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Europawahl 2009 Schulung der Wahlvorstände - Markt Bad Abbach

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<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

Landtags- und Bezirkswahlen<br />

Fünf Volksentscheide<br />

Bundestagswahlen<br />

<strong>Schulung</strong> <strong>der</strong> Wahlvorstände<br />

Georg Brunner<br />

Anwesenheitsliste<br />

Bitte eintragen – mit Telefonnummer –<br />

Erleichterung für die Wahlvorsteher


1. Der Wahlvorstand<br />

1.1 Besetzung<br />

• Ein Wahlvorstand besteht aus mind. 5 und höchstens 9 Personen<br />

und zwar aus<br />

- Wahlvorsteher,<br />

- Stellvertretendem Wahlvorsteher und<br />

- 3 bis 9 Beisitzern, davon 1 Schriftführer + 1 stv. Schriftführer<br />

• während des Wahltages Mindestbesetzung mit 3 Personen (Vorsteher bzw.<br />

Stellvertreter, Schriftführer, Beisitzer)<br />

• Hilfskräfte, ggf. zusätzlich von <strong>der</strong> Gemeinde bestellt, können die<br />

Arbeit des Wahlvorstands unterstützen, gehören ihm aber nicht an<br />

• Erfrischungsgeld<br />

30,00 € bei Teilnahme an einer Wahl, 50,00 € bei Teilnahme an beiden Wahlen<br />

Auszahlung bei Landtagswahl einheitlich 30,00 €, bei Bundestagswahl dann 70,00 €<br />

• Anwesenheitsliste<br />

Bitte eintragen – mit Telefonnummer – Erleichterung für die Wahlvorsteher – wenn nicht schon<br />

geschehen, dann bitte am Ende <strong>der</strong> Veranstaltung nachholen!!!<br />

• Liste <strong>der</strong> gesamten Wahlvorstände für Wahlvorsteher<br />

Auf Grund vieler Absagen (über 44 %) oft gesamt an<strong>der</strong>e Zusammensetzung – Aktuelle Listen werden<br />

nach <strong>der</strong> Veranstaltung ausgegeben.<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 1


1. Der Wahlvorstand<br />

Angehörige Innere Verwaltung<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 2


1. Wahlvorstand<br />

1.2 Wahlvorsteher Landtagswahl<br />

Wahlbezirk<br />

Ort Wahlvorsteher Stv. Wahlvorsteher<br />

1 Kurhaus Weiß Susanne Wasöhrl Sieglinde<br />

2 Kurhaus Diermeier Andreas Betz Karl<br />

3 BRK-Seniorenheim Detlaff Hans Holzapfel Georg-Wayne<br />

4 Grundschule Bürckstümmer<br />

Elfriede<br />

Kißlinger Thekla<br />

5 Grundschule Hof Andreas Gießamer Walter<br />

6 Grundschule Weißgerber Stephan Delengas Ingeborg<br />

7 Grundschule Meier Josef Meier Franz<br />

8 Grundschule Hallier Björn Schnei<strong>der</strong> Siegfried<br />

9 Grundschule Straub Michael Bobbe Stefan<br />

10 Grundschule Wagner Erich Schreibauer Albert<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 3


1. Wahlvorstand<br />

1.2 Wahlvorsteher Landtagswahl<br />

Wahlbezirk<br />

Ort Wahlvorsteher Stv. Wahlvorsteher<br />

11 Grundschule Bierler Erich Böckl Dieter<br />

12 Lengfeld Schreiner Eichhammer Jürgen Punk Maximilian<br />

13 Lengfeld, Mehrzw.-R. Schachinger Eva Schnagl Johann<br />

14 Peising, FFW-Geräteh. Hofmeister Josef Meckl Helmut<br />

15 Dünzling, Schulhaus Blabl Walter Aichner Xaver<br />

16 Oberndorf, FFW-G.-H. Gassner Ernst Karl Herbert<br />

17 Poikam, Alte Schule Leuthner Michael Mittermeier Johann<br />

18 Saalhaupt, FFW-G.-H. Schmalzl Josef Schelkshorn Ralf<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 4


1. Wahlvorstand<br />

1.2 Wahlvorsteher Landtagswahl<br />

Wahlbezirk<br />

Ort Wahlvorsteher Stv. Wahlvorsteher<br />

21 Briefwahl 1 Rathaus Racciatti Philip Leitner Norbert<br />

22 Briefwahl 2 Rathaus Köglmeier Georg Schedl Rudolf jr.<br />

23 Briefwahl 3 Mittelsch. Manglkammer Joseph Fleck Arne<br />

24 Briefwahl 4 Mittelsch. Post Ralph Mathies Bernd<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 5


1. Wahlvorstand<br />

1.3 Wahlvorsteher Bundestagswahl<br />

Wahlbezirk<br />

Ort Wahlvorsteher Stv. Wahlvorsteher<br />

1 Kurhaus Schmuck Ruth Wasöhrl Sieglinde<br />

2 Kurhaus Diermeier Andreas Betz Karl<br />

3 BRK-Seniorenheim Detlaff Hans Holzapfel Georg-Wayne<br />

4 Grundschule Bürckstümmer Elfriede Kißlinger Thekla<br />

5 Grundschule Hof Andreas Gießamer Walter<br />

6 Grundschule Baier Matthias Karl Christoph<br />

7 Grundschule Meier Josef Meier Franz<br />

8 Grundschule Hallier Björn Schnei<strong>der</strong> Siegfried<br />

9 Grundschule Straub Michael Bobbe Stefan<br />

10 Grundschule Wagner Erich Schreibauer Albert<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 6


1. Wahlvorstand<br />

1.3 Wahlvorsteher Bundestagswahl<br />

Wahlbezirk<br />

Ort Wahlvorsteher Stv. Wahlvorsteher<br />

11 Grundschule Bierler Erich Böckl Dieter<br />

12 Lengfeld Schreiner Obermüller Konrad Punk Maximilian<br />

13 Lengfeld, Mehrzw.-R. Schachinger Eva Schnagl Johann<br />

14 Peising, FFW-Geräteh. Hofmeister Josef Kraml Hubert<br />

15 Dünzling, Schulhaus Blabl Walter Aichner Xaver<br />

16 Oberndorf, FFW-G.-H. Gassner Ernst Karl Herbert<br />

17 Poikam, Alte Schule Feichtmeier Reinhold Leuthner Michael<br />

18 Saalhaupt, FFW-G.-H. Schmalzl Josef Gleisl Johann<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 7


1. Wahlvorstand<br />

1.3 Wahlvorsteher Bundestagswahl<br />

Wahlbezirk<br />

Ort Wahlvorsteher Stv. Wahlvorsteher<br />

21 Briefwahl 1 Rathaus Racciatti Philip Leitner Norbert<br />

22 Briefwahl 2 Rathaus Köglmeier Georg Schmidbauer Helga<br />

23 Briefwahl 3 Mittelsch. Manglkammer Joseph Schwarztrauber Wilfried<br />

24 Briefwahl 4 Mittelsch. Post Ralph Mathies Bernd<br />

Abholung <strong>der</strong> Wahlunterlagen im Rathaus<br />

Sonntag, 15.09.2013: ab 7:00 Uhr<br />

Sonntag, 22.09.2013: ab 7:00 Uhr<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 8


1. Der Wahlvorstand<br />

1.4 Anordnung<br />

Beisitzer<br />

Schriftführer<br />

Wahlvorsteher<br />

Ausgabe <strong>der</strong><br />

Stimmzettel<br />

Wählerverzeichnis<br />

Prüfung <strong>der</strong><br />

Wahlberechtigung<br />

Eingang<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 9


2.1 Ablauf <strong>der</strong> Stimmangabe<br />

2.1.1 Muster <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigungskarte Landtag/Bezirk<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 10


2.1 Ablauf <strong>der</strong> Stimmangabe<br />

2.1.2 Muster <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigungskarte Bundestagswahl<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 11


2.2 Ablauf <strong>der</strong> Stimmabgabe – Wahlschein Landtag<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 12


2.2 Ablauf <strong>der</strong> Stimmabgabe – Wahlschein Bundestag<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 13


2.3 Muster des Wählerverzeichnisses –<br />

Fehlendes Wahlrecht - Briefwähler<br />

Landtag - Erststimme<br />

Landtag - Zweitstimme<br />

Bezirk - Erststimme<br />

Bezirk - Zweitstimme<br />

Volksentscheide<br />

Darf bei Bezirkswahl nicht zugelassen werden<br />

Wahlschein beantragt (Briefwahl)<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 14


2.4 Muster des Wählerverzeichnisses – letzte Seite<br />

Nachträgliche Än<strong>der</strong>ungen – Personen<br />

erscheinen – außerhalb des Alphabetes<br />

am Ende des Wählerverzeichnisses!!!<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 15


2.5 Prüfung <strong>der</strong> Wahlberechtigung<br />

• Wahlbenachrichtigungskarte wird vorgelegt<br />

Schriftführer gleicht die Angaben auf <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigungskarte<br />

mit <strong>der</strong> Eintragung im Wählerverzeichnis ab<br />

• Wahlbenachrichtigungskarte wird nicht vorgelegt<br />

Ausweis verlangen, außer persönlich bekannt<br />

• Wähler wird nicht im Wählerverzeichnis gefunden<br />

— Auf <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigungskarte eingetragener Wahlbezirk ist nicht <strong>der</strong><br />

Wahlbezirk, in dem <strong>der</strong> Wähler vorspricht ?<br />

— Wähler gehört in einen an<strong>der</strong>en Wahlbezirk im gleichen Gebäude o<strong>der</strong> in<br />

einen an<strong>der</strong>en Wahlbezirk <strong>der</strong> Gemeinde<br />

— Keine Aufklärung möglich Wahlamt <strong>der</strong> Gemeinde anrufen<br />

— Telefon: 09405/9590-0 bzw. 0160/97237031<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände Bundestagswahl <strong>2009</strong> / Seite 16


2.6 Prüfung <strong>der</strong> Wahlberechtigung - Wahlschein<br />

• Keine Überprüfung anhand des Wählerverzeichnisses<br />

• Inhaber eines Wahlscheins kann in jedem beliebigen Wahlbezirk des<br />

Wahlkreises wählen<br />

• Nach Kennzeichnung und Faltung des Stimmzettels in <strong>der</strong> Wahlkabine<br />

legt <strong>der</strong> Wähler dem Schriftführer seinen Wahlschein vor<br />

• Prüfen des Wahlscheins – ist er für diese Wahl und für diesen Wahlkreis<br />

ausgestellt ?<br />

• Wird <strong>der</strong> Wahlschein von <strong>der</strong> Person (Ausweis verlangen) vorgelegt, für<br />

die er ausgestellt wurde ?<br />

• Prüfen, ob die laufende Nummer des Wahlscheins in <strong>der</strong> Negativliste<br />

aufgeführt ist – sofern dem Schriftführer eine solche vorliegt<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 17


2.7 Keine Entgegennahme von roten Wahlbriefen im<br />

Wahllokal<br />

• Rote Wahlbriefe dürfen in einem allgemeinen Wahlbezirk nicht entgegen<br />

genommen werden.<br />

• Ist es <strong>der</strong> Wahlberechtigte selbst, <strong>der</strong> den Wahlbrief abgeben will, kann<br />

er mit dem Wahlschein wählen, <strong>der</strong> sich im roten Umschlag befindet<br />

• Hierfür muss er den roten Umschlag öffnen und den Wahlschein<br />

entnehmen<br />

• Die drei Umschläge mit dem Stimmzetteln hat <strong>der</strong> Wähler zu vernichten<br />

• Wähler erhält neue Stimmzettel, weil diese an<strong>der</strong>s als die Stimmzettel<br />

<strong>der</strong> Briefwahl gefaltet sind (sonst Gefährdung des Wahlgeheimnisses)<br />

• Schriftführer prüft Wahlschein usw.<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 18


2.8 Am Wahlsonntag ausgestellte Wahlscheine<br />

• Wahlscheine können bis freitags vor dem Wahltag (Landtags- und<br />

Bezirkswahl bis 13.09.2013, Bundestagswahl bis 20.09.2013), 15:00 Uhr,<br />

beantragt werden, bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung<br />

auch noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr.<br />

Die Gemeinde veranlasst dann am Wahltag folgendes:<br />

• Telefonische Nachfrage beim Wahlvorsteher des Wahlbezirks, dem <strong>der</strong><br />

Erkrankte angehört, ob bereits ein Stimmabgabevermerk im<br />

Wählerverzeichnis eingetragen ist<br />

• Ist das nicht <strong>der</strong> Fall, Ausstellung des Wahlscheins durch die Gemeinde<br />

• Schriftführer bringt den Sperrvermerk „W“ bei dem betreffenden<br />

Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis an<br />

• VERWALTUNG berichtigt das Blatt „Beurkundung des Abschlusses des<br />

Wählerverzeichnis“ (Vertreter <strong>der</strong> Gemeinde kommt in Wahllokal)<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 19


2.9 Abschlussbeurkundung Wählerverzeichnis<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 20


2.10 Beson<strong>der</strong>heiten in den Stimmbezirken<br />

Stimmbezirk 13 – Mehrzweckraum Lengfeld<br />

Das ZDF wird nach Auszählung des ersten vorläufigen En<strong>der</strong>gebnisses <strong>der</strong><br />

Landtagswahl (1. Schnellmeldung) dieses telefonisch zur Hochrechnung des<br />

ZDF weiterleiten.<br />

Stimmbezirk 5 – Grundschule <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong> – Repräsentativer Stimmbezirk<br />

• Ausgabe von vormarkierten Stimmzetteln nach Geschlecht und Alter<br />

• A = Mann geb. 1989 bis 1995 G = Frau geb. 1989 bis 1995<br />

B = Mann geb. 1979 bis 1988 H = Frau geb. 1979 bis 1988<br />

C = Mann geb. 1969 bis 1978 I = Frau geb. 1969 bis 1978<br />

D = Mann geb. 1954 bis 1968 K = Frau geb. 1954 bis 1968<br />

E = Mann geb. 1944 bis 1953 L = Frau geb. 1944 bis 1953<br />

F = Mann geb. 1943 und früher M = Frau geb. 1943 und früher<br />

• Broschüren aushängen – Hilfsmittel ist Wahlbenachrichtigungskarte und die<br />

Hinweise im Wählerverzeichnis (Landtag und Bundestag)<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 21


2.10 Beson<strong>der</strong>heiten in den Stimmbezirken<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 22


3. Schluss <strong>der</strong> Wahlhandlung<br />

• Die Wahlzeit endet um 18:00 Uhr und wird durch den Wahlvorsteher<br />

bekannt gegeben.<br />

• Danach dürfen nur noch die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen<br />

werden, die bis 18:00 Uhr den Wahlraum betreten haben<br />

• Ggf. muss <strong>der</strong> Wahlvorsteher den Zutritt zum Wahlraum vorübergehend<br />

sperren<br />

• Danach ist die Öffentlichkeit wie<strong>der</strong> herzustellen<br />

• Problemfall:<br />

Ein Stimmberechtigter hat einen Stimmzettel in die falsche Wahlurne<br />

geworfen.<br />

Lösung:<br />

Die Wahlurne darf während <strong>der</strong> Wahlzeit auf keinen Fall geöffnet<br />

werden. Nach Schluss <strong>der</strong> Wahl sind die betroffenen Urnen zu öffnen und<br />

die Stimmzettel in die richtigen Urnen zu werfen und wie<strong>der</strong> zu<br />

schließen.<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 23


4. Ermittlung des Wahlergebnisses<br />

am Beispiel Landtagswahl<br />

Es gelten folgende Grundsätze:<br />

• Genauigkeit geht vor Schnelligkeit<br />

• Auszählung beginnt ohne Unterbrechung sofort nach Beendigung <strong>der</strong><br />

Wahlhandlung<br />

• Der Wahlvorstand muss mit mindestens 5 Mitglie<strong>der</strong>n besetzt sein,<br />

darunter <strong>der</strong> Wahlvorsteher und <strong>der</strong> Schriftführer o<strong>der</strong> ihre Vertreter<br />

• Der gesamte Ermittlungsvorgang ist öffentlich, das gilt auch für ggf. zu<br />

fassende Beschlüsse des Wahlvorstandes<br />

• Verbindliche Reihenfolge:<br />

1. Landtagswahl (Schnellmeldung, Ergebnis telefonisch dem Rathaus<br />

mitteilen)<br />

2. Bezirkswahl (Schnellmeldung ausfüllen, kein Anruf)<br />

3. Volksentscheide (Schnellmeldung ausfüllen, kein Anruf)<br />

— Alle Unterlagen zusammen zum Rathaus bringen<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 24


4.1 Ermittlung <strong>der</strong> Stimmberechtigten und Wähler<br />

• Alle nicht benutzten Stimmzettel von den Tischen entfernen, an<br />

denen die Auszählung stattfinden soll<br />

• Ermittlung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Stimmberechtigten<br />

Der Schriftführer überträgt aus <strong>der</strong> – ggf. berichtigten –<br />

Abschlussbeurkundung des Wählerverzeichnisses die Zahl <strong>der</strong><br />

Stimmberechtigten in Abschnitt 4 unter Kennbuchstaben A1 , A2 , A1 +<br />

A2 <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift V1 (3.2 <strong>der</strong> V1).<br />

a) die Zahl <strong>der</strong> im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmberechtigten<br />

ohne den Vermerk „W“ (Wahlschein)<br />

b) die Zahl <strong>der</strong> im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmberechtigten<br />

mit dem Vermerk „W“ (Wahlschein)<br />

c) die Summe <strong>der</strong> hiernach Stimmberechtigten (aus a) + b))<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 25


4.1 Ermittlung <strong>der</strong> Stimmberechtigten und Wähler<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 26


4.1 Ermittlung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 27


4.2 Sortierung <strong>der</strong> kleinen und großen Stimmzettel<br />

Beisitzer unter Aufsicht des Wahlvorstehers die Stimmzettel und bilden, jeweils<br />

für die kleinen (Arbeitsgruppe A) und großen (Arbeitsgruppe B) Stimmzettel<br />

getrennt, folgende Stapel:<br />

— nach Wahlkreisvorschlägen geordnete Stimmzettel, auf denen die Stimme<br />

zweifelsfrei gültig abgegeben wurde,<br />

• gülig<br />

— ungekennzeichnete Stimmzettel,<br />

• Ungültig, kein Beschluss notwendig<br />

— Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben.<br />

• Beschluss über Gültigkeit herbeiführen<br />

• Beispiele später<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 28


4.3 Ermittlung Wahlergebnis<br />

Beisitzer unter Aufsicht des Wahlvorstehers die Stimmzettel und bilden, jeweils<br />

für die kleinen (Arbeitsgruppe A) und großen (Arbeitsgruppe B) Stimmzettel<br />

getrennt, folgende Stapel:<br />

— nach Wahlkreisvorschlägen geordnete Stimmzettel, auf denen die Stimme<br />

zweifelsfrei gültig abgegeben wurde,<br />

• gülig<br />

— ungekennzeichnete Stimmzettel,<br />

• Ungültig, kein Beschluss notwendig<br />

— Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben.<br />

• Beschluss über Gültigkeit herbeiführen<br />

• Beispiele später<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 29


4.3 Beispiel Arbeitsgruppen<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 30


4.4 Schnellmeldung Landtagswahl<br />

Durchgeben nur<br />

an diese<br />

Telefonnummern<br />

9590-16<br />

9590-17<br />

9590-18<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände Bundestagswahl <strong>2009</strong> / Seite 31


4.3 Auszählung <strong>der</strong> Stimmen nach Bewerbern - Zähllisten<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

Unterschriften!!!<br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 32


4.4 Ermittlung und Feststellung Wahlergebnis<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 33


5. Abschlussarbeiten<br />

5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift<br />

1. Fertigstellen <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift durch den Schriftführer<br />

2. Unterzeichnen <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift von allen Mitglie<strong>der</strong>n des<br />

Wahlvorstandes<br />

3. Kurze Begründung in die Nie<strong>der</strong>schrift aufnehmen, falls ein Mitglied des<br />

Wahlvorstandes diese nicht unterschreiben will<br />

4. Anlagen beifügen<br />

5. alle Stimmzettel (fortlaufend nummeriert) <strong>der</strong> Stapels C (Erststimme)<br />

und F (Zweitstimme), über <strong>der</strong>en Gültigkeit / Ungültigkeit <strong>der</strong><br />

Wahlvorstand beschlossen hat<br />

6. Alle Zähllisten, die alle einzeln unterschrieben werden müssen<br />

7. alle einbehaltenen Wahlscheine, über <strong>der</strong>en Zu- o<strong>der</strong> Nichtzulassung<br />

<strong>der</strong> Wahlvorstand beschlossen hat<br />

8. Vorsandvordruck<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 34


5. Abschlussarbeiten<br />

5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift<br />

Nach Schluss <strong>der</strong> Wahlhandlung übergibt <strong>der</strong> Wahlvorsteher folgende mit<br />

Angabe des Inhalts und <strong>der</strong> Nummer des Stimmbezirks versiegelte Pakete<br />

(unbenutzte Stimmzettel unversiegelt):<br />

• kleine Stimmzettel mit gültigen Stimmen, geordnet nach<br />

Stimmkreisbewerbern,<br />

• große Stimmzettel mit gültigen Stimmen, geordnet nach<br />

Wahlkreisvorschlägen,<br />

• ungekennzeichnete kleine Stimmzettel,<br />

• ungekennzeichnete große Stimmzettel,<br />

• unbenutzte Stimmzettel.<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 35


5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Seite 1<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 36


5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Seite 2<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 37


5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Seite 3<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 38


5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Seite 4<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände Bundestagswahl <strong>2009</strong> / Seite 39


5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Seite 5<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 40


5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Seite 6<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 41


5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Seite 7<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 42


5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift Beurkundung Abschluss<br />

Beurkundung<br />

Abschluss<br />

Wählerverzeichnis<br />

IN<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

ÜBERNEHMEN<br />

Keine<br />

Än<strong>der</strong>ungen<br />

durch<br />

Wahlvorstand -<br />

nur durch<br />

Verwaltung<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 43


5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift - Seite 8<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 44


5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Seite 9<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 45


5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Seite 10<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 46


5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Seite 11<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 47


5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Seite 12<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 48


5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Bundestagswahl – Erstst.<br />

Summe <strong>der</strong> ungültigen<br />

(leeren) Erst- und<br />

Zweitstimmen<br />

muss mit<br />

Summe Zweitstimmen<br />

übereinstimmen<br />

Beurkundung<br />

Abschluss<br />

Wählerverzeichnis<br />

Wählerverzeichnis<br />

Summe <strong>der</strong> ungültigen<br />

(leeren) Erststimmen<br />

Summe <strong>der</strong> gültigen<br />

Erststimmen<br />

(Erststimmen und<br />

Zweitstimmen für<br />

dieselbe Gruppierung)<br />

Summe <strong>der</strong> ungültigen<br />

Erststimmen, die<br />

beschlussmäßig<br />

behandelt wurden<br />

Summe <strong>der</strong> gültigen<br />

Erststimmen, die<br />

beschlussmäßig<br />

behandelt wurden<br />

Summe <strong>der</strong> gültigen<br />

Erststimmen<br />

Zweitstimme<br />

unterschiedlich<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 49


5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Bundestagswahl – Zweit.<br />

Summe <strong>der</strong> ungültigen<br />

(leeren) Erst- und<br />

Zweitstimmen<br />

muss mit Summe <strong>der</strong><br />

Erststimmen<br />

übereinstimmen<br />

Summe <strong>der</strong> ungültigen<br />

(leeren) Zweitstimmen<br />

Summe <strong>der</strong> ungültigen<br />

Zweitstimmen, die<br />

beschlussmäßig<br />

behandelt wurden<br />

Summe <strong>der</strong> gültigen<br />

Zweitstimmen, die<br />

beschlussmäßig<br />

behandelt wurden<br />

Summe <strong>der</strong> gültigen<br />

Zweitstimmen<br />

(Erst- und<br />

Zweitstimmen für die<br />

gleiche Gruppierung)<br />

Summe <strong>der</strong> gültigen<br />

Zweitstimmen<br />

Erst- u. Zweitstimme<br />

unterschiedlich<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 50


5.2 Briefwahl - Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe<br />

Folgende Arbeitsschritte (bis 18:00 Uhr) sind vorgeschrieben:<br />

• Prüfen, ob Wahlurne leer ist und verschließen<br />

• Zählen <strong>der</strong> roten Wahlbriefe, die dem<br />

Briefwahlvorstand von <strong>der</strong> Gemeinde<br />

übergeben wurden<br />

(Abschnitt 2.3 <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift)<br />

• Prüfen, ob dem Briefwahlvorstand ein Verzeichnis <strong>der</strong> für ungültig<br />

erklärten Wahlscheine (sog. Negativliste) übergeben wurde o<strong>der</strong> ein<br />

Hinweis, dass keine Wahlscheine für ungültig erklärt wurden<br />

(Fehlanzeige)<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 51


5.2. Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe<br />

Achtung!<br />

• Der rote Wahlbrief bildet mit seinem Inhalt (Wahlschein und<br />

Stimmzettelumschläge) eine Einheit.<br />

• Deshalb dürfen die entnommenen blauen, gelben und weißen<br />

Umschläge erst dann in die Wahlurne eingeworfen werden, wenn <strong>der</strong><br />

Wahlbrief und <strong>der</strong> entnommene Wahlschein nicht beanstandet o<strong>der</strong><br />

zurückgewiesen werden müssen. Das bedeutet, dass die Prüfung <strong>der</strong><br />

Zulassung für jeden Wahlbrief einzeln zu erfolgen hat, und zwar<br />

Wahlbrief für Wahlbrief nacheinan<strong>der</strong>.<br />

• Erst wenn über die Zulassung eines Wahlbriefs entschieden ist und<br />

<strong>der</strong> Umschläge in den Wahlurnen liegen, kann die Öffnung und<br />

Prüfung des nächsten roten Wahlbriefs erfolgen, damit eine<br />

Vermischung vermieden wird.<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 52


5.3 Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe<br />

• Öffnen <strong>der</strong> roten Umschläge<br />

• Wahlschein entnehmen<br />

• Nummer des Wahlscheins mit ggf. vorhandener Negativliste abgleichen<br />

• Nummer des Wahlscheins in Negativliste gefunden:<br />

gesamten Wahlbrief mit Inhalt zurückweisen, ausson<strong>der</strong>n,<br />

Zurückweisungsgrund (Negativliste) auf rotem Umschlag<br />

notieren und separat sammeln<br />

• Nummer des Wahlscheins in Negativliste nicht gefunden:<br />

weitere Prüfung auf sonstige Zurückweisungsgründe<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände Bundestagswahl <strong>2009</strong> / Seite 53


5.3 Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe<br />

Weitere Zurückweisungsgründe:<br />

• Dem roten Wahlbriefumschlag ist kein o<strong>der</strong> kein gültiger Wahlschein<br />

beigefügt<br />

• Der rote Wahlbriefumschlag enthält keinen blauen, weißen bzw.<br />

gelben Stimmzettelumschlag<br />

• We<strong>der</strong> <strong>der</strong> rote Wahlbriefumschlag noch <strong>der</strong> blaue, weiße bzw. gelbe<br />

Stimmzettelumschlag sind verschlossen o<strong>der</strong> die Stimmzettel liegen<br />

offen im roten Umschlag<br />

• Der rote Wahlbriefumschlag enthält mehrere blaue, weiße und gelbe<br />

Stimmzettelumschläge, aber nicht die gleiche Anzahl gültiger<br />

Wahlscheine<br />

• Unterschrift (eidesstattliche Versicherung) auf Wahlschein fehlt<br />

• Der Wähler hat keinen amtlichen blauen, weißen bzw. gelben<br />

Stimmzettelumschlag, son<strong>der</strong>n einen privaten Umschlag o<strong>der</strong> den roten<br />

Wahlbriefumschlag für die Aufnahme des Stimmzettels benutzt<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände Bundestagswahl <strong>2009</strong> / Seite 54


5.3 Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe<br />

• Der blaue, weiße bzw. gelbe Stimmzettelumschlag weichen in einer das<br />

Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen ab o<strong>der</strong> enthält<br />

einen deutlich fühlbaren Gegenstand<br />

Über die Zurückweisung eines Wahlbriefes hat <strong>der</strong> gesamte<br />

Briefwahlvorstand zu beschließen.<br />

Die einzelnen Zurückweisungsgründe sind in Abschnitt 2.6 <strong>der</strong><br />

Wahlnie<strong>der</strong>schrift aufgeführt. Dort ist bei <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Zurückweisungsart die jeweilige Anzahl <strong>der</strong> zurückgewiesenen<br />

Wahlbriefe einzutragen.<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 55


5.3 Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe<br />

Die zurückgewiesenen Wahlbriefe sind wie folgt zu behandeln:<br />

• Zurückweisungsgrund auf dem roten Wahlbriefumschlag vermerken und<br />

mit gesamtem Inhalt wie<strong>der</strong> verschließen, fortlaufend nummerieren, und<br />

separat sammeln<br />

• Alle zurückgewiesenen Wahlbriefe sind später <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift<br />

beizufügen<br />

• Nach Zulassung des Wahlbriefes Stimmzettelumschläge entnehmen und<br />

ungeöffnet in die Wahlurne einwerfen<br />

• Zugelassene Wahlscheine sammeln und zählen<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 56


5.3 Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe<br />

Gibt we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wahlschein noch <strong>der</strong> Stimmzettelumschlag Anlass zu<br />

Bedenken, wird <strong>der</strong> Wahlumschlag ungeöffnet in die Wahlurne für die<br />

Landtagswahl o<strong>der</strong> für die Bezirkswahl gelegt, nachdem <strong>der</strong> Schriftführer<br />

die Stimmabgabe auf dem Wahlschein selbst vermerkt hat.<br />

Bei Abgabe des weißen Stimmzettelumschlags wird das Kästchen L, bei<br />

Abgabe des blauen Stimmzettelumschlags wird das Kästchen B, bei Abgabe<br />

des gelben Stimmzettelumschlags das Kästchen VE angekreuzt.<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 57


5.3 Diskussion: Zulässigkeit von Stimmen - BW<br />

(Beschluss über Zulässigkeit)<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 58


5.4 Nie<strong>der</strong>schrift Briefwahl – Seite 2<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 59


5.4 Nie<strong>der</strong>schrift Briefwahl – Seite 3<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 60


5.4 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Seite 4<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände Seite 61


5.5 Verpacken <strong>der</strong> Wahlunterlagen<br />

1 Umschlag mit …<br />

• Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit allen Unterschriften aller Wahlhelfer<br />

• Schnellmeldung<br />

• Stimmzettel des Stapels „C“ und „F“ – gültige/ungültige Stimmen<br />

(Beschluss!!!)<br />

• Einbehaltene Wahlscheine<br />

• Namensliste <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstandes, ggf. mit<br />

Empfangsbestätigung über ausgezahltes Erfrischungsgeld<br />

• UMSCHLAG VON WAHLVORSTEHER ZU UNTERSCHREIBEN!!!<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände Bundestagswahl <strong>2009</strong> / Seite 62


5.5 Verpacken <strong>der</strong> Wahlunterlagen<br />

• Mehrere Umschläge / Pakete mit Stimmzetteln, die nach den für die<br />

Wahlkreisbewerber (Erststimmen) sortierten Stimmen geordnet sind<br />

• 1 Umschlag / Paket mit ungekennzeichneten Stimmzetteln<br />

• 1 Umschlag mit einbehaltenen Wahlscheinen – soweit sie nicht <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>schrift beizufügen sind<br />

• alle Umschläge / Pakete mit Inhaltsangabe und Nummer des Wahlbezirks<br />

beschriften – soweit dies nicht bereits von <strong>der</strong> Gemeinde vorbereitet<br />

wurde – und versiegeln<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände Bundestagswahl <strong>2009</strong> / Seite 63


5.5 Rückgabe <strong>der</strong> Wahlunterlagen<br />

Rückgabe <strong>der</strong> Wahlunterlagen je nach Weisung <strong>der</strong> Gemeinde; noch am<br />

Wahlabend werden benötigt:<br />

• Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit Anlagen<br />

• Wählerverzeichnis<br />

• Ausgezählte Stimmzettel<br />

• Der Wahlvorsteher ist für die ordnungsgemäße Übergabe <strong>der</strong><br />

Wahlunterlagen an die Gemeinde verantwortlich<br />

• Bis zur Übergabe an die Gemeinde hat <strong>der</strong> Wahlvorsteher sicher zu<br />

stellen, dass die Wahlunterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 64


6. Diskussion: Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

(Beschluss über Gültigkeit)<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 65


6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 66


6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 67


6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

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<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 68


6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 95


Vielen Dank für die Aufmerksamkeit<br />

• Vortrag unter<br />

www.bad-abbach.de<br />

=> Rathaus => Wahlen zu finden<br />

• Herzlichen Dank im Namen des <strong>Markt</strong>es <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong> für die Bereitschaft,<br />

das Ehrenamt als Wahlvorsteher, stv. Wahlvorsteher, Schriftführer o<strong>der</strong><br />

