4. ÄnderungFNP Erläuterung 18.06.2013 - Stadt Germering
4. ÄnderungFNP Erläuterung 18.06.2013 - Stadt Germering
4. ÄnderungFNP Erläuterung 18.06.2013 - Stadt Germering
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STADT GERMERING<br />
<strong>4.</strong> ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
„KINDERBETREUUNG AN DER AUGSBURGER STRASSE“<br />
werden, sodass ein Bedarf an 11 Krippengruppen und 10 zusätzliche Plätze in der Tagespflege<br />
besteht.<br />
Obwohl die Kinderbetreuung als „Anlagen für soziale Zwecke“ auch in den Meisten anderen<br />
dargestellten Baugebieten und Bauflächen (WR, WA, W, MD, MI, MK, M) zulässig ist bzw.<br />
zugelassen werden kann, ist aufgrund der Größe der Kinderbetreuungsanlage die Neuausweisung<br />
erforderlich .<br />
3.7.2. Aktivierung von vorhandenen Baulücken<br />
Eine Aktivierung vorhandener Baulücken ist für eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ äußerst schwierig.<br />
Da einerseits wegen des Eigentumsschutz des Grundgesetzes 16 eine Inanspruchnahme privater<br />
Grundstücke, für den Zweck des Gemeinbedarfs, nur in Betracht kommt, wenn keine gleichermaßen<br />
geeignete Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen.<br />
Derzeit wird von der <strong>Stadt</strong> geprüft, ob für andere Einrichtungen entsprechende Baulücken erworben<br />
werden können.<br />
3.7.3. Umnutzung Baubestand/Verdichtung von Brachflächen:<br />
In <strong>Germering</strong> sind von Militär, Bahn, Post und Gewerbe keine brachliegenden bzw. brachgefallenen<br />
Flächen mit einer Größe von mehr als 0,5 ha vorhanden.<br />
Z.B. im Bereich der Kinderkrippen erfolgt eine Nachverdichtung der bestehenden Kinderbetreuungen.<br />
So soll der <strong>Stadt</strong>hallen-Kindergarten in Form von zwei Gruppen, der städtischen Kindergartens<br />
„Kleiner Muck“ mit einer Gruppe (im Zusammenhang mit dem Abriss und dem Neubau) und der<br />
katholischen Kindergartens „St. Cäcilia“ mit eine Gruppe (im geplanten Abriss und Neubau)<br />
stattfindet.<br />
Ferner hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Germering</strong> in den letzen Jahren teilweise leerstehende Bausubstanz für<br />
Kinderbetreuung umgenutzt. So wurde 2012 der Bebauungsplan IG 1b geändert um ein Kinderkrippe<br />
mit Freibereich planungsrechlich zu ermöglichen.<br />
3.7.<strong>4.</strong> Neuausweisung:<br />
So stehen der <strong>Stadt</strong> zur Verfügung keine ausreichenden planerischen Maßnahmen zur Verfügung um<br />
die geplante Kinderbetreuung, in der entsprechenden Größenordnung, ohne Neuausweisung zu<br />
errichten. Da auch wegen der Einführung des Kinderfördergesetz (KiföG 17 ) seit dem 01.08.2013 ein<br />
Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung besteht.<br />
Im Rahmen der Standortsuche durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Germering</strong> wurde Wert auf die Verteilung der<br />
Kinderbetreuungsstätten innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes und auf die Erreichbarkeit für neue Baugebiete<br />
(z.B. durchgeführte Nachverdichtungen (Reihenhausbebauung zwischen „Schmiedstraße“ und „Am<br />
Moosbach“), das in Aufstellung befindliche „eingeschränkte Gewerbegebiets nördlich der Augsburger<br />
Straße“ und der zukünftigen Erweiterung des Gewerbegebietes Nord 18 ) gelegt.<br />
3.8. Zusammenfassung des Umweltberichts<br />
Durch die Errichtung der Kinderbetreuung werden keine wertvollen Lebensräume beeinträchtigt. Bis<br />
auf die Versiegelung des Bodens bzw. die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sowie die Kulturund<br />
Sachgüter kann die Erheblichkeit bezogen auf die Schutzgüter als gering eingestuft werden.<br />
Die Ergebnisse sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen:<br />
Schutzgut<br />
Boden<br />
Mensch<br />
Tiere/ Pflanzen<br />
Wasser<br />
Klima/ Lufthygiene<br />
Landschaft<br />
Erheblichkeit<br />
mittel<br />
gering<br />
gering<br />
mittel<br />
gering<br />
gering<br />
Kultur- / Sachgüter<br />
mittel<br />
Tab. 2: Zusammenfassung des Inhalts der Umweltprüfung<br />
16<br />
17<br />
18<br />
Art. 14 GG<br />
„Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“<br />
(Kinderförderungsgesetz - KiföG) i.d.F. der Bek. vom 10.12.2008, hier § 24 KiföG<br />
Auf Grundlage des im Jahre 2001 durchgeführten Plangutachtens für den Gewerbepark an der B 2<br />
FRANK BERNHARD REIMANN <strong>18.06.2013</strong><br />
DIPL.-ING. UNIV. ARCHITEKT+STADTPLANER BEGRÜNDUNG - SEITE 9/11