e) Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr ... - Stadt Dormagen
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e) <strong>Vorhabenbezogener</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> (<strong>VEP</strong>) <strong>Nr</strong>. 519 "Sondergebiete Klinikum" in<br />
<strong>Dormagen</strong> - Hackenbroich<br />
Aufstellungsbeschluss, Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit - Offenlage<br />
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Dormagen</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
26.09.2013 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB* i. V. m. § 12 BauGB* (Vorhaben- und<br />
Erschließungsplan) und § 13a BauGB* (beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der<br />
Innenentwicklung) beschlossen, für den Bereich des Kreiskrankenhauses Hackenbroich,<br />
zwischen dem Wirtschaftshof des Krankenhauses, dem Personalwohnheim an der Elsa-<br />
Brändström- Straße <strong>Nr</strong>. 17 und dem Waldrand des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes<br />
"Sasser Schepp" (Gemarkung Hackenbroich, Flur 4, Nummern 212, 550 und 551 sowie Teile<br />
aus Nummern 556 und 831 - siehe Kartenausschnitt e), das Verfahren zur Aufstellung des<br />
Vorhaben- und Erschließungsplanes <strong>VEP</strong> <strong>Nr</strong>. 519 "Sondergebiete Klinikum" in <strong>Dormagen</strong>-<br />
Hackenbroich einzuleiten.<br />
Durch den vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 519 soll im dargestellten Bereich die<br />
Errichtung einer Großküche mit der Leitung der Lieferverkehre über das Krankenhausgelände<br />
zur Dr.- Geldmacher- Straße ermöglicht sowie die Personalwohnungen planungsrechtlich<br />
gesichert werden. Da sich die nunmehr vorgesehenen Ausweisungen des vorhabenbezogenen
Durch den vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 519 soll im dargestellten Bereich die<br />
Errichtung einer Großküche mit der Leitung der Lieferverkehre über das Krankenhausgelände<br />
zur Dr.- Geldmacher- Straße ermöglicht sowie die Personalwohnungen planungsrechtlich<br />
gesichert werden. Da sich die nunmehr vorgesehenen Ausweisungen des vorhabenbezogenen<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>entwurfes nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickeln,<br />
soll dieser nach Maßgabe des § 13a <strong>Nr</strong>. 2 Abs. 2 BauGB* für den Geltungsbereich des<br />
vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 519 im Wege der Berichtigung angepasst werden,<br />
indem die bisherige Darstellung "Fläche für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung<br />
"Krankenhaus" künftig in die für das Bauleitplanverfahren planungsrechtlich erforderliche<br />
Darstellung einer S- Sonderbaufläche Klinikum der Zweckbestimmungen "Großküche" bzw.<br />
"Personalwohnungen" geändert wird.<br />
<strong>VEP</strong> 519 - <strong>Bebauungsplan</strong><br />
<strong>VEP</strong> 519 - Vorhaben- und Erschließungsplan<br />
<strong>VEP</strong> 519 - Begründungsentwurf<br />
<strong>VEP</strong> 519 - Schalltechnischer Nachweis<br />
<strong>VEP</strong> 519 - Verkehrsuntersuchung<br />
<strong>VEP</strong> 519 - Freiraumplan<br />
17. Berichtigung des Flächennutzungsplanes<br />
Zu c) bis e)<br />
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB* (<strong>VEP</strong> <strong>Nr</strong>. 518 und <strong>VEP</strong> 516) bzw. i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3<br />
BauGB* ( <strong>VEP</strong> <strong>Nr</strong>. 519) besteht in der Zeit vom 06.01.2014 bis einschließlich 10.01.2014 im<br />
Technischen Rathaus (Baubürgerbüro, Erdgeschoss), Mathias- Giesen- Straße 11, 41540<br />
<strong>Dormagen</strong>, die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung zu den o. g. Bauleitplanverfahren.<br />
In dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die<br />
wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichten lassen und sich zur Planung äußern.<br />
zu d) und e)<br />
Gemäß § 13a Abs. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB* werden im Anschluss<br />
