Europawahl 2009 Schulung der Wahlvorstände - Markt Bad Abbach
Europawahl 2009 Schulung der Wahlvorstände - Markt Bad Abbach
Europawahl 2009 Schulung der Wahlvorstände - Markt Bad Abbach
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<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
Landtags- und Bezirkswahlen<br />
Fünf Volksentscheide<br />
Bundestagswahlen<br />
<strong>Schulung</strong> <strong>der</strong> Wahlvorstände<br />
Georg Brunner<br />
Anwesenheitsliste<br />
Bitte eintragen – mit Telefonnummer –<br />
Erleichterung für die Wahlvorsteher
1. Der Wahlvorstand<br />
1.1 Besetzung<br />
• Ein Wahlvorstand besteht aus mind. 5 und höchstens 9 Personen<br />
und zwar aus<br />
- Wahlvorsteher,<br />
- Stellvertretendem Wahlvorsteher und<br />
- 3 bis 9 Beisitzern, davon 1 Schriftführer + 1 stv. Schriftführer<br />
• während des Wahltages Mindestbesetzung mit 3 Personen (Vorsteher bzw.<br />
Stellvertreter, Schriftführer, Beisitzer)<br />
• Hilfskräfte, ggf. zusätzlich von <strong>der</strong> Gemeinde bestellt, können die<br />
Arbeit des Wahlvorstands unterstützen, gehören ihm aber nicht an<br />
• Erfrischungsgeld<br />
30,00 € bei Teilnahme an einer Wahl, 50,00 € bei Teilnahme an beiden Wahlen<br />
Auszahlung bei Landtagswahl einheitlich 30,00 €, bei Bundestagswahl dann 70,00 €<br />
• Anwesenheitsliste<br />
Bitte eintragen – mit Telefonnummer – Erleichterung für die Wahlvorsteher – wenn nicht schon<br />
geschehen, dann bitte am Ende <strong>der</strong> Veranstaltung nachholen!!!<br />
• Liste <strong>der</strong> gesamten Wahlvorstände für Wahlvorsteher<br />
Auf Grund vieler Absagen (über 44 %) oft gesamt an<strong>der</strong>e Zusammensetzung – Aktuelle Listen werden<br />
nach <strong>der</strong> Veranstaltung ausgegeben.<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 1
1. Der Wahlvorstand<br />
Angehörige Innere Verwaltung<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 2
1. Wahlvorstand<br />
1.2 Wahlvorsteher Landtagswahl<br />
Wahlbezirk<br />
Ort Wahlvorsteher Stv. Wahlvorsteher<br />
1 Kurhaus Weiß Susanne Wasöhrl Sieglinde<br />
2 Kurhaus Diermeier Andreas Betz Karl<br />
3 BRK-Seniorenheim Detlaff Hans Holzapfel Georg-Wayne<br />
4 Grundschule Bürckstümmer<br />
Elfriede<br />
Kißlinger Thekla<br />
5 Grundschule Hof Andreas Gießamer Walter<br />
6 Grundschule Weißgerber Stephan Delengas Ingeborg<br />
7 Grundschule Meier Josef Meier Franz<br />
8 Grundschule Hallier Björn Schnei<strong>der</strong> Siegfried<br />
9 Grundschule Straub Michael Bobbe Stefan<br />
10 Grundschule Wagner Erich Schreibauer Albert<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 3
1. Wahlvorstand<br />
1.2 Wahlvorsteher Landtagswahl<br />
Wahlbezirk<br />
Ort Wahlvorsteher Stv. Wahlvorsteher<br />
11 Grundschule Bierler Erich Böckl Dieter<br />
12 Lengfeld Schreiner Eichhammer Jürgen Punk Maximilian<br />
13 Lengfeld, Mehrzw.-R. Schachinger Eva Schnagl Johann<br />
14 Peising, FFW-Geräteh. Hofmeister Josef Meckl Helmut<br />
15 Dünzling, Schulhaus Blabl Walter Aichner Xaver<br />
16 Oberndorf, FFW-G.-H. Gassner Ernst Karl Herbert<br />
17 Poikam, Alte Schule Leuthner Michael Mittermeier Johann<br />
18 Saalhaupt, FFW-G.-H. Schmalzl Josef Schelkshorn Ralf<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 4
1. Wahlvorstand<br />
1.2 Wahlvorsteher Landtagswahl<br />
Wahlbezirk<br />
Ort Wahlvorsteher Stv. Wahlvorsteher<br />
21 Briefwahl 1 Rathaus Racciatti Philip Leitner Norbert<br />
22 Briefwahl 2 Rathaus Köglmeier Georg Schedl Rudolf jr.<br />
23 Briefwahl 3 Mittelsch. Manglkammer Joseph Fleck Arne<br />
24 Briefwahl 4 Mittelsch. Post Ralph Mathies Bernd<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 5
1. Wahlvorstand<br />