Beisitzer wahrzunehmen.<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 96


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06.09.2013<br />

1110-I<br />

Übernahme von Ehrenämtern durch Angehörige des öffentlichen Dienstes<br />

bei <strong>der</strong> Landtagswahl, den Bezirkswahlen sowie voraussichtlichen<br />

Volksentscheiden am 15. September 2013 und<br />

bei <strong>der</strong> Wahl zum Deutschen Bundestag (Bundestagswahl)<br />

am 22. September 2013<br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums<br />

des Innern<br />

vom 7. Juni 2013 Az.: IZ1-0343-4<br />

Fundstelle: AllMBl 2013, S. 270<br />

I.<br />

In Bayern finden am 15. September 2013 die Landtagswahl und die Bezirkswahlen statt (vgl.<br />

Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 20. Februar 2013, StAnz Nr. 9).<br />

Gleichzeitig werden an diesem Tage voraussichtlich fünf Volksentscheide über die beabsichtigten<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Verfassung des Freistaates Bayern durchgeführt. Am 22. September 2013 findet<br />

die Wahl zum Deutschen Bundestag (Bundestagswahl) statt (vgl. Anordnung des<br />

Bundespräsidenten vom 8. Februar 2013, BGBl I S. 165). Für die zur ordnungsgemäßen<br />

Durchführung dieser Wahlen und Volksentscheide zu bildenden Wahlvorstände wird wie<strong>der</strong> eine<br />

größere Anzahl ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer benötigt; allein in <strong>der</strong> Landeshauptstadt<br />

München sind hierfür rund 17.000 Wahlvorstandsmitglie<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lich. Dabei ist zu<br />

berücksichtigen, dass im Hinblick auf die voraussichtlich am Tag <strong>der</strong> Landtagswahl und <strong>der</strong><br />

Bezirkswahlen stattfindenden Volksentscheide mehr Wahlvorstände gebildet und personell<br />

verstärkt werden. Erfahrungsgemäß können die politischen Parteien und die betroffenen<br />

Kommunen allein so viele Personen nicht stellen.<br />

Wahlen sind das Fundament unseres demokratischen Staatswesens. Volksentscheide ermöglichen<br />

als Instrument <strong>der</strong> unmittelbaren Demokratie die Beteiligung <strong>der</strong> Gesamtheit <strong>der</strong><br />

Stimmberechtigten an <strong>der</strong> politischen Willensbildung. Die Übernahme eines Wahlehrenamtes<br />

sollte daher für jeden wahl- bzw. stimmberechtigten Bürger eine ehrenvolle Aufgabe sein. Da die<br />

Bereitschaft unter den Wahl- bzw. Stimmberechtigten, ein solches Wahlehrenamt freiwillig zu<br />

übernehmen, bedauerlicherweise immer mehr abnimmt, muss zumindest von den Angehörigen des<br />

öffentlichen Dienstes erwartet werden, dass sie solche Ehrenämter in den dafür zu bildenden<br />

Wahlvorständen (Wahlvorsteher, Stellvertreter, Schriftführer o<strong>der</strong> Beisitzer) übernehmen. Die


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06.09.2013<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter <strong>der</strong> inneren Verwaltung sollten dabei mit gutem Beispiel<br />

vorangehen und beson<strong>der</strong>e Bereitschaft zur Übernahme von Wahlehrenämtern zeigen. Wie bisher<br />

bleiben von diesem Appell allerdings Polizeivollzugsbeamte und Angehörige des IuK-<br />

Betriebspersonals <strong>der</strong> Polizei ausgenommen, da <strong>der</strong>en Einsatzstärke nicht durch die Übernahme<br />

eines Wahlehrenamtes beeinträchtigt werden darf. Übernehmen Beschäftigte aus diesem Bereich<br />

gleichwohl freiwillig ein Wahlehrenamt, können sie dafür später keinen Freizeitausgleich erhalten.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme eines<br />

solchen Ehrenamtes ist je<strong>der</strong> Wahl- bzw. Stimmberechtigte verpflichtet; er darf das Ehrenamt nur<br />

aus wichtigem Grund ablehnen. Wer ohne wichtigen Grund ein Wahlehrenamt ablehnt, kann mit<br />

einer Geldbuße belegt werden.<br />

Angehörigen <strong>der</strong> staatlichen inneren Verwaltung, die als Wahlhelfer bei den vorgenannten Wahlen<br />

o<strong>der</strong> Volksentscheiden mitgewirkt haben, kann – sofern dienstliche Belange nicht entgegenstehen<br />

– für die Beanspruchung am Wahlsonntag ein Freizeitausgleich von einem Tag gewährt werden.<br />

Beschäftigte, die nur zur Stimmenauszählung nach Schließung <strong>der</strong> Wahllokale eingesetzt waren,<br />

können einen halben Tag Freizeitausgleich erhalten.<br />

Den kommunalen Dienstherren und den übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des<br />

öffentlichen Rechts wird empfohlen, ebenso zu verfahren.<br />

II.<br />

Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten <strong>der</strong> Bediensteten von<br />

Behörden und sonstiger öffentlicher Stellen an die Gemeinden zur Bildung von Wahlvorständen<br />

ist für die Landtagswahl, die Bezirkswahlen und die Volksentscheide in Art. 7 Abs. 5 des<br />

Landeswahlgesetzes (LWG) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 5. Juli 2002 (GVBl S. 277,<br />

ber. S. 620, BayRS 111-1-I), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch § 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2012<br />

(GVBl S. 620), sowie in Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 des Bezirkswahlgesetzes (BezWG) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong><br />

Bekanntmachung vom 12. Februar 2003 (GVBl S. 144, BayRS 2021-3-I), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch<br />

§ 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2012 (GVBl S. 620), für die Bundestagswahl in § 9 Abs. 5<br />

des Bundeswahlgesetzes (BWG) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl I<br />

S. 1288, ber. S. 1594), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 3. Mai 2013<br />

(BGBl I S. 1084), enthalten.<br />

Danach sind auf Ersuchen <strong>der</strong> Gemeinde zur Sicherstellung <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Abstimmung<br />

die Behörden des Freistaates Bayern (bei <strong>der</strong> Bundestagswahl: auch die Behörden des Bundes),<br />

<strong>der</strong> Gemeinden, <strong>der</strong> Landkreise und <strong>der</strong> Bezirke sowie <strong>der</strong> sonstigen <strong>der</strong> Aufsicht des Freistaates<br />

Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, aus dem Kreis<br />

ihrer Bediensteten unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift (nach Art. 7<br />

Abs. 5 LWG darüber hinaus akademische Grade und Telefonnummern) zum Zweck <strong>der</strong> Berufung


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06.09.2013<br />

als Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wahlvorstände stimmberechtigte Personen zu benennen, die im Gebiet <strong>der</strong><br />

ersuchenden Gemeinde wohnen. Die ersuchte Stelle hat die Betroffenen über die übermittelten<br />

Daten und den Empfänger zu benachrichtigen. Ein Wi<strong>der</strong>spruchsrecht des Betroffenen besteht<br />

an<strong>der</strong>s als im Fall des Art. 7 Abs. 4 LWG bzw. § 9 Abs. 4 BWG nicht.<br />

III.<br />

Alle nachgeordneten Behörden und Dienststellen werden gebeten, ihre Beschäftigten auf diese<br />

Bekanntmachung hinzuweisen.<br />

Günter Schuster<br />

Ministerialdirektor


Wahlkreis<br />

Nie<strong>der</strong>bayern<br />

Stimmkreis<br />

203 Kelheim<br />

<strong>Markt</strong><br />

116 <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

Landkreis<br />

273 Kelheim<br />

Stimmbezirk (Name o<strong>der</strong> Nummer)<br />

o Allgemeiner Stimmbezirk<br />

o Son<strong>der</strong>stimmbezirk<br />

o Stimmbezirk mit beweglichem Wahlvorstand<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen ý o<strong>der</strong> in Druckschrift ausfüllen<br />

WAHLNIEDERSCHRIFT/Urnenwahl<br />

für die LANDTAGSWAHL<br />

am 15. September 2013<br />

Diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift ist unter Nr. 5.4.1 von allen Mitglie<strong>der</strong>n<br />

des Wahlvorstands zu unterschreiben.<br />

1. Wahlvorstand<br />

Zur Landtagswahl waren vom Wahlvorstand erschienen:<br />

Familien name Vorname Funktion<br />

1. als Wahlvorsteher /in<br />

2. als stellv. Wahlvorsteher/in und Beisitzer /in<br />

3. als Schriftführer /in und Beisitzer/in<br />

4. als stellv. Schriftführer und Beisitzer /in<br />

5. als Beisitzer /in<br />

6. als Beisitzer /in<br />

7. als Beisitzer /in<br />

8. als Beisitzer /in<br />

9. als Beisitzer /in<br />

10. als Beisitzer /in<br />

11. als Beisitzer /in<br />

Anstelle <strong>der</strong> nicht erschienenen o<strong>der</strong> ausgefallenen Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands ernannte <strong>der</strong> Wahlvorsteher die<br />

folgenden Stimmberechtigten zu Mitglie<strong>der</strong>n des Wahlvorstands:<br />

Familienname Vorname Funktion Uhrzeit<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

Als Hilfskräfte waren zugezogen:<br />

Familienname Vorname Aufgabe<br />

1.<br />

2.<br />

3.


Seite 2 von 12<br />

2. Wahlhandlung<br />

2.1 Hinweis auf Verpflichtung des Wahlvorstands - Auflegung des Landeswahlgesetzes,<br />

des Bezirkswahlgesetzes und <strong>der</strong> Landeswahlordnung - Anschlag <strong>der</strong><br />

Wahlbekanntmachung, <strong>der</strong> Bekanntmachung zu den Volksentscheiden und <strong>der</strong><br />

Stimmzettelmuster<br />

Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, dass er die anwesenden Mitglie<strong>der</strong><br />

des Wahlvorstands auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amts und<br />

zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen<br />

Angelegenheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises an alle Beisitzer vor<br />

Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.<br />

Je eine Textausgabe des Landeswahlgesetzes, des Bezirkswahlgesetzes und <strong>der</strong><br />

Landeswahlordnung lag im Wahlraum vor. Am o<strong>der</strong> im Eingang des Gebäudes, in dem sich<br />

<strong>der</strong> Wahlraum befand, wurden eine Kopie <strong>der</strong> Wahlbekanntmachung, <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Staatsregierung zu den Volksentscheiden nach Art. 75 LWG sowie je ein Muster <strong>der</strong><br />

Stimmzettel angebracht.<br />

2.2 Wahlurnen<br />

Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurnen in ordnungsgemäßem Zustand<br />

befanden und leer waren. Sodann wurden die Wahlurnen<br />

* versiegelt.<br />

Zahl <strong>der</strong><br />

benutzten Wahlurnen für die<br />

Landtagswahl _______<br />

Bezirkswahl _______<br />

Volksentscheide _______<br />

* verschlossen. Der Wahlvorsteher nahm den Schlüssel in Verwahrung.<br />

* Es stand noch eine weitere Wahlurne bereit.<br />

2.3 Abstimmungsschutzvorrichtungen<br />

Damit die Wähler die Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen konnten, waren im Wahlraum<br />

Wahlzellen o<strong>der</strong> Tische mit Sichtblenden o<strong>der</strong> Nebenräume, die nur vom Wahlraum aus<br />

betretbar waren, hergerichtet. Vom Tisch des Wahlvorstands konnten die Wahlzellen (die<br />

Sichtblenden/<strong>der</strong> Eingang zu den Nebenräumen) überblickt werden.<br />

2.4 Berichtigung des Wählerverzeichnisses, Ungültigkeit von Wahlscheinen, Beginn <strong>der</strong><br />

Wahl<br />

Zahl <strong>der</strong> Wahlzellen:<br />

Zahl <strong>der</strong> Tische<br />

mit Sichtblenden:<br />

Zahl <strong>der</strong> Nebenräume:<br />

___<br />

___<br />

___<br />

2.4.1 * Ein Verzeichnis über nachträglich ausgestellte Wahlscheine lag nicht vor. Das<br />

Wählerverzeichnis war nicht zu berichtigen.<br />

* Vor Beginn <strong>der</strong> Stimmabgabe berichtigte <strong>der</strong> Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach<br />

dem Verzeichnis <strong>der</strong> nachträglich ausgestellten Wahlscheine, indem er bei den in diesem<br />

Verzeichnis aufgeführten Stimmberechtigten in den Spalten für die<br />

Stimmabgabevermerke „Wahlschein“ o<strong>der</strong> „W“ eintrug.<br />

Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen <strong>der</strong> Abschlussbeurkundung <strong>der</strong><br />

Gemeinde.<br />

2.4.2 * Am Wahltag wurden von <strong>der</strong> Gemeinde noch Wahlscheine an erkrankte<br />

Stimmberechtigte erteilt. Der Wahlvorsteher berichtigte das Wählerverzeichnis und die<br />

dazugehörige Abschlussbeurkundung entsprechend 2.4.1.<br />

2.4.3 * Der Wahlvorstand hat eine Mitteilung über die Ungültigkeit von Wahlscheinen nicht<br />

erhalten.<br />

* Der Wahlvorstand wurde vom/von ______________________ unterrichtet, dass<br />

folgende(r) Wahlschein(e) für ungültig erklärt worden ist/sind:<br />

(Vor- und Familienname des Wahlscheininhabers sowie Wahlschein-Nr.)<br />

__________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________<br />

Beginn <strong>der</strong> Wahl:<br />

____ Uhr<br />

____ Minuten


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2.5 Beweglicher Wahlvorstand<br />

2.5.1 * Im allgemeinen Stimmbezirk befinden sich folgende Einrichtungen nach § 7 Satz 1 LWO,<br />

für die die Gemeinde die Stimmabgabe vor einem beweglichen Wahlvorstand angeordnet<br />

hatte:<br />

____________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________<br />

(Bezeichnung)<br />

Die personelle Zusammensetzung <strong>der</strong> beweglichen Wahlvorstände für die einzelne(n)<br />

Einrichtung(en) (drei Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands einschließlich des Wahlvorstehers<br />

o<strong>der</strong> seines Stellvertreters) ist aus <strong>der</strong> dieser Nie<strong>der</strong>schrift beigefügten Anlage(n)<br />

ersichtlich.<br />

Anlagen Nr.: ___________<br />

Der bewegliche Wahlvorstand begab sich zu <strong>der</strong> vereinbarten Zeit mit einer<br />

verschlossenen Wahlurne und mit Stimmzetteln in die Einrichtung und übergab dort den<br />

Stimmberechtigten die Stimmzettel. Er wies die Stimmberechtigten auf die Möglichkeit<br />

des § 46 LWO hin. Die Wähler konnten die Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen.<br />

Nachdem <strong>der</strong> Wahlvorsteher die Wahlscheine geprüft hatte, legten die Wähler die<br />

mehrfach gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Soweit ein Wähler es wünschte, legte<br />

<strong>der</strong> Wahlvorsteher die Stimmzettel ungeöffnet in die Wahlurne. Der bewegliche<br />

Wahlvorstand nahm die Wahlscheine ein.<br />

Nach Schluss <strong>der</strong> Stimmabgabe brachte <strong>der</strong> bewegliche Wahlvorstand die<br />

verschlossene Wahlurne und die Wahlscheine unverzüglich in den Wahlraum zurück.<br />

Hier verblieb die verschlossene Wahlurne bis zum Schluss <strong>der</strong> Wahl unter ständiger<br />

Aufsicht des Wahlvorstands. Anschließend wurde ihr Inhalt mit dem <strong>der</strong> allgemeinen<br />

Wahlurne vermengt und zusammen mit den Stimmen des Stimmbezirks ausgezählt.<br />

2.5.2 * Im Son<strong>der</strong>stimmbezirk begab sich <strong>der</strong> bewegliche Wahlvorstand in die Krankenzimmer<br />

und verfuhr wie unter 2.5.1 beschrieben.<br />

2.6 Schluss <strong>der</strong> Wahl<br />

Um 18 Uhr gab <strong>der</strong> Wahlvorsteher den Ablauf <strong>der</strong> Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur<br />

noch die im Wahlraum anwesenden und die ggf. vor dem Wahlraum wartenden<br />

Stimmberechtigten zur Stimmabgabe zugelassen.<br />

Der Zutritt zum Wahlraum wurde solange gesperrt, bis <strong>der</strong> letzte <strong>der</strong> anwesenden Wähler<br />

seine Stimme abgegeben hatte. Sodann erklärte <strong>der</strong> Wahlvorsteher die Wahl für<br />

geschlossen. Alle nicht benutzten Stimmzettel wurden entfernt.<br />

Schluss <strong>der</strong> Wahl:<br />

________ Uhr<br />

Minuten<br />

________


Seite 4 von 12<br />

3. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses<br />

3.1 Vorbereitung<br />

Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurde unmittelbar nach Schluss <strong>der</strong><br />

Wahl und ohne Unterbrechung unter <strong>der</strong> Leitung des Wahlvorstehers bzw. dessen<br />

Stellvertreters vorgenommen.<br />

Der Wahlvorsteher öffnete zunächst die Wahlurne(n) und entnahm daraus die Stimmzettel.<br />

Sie wurden ggf. mit dem Inhalt <strong>der</strong> Wahlurne(n) des (<strong>der</strong>) beweglichen Wahlvorstands<br />

(Wahlvorstände) vermischt. Der Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne(n) leer<br />

war(en).<br />

3.2 Stimmberechtigte<br />

Der Schriftführer übertrug aus <strong>der</strong> - ggf. berichtigten - Abschlussbeurkundung des<br />

Wählerverzeichnisses die Zahl <strong>der</strong> Stimmberechtigten in Abschnitt 4.1 unter<br />

Kennbuchstaben A 1 , A 2 und A 1 + A 2 <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift.<br />

3.3 Ermittlung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler<br />

Der Schriftführer zählte anhand <strong>der</strong><br />

Stimmabgabevermerke die Wähler<br />

a) im Wählerverzeichnis<br />

(Spalten L 1 und L 2)<br />

Zahl <strong>der</strong> Wähler mit Stimmabgabevermerk<br />

für beide<br />

Stimmzettel<br />

nur für den<br />

kleinen<br />

Stimmzettel<br />

nur für den<br />

großen<br />

Stimmzettel<br />

Wähler<br />

insgesamt<br />

Sp. 1 + Sp. 2<br />

+ Sp. 3<br />

Kennbuchstabe<br />

1 2 3<br />

4<br />

5<br />

= B1<br />

b) bei den eingenommenen Wahlscheinen<br />

(Kästchen L 1 und L 2)<br />

c) (a + b) zusammen<br />

= B2<br />

= B<br />

Daraus ergeben sich<br />

d) Stimmabgabevermerke für die kleinen Stimmzettel (Zeile c Sp. 1 + Sp. 2) =<br />

q<br />

Diese Zahlen wurden in<br />

Abschnitt 4.2 unter B 1,<br />

B 2 und B übertragen.<br />

e) Stimmabgabevermerke für die großen Stimmzettel (Zeile c Sp. 1 + Sp. 3) =<br />

3.4 Sortierung <strong>der</strong> kleinen weißen Stimmzettel (A. Erststimme) und <strong>der</strong> großen weißen<br />

Stimmzettel (B. Zweitstimme)<br />

Mehrere Beisitzer öffneten unter Aufsicht des Wahlvorstehers die Stimmzettel und bildeten<br />

folgende Stimmzettelstapel, die sie unter Aufsicht behielten:<br />

a) kleine Stimmzettel, geordnet nach Wahlkreisvorschlägen, auf denen die Stimme<br />

zweifelsfrei gültig abgegeben wurde,<br />

b) ungekennzeichnete kleine Stimmzettel,<br />

c) kleine Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom<br />

Wahlvorstand Beschluss zu fassen war,<br />

d) große Stimmzettel, geordnet nach Wahlkreisvorschlägen, auf denen die Stimme<br />

zweifelsfrei gültig abgegeben wurde,<br />

e) ungekennzeichnete große Stimmzettel,<br />

f) große Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom<br />

Wahlvorstand Beschluss zu fassen war.


Seite 5 von 12<br />

3.5 Behandlung <strong>der</strong> ungekennzeichneten kleinen und großen weißen Stimmzettel (siehe<br />

3.4 Buchst. b und e)<br />

Der Wahlvorsteher prüfte jeweils die Stapel mit den ungekennzeichneten kleinen und großen<br />

Stimmzetteln, die ihm hierzu von dem Beisitzer, <strong>der</strong> sie in Verwahrung hatte, übergeben<br />

wurden. Der Wahlvorsteher sagte jeweils an, dass die Stimme ungültig ist, und legte sie,<br />

getrennt nach kleinen und großen Stimmzetteln, auf einen geson<strong>der</strong>ten Stapel.<br />

3.6 Behandlung <strong>der</strong> weißen Stimmzettel, die zu Bedenken Anlass gaben<br />

(siehe 3.4 Buchst. c und f)<br />

Der Wahlvorsteher zeigte den Beisitzern jeden einzelnen Stimmzettel; <strong>der</strong> Wahlvorstand<br />

fasste darüber Beschluss. Den Grund für die Ungültigkeit bzw. Gültigkeit und den Beschluss,<br />

für welche Wahlkreisliste o<strong>der</strong> welchen Bewerber eine Stimme für gültig erklärt wurde,<br />

vermerkte <strong>der</strong> Wahlvorsteher auf <strong>der</strong> Rückseite des Stimmzettels mit Unterschrift unter<br />

gleichzeitiger Angabe des Abstimmungsverhältnisses.<br />

Zahl <strong>der</strong><br />

ungekennzeichneten<br />

kleinen __________<br />

großen __________<br />

weißen Stimmzettel<br />

Zahl <strong>der</strong><br />

beschlussmäßig<br />

behandelten<br />

kleinen __________<br />

großen __________<br />

Die Stimmzettel wurden daraufhin geson<strong>der</strong>t zu den Stimmzettelstapeln mit den gültigen<br />

Stimmen (siehe 3.4 Buchst. a bzw. d) o<strong>der</strong> zu den Stapeln mit den ungültigen Stimmen<br />

(siehe 3.5) gelegt, sodass sie später <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift beigefügt werden konnten.<br />

3.7 Zählen <strong>der</strong> weißen Stimmzettel<br />

3.7.1 Zwei Beisitzer zählten unter Aufsicht des Wahlvorstehers unabhängig voneinan<strong>der</strong> je die<br />

Zahl <strong>der</strong> gültigen Stimmen auf den kleinen Stimmzetteln (A. Erststimme) nach<br />

Wahlkreisvorschlägen und die Zahl <strong>der</strong> ungültigen Stimmen auf den kleinen Stimmzetteln.<br />

Stimmte das zahlenmäßige Ergebnis dieser beiden Zählungen überein, erfolgte <strong>der</strong> Eintrag<br />

in Abschnitt 4.3, stimmte es nicht überein, wurde <strong>der</strong> Zählvorgang wie<strong>der</strong>holt.<br />

3.7.2 In gleicher Weise wurden von zwei Beisitzern unter Aufsicht des Stellvertreters des<br />

Wahlvorstehers je die Zahl <strong>der</strong> gültigen Stimmen auf den großen Stimmzetteln<br />

(B. Zweitstimme), getrennt nach Wahlkreisvorschlägen, und die Zahl <strong>der</strong> ungültigen Stimmen<br />

auf den großen Stimmzetteln gezählt.<br />

Die Ergebnisse wurden in<br />

Abschnitt 4.3 unter D 1, D 2,<br />

usw., C, Spalte Erststimmen,<br />

eingetragen.<br />

Die Ergebnisse wurden in<br />

Abschnitt 4.3 unter D 1, D 2,<br />

usw., C, Spalte<br />

Zweitstimmen, eingetragen.<br />

3.8 Kontrolle<br />

3.8.1 Die Zahl für die Stimmabgabevermerke für den kleinen weißen Stimmzettel (3.3 Buchst. d)<br />

stimmt mit <strong>der</strong> Zahl für die abgegebenen Erststimmen (Abschnitt 4.3 Kennbuchstabe E, Sp.<br />

Erststimmen)<br />

* überein.<br />

* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />

_________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________<br />

3.8.2 Die Zahl für die Stimmabgabevermerke für den großen weißen Stimmzettel (3.3 Buchst. e)<br />

stimmt mit <strong>der</strong> Zahl für die abgegebenen Zweitstimmen (Abschnitt 4.3 Kennbuchstabe E, Sp.<br />

Zweitstimmen)<br />

* überein.<br />

* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />

_________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________


Seite 6 von 12<br />

3.9 Erste Schnellmeldung<br />

Für die Erste Schnellmeldung wurden die Ergebnisse aus Abschnitt 4 in den hierfür<br />

vorgesehenen Wahlvordruck übertragen und sofort <strong>der</strong> Gemeinde bzw. dem Stimmkreisleiter<br />

gemeldet.<br />

Ausfüllen des Wahlvordrucks<br />

„Erste Schnellmeldung“<br />

V3/WV<br />

3.10 Auszählen <strong>der</strong> großen weißen Stimmzettel nach Bewerbern<br />

Für die Auszählung nach Bewerbern wurden<br />

* zwei Arbeitsgruppen (mit jeweils mindestens drei Mitglie<strong>der</strong>n) gebildet. Die Beisitzer, die<br />

die nach Wahlkreisvorschlägen sortierten Stimmzettel in Verwahrung hatten, übergaben<br />

die einzelnen Stapel in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Wahlkreisvorschläge auf dem Stimmzettel<br />

nacheinan<strong>der</strong> zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum an<strong>der</strong>en Teil seinem Stellvertreter.<br />

* drei Arbeitsgruppen (mit jeweils mindestens drei Mitglie<strong>der</strong>n) gebildet. Die Beisitzer, die<br />

die nach Wahlkreisvorschlägen sortierten Stimmzettel in Verwahrung hatten, übergaben<br />

die einzelnen Stapel in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Wahlkreisvorschläge auf dem Stimmzettel<br />

nacheinan<strong>der</strong> zu je einem Teil dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und dem<br />

Schriftführer.<br />

Hierauf sagten diese für jeden einzelnen Stimmzettel getrennt an, für welchen Bewerber aus<br />

den Wahlkreislisten o<strong>der</strong> für welche Wahlkreisliste ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en<br />

Bewerbers o<strong>der</strong> durch Kennzeichnung mehrerer Bewerber die Stimme abgegeben wurde.<br />

Jeweils ein Beisitzer o<strong>der</strong> eine Hilfskraft vermerkte die angesagte Stimmabgabe sofort in <strong>der</strong><br />

Zählliste für den betreffenden Wahlkreisvorschlag und wie<strong>der</strong>holte den Aufruf. Jeweils ein<br />

weiterer Beisitzer überwachte die ordnungsgemäße Führung <strong>der</strong> Zählliste.<br />

Die für jeden Wahlkreisvorschlag in Abschnitt 4.3 F in <strong>der</strong> Zeile „Zweitstimmen insgesamt“<br />

jeweils vermerkte Zahl stimmt mit <strong>der</strong> entsprechenden Zahl im Abschnitt 4.3 D, Spalte<br />

„Zweitstimmen“ überein. Stimmten die Zahlen nicht überein, so wurde <strong>der</strong><br />

Auszählungsvorgang wie<strong>der</strong>holt.<br />

Übertrag <strong>der</strong> Zahlen aus den<br />

Zähllisten in Abschnitt 4.3 F<br />

Vergleich <strong>der</strong><br />

Zweitstimmenzahlen von<br />

Abschnitt 4.3 F mit Abschnitt<br />

4.3 D 1, D 2 usw.<br />

3.11 Feststellung des Ergebnisses im Stimmbezirk<br />

Das in Abschnitt 4 enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das Ergebnis des<br />

Stimmbezirks festgestellt und vom Wahlvorsteher im Wahlraum mündlich bekannt gegeben.<br />

Für die Zahlen nach „noch 4.3 Wahlergebnis: (F) (Gültige Zweitstimmen für die einzelnen<br />

Bewerber)“ kann auf die Nie<strong>der</strong>schrift verwiesen werden.


