. Än<strong>der</strong>ungen nach Abschluss <strong>der</strong> Offenlage<br />
Wird ergänzt!<br />
10. Maßnahmen zur Überwachung <strong>der</strong> erheblichen Umweltauswirkungen nach<br />
Umsetzung des Bebauungsplanes (Monitoring)<br />
Gemäß § 4c BauGB überwachen die Städte und Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen,<br />
die aufgrund <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Bauleitpläne eintreten, um insbeson<strong>der</strong>e<br />
unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in <strong>der</strong> Lage<br />
zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.<br />
Spätestens 5 Jahre nach Rechtskraft des Bebauungsplanes (bzw. nach teilweiser o<strong>der</strong><br />
vollständiger Planrealisierung) ist eine Überprüfung durch Wie<strong>der</strong>vorlage <strong>der</strong> Verfahrensakte<br />
und Abarbeiten eines Prüfbogens durch die jeweils betroffenen <strong>Stadt</strong>ämter<br />
vorgesehen. Es gilt beim Monitoring zu überprüfen, ob sich die erheblichen Auswirkungen<br />
auf die Umwelt in dem Rahmen bewegen, wie sie im <strong>Umweltbericht</strong> prognostiziert<br />
und in die Abwägung eingestellt und berücksichtigt wurden, o<strong>der</strong> nachweislich darüber<br />
hinausgehen. Erhebliche und nicht ausgleichbare Umweltauswirkungen sind bei Beach-<br />
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