E-Mails und die rechtlichen Folgen - iBusiness
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Dokumente mehr zu produzieren, um der <strong>rechtlichen</strong> Situation aus dem Wege zu gehen, aber<br />
wer kann das schon? Gerade <strong>die</strong> elektronische Abwicklung von Vorgängen führt zu einer erheblichen<br />
Effizienzsteigerung <strong>und</strong> bietet klare Vorteile. Durch <strong>die</strong> Vorlage einer E-Mail, <strong>die</strong> aufgestellte<br />
Behauptungen <strong>und</strong> Vermutungen entkräftet, kann ja letztendlich auch eine Verfahrenseinstellung<br />
oder <strong>die</strong> Korrektur von Beschlüssen <strong>und</strong> Urteilen zu Gunsten des Unternehmens<br />
erreicht werden.<br />
14. Schutz Ihres Unternehmens in Bereichen der Geldwäsche <strong>und</strong> der Umsatzsteuer<br />
Unter Geldwäsche bezeichnet man den Umstand, dass aus illegalen Geschäften stammendes<br />
Bargeld wieder dem legalen Wirtschafts- <strong>und</strong> Finanzkreislauf zugeführt wird. Eine mögliche<br />
Maßnahme zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität liegt daher in der Eindämmung von<br />
Geldwäsche-Aktivitäten. Die B<strong>und</strong>esregierung hat hierzu ein sog. „Geldwäschebekämpfungsgesetz<br />
(GwG)“ verabschiedet um auch <strong>die</strong> Bekämpfung der Finanzierung von Terrorismus einzudämmen.<br />
Aufstrebende <strong>und</strong> erfolgreiche Unternehmen haben nichts mit kriminellen Machenschaften<br />
einiger schwarzer Schafe zu tun. An derartigen Aktivitäten wollen sie sich gar nicht<br />
erst beteiligen oder etwa den Anschein einer Beteiligung gegenüber Behörden erwecken.<br />
Hierzu ist aber unverzichtbar, dass Unternehmen lückenlose Nachweise entsprechender Papier-<br />
<strong>und</strong> elektronischer Dokumente zur eigenen Verteidigung vorlegen können. Nur so können<br />
auch <strong>die</strong> im <strong>rechtlichen</strong> Rahmen handelnden Unternehmen von den „schwarzen Schafen“ unterschieden<br />
werden. Zu beachten ist, dass <strong>die</strong> Berufsgruppe der Wirtschaftsprüfer – ganz im<br />
Gegensatz zu beispielsweise Rechtsanwälten <strong>und</strong> Steuerberatern – sowie auch <strong>die</strong> Kreditwirtschaft<br />
nach <strong>die</strong>sem Gesetz der Verpflichtung unterliegt, bereits den Verdacht von Geldwäsche-<br />
Aktivitäten zu melden. Gewonnene Identifizierungsunterlagen müssen beispielsweise von der<br />
Kreditwirtschaft für sechs Jahre aufbewahrt werden. 16<br />
15. Neue gesetzliche Regelungen seit Januar 2002<br />
Der Gesetzgeber hat unter anderem durch das Steueränderungsgesetz 2001 umsatzsteuerliche<br />
Regelungen modifiziert. Im Einzelnen betraf <strong>die</strong>s das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz,<br />
dessen Änderungen zum 01.01.2002 in Kraft getreten sind. Unter anderem wurden hierin<br />
Regelungen getroffen, <strong>die</strong> der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges, insbesondere in Form<br />
von sog. „Karussellgeschäften“ <strong>die</strong>nen. Unter Karussellgeschäften versteht man Geschäfte, bei<br />
denen Rechnungen mit Umsatzsteuer ausgestellt werden, um den Rechnungsempfängern den<br />
Vorsteuerabzug zu ermöglichen, ohne dass <strong>die</strong> ausgewiesene <strong>und</strong> geschuldete Umsatzsteuer<br />
entrichtet wird.<br />
Die Schädigung des Umsatzsteueraufkommens stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. 17 Wenn <strong>die</strong><br />
16 §§ 2, 3, 6, 9 GwG<br />
17 § 26 b Umsatzsteuergesetz (nachfolgend UStG)