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e) Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr ... - Stadt Dormagen

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Durch den vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 519 soll im dargestellten Bereich die<br />

Errichtung einer Großküche mit der Leitung der Lieferverkehre über das Krankenhausgelände<br />

zur Dr.- Geldmacher- Straße ermöglicht sowie die Personalwohnungen planungsrechtlich<br />

gesichert werden. Da sich die nunmehr vorgesehenen Ausweisungen des vorhabenbezogenen<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>entwurfes nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickeln,<br />

soll dieser nach Maßgabe des § 13a <strong>Nr</strong>. 2 Abs. 2 BauGB* für den Geltungsbereich des<br />

vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 519 im Wege der Berichtigung angepasst werden,<br />

indem die bisherige Darstellung "Fläche für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung<br />

"Krankenhaus" künftig in die für das Bauleitplanverfahren planungsrechtlich erforderliche<br />

Darstellung einer S- Sonderbaufläche Klinikum der Zweckbestimmungen "Großküche" bzw.<br />

"Personalwohnungen" geändert wird.<br />

<strong>VEP</strong> 519 - <strong>Bebauungsplan</strong><br />

<strong>VEP</strong> 519 - Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

<strong>VEP</strong> 519 - Begründungsentwurf<br />

<strong>VEP</strong> 519 - Schalltechnischer Nachweis<br />

<strong>VEP</strong> 519 - Verkehrsuntersuchung<br />

<strong>VEP</strong> 519 - Freiraumplan<br />

17. Berichtigung des Flächennutzungsplanes<br />

Zu c) bis e)<br />

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB* (<strong>VEP</strong> <strong>Nr</strong>. 518 und <strong>VEP</strong> 516) bzw. i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3<br />

BauGB* ( <strong>VEP</strong> <strong>Nr</strong>. 519) besteht in der Zeit vom 06.01.2014 bis einschließlich 10.01.2014 im<br />

Technischen Rathaus (Baubürgerbüro, Erdgeschoss), Mathias- Giesen- Straße 11, 41540<br />

<strong>Dormagen</strong>, die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung zu den o. g. Bauleitplanverfahren.<br />

In dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die<br />

wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichten lassen und sich zur Planung äußern.<br />

zu d) und e)<br />

Gemäß § 13a Abs. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB* werden im Anschluss<br />

die Planunterlagen zu d) aus den Entwürfen des vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>es, des<br />

Vorhabenplans und der Begründung und der Artenschutzprüfung sowie zu e) aus den<br />

Entwürfen des vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>es, des Vorhabenplans und der Begründung<br />

incl. der artenschutzrechtlichen Prüfung, dem Verkehrsgutachten des Büros für <strong>Stadt</strong>- und<br />

Verkehrsplanung Dr.- Ing. Reinhold Baier GmbH vom Juni 2013 und dem Gutachten zur<br />

Immissionsbelastung (Schallgutachten des "Institutes für Schalltechnik, Raumakustik,<br />

Wärmeschutz Dr.- Ing. Klapdor GmbH" vom 31.07.2013) in der Zeit vom 16.01. bis<br />

einschließlich 17.02.2014 im Technischen Rathaus (Baubürgerbüro, Erdgeschoss), Mathias-<br />

Giesen- Straße 11, 41540 <strong>Dormagen</strong>, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die<br />

Einsichtnahme ist montags bis mittwochs von 8.30-12.00 Uhr sowie 14.00-16.00 Uhr,<br />

donnerstags von 8.30-12.00 sowie 14.00-18.00 Uhr und freitags von 8.30-12.00 Uhr (oder<br />

nach Terminvereinbarung Tel. 02133-257-844) möglich. Innerhalb dieses Zeitraumes erhalten<br />

Sie die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift bei<br />

der auslegenden Stelle (Fachbereich Städtebau - Bauleitplanung, Zimmer 0.30, Mathias-<br />

Giesen- Straße 11, 41540 <strong>Dormagen</strong>, stadtplanung@stadt- dormagen.de ) vorzutragen. Auf<br />

Verlangen wird Ihnen Auskunft über die Inhalte der Planungen - insbesondere über die<br />

Änderungen gegenüber der ersten Offenlage - erteilt. Die Planunterlagen werden zeitgleich<br />

auch im Internet unter „www.dormagen.de > Bürgerservice > Aktuelle Bauleitplanung“ zur<br />

Einsicht zur Verfügung gestellt.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bauleitplanungen nach Maßgabe des § 13a Abs. 3 <strong>Nr</strong>.1<br />

BauGB* ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne das Erstellen eines<br />

Umweltberichtes sowie einer Eingriffsregelung aufgestellt wird.<br />

Hinweis zu Normenkontrollanträgen gem. § 47 Verwaltungsgerichtsordnung(VwGO):

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