4. ÄnderungFNP Erläuterung 18.06.2013 - Stadt Germering
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STADT GERMERING<br />
<strong>4.</strong> ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
„KINDERBETREUUNG AN DER AUGSBURGER STRASSE“<br />
2.3. Änderungsbereich<br />
Abb. 3: DOP 2012<br />
Abb. 4: Rechtsverbindlicher Flächennutzungsplan<br />
Bestand Größe und Beschaffenheit<br />
Der Änderungsbereich umfasst die Fl.-Nr. 280, Gemarkung <strong>Germering</strong>. Er besitzt eine<br />
Kernabmessung von ca. 97 m auf ca. 25 m (ca. 0,32 ha) und liegt auf einer Höhe von ca.<br />
532,5 m ü.NN. Der Änderungsbereich schließt im Süden und Westen direkt an die bestehende<br />
Siedlungseinheit an.<br />
Das Grundstück wird als Grünland genutzt und weist im Norden Baumbestand auf.<br />
Verkehr<br />
Die verkehrliche Anbindung erfolgt über die im Westen verlaufende „Augsburger Straße“.<br />
Vorbelastung<br />
des<br />
Plangebiets<br />
Landwirtschaft<br />
Östlich schließen direkt landwirtschaftliche Flächen an.<br />
Verkehrslärm<br />
Nördlich in ca. 185 m Entfernung verläuft die Bundesstraße B 2, westlich, in direkter Nähe die<br />
„Augsburger Straße“.<br />
Gewerbelärm<br />
Der Änderungsbereich wird umgeben von verschiedenen gewerblichen, sportlichen und<br />
öffentlichen Nutzungen, von denen Lärmemissionen ausgehen.<br />
Weitere<br />
Rechtsvorschriften<br />
Natürliche<br />
Grundlagen<br />
Ziele der<br />
Raumordnung<br />
Planungsrecht<br />
Gemeindliche<br />
Pläne<br />
Altlasten<br />
Vonseiten der <strong>Stadt</strong> <strong>Germering</strong> sind keine Unterlagen und Erkenntnisse über<br />
Altlasten/Altstandorte vorhanden.<br />
Denkmalschutz<br />
Aufgrund des Datenabrufs beim Bayernviewer-Denkmal 4 sind innerhalb des Geltungsbereichs<br />
und in unmittelbarer Umgebung Bau- und Bodendenkmäler unwahrscheinlich.<br />
Wasserwirtschaft<br />
Der gesamte Änderungsbereich befindet sich außerhalb eines „wassersensiblen Bereiches<br />
(Auen und Niedermoore)" und festgesetzter Überschwemmungsgebiete.<br />
Landesentwicklungsprogramm<br />
− LEP 2006: B VI 1 Siedlungsstruktur [1.1 (Z) Verringerung der Inanspruchnahme von Grund<br />
und Boden/Anbindungsgebot, 1.3 (Z) organische Siedlungsentwicklung)].<br />
− LEP-E: 3 Siedlungsstruktur [3.3 Vermeidung von Zersiedelung (Z) Anbindung an geeignete<br />
Siedlungseinheiten]<br />
Der Änderungsbereich ist dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen.<br />
Flächennutzungsplan<br />
Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ überlagert mit<br />
„innerörtlichen Grünzug“ dargestellt.<br />
Umgeben wird der Geltungsbereich:<br />
- Im Norden von der Fläche mit „Besondere landwirtschaftliche Nutzung“, hier „Gärtnerei“,<br />
teilweise überlagert mit „innerörtlichem Grünzug“, „Schutz- und Leitpflanzungen“ und<br />
„wichtigen Fuß- und Radwegeverbindung“ (Verlauf des „Hochrainweges“),<br />
- im Osten von einer „Fläche für die Landwirtschaft“,<br />
- im Süden von einer „Baufläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung<br />
4<br />
Bayernviewer Denkmal, http://www.geodaten.bayern.de/tomcat_files/denkmal_start.html<br />
FRANK BERNHARD REIMANN <strong>18.06.2013</strong><br />
DIPL.-ING. UNIV. ARCHITEKT+STADTPLANER BEGRÜNDUNG - SEITE 5/11