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Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen - Stadt Ibbenbüren

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<strong>Verbindliche</strong> <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Elterneinkommen</strong><br />

nach der Elternbeitragssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong><br />

Allgemeine Hinweise des Fachdienstes Kinder und Jugend/Jugendamt:<br />

Kreuzen Sie bitte unbedingt nachstehende Kästchen jeweils dort an, wo die Angaben für Sie zutreffen und füllen Sie<br />

das Formular dort - wo es vorgesehen ist - ergänzend aus. Bei Unsicherheiten ist zu empfehlen, dass Sie beim Jugendamt<br />

nachfragen.<br />

An die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong><br />

- FD Kinder und Jugend -<br />

Postfach 15 65<br />

49465 <strong>Ibbenbüren</strong><br />

Wird vom Jugendamt ausgefüllt!<br />

Eingangsvermerk:<br />

1. Allgemeine Angaben der beitragspflichtigen Eltern<br />

<strong>Erklärung</strong><br />

der Eltern gemeinsam<br />

des Elternteils, der allein mit dem Kind bzw.<br />

den Kindern zusammenlebt, dass bzw. die<br />

die Tageseinrichtung besucht/besuchen<br />

der Pflegeeltern<br />

Es handelt sich um<br />

die erstmalige <strong>Erklärung</strong><br />

eine Folgeerklärung aufgrund einer Veränderung<br />

der Einkommensverhältnisse durch<br />

Einkommensverschlechterung<br />

Einkommensverbesserung<br />

2. Angaben zur Person der beitragspflichtigen Eltern<br />

Wichtiger Hinweis: Die Angaben sind von beiden Eltern zu machen. Das gilt auch bei zusammenlebenden Eltern, die nicht miteinander<br />

verheiratet sind. Lebt das Kind, das die Kindertageseinrichtung besucht, jedoch nur bei einem Elternteil, dann entfallen die<br />

Angaben <strong>zum</strong> jeweils anderen Elternteil. Pflegeeltern, die im Rahmen von Vollzeitpflege nach § 33 Sozialgesetzbuch VIII (SGB<br />

VIII) mit dem Kind zusammenleben und denen ein Kinderfreibetrag nach § 32 Einkommensteuergesetz gewährt oder Kindergeld<br />

gezahlt wird, müssen nur Angaben zur Person machen, es sei denn, ihr maßgebliches Jahreseinkommen (brutto) ist nach der Elternbeitragsstaffel<br />

der Einkommensgruppe bis 15.000 € zuzuordnen.<br />

a) Angaben <strong>zum</strong> Vater<br />

Name, Vorname:<br />

Pflegevater:<br />

ja<br />

nein<br />

Straße und Nummer:<br />

PLZ, Wohnort:<br />

Telefon-Nummer:<br />

erwerbstätig nicht erwerbstätig Mandatsträger, Beamter<br />

oder vergleichbarer Status mit Anspruch auf lebenslängliche Versorgung<br />

für den Fall des Ausscheidens oder stattdessen Anspruch auf<br />

Abfindung oder Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

Angaben zur Art der ggf. zurzeit ausgeübten<br />

Erwerbs- bzw. Berufstätigkeit:<br />

Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)<br />

Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)<br />

seit dem (Datum):


) Angaben zur Mutter<br />

Name, Vorname:<br />

Pflegemutter:<br />

ja nein<br />

- 2 -<br />

Straße und Nummer:<br />

PLZ, Wohnort:<br />

Telefon-Nummer:<br />

erwerbstätig nicht erwerbstätig Mandatsträgerin, Beamtin<br />

oder vergleichbarer Status mit Anspruch auf lebenslängliche Versorgung<br />

für den Fall des Ausscheidens oder stattdessen Anspruch auf<br />

Abfindung oder Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

Angaben zur Art der ggf. zurzeit ausgeübten<br />

Erwerbs- bzw. Berufstätigkeit:<br />

Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II<br />

(Grundsicherung für Arbeitssuchende)<br />

Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)<br />

seit dem (Datum):<br />

3. Angaben <strong>zum</strong> Kind bzw. zu den Kindern und <strong>zum</strong> Besuch der Tageseinrichtung<br />

Wichtiger Hinweis: Es sind nur Kinder bzw. Pflegekinder anzugeben, die bei den beitragspflichtigen Eltern leben.<br />

