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E-Mails und die rechtlichen Folgen - iBusiness

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Als Verantwortlicher in Ihrem Unternehmen tragen Sie heute ein großes Risiko. Denn<br />

seit Januar 2002 müssen digitale Dokumente wie „normale“ Schriftstücke bis zu zehn<br />

Jahre lang aufbewahrt werden. Ob Angebot, Vereinbarung oder Hintergr<strong>und</strong>information<br />

– nicht nur bei einer Betriebsprüfung verlangt man Einblick.<br />

Was geschieht, wenn Mitarbeiter wichtige E-<strong>Mails</strong> löschen? Wie steht es mit der Kapazität<br />

der einzelnen Postfächer? Kopieren Ihre Mitarbeiter wichtige E-<strong>Mails</strong> für den „Tag<br />

danach“? Und wie handlungsfähig sind Sie, wenn K<strong>und</strong>en oder Partner sich nicht an getroffene<br />

Vereinbarungen halten? Dieses Informationspapier zeigt den Stand der Dinge<br />

<strong>und</strong> bietet praxisgerechte Lösungen.<br />

.<br />

1. Schöne neue Welt<br />

Im Informationszeitalter ist Kommunikation so einfach wie nie zuvor. Die explosionsartige Entwicklung<br />

der neuen Me<strong>die</strong>n, des Internets <strong>und</strong> insbesondere <strong>die</strong> Kommunikation per E-Mail<br />

haben dazu geführt, dass immer mehr Menschen immer mehr Informationen erhalten. Die<br />

Kommunikation via E-Mail ist nicht nur im beruflichen Alltag Standard geworden. Wir sind es<br />

gewohnt, dass Informationen auf Knopfdruck zur Verfügung stehen. Und <strong>die</strong> Zeit zur Be- <strong>und</strong><br />

Verarbeitung der Informationen wird laufend geringer.<br />

Probleme machen dabei sensible Daten, <strong>die</strong> als Anhänge alias Attachments den E-<strong>Mails</strong> angehängt<br />

<strong>und</strong> versandt werden. Jeder Empfänger kann sie individuell speichern, kopieren <strong>und</strong> mitnehmen.<br />

Wenn man bedenkt, dass seit Anfang 2001 <strong>die</strong> durchschnittliche Nachrichtengröße<br />

von 97 KB auf 286 KB <strong>und</strong> somit um 192 % angestiegen ist, wird <strong>die</strong> Brisanz des Themas klar,<br />

zumal immer mehr E-<strong>Mails</strong> an Verteilerlisten, als CCs oder BCCs verschickt werden. Aus einem<br />

Papier-Dokument, das früher beispielsweise von einer Assistentin in einem Ordner abgelegt<br />

wurde, sind heute virtuelle Kopien geworden, <strong>die</strong> bequem über das Netz verbreitet <strong>und</strong><br />

multipliziert werden, oft ohne ausreichende Kontrolle. Das vorliegende KVS-Informationspapier<br />

beschreibt <strong>die</strong> <strong>rechtlichen</strong> Gr<strong>und</strong>lagen der Kommunikation per E-Mail, deren <strong>Folgen</strong>, Auswirkungen<br />

sowie <strong>die</strong> damit verb<strong>und</strong>enen Probleme für Unternehmen, Geschäftsleitung <strong>und</strong> IT-<br />

Verantwortliche.<br />

2. E-<strong>Mails</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> neue Rechtslage<br />

Ein exklusives „E-Mail-Gesetz“ gibt es nicht. Dies bedeutet aber nicht, dass sich eine E-Mail im<br />

rechtsfreien Raum bewegt. Durch <strong>die</strong> Schuldrechts- <strong>und</strong> Zivilrechtsreform Anfang 2002, durch<br />

Änderungen im Bereich des Signaturgesetzes, des Umsatzsteuergesetzes sowie Änderungen<br />

im Bereich der Abgabenordnung wurden klare <strong>und</strong> verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen<br />

für E-<strong>Mails</strong> geschaffen. Ausdrückliche allgemeine Regelungen über <strong>die</strong> Abfassung, Aufbewahrung,<br />

Übermittlung <strong>und</strong> Wiederherstellung von E-<strong>Mails</strong> fehlen dabei aber.

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