Seite 7 von 12<br />

Stimmkreis<br />

Gemeinde<br />

1-3 4-9<br />

Bitte nicht ausfüllen<br />

2 0 3 2 7 3 1 1 6<br />

Stimmbezirk<br />

10-13<br />

Art<br />

14<br />

4. Wahlergebnis<br />

Kennbuchstabe Bezeichnung Anzahl<br />

4.1 STIMMBERECHTIGTE (siehe 3.2)<br />

A 1 Stimmberechtigte ohne Vermerk "W" (Wahlschein) lt. Wählerverzeichnis 01<br />

A 2<br />

A1 + A2<br />

Stimmberechtigte mit Vermerk "W" (Wahlschein) lt. Wählerverzeichnis<br />

Stimmberechtigte zusammen<br />

02<br />

04<br />

4.2 WÄHLER (siehe 3.3)<br />

B 1<br />

B 2<br />

B<br />

Wähler laut Wählerverzeichnis<br />

Wähler mit Wahlschein<br />

Wähler zusammen (B1 + B2)<br />

05<br />

06<br />

07<br />

4.3 STIMMEN (siehe 3.7 und 3.10)<br />

Nr.<br />

Wahlkreisvorschlag<br />

Kurzbezeichnung <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe<br />

Erststimmen<br />

Zweitstimmen<br />

D 1 1 CSU<br />

11 41<br />

D 2 2 SPD<br />

12 42<br />

D 3 3 FREIE WÄHLER<br />

13 43<br />

D 4 4 GRÜNE<br />

14 44<br />

D 5 5 FDP<br />

15 45<br />

D 6 6 DIE LINKE<br />

16 46<br />

D 7 7 ÖDP<br />

17 47<br />

D 8 8 REP<br />

18 48<br />

D 9 9 NPD<br />

19 49<br />

D 10 10 BP<br />

20 50<br />

D 11 11 PIRATEN<br />

21 51<br />

D<br />

Gültige Stimmen zusammen (D 1 + D 2 usw.)<br />

30 60<br />

C<br />

Ungültige Stimmen<br />

31<br />

61<br />

E<br />

Abgegebene Stimmen zusammen (D + C)<br />

32<br />

62


Seite 8 von 12<br />

noch 4.3 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für die einzelnen Bewerber<br />

Ordnungsnummer<br />

Zweitstimmen<br />

Ordnungsnummer<br />

Ordnungsnummer<br />

Ordnungsnummer<br />

Zweitstimmen<br />

Zweitstimmen<br />

Zweitstimmen<br />

1 2 3 4<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 1<br />

(Kurzbezeichnung: CSU)<br />

108 113<br />

100 *<br />

104 109 115<br />

Summe aus<br />

101 105 110 116<br />

Sp. 1:<br />

102 106 111 117<br />

Sp. 2:<br />

103 107 112 118<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 1,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 2<br />

(Kurzbezeichnung: SPD)<br />

209 214<br />

200 *<br />

205 210 215<br />

Summe aus<br />

202 206 211 216<br />

Sp. 1:<br />

203 207 212 217<br />

Sp. 2:<br />

204 208 213 218<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 2,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 3<br />

(Kurzbezeichnung: FREIE WÄHLER)<br />

309 314<br />

300 *<br />

304 310 315<br />

Summe aus<br />

301 305 311 316<br />

Sp. 1:<br />

302 307 312 317<br />

Sp. 2:<br />

303 308 313 318<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 3,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 4<br />

(Kurzbezeichnung: GRÜNE)<br />

408 414<br />

400 *<br />

404 409 415<br />

Summe aus<br />

401 405 410 416<br />

Sp. 1:<br />

402 406 411 417<br />

Sp. 2:<br />

403 407 412 418<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

) * ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 4,<br />

Spalte Zweitstimmen


Seite 9 von 12<br />

noch 4.3 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für die einzelnen Bewerber<br />

Ordnungsnummer<br />

Zweitstimmen<br />

Ordnungsnummer<br />

Ordnungsnummer<br />

Ordnungsnummer<br />

Zweitstimmen<br />

Zweitstimmen<br />

Zweitstimmen<br />

1 2 3 4<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 5<br />

(Kurzbezeichnung: FDP)<br />

509 514<br />

500 *<br />

505 510 515<br />

Summe aus<br />

502 506 511 516<br />

Sp. 1:<br />

503 507 512 517<br />

Sp. 2:<br />

504 508 513 518<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 5,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 6<br />

(Kurzbezeichnung: DIE LINKE)<br />

600 *<br />

606 610<br />

603 607 611<br />

Summe aus<br />

Sp. 1:<br />

601 604 608 612<br />

602 605 609 613<br />

Sp. 2:<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 6,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 7<br />

(Kurzbezeichnung: ÖDP)<br />

709 714<br />

700 *<br />

704 710 715<br />

Summe aus<br />

701 705 711 716<br />

Sp. 1:<br />

702 707 712 717<br />

Sp. 2:<br />

703 708 713 718<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 7,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 8<br />

(Kurzbezeichnung: REP)<br />

800 *<br />

807 811<br />

803 808 812<br />

Summe aus<br />

Sp. 1:<br />

801 804 809 0<br />

802 806 810 0<br />

Sp. 2:<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 8,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 9<br />

(Kurzbezeichnung: NPD)<br />

909 914<br />

900 *<br />

904 910 915<br />

Summe aus<br />

901 905 911 916<br />

Sp. 1:<br />

902 907 912 0<br />

Sp. 2:<br />

903 908 913 0<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

) * ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 9,<br />

Spalte Zweitstimmen


Seite 10 von 12<br />

noch 4.3 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für die einzelnen Bewerber<br />

Ordnungsnummer<br />

Zweitstimmen<br />

Ordnungsnummer<br />

Ordnungsnummer<br />

Ordnungsnummer<br />

Zweitstimmen<br />

Zweitstimmen<br />

Zweitstimmen<br />

1 2 3 4<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 10<br />

(Kurzbezeichnung: BP)<br />

1009 1014<br />

1000 *<br />

1005 1010 1015<br />

Summe aus<br />

1002 1006 1011 1016<br />

Sp. 1:<br />

1003 1007 1012 1017<br />

Sp. 2:<br />

1004 1008 1013 1018<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 10,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 11<br />

(Kurzbezeichnung: PIRATEN)<br />

1108 1114<br />

1100 *<br />

1104 1110 1115<br />

Summe aus<br />

1101 1105 1111 1116<br />

Sp. 1:<br />

1102 1106 1112 0<br />

Sp. 2:<br />

1103 1107 1113 0<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

) * ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 11,<br />

Spalte Zweitstimmen


Seite 11 von 12<br />

5. Abschluss<br />

5.1 Beson<strong>der</strong>e Vorfälle<br />

* Während <strong>der</strong> Wahlhandlung ereigneten sich keine beson<strong>der</strong>en Vorfälle.<br />

* Soweit sich beson<strong>der</strong>e Vorfälle ereigneten (z. B. Zurückweisung von Wählern - § 45 Abs.<br />

5 o<strong>der</strong> § 48 LWO -, Mitteilung über für ungültig erklärte Wahlscheine - § 25 Abs. 8 Satz 3<br />

LWO -), wurden Nie<strong>der</strong>schriften angefertigt und als Anlagen beigefügt.<br />

Anlagen Nr.: __________<br />

5.2 Anwesenheit des Wahlvorstands<br />

Anwesend waren während <strong>der</strong> Wahlhandlung immer mindestens drei Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Wahlvorstands, darunter <strong>der</strong> Wahlvorsteher und <strong>der</strong> Schriftführer o<strong>der</strong> ihre Stellvertreter,<br />

während <strong>der</strong> Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglie<strong>der</strong>.<br />

5.3 Öffentlichkeit <strong>der</strong> Wahl<br />

Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren<br />

öffentlich.<br />

5.4 Unterschriften <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands<br />

5.4.1 Vorstehende Nie<strong>der</strong>schrift wurde vom Schriftführer vorgelesen und von allen Mitglie<strong>der</strong>n des<br />

Wahlvorstands durch ihre Unterschrift genehmigt.<br />

1. Der Wahlvorsteher<br />

_________________________<br />

2. Der Stellvertreter<br />

_________________________<br />

3. Der Schriftführer<br />

_________________________<br />

Die übrigen Beisitzer<br />

4. ___________________________________<br />

5. ___________________________________<br />

6. ___________________________________<br />

7. ___________________________________<br />

8. ___________________________________<br />

9. ___________________________________<br />

10. ___________________________________<br />

11. ___________________________________<br />

Unterschriften <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Wahlvorstands<br />

5.4.2 Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstands<br />

_________________________________________________________________________<br />

(Vor- und Familienname)<br />

verweigerte(n) die Unterschrift unter <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift, weil<br />

_________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________<br />

(Angabe <strong>der</strong> Gründe)


Seite 12 von 12<br />

5.5 Ordnen und Verpacken <strong>der</strong> Wahlunterlagen<br />

Nach Schluss des Wahlgeschäfts verpackte und verschnürte <strong>der</strong> Wahlvorsteher je für sich<br />

alle weißen Stimmzettel, die nicht dieser Wahlnie<strong>der</strong>schrift als Anlagen beigefügt sind:<br />

a) die kleinen Stimmzettel (A. Erststimme) mit gültigen Stimmen,<br />

geordnet nach Wahlkreisvorschlägen,<br />

b) die großen Stimmzettel (B. Zweitstimme) mit gültigen Stimmen,<br />

geordnet nach Wahlkreisvorschlägen,<br />

c) die ungekennzeichneten kleinen Stimmzettel,<br />

d) die ungekennzeichneten großen Stimmzettel,<br />

e) die unbenützten Stimmzettel.<br />

Die Pakete nach Buchst. a bis d wurden versiegelt. Jedes Paket wurde mit dem Namen <strong>der</strong><br />

Gemeinde, <strong>der</strong> Nummer des Stimmbezirks und <strong>der</strong> Inhaltsangabe versehen.<br />

5.6 Übergabe <strong>der</strong> Wahlverhandlungen<br />

Dem Beauftragten <strong>der</strong> Gemeinde wurden übergeben:<br />

a) Diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit Anlagen (Zähllisten, evtl. Nie<strong>der</strong>schriften über beson<strong>der</strong>e<br />

Vorkommnisse, beschlussmäßig behandelte weiße Stimmzettel, beschlussmäßig<br />

behandelte Wahlscheine von zurückgewiesenen Wählern) mit dem dafür vorgesehenen<br />

Versandvordruck V8 bzw. in <strong>der</strong> Versandtasche T8,<br />

Übergabe:<br />

Tag: _____________<br />

Uhrzeit: _____________<br />

b) die Pakete, wie unter 5.5 beschrieben,<br />

Ordnungsgemäß übergeben vom<br />

Wahlvorsteher:<br />

Vom Beauftragten nach Prüfung auf<br />

Vollständigkeit übernommen:<br />

_________________________<br />

(Unterschrift)<br />

_________________________<br />

(Unterschrift)


Wahlkreis<br />

Nie<strong>der</strong>bayern<br />

Stimmkreis<br />

203 Kelheim<br />

<strong>Markt</strong><br />

116 <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

Landkreis<br />

273 Kelheim<br />

Briefwahlvorstand (Name o<strong>der</strong> Nummer)<br />

Für die Gemeinden<br />

(nur ausfüllen, wenn für mehrere Gemeinden ein<br />

gemeinsamer Briefwahlvorstand gebildet wurde)<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen ý o<strong>der</strong> in Druckschrift ausfüllen<br />

WAHLNIEDERSCHRIFT/Briefwahl<br />

für die LANDTAGSWAHL<br />

am 15. September 2013<br />

Diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift ist unter Nr. 5.4.1 von allen Mitglie<strong>der</strong>n<br />

des Briefwahlvorstands zu unterschreiben.<br />

1. Wahlvorstand<br />

Zur Landtagswahl waren vom Briefwahlvorstand erschienen:<br />

Familien name Vorname Funktion<br />

1. als Wahlvorsteher /in<br />

2. als stellv. Wahlvorsteher/in und Beisitzer /in<br />

3. als Schriftführer /in und Beisitzer/in<br />

4. als stellv. Schriftführer und Beisitzer /in<br />

5. als Beisitzer /in<br />

6. als Beisitzer /in<br />

7. als Beisitzer /in<br />

8. als Beisitzer /in<br />

9. als Beisitzer /in<br />

10. als Beisitzer /in<br />

11. als Beisitzer /in<br />

Anstelle <strong>der</strong> nicht erschienenen o<strong>der</strong> ausgefallenen Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands ernannte <strong>der</strong> Wahlvorsteher die<br />

folgenden Stimmberechtigten zu Mitglie<strong>der</strong>n des Wahlvorstands:<br />

Familienname Vorname Funktion Uhrzeit<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

Als Hilfskräfte waren zugezogen:<br />

Familienname Vorname Aufgabe<br />

1.<br />

2.<br />

3.


Seite 2 von 12<br />

2. Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe<br />

2.1 Hinweis auf Verpflichtung des Wahlvorstands - Auflegung des Landeswahlgesetzes,<br />

des Bezirkswahlgesetzes und <strong>der</strong> Landeswahlordnung<br />

Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, dass er die anwesenden Mitglie<strong>der</strong><br />

des Wahlvorstands auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amts und<br />

zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen<br />

Angelegenheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises an alle Beisitzer vor<br />

Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.<br />

Zeitpunkt des<br />

Zusammentretens des<br />

Wahlvorstands:<br />

_____Uhr<br />

_____ Minuten<br />

Je eine Textausgabe des Landeswahlgesetzes, des Bezirkswahlgesetzes und <strong>der</strong><br />

Landeswahlordnung lag im Auszählungsraum vor.<br />

2.2 Wahlurnen<br />

Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurnen in ordnungsgemäßem Zustand<br />

befanden und leer waren. Sodann wurden die Wahlurnen<br />

* versiegelt.<br />

* verschlossen. Der Wahlvorsteher nahm die Schlüssel in Verwahrung.<br />

Zahl <strong>der</strong><br />

benutzten Wahlurnen für die<br />

Landtagswahl ________<br />

Bezirkswahl ________<br />

Volksentscheide ________<br />

2.3 Wahlbriefe und Verzeichnis <strong>der</strong> für ungültig erklärten Wahlscheine<br />

Der Wahlvorstand stellte weiter fest, dass ihm von <strong>der</strong> Gemeinde<br />

ggf. geordnet nach den auf Seite 1 dieser Nie<strong>der</strong>schrift angegebenen Gemeinden,<br />

_________ Wahlbriefe,<br />

* eine Mitteilung, dass keine Wahlscheine für ungültig erklärt worden sind,<br />

* ________ Verzeichnis(se) <strong>der</strong> für ungültig erklärten Wahlscheine,<br />

* ________ Nachtrag/Nachträge zu diesem/n Verzeichnis(sen),<br />

übergeben worden sind.<br />

2.4 Öffnen und Prüfen <strong>der</strong> Wahlbriefe<br />

2.4.1 Ein Beisitzer öffnete die Wahlbriefe einzeln und nacheinan<strong>der</strong>, entnahm ihnen den<br />

Wahlschein und die Stimmzettelumschläge und übergab sie dem Wahlvorsteher. War <strong>der</strong><br />

Wahlschein in einem Verzeichnis für ungültig erklärter Wahlscheine nicht aufgeführt und<br />

wurden sonst gegen den Wahlbrief keine Bedenken erhoben, legte <strong>der</strong> Wahlvorsteher die<br />

Stimmzettelumschläge - getrennt nach Landtagswahl, Bezirkswahl und Volksentscheiden -<br />

ungeöffnet in die hierfür bestimmten Wahlurnen, nachdem <strong>der</strong> Schriftführer die<br />

Stimmabgabe durch Ankreuzen <strong>der</strong> Kästchen (L für die Landtagswahl, B für die Bezirkswahl<br />

und VE für die Volksentscheide) auf dem Wahlschein vermerkt hatte. Die Wahlscheine<br />

wurden gesammelt.<br />

2.4.2 * Es wurden keine weiteren Wahlbriefe überbracht.<br />

* Ein Beauftragter <strong>der</strong> Gemeinde überbrachte um ____ Uhr ____ Minuten weitere<br />

Wahlbriefe, die am Wahltag bei <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />

Gemeinde noch vor Ablauf <strong>der</strong> Wahlzeit eingegangen waren.<br />

Sie wurden entsprechend 2.4.1 behandelt.<br />

2.4.3 Die Gesamtzahl <strong>der</strong> zur Auswertung vorgelegten Wahlbriefe betrug demnach<br />

+ _________ Wahlbriefe<br />

_________ Wahlbriefe


Seite 3 von 12<br />

2.5 Zurückweisung und Zulassung von Wahlbriefen<br />

2.5.1 * Es wurden gegen keinen Wahlbrief Bedenken erhoben.<br />

* Es wurden gegen insgesamt ______ Wahlbriefe Bedenken erhoben.<br />

2.5.1.1 Davon wurden durch Beschluss des Wahlvorstands zurückgewiesen<br />

_______ Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein o<strong>der</strong> kein gültiger Wahlschein<br />

beigelegen ist,<br />

_______ Wahlbriefe, weil <strong>der</strong> Wähler o<strong>der</strong> die Hilfsperson die vorgeschriebene<br />

Versicherung an Eides statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein nicht<br />

unterschrieben hat,<br />

_______ Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein weißer Stimmzettelumschlag<br />

beigefügt war,<br />

_______ Wahlbriefe, weil we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wahlbriefumschlag noch <strong>der</strong> weiße<br />

Stimmzettelumschlag verschlossen war,<br />

_______ Wahlbriefe, weil <strong>der</strong> Wahlbriefumschlag mehrere weiße Stimmzettelumschläge,<br />

aber nicht die gleiche Anzahl gültiger und mit <strong>der</strong> vorgeschriebenen Versicherung<br />

an Eides statt versehener Wahlscheine enthalten hat,<br />

_______<br />

Wahlbriefe, weil kein amtlicher weißer Stimmzettelumschlag benutzt worden war,<br />

_______ Wahlbriefe, weil ein weißer Stimmzettelumschlag benutzt worden war, <strong>der</strong><br />

offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen<br />

weißen abwich o<strong>der</strong> einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthalten hat.<br />

Wahlbriefe Nr.<br />

bis Nr.<br />

Wahlbriefe Nr.<br />

bis Nr.<br />

Wahlbriefe Nr.<br />

bis Nr.<br />

Wahlbriefe Nr.<br />

bis Nr.<br />

Wahlbriefe Nr.<br />

bis Nr.<br />

Wahlbriefe Nr.<br />

bis Nr.<br />

Wahlbriefe Nr.<br />

bis Nr.<br />

________<br />

________<br />

________<br />

________<br />

________<br />

________<br />

________<br />

________<br />

________<br />

________<br />

________<br />

________<br />

________<br />

________<br />

_______<br />

Wahlbriefe insgesamt.<br />

2.5.1.2Davon wurden durch Beschluss des Wahlvorstands ________ Wahlbriefe zugelassen und<br />

entsprechend 2.4.1 Sätze 2 und 3 behandelt. War Anlass <strong>der</strong> Beschlussfassung <strong>der</strong><br />

Wahlschein, so wurde dieser nach Auswertung <strong>der</strong> Landtagswahl und <strong>der</strong> Bezirkswahl <strong>der</strong><br />

Wahlnie<strong>der</strong>schrift Volksentscheide V1a VE beigefügt.<br />

2.5.2 Die zurückgewiesenen Wahlbriefe (Wahlbriefe nach 2.5.1.1) wurden<br />

samt Inhalt ausgeson<strong>der</strong>t,<br />

mit einem Vermerk über den Zurückweisungsgrund versehen,<br />

wie<strong>der</strong> verschlossen,<br />

fortlaufend nummeriert,<br />

von einem Beisitzer in Verwahrung genommen und später <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift<br />

Volksentscheide V1a VE beigefügt.<br />

Die Zahl <strong>der</strong> zurückgewiesenen Wahlbriefe ist nicht unter Abschnitt 4 Kennbuchstabe B<br />

„Wähler“ o<strong>der</strong> C „ungültige Stimmen“ einzutragen.<br />

3. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses<br />

3.1 Vorbereitung<br />

Nachdem alle nicht beanstandeten weißen Stimmzettelumschläge ungeöffnet in die<br />

Wahlurne gelegt und die ggf. von <strong>der</strong> Gemeinde gemäß 2.4.2 überbrachten Wahlbriefe<br />

verarbeitet worden waren, öffnete <strong>der</strong> Wahlvorsteher die Wahlurne und entnahm daraus die<br />

weißen Stimmzettelumschläge. Er überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war.<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Öffnung <strong>der</strong><br />

Wahlurne:<br />

_____Uhr _____ Minuten


Seite 4 von 12<br />

2 0 3<br />

Stimmkreis<br />

1-3<br />

Bitte nicht ausfüllen<br />

2 7 3 1 1 6<br />

Gemeinde<br />

4-9<br />

Stimmbezirk<br />

10-13<br />

3.2 Ermittlung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler<br />

3.2.1 Die weißen Stimmzettelumschläge wurden ungeöffnet gezählt. Die Zählung ergab _______ Stimmzettelumschläge.<br />

Übertrag dieser Zahl in<br />

Abschnitt 4.1 unter B Wähler<br />

3.2.2 Die Stimmabgabevermerke auf den Wahlscheinen<br />

(Kästchen L) wurden gezählt. Die Zählung ergab<br />

für die Gemeinde ________________________<br />

Bitte nicht ausfüllen<br />

Gemeinde<br />

14 - 16<br />

Bitte ausfüllen<br />

Stimmabgabevermerke Anzahl<br />

17 - 20<br />

für die Gemeinde ________________________<br />

für die Gemeinde ________________________<br />

für die Gemeinde ________________________<br />

3.3 Kontrolle<br />

Stimmabgabevermerke<br />

insgesamt<br />

Die Zahl für die weißen Stimmzettelumschläge (3.2.1) stimmt mit <strong>der</strong> Zahl für die<br />

Stimmabgabevermerke (3.2.2 )<br />

* überein,<br />

* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />

______________________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________<br />

3.4 Öffnen <strong>der</strong> weißen Stimmzettelumschläge, Entnahme <strong>der</strong> weißen Stimmzettel und<br />

Sortieren <strong>der</strong> kleinen weißen Stimmzettel (A. Erststimme) und <strong>der</strong> großen weißen<br />

Stimmzettel (B. Zweitstimme)<br />

Mehrere Beisitzer öffneten unter Aufsicht des Wahlvorstehers die weißen<br />

Stimmzettelumschläge, entnahmen die Stimmzettel und bildeten folgende Stimmzettelstapel,<br />

die sie unter Aufsicht behielten:<br />

a) kleine Stimmzettel, geordnet nach Wahlkreisvorschlägen, auf denen die Stimme<br />

zweifelsfrei gültig abgegeben wurde,<br />

b) ungekennzeichnete kleine Stimmzettel,<br />

c) kleine Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom<br />

Wahlvorstand Beschluss zu fassen war,<br />

d) große Stimmzettel, geordnet nach Wahlkreisvorschlägen, auf denen die Stimme<br />

zweifelsfrei gültig abgegeben wurde,<br />

e) ungekennzeichnete große Stimmzettel,<br />

f) große Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom<br />

Wahlvorstand Beschluss zu fassen war,<br />

g) Stimmzettelumschläge, die keinen, nur einen o<strong>der</strong> mehrere gleichartige Stimmzettel<br />

enthielten.<br />

3.5 Behandlung <strong>der</strong> ungekennzeichneten kleinen und großen weißen Stimmzettel<br />

(siehe 3.4 Buchst. b und e)<br />

Der Wahlvorsteher prüfte jeweils die Stapel mit den ungekennzeichneten kleinen und<br />

großen Stimmzetteln, die ihm hierzu von dem Beisitzer, <strong>der</strong> sie in Verwahrung hatte,<br />

übergeben wurden. Der Wahlvorsteher sagte jeweils an, dass die Stimme ungültig ist, und<br />

legte sie, getrennt nach kleinen und großen Stimmzetteln, auf einen geson<strong>der</strong>ten Stapel.<br />

Zahl <strong>der</strong><br />

ungekennzeichneten<br />

kleinen ___________<br />

großen ___________<br />

weißen Stimmzettel


Seite 5 von 12<br />

3.6 Behandlung <strong>der</strong> weißen Stimmzettelumschläge, die keinen weißen, nur einen weißen<br />

o<strong>der</strong> mehrere gleichartige weiße Stimmzettel enthielten (siehe 3.4 Buchst. g)<br />

Der Wahlvorsteher prüfte den Stapel mit den weißen Stimmzettelumschlägen nach 3.4<br />

Buchst. g, die ihm hierzu von dem Beisitzer, <strong>der</strong> sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden.<br />

Stellte sich heraus, dass ein Stimmzettelumschlag keinen weißen Stimmzettel enthielt,<br />

wurde auf dem Stimmzettelumschlag „leer“ vermerkt. Enthielt <strong>der</strong> Stimmzettelumschlag nur<br />

einen weißen Stimmzettel, so wurde auf dem Stimmzettelumschlag nach Entnahme des<br />

Stimmzettels vermerkt: „kleiner weißer Stimmzettel fehlt“ o<strong>der</strong> „großer weißer Stimmzettel<br />

fehlt“. Die so gekennzeichneten Umschläge wurden fortlaufend nummeriert und von einem<br />

Beisitzer verwahrt. Sie wurden bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> ungültigen Stimmen berücksichtigt<br />

(siehe 3.8.3). Die entnommenen Stimmzettel wurden zu den Stapeln nach 3.4 Buchst. a bis f<br />

gelegt.<br />

Befanden sich im weißen Stimmzettelumschlag auch blaue und/o<strong>der</strong> gelbe Stimmzettel, so<br />

wurde gemäß <strong>der</strong> WA 2 verfahren.<br />

Stellte sich heraus, dass ein Stimmzettelumschlag mehrere gleichartige weiße Stimmzettel<br />

enthielt, wurden die Stimmzettel fest (geheftet o<strong>der</strong> mit Klebeband) miteinan<strong>der</strong> verbunden<br />

und zu den Stapeln mit den Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben (vgl. 3.4 Buchst. c<br />

o<strong>der</strong> f), gelegt.<br />

3.7 Behandlung <strong>der</strong> weißen Stimmzettel, die zu Bedenken Anlass gaben<br />

(siehe 3.4 Buchst. c und f)<br />

Der Wahlvorsteher zeigte den Beisitzern jeden einzelnen Stimmzettel; <strong>der</strong> Wahlvorstand<br />

fasste darüber Beschluss. Den Grund für die Ungültigkeit bzw. Gültigkeit und den Beschluss,<br />

für welche Wahlkreisliste o<strong>der</strong> welchen Bewerber eine Stimme für gültig erklärt wurde,<br />

vermerkte <strong>der</strong> Wahlvorsteher auf <strong>der</strong> Rückseite des Stimmzettels mit Unterschrift unter<br />

gleichzeitiger Angabe des Abstimmungsverhältnisses.<br />

Die Stimmzettel wurden daraufhin geson<strong>der</strong>t zu den Stimmzettelstapeln mit den gültigen<br />

Stimmen (siehe 3.4 Buchst. a bzw. d) o<strong>der</strong> zu den Stapeln mit den ungültigen Stimmen<br />

(siehe 3.5) gelegt, sodass sie später <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift beigefügt werden konnten.<br />

3.8 Zählen <strong>der</strong> weißen Stimmzettel<br />

3.8.1 Zwei Beisitzer zählten unter Aufsicht des Wahlvorstehers unabhängig voneinan<strong>der</strong> je die<br />

Zahl <strong>der</strong> gültigen Stimmen auf den kleinen Stimmzetteln (A. Erststimme) nach<br />

Wahlkreisvorschlägen und die Zahl <strong>der</strong> ungültigen Stimmen auf den kleinen Stimmzetteln.<br />

Stimmte das zahlenmäßige Ergebnis dieser beiden Zählungen überein, erfolgte <strong>der</strong> Eintrag<br />

in Abschnitt 4.2, stimmte es nicht überein, wurde <strong>der</strong> Zählvorgang wie<strong>der</strong>holt.<br />

3.8.2 In gleicher Weise wurden von zwei Beisitzern unter Aufsicht des Stellvertreters des<br />

Wahlvorstehers je die Zahl <strong>der</strong> gültigen Stimmen auf den großen Stimmzetteln<br />

(B. Zweitstimme), getrennt nach Wahlkreisvorschlägen, und die Zahl <strong>der</strong> ungültigen Stimmen<br />

auf den großen Stimmzetteln gezählt.<br />

Zahl <strong>der</strong><br />

beschlussmäßig<br />

behandelten<br />

kleinen __________<br />

großen __________<br />

weißen Stimmzettel<br />

Die Ergebnisse wurden in<br />

Abschnitt 4.2 unter D 1, D 2<br />

usw., C, Spalte Erststimmen,<br />

eingetragen.<br />

Die Ergebnisse wurden in<br />

Abschnitt 4.2 unter D 1, D 2<br />

usw., C, Spalte<br />

Zweitstimmen, eingetragen.<br />

3.8.3 Beim Zählen <strong>der</strong> ungültigen Stimmen wurden leere weiße Stimmzettelumschläge als zwei<br />

ungültige Stimmen (eine als ungültige Erststimme und eine als ungültige Zweitstimme)<br />

gewertet. Enthielt <strong>der</strong> Stimmzettelumschlag nur einen weißen Stimmzettel, so wurde dies als<br />

eine ungültige Stimme - hinsichtlich des fehlenden Stimmzettels - gewertet.<br />

3.9 Erste Schnellmeldung<br />

Für die Erste Schnellmeldung wurden die Ergebnisse aus Abschnitt 4 in den hierfür<br />

vorgesehenen Wahlvordruck übertragen und sofort <strong>der</strong> Gemeinde gemeldet.<br />

Ausfüllen des Wahlvordrucks<br />

„Erste Schnellmeldung“<br />

V3/BV


Seite 6 von 12<br />

3.10 Auszählen <strong>der</strong> großen weißen Stimmzettel nach Bewerbern<br />

Für die Auszählung nach Bewerbern wurden<br />

* zwei Arbeitsgruppen (mit jeweils mindestens drei Mitglie<strong>der</strong>n) gebildet. Die Beisitzer, die<br />

die nach Wahlkreisvorschlägen sortierten Stimmzettel in Verwahrung hatten, übergaben<br />

die einzelnen Stapel in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Wahlkreisvorschläge auf dem Stimmzettel<br />

nacheinan<strong>der</strong> zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum an<strong>der</strong>en Teil seinem Stellvertreter.<br />

* drei Arbeitsgruppen (mit jeweils mindestens drei Mitglie<strong>der</strong>n) gebildet. Die Beisitzer, die<br />

die nach Wahlkreisvorschlägen sortierten Stimmzettel in Verwahrung hatten, übergaben<br />

die einzelnen Stapel in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Wahlkreisvorschläge auf dem Stimmzettel<br />

nacheinan<strong>der</strong> zu je einem Teil dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und dem<br />

Schriftführer.<br />

Hierauf sagten diese für jeden einzelnen Stimmzettel getrennt an, für welchen Bewerber aus<br />

den Wahlkreislisten o<strong>der</strong> für welche Wahlkreisliste ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en<br />

Bewerbers o<strong>der</strong> durch Kennzeichnung mehrerer Bewerber die Stimme abgegeben wurde.<br />

Jeweils ein Beisitzer o<strong>der</strong> eine Hilfskraft vermerkte die angesagte Stimmabgabe sofort in <strong>der</strong><br />

Zählliste für den betreffenden Wahlkreisvorschlag und wie<strong>der</strong>holte den Aufruf. Jeweils ein<br />

weiterer Beisitzer überwachte die ordnungsgemäße Führung <strong>der</strong> Zählliste.<br />

Die für jeden Wahlkreisvorschlag in Abschnitt 4.2 F in <strong>der</strong> Zeile „Zweitstimmen insgesamt“<br />

jeweils vermerkte Zahl stimmt mit <strong>der</strong> entsprechenden Zahl im Abschnitt 4.2 D, Spalte<br />

„Zweitstimmen“ überein. Stimmten die Zahlen nicht überein, so wurde <strong>der</strong><br />

Auszählungsvorgang wie<strong>der</strong>holt.<br />

3.11 Feststellung des Ergebnisses des Briefwahlvorstands<br />

Übertrag <strong>der</strong> Zahlen aus<br />

den Zähllisten in Abschnitt<br />

4.2 F<br />

Vergleich <strong>der</strong><br />

Zweitstimmenzahlen von<br />

Abschnitt 4.2 F mit<br />

Abschnitt 4.2 D 1, D 2<br />

usw.<br />

Das in Abschnitt 4 enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das endgültige<br />

Briefwahlergebnis festgestellt und vom Wahlvorsteher im Auszählungsraum mündlich<br />

bekannt gegeben. Für die Zahlen nach „noch 4.2 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für<br />

die einzelnen Bewerber“ kann auf die Nie<strong>der</strong>schrift verwiesen werden.


