Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen - Stadt Ibbenbüren
Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen - Stadt Ibbenbüren
Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen - Stadt Ibbenbüren
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Verbindliche</strong> <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Elterneinkommen</strong><br />
nach der Elternbeitragssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong><br />
Allgemeine Hinweise des Fachdienstes Kinder und Jugend/Jugendamt:<br />
Kreuzen Sie bitte unbedingt nachstehende Kästchen jeweils dort an, wo die Angaben für Sie zutreffen und füllen Sie<br />
das Formular dort - wo es vorgesehen ist - ergänzend aus. Bei Unsicherheiten ist zu empfehlen, dass Sie beim Jugendamt<br />
nachfragen.<br />
An die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong><br />
- FD Kinder und Jugend -<br />
Postfach 15 65<br />
49465 <strong>Ibbenbüren</strong><br />
Wird vom Jugendamt ausgefüllt!<br />
Eingangsvermerk:<br />
1. Allgemeine Angaben der beitragspflichtigen Eltern<br />
<strong>Erklärung</strong><br />
der Eltern gemeinsam<br />
des Elternteils, der allein mit dem Kind bzw.<br />
den Kindern zusammenlebt, dass bzw. die<br />
die Tageseinrichtung besucht/besuchen<br />
der Pflegeeltern<br />
Es handelt sich um<br />
die erstmalige <strong>Erklärung</strong><br />
eine Folgeerklärung aufgrund einer Veränderung<br />
der Einkommensverhältnisse durch<br />
Einkommensverschlechterung<br />
Einkommensverbesserung<br />
2. Angaben zur Person der beitragspflichtigen Eltern<br />
Wichtiger Hinweis: Die Angaben sind von beiden Eltern zu machen. Das gilt auch bei zusammenlebenden Eltern, die nicht miteinander<br />
verheiratet sind. Lebt das Kind, das die Kindertageseinrichtung besucht, jedoch nur bei einem Elternteil, dann entfallen die<br />
Angaben <strong>zum</strong> jeweils anderen Elternteil. Pflegeeltern, die im Rahmen von Vollzeitpflege nach § 33 Sozialgesetzbuch VIII (SGB<br />
VIII) mit dem Kind zusammenleben und denen ein Kinderfreibetrag nach § 32 Einkommensteuergesetz gewährt oder Kindergeld<br />
gezahlt wird, müssen nur Angaben zur Person machen, es sei denn, ihr maßgebliches Jahreseinkommen (brutto) ist nach der Elternbeitragsstaffel<br />
der Einkommensgruppe bis 15.000 € zuzuordnen.<br />
a) Angaben <strong>zum</strong> Vater<br />
Name, Vorname:<br />
Pflegevater:<br />
ja<br />
nein<br />
Straße und Nummer:<br />
PLZ, Wohnort:<br />
Telefon-Nummer:<br />
erwerbstätig nicht erwerbstätig Mandatsträger, Beamter<br />
oder vergleichbarer Status mit Anspruch auf lebenslängliche Versorgung<br />
für den Fall des Ausscheidens oder stattdessen Anspruch auf<br />
Abfindung oder Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
Angaben zur Art der ggf. zurzeit ausgeübten<br />
Erwerbs- bzw. Berufstätigkeit:<br />
Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)<br />
Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)<br />
seit dem (Datum):
) Angaben zur Mutter<br />
Name, Vorname:<br />
Pflegemutter:<br />
ja nein<br />
- 2 -<br />
Straße und Nummer:<br />
PLZ, Wohnort:<br />
Telefon-Nummer:<br />
erwerbstätig nicht erwerbstätig Mandatsträgerin, Beamtin<br />
oder vergleichbarer Status mit Anspruch auf lebenslängliche Versorgung<br />
für den Fall des Ausscheidens oder stattdessen Anspruch auf<br />
Abfindung oder Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
Angaben zur Art der ggf. zurzeit ausgeübten<br />
Erwerbs- bzw. Berufstätigkeit:<br />
Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II<br />
(Grundsicherung für Arbeitssuchende)<br />
Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)<br />
seit dem (Datum):<br />
