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Europawahl 2009 Schulung der Wahlvorstände - Markt Bad Abbach

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2.8 Am Wahlsonntag ausgestellte Wahlscheine<br />

• Wahlscheine können bis freitags vor dem Wahltag (Landtags- und<br />

Bezirkswahl bis 13.09.2013, Bundestagswahl bis 20.09.2013), 15:00 Uhr,<br />

beantragt werden, bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung<br />

auch noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr.<br />

Die Gemeinde veranlasst dann am Wahltag folgendes:<br />

• Telefonische Nachfrage beim Wahlvorsteher des Wahlbezirks, dem <strong>der</strong><br />

Erkrankte angehört, ob bereits ein Stimmabgabevermerk im<br />

Wählerverzeichnis eingetragen ist<br />

• Ist das nicht <strong>der</strong> Fall, Ausstellung des Wahlscheins durch die Gemeinde<br />

• Schriftführer bringt den Sperrvermerk „W“ bei dem betreffenden<br />

Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis an<br />

• VERWALTUNG berichtigt das Blatt „Beurkundung des Abschlusses des<br />

Wählerverzeichnis“ (Vertreter <strong>der</strong> Gemeinde kommt in Wahllokal)<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 19

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