1.3 Wahlvorsteher Bundestagswahl<br />
Wahlbezirk<br />
Ort Wahlvorsteher Stv. Wahlvorsteher<br />
1 Kurhaus Schmuck Ruth Wasöhrl Sieglinde<br />
2 Kurhaus Diermeier Andreas Betz Karl<br />
3 BRK-Seniorenheim Detlaff Hans Holzapfel Georg-Wayne<br />
4 Grundschule Bürckstümmer Elfriede Kißlinger Thekla<br />
5 Grundschule Hof Andreas Gießamer Walter<br />
6 Grundschule Baier Matthias Karl Christoph<br />
7 Grundschule Meier Josef Meier Franz<br />
8 Grundschule Hallier Björn Schnei<strong>der</strong> Siegfried<br />
9 Grundschule Straub Michael Bobbe Stefan<br />
10 Grundschule Wagner Erich Schreibauer Albert<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 6
1. Wahlvorstand<br />
1.3 Wahlvorsteher Bundestagswahl<br />
Wahlbezirk<br />
Ort Wahlvorsteher Stv. Wahlvorsteher<br />
11 Grundschule Bierler Erich Böckl Dieter<br />
12 Lengfeld Schreiner Obermüller Konrad Punk Maximilian<br />
13 Lengfeld, Mehrzw.-R. Schachinger Eva Schnagl Johann<br />
14 Peising, FFW-Geräteh. Hofmeister Josef Kraml Hubert<br />
15 Dünzling, Schulhaus Blabl Walter Aichner Xaver<br />
16 Oberndorf, FFW-G.-H. Gassner Ernst Karl Herbert<br />
17 Poikam, Alte Schule Feichtmeier Reinhold Leuthner Michael<br />
18 Saalhaupt, FFW-G.-H. Schmalzl Josef Gleisl Johann<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 7
1. Wahlvorstand<br />
1.3 Wahlvorsteher Bundestagswahl<br />
Wahlbezirk<br />
Ort Wahlvorsteher Stv. Wahlvorsteher<br />
21 Briefwahl 1 Rathaus Racciatti Philip Leitner Norbert<br />
22 Briefwahl 2 Rathaus Köglmeier Georg Schmidbauer Helga<br />
23 Briefwahl 3 Mittelsch. Manglkammer Joseph Schwarztrauber Wilfried<br />
24 Briefwahl 4 Mittelsch. Post Ralph Mathies Bernd<br />
Abholung <strong>der</strong> Wahlunterlagen im Rathaus<br />
Sonntag, 15.09.2013: ab 7:00 Uhr<br />
Sonntag, 22.09.2013: ab 7:00 Uhr<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 8
1. Der Wahlvorstand<br />
1.4 Anordnung<br />
Beisitzer<br />
Schriftführer<br />
Wahlvorsteher<br />
Ausgabe <strong>der</strong><br />
Stimmzettel<br />
Wählerverzeichnis<br />
Prüfung <strong>der</strong><br />
Wahlberechtigung<br />
Eingang<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 9
2.1 Ablauf <strong>der</strong> Stimmangabe<br />
2.1.1 Muster <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigungskarte Landtag/Bezirk<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 10
2.1 Ablauf <strong>der</strong> Stimmangabe<br />
2.1.2 Muster <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigungskarte Bundestagswahl<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 11
2.2 Ablauf <strong>der</strong> Stimmabgabe – Wahlschein Landtag<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 12
2.2 Ablauf <strong>der</strong> Stimmabgabe – Wahlschein Bundestag<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 13
2.3 Muster des Wählerverzeichnisses –<br />
Fehlendes Wahlrecht - Briefwähler<br />
Landtag - Erststimme<br />
Landtag - Zweitstimme<br />
Bezirk - Erststimme<br />
Bezirk - Zweitstimme<br />
Volksentscheide<br />
Darf bei Bezirkswahl nicht zugelassen werden<br />
Wahlschein beantragt (Briefwahl)<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 14
2.4 Muster des Wählerverzeichnisses – letzte Seite<br />
Nachträgliche Än<strong>der</strong>ungen – Personen<br />
erscheinen – außerhalb des Alphabetes<br />
am Ende des Wählerverzeichnisses!!!<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 15
2.5 Prüfung <strong>der</strong> Wahlberechtigung<br />
• Wahlbenachrichtigungskarte wird vorgelegt<br />
Schriftführer gleicht die Angaben auf <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigungskarte<br />
mit <strong>der</strong> Eintragung im Wählerverzeichnis ab<br />