3. Angaben <strong>zum</strong> Kind bzw. zu den Kindern und <strong>zum</strong> Besuch der Tageseinrichtung<br />
Wichtiger Hinweis: Es sind nur Kinder bzw. Pflegekinder anzugeben, die bei den beitragspflichtigen Eltern leben.<br />
Außerdem ist zu beachten: Besucht nur ein Kind eine Tageseinrichtung, ist nur dieses Kind einzutragen. Besuchen mehrere Kinder<br />
zugleich eine Tageseinrichtung, sind diese Kinder alle einzutragen.<br />
1. Kind<br />
Name, Vorname:<br />
Geburtsdatum:<br />
Das Kind lebt bei: den Eltern der Mutter allein dem Vater allein<br />
Das Kind besucht seit dem (Datum)<br />
die Tageseinrichtung<br />
(Name, Anschrift):<br />
Betreuungsform: Altersbereich über 2 Jahre unter 2 Jahre<br />
Stunden 25 35 45<br />
Inanspruchnahme von Tagespflege: ja nein<br />
2. Kind<br />
Name, Vorname:<br />
Geburtsdatum:<br />
Das Kind lebt bei: den Eltern der Mutter allein dem Vater allein<br />
Das Kind besucht seit dem (Datum)<br />
die Tageseinrichtung<br />
(Name, Anschrift):<br />
Betreuungsform: Altersbereich über 2 Jahre unter 2 Jahre<br />
Stunden 25 35 45<br />
Inanspruchnahme von Tagespflege: ja nein
- 3 -<br />
3. Kind<br />
Name, Vorname:<br />
Geburtsdatum:<br />
Das Kind lebt bei: den Eltern der Mutter allein dem Vater allein<br />
Das Kind besucht seit dem (Datum)<br />
die Tageseinrichtung<br />
(Name, Anschrift):<br />
Betreuungsform: Altersbereich über 2 Jahre unter 2 Jahre<br />
Stunden 25 35 45<br />
Inanspruchnahme von Tagespflege: ja nein<br />
4. Konkrete verbindliche <strong>Erklärung</strong> zur maßgeblichen Einkommensgruppe nach der<br />
Elternbeitragsstaffel<br />
Wichtiger Hinweis: Pflegeeltern, die im Rahmen von Vollzeitpflege nach § 33 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) mit dem Kind<br />
zusammenleben und denen ein Kinderfreibetrag nach § 32 Einkommensteuergesetz gewährt oder Kindergeld gezahlt wird, müssen<br />
sich hier nicht erklären, es sei denn, ihr maßgebliches Jahreseinkommen ist nach der Elternbeitragsstaffel der Einkommensgruppe<br />
bis 15.000 € zuzuordnen.<br />
Unseren / Meinen Elternbeiträgen ist folgende Einkommensgruppe zugrunde zu legen (Jahresbruttoeinkommen):<br />
bis 15.000 € bis 25.000 €<br />
bis 37.000 € bis 49.000 €<br />
bis 61.000 € bis 73.000 €<br />
bis 85.000 € über 85.000 € (keine Nachweise erforderlich)<br />
Der Einstufung entsprechend der Elternbeitragsstaffel liegt - neben steuerfreien Einkünften, Unterhaltsleistungen<br />
sowie den zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmten öffentlichen Leistungen für die Eltern<br />
und das Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt wird - zugrunde:<br />
Beim Vater Bei der Mutter das Einkommen (brutto) in dem dieser <strong>Erklärung</strong><br />
vorangegangenen Kalenderjahr, nämlich<br />
das Kalenderjahr:<br />
Beim Vater Bei der Mutter weil das aktuelle Jahreseinkommen (brutto) voraussichtlich auf<br />
Dauer (mindestens für 3 Monate) höher bzw. niedriger ist als das<br />
Einkommen des vorangegangen Kalenderjahres ist und ein bestimmbares<br />
(konstantes) Monatseinkommen erzielt wird:<br />
das 12fache des vollen Monatseinkommens im Monat der Einkommensveränderung<br />
zuzüglich der Einkünfte, die zwar nicht in<br />
diesem Monat bezogen wurden, aber im laufenden Jahr anfallen<br />
(z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.)<br />
Beim Vater Bei der Mutter weil das aktuelle Jahreseinkommen (brutto) voraussichtlich auf<br />
Dauer (mindestens für 3 Monate) höher bzw. niedriger ist als das<br />
Einkommen des vorangegangen Kalenderjahres ist und ein bestimmbares<br />
(konstantes) Monatseinkommen n i c h t erzielt<br />
wird:<br />
das aktuell erwartete Jahreseinkommen (Hochrechnung).