Seite 7 von 12<br />

Bitte nicht ausfüllen<br />

2 0 3 2 7 3 1 1 6 1<br />

Stimmkreis<br />

Gemeinde<br />

Stimmbezirk<br />

Art<br />

1-3 4-9<br />

10-13<br />

14<br />

4. Wahlergebnis<br />

Kennbuchstabe Bezeichnung Anzahl<br />

4.1 WÄHLER (siehe 3.2)<br />

B<br />

Wähler<br />

07<br />

4.2 STIMMEN (siehe 3.8 und 3.10)<br />

Nr.<br />

Wahlkreisvorschlag<br />

Kurzbezeichnung <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe<br />

Erststimmen<br />

Zweitstimmen<br />

D 1 1 CSU<br />

11 41<br />

D 2 2 SPD<br />

12 42<br />

D 3 3 FREIE WÄHLER<br />

13 43<br />

D 4 4 GRÜNE<br />

14 44<br />

D 5 5 FDP<br />

15 45<br />

D 6 6 DIE LINKE<br />

16 46<br />

D 7 7 ÖDP<br />

17 47<br />

D 8 8 REP<br />

18 48<br />

D 9 9 NPD<br />

19 49<br />

D 10 10 BP<br />

20 50<br />

D 11 11 PIRATEN<br />

21 51<br />

D<br />

Gültige Stimmen zusammen (D 1 + D 2 usw.)<br />

30 60<br />

C<br />

Ungültige Stimmen (ohne Zahl <strong>der</strong> zurückgewiesenen Wahlbriefe nach Nr. 2.5.2)<br />

31<br />

61<br />

E<br />

Abgegebene Stimmen zusammen (D + C)<br />

32<br />

62


Seite 8 von 12<br />

noch 4.2 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für die einzelnen Bewerber<br />

Ordnungsnummer<br />

Zweitstimmen<br />

Ordnungsnummer<br />

Ordnungsnummer<br />

Ordnungsnummer<br />

Zweitstimmen<br />

Zweitstimmen<br />

Zweitstimmen<br />

1 2 3 4<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 1<br />

(Kurzbezeichnung: CSU)<br />

108 113<br />

100 *<br />

104 109 115<br />

Summe aus<br />

101 105 110 116<br />

Sp. 1:<br />

102 106 111 117<br />

Sp. 2:<br />

103 107 112 118<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 1,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 2<br />

(Kurzbezeichnung: SPD)<br />

209 214<br />

200 *<br />

205 210 215<br />

Summe aus<br />

202 206 211 216<br />

Sp. 1:<br />

203 207 212 217<br />

Sp. 2:<br />

204 208 213 218<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 2,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 3<br />

(Kurzbezeichnung: FREIE WÄHLER)<br />

309 314<br />

300 *<br />

304 310 315<br />

Summe aus<br />

301 305 311 316<br />

Sp. 1:<br />

302 307 312 317<br />

Sp. 2:<br />

303 308 313 318<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 3,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 4<br />

(Kurzbezeichnung: GRÜNE)<br />

408 414<br />

400 *<br />

404 409 415<br />

Summe aus<br />

401 405 410 416<br />

Sp. 1:<br />

402 406 411 417<br />

Sp. 2:<br />

403 407 412 418<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

) * ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 4,<br />

Spalte Zweitstimmen


Seite 9 von 12<br />

noch 4.2 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für die einzelnen Bewerber<br />

Ordnungsnummer<br />

Zweitstimmen<br />

Ordnungsnummer<br />

Ordnungsnummer<br />

Ordnungsnummer<br />

Zweitstimmen<br />

Zweitstimmen<br />

Zweitstimmen<br />

1 2 3 4<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 5<br />

(Kurzbezeichnung: FDP)<br />

509 514<br />

500 *<br />

505 510 515<br />

Summe aus<br />

502 506 511 516<br />

Sp. 1:<br />

503 507 512 517<br />

Sp. 2:<br />

504 508 513 518<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 5,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 6<br />

(Kurzbezeichnung: DIE LINKE)<br />

600 *<br />

606 610<br />

603 607 611<br />

Summe aus<br />

Sp. 1:<br />

601 604 608 612<br />

602 605 609 613<br />

Sp. 2:<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 6,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 7<br />

(Kurzbezeichnung: ÖDP)<br />

709 714<br />

700 *<br />

704 710 715<br />

Summe aus<br />

701 705 711 716<br />

Sp. 1:<br />

702 707 712 717<br />

Sp. 2:<br />

703 708 713 718<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 7,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 8<br />

(Kurzbezeichnung: REP)<br />

800 *<br />

807 811<br />

803 808 812<br />

Summe aus<br />

Sp. 1:<br />

801 804 809 0<br />

802 806 810 0<br />

Sp. 2:<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 8,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 9<br />

(Kurzbezeichnung: NPD)<br />

909 914<br />

900 *<br />

904 910 915<br />

Summe aus<br />

901 905 911 916<br />

Sp. 1:<br />

902 907 912 0<br />

Sp. 2:<br />

903 908 913 0<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

) * ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 9,<br />

Spalte Zweitstimmen


Seite 10 von 12<br />

noch 4.2 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für die einzelnen Bewerber<br />

Ordnungsnummer<br />

Zweitstimmen<br />

Ordnungsnummer<br />

Ordnungsnummer<br />

Ordnungsnummer<br />

Zweitstimmen<br />

Zweitstimmen<br />

Zweitstimmen<br />

1 2 3 4<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 10<br />

(Kurzbezeichnung: BP)<br />

1009 1014<br />

1000 *<br />

1005 1010 1015<br />

Summe aus<br />

1002 1006 1011 1016<br />

Sp. 1:<br />

1003 1007 1012 1017<br />

Sp. 2:<br />

1004 1008 1013 1018<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 10,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 11<br />

(Kurzbezeichnung: PIRATEN)<br />

1108 1114<br />

1100 *<br />

1104 1110 1115<br />

Summe aus<br />

1101 1105 1111 1116<br />

Sp. 1:<br />

1102 1106 1112 0<br />

Sp. 2:<br />

1103 1107 1113 0<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

) * ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 11,<br />

Spalte Zweitstimmen


Seite 11 von 12<br />

5. Abschluss<br />

5.1 Beson<strong>der</strong>e Vorfälle<br />

* Während des Wahlgeschäfts ereigneten sich keine beson<strong>der</strong>en Vorfälle.<br />

* Soweit sich beson<strong>der</strong>e Vorfälle ereigneten, wurden Nie<strong>der</strong>schriften angefertigt und als<br />

Anlagen beigefügt.<br />

Anlagen Nr.: ________<br />

5.2 Anwesenheit des Wahlvorstands<br />

Während <strong>der</strong> Zulassung o<strong>der</strong> Zurückweisung <strong>der</strong> Wahlbriefe waren immer mindestens drei,<br />

während <strong>der</strong> Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses mindestens fünf<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands, darunter <strong>der</strong> Wahlvorsteher und <strong>der</strong> Schriftführer o<strong>der</strong> ihre<br />

Stellvertreter, anwesend.<br />

5.3 Öffentlichkeit des Wahlgeschäfts<br />

Die Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses<br />

waren öffentlich.<br />

5.4 Unterschriften <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands<br />

5.4.1 Vorstehende Nie<strong>der</strong>schrift wurde vom Schriftführer vorgelesen und von allen Mitglie<strong>der</strong>n<br />

des Wahlvorstands durch ihre Unterschrift genehmigt.<br />

1. Der Wahlvorsteher<br />

_________________________<br />

2. Der Stellvertreter<br />

_________________________<br />

3. Der Schriftführer<br />

_________________________<br />

Die übrigen Beisitzer<br />

4. ____________________________________<br />

5. ____________________________________<br />

6. ____________________________________<br />

7. ____________________________________<br />

8. ____________________________________<br />

9. ____________________________________<br />

10. ____________________________________<br />

11. ____________________________________<br />

Unterschriften <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Wahlvorstands<br />

5.4.2 Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstands<br />

_________________________________________________________________________<br />

(Vor- und Familienname)<br />

verweigerte(n) die Unterschrift unter <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift, weil<br />

_________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________<br />

(Angabe <strong>der</strong> Gründe)


Seite 12 von 12<br />

5.5 Ordnen und Verpacken <strong>der</strong> Wahlunterlagen<br />

Nach Schluss des Wahlgeschäfts verpackte und verschnürte <strong>der</strong> Wahlvorsteher je für sich die<br />

folgenden weißen Unterlagen, die nicht dieser Wahlnie<strong>der</strong>schrift als Anlagen beigefügt sind:<br />

a) die kleinen Stimmzettel mit gültigen Stimmen<br />

(A. Erststimme), geordnet nach Wahlkreisvorschlägen,<br />

b) die großen Stimmzettel mit gültigen Stimmen<br />

(B. Zweitstimme), geordnet nach Wahlkreisvorschlägen,<br />

c) die ungekennzeichneten kleinen Stimmzettel,<br />

d) die ungekennzeichneten großen Stimmzettel,<br />

e) die durchnummerierten Stimmzettelumschläge, bei denen <strong>der</strong> Vermerk „kleiner weißer<br />

Stimmzettel fehlt“, „großer weißer Stimmzettel fehlt“ o<strong>der</strong> „leer“ angebracht ist,<br />

Die Pakete wurden versiegelt und jeweils mit dem Namen <strong>der</strong> Gemeinde, <strong>der</strong> Nummer des<br />

Briefwahlvorstands und <strong>der</strong> Inhaltsangabe versehen.<br />

5.6 Übergabe <strong>der</strong> Wahlverhandlungen<br />

Dem Beauftragten <strong>der</strong> Gemeinde wurden übergeben:<br />

a) diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit Anlagen (beschlussmäßig behandelte weiße Stimmzettel,<br />

Zähllisten, evtl. Nie<strong>der</strong>schriften über beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse) mit dem dafür<br />

vorgesehenen Versandvordruck V8a bzw. in <strong>der</strong> Versandtasche T8a,<br />

b) die Pakete, wie unter 5.5 beschrieben,<br />

c) die (leeren) weißen Stimmzettelumschläge und die (leeren) Wahlbriefumschläge, die nicht<br />

<strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift beigelegt werden.<br />

Übergabe:<br />

Tag:<br />

Uhrzeit:<br />

_____________<br />

_____________<br />

Ordnungsgemäß übergeben vom<br />

Wahlvorsteher:<br />

Vom Beauftragten nach Prüfung auf<br />

Vollständigkeit übernommen:<br />

_________________________<br />

(Unterschrift)<br />

_________________________<br />

(Unterschrift)


Wahlkreis<br />

Nie<strong>der</strong>bayern<br />

Stimmkreis<br />

203 Kelheim<br />

<strong>Markt</strong><br />

116 <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

Landkreis<br />

273 Kelheim<br />

Stimmbezirk (Name o<strong>der</strong> Nummer)<br />

o Allgemeiner Stimmbezirk<br />

o Son<strong>der</strong>stimmbezirk<br />

o Stimmbezirk mit beweglichem Wahlvorstand<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen ý o<strong>der</strong> in Druckschrift ausfüllen<br />

WAHLNIEDERSCHRIFT/Urnenwahl<br />

für die BEZIRKSWAHL<br />

am 15. September 2013<br />

Diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift ist unter Nr. 5.4.1 von allen Mitglie<strong>der</strong>n<br />

des Wahlvorstands zu unterschreiben.<br />

1. Wahlvorstand<br />

Zur Bezirkswahl waren vom Wahlvorstand erschienen:<br />

Familien name Vorname Funktion<br />

1. als Wahlvorsteher /in<br />

2. als stellv . Wahlvorsteher/in und Beisitzer /in<br />

3. als Schriftführer /in und Beisitzer/in<br />

4. als stellv. Schriftführer /in und Beisitzer /in<br />

5. als Beisitzer /in<br />

6. als Beisitzer /in<br />

7. als Beisitzer /in<br />

8. als Beisitzer /in<br />

9. als Beisitzer /in<br />

10. als Beisitzer /in<br />

11. als Beisitzer /in<br />

An Stelle <strong>der</strong> nicht erschienenen o<strong>der</strong> ausgefallenen Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands ernannte <strong>der</strong> Wahlvorsteher<br />

die folgenden Stimmberechtigten zu Mitglie<strong>der</strong>n des Wahlvorstands :<br />

Familienname Vorname Funktion Uhrzeit<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

Als Hilfskräfte waren zugezogen:<br />

Familienname Vorname Aufgabe<br />

1.<br />

2.<br />

3.


Seite 2 von 10<br />

2. Wahlhandlung<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Ausführungen zur Wahlhandlung siehe 2.1 bis 2.6 <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift<br />

Landtagswahl V1.<br />

3. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses<br />

3.1 Vorbereitung<br />

Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurde unmittelbar nach Feststellung<br />

des Ergebnisses <strong>der</strong> Landtagswahl ohne Unterbrechung unter <strong>der</strong> Leitung des<br />

Wahlvorstehers bzw. dessen Stellvertreters vorgenommen.<br />

Der Wahlvorsteher öffnete zunächst die Wahlurne(n) und entnahm daraus die blauen<br />

Stimmzettel. Sie wurden ggf. mit dem Inhalt <strong>der</strong> Wahlurne(n) des (<strong>der</strong>) beweglichen<br />

Wahlvorstands (Wahlvorstände) vermischt. Der Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die<br />

Wahlurne(n) leer war(en).<br />

3.2 Stimmberechtigte<br />

Der Schriftführer übertrug aus <strong>der</strong> - ggf. berichtigten - Abschlussbeurkundung des<br />

Wählerverzeichnisses die Zahl <strong>der</strong> Stimmberechtigten in Abschnitt 4.1 unter<br />

Kennbuchstaben A 1 , A 2 und A 1 + A 2 <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift.<br />

3.3 Ermittlung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler<br />

Der Schriftführer zählte anhand <strong>der</strong><br />

Stimmabgabevermerke die Wähler<br />

a) im Wählerverzeichnis<br />

(Spalten B 1 und B 2)<br />

b) bei den eingenommenen Wahlscheinen<br />

(Kästchen B 1 und B 2)<br />

c) (a + b) zusammen<br />

Zahl <strong>der</strong> Wähler mit Stimmabgabevermerk<br />

für beide<br />

Stimmzettel<br />

nur für den<br />

kleinen<br />

Stimmzettel<br />

nur für den<br />

großen<br />

Stimmzettel<br />

Wähler<br />

insgesamt<br />

Sp. 1 + Sp. 2<br />

+ Sp. 3<br />

Kennbuchstabe<br />

1 2 3<br />

4<br />

5<br />

= B1<br />

= B2<br />

= B<br />

Daraus ergeben sich<br />

d) Stimmabgabevermerke für die kleinen Stimmzettel (Zeile c Sp. 1 + Sp. 2) =<br />

q<br />

Diese Zahlen wurden in<br />

Abschnitt 4.2 unter B 1,<br />

B 2 und B übertragen.<br />

e) Stimmabgabevermerke für die großen Stimmzettel (Zeile c Sp. 1 + Sp. 3) =<br />

3.4 Sortierung <strong>der</strong> kleinen blauen Stimmzettel (C. Erststimme) und <strong>der</strong> großen blauen<br />

Stimmzettel (D. Zweitstimme)<br />

Mehrere Beisitzer öffneten unter Aufsicht des Wahlvorstehers die Stimmzettel und bildeten<br />

folgende Stimmzettelstapel, die sie unter Aufsicht behielten:<br />

a) kleine Stimmzettel, geordnet nach Wahlkreisvorschlägen, auf denen die Stimme<br />

zweifelsfrei gültig abgegeben wurde,<br />

b) ungekennzeichnete kleine Stimmzettel,<br />

c) kleine Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom<br />

Wahlvorstand Beschluss zu fassen war,<br />

d) große Stimmzettel, geordnet nach Wahlkreisvorschlägen, auf denen die Stimme<br />

zweifelsfrei gültig abgegeben wurde,<br />

e) ungekennzeichnete große Stimmzettel,<br />

f) große Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom<br />

Wahlvorstand Beschluss zu fassen war.


Seite 3 von 10<br />

3.5 Behandlung <strong>der</strong> ungekennzeichneten kleinen und großen blauen Stimmzettel (siehe<br />

3.4 Buchst. b und e)<br />

Der Wahlvorsteher prüfte jeweils die Stapel mit den ungekennzeichneten kleinen und großen<br />

Stimmzetteln, die ihm hierzu von dem Beisitzer, <strong>der</strong> sie in Verwahrung hatte, übergeben<br />

wurden. Der Wahlvorsteher sagte jeweils an, dass die Stimme ungültig ist, und legte sie,<br />

getrennt nach kleinen und großen Stimmzetteln, auf einen geson<strong>der</strong>ten Stapel.<br />

3.6 Behandlung <strong>der</strong> blauen Stimmzettel, die zu Bedenken Anlass gaben<br />

(siehe 3.4 Buchst. c und f)<br />

Der Wahlvorsteher zeigte den Beisitzern jeden einzelnen Stimmzettel; <strong>der</strong> Wahlvorstand<br />

fasste darüber Beschluss. Den Grund für die Ungültigkeit bzw. Gültigkeit und den Beschluss,<br />

für welche Wahlkreisliste o<strong>der</strong> welchen Bewerber eine Stimme für gültig erklärt wurde,<br />

vermerkte <strong>der</strong> Wahlvorsteher auf <strong>der</strong> Rückseite des Stimmzettels mit Unterschrift unter<br />

gleichzeitiger Angabe des Abstimmungsverhältnisses.<br />

Die Stimmzettel wurden daraufhin geson<strong>der</strong>t zu den Stimmzettelstapeln mit den gültigen<br />

Stimmen (siehe 3.4 Buchst. a bzw. d) o<strong>der</strong> zu den Stapeln mit den ungültigen Stimmen<br />

(siehe 3.5) gelegt, sodass sie später <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift beigefügt werden konnten.<br />

Zahl <strong>der</strong><br />

ungekennzeichneten<br />

kleinen __________<br />

großen __________<br />

blauen Stimmzettel<br />

Zahl <strong>der</strong><br />

beschlussmäßig<br />

behandelten<br />

kleinen __________<br />

großen __________<br />

blauen Stimmzettel<br />

3.7 Zählen <strong>der</strong> blauen Stimmzettel<br />

3.7.1 Zwei Beisitzer zählten unter Aufsicht des Wahlvorstehers unabhängig voneinan<strong>der</strong> je die<br />

Zahl <strong>der</strong> gültigen Stimmen auf den kleinen Stimmzetteln (C. Erststimme) nach<br />

Wahlkreisvorschlägen und die Zahl <strong>der</strong> ungültigen Stimmen auf den kleinen Stimmzetteln.<br />

Stimmte das zahlenmäßige Ergebnis dieser beiden Zählungen überein, erfolgte <strong>der</strong> Eintrag<br />

in Abschnitt 4.3, stimmte es nicht überein, wurde <strong>der</strong> Zählvorgang wie<strong>der</strong>holt.<br />

3.7.2 In gleicher Weise wurden von zwei Beisitzern unter Aufsicht des Stellvertreters des<br />

Wahlvorstehers je die Zahl <strong>der</strong> gültigen Stimmen auf den großen Stimmzetteln<br />

(D. Zweitstimme), getrennt nach Wahlkreisvorschlägen, und die Zahl <strong>der</strong> ungültigen<br />

Stimmen auf den großen Stimmzetteln gezählt.<br />

3.8 Kontrolle<br />

Die Ergebnisse wurden in<br />

Abschnitt 4.3 unter D 1, D<br />

2, usw., C, Spalte<br />

Erststimmen, eingetragen.<br />

Die Ergebnisse wurden in<br />

Abschnitt 4.3 unter D 1, D<br />

2, usw., C, Spalte<br />

Zweitstimmen,<br />

eingetragen.<br />

3.8.1 Die Zahl für die Stimmabgabevermerke für den kleinen blauen Stimmzettel (3.3 Buchst. d)<br />

stimmt mit <strong>der</strong> Zahl für die abgegebenen Erststimmen (Abschnitt 4.3 Kennbuchstabe E, Sp.<br />

Erststimmen)<br />

* überein.<br />

* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />

_________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________<br />

3.8.2 Die Zahl für die Stimmabgabevermerke für den großen blauen Stimmzettel (3.3 Buchst. e)<br />

stimmt mit <strong>der</strong> Zahl für die abgegebenen Zweitstimmen (Abschnitt 4.3 Kennbuchstabe E, Sp.<br />

Zweitstimmen)<br />

* überein.<br />

* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />

_________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________


Seite 4 von 10<br />

3.9 Erste Schnellmeldung<br />

Für die Erste Schnellmeldung wurden die Ergebnisse aus Abschnitt 4 in den hierfür<br />

vorgesehenen Wahlvordruck übertragen und später mit <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift dem<br />

Beauftragten <strong>der</strong> Gemeinde übergeben (vgl. unten 5.6, Buchst. b; keine telefonische<br />

Meldung).<br />

Ausfüllen des<br />

Wahlvordrucks<br />

„Erste Schnellmeldung“<br />

V3 Bz/WV<br />

3.10 Auszählen <strong>der</strong> großen blauen Stimmzettel nach Bewerbern<br />

Für die Auszählung nach Bewerbern wurden<br />

* zwei Arbeitsgruppen (mit jeweils mindestens drei Mitglie<strong>der</strong>n) gebildet. Die Beisitzer, die<br />

die nach Wahlkreisvorschlägen sortierten Stimmzettel in Verwahrung hatten, übergaben<br />

die einzelnen Stapel in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Wahlkreisvorschläge auf dem Stimmzettel<br />

nacheinan<strong>der</strong> zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum an<strong>der</strong>en Teil seinem Stellvertreter.<br />

* drei Arbeitsgruppen (mit jeweils mindestens drei Mitglie<strong>der</strong>n) gebildet. Die Beisitzer, die<br />

die nach Wahlkreisvorschlägen sortierten Stimmzettel in Verwahrung hatten, übergaben<br />

die einzelnen Stapel in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Wahlkreisvorschläge auf dem Stimmzettel<br />

nacheinan<strong>der</strong> zu je einem Teil dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und dem<br />

Schriftführer.<br />

Hierauf sagten diese für jeden einzelnen Stimmzettel getrennt an, für welchen Bewerber aus<br />

den Wahlkreislisten o<strong>der</strong> für welche Wahlkreisliste ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en<br />

Bewerbers o<strong>der</strong> durch Kennzeichnung mehrerer Bewerber die Stimme abgegeben wurde.<br />

Jeweils ein Beisitzer o<strong>der</strong> eine Hilfskraft vermerkte die angesagte Stimmabgabe sofort in <strong>der</strong><br />

Zählliste für den betreffenden Wahlkreisvorschlag und wie<strong>der</strong>holte den Aufruf. Jeweils ein<br />

weiterer Beisitzer überwachte die ordnungsgemäße Führung <strong>der</strong> Zählliste.<br />

Die für jeden Wahlkreisvorschlag in Abschnitt 4.3 F in <strong>der</strong> Zeile „Zweitstimmen insgesamt“<br />

jeweils vermerkte Zahl stimmt mit <strong>der</strong> entsprechenden Zahl im Abschnitt 4.3 D, Spalte<br />

„Zweitstimmen“ überein. Stimmten die Zahlen nicht überein, so wurde <strong>der</strong><br />

Auszählungsvorgang wie<strong>der</strong>holt.<br />

Übertrag <strong>der</strong> Zahlen aus<br />

den Zähllisten in Abschnitt<br />

4.3 F<br />

Vergleich <strong>der</strong><br />

Zweitstimmenzahlen von<br />

Abschnitt 4.3 F mit<br />

Abschnitt 4.3 D 1, D 2 usw.<br />

3.11 Feststellung des Ergebnisses im Stimmbezirk<br />

Das in Abschnitt 4 enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das Ergebnis des<br />

Stimmbezirks festgestellt und vom Wahlvorsteher im Wahlraum mündlich bekannt gegeben.<br />

Für die Zahlen nach „noch 4.3 Wahlergebnis: (F) (Gültige Zweitstimmen für die einzelnen<br />

Bewerber)“ kann auf die Nie<strong>der</strong>schrift verwiesen werden.


Seite 5 von 10<br />

4. Wahlergebnis<br />

Kennbuchstabe Bezeichnung Anzahl<br />

4.1 STIMMBERECHTIGTE (siehe 3.2)<br />

A 1 Stimmberechtigte ohne Vermerk "W" (Wahlschein) lt. Wählerverzeichnis 01<br />

A 2<br />

A1 + A2<br />

Stimmberechtigte mit Vermerk "W" (Wahlschein) lt. Wählerverzeichnis<br />

Stimmberechtigte zusammen<br />

02<br />

04<br />

4.2 WÄHLER (siehe 3.3)<br />

B 1<br />

B 2<br />

B<br />

Wähler laut Wählerverzeichnis<br />

Wähler mit Wahlschein<br />

Wähler zusammen (B1 + B2)<br />

05<br />

06<br />

07<br />

4.3 STIMMEN (siehe 3.7 und 3.10)<br />

Nr.<br />

Wahlkreisvorschlag<br />

Kurzbezeichnung <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe<br />

Erststimmen<br />

Zweitstimmen<br />

D 1 1 CSU<br />

11 41<br />

D 2 2 SPD<br />

12 42<br />

D 3 3 FREIE WÄHLER<br />

43<br />

D 4 4 GRÜNE<br />

14 44<br />

D 5 5 FDP<br />

15 45<br />

D 6 6 DIE LINKE<br />

16 46<br />

D 7 7 ÖDP<br />

17 47<br />

D 8 8 REP<br />

18 48<br />

D 9 9 NPD<br />

19 49<br />

D 10 10 BP<br />

20 50<br />

D 11 11 PIRATEN<br />

21 51<br />

D<br />

Gültige Stimmen zusammen (D 1 + D 2 usw.)<br />

30 60<br />

C<br />

Ungültige Stimmen<br />

31<br />

61<br />

E<br />

Abgegebene Stimmen zusammen (D + C)<br />

32<br />

62


Seite 6 von 10<br />

noch 4.3 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für die einzelnen Bewerber<br />

Ordnungsnummer<br />

Zweitstimmen<br />

Ordnungsnummer<br />

Ordnungsnummer<br />

Ordnungsnummer<br />

Zweitstimmen<br />

Zweitstimmen<br />

Zweitstimmen<br />

1 2 3 4<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 1<br />

(Kurzbezeichnung: CSU)<br />

108 113<br />

100 *<br />

104 109 114<br />

Summe aus<br />

101 105 110 116<br />

Sp. 1:<br />

102 106 111 117<br />

Sp. 2:<br />

103 107 112 118<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 1,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 2<br />

(Kurzbezeichnung: SPD)<br />

209 214<br />

200 *<br />

204 210 215<br />

Summe aus<br />

201 205 211 216<br />

Sp. 1:<br />

202 207 212 217<br />

Sp. 2:<br />

203 208 213 218<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 2,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 3<br />

(Kurzbezeichnung: FREIE WÄHLER)<br />

308 313<br />

300 *<br />

304 309 314<br />

Summe aus<br />

301 305 310 315<br />

Sp. 1:<br />

302 306 311 316<br />

Sp. 2:<br />

303 307 312 0<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 3,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 4<br />

(Kurzbezeichnung: GRÜNE)<br />

409 414<br />

400 *<br />

404 410 415<br />

Summe aus<br />

401 405 411 416<br />

Sp. 1:<br />

402 406 412 417<br />

Sp. 2:<br />

403 407 413 418<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

) * ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 4,<br />

Spalte Zweitstimmen


Seite 7 von 10<br />

noch 4.3 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für die einzelnen Bewerber<br />

Ordnungsnummer<br />

Zweitstimmen<br />

Ordnungsnummer<br />

Ordnungsnummer<br />

Ordnungsnummer<br />

Zweitstimmen<br />

Zweitstimmen<br />

Zweitstimmen<br />

1 2 3 4<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 5<br />

(Kurzbezeichnung: FDP)<br />

509 514<br />

500 *<br />

504 510 515<br />

Summe aus<br />

501 505 511 516<br />

Sp. 1:<br />

502 506 512 517<br />

Sp. 2:<br />

503 508 513 518<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 5,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 6<br />

(Kurzbezeichnung: DIE LINKE)<br />

606 0<br />

600 *<br />

603 607 0<br />

Summe aus<br />

601 604 608 0<br />

Sp. 1:<br />

602 605 0 0<br />

Sp. 2:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 3:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 6,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 7<br />

(Kurzbezeichnung: ÖDP)<br />

709 714<br />

700 *<br />

705 710 715<br />

Summe aus<br />

702 706 711 716<br />

Sp. 1:<br />

703 707 712 717<br />

Sp. 2:<br />

704 708 713 718<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 7,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 8<br />

(Kurzbezeichnung: REP)<br />

800 *<br />

806 810<br />

803 807 811<br />

Summe aus<br />

Sp. 1:<br />

801 804 808 0<br />

802 805 809 0<br />

Sp. 2:<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 8,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 9<br />

(Kurzbezeichnung: NPD)<br />

909 914<br />

900 *<br />

904 910 915<br />

Summe aus<br />

901 905 911 916<br />

Sp. 1:<br />

902 907 912 0<br />

Sp. 2:<br />

903 908 913 0<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

) * ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 9,<br />

Spalte Zweitstimmen


Seite 8 von 10<br />

noch 4.3 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für die einzelnen Bewerber<br />

Ordnungsnummer<br />

Zweitstimmen<br />

Ordnungsnummer<br />

Ordnungsnummer<br />

Ordnungsnummer<br />

Zweitstimmen<br />

Zweitstimmen<br />

Zweitstimmen<br />

1 2 3 4<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 10<br />

(Kurzbezeichnung: BP)<br />

1009 1014<br />

1000 *<br />

1004 1010 1015<br />

Summe aus<br />

1001 1005 1011 1016<br />

Sp. 1:<br />

1002 1006 1012 1017<br />

Sp. 2:<br />

1003 1008 1013 1018<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 10,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 11<br />

(Kurzbezeichnung: PIRATEN)<br />

1100 *<br />

1107 1111<br />

1103 1108 1112<br />

Summe aus<br />

Sp. 1:<br />

1101 1104 1109 1113<br />

1102 1106 1110 0<br />

Sp. 2:<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

) * ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 11,<br />

Spalte Zweitstimmen


Seite 9 von 10<br />

5. Abschluss<br />

5.1 Beson<strong>der</strong>e Vorfälle<br />

* Während <strong>der</strong> Wahlhandlung ereigneten sich keine beson<strong>der</strong>en Vorfälle.<br />

* Soweit sich beson<strong>der</strong>e Vorfälle ereigneten (z. B. Zurückweisung von Wählern - § 45 Abs.<br />

5 o<strong>der</strong> § 48 LWO -, Mitteilung über für ungültig erklärte Wahlscheine - § 25 Abs. 8 Satz 3<br />

LWO -), wurden Nie<strong>der</strong>schriften angefertigt und als Anlagen beigefügt.<br />

Anlagen Nr.: __________<br />

5.2 Anwesenheit des Wahlvorstands<br />

Anwesend waren während <strong>der</strong> Wahlhandlung immer mindestens drei Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Wahlvorstands, darunter <strong>der</strong> Wahlvorsteher und <strong>der</strong> Schriftführer o<strong>der</strong> ihre Stellvertreter,<br />

während <strong>der</strong> Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglie<strong>der</strong>.<br />

5.3 Öffentlichkeit <strong>der</strong> Wahl<br />

Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren<br />

öffentlich.<br />

5.4 Unterschriften <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands<br />

5.4.1 Vorstehende Nie<strong>der</strong>schrift wurde vom Schriftführer vorgelesen und von allen Mitglie<strong>der</strong>n des<br />

Wahlvorstands durch ihre Unterschrift genehmigt.<br />

Unterschriften <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Wahlvorstands<br />

1. Der Wahlvorsteher<br />

_________________________<br />

2. Der Stellvertreter<br />

_________________________<br />

3. Der Schriftführer<br />

_________________________<br />

Die übrigen Beisitzer<br />

4. ___________________________________<br />

5. ___________________________________<br />

6. ___________________________________<br />

7. ___________________________________<br />

8. ___________________________________<br />

9. ___________________________________<br />

10. ___________________________________<br />

11. ___________________________________<br />

5.4.2 Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstands<br />

_________________________________________________________________________<br />

(Vor- und Familienname)<br />

verweigerte(n) die Unterschrift unter <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift, weil<br />

_________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________<br />

(Angabe <strong>der</strong> Gründe)


Seite 10 von 10<br />

5.5 Ordnen und Verpacken <strong>der</strong> Wahlunterlagen<br />

Nach Schluss des Wahlgeschäfts verpackte und verschnürte <strong>der</strong> Wahlvorsteher je für sich<br />

alle blauen Stimmzettel, die nicht dieser Wahlnie<strong>der</strong>schrift als Anlagen beigefügt sind:<br />

a) die kleinen Stimmzettel (C. Erststimme) mit gültigen Stimmen,<br />

geordnet nach Wahlkreisvorschlägen,<br />

b) die großen Stimmzettel (D. Zweitstimme) mit gültigen Stimmen,<br />

geordnet nach Wahlkreisvorschlägen,<br />

c) die ungekennzeichneten kleinen Stimmzettel,<br />

d) die ungekennzeichneten großen Stimmzettel,<br />

e) die unbenützten Stimmzettel.<br />

Die Pakete nach Buchst. a bis d wurden versiegelt. Jedes Paket wurde mit dem Namen <strong>der</strong><br />

Gemeinde, <strong>der</strong> Nummer des Stimmbezirks und <strong>der</strong> Inhaltsangabe versehen.<br />

5.6 Übergabe <strong>der</strong> Wahlverhandlungen<br />

Dem Beauftragten <strong>der</strong> Gemeinde wurden übergeben:<br />

a) Diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit Anlagen (Zähllisten, evtl. Nie<strong>der</strong>schriften über beson<strong>der</strong>e<br />

Vorkommnisse, beschlussmäßig behandelte blaue Stimmzettel) mit dem dafür<br />

vorgesehenen Versandvordruck V8 Bz bzw. in <strong>der</strong> Versandtasche T8 Bz,<br />

Übergabe:<br />

Tag: _____________<br />

Uhrzeit: _____________<br />

b) die Schnellmeldung V3 Bz/WV,<br />

c) die Pakete, wie unter 5.5 beschrieben,<br />

Ordnungsgemäß übergeben vom<br />

Wahlvorsteher:<br />

Vom Beauftragten nach Prüfung auf<br />

Vollständigkeit übernommen:<br />

_________________________<br />

(Unterschrift)<br />

_________________________<br />

(Unterschrift)


Wahlkreis<br />

Nie<strong>der</strong>bayern<br />

Stimmkreis<br />

203 Kelheim<br />

<strong>Markt</strong><br />

116 <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

Landkreis<br />

273 Kelheim<br />

Briefwahlvorstand (Name o<strong>der</strong> Nummer)<br />

Für die Gemeinden<br />

(nur ausfüllen, wenn für mehrere Gemeinden ein<br />

gemeinsamer Briefwahlvorstand gebildet wurde)<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen ý o<strong>der</strong> in Druckschrift ausfüllen<br />

WAHLNIEDERSCHRIFT/Briefwahl<br />

für die BEZIRKSWAHL<br />

am 15. September 2013<br />

Diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift ist unter Nr. 5.4.1 von allen Mitglie<strong>der</strong>n<br />

des Briefwahlvorstands zu unterschreiben.<br />

1. Wahlvorstand<br />

Zur Bezirkswahl waren vom Briefwahlvorstand erschienen:<br />

Familien name Vorname Funktion<br />

1. als Wahlvorsteher /in<br />

2. als stellv . Wahlvorsteher/in und Beisitzer /in<br />

3. als Schriftführer /in und Beisitzer/in<br />

4. als stellv. Schriftführer /in und Beisitzer /in<br />

5. als Beisitzer /in<br />

6. als Beisitzer /in<br />

7. als Beisitzer /in<br />

8. als Beisitzer /in<br />

9. als Beisitzer /in<br />

10. als Beisitzer /in<br />

11. als Beisitzer /in<br />

An Stelle <strong>der</strong> nicht erschienenen o<strong>der</strong> ausgefallenen Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands ernannte <strong>der</strong> Wahlvorsteher<br />

die folgenden Stimmberechtigten zu Mitglie<strong>der</strong>n des Wahlvorstands :<br />

Familienname Vorname Funktion Uhrzeit<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

Als Hilfskräfte waren zugezogen:<br />

Familienname Vorname Aufgabe<br />

1.<br />

2.<br />

3.