die Planunterlagen zu d) aus den Entwürfen des vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>es, des<br />
Vorhabenplans und der Begründung und der Artenschutzprüfung sowie zu e) aus den<br />
Entwürfen des vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>es, des Vorhabenplans und der Begründung<br />
incl. der artenschutzrechtlichen Prüfung, dem Verkehrsgutachten des Büros für <strong>Stadt</strong>- und<br />
Verkehrsplanung Dr.- Ing. Reinhold Baier GmbH vom Juni 2013 und dem Gutachten zur<br />
Immissionsbelastung (Schallgutachten des "Institutes für Schalltechnik, Raumakustik,<br />
Wärmeschutz Dr.- Ing. Klapdor GmbH" vom 31.07.2013) in der Zeit vom 16.01. bis<br />
einschließlich 17.02.2014 im Technischen Rathaus (Baubürgerbüro, Erdgeschoss), Mathias-<br />
Giesen- Straße 11, 41540 <strong>Dormagen</strong>, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die<br />
Einsichtnahme ist montags bis mittwochs von 8.30-12.00 Uhr sowie 14.00-16.00 Uhr,<br />
donnerstags von 8.30-12.00 sowie 14.00-18.00 Uhr und freitags von 8.30-12.00 Uhr (oder<br />
nach Terminvereinbarung Tel. 02133-257-844) möglich. Innerhalb dieses Zeitraumes erhalten<br />
Sie die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift bei<br />
der auslegenden Stelle (Fachbereich Städtebau - Bauleitplanung, Zimmer 0.30, Mathias-<br />
Giesen- Straße 11, 41540 <strong>Dormagen</strong>, stadtplanung@stadt- dormagen.de ) vorzutragen. Auf<br />
Verlangen wird Ihnen Auskunft über die Inhalte der Planungen - insbesondere über die<br />
Änderungen gegenüber der ersten Offenlage - erteilt. Die Planunterlagen werden zeitgleich<br />
auch im Internet unter „www.dormagen.de > Bürgerservice > Aktuelle Bauleitplanung“ zur<br />
Einsicht zur Verfügung gestellt.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bauleitplanungen nach Maßgabe des § 13a Abs. 3 <strong>Nr</strong>.1<br />
BauGB* ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne das Erstellen eines<br />
Umweltberichtes sowie einer Eingriffsregelung aufgestellt wird.<br />
Hinweis zu Normenkontrollanträgen gem. § 47 Verwaltungsgerichtsordnung(VwGO):
Hinweis zu Normenkontrollanträgen gem. § 47 Verwaltungsgerichtsordnung(VwGO):<br />
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die<br />
Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 der VwGO ist<br />
unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />
gemacht werden können.<br />
Zu b) bis e) Bekanntmachungsanordnung :<br />
Die Einleitungs- Beschlüsse des Planungs- und Umweltausschusses vom 10.12.2013 zur 3.<br />
Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 34a "Teilgebiet von Horrem- Nord II", vom 27.06.2013<br />
zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 518 "Westlich der Johannesstraße", vom<br />
14.11.2013 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 516 "Neubau<br />
Kreisarchiv" in <strong>Dormagen</strong>- Zons im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der<br />
Innenentwicklung und vom 26.09.2013 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 519 „Sondergebiete Klinikum“ in <strong>Dormagen</strong>- Hackenbroich im<br />
beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung werden hiermit öffentlich<br />
bekannt gemacht. Gem. § 7 Abs. 6 Satz 1 GO NRW ** kann:<br />
„Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen<br />
Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächenutzungspläne nach Ablauf eines<br />
Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren nicht<br />
durchgeführt wurde,<br />
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht<br />
ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die<br />
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.“<br />
<strong>Dormagen</strong>, den 11.12.2013<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dormagen</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Hoffmann<br />
*) BauGB = Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.<br />
2414) - in der zurzeit geltenden Fassung –<br />
**) GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 ff) -<br />
in der zurzeit geltenden Fassung-<br />
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