• Wahlbenachrichtigungskarte wird nicht vorgelegt<br />
Ausweis verlangen, außer persönlich bekannt<br />
• Wähler wird nicht im Wählerverzeichnis gefunden<br />
— Auf <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigungskarte eingetragener Wahlbezirk ist nicht <strong>der</strong><br />
Wahlbezirk, in dem <strong>der</strong> Wähler vorspricht ?<br />
— Wähler gehört in einen an<strong>der</strong>en Wahlbezirk im gleichen Gebäude o<strong>der</strong> in<br />
einen an<strong>der</strong>en Wahlbezirk <strong>der</strong> Gemeinde<br />
— Keine Aufklärung möglich Wahlamt <strong>der</strong> Gemeinde anrufen<br />
— Telefon: 09405/9590-0 bzw. 0160/97237031<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände Bundestagswahl <strong>2009</strong> / Seite 16
2.6 Prüfung <strong>der</strong> Wahlberechtigung - Wahlschein<br />
• Keine Überprüfung anhand des Wählerverzeichnisses<br />
• Inhaber eines Wahlscheins kann in jedem beliebigen Wahlbezirk des<br />
Wahlkreises wählen<br />
• Nach Kennzeichnung und Faltung des Stimmzettels in <strong>der</strong> Wahlkabine<br />
legt <strong>der</strong> Wähler dem Schriftführer seinen Wahlschein vor<br />
• Prüfen des Wahlscheins – ist er für diese Wahl und für diesen Wahlkreis<br />
ausgestellt ?<br />
• Wird <strong>der</strong> Wahlschein von <strong>der</strong> Person (Ausweis verlangen) vorgelegt, für<br />
die er ausgestellt wurde ?<br />
• Prüfen, ob die laufende Nummer des Wahlscheins in <strong>der</strong> Negativliste<br />
aufgeführt ist – sofern dem Schriftführer eine solche vorliegt<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 17
2.7 Keine Entgegennahme von roten Wahlbriefen im<br />
Wahllokal<br />
• Rote Wahlbriefe dürfen in einem allgemeinen Wahlbezirk nicht entgegen<br />
genommen werden.<br />
• Ist es <strong>der</strong> Wahlberechtigte selbst, <strong>der</strong> den Wahlbrief abgeben will, kann<br />
er mit dem Wahlschein wählen, <strong>der</strong> sich im roten Umschlag befindet<br />
• Hierfür muss er den roten Umschlag öffnen und den Wahlschein<br />
entnehmen<br />
• Die drei Umschläge mit dem Stimmzetteln hat <strong>der</strong> Wähler zu vernichten<br />
• Wähler erhält neue Stimmzettel, weil diese an<strong>der</strong>s als die Stimmzettel<br />
<strong>der</strong> Briefwahl gefaltet sind (sonst Gefährdung des Wahlgeheimnisses)<br />
• Schriftführer prüft Wahlschein usw.<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 18
2.8 Am Wahlsonntag ausgestellte Wahlscheine<br />
• Wahlscheine können bis freitags vor dem Wahltag (Landtags- und<br />
Bezirkswahl bis 13.09.2013, Bundestagswahl bis 20.09.2013), 15:00 Uhr,<br />
beantragt werden, bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung<br />
auch noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr.<br />
Die Gemeinde veranlasst dann am Wahltag folgendes:<br />
• Telefonische Nachfrage beim Wahlvorsteher des Wahlbezirks, dem <strong>der</strong><br />
Erkrankte angehört, ob bereits ein Stimmabgabevermerk im<br />
Wählerverzeichnis eingetragen ist<br />
• Ist das nicht <strong>der</strong> Fall, Ausstellung des Wahlscheins durch die Gemeinde<br />
• Schriftführer bringt den Sperrvermerk „W“ bei dem betreffenden<br />
Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis an<br />
• VERWALTUNG berichtigt das Blatt „Beurkundung des Abschlusses des<br />
Wählerverzeichnis“ (Vertreter <strong>der</strong> Gemeinde kommt in Wahllokal)<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 19
2.9 Abschlussbeurkundung Wählerverzeichnis<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 20
2.10 Beson<strong>der</strong>heiten in den Stimmbezirken<br />
Stimmbezirk 13 – Mehrzweckraum Lengfeld<br />
