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4. ÄnderungFNP Erläuterung 18.06.2013 - Stadt Germering

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STADT GERMERING<br />

<strong>4.</strong> ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

„KINDERBETREUUNG AN DER AUGSBURGER STRASSE“<br />

2.3. Änderungsbereich<br />

Abb. 3: DOP 2012<br />

Abb. 4: Rechtsverbindlicher Flächennutzungsplan<br />

Bestand Größe und Beschaffenheit<br />

Der Änderungsbereich umfasst die Fl.-Nr. 280, Gemarkung <strong>Germering</strong>. Er besitzt eine<br />

Kernabmessung von ca. 97 m auf ca. 25 m (ca. 0,32 ha) und liegt auf einer Höhe von ca.<br />

532,5 m ü.NN. Der Änderungsbereich schließt im Süden und Westen direkt an die bestehende<br />

Siedlungseinheit an.<br />

Das Grundstück wird als Grünland genutzt und weist im Norden Baumbestand auf.<br />

Verkehr<br />

Die verkehrliche Anbindung erfolgt über die im Westen verlaufende „Augsburger Straße“.<br />

Vorbelastung<br />

des<br />

Plangebiets<br />

Landwirtschaft<br />

Östlich schließen direkt landwirtschaftliche Flächen an.<br />

Verkehrslärm<br />

Nördlich in ca. 185 m Entfernung verläuft die Bundesstraße B 2, westlich, in direkter Nähe die<br />

„Augsburger Straße“.<br />

Gewerbelärm<br />

Der Änderungsbereich wird umgeben von verschiedenen gewerblichen, sportlichen und<br />

öffentlichen Nutzungen, von denen Lärmemissionen ausgehen.<br />

Weitere<br />

Rechtsvorschriften<br />

Natürliche<br />

Grundlagen<br />

Ziele der<br />

Raumordnung<br />

Planungsrecht<br />

Gemeindliche<br />

Pläne<br />

Altlasten<br />

Vonseiten der <strong>Stadt</strong> <strong>Germering</strong> sind keine Unterlagen und Erkenntnisse über<br />

Altlasten/Altstandorte vorhanden.<br />

Denkmalschutz<br />

Aufgrund des Datenabrufs beim Bayernviewer-Denkmal 4 sind innerhalb des Geltungsbereichs<br />

und in unmittelbarer Umgebung Bau- und Bodendenkmäler unwahrscheinlich.<br />

Wasserwirtschaft<br />

Der gesamte Änderungsbereich befindet sich außerhalb eines „wassersensiblen Bereiches<br />

(Auen und Niedermoore)" und festgesetzter Überschwemmungsgebiete.<br />

Landesentwicklungsprogramm<br />

− LEP 2006: B VI 1 Siedlungsstruktur [1.1 (Z) Verringerung der Inanspruchnahme von Grund<br />

und Boden/Anbindungsgebot, 1.3 (Z) organische Siedlungsentwicklung)].<br />

− LEP-E: 3 Siedlungsstruktur [3.3 Vermeidung von Zersiedelung (Z) Anbindung an geeignete<br />

Siedlungseinheiten]<br />

Der Änderungsbereich ist dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen.<br />

Flächennutzungsplan<br />

Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ überlagert mit<br />

„innerörtlichen Grünzug“ dargestellt.<br />

Umgeben wird der Geltungsbereich:<br />

- Im Norden von der Fläche mit „Besondere landwirtschaftliche Nutzung“, hier „Gärtnerei“,<br />

teilweise überlagert mit „innerörtlichem Grünzug“, „Schutz- und Leitpflanzungen“ und<br />

„wichtigen Fuß- und Radwegeverbindung“ (Verlauf des „Hochrainweges“),<br />

- im Osten von einer „Fläche für die Landwirtschaft“,<br />

- im Süden von einer „Baufläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung<br />

4<br />

Bayernviewer Denkmal, http://www.geodaten.bayern.de/tomcat_files/denkmal_start.html<br />

FRANK BERNHARD REIMANN <strong>18.06.2013</strong><br />

DIPL.-ING. UNIV. ARCHITEKT+STADTPLANER BEGRÜNDUNG - SEITE 5/11

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