- 4 -<br />
Die entsprechenden Angaben sind durch folgende beigefügte Unterlagen nachgewiesen:<br />
Art:<br />
nachgewiesen durch:<br />
Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit Steuerbescheid und Verdienstabrechnungen (Dezember des Vorjahres<br />
und aktuelle Abrechnung)<br />
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit Steuerbescheid Vorläufige Bescheinigung des Steuerberaters<br />
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Steuerbescheid Bescheinigung der landw. Buchstelle<br />
Einkünfte aus Gewerbebetrieb Steuerbescheid Vorläufige Bescheinigung des Steuerberaters<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen Steuerbescheid Vorläufige Bescheinigung des Steuerberaters<br />
Art:<br />
nachgewiesen bzw. nachzuweisen durch:<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Steuerbescheid Vorläufige Bescheinigung des Steuerberaters<br />
Sonstige Einkünfte i. S. des § 22 EStG Steuerbescheid Vorläufige Bescheinigung des Steuerberaters<br />
Leistungen nach dem SGB II Bewilligungsbescheid der zuständigen Behörde<br />
Leistungen nach dem SGB XII Bewilligungsbescheid der zuständigen Behörde<br />
Wohngeld Bewilligungsbescheid der zuständigen Behörde (Wohngeldbescheid)<br />
Krankengeld Bescheid der Krankenkasse<br />
Mutterschaftsgeld / Elterngeld Bescheinigung der für die Gewährung/Zahlung zuständigen Stelle<br />
Leistungen n. d. Unterhaltsvorschussgesetz Bewilligungsbescheid der zuständigen Behörde<br />
Sonstige Einkünfte entsprechend geeignete Belege<br />
Für das/die folgende/n - im Haushalt lebende/n – Kind/er wird uns / mir ein Kinderfreibetrag nach<br />
§ 32 Abs. 6 Einkommensteuergesetz gewährt bzw. Kindergeld gezahlt:<br />
1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind 5. Kind 6. Kind<br />
5. Schlusserklärung<br />
Wir / Ich erkläre(n) ausdrücklich, dass unsere / meine vorstehenden Angaben vollständig und richtig<br />
sind. Uns / Mir ist bekannt, dass<br />
• unrichtige oder unvollständige Angaben strafrechtlich verfolgt oder als Ordnungswidrigkeit nach<br />
§ 8 der Elternbeitragssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong> mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 €<br />
geahndet werden<br />
• Elternbeiträge nachzuzahlen sind, wenn sie aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben der Eltern<br />
oder des Elternteils nicht oder in zu geringer Höhe festgesetzt und erhoben wurden<br />
• Veränderungen in den Einkommensverhältnissen, die die Zuordnung zu einer höheren Einkommensgruppe<br />
bewirken, unverzüglich dem Jugendamt mitzuteilen sind<br />
• ohne Angaben zur Einkommenshöhe oder ohne den geforderten Nachweis die Verpflichtung besteht,<br />
den nach der Elternbeitragsstaffel höchsten Elternbeitrag zu leisten.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift/en der Eltern / des Elternteiles / der Pflegeeltern<br />
Abschließender Hinweis des Fachdienstes Kinder und Jugend/Jugendamt:<br />
Falls Sie wünschen, dass die Elternbeiträge durch die <strong>Stadt</strong>kasse <strong>Ibbenbüren</strong> von Ihrem Konto abgebucht werden,<br />
füllen Sie bitte die beigefügte Einzugsermächtigung aus und fügen sie diese Ihren Unterlagen bei.