Das ZDF wird nach Auszählung des ersten vorläufigen En<strong>der</strong>gebnisses <strong>der</strong><br />
Landtagswahl (1. Schnellmeldung) dieses telefonisch zur Hochrechnung des<br />
ZDF weiterleiten.<br />
Stimmbezirk 5 – Grundschule <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong> – Repräsentativer Stimmbezirk<br />
• Ausgabe von vormarkierten Stimmzetteln nach Geschlecht und Alter<br />
• A = Mann geb. 1989 bis 1995 G = Frau geb. 1989 bis 1995<br />
B = Mann geb. 1979 bis 1988 H = Frau geb. 1979 bis 1988<br />
C = Mann geb. 1969 bis 1978 I = Frau geb. 1969 bis 1978<br />
D = Mann geb. 1954 bis 1968 K = Frau geb. 1954 bis 1968<br />
E = Mann geb. 1944 bis 1953 L = Frau geb. 1944 bis 1953<br />
F = Mann geb. 1943 und früher M = Frau geb. 1943 und früher<br />
• Broschüren aushängen – Hilfsmittel ist Wahlbenachrichtigungskarte und die<br />
Hinweise im Wählerverzeichnis (Landtag und Bundestag)<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 21
2.10 Beson<strong>der</strong>heiten in den Stimmbezirken<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 22
3. Schluss <strong>der</strong> Wahlhandlung<br />
• Die Wahlzeit endet um 18:00 Uhr und wird durch den Wahlvorsteher<br />
bekannt gegeben.<br />
• Danach dürfen nur noch die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen<br />
werden, die bis 18:00 Uhr den Wahlraum betreten haben<br />
• Ggf. muss <strong>der</strong> Wahlvorsteher den Zutritt zum Wahlraum vorübergehend<br />
sperren<br />
• Danach ist die Öffentlichkeit wie<strong>der</strong> herzustellen<br />
• Problemfall:<br />
Ein Stimmberechtigter hat einen Stimmzettel in die falsche Wahlurne<br />
geworfen.<br />
Lösung:<br />
Die Wahlurne darf während <strong>der</strong> Wahlzeit auf keinen Fall geöffnet<br />
werden. Nach Schluss <strong>der</strong> Wahl sind die betroffenen Urnen zu öffnen und<br />
die Stimmzettel in die richtigen Urnen zu werfen und wie<strong>der</strong> zu<br />
schließen.<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 23
4. Ermittlung des Wahlergebnisses<br />
am Beispiel Landtagswahl<br />
Es gelten folgende Grundsätze:<br />
• Genauigkeit geht vor Schnelligkeit<br />
• Auszählung beginnt ohne Unterbrechung sofort nach Beendigung <strong>der</strong><br />
Wahlhandlung<br />
• Der Wahlvorstand muss mit mindestens 5 Mitglie<strong>der</strong>n besetzt sein,<br />
darunter <strong>der</strong> Wahlvorsteher und <strong>der</strong> Schriftführer o<strong>der</strong> ihre Vertreter<br />
• Der gesamte Ermittlungsvorgang ist öffentlich, das gilt auch für ggf. zu<br />
fassende Beschlüsse des Wahlvorstandes<br />
• Verbindliche Reihenfolge:<br />
1. Landtagswahl (Schnellmeldung, Ergebnis telefonisch dem Rathaus<br />
mitteilen)<br />
2. Bezirkswahl (Schnellmeldung ausfüllen, kein Anruf)<br />
3. Volksentscheide (Schnellmeldung ausfüllen, kein Anruf)<br />
— Alle Unterlagen zusammen zum Rathaus bringen<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 24
4.1 Ermittlung <strong>der</strong> Stimmberechtigten und Wähler<br />
• Alle nicht benutzten Stimmzettel von den Tischen entfernen, an<br />
denen die Auszählung stattfinden soll<br />
• Ermittlung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Stimmberechtigten<br />
Der Schriftführer überträgt aus <strong>der</strong> – ggf. berichtigten –<br />
Abschlussbeurkundung des Wählerverzeichnisses die Zahl <strong>der</strong><br />
Stimmberechtigten in Abschnitt 4 unter Kennbuchstaben A1 , A2 , A1 +<br />
A2 <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift V1 (3.2 <strong>der</strong> V1).<br />
a) die Zahl <strong>der</strong> im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmberechtigten<br />
ohne den Vermerk „W“ (Wahlschein)<br />