Seite 2 von 11<br />

2. Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Ausführungen zur Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe siehe 2.1 bis 2.4 <strong>der</strong><br />

Wahlnie<strong>der</strong>schrift Landtagswahl V1a.<br />

2.5 Zurückweisung und Zulassung von Wahlbriefen<br />

2.5.1 * Es wurden gegen keinen Wahlbrief Bedenken erhoben.<br />

* Es wurden gegen insgesamt ______ Wahlbriefe Bedenken erhoben.<br />

2.5.1.1 Davon wurden durch Beschluss des Wahlvorstands zurückgewiesen<br />

_______ Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein o<strong>der</strong> kein gültiger Wahlschein<br />

beigelegen ist,<br />

_______ Wahlbriefe, weil <strong>der</strong> Wähler o<strong>der</strong> die Hilfsperson die vorgeschriebene<br />

Versicherung an Eides statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein nicht<br />

unterschrieben hat,<br />

_______ Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein blauer Stimmzettelumschlag<br />

beigefügt war,<br />

_______ Wahlbriefe, weil we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wahlbriefumschlag noch <strong>der</strong> blaue<br />

Stimmzettelumschlag verschlossen war,<br />

_______ Wahlbriefe, weil <strong>der</strong> Wahlbriefumschlag mehrere blaue Stimmzettelumschläge,<br />

aber nicht die gleiche Anzahl gültiger und mit <strong>der</strong> vorgeschriebenen Versicherung<br />

an Eides statt versehener Wahlscheine enthalten hat,<br />

_______<br />

Wahlbriefe, weil kein amtlicher blauer Stimmzettelumschlag benutzt worden war,<br />

_______ Wahlbriefe, weil ein blauer Stimmzettelumschlag benutzt worden war, <strong>der</strong><br />

offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen<br />

blauen abwich o<strong>der</strong> einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthalten hat.<br />

Wahlbriefe Nr.<br />

bis Nr.<br />

Wahlbriefe Nr.<br />

bis Nr.<br />

Wahlbriefe Nr.<br />

bis Nr.<br />

Wahlbriefe Nr.<br />

bis Nr.<br />

Wahlbriefe Nr.<br />

bis Nr.<br />

Wahlbriefe Nr.<br />

bis Nr.<br />

Wahlbriefe Nr.<br />

bis Nr.<br />

________<br />

________<br />

________<br />

________<br />

________<br />

________<br />

________<br />

________<br />

________<br />

________<br />

________<br />

________<br />

________<br />

________<br />

_______<br />

Wahlbriefe insgesamt.<br />

2.5.1.2Davon wurden durch Beschluss des Wahlvorstands ________ Wahlbriefe zugelassen und<br />

entsprechend 2.4.1 Sätze 2 und 3 behandelt. War Anlass <strong>der</strong> Beschlussfassung <strong>der</strong><br />

Wahlschein, so wurde dieser nach Auswertung <strong>der</strong> Landtagswahl und <strong>der</strong> Bezirkswahl <strong>der</strong><br />

Wahlnie<strong>der</strong>schrift Volksentscheide V1a VE beigefügt.<br />

2.5.2 Die zurückgewiesenen Wahlbriefe (Wahlbriefe nach 2.5.1.1) wurden<br />

samt Inhalt ausgeson<strong>der</strong>t,<br />

mit einem Vermerk über den Zurückweisungsgrund versehen,<br />

wie<strong>der</strong> verschlossen,<br />

fortlaufend nummeriert,<br />

von einem Beisitzer in Verwahrung genommen und später <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift<br />

Volksentscheide V1a VE beigefügt.<br />

Die Zahl <strong>der</strong> zurückgewiesenen Wahlbriefe ist nicht unter Abschnitt 4 Kennbuchstabe B<br />

„Wähler“ o<strong>der</strong> C „ungültige Stimmen“ einzutragen.<br />

3. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses<br />

3.1 Vorbereitung<br />

Nachdem alle nicht beanstandeten blauen Stimmzettelumschläge ungeöffnet in die<br />

Wahlurne gelegt und die ggf. von <strong>der</strong> Gemeinde gemäß 2.4.2 überbrachten Wahlbriefe<br />

verarbeitet worden waren, öffnete <strong>der</strong> Wahlvorsteher die Wahlurne und entnahm daraus die<br />

blauen Stimmzettelumschläge. Er überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war.<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Öffnung <strong>der</strong><br />

Wahlurne:<br />

_____Uhr _____ Minuten


Seite 3 von 11<br />

3.2 Ermittlung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler<br />

3.2.1 Die blauen Stimmzettelumschläge wurden ungeöffnet gezählt. Die Zählung ergab _______ Stimmzettelumschläge.<br />

Übertrag dieser Zahl in<br />

Abschnitt 4.1 unter B Wähler<br />

3.2.2 Die Stimmabgabevermerke auf den Wahlscheinen<br />

(Kästchen B) wurden gezählt. Die Zählung ergab<br />

Stimmabgabevermerke Anzahl<br />

für die Gemeinde ________________________<br />

für die Gemeinde ________________________<br />

für die Gemeinde ________________________<br />

für die Gemeinde ________________________<br />

3.3 Kontrolle<br />

Stimmabgabevermerke<br />

insgesamt<br />

Die Zahl für die blauen Stimmzettelumschläge (3.2.1) stimmt mit <strong>der</strong> Zahl für die<br />

Stimmabgabevermerke (3.2.2 )<br />

* überein,<br />

* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />

______________________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________<br />

3.4 Öffnen <strong>der</strong> blauen Stimmzettelumschläge, Entnahme <strong>der</strong> blauen Stimmzettel und<br />

Sortieren <strong>der</strong> kleinen blauen Stimmzettel (C. Erststimme) und <strong>der</strong> großen blauen<br />

Stimmzettel (D. Zweitstimme)<br />

Mehrere Beisitzer öffneten unter Aufsicht des Wahlvorstehers die blauen<br />

Stimmzettelumschläge, entnahmen die Stimmzettel und bildeten folgende Stimmzettelstapel,<br />

die sie unter Aufsicht behielten:<br />

a) kleine Stimmzettel, geordnet nach Wahlkreisvorschlägen, auf denen die Stimme<br />

zweifelsfrei gültig abgegeben wurde,<br />

b) ungekennzeichnete kleine Stimmzettel,<br />

c) kleine Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom<br />

Wahlvorstand Beschluss zu fassen war,<br />

d) große Stimmzettel, geordnet nach Wahlkreisvorschlägen, auf denen die Stimme<br />

zweifelsfrei gültig abgegeben wurde,<br />

e) ungekennzeichnete große Stimmzettel,<br />

f) große Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom<br />

Wahlvorstand Beschluss zu fassen war,<br />

g) Stimmzettelumschläge, die keinen, nur einen o<strong>der</strong> mehrere gleichartige Stimmzettel<br />

enthielten.<br />

3.5 Behandlung <strong>der</strong> ungekennzeichneten kleinen und großen blauen Stimmzettel<br />

(siehe 3.4 Buchst. b und e)<br />

Der Wahlvorsteher prüfte jeweils die Stapel mit den ungekennzeichneten kleinen und großen<br />

Stimmzetteln, die ihm hierzu von dem Beisitzer, <strong>der</strong> sie in Verwahrung hatte, übergeben<br />

wurden. Der Wahlvorsteher sagte jeweils an, dass die Stimme ungültig ist, und legte sie,<br />

getrennt nach kleinen und großen Stimmzetteln, auf einen geson<strong>der</strong>ten Stapel.<br />

Zahl <strong>der</strong><br />

ungekennzeichneten<br />

kleinen ___________<br />

großen ___________<br />

blauen Stimmzettel


Seite 4 von 11<br />

3.6 Behandlung <strong>der</strong> blauen Stimmzettelumschläge, die keinen blauen, nur einen blauen<br />

o<strong>der</strong> mehrere gleichartige blaue Stimmzettel enthielten (siehe 3.4 Buchst. g)<br />

Der Wahlvorsteher prüfte den Stapel mit den blauen Stimmzettelumschlägen nach 3.4<br />

Buchst. g, die ihm hierzu von dem Beisitzer, <strong>der</strong> sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden.<br />

Stellte sich heraus, dass ein Stimmzettelumschlag keinen blauen Stimmzettel enthielt, wurde<br />

auf dem Stimmzettelumschlag „leer“ vermerkt. Enthielt <strong>der</strong> Stimmzettelumschlag nur einen<br />

blauen Stimmzettel, so wurde auf dem Stimmzettelumschlag nach Entnahme des<br />

Stimmzettels vermerkt: „kleiner blauer Stimmzettel fehlt“ o<strong>der</strong> „großer blauer Stimmzettel<br />

fehlt“. Die so gekennzeichneten Umschläge wurden fortlaufend nummeriert und von einem<br />

Beisitzer verwahrt. Sie wurden bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> ungültigen Stimmen berücksichtigt<br />

(siehe 3.8.3). Die entnommenen Stimmzettel wurden zu den Stapeln nach 3.4 Buchst. a bis f<br />

gelegt.<br />

Befanden sich im blauen Stimmzettelumschlag auch weiße und/o<strong>der</strong> gelbe Stimmzettel, so<br />

wurde gemäß <strong>der</strong> WA 2 verfahren.<br />

Stellte sich heraus, dass ein Stimmzettelumschlag mehrere gleichartige blaue Stimmzettel<br />

enthielt, wurden die Stimmzettel fest (geheftet o<strong>der</strong> mit Klebeband) miteinan<strong>der</strong> verbunden<br />

und zu den Stapeln mit den Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben (vgl. 3.4 Buchst. c<br />

o<strong>der</strong> f), gelegt.<br />

3.7 Behandlung <strong>der</strong> blauen Stimmzettel, die zu Bedenken Anlass gaben<br />

(siehe 3.4 Buchst. c und f)<br />

Der Wahlvorsteher zeigte den Beisitzern jeden einzelnen Stimmzettel; <strong>der</strong> Wahlvorstand<br />

fasste darüber Beschluss. Den Grund für die Ungültigkeit bzw. Gültigkeit und den Beschluss,<br />

für welche Wahlkreisliste o<strong>der</strong> welchen Bewerber eine Stimme für gültig erklärt wurde,<br />

vermerkte <strong>der</strong> Wahlvorsteher auf <strong>der</strong> Rückseite des Stimmzettels mit Unterschrift unter<br />

gleichzeitiger Angabe des Abstimmungsverhältnisses.<br />

Die Stimmzettel wurden daraufhin geson<strong>der</strong>t zu den Stimmzettelstapeln mit den gültigen<br />

Stimmen (siehe 3.4 Buchst. a bzw. d) o<strong>der</strong> zu den Stapeln mit den ungültigen Stimmen<br />

(siehe 3.5) gelegt, sodass sie später <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift beigefügt werden konnten.<br />

3.8 Zählen <strong>der</strong> blauen Stimmzettel<br />

3.8.1 Zwei Beisitzer zählten unter Aufsicht des Wahlvorstehers unabhängig voneinan<strong>der</strong> je die<br />

Zahl <strong>der</strong> gültigen Stimmen auf den kleinen Stimmzetteln (C. Erststimme) nach<br />

Wahlkreisvorschlägen und die Zahl <strong>der</strong> ungültigen Stimmen auf den kleinen Stimmzetteln.<br />

Stimmte das zahlenmäßige Ergebnis dieser beiden Zählungen überein, erfolgte <strong>der</strong> Eintrag<br />

in Abschnitt 4.2, stimmte es nicht überein, wurde <strong>der</strong> Zählvorgang wie<strong>der</strong>holt.<br />

3.8.2 In gleicher Weise wurden von zwei Beisitzern unter Aufsicht des Stellvertreters des<br />

Wahlvorstehers je die Zahl <strong>der</strong> gültigen Stimmen auf den großen Stimmzetteln<br />

(D. Zweitstimme), getrennt nach Wahlkreisvorschlägen, und die Zahl <strong>der</strong> ungültigen<br />

Stimmen auf den großen Stimmzetteln gezählt.<br />

Zahl <strong>der</strong><br />

beschlussmäßig<br />

behandelten<br />

kleinen __________<br />

großen __________<br />

blauen Stimmzettel<br />

Die Ergebnisse wurden in<br />

Abschnitt 4.2 unter D 1, D<br />

2 usw., C, Spalte<br />

Erststimmen, eingetragen.<br />

Die Ergebnisse wurden in<br />

Abschnitt 4.2 unter D 1, D<br />

2 usw., C, Spalte<br />

Zweitstimmen,<br />

eingetragen.<br />

3.8.3 Beim Zählen <strong>der</strong> ungültigen Stimmen wurde leere blaue Stimmzettelumschläge als zwei<br />

ungültige Stimmen (eine als ungültige Erststimme und eine als ungültige Zweitstimme)<br />

gewertet. Enthielt <strong>der</strong> Stimmzettelumschlag nur einen blauen Stimmzettel, so wurde dies als<br />

eine ungültige Stimme - hinsichtlich des fehlenden Stimmzettels - gewertet.<br />

3.9 Erste Schnellmeldung<br />

Für die Erste Schnellmeldung wurden die Ergebnisse aus Abschnitt 4 in den hierfür<br />

vorgesehenen Wahlvordruck übertragen und später mit <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift dem<br />

Beauftragten <strong>der</strong> Gemeinde übergeben (vgl. unten 5.6 Buchst. b; keine telefonische<br />

Meldung).<br />

Ausfüllen des<br />

Wahlvordrucks „Erste<br />

Schnellmeldung“ V3Bz/BV


Seite 5 von 11<br />

3.10 Auszählen <strong>der</strong> großen blauen Stimmzettel nach Bewerbern<br />

Für die Auszählung nach Bewerbern wurden<br />

* zwei Arbeitsgruppen (mit jeweils mindestens drei Mitglie<strong>der</strong>n) gebildet. Die Beisitzer, die<br />

die nach Wahlkreisvorschlägen sortierten Stimmzettel in Verwahrung hatten, übergaben<br />

die einzelnen Stapel in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Wahlkreisvorschläge auf dem Stimmzettel<br />

nacheinan<strong>der</strong> zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum an<strong>der</strong>en Teil seinem Stellvertreter.<br />

* drei Arbeitsgruppen (mit jeweils mindestens drei Mitglie<strong>der</strong>n) gebildet. Die Beisitzer, die<br />

die nach Wahlkreisvorschlägen sortierten Stimmzettel in Verwahrung hatten, übergaben<br />

die einzelnen Stapel in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Wahlkreisvorschläge auf dem Stimmzettel<br />

nacheinan<strong>der</strong> zu je einem Teil dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und dem<br />

Schriftführer.<br />

Hierauf sagten diese für jeden einzelnen Stimmzettel getrennt an, für welchen Bewerber aus<br />

den Wahlkreislisten o<strong>der</strong> für welche Wahlkreisliste ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en<br />

Bewerbers o<strong>der</strong> durch Kennzeichnung mehrerer Bewerber die Stimme abgegeben wurde.<br />

Jeweils ein Beisitzer o<strong>der</strong> eine Hilfskraft vermerkte die angesagte Stimmabgabe sofort in <strong>der</strong><br />

Zählliste für den betreffenden Wahlkreisvorschlag und wie<strong>der</strong>holte den Aufruf. Jeweils ein<br />

weiterer Beisitzer überwachte die ordnungsgemäße Führung <strong>der</strong> Zählliste.<br />

Die für jeden Wahlkreisvorschlag in Abschnitt 4.2 F in <strong>der</strong> Zeile „Zweitstimmen insgesamt“<br />

jeweils vermerkte Zahl stimmt mit <strong>der</strong> entsprechenden Zahl im Abschnitt 4.2 D, Spalte<br />

„Zweitstimmen“ überein. Stimmten die Zahlen nicht überein, so wurde <strong>der</strong><br />

Auszählungsvorgang wie<strong>der</strong>holt.<br />

Übertrag <strong>der</strong> Zahlen aus<br />

den Zähllisten in Abschnitt<br />

4.2 F<br />

Vergleich <strong>der</strong><br />

Zweitstimmenzahlen von<br />

Abschnitt 4.2 F mit<br />

Abschnitt 4.2 D 1, D 2 usw.<br />

3.11 Feststellung des Ergebnisses des Briefwahlvorstands<br />

Das in Abschnitt 4 enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das endgültige<br />

Briefwahlergebnis festgestellt und vom Wahlvorsteher im Auszählungsraum mündlich<br />

bekannt gegeben. Für die Zahlen nach „noch 4.2 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für<br />

die einzelnen Bewerber“ kann auf die Nie<strong>der</strong>schrift verwiesen werden.


Seite 6 von 11<br />

4. Wahlergebnis<br />

Kennbuchstabe Bezeichnung Anzahl<br />

4.1 WÄHLER (siehe 3.2)<br />

B<br />

Wähler<br />

07<br />

4.2 STIMMEN (siehe 3.8 und 3.10)<br />

Nr.<br />

Wahlkreisvorschlag<br />

Kurzbezeichnung <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe<br />

Erststimmen<br />

Zweitstimmen<br />

D 1 1 CSU<br />

11 41<br />

D 2 2 SPD<br />

12 42<br />

D 3 3 FREIE WÄHLER<br />

43<br />

D 4 4 GRÜNE<br />

14 44<br />

D 5 5 FDP<br />

15 45<br />

D 6 6 DIE LINKE<br />

16 46<br />

D 7 7 ÖDP<br />

17 47<br />

D 8 8 REP<br />

18 48<br />

D 9 9 NPD<br />

19 49<br />

D 10 10 BP<br />

20 50<br />

D 11 11 PIRATEN<br />

21 51<br />

D<br />

Gültige Stimmen zusammen (D 1 + D 2 usw.)<br />

30 60<br />

C<br />

Ungültige Stimmen (ohne Zahl <strong>der</strong> zurückgewiesenen Wahlbriefe nach Nr. 2.5.2)<br />

31<br />

61<br />

E<br />

Abgegebene Stimmen zusammen (D + C)<br />

32<br />

62


Seite 7 von 11<br />

noch 4.2 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für die einzelnen Bewerber<br />

Ordnungsnummer<br />

Zweitstimmen<br />

Ordnungsnummer<br />

Ordnungsnummer<br />

Ordnungsnummer<br />

Zweitstimmen<br />

Zweitstimmen<br />

Zweitstimmen<br />

1 2 3 4<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 1<br />

(Kurzbezeichnung: CSU)<br />

108 113<br />

100 *<br />

104 109 114<br />

Summe aus<br />

101 105 110 116<br />

Sp. 1:<br />

102 106 111 117<br />

Sp. 2:<br />

103 107 112 118<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 1,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 2<br />

(Kurzbezeichnung: SPD)<br />

209 214<br />

200 *<br />

204 210 215<br />

Summe aus<br />

201 205 211 216<br />

Sp. 1:<br />

202 207 212 217<br />

Sp. 2:<br />

203 208 213 218<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 2,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 3<br />

(Kurzbezeichnung: FREIE WÄHLER)<br />

308 313<br />

300 *<br />

304 309 314<br />

Summe aus<br />

301 305 310 315<br />

Sp. 1:<br />

302 306 311 316<br />

Sp. 2:<br />

303 307 312 0<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 3,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 4<br />

(Kurzbezeichnung: GRÜNE)<br />

409 414<br />

400 *<br />

404 410 415<br />

Summe aus<br />

401 405 411 416<br />

Sp. 1:<br />

402 406 412 417<br />

Sp. 2:<br />

403 407 413 418<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

) * ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 4,<br />

Spalte Zweitstimmen


Seite 8 von 11<br />

noch 4.2 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für die einzelnen Bewerber<br />

Ordnungsnummer<br />

Zweitstimmen<br />

Ordnungsnummer<br />

Ordnungsnummer<br />

Ordnungsnummer<br />

Zweitstimmen<br />

Zweitstimmen<br />

Zweitstimmen<br />

1 2 3 4<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 5<br />

(Kurzbezeichnung: FDP)<br />

509 514<br />

500 *<br />

504 510 515<br />

Summe aus<br />

501 505 511 516<br />

Sp. 1:<br />

502 506 512 517<br />

Sp. 2:<br />

503 508 513 518<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 5,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 6<br />

(Kurzbezeichnung: DIE LINKE)<br />

606 0<br />

600 *<br />

603 607 0<br />

Summe aus<br />

601 604 608 0<br />

Sp. 1:<br />

602 605 0 0<br />

Sp. 2:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 3:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 6,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 7<br />

(Kurzbezeichnung: ÖDP)<br />

709 714<br />

700 *<br />

705 710 715<br />

Summe aus<br />

702 706 711 716<br />

Sp. 1:<br />

703 707 712 717<br />

Sp. 2:<br />

704 708 713 718<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 7,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 8<br />

(Kurzbezeichnung: REP)<br />

800 *<br />

806 810<br />

803 807 811<br />

Summe aus<br />

Sp. 1:<br />

801 804 808 0<br />

802 805 809 0<br />

Sp. 2:<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 8,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 9<br />

(Kurzbezeichnung: NPD)<br />

909 914<br />

900 *<br />

904 910 915<br />

Summe aus<br />

901 905 911 916<br />

Sp. 1:<br />

902 907 912 0<br />

Sp. 2:<br />

903 908 913 0<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

) * ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 9,<br />

Spalte Zweitstimmen


Seite 9 von 11<br />

noch 4.2 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für die einzelnen Bewerber<br />

Ordnungsnummer<br />

Zweitstimmen<br />

Ordnungsnummer<br />

Ordnungsnummer<br />

Ordnungsnummer<br />

Zweitstimmen<br />

Zweitstimmen<br />

Zweitstimmen<br />

1 2 3 4<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 10<br />

(Kurzbezeichnung: BP)<br />

1009 1014<br />

1000 *<br />

1004 1010 1015<br />

Summe aus<br />

1001 1005 1011 1016<br />

Sp. 1:<br />

1002 1006 1012 1017<br />

Sp. 2:<br />

1003 1008 1013 1018<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

*)<br />

ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 10,<br />

Spalte Zweitstimmen<br />

Wahlkreisvorschlag Nr. 11<br />

(Kurzbezeichnung: PIRATEN)<br />

1100 *<br />

1107 1111<br />

1103 1108 1112<br />

Summe aus<br />

Sp. 1:<br />

1101 1104 1109 1113<br />

1102 1106 1110 0<br />

Sp. 2:<br />

Sp. 3:<br />

zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />

) * ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />

o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />

Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />

x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 11,<br />

Spalte Zweitstimmen


Seite 10 von 11<br />

5. Abschluss<br />

5.1 Beson<strong>der</strong>e Vorfälle<br />

* Während des Wahlgeschäfts ereigneten sich keine beson<strong>der</strong>en Vorfälle.<br />

* Soweit sich beson<strong>der</strong>e Vorfälle ereigneten, wurden Nie<strong>der</strong>schriften angefertigt und als<br />

Anlagen beigefügt.<br />

Anlagen Nr.: ________<br />

5.2 Anwesenheit des Wahlvorstands<br />

Während <strong>der</strong> Zulassung o<strong>der</strong> Zurückweisung <strong>der</strong> Wahlbriefe waren immer mindestens drei,<br />

während <strong>der</strong> Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses mindestens fünf<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands, darunter <strong>der</strong> Wahlvorsteher und <strong>der</strong> Schriftführer o<strong>der</strong> ihre<br />

Stellvertreter, anwesend.<br />

5.3 Öffentlichkeit des Wahlgeschäfts<br />

Die Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses<br />

waren öffentlich.<br />

5.4 Unterschriften <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands<br />

5.4.1 Vorstehende Nie<strong>der</strong>schrift wurde vom Schriftführer vorgelesen und von allen Mitglie<strong>der</strong>n<br />

des Wahlvorstands durch ihre Unterschrift genehmigt.<br />

1. Der Wahlvorsteher<br />

_________________________<br />

2. Der Stellvertreter<br />

_________________________<br />

3. Der Schriftführer<br />

_________________________<br />

Die übrigen Beisitzer<br />

4. ____________________________________<br />

5. ____________________________________<br />

6. ____________________________________<br />

7. ____________________________________<br />

8. ____________________________________<br />

9. ____________________________________<br />

10. ____________________________________<br />

11. ____________________________________<br />

Unterschriften <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Wahlvorstands<br />

5.4.2 Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstands<br />

_________________________________________________________________________<br />

(Vor- und Familienname)<br />

verweigerte(n) die Unterschrift unter <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift, weil<br />

_________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________<br />

(Angabe <strong>der</strong> Gründe)


Seite 11 von 11<br />

5.5 Ordnen und Verpacken <strong>der</strong> Wahlunterlagen<br />

Nach Schluss des Wahlgeschäfts verpackte und verschnürte <strong>der</strong> Wahlvorsteher je für sich die<br />

folgenden blauen Unterlagen, die nicht dieser Wahlnie<strong>der</strong>schrift als Anlagen beigefügt sind:<br />

a) die kleinen Stimmzettel mit gültigen Stimmen<br />

(C. Erststimme), geordnet nach Wahlkreisvorschlägen,<br />

b) die großen Stimmzettel mit gültigen Stimmen<br />

(D. Zweitstimme), geordnet nach Wahlkreisvorschlägen,<br />

c) die ungekennzeichneten kleinen Stimmzettel,<br />

d) die ungekennzeichneten großen Stimmzettel,<br />

e) die durchnummerierten Stimmzettelumschläge, bei denen <strong>der</strong> Vermerk „kleiner blauer<br />

Stimmzettel fehlt“, „großer blauer Stimmzettel fehlt“ o<strong>der</strong> „leer“ angebracht ist,<br />

Die Pakete wurden versiegelt und jeweils mit dem Namen <strong>der</strong> Gemeinde, <strong>der</strong> Nummer des<br />

Briefwahlvorstands und <strong>der</strong> Inhaltsangabe versehen.<br />

5.6 Übergabe <strong>der</strong> Wahlverhandlungen<br />

Dem Beauftragten <strong>der</strong> Gemeinde wurden übergeben:<br />

Übergabe:<br />

a) diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit Anlagen (beschlussmäßig behandelte blaue Stimmzettel,<br />

Zähllisten, evtl. Nie<strong>der</strong>schriften über beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse) mit dem dafür<br />

vorgesehenen Versandvordruck V8a Bz bzw. in <strong>der</strong> Versandtasche T8a Bz,<br />

Tag:<br />

Uhrzeit:<br />

_____________<br />

_____________<br />

b) die Schnellmeldung V3 Bz/BV,<br />

c) die Pakete, wie unter 5.5 beschrieben,<br />

d) die (leeren) blauen Stimmzettelumschläge, die nicht <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift beigelegt<br />

werden.<br />

Ordnungsgemäß übergeben vom<br />

Wahlvorsteher:<br />

Vom Beauftragten nach Prüfung auf<br />

Vollständigkeit übernommen:<br />

_________________________<br />

(Unterschrift)<br />

_________________________<br />

(Unterschrift)


Stimmbezirk (Name o<strong>der</strong> Nummer)<br />

Regierungsbezirk<br />

Nie<strong>der</strong>bayern<br />

Stimmkreis<br />

203 Kelheim<br />

<strong>Markt</strong><br />

116 <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

Landkreis<br />

273 Kelheim<br />

WAHLNIEDERSCHRIFT/Urnenwahl<br />

für die VOLKSENTSCHEIDE<br />

am 15.09.2013<br />

o Allgemeiner Stimmbezirk<br />

o Son<strong>der</strong>stimmbezirk<br />

o Stimmbezirk mit beweglichem Wahlvorstand<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen ý o<strong>der</strong> in Druckbuchstaben<br />

ausfüllen<br />

Diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift ist unter Nr. 5.4.1 von allen Mitglie<strong>der</strong>n<br />

des Wahlvorstands zu unterschreiben.<br />

1.<br />

Wahlvorstand<br />

Zur Abstimmung über die Volksentscheide waren vom Wahlvorstand erschienen :<br />

Familienname<br />

Vorname<br />

Funktion<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

10.<br />

11.<br />

als Wahlvorsteher/in<br />

als stellv. Wahlvorsteher/in<br />

als Schriftführer/in<br />

als stellv. Schriftführer/in<br />

als Beisitzer/in<br />

als Beisitzer/in<br />

als Beisitzer/in<br />

als Beisitzer/in<br />

als Beisitzer/in<br />

als Beisitzer/in<br />

als Beisitzer/in<br />

An Stelle <strong>der</strong> nicht erschienen o<strong>der</strong> ausgefallenen Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands ernannte <strong>der</strong> Wahlvorsteher die<br />

folgenden Stimmberechtigten zu Mitglie<strong>der</strong>n des Wahlvorstands:<br />

Familienname Vorname Funktion<br />

Uhrzeit<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

Als Hilfskräfte waren zugezogen:<br />

Familienname Vorname Aufgabe<br />

1.<br />

2.<br />

3.


Seite 2 von 10<br />

2. Wahlhandlung<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Ausführungen zur Wahlhandlung siehe 2.1 bis 2.6 <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift<br />

Landtagswahl V 1.<br />

3. Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses<br />

3.1 Vorbereitung<br />

Die Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses für die Volksentscheide<br />

wurde unmittelbar nach Feststellung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Landtagswahl und <strong>der</strong> Bezirkswahl<br />

ohne Unterbrechung unter <strong>der</strong> Leitung des Wahlvorstehers bzw. dessen Stellvertreters<br />

vorgenommen.<br />

Der Wahlvorsteher öffnete zunächst die Wahlurne und entnahm daraus die gelben<br />

Stimmzettel. Sie wurden ggf. mit dem Inhalt <strong>der</strong> Wahlurne(n) des (<strong>der</strong>) beweglichen<br />

Wahlvorstands (Wahlvorstände) vermischt. Der Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die<br />

Wahlurne(n) leer war(en).<br />

3.2 Stimmberechtigte<br />

Der Schriftführer übertrug aus <strong>der</strong> - ggf. berichtigten - Abschlussbeurkundung des<br />

Wählerverzeichnisses die Zahl <strong>der</strong> Stimmberechtigten in Abschnitt 4.1 dieser<br />

Wahlnie<strong>der</strong>schrift unter Kennbuchstaben A 1 , A 2 und A 1 + A 2 .<br />

3.3 Ermittlung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler<br />

Zunächst wurden die gelben Stimmzettel ungeöffnet gezählt.<br />

Eintrag in Abschnitt 4.1<br />

unter A 1, A 2<br />

und A 1 + A 2<br />

a) Die Zählung ergab<br />

gelbe Stimmzettel<br />

(=Wähler B)<br />

Der Schriftführer zählte anhand <strong>der</strong> Stimmabgabevermerke die Wähler<br />

b) im Wählerverzeichnis (Spalte VE),<br />

c) bei den eingenommenen Wahlscheinen* (Kästchen VE),<br />

d) insgesamt (Zeilen b + c).<br />

Wähler<br />

Kennbuchstabe<br />

= B1<br />

= B2<br />

= B<br />

}<br />

}<br />

}<br />

Diese Zahlen wurden<br />

in Abschnitt 4.2 unter<br />

B1 , B2 und B<br />

übertragen.<br />

*(ohne Wahlscheine zurückgewiesener Wähler)<br />

Die Gesamtzahl d) stimmte mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> gelben Stimmzettel<br />

unter a)<br />

* überein<br />

* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />

____________________________________________________<br />

____________________________________________________<br />

3.4 Auswertung <strong>der</strong> gelben Stimmzettel<br />

Für die Auswertung wurden unter <strong>der</strong> Aufsicht des Wahlvorstehers Arbeitsgruppen<br />

bestehend aus jeweils mindestens 2 Mitglie<strong>der</strong>n gebildet. Mehrere Beisitzer entfalteten die<br />

gelben Stimmzettel und übergaben sie zu annähernd gleichen Teilen den Arbeitsgruppen.<br />

Die Auswertung <strong>der</strong> 5 Volksentscheide erfolgte getrennt nacheinan<strong>der</strong>. Alle<br />

Arbeitsgruppen werteten jeweils gleichzeitig denselben Volksentscheid (VE) aus, wobei <strong>der</strong><br />

Schriftführer die ermittelten Teilergebnisse <strong>der</strong> einzelnen Arbeitsgruppen aufsummierte. Mit<br />

<strong>der</strong> Auswertung des jeweils nächsten VE wurde in allen Arbeitsgruppen auf Weisung des<br />

Wahlvorstehers gleichzeitig und immer erst dann begonnen, sobald die ermittelten Zahlen<br />

für den jeweils vorangegangenen VE kontrolliert waren


Seite 3 von 10<br />

3.4.1 Volksentscheid 1 (VE 1)<br />

Auf Weisung des Wahlvorstehers bildete jede Arbeitsgruppe zunächst nur bezüglich VE 1<br />

nachfolgende Stimmzettelstapel, die sie unter ihrer Aufsicht behielten. Bei <strong>der</strong><br />

Stapelbildung achteten die Arbeitsgruppen beson<strong>der</strong>s darauf, dass auch<br />

Kennzeichnungen bei einem an<strong>der</strong>en VE Anlass zu Bedenken für VE 1 geben konnten<br />

(z.B. Zusätze o<strong>der</strong> Vorbehalte, die sich auf alle o<strong>der</strong> bestimmte VE bezogen).<br />

a) Stimmzettel mit einer gültigen Ja-Stimme für VE 1,<br />

b) Stimmzettel mit einer gültigen Nein-Stimme für VE 1,<br />

c) Stimmzettel, die für VE 1 keine Kennzeichnung enthielten,<br />

d )Stimmzettel, die für VE 1 Anlass zu Bedenken gaben;<br />

3.4.1.1 Behandlung <strong>der</strong> hinsichtlich VE 1 ungekennzeichneten gelben Stimmzettel (siehe<br />

3.4.1 Buchst. c))<br />

Der Wahlvorsteher prüfte die Stapel je<strong>der</strong> Arbeitsgruppe mit den hinsichtlich VE 1<br />

ungekennzeichneten gelben Stimmzetteln, die ihm hierzu von dem jeweiligen Beisitzer<br />

<strong>der</strong> Arbeitsgruppe, <strong>der</strong> sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der Wahlvorsteher<br />

sagte jeweils an, dass die Stimme für VE 1 ungültig ist und übergab sie <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Arbeitsgruppe, die sie auf einen geson<strong>der</strong>ten Stapel für ungültige Stimmen legte.<br />