Außerdem ist zu beachten: Besucht nur ein Kind eine Tageseinrichtung, ist nur dieses Kind einzutragen. Besuchen mehrere Kinder<br />

zugleich eine Tageseinrichtung, sind diese Kinder alle einzutragen.<br />

1. Kind<br />

Name, Vorname:<br />

Geburtsdatum:<br />

Das Kind lebt bei: den Eltern der Mutter allein dem Vater allein<br />

Das Kind besucht seit dem (Datum)<br />

die Tageseinrichtung<br />

(Name, Anschrift):<br />

Betreuungsform: Altersbereich über 2 Jahre unter 2 Jahre<br />

Stunden 25 35 45<br />

Inanspruchnahme von Tagespflege: ja nein<br />

2. Kind<br />

Name, Vorname:<br />

Geburtsdatum:<br />

Das Kind lebt bei: den Eltern der Mutter allein dem Vater allein<br />

Das Kind besucht seit dem (Datum)<br />

die Tageseinrichtung<br />

(Name, Anschrift):<br />

Betreuungsform: Altersbereich über 2 Jahre unter 2 Jahre<br />

Stunden 25 35 45<br />

Inanspruchnahme von Tagespflege: ja nein


- 3 -<br />

3. Kind<br />

Name, Vorname:<br />

Geburtsdatum:<br />

Das Kind lebt bei: den Eltern der Mutter allein dem Vater allein<br />

Das Kind besucht seit dem (Datum)<br />

die Tageseinrichtung<br />

(Name, Anschrift):<br />

Betreuungsform: Altersbereich über 2 Jahre unter 2 Jahre<br />

Stunden 25 35 45<br />

Inanspruchnahme von Tagespflege: ja nein<br />

4. Konkrete verbindliche <strong>Erklärung</strong> zur maßgeblichen Einkommensgruppe nach der<br />

Elternbeitragsstaffel<br />

Wichtiger Hinweis: Pflegeeltern, die im Rahmen von Vollzeitpflege nach § 33 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) mit dem Kind<br />

zusammenleben und denen ein Kinderfreibetrag nach § 32 Einkommensteuergesetz gewährt oder Kindergeld gezahlt wird, müssen<br />

sich hier nicht erklären, es sei denn, ihr maßgebliches Jahreseinkommen ist nach der Elternbeitragsstaffel der Einkommensgruppe<br />

bis 15.000 € zuzuordnen.<br />

Unseren / Meinen Elternbeiträgen ist folgende Einkommensgruppe zugrunde zu legen (Jahresbruttoeinkommen):<br />

bis 15.000 € bis 25.000 €<br />

bis 37.000 € bis 49.000 €<br />

bis 61.000 € bis 73.000 €<br />

bis 85.000 € über 85.000 € (keine Nachweise erforderlich)<br />

Der Einstufung entsprechend der Elternbeitragsstaffel liegt - neben steuerfreien Einkünften, Unterhaltsleistungen<br />

sowie den zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmten öffentlichen Leistungen für die Eltern<br />

und das Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt wird - zugrunde:<br />

Beim Vater Bei der Mutter das Einkommen (brutto) in dem dieser <strong>Erklärung</strong><br />

vorangegangenen Kalenderjahr, nämlich<br />

das Kalenderjahr:<br />

Beim Vater Bei der Mutter weil das aktuelle Jahreseinkommen (brutto) voraussichtlich auf<br />

Dauer (mindestens für 3 Monate) höher bzw. niedriger ist als das<br />

Einkommen des vorangegangen Kalenderjahres ist und ein bestimmbares<br />

(konstantes) Monatseinkommen erzielt wird:<br />

das 12fache des vollen Monatseinkommens im Monat der Einkommensveränderung<br />

zuzüglich der Einkünfte, die zwar nicht in<br />

diesem Monat bezogen wurden, aber im laufenden Jahr anfallen<br />

(z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.)<br />

Beim Vater Bei der Mutter weil das aktuelle Jahreseinkommen (brutto) voraussichtlich auf<br />

Dauer (mindestens für 3 Monate) höher bzw. niedriger ist als das<br />

Einkommen des vorangegangen Kalenderjahres ist und ein bestimmbares<br />

(konstantes) Monatseinkommen n i c h t erzielt<br />

wird:<br />

das aktuell erwartete Jahreseinkommen (Hochrechnung).


