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Europawahl 2009 Schulung der Wahlvorstände - Markt Bad Abbach

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2.6 Prüfung <strong>der</strong> Wahlberechtigung - Wahlschein<br />

• Keine Überprüfung anhand des Wählerverzeichnisses<br />

• Inhaber eines Wahlscheins kann in jedem beliebigen Wahlbezirk des<br />

Wahlkreises wählen<br />

• Nach Kennzeichnung und Faltung des Stimmzettels in <strong>der</strong> Wahlkabine<br />

legt <strong>der</strong> Wähler dem Schriftführer seinen Wahlschein vor<br />

• Prüfen des Wahlscheins – ist er für diese Wahl und für diesen Wahlkreis<br />

ausgestellt ?<br />

• Wird <strong>der</strong> Wahlschein von <strong>der</strong> Person (Ausweis verlangen) vorgelegt, für<br />

die er ausgestellt wurde ?<br />

• Prüfen, ob die laufende Nummer des Wahlscheins in <strong>der</strong> Negativliste<br />

aufgeführt ist – sofern dem Schriftführer eine solche vorliegt<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 17

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