3.4.1.2 Behandlung <strong>der</strong> gelben Stimmzettel, die hinsichtlich VE 1 Anlass zu Bedenken<br />

gaben (siehe 3.4.1 Buchst. d))<br />

V O L K S E N T S C H E I D 1<br />

Der Wahlvorsteher prüfte nacheinan<strong>der</strong> den entsprechenden Stapel je<strong>der</strong> Arbeitsgruppe<br />

und zeigte allen Beisitzern jeden einzelnen Stimmzettel; <strong>der</strong> gesamte Wahlvorstand<br />

fasste darüber Beschluss. Den Grund für die Ungültigkeit bzw. Gültigkeit und den<br />

Beschluss, ob eine gültige Ja-Stimme o<strong>der</strong> eine gültige Nein-Stimme für VE 1 vorlag,<br />

vermerkte <strong>der</strong> Wahlvorsteher auf <strong>der</strong> Rückseite des Stimmzettels mit Unterschrift unter<br />

gleichzeitiger Angabe des Abstimmungsverhältnisses.<br />

Die Stimmzettel wurden daraufhin bei <strong>der</strong> entsprechenden Arbeitsgruppe, aus <strong>der</strong> sie<br />

stammten, getrennt zu den Stapeln mit den für VE 1 gültigen Ja-Stimmen o<strong>der</strong><br />

Nein-Stimmen (siehe 3.4.1 Buchst. a) o<strong>der</strong> b)) o<strong>der</strong> zu den Stapeln mit den ungültigen<br />

Stimmen (siehe 3.4.1.1) gelegt. Die beschlussmäßig behandelten Stimmzettel wurden<br />

später <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift beigefügt.<br />

3.4.1.3 Zählen <strong>der</strong> Stimmen für VE 1<br />

Zwei Beisitzer je Arbeitsgruppe zählten unter Aufsicht des Wahlvorstehers unabhängig<br />

voneinan<strong>der</strong> je die Zahl <strong>der</strong> gültigen Stimmen für den VE 1 nach Ja- und Nein-Stimmen<br />

sowie die Zahl <strong>der</strong> ungültigen Stimmen. Stimmte das zahlenmäßige Ergebnis dieser<br />

beiden Zählungen überein, erfolgte die Meldung an den Schriftführer; stimmte es nicht<br />

überein, wurde <strong>der</strong> Zählvorgang wie<strong>der</strong>holt. Der Schriftführer bildete für VE 1 die<br />

Summen aus den einzelnen Meldungen <strong>der</strong> Arbeitsgruppen und trug sie in Abschnitt 4.3.1<br />

unter K1, K2 und K4 ein.<br />

Die Ergebnisse wurden<br />

in Abschnitt 4.3.1 unter<br />

K1, K2 und K4<br />

eingetragen.<br />

3.4.1.4 Kontrolle für VE 1<br />

Die Gesamtzahl (K3 + K4 = K) <strong>der</strong> für VE 1 abgegebenen gültigen und ungültigen<br />

Stimmen in Abschnitt 4.3.1 stimmte mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler für die Volksentscheide<br />

insgesamt (B) in Abschnitt 4.2<br />

* überein (K = B)<br />

* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />

____________________________________________________<br />

____________________________________________________<br />

____________________________________________________


Seite 4 von 10<br />

3.4.2 Volksentscheid 2 (VE 2)<br />

Nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten für VE 1 ordneten die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Arbeitsgruppen<br />

die ihnen übergebenen Stimmzettel neu und bildeten bezüglich VE 2 Stimmzettelstapel<br />

entsprechend 3.4.1.<br />

3.4.2.1 Behandlung <strong>der</strong> hinsichtlich VE 2 ungekennzeichneten gelben Stimmzettel<br />

Siehe Ausführungen zu 3.4.1.1<br />

V O L K S E N T S C H E I D 2<br />

3.4.2.2 Behandlung <strong>der</strong> gelben Stimmzettel, die hinsichtlich VE 2 Anlass zu Bedenken gaben<br />

Siehe Ausführungen zu 3.4.1.2<br />

3.4.2.3 Zählen <strong>der</strong> Stimmen für VE 2<br />

Siehe Ausführungen zu 3.4.1.3<br />

3.4.2.4 Kontrolle für VE 2<br />

Die Gesamtzahl (L3 + L4 = L) <strong>der</strong> für VE 2 abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmen<br />

in Abschnitt 4.3.2 stimmte mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler für die Volksentscheide insgesamt (B) in<br />

Abschnitt 4.2<br />

* überein (L = B)<br />

* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />

____________________________________________________<br />

____________________________________________________<br />

____________________________________________________<br />

3.4.3 Volksentscheid 3 (VE 3)<br />

Nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten für VE 2 ordneten die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Arbeitsgruppen<br />

die ihnen übergebenen Stimmzettel neu und bildeten bezüglich VE 3 Stimmzettelstapel<br />

entsprechend 3.4.1.<br />

Die Ergebnisse wurden<br />

in Abschnitt 4.3.2 unter<br />

L1, L2 und L4<br />

eingetragen.<br />

3.4.3.1 Behandlung <strong>der</strong> hinsichtlich VE 3 ungekennzeichneten gelben Stimmzettel<br />

Siehe Ausführungen zu 3.4.1.1<br />

V O L K S E N T S C H E I D 3<br />

3.4.3.2 Behandlung <strong>der</strong> gelben Stimmzettel, die hinsichtlich VE 3 Anlass zu Bedenken gaben<br />

Siehe Ausführungen zu 3.4.1.2<br />

3.4.3.3 Zählen <strong>der</strong> Stimmen für VE 3<br />

Siehe Ausführungen zu 3.4.1.3<br />

3.4.3.4 Kontrolle für VE 3<br />

Die Gesamtzahl (M3 + M4 = M) <strong>der</strong> für VE 3 abgegebenen gültigen und ungültigen<br />

Stimmen in Abschnitt 4.3.3 stimmte mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler für die Volksentscheide<br />

insgesamt (B) in Abschnitt 4.2<br />

* überein (M = B)<br />

* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />

____________________________________________________<br />

____________________________________________________<br />

____________________________________________________<br />

Die Ergebnisse wurden<br />

in Abschnitt 4.3.3 unter<br />

M1, M2 und M4<br />

eingetragen.


Seite 5 von 10<br />

3.4.4 Volksentscheid 4 (VE 4)<br />

Nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten für VE 3 ordneten die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Arbeitsgruppen<br />

die ihnen übergebenen Stimmzettel neu und bildeten bezüglich VE 4 Stimmzettelstapel<br />

entsprechend 3.4.1.<br />

3.4.4.1 Behandlung <strong>der</strong> hinsichtlich VE 4 ungekennzeichneten gelben Stimmzettel<br />

Siehe Ausführungen zu 3.4.1.1<br />

V O L K S E N T S C H E I D 4<br />

3.4.4.2 Behandlung <strong>der</strong> gelben Stimmzettel, die hinsichtlich VE 4 Anlass zu Bedenken gaben<br />

Siehe Ausführungen zu 3.4.1.2<br />

3.4.4.3 Zählen <strong>der</strong> Stimmen für VE 4<br />

Siehe Ausführungen zu 3.4.1.3<br />

3.4.4.4 Kontrolle für VE 4<br />

Die Gesamtzahl (N3 + N4 = N) <strong>der</strong> für VE 4 abgegebenen gültigen und ungültigen<br />

Stimmen in Abschnitt 4.3.4 stimmte mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler für die Volksentscheide<br />

insgesamt (B) in Abschnitt 4.2<br />

* überein (N = B)<br />

* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />

____________________________________________________<br />

____________________________________________________<br />

____________________________________________________<br />

3.4.5 Volksentscheid 5 (VE 5)<br />

Nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten für VE 4 ordneten die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Arbeitsgruppen<br />

die ihnen übergebenen Stimmzettel neu und bildeten bezüglich VE 5 Stimmzettelstapel<br />

entsprechend 3.4.1.<br />

Die Ergebnisse wurden<br />

in Abschnitt 4.3.4 unter<br />

N1, N2 und N4<br />

eingetragen.<br />

3.4.5.1 Behandlung <strong>der</strong> hinsichtlich VE 5 ungekennzeichneten gelben Stimmzettel<br />

Siehe Ausführungen zu 3.4.1.1<br />

V O L K S E N T S C H E I D 5<br />

3.4.5.2 Behandlung <strong>der</strong> gelben Stimmzettel, die hinsichtlich VE 5 Anlass zu Bedenken gaben<br />

Siehe Ausführungen zu 3.4.1.2<br />

3.4.5.3 Zählen <strong>der</strong> Stimmen für VE 5<br />

Siehe Ausführungen zu 3.4.1.3<br />

3.4.5.4 Kontrolle für VE 5<br />

Die Gesamtzahl (O3 + O4 = O) <strong>der</strong> für VE 4 abgegebenen gültigen und ungültigen<br />

Stimmen in Abschnitt 4.3.5 stimmte mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler für die Volksentscheide<br />

insgesamt (B) in Abschnitt 4.2<br />

* überein (O = B)<br />

* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />

____________________________________________________<br />

____________________________________________________<br />

____________________________________________________<br />

Die Ergebnisse wurden<br />

in Abschnitt 4.3.5 unter<br />

O1, O2 und O4<br />

eingetragen.


Seite 6 von 10<br />

3.5 Feststellung des Ergebnisses im Stimmbezirk<br />

Das in Abschnitt 4 enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das Ergebnis des<br />

Stimmbezirks festgestellt und vom Wahlvorsteher im Wahlraum mündlich bekannt gegeben.<br />

3.6 Schnellmeldung<br />

Für die Schnellmeldung wurden die Ergebnisse aus Abschnitt 4 in den hierfür vorgesehenen<br />

Wahlvordruck V3 VE/WV übertragen und später mit <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift dem Beauftragten<br />

<strong>der</strong> Gemeinde übergeben (vgl. unten 5.6 Buchst. b; keine telefonische Meldung).<br />

Ausfüllen des<br />

Vordrucks V3 VE/WV


Seite 7 von 10<br />

Bitte nicht ausfüllen<br />

2<br />

0<br />

3<br />

2 7 3 1 1 6<br />

Stimmkreis<br />

1-3<br />

Gemeinde<br />

4-9<br />

Stimmbezirk<br />

10-13<br />

Art<br />

14<br />

4. Abstimmungsergebnis<br />

Kennbuchstabe Bezeichnung Anzahl<br />

4.1 STIMMBERECHTIGTE (siehe 3.2)<br />

A1<br />

A2<br />

A1 + A2<br />

Stimmberechtigte ohne Vermerk „W“ (Wahlschein) lt. Wählerverzeichnis<br />

Stimmberechtigte mit Vermerk „W“ (Wahlschein) lt. Wählerverzeichnis<br />

Stimmberechtigte zusammen<br />

01<br />

02<br />

04<br />

4.2 WÄHLER für die Volksentscheide (siehe 3.3)<br />

B1<br />

B2<br />

B<br />

Wähler laut Wählerverzeichnis<br />

Wähler mit Wahlschein<br />

Wähler zusammen (B1 + B2)<br />

05<br />

06<br />

07


Seite 8 von 10<br />

noch 4. Abstimmungsergebnis<br />

4.3 STIMMEN<br />

4.3.1 Stimmen für Volksentscheid 1 (siehe 3.4.1.3)<br />

K1<br />

K2<br />

K3 (K1 + K2)<br />

K4<br />

K (K3 + K4)<br />

Gültige Ja-Stimmen<br />

Gültige Nein-Stimmen<br />

Gültige Stimmen insgesamt<br />

Ungültige Stimmen<br />

Abgegebene Stimmen insgesamt<br />

30<br />

31<br />

32<br />

33<br />

34<br />

4.3.2 Stimmen für Volksentscheid 2 (siehe 3.4.2.3)<br />

L1<br />

L2<br />

L3 (L1 + L2)<br />

L4<br />

L (L3 + L4)<br />

Gültige Ja-Stimmen<br />

Gültige Nein-Stimmen<br />

Gültige Stimmen insgesamt<br />

Ungültige Stimmen<br />

Abgegebene Stimmen insgesamt<br />

40<br />

41<br />

42<br />

43<br />

44<br />

4.3.3 Stimmen für Volksentscheid 3 (siehe 3.4.3.3)<br />

M1<br />

M2<br />

M3 (M1 + M2)<br />

M4<br />

M (M3 + M4)<br />

Gültige Ja-Stimmen<br />

Gültige Nein-Stimmen<br />

Gültige Stimmen insgesamt<br />

Ungültige Stimmen<br />

Abgegebene Stimmen insgesamt<br />

50<br />

51<br />

52<br />

53<br />

54<br />

4.3.4 Stimmen für Volksentscheid 4 (siehe 3.4.4.3)<br />

N1<br />

N2<br />

N3 (N1 + N2)<br />

N4<br />

N (N3 + N4)<br />

Gültige Ja-Stimmen<br />

Gültige Nein-Stimmen<br />

Gültige Stimmen insgesamt<br />

Ungültige Stimmen<br />

Abgegebene Stimmen insgesamt<br />

60<br />

61<br />

62<br />

63<br />

64<br />

4.3.5 Stimmen für Volksentscheid 5 (siehe 3.4.5.3)<br />

O1<br />

O2<br />

O3 (O1 + O2)<br />

O4<br />

O (O3 + O4)<br />

Gültige Ja-Stimmen<br />

Gültige Nein-Stimmen<br />

Gültige Stimmen insgesamt<br />

Ungültige Stimmen<br />

Abgegebene Stimmen insgesamt<br />

70<br />

71<br />

72<br />

73<br />

74<br />

Übereinstimmung <strong>der</strong> Zahlen unter Buchstaben:<br />

K = L = M = N = O = B


Seite 9 von 10<br />

5. Abschluss<br />

5.1 Beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse<br />

* Während <strong>der</strong> Wahlhandlung ereigneten sich keine beson<strong>der</strong>en<br />

Vorkommnisse.<br />

* Soweit sich beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse ereigneten (z. B. Zurückweisung von Wählern -<br />

§ 45 Abs. 5 o<strong>der</strong> § 48 LWO -, Mitteilung über für ungültig erklärte Wahlscheine - § 25<br />

Abs. 8 Satz 3 LWO -), wurden Nie<strong>der</strong>schriften angefertigt und als Anlagen beigefügt.<br />

Anlage(n) Nr. _______<br />

5.2 Anwesenheit des Wahlvorstands<br />

Während <strong>der</strong> Wahlhandlung waren immer mindestens drei Mitglie<strong>der</strong>, während <strong>der</strong><br />

Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses mindestens fünf Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Wahlvorstands, darunter jeweils <strong>der</strong> Wahlvorsteher und <strong>der</strong> Schriftführer o<strong>der</strong> ihre<br />

Stellvertreter, anwesend.<br />

5.3 Öffentlichkeit <strong>der</strong> Abstimmung<br />

Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses<br />

waren öffentlich.<br />

5.4 Unterschriften <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands<br />

5.4.1 Vorstehende Nie<strong>der</strong>schrift wurde vom Schriftführer vorgelesen und von allen Mitglie<strong>der</strong>n des<br />

Wahlvorstands durch ihre Unterschrift genehmigt.<br />

1. Der Wahlvorsteher<br />

_________________________<br />

2. Der Stellvertreter<br />

_________________________<br />

3. Der Schriftführer<br />

_________________________<br />

Die übrigen Beisitzer (entsprechend <strong>der</strong> Reihenfolge<br />

nach Abschnitt 1)<br />

4. ____________________________________<br />

5. ____________________________________<br />

6. ____________________________________<br />

7. ____________________________________<br />

8. ____________________________________<br />

9. ____________________________________<br />

10. ____________________________________<br />

11. ____________________________________<br />

Unterschriften<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

des Wahlvorstands<br />

5.4.2 Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstands<br />

__________________________________________________________<br />

(Vor- und Familienname)<br />

verweigerte(n) die Unterschrift unter <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift, weil<br />

__________________________________________________________<br />

__________________________________________________________<br />

__________________________________________________________<br />

(Angabe <strong>der</strong> Gründe)


Seite 10 von 10<br />

5.5 Ordnen und Verpacken <strong>der</strong> Abstimmungsunterlagen<br />

Nach Schluss des Abstimmungsgeschäfts verpackte und verschnürte <strong>der</strong> Wahlvorsteher je<br />

für sich alle Stimmzettel und Wahlscheine, die nicht dieser Wahlnie<strong>der</strong>schrift als Anlagen<br />

beigefügt sind:<br />

a) die gültigen und ungültigen gelben Stimmzettel, soweit nicht beschlussmäßig behandelt<br />

ohne beson<strong>der</strong>e Sortierung;<br />

b) die eingenommenen Wahlscheine, die nicht beschlussmäßig behandelt wurden,<br />

c) die unbenützten gelben Stimmzettel.<br />

Die Pakete (außer Paket c)) wurden versiegelt. Jedes Paket wurde mit dem Namen <strong>der</strong><br />

Gemeinde, <strong>der</strong> Nummer des Stimmbezirks und <strong>der</strong> Inhaltsangabe versehen<br />

5.6 Übergabe <strong>der</strong> Abstimmungsunterlagen<br />

Dem Beauftragten <strong>der</strong> Gemeinde wurden übergeben:<br />

Übergabe:<br />

a) diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit Anlagen (evtl. Nie<strong>der</strong>schriften über beson<strong>der</strong>e<br />

Vorkommnisse, beschlussmäßig behandelte gelbe Stimmzettel, beschlussmäßig<br />

behandelte Wahlscheine von nicht zurückgewiesenen Wählern) mit dem<br />

Versandvordruck V8 VE bzw. in <strong>der</strong> Versandtasche T8 VE,<br />

b) die Schnellmeldung V3 VE/WV,<br />

c) das Wählerverzeichnis,<br />

d) die Pakete, wie unter 5.5 beschrieben,<br />

e) die Wahlurnen, ggf. mit Schloss und Schlüssel,<br />

f) die sonst von <strong>der</strong> Gemeinde zur Verfügung gestellten Ausstattungsgegenstände.<br />

Tag:<br />

___________<br />

Uhrzeit: ___________<br />

Ordnungsgemäß übergeben vom<br />

Wahlvorsteher:<br />

Vom Beauftragten nach Prüfung auf<br />

Vollständigkeit übernommen:<br />

_________________________<br />

(Unterschrift)<br />

_________________________<br />

(Unterschrift)


Briefwahlvorstand (Name o<strong>der</strong> Nummer)<br />

Regierungsbezirk<br />

Nie<strong>der</strong>bayern<br />

Stimmkreis<br />

203 Kelheim<br />

<strong>Markt</strong><br />

Für die Gemeinden<br />

(nur ausfüllen, wenn für mehrere Gemeinden ein<br />

gemeinsamer Briefwahlvorstand gebildet wurde)<br />

116 <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />

Landkreis<br />

273 Kelheim<br />

WAHLNIEDERSCHRIFT/Briefwahl<br />

für die VOLKSENTSCHEIDE<br />

am 15.09.2013<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen ý o<strong>der</strong> in Druckbuchstaben<br />

ausfüllen<br />

Diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift ist unter Nr. 5.4.1 von allen Mitglie<strong>der</strong>n<br />

des Briefwahlvorstands zu unterschreiben.<br />

1.<br />

Wahlvorstand<br />

Zur Abstimmung über die Volksentscheide waren vom Briefwahlvorstand erschienen :<br />

Familienname<br />

Vorname<br />

Funktion<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

10.<br />

11.<br />

als Wahlvorsteher/in<br />

als stellv. Wahlvorsteher/in<br />

als Schriftführer/in<br />

als stellv. Schriftführer/in<br />

als Beisitzer/in<br />

als Beisitzer/in<br />

als Beisitzer/in<br />

als Beisitzer/in<br />

als Beisitzer/in<br />

als Beisitzer/in<br />

als Beisitzer/in<br />

An Stelle <strong>der</strong> nicht erschienen o<strong>der</strong> ausgefallenen Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands ernannte <strong>der</strong> Wahlvorsteher die<br />

folgenden Stimmberechtigten zu Mitglie<strong>der</strong>n des Wahlvorstands:<br />

Familienname Vorname Funktion<br />

Uhrzeit<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

Als Hilfskräfte waren zugezogen:<br />

Familienname Vorname Aufgabe<br />

1.<br />

2.<br />

3.


Seite 2 von 10<br />

2. Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Ausführungen zur Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe siehe 2.1 bis 2.4 <strong>der</strong><br />

Wahlnie<strong>der</strong>schrift V1a Landtagswahl.<br />

2.5 Zurückweisung und Zulassung von Wahlbriefen<br />

2.5.1 * Es wurden gegen keinen Wahlbrief Bedenken erhoben.<br />

* Es wurden gegen insgesamt _________ Wahlbriefe Bedenken erhoben.<br />

2.5.1.1 Davon wurden durch Beschluss des Wahlvorstands zurückgewiesen<br />

_____ Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein o<strong>der</strong> kein gültiger Wahlschein<br />

beigelegen ist,<br />

_____ Wahlbriefe, weil <strong>der</strong> Wähler o<strong>der</strong> die Hilfsperson die vorgeschriebene Versicherung<br />

an Eides statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein nicht unterschrieben hat,<br />

_____ Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein gelber Stimmzettelumschlag beigefügt<br />

war,<br />

_____ Wahlbriefe, weil we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wahlbriefumschlag noch <strong>der</strong> gelbe Stimmzettelumschlag<br />

verschlossen war,<br />

_____ Wahlbriefe, weil <strong>der</strong> Wahlbriefumschlag mehrere gelbe Stimmzettelumschläge, aber<br />

nicht die gleiche Anzahl gültiger und mit <strong>der</strong> vorgeschriebenen Versicherung an<br />

Eides statt versehener Wahlscheine enthalten hat,<br />

_____ Wahlbriefe, weil kein amtlicher gelber Stimmzettelumschlag benutzt worden war,<br />

_____ Wahlbriefe, weil ein gelber Stimmzettelumschlag benutzt worden war, <strong>der</strong><br />

offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen<br />

abwich o<strong>der</strong> einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthalten hat.<br />

_____ Wahlbriefe insgesamt.<br />

Wahlbriefe Nr.<br />

bis Nr.<br />

Wahlbriefe Nr.<br />

bis Nr.<br />

Wahlbriefe Nr.<br />

bis Nr.<br />

Wahlbriefe Nr.<br />

bis Nr.<br />

Wahlbriefe Nr.<br />

bis Nr.<br />

Wahlbriefe Nr.<br />

bis Nr.<br />

Wahlbriefe Nr.<br />

bis Nr.<br />

______<br />

______<br />

______<br />

______<br />

______<br />

______<br />

______<br />

______<br />

______<br />

______<br />

______<br />

______<br />

______<br />

______<br />

2.5.1.2 Davon wurden durch Beschluss des Wahlvorstands __________ Wahlbriefe zugelassen<br />

und entsprechend 2.4.1 Sätze 2 und 3 behandelt. War Anlass <strong>der</strong> Beschlussfassung <strong>der</strong><br />

Wahlschein, wurde dieser <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift beigefügt.<br />

2.5.2 Die zurückgewiesenen Wahlbriefe nach 2.5.1.1 wurden<br />

samt Inhalt ausgeson<strong>der</strong>t,<br />

mit einem Vermerk über den Zurückweisungsgrund versehen,<br />

wie<strong>der</strong> verschlossen,<br />

fortlaufend nummeriert,<br />

von einem Beisitzer in Verwahrung genommen und später <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift beigefügt.<br />

Die Zahl <strong>der</strong> zurückgewiesenen Wahlbriefe ist nicht unter Abschnitt 4.1 Kennbuchstabe B<br />

„Wähler“ o<strong>der</strong> unter Abschnitt 4.2.1, 4.2.2, 4.2.3, 4.2.4 und 4.2.5 Kennbuchstaben K4, L4,<br />

M4, N4 und O4 „ungültige Stimmen“ einzutragen.<br />

3. Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses<br />

3.1 Vorbereitung<br />

Nachdem alle nicht beanstandeten gelben Stimmzettelumschläge ungeöffnet in die<br />

Wahlurne gelegt und die ggf. von <strong>der</strong> Gemeinde gemäß 2.4.2 <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift V1a<br />

Landtagswahl überbrachten Wahlbriefe verarbeitet worden waren, öffnete <strong>der</strong><br />

Wahlvorsteher um die Wahlurne und entnahm daraus die gelben Stimmzettelumschläge. Er<br />

überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war.<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Öffnung<br />

<strong>der</strong> Wahlurne<br />

____ Uhr ____ Minuten


Seite 3 von 10<br />

Bitte nicht ausfüllen<br />

3.2 Ermittlung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler<br />

2 0 3<br />

Stimmkreis<br />

1-3<br />

2 7 3 1 1 6<br />

Gemeinde<br />

4-9<br />

Stimmbezirk<br />

10-13<br />

3.2.1 Die gelben Stimmzettelumschläge wurden ungeöffnet gezählt. Die Zä hlung<br />

ergab<br />

Stimmzettelumschl äge.<br />

Übertrag dieser Zahl inAbschnitt 4.1<br />

unter B Wähler für die VE<br />

3.2.2 Die Stimmabgabevermerke auf den Wahlscheinen<br />

(Kästchen VE) wurden gezählt . Die Zählung ergab<br />

für die Gemeinde<br />

für die Gemeinde<br />

für die Gemeinde<br />

für die Gemeinde<br />

Bitte nicht ausfüllen<br />

Gemeinde<br />

Bitte ausfüllen<br />

Stimmabgabevermerke<br />

Anzahl<br />

14 - 16 17 - 20<br />

3.3 Kontrolle<br />

Stimmabgabevermerke<br />

insgesamt<br />

Die Zahl für die gelben Stimmzettelumschläge (3.2.1) stimmt mit <strong>der</strong> Zahl für die Stim m-<br />

abgabevermerke (3.2.2 )<br />

o überein,<br />

o aus folgenden Gründen nicht überein:<br />

3.4 Öffnen <strong>der</strong> gelben Stimmzettelumschläge, Entnahme und Auswertung <strong>der</strong> gelben<br />

Stimmzettel<br />

Für die Auswertung wurden unter <strong>der</strong> Leitung des Wahlvorstehers Arbeitsgruppen<br />

bestehend aus jeweils mindestens 2 Mitglie<strong>der</strong>n gebildet. Mehrere Beisitzer öffneten unter<br />

Aufsicht des Wahlvorstehers die gelben Stimmzettelumschläge, entnahmen die gelben<br />

Stimmzettel, entfalteten sie und übergaben sie zu annähernd gleichen Teilen den<br />

Arbeitsgruppen.<br />

Dabei wurden Stimmzettelumschläge, die keinen Stimmzettel enthielten, mit dem Vermerk<br />

„leer“ versehen. Enthielt ein Stimmzettelumschlag mehrere gelbe Stimmzettel, wurden diese<br />

Stimmzettel fest (geheftet o<strong>der</strong> mit Klebeband) miteinan<strong>der</strong> verbunden.<br />

Stimmzettelumschläge mit dem Vermerk „leer“ und fest miteinan<strong>der</strong> verbundene mehrere<br />

Stimmzettel aus einem Stimmzettelumschlag wurden dabei einer bestimmten Arbeitsgruppe<br />

zugewiesen.<br />

Befanden sich im gelben Stimmzettelumschlag auch weiße und/o<strong>der</strong> blaue Stimmzettel, so<br />

wurde gemäß <strong>der</strong> WA 2 verfahren<br />

Die Auswertung <strong>der</strong> 5 Volksentscheide erfolgte getrennt nacheinan<strong>der</strong>. Alle Arbeitsgruppen<br />

werteten jeweils gleichzeitig denselben Volksentscheid (VE) aus, wobei <strong>der</strong> Schriftführer die<br />

ermittelten Teilergebnisse <strong>der</strong> einzelnen Arbeitsgruppen aufsummierte. Mit <strong>der</strong> Auswertung<br />

des jeweils nächsten VE wurde in allen Arbeitsgruppen auf Weisung des Wahlvorstehers<br />

gleichzeitig und immer erst dann begonnen, sobald die ermittelten Zahlen für den jeweils<br />

vorangegangenen VE kontrolliert waren.


Seite 4 von 10<br />

3.4.1 Volksentscheid 1 (VE 1)<br />

Auf Weisung des Wahlvorstehers bildete jede Arbeitsgruppe zunächst nur bezüglich VE 1<br />

nachfolgende Stimmzettelstapel, die sie unter ihrer Aufsicht behielten. Bei <strong>der</strong><br />

Stapelbildung achteten die Arbeitsgruppen beson<strong>der</strong>s darauf, dass auch<br />

Kennzeichnungen bei einem an<strong>der</strong>en VE Anlass zu Bedenken für VE 1 geben konnten<br />

(z.B. Zusätze o<strong>der</strong> Vorbehalte, die sich auf alle o<strong>der</strong> bestimmte VE bezogen).<br />

a) Stimmzettel mit einer gültigen Ja-Stimme für VE 1,<br />

b) Stimmzettel mit einer gültigen Nein-Stimme für VE 1,<br />

c) Stimmzettel, die für VE 1 keine Kennzeichnung enthielten, und leer abgegebene<br />

Stimmzettelumschläge,<br />

d) Stimmzettel, die für VE 1 Anlass zu Bedenken gaben, und fest miteinan<strong>der</strong> verbundene<br />

Stimmzettel.<br />

3.4.1.1Behandlung <strong>der</strong> hinsichtlich des VE 1 ungekennzeichneten gelben Stimmzettel und<br />

<strong>der</strong> leer abgegebenen Stimmzettelumschläge (siehe 3.4.1 Buchst. c))<br />

Der Wahlvorsteher prüfte die Stapel mit den hinsichtlich VE 1 ungekennzeichneten gelben<br />

Stimmzetteln und den leer abgegebenen Stimmzettelumschlägen, die ihm hierzu von dem<br />

jeweiligen Beisitzer <strong>der</strong> Arbeitsgruppe, <strong>der</strong> sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der<br />

Wahlvorsteher sagte jeweils an, dass die Stimme für VE 1 ungültig ist, und übergab die<br />

Stimmzettel und die leer abgegebenen Stimmzettelumschläge <strong>der</strong> jeweiligen Arbeitsgruppe,<br />

die sie auf einen geson<strong>der</strong>ten Stapel für ungültige Stimmen legte.<br />

V O L K S E N T S C H E I D 1<br />

3.4.1.2Behandlung <strong>der</strong> gelben Stimmzettel, die hinsichtlich VE 1 Anlass zu Bedenken<br />

gaben, und <strong>der</strong> fest miteinan<strong>der</strong> verbundenen Stimmzettel (siehe 3.4.1 Buchst. d))<br />

Der Wahlvorsteher prüfte nacheinan<strong>der</strong> den entsprechenden Stapel je<strong>der</strong> Arbeitsgruppe<br />

und zeigte allen Beisitzern jeden einzelnen Stimmzettel; <strong>der</strong> gesamte Wahlvorstand fasste<br />

darüber Beschluss. Den Grund für die Ungültigkeit bzw. Gültigkeit und den Beschluss, ob<br />

eine gültige Ja-Stimme o<strong>der</strong> eine gültige Nein-Stimme für VE 1 vorlag, vermerkte <strong>der</strong><br />

Wahlvorsteher auf <strong>der</strong> Rückseite des Stimmzettels mit Unterschrift unter gleichzeitiger<br />

Angabe des Abstimmungsverhältnisses.<br />

Die Stimmzettel wurden daraufhin bei <strong>der</strong> entsprechenden Arbeitsgruppe, aus <strong>der</strong> sie<br />

stammten, getrennt zu den Stapeln mit den für VE 1 gültigen Ja-Stimmen o<strong>der</strong><br />

Nein-Stimmen (siehe 3.4.1 Buchst. a) o<strong>der</strong> b) o<strong>der</strong> zu den Stapeln mit den ungültigen<br />

Stimmen (siehe 3.4.1.1) gelegt. Die beschlussmäßig behandelten Stimmzettel wurden<br />

später <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift beigefügt.<br />

3.4.1.3Zählen <strong>der</strong> Stimmen für VE 1<br />

Zwei Beisitzer je Arbeitsgruppe zählten unter Aufsicht des Wahlvorstehers unabhängig<br />

voneinan<strong>der</strong> je die Zahl <strong>der</strong> gültigen Stimmen für VE 1 nach Ja- und Nein-Stimmen sowie<br />

die Zahl <strong>der</strong> ungültigen Stimmen. Leere Stimmzettelumschläge wurden als ungültige<br />

Stimme für VE 1 gewertet (entsprechend bei den nachfolgenden Zählungen nach Abschnitt<br />

3.4.2 bis 3.4.5 auch als jeweils ungültige Stimme für VE 2 bis VE 5). Stimmte das<br />

zahlenmäßige Ergebnis dieser beiden Zählungen überein, erfolgte die Meldung an den<br />

Schriftführer; stimmte es nicht überein, wurde <strong>der</strong> Zählvorgang wie<strong>der</strong>holt. Der Schriftführer<br />

bildete für den VE 1 die Summen aus den einzelnen Meldungen <strong>der</strong> Arbeitsgruppen und<br />

trug sie in Abschnitt 4.2.1 unter K1, K2 und K4 ein.<br />

3.4.1.4Kontrolle für VE 1<br />

Die Gesamtzahl (K3 + K4 = K) <strong>der</strong> für VE 1 abgegebenen gültigen und ungültigen<br />

Stimmen in Abschnitt 4.2.1 stimmte mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler für die Volksentscheide<br />

insgesamt (B) in Abschnitt 4.1<br />

* überein (K = B)<br />

* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />

_____________________________________________________________<br />

_____________________________________________________________<br />

Die Ergebnisse wurden in<br />

Abschnitt 4.2.1 unter K1,<br />

K2 und K4 eingetragen.