- 4 -<br />

Die entsprechenden Angaben sind durch folgende beigefügte Unterlagen nachgewiesen:<br />

Art:<br />

nachgewiesen durch:<br />

Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit Steuerbescheid und Verdienstabrechnungen (Dezember des Vorjahres<br />

und aktuelle Abrechnung)<br />

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit Steuerbescheid Vorläufige Bescheinigung des Steuerberaters<br />

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Steuerbescheid Bescheinigung der landw. Buchstelle<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb Steuerbescheid Vorläufige Bescheinigung des Steuerberaters<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen Steuerbescheid Vorläufige Bescheinigung des Steuerberaters<br />

Art:<br />

nachgewiesen bzw. nachzuweisen durch:<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Steuerbescheid Vorläufige Bescheinigung des Steuerberaters<br />

Sonstige Einkünfte i. S. des § 22 EStG Steuerbescheid Vorläufige Bescheinigung des Steuerberaters<br />

Leistungen nach dem SGB II Bewilligungsbescheid der zuständigen Behörde<br />

Leistungen nach dem SGB XII Bewilligungsbescheid der zuständigen Behörde<br />

Wohngeld Bewilligungsbescheid der zuständigen Behörde (Wohngeldbescheid)<br />

Krankengeld Bescheid der Krankenkasse<br />

Mutterschaftsgeld / Elterngeld Bescheinigung der für die Gewährung/Zahlung zuständigen Stelle<br />

Leistungen n. d. Unterhaltsvorschussgesetz Bewilligungsbescheid der zuständigen Behörde<br />

Sonstige Einkünfte entsprechend geeignete Belege<br />

Für das/die folgende/n - im Haushalt lebende/n – Kind/er wird uns / mir ein Kinderfreibetrag nach<br />

§ 32 Abs. 6 Einkommensteuergesetz gewährt bzw. Kindergeld gezahlt:<br />

1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind 5. Kind 6. Kind<br />

5. Schlusserklärung<br />

Wir / Ich erkläre(n) ausdrücklich, dass unsere / meine vorstehenden Angaben vollständig und richtig<br />

sind. Uns / Mir ist bekannt, dass<br />

• unrichtige oder unvollständige Angaben strafrechtlich verfolgt oder als Ordnungswidrigkeit nach<br />

§ 8 der Elternbeitragssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong> mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 €<br />

geahndet werden<br />

• Elternbeiträge nachzuzahlen sind, wenn sie aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben der Eltern<br />

oder des Elternteils nicht oder in zu geringer Höhe festgesetzt und erhoben wurden<br />

• Veränderungen in den Einkommensverhältnissen, die die Zuordnung zu einer höheren Einkommensgruppe<br />

bewirken, unverzüglich dem Jugendamt mitzuteilen sind<br />

• ohne Angaben zur Einkommenshöhe oder ohne den geforderten Nachweis die Verpflichtung besteht,<br />

den nach der Elternbeitragsstaffel höchsten Elternbeitrag zu leisten.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift/en der Eltern / des Elternteiles / der Pflegeeltern<br />

Abschließender Hinweis des Fachdienstes Kinder und Jugend/Jugendamt:<br />

Falls Sie wünschen, dass die Elternbeiträge durch die <strong>Stadt</strong>kasse <strong>Ibbenbüren</strong> von Ihrem Konto abgebucht werden,<br />

füllen Sie bitte die beigefügte Einzugsermächtigung aus und fügen sie diese Ihren Unterlagen bei.

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