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E-Mails und die rechtlichen Folgen - iBusiness

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Dokumente mehr zu produzieren, um der <strong>rechtlichen</strong> Situation aus dem Wege zu gehen, aber<br />

wer kann das schon? Gerade <strong>die</strong> elektronische Abwicklung von Vorgängen führt zu einer erheblichen<br />

Effizienzsteigerung <strong>und</strong> bietet klare Vorteile. Durch <strong>die</strong> Vorlage einer E-Mail, <strong>die</strong> aufgestellte<br />

Behauptungen <strong>und</strong> Vermutungen entkräftet, kann ja letztendlich auch eine Verfahrenseinstellung<br />

oder <strong>die</strong> Korrektur von Beschlüssen <strong>und</strong> Urteilen zu Gunsten des Unternehmens<br />

erreicht werden.<br />

14. Schutz Ihres Unternehmens in Bereichen der Geldwäsche <strong>und</strong> der Umsatzsteuer<br />

Unter Geldwäsche bezeichnet man den Umstand, dass aus illegalen Geschäften stammendes<br />

Bargeld wieder dem legalen Wirtschafts- <strong>und</strong> Finanzkreislauf zugeführt wird. Eine mögliche<br />

Maßnahme zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität liegt daher in der Eindämmung von<br />

Geldwäsche-Aktivitäten. Die B<strong>und</strong>esregierung hat hierzu ein sog. „Geldwäschebekämpfungsgesetz<br />

(GwG)“ verabschiedet um auch <strong>die</strong> Bekämpfung der Finanzierung von Terrorismus einzudämmen.<br />

Aufstrebende <strong>und</strong> erfolgreiche Unternehmen haben nichts mit kriminellen Machenschaften<br />

einiger schwarzer Schafe zu tun. An derartigen Aktivitäten wollen sie sich gar nicht<br />

erst beteiligen oder etwa den Anschein einer Beteiligung gegenüber Behörden erwecken.<br />

Hierzu ist aber unverzichtbar, dass Unternehmen lückenlose Nachweise entsprechender Papier-<br />

<strong>und</strong> elektronischer Dokumente zur eigenen Verteidigung vorlegen können. Nur so können<br />

auch <strong>die</strong> im <strong>rechtlichen</strong> Rahmen handelnden Unternehmen von den „schwarzen Schafen“ unterschieden<br />

werden. Zu beachten ist, dass <strong>die</strong> Berufsgruppe der Wirtschaftsprüfer – ganz im<br />

Gegensatz zu beispielsweise Rechtsanwälten <strong>und</strong> Steuerberatern – sowie auch <strong>die</strong> Kreditwirtschaft<br />

nach <strong>die</strong>sem Gesetz der Verpflichtung unterliegt, bereits den Verdacht von Geldwäsche-<br />

Aktivitäten zu melden. Gewonnene Identifizierungsunterlagen müssen beispielsweise von der<br />

Kreditwirtschaft für sechs Jahre aufbewahrt werden. 16<br />

15. Neue gesetzliche Regelungen seit Januar 2002<br />

Der Gesetzgeber hat unter anderem durch das Steueränderungsgesetz 2001 umsatzsteuerliche<br />

Regelungen modifiziert. Im Einzelnen betraf <strong>die</strong>s das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz,<br />

dessen Änderungen zum 01.01.2002 in Kraft getreten sind. Unter anderem wurden hierin<br />

Regelungen getroffen, <strong>die</strong> der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges, insbesondere in Form<br />

von sog. „Karussellgeschäften“ <strong>die</strong>nen. Unter Karussellgeschäften versteht man Geschäfte, bei<br />

denen Rechnungen mit Umsatzsteuer ausgestellt werden, um den Rechnungsempfängern den<br />

Vorsteuerabzug zu ermöglichen, ohne dass <strong>die</strong> ausgewiesene <strong>und</strong> geschuldete Umsatzsteuer<br />

entrichtet wird.<br />

Die Schädigung des Umsatzsteueraufkommens stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. 17 Wenn <strong>die</strong><br />

16 §§ 2, 3, 6, 9 GwG<br />

17 § 26 b Umsatzsteuergesetz (nachfolgend UStG)

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