Seite 5 von 10<br />

3.4.2 Volksentscheid 2 (VE 2)<br />

Nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten für VE 1 ordneten die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Arbeitsgruppen<br />

die ihnen übergebenen Stimmzettel neu und bildeten bezüglich VE 2 Stimmzettelstapel<br />

entsprechend 3.4.1.<br />

3.4.2.1Behandlung <strong>der</strong> hinsichtlich VE 2 ungekennzeichneten gelben Stimmzettel und <strong>der</strong><br />

leer abgegebenen Stimmzettelumschläge<br />

Siehe Ausführungen zu 3.4.1.1.<br />

V O L K S E N T S C H E I D 2<br />

3.4.2.2Behandlung <strong>der</strong> gelben Stimmzettel, die hinsichtlich VE 2 Anlass zu Bedenken<br />

gaben, und <strong>der</strong> fest miteinan<strong>der</strong> verbundenen Stimmzettel<br />

Siehe Ausführungen zu 3.4.1.2.<br />

3.4.2.3Zählen <strong>der</strong> Stimmen für VE 2<br />

Siehe Ausführungen zu 3.4.1.3<br />

3.4.2.4Kontrolle für VE 2<br />

Die Gesamtzahl (L3 + L4 = L) <strong>der</strong> für VE 2 abgegebenen gültigen und ungültigen<br />

Stimmen in Abschnitt 4.2.2 stimmte mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler für die Volksentscheide<br />

insgesamt (B) in Abschnitt 4.1<br />

* überein (L = B)<br />

* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />

_____________________________________________________________<br />

Die Ergebnisse wurden in<br />

Abschnitt 4.2.2 unter L1,<br />

L2 und L4 eingetragen.<br />

_____________________________________________________________<br />

3.4.3 Volksentscheid 3 (VE 3)<br />

Nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten für VE 2 ordneten die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Arbeitsgruppen<br />

die ihnen übergebenen Stimmzettel neu und bildeten bezüglich VE 3 Stimmzettelstapel<br />

entsprechend 3.4.1.<br />

3.4.3.1Behandlung <strong>der</strong> hinsichtlich VE 3 ungekennzeichneten gelben Stimmzettel und <strong>der</strong><br />

leer abgegebenen Stimmzettelumschläge<br />

Siehe Ausführungen zu 3.4.1.1.<br />

V O L K S E N T S C H E I D 3<br />

3.4.3.2Behandlung <strong>der</strong> gelben Stimmzettel, die hinsichtlich VE 3 Anlass zu Bedenken<br />

gaben, und <strong>der</strong> fest miteinan<strong>der</strong> verbundenen Stimmzettel<br />

Siehe Ausführungen zu 3.4.1.2.<br />

3.4.3.3Zählen <strong>der</strong> Stimmen für VE 3<br />

Siehe Ausführungen zu 3.4.1.3<br />

3.4.3.4Kontrolle für VE 3<br />

Die Gesamtzahl (M3 + M4 = M) <strong>der</strong> für VE 3 abgegebenen gültigen und ungültigen<br />

Stimmen in Abschnitt 4.2.3 stimmte mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler für die Volksentscheide<br />

insgesamt (B) in Abschnitt 4.1<br />

Die Ergebnisse wurden in<br />

Abschnitt 4.2.3 unter M1,<br />

M2 und M4 eingetragen.<br />

* überein (M = B)<br />

* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />

_____________________________________________________________<br />

_____________________________________________________________


Seite 6 von 10<br />

3.4.4 Volksentscheid 4 (VE 4)<br />

Nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten für VE 3 ordneten die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Arbeitsgruppen<br />

die ihnen übergebenen Stimmzettel neu und bildeten bezüglich VE 4 Stimmzettelstapel<br />

entsprechend 3.4.1.<br />

3.4.4.1Behandlung <strong>der</strong> hinsichtlich VE 4 ungekennzeichneten gelben Stimmzettel und <strong>der</strong><br />

leer abgegebenen Stimmzettelumschläge<br />

Siehe Ausführungen zu 3.4.1.1.<br />

V O L K S E N T S C H E I D 4<br />

3.4.4.2Behandlung <strong>der</strong> gelben Stimmzettel, die hinsichtlich VE 4 Anlass zu Bedenken<br />

gaben, und <strong>der</strong> fest miteinan<strong>der</strong> verbundenen Stimmzettel<br />

Siehe Ausführungen zu 3.4.1.2.<br />

3.4.4.3Zählen <strong>der</strong> Stimmen für VE 4<br />

Siehe Ausführungen zu 3.4.1.3<br />

3.4.4.4Kontrolle für VE 4<br />

Die Gesamtzahl (N3 + N4 = N) <strong>der</strong> für VE 4 abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmen<br />

in Abschnitt 4.2.4 stimmte mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler für die Volksentscheide insgesamt (B) in<br />

Abschnitt 4.1<br />

Die Ergebnisse wurden in<br />

Abschnitt 4.2.4 unter N1,<br />

N2 und N4 eingetragen.<br />

* überein (N = B)<br />

* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />

_____________________________________________________________<br />

_____________________________________________________________<br />

3.4.5 Volksentscheid 5 (VE 5)<br />

Nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten für VE 4 ordneten die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Arbeitsgruppen<br />

die ihnen übergebenen Stimmzettel neu und bildeten bezüglich VE 5 Stimmzettelstapel<br />

entsprechend 3.4.1.<br />

3.4.5.1Behandlung <strong>der</strong> hinsichtlich VE 5 ungekennzeichneten gelben Stimmzettel und <strong>der</strong><br />

leer abgegebenen Stimmzettelumschläge<br />

Siehe Ausführungen zu 3.4.1.1.<br />

V O L K S E N T S C H E I D 5<br />

3.4.5.2Behandlung <strong>der</strong> gelben Stimmzettel, die hinsichtlich VE 5 Anlass zu Bedenken<br />

gaben, und <strong>der</strong> fest miteinan<strong>der</strong> verbundenen Stimmzettel<br />

Siehe Ausführungen zu 3.4.1.2.<br />

3.4.5.3Zählen <strong>der</strong> Stimmen für VE 5<br />

Siehe Ausführungen zu 3.4.1.3<br />

3.4.5.4 Kontrolle für VE 5<br />

Die Gesamtzahl (O3 + O4 = O) <strong>der</strong> für VE 5 abgegebenen gültigen und ungültigen<br />

Stimmen in Abschnitt 4.2.5 stimmte mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler für die Volksentscheide<br />

insgesamt (B) in Abschnitt 4.1<br />

* überein (O = B)<br />

* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />

_____________________________________________________________<br />

Die Ergebnisse wurden in<br />

Abschnitt 4.2.5 unter O1,<br />

O2 und O4 eingetragen.<br />

_____________________________________________________________


Seite 7 von 10<br />

3.5 Feststellung des Ergebnisses des Briefwahlvorstands<br />

Das in Abschnitt 4 enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das endgültige<br />

Briefwahlergebnis festgestellt und vom Wahlvorsteher im Auszählungsraum mündlich bekannt<br />

gegeben.<br />

3.6 Schnellmeldung<br />

Für die Schnellmeldung wurden die Ergebnisse aus Abschnitt 4 in den hierfür vorgesehenen<br />

Wahlvordruck V3 VE/BV übertragen und später mit <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift dem Beauftragten<br />

<strong>der</strong> Gemeinde übergeben (vgl. unten 5.6 Buchst. b; keine telefonische Meldung).<br />

Ausfüllen des<br />

Vordrucks V3 VE/BV


Seite 8 von 10<br />

Bitte nicht ausfüllen<br />

2<br />

0<br />

3<br />

2 7 3 1 1 6<br />

1<br />

Stimmkreis<br />

1-3<br />

Gemeinde<br />

4-9<br />

Stimmbezirk<br />

10-13<br />

Art<br />

14<br />

4. Abstimmungsergebnis<br />

Kennbuchstabe Bezeichnung Anzahl<br />

4.1 WÄHLER (siehe 3.2)<br />

B<br />

Wähler für die Volksentscheide<br />

4.2 STIMMEN (siehe 3.4.1.3, 3.4.2.3, 3.4.3.3, 3.4.4.3, 3.4.5.3)<br />

07<br />

4.2.1 Stimmen für Volksentscheid 1<br />

K1<br />

K2<br />

K3 (K1 + K2)<br />

K4<br />

K (K3 + K4)<br />

Gültige Ja-Stimmen<br />

Gültige Nein-Stimmen<br />

Gültige Stimmen insgesamt<br />

Ungültige Stimmen<br />

Abgegebene Stimmen insgesamt<br />

30<br />

31<br />

32<br />

33<br />

34<br />

4.2.2 Stimmen für Volksentscheid 2<br />

L1<br />

L2<br />

L3 (L1 + L2)<br />

L4<br />

L (L3 + L4)<br />

Gültige Ja-Stimmen<br />

Gültige Nein-Stimmen<br />

Gültige Stimmen insgesamt<br />

Ungültige Stimmen<br />

Abgegebene Stimmen insgesamt<br />

40<br />

41<br />

42<br />

43<br />

44<br />

4.2.3 Stimmen für Volksentscheid 3<br />

M1<br />

M2<br />

M3 (M1 + M2)<br />

M4<br />

M (M3 + M4)<br />

Gültige Ja-Stimmen<br />

Gültige Nein-Stimmen<br />

Gültige Stimmen insgesamt<br />

Ungültige Stimmen<br />

Abgegebene Stimmen insgesamt<br />

50<br />

51<br />

52<br />

53<br />

54<br />

4.2.4 Stimmen für Volksentscheid 4<br />

N1<br />

N2<br />

N3 (N1 + N2)<br />

N4<br />

N (N3 + N4)<br />

Gültige Ja-Stimmen<br />

Gültige Nein-Stimmen<br />

Gültige Stimmen insgesamt<br />

Ungültige Stimmen<br />

Abgegebene Stimmen insgesamt<br />

60<br />

61<br />

62<br />

63<br />

64<br />

4.2.5 Stimmen für Volksentscheid 5<br />

O1<br />

O2<br />

O3 (O1 + O2)<br />

O4<br />

O (O3 + O4)<br />

Gültige Ja-Stimmen<br />

Gültige Nein-Stimmen<br />

Gültige Stimmen insgesamt<br />

Ungültige Stimmen<br />

Abgegebene Stimmen insgesamt<br />

Ü bereinstimm ung <strong>der</strong> Zahlen unter Buchstaben:<br />

K = L = M = N = O = B<br />

70<br />

71<br />

72<br />

73<br />

74


Seite 9 von 10<br />

5. Abschluss<br />

5.1 Beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse<br />

* Während des Abstimmungsgeschäfts ereigneten sich keine beson<strong>der</strong>en<br />

Vorkommnisse.<br />

* Soweit sich beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse ereigneten, wurden Nie<strong>der</strong>schriften angefertigt<br />

und als Anlagen beigefügt.<br />

Anlage(n) Nr. ________<br />

5.2 Anwesenheit des Wahlvorstands<br />

Während <strong>der</strong> Zulassung o<strong>der</strong> Zurückweisung <strong>der</strong> Wahlbriefe waren immer mindestens drei,<br />

während <strong>der</strong> Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses mindestens fünf Mitglie<strong>der</strong><br />

des Wahlvorstands, darunter <strong>der</strong> Wahlvorsteher und <strong>der</strong> Schriftführer o<strong>der</strong> ihre Stellvertreter,<br />

anwesend.<br />

5.3 Öffentlichkeit des Abstimmungsgeschäfts<br />

Die Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe sowie die Ermittlung und Feststellung des<br />

Briefwahlergebnisses waren öffentlich.<br />

5.4 Unterschriften <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands<br />

5.4.1 Vorstehende Nie<strong>der</strong>schrift wurde vom Schriftführer vorgelesen und von allen Mitglie<strong>der</strong>n des<br />

Wahlvorstands durch ihre Unterschrift genehmigt.<br />

1. Der Wahlvorsteher<br />

_________________________<br />

2. Der Stellvertreter<br />

_________________________<br />

3. Der Schriftführer<br />

_________________________<br />

Die übrigen Beisitzer (entsprechend <strong>der</strong> Reihenfolge<br />

nach Abschnitt 1)<br />

4. ____________________________________<br />

5. ____________________________________<br />

6. ____________________________________<br />

7. ____________________________________<br />

8. ____________________________________<br />

9. ____________________________________<br />

10. ____________________________________<br />

11. ____________________________________<br />

Unterschriften<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

des Wahlvorstands<br />

5.4.2 Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstands<br />

__________________________________________________________<br />

(Vor- und Familienname)<br />

verweigerte(n) die Unterschrift unter <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift, weil<br />

__________________________________________________________<br />

__________________________________________________________<br />

__________________________________________________________<br />

(Angabe <strong>der</strong> Gründe)


Seite 10 von 10<br />

5.5 Ordnen und Verpacken <strong>der</strong> Abstimmungsunterlagen<br />

Nach Schluss des Abstimmungsgeschäfts verpackte und verschnürte <strong>der</strong> Wahlvorsteher je<br />

für sich folgende Unterlagen, die nicht dieser Wahlnie<strong>der</strong>schrift als Anlagen beigefügt sind:<br />

a) die gültigen und ungültigen gelben Stimmzettel, soweit nicht beschlussmäßig<br />

behandelt, ohne beson<strong>der</strong>e Sortierung;<br />

b) die Stimmzettelumschläge, bei denen <strong>der</strong> Vermerk „leer“ angebracht ist,<br />

c) die eingenommenen Wahlscheine, die nicht beschlussmäßig behandelt wurden.<br />

Die Pakete wurden versiegelt und jeweils mit dem Namen <strong>der</strong> Gemeinde, <strong>der</strong> Nummer des<br />

Briefwahlvorstands und <strong>der</strong> Inhaltsangabe versehen.<br />

5.6 Übergabe <strong>der</strong> Abstimmungsverhandlungen<br />

Dem Beauftragten <strong>der</strong> Gemeinde wurden übergeben:<br />

a) diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit Anlagen (zurückgewiesene Wahlbriefe, beschlussmäßig<br />

behandelte Wahlscheine nicht zurückgewiesener Wahlbriefe, beschlussmäßig<br />

behandelte gelbe Stimmzettel, evtl. Nie<strong>der</strong>schriften über beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse)<br />

mit dem Versandvordruck bzw. in <strong>der</strong> Versandtasche V8a VE / T8a VE,<br />

Übergabe:<br />

Tag: ___________<br />

Uhrzeit: ___________<br />

b) die Schnellmeldung V3 VE/BV,<br />

c) das/die Verzeichnis/se <strong>der</strong> für ungültig erklärten Wahlscheine samt Nachträgen/die<br />

Mitteilung, dass Wahlscheine nicht für ungültig erklärt worden sind,<br />

d) die Pakete, wie unter 5.5 beschrieben,<br />

e) die Wahlurnen, ggf. mit Schloss und Schlüssel,<br />

f) die sonst von <strong>der</strong> Gemeinde zur Verfügung gestellten Ausstattungsgegenstände.<br />

Ordnungsgemäß übergeben vom<br />

Wahlvorsteher:<br />

Vom Beauftragten nach Prüfung auf<br />

Vollständigkeit übernommen:<br />

_________________________<br />

(Unterschrift)<br />

_________________________<br />

(Unterschrift)


<strong>Markt</strong>:<br />

Landkreis:<br />

Wahlkreis:<br />

Freistaat Bayern<br />

273 Kelheim<br />

228 Landshut<br />

Wahlbezirk: (Nummer o<strong>der</strong> Name)<br />

o Allgemeiner Wahlbezirk<br />

o Son<strong>der</strong>wahlbezirk<br />

o Wahlbezirk mit beweglichem Wahlvorstand<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen<br />

o<strong>der</strong> in Druckschrift ausfüllen<br />

ý<br />

Diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift ist unter Nr. 5.6 von<br />

allen Mitglie<strong>der</strong>n des Wahlvorstands zu<br />

unterschreiben<br />

Wahlnie<strong>der</strong>schrift<br />

über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses <strong>der</strong> Wahl im Wahlbezirk<br />

<strong>der</strong> Wahl zum Deutschen Bundestag<br />

am 22.09.2013<br />

1. Wahlvorstand<br />

Zu <strong>der</strong> Bundestagswahl waren für den Wahlbezirk vom Wahlvorstand erschienen:<br />

Familienname<br />

Vorname<br />

Funktion<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

als Wahlvorsteher/in<br />

als stellv. Wahlvorsteher/in<br />

als Schriftführer/in<br />

als stellv. Schriftführer/in<br />

als Beisitzer/in<br />

als Beisitzer/in<br />

als Beisitzer/in<br />

als Beisitzer/in<br />

als Beisitzer/in<br />

Anstelle <strong>der</strong> nicht erschienenen o<strong>der</strong> ausgefallenen Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands ernannte <strong>der</strong> Wahlvorsteher folgende<br />

anwesende o<strong>der</strong> herbeigerufene Wahlberechtigte zu Mitglie<strong>der</strong>n des Wahlvorstands und wies sie auf ihre Verpflichtung zur<br />

unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt<br />

gewordenen Angelegenheiten hin:<br />

Familienname Vorname Uhrzeit<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

Als Hilfskräfte waren zugezogen:<br />

Familienname Vorname Aufgabe<br />

1.<br />

2.<br />

3.


Seite 2 von 9<br />

2. Wahlhandlung<br />

2.1 Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, dass er die anwesenden Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands auf ihre<br />

Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen<br />

Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises an alle Beisitzer vor<br />

Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.<br />

Abdrucke des Bundeswahlgesetzes und <strong>der</strong> Bundeswahlordnung lagen im Wahlraum vor.<br />

2.2 Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. Sodann wurde<br />

die Wahlurne<br />

o versiegelt.<br />

o verschlossen; <strong>der</strong> Wahlvorsteher nahm den Schlüssel in Verwahrung.<br />

2.3 Damit die Wähler die Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen konnten, waren im Wahlraum Wahlkabinen o<strong>der</strong> Tische mit<br />

Sichtblenden o<strong>der</strong> Nebenräume, die nur vom Wahlraum aus betretbar waren, hergerichtet:<br />

Zahl <strong>der</strong> Wahlkabinen o<strong>der</strong> Tische mit<br />

Sichtblenden:<br />

Zahl <strong>der</strong> Nebenräume:<br />

Vom Tisch des Wahlvorstands konnten die Wahlkabinen o<strong>der</strong> Tische mit Sichtblenden o<strong>der</strong> Eingänge zu den Nebenräumen<br />

überblickt werden.<br />

2.4 Mit <strong>der</strong> Stimmabgabe wurde um …………………… Uhr …………………… Minuten begonnen.<br />

2.5 o Ein Verzeichnis über nachträglich ausgestellte Wahlscheine lag nicht vor. Das Wählerverzeichnis war nicht zu<br />

berichtigen.<br />

o<br />

Vor Beginn <strong>der</strong> Stimmabgabe berichtigte <strong>der</strong> Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach dem Verzeichnis <strong>der</strong><br />

nachträglich erteilten Wahlscheine, indem er bei den Namen <strong>der</strong> nachträglich mit Wahlscheinen versehenen<br />

Wahlberechtigten in <strong>der</strong> Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk „Wahlschein“ o<strong>der</strong> den Buchstaben „W“ eintrug. Der<br />

Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen <strong>der</strong> Abschlussbescheinigung <strong>der</strong> Gemeindebehörde; diese Berichtigung<br />

wurde von ihm abgezeichnet.<br />

2.6<br />

o Der Wahlvorsteher berichtigte später entsprechend das Wählerverzeichnis und die dazugehörige<br />

Abschlussbescheinigung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> noch am Wahltage an erkrankte Wahlberechtigte erteilten<br />

Wahlscheine.<br />

o<br />

Beson<strong>der</strong>e Vorfälle während <strong>der</strong> Wahlhandlung waren nicht zu verzeichnen.<br />

2.7<br />

o<br />

o<br />

Soweit sich beson<strong>der</strong>e Vorfälle ereigneten (z. B. Zurückweisung von Wählern in den Fällen des § 56 Abs. 6 und 7 und<br />

des § 59 <strong>der</strong> Bundeswahlordnung), wurden Nie<strong>der</strong>schriften angefertigt; sie sind als Anlagen Nr. …..... bis Nr. ….....<br />

beigefügt.<br />

Der Wahlvorstand hat eine Mitteilung über die Ungültigkeit von Wahlscheinen nicht erhalten.<br />

o Der Wahlvorstand wurde vom ……………………………… unterrichtet, dass folgende(r) Wahlschein(e) für ungültig<br />

erklärt worden ist/sind:<br />

(Vor- und Familienname des Wahlscheininhabers sowie Wahlschein -Nr.)<br />

2.8 Im Wahlbezirk befindet sich 2)<br />

o<br />

o<br />

o<br />

o<br />

das kleinere Krankenhaus/Alten- o<strong>der</strong> Pflegeheim<br />

das Kloster<br />

die sozialtherapeutische Anstalt<br />

die Justizvollzugsanstalt<br />

(Bezeichnung)<br />

(Bezeichnung)<br />

(Bezeichnung)<br />

(Bezeichnung)<br />

für das/die die Gemeinde die Stimmabgabe vor einem beweglichen Wahlvorstand zugelassen hat. Die personelle<br />

Zusammensetzung des/<strong>der</strong> beweglichen Wahlvorstands/Wahlvorstände für die einzelne(n) Anstalt(en) (drei Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Wahlvorstands einschließlich des Wahlvorstehers o<strong>der</strong> seines Stellvertreters) ist aus den dieser Nie<strong>der</strong>schrift als Anlagen<br />

Nr. …..…… bis Nr. ….......… beigefügten beson<strong>der</strong>en Nie<strong>der</strong>schriften ersichtlich.


Seite 3 von 9<br />

Der bewegliche Wahlvorstand begab sich zu <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Gemeindebehörde bestimmten Wahlzeit in die Einrichtung(en) und<br />

übergab dort den Wahlberechtigten die Stimmzettel. Er wies die Wahlberechtigten, die sich bei <strong>der</strong> Stimmabgabe <strong>der</strong> Hilfe<br />

einer an<strong>der</strong>en Person bedienen wollten, darauf hin, dass sie auch ein von ihnen bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands als<br />

Hilfsperson in Anspruch nehmen können. Die Wähler hatten die Möglichkeit, den Stimmzettel unbeobachtet zu<br />

kennzeichnen.<br />

Nach Prüfung <strong>der</strong> Wahlscheine warfen die Wähler ihre gefalteten Stimmzettel in die vom beweglichen Wahlvorstand<br />

mitgebrachte verschlossene Wahlurne. Soweit ein Wähler es wünschte, warf <strong>der</strong> Wahlvorsteher o<strong>der</strong> sein Stellvertreter den<br />

gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Der bewegliche Wahlvorstand vereinnahmte die Wahlscheine und brachte nach<br />

Schluss <strong>der</strong> Stimmabgabe die verschlossene Wahlurne und die eingenommenen Wahlscheine unverzüglich in den<br />

Wahlraum zurück. Hier verblieb die verschlossene Wahlurne bis zum Schluss <strong>der</strong> Wahlhandlung unter ständiger Aufsicht<br />

des Wahlvorstandes.<br />

2.9 Im Son<strong>der</strong>wahlbezirk begab sich ein beweglicher Wahlvorstand in die Krankenzimmer und verfuhr wie unter 2.8<br />

beschrieben. 1)<br />

2.10 Um 18.00 Uhr gab <strong>der</strong> Wahlvorsteher den Ablauf <strong>der</strong> Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch die im Wahlraum<br />

anwesenden Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zugelassen. Der Zutritt zum Wahlraum wurde so lange gesperrt, bis <strong>der</strong><br />

letzte <strong>der</strong> anwesenden Wähler seine Stimme abgegeben hatte. Sodann wurde die Öffentlichkeit wie<strong>der</strong> hergestellt.<br />

Um …………………… Uhr …………………… Minuten erklärte <strong>der</strong> Wahlvorsteher die Wahl für geschlossen. Vom Wahltisch<br />

wurden alle nicht benutzten Stimmzettel entfernt.<br />

3.<br />

3.1<br />

Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk<br />

Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurden unmittelbar im Anschluss an die Stimmabgabe und ohne<br />

Unterbrechung unter <strong>der</strong> Leitung des Wahlvorstehers/des stellvertretenden Wahlvorstehers vorgenommen.<br />

Zunächst wurde die Wahlurne geöffnet; die Stimmzettel wurden entnommen - und mit dem Inhalt <strong>der</strong> Wahlurne(n) des/<strong>der</strong><br />

beweglichen Wahlvorstandes/Wahlvorstände vermischt 1). Der Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war.<br />

3.2<br />

a)<br />

Sodann wurden die Stimmzettel gezählt.<br />

Die Zählung ergab<br />

Stimmzettel (= Wähler B ).<br />

An entsprechen<strong>der</strong> Stelle<br />

im Abschnitt 4 eintragen.<br />

b)<br />

Daraufhin wurden die im Wählerverzeichnis eingetragenen<br />

Stimmabgabevermerke gezählt.<br />

Die Zählung ergab<br />

Vermerke.<br />

c)<br />

Mit Wahlschein haben gewählt<br />

Personen (= B1 ).<br />

b) + c) zusammen<br />

Personen.<br />

o<br />

Die Gesamtzahl b) + c) stimmte mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Stimmzettel unter a) überein.<br />

o<br />

Die Gesamtzahl b) + c) war um ..................... größer/kleiner 1) als die Zahl <strong>der</strong> Stimmzettel.<br />

Die Verschiedenheit, die sich auch bei wie<strong>der</strong>holter Zählung herausstellte, erklärt sich aus folgenden Gründen:<br />

3.3<br />

Der Schriftführer übertrug aus <strong>der</strong> (ggf. berichtigten) Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses<br />

die Zahl <strong>der</strong> Wahlberechtigten in Abschnitt 4 Kennbuchstaben A1 + A2 <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift.


Seite 4 von 9<br />

3.4<br />

3.4.1<br />

Nunmehr bildeten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Wahlvorstehers folgende Stimmzettelstapel und behielten sie unter<br />

Aufsicht:<br />

a)<br />

Mehrere Stapel aus den Stimmzetteln, auf denen die Erst- und die Zweitstimme zweifelsfrei gültig für den Bewerber<br />

und die Landesliste <strong>der</strong>selben Partei abgegeben worden waren, getrennt nach Stimmen für die einzelnen<br />

Landeslisten,<br />

b)<br />

c)<br />

d)<br />

einen Stapel aus den Stimmzetteln, auf denen die Erst- und die Zweitstimme zweifelsfrei gültig für den Bewerber und<br />

die Landeslisten verschiedener Wahlvorschlagsträger abgegeben worden waren, sowie mit den Stimmzetteln, auf<br />

denen nur die Erst- o<strong>der</strong> nur die Zweitstimme jeweils zweifelsfrei gültig und die an<strong>der</strong>e Stimme nicht abgegeben<br />

worden war,<br />

einen Stapel mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln sowie<br />

einen Stapel aus den Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom Wahlvorstand Beschluss<br />

zu fassen war.<br />

Der Stapel zu d) wurde von einem vom Wahlvorsteher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen.<br />

3.4.2 Die Beisitzer, die die nach a) geordneten Stapel unter ihrer Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel zu a) in <strong>der</strong><br />

Reihenfolge <strong>der</strong> Landeslisten auf dem Stimmzettel nacheinan<strong>der</strong> zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum an<strong>der</strong>en Teil<br />

seinem Stellvertreter. Diese prüften, ob die Kennzeichnung <strong>der</strong> Stimmzettel eines jeden Stapels gleich lautete und sagten zu<br />

jedem Stapel laut an, für welchen Bewerber und für welche Landesliste er Stimmen enthielt. Gab ein Stimmzettel dem<br />

Wahlvorsteher o<strong>der</strong> seinem Stellvertreter Anlass zu Bedenken, so fügten sie den Stimmzettel dem Stapel zu d) bei.<br />

Nunmehr prüfte <strong>der</strong> Wahlvorsteher den Stapel zu c) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln, die ihm hierzu von dem<br />

Beisitzer, <strong>der</strong> sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der Wahlvorsteher sagte an, dass hier beide Stimmen ungültig<br />

sind.<br />

Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinan<strong>der</strong> je einen <strong>der</strong> zu a) und c) gebildeten Stapel<br />

unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten die Zahl <strong>der</strong> für die einzelnen Bewerber und Landeslisten abgegebenen<br />

Stimmen sowie die Zahl <strong>der</strong> ungültigen Erst- und Zweitstimmen. Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als<br />

Zwischensummen I (ZS I) vom Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen, und zwar sowohl unter dem Ergebnis <strong>der</strong> Wahl im<br />

Wahlkreis (Erststimmen) als auch unter dem Ergebnis <strong>der</strong> Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen).<br />

3.4.3<br />

Sodann übergab <strong>der</strong> Beisitzer, <strong>der</strong> den nach b) gebildeten Stapel unter seiner Aufsicht hatte, den Stapel dem Wahlvorsteher.<br />

3.4.3.1<br />

3.4.3.2<br />

Der Wahlvorsteher legte die Stimmzettel zunächst getrennt nach Zweitstimmen für die einzelnen Landeslisten und las bei<br />

jedem Stimmzettel laut vor, für welche Landesliste die Zweitstimme abgegeben worden war. Bei den Stimmzetteln, auf denen<br />

nur die Erststimme abgegeben worden war, sagte er an, dass die nicht abgegebene Zweitstimme ungültig ist, und bildete<br />

daraus einen weiteren Stapel. Stimmzettel, die dem Wahlvorsteher Anlass zu Bedenken gaben, fügte er dem Stapel zu d)<br />

bei.<br />

Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinan<strong>der</strong> die vom Wahlvorsteher gebildeten Stapel<br />

unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten die Zahl <strong>der</strong> für die einzelnen Landeslisten abgegebenen Stimmen sowie<br />

<strong>der</strong> ungültigen Zweitstimmen. Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensumme II (ZS II) vom Schriftführer in<br />

Abschnitt 4 eingetragen, und zwar unter dem Ergebnis <strong>der</strong> Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen).<br />

Anschließend ordnete <strong>der</strong> Wahlvorsteher die Stimmzettel aus dem Stapel zu b) neu, und zwar nach den für die einzelnen<br />

Bewerber abgegebenen Erststimmen. Dabei wurde entsprechend 3.4.3.1 verfahren. Die so ermittelten Zahlen <strong>der</strong> für die<br />

einzelnen Bewerber abgegebenen Stimmen und <strong>der</strong> ungültigen Erststimmen wurden ebenfalls als Zwischensumme II (ZS II)<br />

vom Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen, und zwar unter dem Ergebnis <strong>der</strong> Wahl im Wahlkreis (Erststimmen).<br />

3.4.4<br />

Die Zählungen nach 3.4.2 und 3.4.3 verliefen wie folgt:<br />

o<br />

o<br />

Unstimmigkeiten bei <strong>der</strong> Zählung haben sich nicht ergeben.<br />

Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die beiden Beisitzer den betreffenden Stapel nacheinan<strong>der</strong><br />

erneut.<br />

Danach ergab sich Übereinstimmung zwischen den Zählungen.<br />

3.4.5<br />

Zum Schluss entschied <strong>der</strong> Wahlvorstand über die Gültigkeit <strong>der</strong> Stimmen, die auf den übrigen in dem Stapel zu d)<br />

ausgeson<strong>der</strong>ten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Wahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich bekannt und<br />

sagte jeweils bei gültigen Stimmen an, für welchen Bewerber o<strong>der</strong> für welche Landesliste die Stimme abgegeben worden<br />

war. Er vermerkte auf <strong>der</strong> Rückseite jedes Stimmzettels, ob beide Stimmen o<strong>der</strong> nur die Erststimme o<strong>der</strong> nur die<br />

Zweitstimme für gültig o<strong>der</strong> ungültig erklärt worden waren, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern. Die so<br />

ermittelten gültigen und ungültigen Stimmen wurden als Zwischensummen III (ZS III) vom Schriftführer in Abschnitt 4<br />

eingetragen.<br />

3.4.6<br />

Der Schriftführer zählte die Zwischensummen <strong>der</strong> ungültigen Erst- und Zweitstimmen sowie <strong>der</strong> gültigen Stimmen jeweils für<br />

die einzelnen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer überprüften die Zusammenzählung.


Seite 5 von 9<br />

3.5<br />

Die vom Wahlvorsteher bestimmten Beisitzer sammelten<br />

a) die Stimmzettel, auf denen die Erst- und die Zweitstimme o<strong>der</strong> nur die Erststimme abgegeben worden waren, getrennt<br />

nach den Bewerbern, denen die Erststimme zugefallen war,<br />

b) die Stimmzettel, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben worden war, getrennt nach den Wahlvorschlägen, denen die<br />

Stimmen zugefallen waren,<br />

c) die ungekennzeichneten Stimmzettel und<br />

d) die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten,<br />

je für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht.<br />

Die in d) bezeichneten Stimmzettel sind als Anlagen unter den fortlaufenden Nummern ………… bis ………… beigefügt.<br />

3.6 Das im nachstehenden Abschnitt 4 <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das<br />

Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt und vom Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.


Seite 6 von 9<br />

4. Wahlergebnis<br />

Bitte nicht ausfüllen<br />

228 273 116<br />

Wahlkreis Gemeinde Wahlbezirk Art<br />

1 - 3<br />

4 - 9 10 - 13 14<br />

Kennbuchstaben für die Zahlenangaben 3)<br />

A1<br />

A2<br />

Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein) 4)<br />

Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein) 4)<br />

01<br />

02<br />

A1+A2<br />

B<br />

B1<br />

Im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragene Wahlberechtigte 4)<br />

Wähler insgesamt [vgl. oben 3.2 a)]<br />

darunter Wähler mit Wahlschein [vgl. oben 3.2 c)]<br />

04<br />

05<br />

06<br />

Ergebnis <strong>der</strong> Wahl im Wahlkreis (Erststimmen) 5)<br />

ZS I<br />

ZS II ZS III Insgesamt<br />

C Ungültige Erststimmen 10<br />

Gültige Erststimmen:<br />

Von den gültigen Erststimmen<br />

entfielen auf den Bewerber<br />

ZS I ZS II ZS III insgesamt<br />

D01 Oßner, Florian (CSU) 11<br />

D02 Unfried, Harald (SPD) 12<br />

D03 Sponbrucker, Markus (FDP) 13<br />

D04 Dr. Gambke, Thomas (GRÜNE) 14<br />

D05 Zisler, Reinhard (DIE LINKE) 15<br />

D06 Zehe, Matthias (PIRATEN) 16<br />

D07 Rochner, Wolfgang (NPD) 17<br />

D08 Zellner, Stefan (ÖDP) 18<br />

D09 19<br />

D10 20<br />

D11 21<br />

D12 22<br />

D13 23<br />

D14 24<br />

D15 25<br />

D16 26<br />

D17 27<br />

D18 28<br />

D19 Hanika, Christian (FREIE WÄHLER) 29<br />

D20 30<br />

D Gültige Erststimmen insgesamt<br />

50


Seite 7 von 9<br />

Ergebnis <strong>der</strong> Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen) 6)<br />

ZS I<br />

ZS II<br />

ZS III<br />

insgesamt<br />

E<br />

Ungültige Zweitstimmen<br />

60<br />

Gültige Zweitstimmen:<br />

Von den gültigen Zweitstimmen<br />

entfielen auf die Landesliste <strong>der</strong><br />

ZS I ZS II ZS III insgesamt<br />

F01 CSU 61<br />

F02 SPD 62<br />

F03 FDP 63<br />

F04 GRÜNE 64<br />

F05 DIE LINKE 65<br />

F06 PIRATEN 66<br />

F07 NPD 67<br />

F08 ÖDP 68<br />

F09 REP 69<br />

F10 Bündnis 21/RRP 70<br />

F11 BP 71<br />

F12 Tierschutzpartei 72<br />

F13 DIE VIOLETTEN 73<br />

F14 BüSo 74<br />

F15 MLPD 75<br />

F16 AfD 76<br />

F17 pro Deutschland 77<br />

F18 DIE FRAUEN 78<br />

F19 FREIE WÄHLER 79<br />

F20 PARTEI DER VERNUNFT 80<br />

F Gültige Zweitstimmen insgesamt<br />

99


Seite 8 von 9<br />

5.<br />

Abschluss <strong>der</strong> Wahlergebnisfeststellung<br />

5.1 Bei <strong>der</strong> Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse zu verzeichnen:<br />

Der Wahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse:<br />

5.2 Das/Die Mitglied(er) des Wahlvorstands<br />

(Vor- und Familienname)<br />

beantragte(n) vor Unterzeichnung <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift eine erneute Zählung 7) <strong>der</strong> Stimmen, weil<br />

Daraufhin wurde <strong>der</strong> Zählvorgang (vgl. Abschnitt 3.4) wie<strong>der</strong>holt. Das in Abschnitt 4 <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift enthaltene<br />

Wahlergebnis für den Wahlbezirk wurde<br />

o<br />

o<br />

mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt<br />

berichtigt 8)<br />

und vom Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.<br />

(Angabe <strong>der</strong> Gründe)<br />

5.3<br />

5.4<br />

Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung (V3) übertragen und auf schnellstem<br />

Wege telefonisch – durch ……………………………………………………………1) –<br />

(Angabe <strong>der</strong> Übermittlung)<br />

an …………………………………………………………………… übermittelt.<br />

Während <strong>der</strong> Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während <strong>der</strong> Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses<br />

mindestens fünf Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands, darunter jeweils <strong>der</strong> Wahlvorsteher und <strong>der</strong> Schriftführer o<strong>der</strong> ihre<br />

Stellvertreter, anwesend.<br />

5.5<br />

5.6<br />

Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.<br />

Vorstehende Nie<strong>der</strong>schrift wurde von den Mitglie<strong>der</strong>n des Wahlvorstands genehmigt und von ihnen unterschrieben.<br />

1. Der Wahlvorsteher<br />

Ort und Datum<br />

2. Der Stellvertreter<br />

Die übrigen Beisitzer<br />

(gem. Reihenfolge auf Seite 1, Nr. 1)<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

3. Der Schriftführer<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

5.7 Das/Die Mitglied(er) des Wahlvorstands<br />

verweigerte(n) die Unterschrift unter <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift, weil<br />

(Vor- und Familienname)<br />

(Angabe <strong>der</strong> Gründe)


Seite 9 von 9<br />

5.8 Nach Schluss des Wahlgeschäfts wurden alle Stimmzettel und Wahlscheine, die nicht dieser Wahlnie<strong>der</strong>schrift als Anlagen<br />

beigefügt sind, wie folgt geordnet, gebündelt und in Papier verpackt:<br />

a) Ein Paket mit den Stimmzetteln, die nach den für die Wahlkreisbewerber abgegebenen Stimmen geordnet und<br />

gebündelt sind,<br />

b) ein Paket mit den Stimmzetteln, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben worden war,<br />

c) ein Paket mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln,<br />

d) ein Paket mit den eingenommenen Wahlscheinen sowie<br />

e) ein Paket mit den unbenutzten Stimmzetteln.<br />

Die Pakete zu a) bis d) wurden versiegelt und mit dem Namen <strong>der</strong> Gemeinde, <strong>der</strong> Nummer des Wahlbezirks und <strong>der</strong><br />

Inhaltsangabe versehen.<br />

5.9 Dem Beauftragten <strong>der</strong> Gemeindebehörde wurden am ………………………… , ………………… Uhr, übergeben<br />

— diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit Anlagen(evtl. Nie<strong>der</strong>schriften über beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse, beschlussmäßig behandelte<br />

Stimmzettel und Wahlscheine) mit Versandvordruck V8 bzw. in Versandtasche T1,<br />

—<br />

—<br />

—<br />

—<br />

die Pakete wie in Abschnitt 5.8 beschrieben,<br />

das Wählerverzeichnis,<br />

die Wahlurne – mit Schloss und Schlüssel 1) – sowie<br />

alle sonstigen dem Wahlvorstand von <strong>der</strong> Gemeinde zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen.<br />

Der Wahlvorsteher<br />

(Unterschrift)<br />

Vom Beauftragten <strong>der</strong> Gemeindebehörde wurde die Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit allen darin verzeichneten Anlagen am<br />

………………………… , ………………… Uhr, auf Vollständigkeit überprüft und übernommen.<br />

(Unterschrift des Beauftragten <strong>der</strong> Gemeinde)<br />

Achtung:<br />

Es ist sicherzustellen, dass die Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den<br />

weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.<br />

1) Nichtzutreffendes streichen.<br />

2) Wenn im Wahlbezirk kein beweglicher Wahlvorstand tätig war , ist <strong>der</strong> gesamte Abschnitt 2.8 zu streichen.<br />

3) Wahlnie<strong>der</strong>schriften und Meldevordrucke sind aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt . Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die<br />

Schnellmeldung bei demselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift bezeichnet sind .<br />

4) Die Zahlenangaben für die Kennbuchstaben A1 und A2 und A1 + A2 sind <strong>der</strong> berichtigten Abschlussbescheinigung des<br />

Wählerverzeichnisses zu entnehmen (vgl. auch Abschnitt 2.5).<br />

5) Summe C + D muss mit B übereinstimmen.<br />

6) Summe E + F muss mit B übereinstimmen.<br />

7) Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist <strong>der</strong> gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.<br />

8) Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit an<strong>der</strong>er Farbe o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise kenntlich zu machen . Alte Zahlenangaben nicht<br />

löschen o<strong>der</strong> radieren.


<strong>Markt</strong>:<br />

Landkreis:<br />

Wahlkreis:<br />

Freistaat Bayern<br />

273 Kelheim<br />

228 Landshut<br />

Briefwahlvorstand: (Nummer o<strong>der</strong> Name)<br />

Für die Gemeinde(n)<br />

_____________________________________<br />

_____________________________________<br />

_____________________________________<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen<br />

o<strong>der</strong> in Druckschrift ausfüllen<br />

ý<br />

Diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift ist unter Nr. 5.6 von<br />

allen Mitglie<strong>der</strong>n des Wahlvorstands zu<br />

unterschreiben<br />

Wahlnie<strong>der</strong>schrift<br />

über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses <strong>der</strong> Briefwahl<br />

<strong>der</strong> Wahl zum Deutschen Bundestag<br />

am 22.09.2013<br />

1. Wahlvorstand<br />

Zu <strong>der</strong> Bundestagswahl waren zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses <strong>der</strong> Briefwahl vom Briefwahlvorstand<br />

erschienen:<br />

Familienname<br />

Vorname<br />

Funktion<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

als Wahlvorsteher/in<br />

als stellv. Wahlvorsteher/in<br />

als Schriftführer/in<br />

als stellv. Schriftführer/in<br />

als Beisitzer/in<br />

als Beisitzer/in<br />

als Beisitzer/in<br />

als Beisitzer/in<br />

als Beisitzer/in<br />

Anstelle <strong>der</strong> nicht erschienenen o<strong>der</strong> ausgefallenen Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands ernannte <strong>der</strong> Wahlvorsteher folgende<br />

anwesende o<strong>der</strong> herbeigerufene Wahlberechtigte zu Mitglie<strong>der</strong>n des Wahlvorstands und wies sie auf ihre Verpflichtung zur<br />

unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt<br />

gewordenen Angelegenheiten hin:<br />

Familienname Vorname Uhrzeit<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

Als Hilfskräfte waren zugezogen:<br />

Familienname Vorname Aufgabe<br />

1.<br />

2.<br />

3.


Seite 2 von 8<br />

2. Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe<br />

2.1<br />

Der Wahlvorsteher eröffnete die Verhandlung um ……… Uhr damit, dass er die anwesenden Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands<br />

auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer<br />

amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises an alle Beisitzer<br />

vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.<br />

Abdrucke des Bundeswahlgesetzes und <strong>der</strong> Bundeswahlordnung lagen im Auszählungsraum vor.<br />

2.2<br />

Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. Sodann wurde<br />

die Wahlurne<br />

o versiegelt.<br />

o verschlossen; <strong>der</strong> Wahlvorsteher nahm den Schlüssel in Verwahrung.<br />

2.3 Der Wahlvorstand stellte weiter fest, dass ihm von <strong>der</strong> Gemeinde<br />

—<br />

—<br />

—<br />

(Zahl)<br />

(Zahl)<br />

(Zahl)<br />

Wahlbriefe übergeben worden sind und eine Mitteilung, dass keine Wahlscheine für ungültig erklärt worden<br />

sind, übergeben worden ist 1) und<br />

Verzeichnis/Verzeichnisse – <strong>der</strong> für ungültig erklärten Wahlscheine - sowie<br />

Nachtrag/Nachträge – zu diesem(n) Verzeichnis/Verzeichnissen – übergeben worden ist/sind. – Die darin aufg<br />

eführten Wahlbriefe wurden ausgeson<strong>der</strong>t und später dem Wahlvorstand zur Beschlussfassung vorgelegt (sie<br />

he Nummer 2.6 <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift) 1).<br />

2.4 Hierauf öffnete ein vom Wahlvorsteher bestimmter Beisitzer die Wahlbriefe nacheinan<strong>der</strong>, entnahm ihnen den Wahlschein<br />

und den Stimmzettelumschlag und übergab beide dem Wahlvorsteher. Nachdem we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wahlschein noch <strong>der</strong><br />

Stimmzettelumschlag zu beanstanden war, wurde <strong>der</strong> Stimmzettelumschlag ungeöffnet in die Wahlurne gelegt. Die<br />

Wahlscheine wurden gesammelt.<br />

2.5 Ein Beauftragter <strong>der</strong> Gemeindebehörde überbrachte um .………… Uhr weitere ………… Wahlbriefe, die am Wahltage bei<br />

<strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle noch vor Schluss <strong>der</strong> Wahlzeit eingegangen waren 2).<br />

2.6 Es wurden – keine 1) – insgesamt ………… 1) Wahlbriefe beanstandet.<br />

Davon wurden durch Beschluss zurückgewiesen<br />

Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein o<strong>der</strong> kein gültiger Wahlschein beigelegen hat,<br />

Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein Stimmzettelumschlag beigefügt war,<br />

Wahlbriefe, weil we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wahlbriefumschlag noch <strong>der</strong> Stimmzettelumschlag verschlossen war,<br />

Wahlbriefe, weil <strong>der</strong> Wahlbriefumschlag mehrere Stimmzettelumschläge, aber nicht die gleiche Anzahl<br />

gültiger und mit <strong>der</strong> vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt versehener Wahlscheine enthalten hat,<br />

Wahlbriefe, weil <strong>der</strong> Wähler o<strong>der</strong> die Hilfsperson die vorgeschriebene Versicherung an Eides statt zur<br />

Briefwahl auf dem Wahlschein nicht unterschrieben hat,<br />

Wahlbriefe, weil kein amtlicher Stimmzettelumschlag benutzt worden war,<br />

Wahlbriefe, weil ein Stimmzettelumschlag benutzt worden war, <strong>der</strong> offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis<br />

gefährdenden Weise von den übrigen abwich o<strong>der</strong> einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthalten hat.<br />

Zusammen:<br />

Sie wurden samt Inhalt ausgeson<strong>der</strong>t,<br />

Wahlbriefe.<br />

mit einem Vermerk über den Zurückweisungsgrund versehen,<br />

wie<strong>der</strong> verschlossen,<br />

fortlaufend nummeriert und<br />

<strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift beigefügt.<br />

Nach beson<strong>der</strong>er Beschlussfassung wurden …………… Wahlbriefe zugelassen und nach Abschnitt 2.4 behandelt. War<br />

Anlass <strong>der</strong> Beschlussfassung <strong>der</strong> Wahlschein, so wurde dieser <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift beigefügt.<br />

3.<br />

Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses<br />

3.1<br />

Nachdem alle bis 18.00 Uhr eingegangenen Wahlbriefe geöffnet, die Stimmzettelumschläge entnommen und in die Wahlurne<br />

gelegt worden waren, wurde die Wahlurne um ………… Uhr geöffnet. Die Stimmzettelumschläge wurden entnommen. Der<br />

Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war.


Seite 3 von 8<br />

3.2<br />

a) Sodann wurden die Stimmzettelumschläge ungeöffnet gezählt.<br />

Die Zählung ergab<br />

Stimmzettelumschläge<br />

( = Wähler B ; zugleich B1 )<br />

b) Danach wurden die Wahlscheine gezählt.<br />

Die Zählung ergab für die<br />

Gemeinde<br />

Gemeinde<br />

Gemeinde<br />

Gemeinde<br />

Bitte nicht ausfüllen<br />

Gemeinde<br />

14 - 16<br />

Bitte ausfüllen<br />

Wahlscheine Anzahl<br />

17 - 20<br />

Wahlscheine insgesamt:<br />

o<br />

Die Zahl <strong>der</strong> Stimmzettelumschläge und <strong>der</strong> Wahlscheine stimmte überein.<br />

o<br />

Die Zahl <strong>der</strong> Stimmzettelumschläge und <strong>der</strong> Wahlscheine stimmte nicht überein.<br />

Die Verschiedenheit, die sich auch bei wie<strong>der</strong>holter Zählung herausstellte, erklärt sich aus folgenden Gründen:<br />

3.3<br />

3.4<br />

3.4.1<br />

Der Schriftführer übertrug die Zahl <strong>der</strong> Wähler in Abschnitt 4 Kennbuchstabe B <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift.<br />

Nunmehr öffneten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Wahlvorstehers die Stimmzettelumschläge, nahmen die Stimmzettel<br />

heraus, bildeten daraus die folgenden Stapel und behielten sie unter Aufsicht:<br />

a)<br />

b)<br />

c)<br />

Mehrere Stapel aus den Stimmzetteln, auf denen die Erst- und die Zweitstimme zweifelsfrei gültig für den Bewerber<br />

und die Landesliste <strong>der</strong>selben Partei abgegeben worden waren, getrennt nach Stimmen für die einzelnen<br />

Landeslisten,<br />

einen Stapel aus den Stimmzetteln, auf denen die Erst- und die Zweitstimme zweifelsfrei gültig für Bewerber und<br />

Landeslisten verschiedener Wahlvorschlagsträger abgegeben worden waren, sowie mit den Stimmzetteln, auf denen<br />

nur die Erst- o<strong>der</strong> nur die Zweitstimme jeweils zweifelsfrei gültig und die an<strong>der</strong>e Stimme nicht abgegeben worden war,<br />

einen Stapel mit den leeren Stimmzettelumschlägen und den ungekennzeichneten Stimmzetteln,<br />

d) einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen, die mehrere Stimmzettel enthalten, sowie<br />

e) einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen und Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom<br />

Wahlvorstand Beschluss zu fassen war.<br />

Die beiden Stapel zu d) und e) wurden von einem vom Wahlvorsteher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen.<br />

3.4.2<br />

Die Beisitzer, die die nach a) geordneten Stapel unter ihrer Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel zu a) in <strong>der</strong><br />

Reihenfolge <strong>der</strong> Landeslisten auf dem Stimmzettel nacheinan<strong>der</strong> zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum an<strong>der</strong>en Teil<br />

seinem Stellvertreter. Diese prüften, ob die Kennzeichnung <strong>der</strong> Stimmzettel eines jeden Stapels gleich lautete und sagten zu<br />

jedem Stapel laut an, für welchen Bewerber und für welche Landesliste er Stimmen enthielt. Gab ein Stimmzettel dem<br />

Wahlvorsteher o<strong>der</strong> seinem Stellvertreter Anlass zu Bedenken, so fügten sie den Stimmzettel dem Stapel zu e) bei.<br />

Nunmehr prüfte <strong>der</strong> Wahlvorsteher den Stapel zu c) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln und den leeren<br />

Stimmzettelumschlägen, die ihm hierzu von dem Beisitzer, <strong>der</strong> sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der<br />

Wahlvorsteher sagte an, dass hier beide Stimmen ungültig sind.<br />

3.4.3<br />

Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinan<strong>der</strong> je einen <strong>der</strong> zu a) und c) gebildeten Stapel<br />

unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten die Zahl <strong>der</strong> für die einzelnen Bewerber und Landeslisten abgegebenen<br />

Stimmen sowie die Zahl <strong>der</strong> ungültigen Erst- und Zweitstimmen. Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als<br />

Zwischensummen I (ZS I) vom Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen, und zwar sowohl unter dem Ergebnis <strong>der</strong> Wahl im<br />

Wahlkreis (Erststimmen) als auch unter dem Ergebnis <strong>der</strong> Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen).<br />

Sodann übergab <strong>der</strong> Beisitzer, <strong>der</strong> den nach b) gebildeten Stapel unter seiner Aufsicht hatte, den Stapel dem<br />

Wahlvorsteher.


3.4.3.1<br />

3.4.3.2<br />

Seite 4 von 8<br />

Der Wahlvorsteher legte die Stimmzettel zunächst getrennt nach Zweitstimmen für die einzelnen Landeslisten und las bei<br />

jedem Stimmzettel laut vor, für welche Landesliste die Zweitstimme abgegeben worden war. Bei den Stimmzetteln, auf denen<br />

nur die Erststimme abgegeben worden war, sagte er an, dass die nicht abgegebene Zweitstimme ungültig ist, und bildete<br />

daraus einen weiteren Stapel. Stimmzettel, die dem Wahlvorsteher Anlass zu Bedenken gaben, fügte er dem Stapel zu e)<br />

bei.<br />

Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinan<strong>der</strong> die vom Wahlvorsteher gebildeten Stapel<br />

unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten die Zahl <strong>der</strong> für die einzelnen Landeslisten abgegebenen Stimmen sowie<br />

<strong>der</strong> ungültigen Zweitstimmen. Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer in<br />

Abschnitt 4 eingetragen, und zwar unter dem Ergebnis <strong>der</strong> Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen).<br />

Anschließend ordnete <strong>der</strong> Wahlvorsteher die Stimmzettel aus dem Stapel zu b) neu, und zwar nach den für die einzelnen<br />

Bewerber abgegebenen Erststimmen. Dabei wurde entsprechend 3.4.3.1 verfahren. Die so ermittelten Zahlen <strong>der</strong> für die<br />

einzelnen Bewerber abgegebenen Stimmen und <strong>der</strong> ungültigen Erststimmen wurden ebenfalls als Zwischensummen II (ZS II)<br />

vom Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen, und zwar unter dem Ergebnis <strong>der</strong> Wahl im Wahlkreis (Erststimmen).<br />

3.4.4<br />

Die Zählungen nach 3.4.2 und 3.4.3 verliefen wie folgt:<br />

o<br />

o<br />

Unstimmigkeiten bei <strong>der</strong> Zählung haben sich nicht ergeben.<br />

Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die beiden Beisitzer den betreffenden Stapel nacheinan<strong>der</strong><br />

erneut.<br />

Danach ergab sich Übereinstimmung zwischen den Zählungen.<br />

3.4.5<br />

3.4.6<br />

3.5<br />

Zum Schluss entschied <strong>der</strong> Wahlvorstand über die Gültigkeit <strong>der</strong> Stimmen, die auf den übrigen in den Stapeln zu d) und e)<br />

ausgeson<strong>der</strong>ten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Wahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich bekannt und<br />

sagte jeweils bei gültigen Stimmen an, für welchen Bewerber o<strong>der</strong> für welche Landesliste die Stimme abgegeben worden<br />

war. Er vermerkte auf <strong>der</strong> Rückseite jedes Stimmzettels, ob beide Stimmen o<strong>der</strong> nur die Erststimme o<strong>der</strong> nur die<br />

Zweitstimme für gültig o<strong>der</strong> ungültig erklärt worden waren, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern. Die so<br />

ermittelten gültigen und ungültigen Stimmen wurden als Zwischensummen III (ZS III) vom Schriftführer in Abschnitt 4<br />

eingetragen.<br />

Der Schriftführer zählte die Zwischensummen <strong>der</strong> ungültigen Erst- und Zweitstimmen sowie <strong>der</strong> gültigen Stimmen jeweils für<br />

die einzelnen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer überprüften die Zusammenzählung.<br />

Die vom Wahlvorsteher bestimmten Beisitzer sammelten<br />

a)<br />

b)<br />

c)<br />

die Stimmzettel, auf denen die Erst- und die Zweitstimme o<strong>der</strong> nur die Erststimme abgegeben worden waren, getrennt<br />

nach den Bewerbern, denen die Erststimme zugefallen war,<br />

die Stimmzettel, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben worden war, getrennt nach den Wahlvorschlägen, denen<br />

die Stimmen zugefallen waren,<br />

die leer abgegebenen Stimmzettelumschläge und die ungekennzeichneten Stimmzettel,<br />

d) die Stimmzettelumschläge, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten, mit den zugehörigen Stimmzetteln,<br />

die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten und<br />

die Stimmzettelumschläge mit mehreren Stimmzetteln,<br />

je für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht.<br />

Die in d) bezeichneten Stimmzettelumschläge und Stimmzettel sind als Anlagen unter den fortlaufenden Nummern ………<br />

bis ……… beigefügt.<br />

3.6 Das im nachstehenden Abschnitt 4 <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das<br />

Briefwahlergebnis festgestellt und vom Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.


Seite 5 von 8<br />

4. Wahlergebnis<br />

Bitte nicht ausfüllen<br />

228 273 116 1<br />

Wahlkreis Gemeinde Wahlbezirk Art<br />

1 - 3<br />

4 - 9 10 - 13 14<br />

Kennbuchstaben für die Zahlenangaben 3)<br />

B = Wähler insgesamt (zugleich B1 )<br />

05<br />

Ergebnis <strong>der</strong> Wahl im Wahlkreis (Erststimmen) 4)<br />

ZS I<br />

ZS II ZS III Insgesamt<br />

C Ungültige Erststimmen 10<br />

Gültige Erststimmen:<br />

Von den gültigen Erststimmen<br />

entfielen auf den Bewerber<br />

ZS I ZS II ZS III insgesamt<br />

D01 Oßner, Florian (CSU) 11<br />

D02 Unfried, Harald (SPD) 12<br />

D03 Sponbrucker, Markus (FDP) 13<br />

D04 Dr. Gambke, Thomas (GRÜNE) 14<br />

D05 Zisler, Reinhard (DIE LINKE) 15<br />

D06 Zehe, Matthias (PIRATEN) 16<br />

D07 Rochner, Wolfgang (NPD) 17<br />

D08 Zellner, Stefan (ÖDP) 18<br />

D09 19<br />

D10 20<br />

D11 21<br />

D12 22<br />

D13 23<br />

D14 24<br />

D15 25<br />

D16 26<br />

D17 27<br />

D18 28<br />

D19 Hanika, Christian (FREIE WÄHLER) 29<br />

D20 30<br />

D Gültige Erststimmen insgesamt<br />

50


Seite 6 von 8<br />

Ergebnis <strong>der</strong> Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen) 5)<br />

ZS I<br />

ZS II<br />

ZS III<br />

insgesamt<br />

E<br />

Ungültige Zweitstimmen<br />

60<br />

Gültige Zweitstimmen:<br />

Von den gültigen Zweitstimmen<br />

entfielen auf die Landesliste <strong>der</strong><br />

ZS I ZS II ZS III insgesamt<br />

F01 CSU 61<br />

F02 SPD 62<br />

F03 FDP 63<br />

F04 GRÜNE 64<br />

F05 DIE LINKE 65<br />

F06 PIRATEN 66<br />

F07 NPD 67<br />

F08 ÖDP 68<br />

F09 REP 69<br />

F10 Bündnis 21/RRP 70<br />

F11 BP 71<br />

F12 Tierschutzpartei 72<br />

F13 DIE VIOLETTEN 73<br />

F14 BüSo 74<br />

F15 MLPD 75<br />

F16 AfD 76<br />

F17 pro Deutschland 77<br />

F18 DIE FRAUEN 78<br />

F19 FREIE WÄHLER 79<br />

F20 PARTEI DER VERNUNFT 80<br />

F Gültige Zweitstimmen insgesamt<br />

99


Seite 7 von 8<br />

5.<br />

Abschluss <strong>der</strong> Wahlergebnisfeststellung<br />

5.1 Bei <strong>der</strong> Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse zu verzeichnen:<br />

Der Wahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse:<br />

5.2 Das/Die Mitglied(er) des Wahlvorstands<br />

(Vor- und Familienname)<br />

beantragte(n) vor Unterzeichnung <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift eine erneute Zählung 6) <strong>der</strong> Stimmen, weil<br />

Daraufhin wurde <strong>der</strong> Zählvorgang (vgl. Abschnitt 3.4) wie<strong>der</strong>holt. Das in Abschnitt 4 <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift enthaltene<br />

Wahlergebnis für die Briefwahl wurde<br />

o<br />

o<br />

mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt<br />

berichtigt 7)<br />

und vom Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.<br />

(Angabe <strong>der</strong> Gründe)<br />

5.3<br />

5.4<br />

Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung (V3) übertragen und auf schnellstem<br />

Wege telefonisch – durch ……………………………………………………………1) –<br />

(Angabe <strong>der</strong> Übermittlung)<br />

an …………………………………………………………………… übermittelt.<br />

Während <strong>der</strong> Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe waren immer mindestens drei, während <strong>der</strong> Ermittlung und Feststellung des<br />

Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands, darunter jeweils <strong>der</strong> Wahlvorsteher und <strong>der</strong> Schriftführer<br />

o<strong>der</strong> ihre Stellvertreter, anwesend.<br />

5.5<br />

5.6<br />

Die Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe sowie die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.<br />

Vorstehende Nie<strong>der</strong>schrift wurde von den Mitglie<strong>der</strong>n des Wahlvorstands genehmigt und von ihnen unterschrieben.<br />

1. Der Wahlvorsteher<br />

Ort und Datum<br />

2. Der Stellvertreter<br />

Die übrigen Beisitzer<br />

(gem. Reihenfolge auf Seite 1, Nr. 1)<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

3. Der Schriftführer<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

5.7 Das/Die Mitglied(er) des Wahlvorstands<br />

verweigerte(n) die Unterschrift unter <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift, weil<br />

(Vor- und Familienname)<br />

(Angabe <strong>der</strong> Gründe)


Seite 8 von 8<br />

5.8<br />

Nach Schluss des Wahlgeschäfts wurden alle Stimmzettel und Wahlscheine, die nicht dieser Wahlnie<strong>der</strong>schrift als Anlagen<br />

beigefügt sind, wie folgt geordnet, gebündelt und in Papier verpackt:<br />

a)<br />

b)<br />

c)<br />

Ein Paket mit den Stimmzetteln, die nach den für die Wahlkreisbewerber abgegebenen Stimmen geordnet und<br />

gebündelt sind,<br />

ein Paket mit den Stimmzetteln, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben worden war,<br />

ein Paket mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln,<br />

d)<br />

e)<br />

ein Paket mit den leer abgegebenen Stimmzettelumschlägen sowie,<br />

ein Paket mit den eingenommenen Wahlscheinen.<br />

Die Pakete wurden versiegelt und mit <strong>der</strong> Nummer des Briefwahlvorstands sowie <strong>der</strong> Inhaltsangabe versehen.<br />

5.9<br />

Dem Beauftragten <strong>der</strong> Gemeinde wurden am ………………………… , ………………… Uhr, übergeben<br />

—<br />

—<br />

diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit Anlagen (zurückgewiesene Wahlbriefe, beschlussmäßig behandelte Wahlscheine nicht<br />

zurückgewiesener Wahlbriefe, beschlussmäßig behandelte Stimmzettel und Wahlumschläge, evtl. Nie<strong>der</strong>schriften über<br />

beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse) mit Versandvordruck V8a bzw. Versandtasche T1a,<br />

die Pakete wie in Abschnitt 5.8 beschrieben,<br />

—<br />

das/die Verzeichnis/Verzeichnisse <strong>der</strong> für ungültig erklärten Wahlscheine samt Nachträgen/die Mitteilung, dass<br />

Wahlscheine nicht für ungültig erklärt worden sind 1),<br />

—<br />

—<br />

die Wahlurne – mit Schloss und Schlüssel 1) – sowie<br />

alle sonstigen dem Briefwahlvorstand von <strong>der</strong> Gemeinde zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen.<br />

Der Wahlvorsteher<br />

(Unterschrift)<br />

Vom Beauftragten <strong>der</strong> Gemeindebehörde wurde die Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit allen darin verzeichneten Anlagen am<br />

………………………… , ………………… Uhr, auf Vollständigkeit überprüft und übernommen.<br />

(Unterschrift des Beauftragten)<br />

Achtung:<br />

Es ist sicherzustellen, dass die Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den<br />

weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.<br />

1) Nichtzutreffendes streichen.<br />

2) Abschnitt 2.5 streichen, wenn keine weiteren Wahlbriefe zugeteilt wurden.<br />

3) Wahlnie<strong>der</strong>schriften und Meldevordrucke sind aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt . Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die<br />

Schnellmeldung bei demselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift bezeichnet sind .<br />

4) Summe C + D muss mit B übereinstimmen.<br />

5) Summe E + F muss mit B übereinstimmen.<br />

6) Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist <strong>der</strong> gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.<br />

7) Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit an<strong>der</strong>er Farbe o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise kenntlich zu machen . Alte Zahlenangaben nicht<br />

löschen o<strong>der</strong> radieren.

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