b) die Zahl <strong>der</strong> im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmberechtigten<br />
mit dem Vermerk „W“ (Wahlschein)<br />
c) die Summe <strong>der</strong> hiernach Stimmberechtigten (aus a) + b))<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 25
4.1 Ermittlung <strong>der</strong> Stimmberechtigten und Wähler<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 26
4.1 Ermittlung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 27
4.2 Sortierung <strong>der</strong> kleinen und großen Stimmzettel<br />
Beisitzer unter Aufsicht des Wahlvorstehers die Stimmzettel und bilden, jeweils<br />
für die kleinen (Arbeitsgruppe A) und großen (Arbeitsgruppe B) Stimmzettel<br />
getrennt, folgende Stapel:<br />
— nach Wahlkreisvorschlägen geordnete Stimmzettel, auf denen die Stimme<br />
zweifelsfrei gültig abgegeben wurde,<br />
• gülig<br />
— ungekennzeichnete Stimmzettel,<br />
• Ungültig, kein Beschluss notwendig<br />
— Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben.<br />
• Beschluss über Gültigkeit herbeiführen<br />
• Beispiele später<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 28
4.3 Ermittlung Wahlergebnis<br />
Beisitzer unter Aufsicht des Wahlvorstehers die Stimmzettel und bilden, jeweils<br />
für die kleinen (Arbeitsgruppe A) und großen (Arbeitsgruppe B) Stimmzettel<br />
getrennt, folgende Stapel:<br />
— nach Wahlkreisvorschlägen geordnete Stimmzettel, auf denen die Stimme<br />
zweifelsfrei gültig abgegeben wurde,<br />
• gülig<br />
— ungekennzeichnete Stimmzettel,<br />
• Ungültig, kein Beschluss notwendig<br />
— Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben.<br />
• Beschluss über Gültigkeit herbeiführen<br />
• Beispiele später<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 29
4.3 Beispiel Arbeitsgruppen<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 30
4.4 Schnellmeldung Landtagswahl<br />
Durchgeben nur<br />
an diese<br />
Telefonnummern<br />
9590-16<br />
9590-17<br />
9590-18<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände Bundestagswahl <strong>2009</strong> / Seite 31
4.3 Auszählung <strong>der</strong> Stimmen nach Bewerbern - Zähllisten<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
Unterschriften!!!<br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 32
4.4 Ermittlung und Feststellung Wahlergebnis<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 33
5. Abschlussarbeiten<br />
5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift<br />
1. Fertigstellen <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift durch den Schriftführer<br />
2. Unterzeichnen <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift von allen Mitglie<strong>der</strong>n des<br />
Wahlvorstandes<br />
3. Kurze Begründung in die Nie<strong>der</strong>schrift aufnehmen, falls ein Mitglied des<br />
Wahlvorstandes diese nicht unterschreiben will<br />
4. Anlagen beifügen<br />
5. alle Stimmzettel (fortlaufend nummeriert) <strong>der</strong> Stapels C (Erststimme)<br />
und F (Zweitstimme), über <strong>der</strong>en Gültigkeit / Ungültigkeit <strong>der</strong><br />
Wahlvorstand beschlossen hat<br />
6. Alle Zähllisten, die alle einzeln unterschrieben werden müssen<br />
7. alle einbehaltenen Wahlscheine, über <strong>der</strong>en Zu- o<strong>der</strong> Nichtzulassung<br />
<strong>der</strong> Wahlvorstand beschlossen hat<br />
8. Vorsandvordruck<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 34
5. Abschlussarbeiten<br />
5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift<br />
Nach Schluss <strong>der</strong> Wahlhandlung übergibt <strong>der</strong> Wahlvorsteher folgende mit<br />
Angabe des Inhalts und <strong>der</strong> Nummer des Stimmbezirks versiegelte Pakete<br />
(unbenutzte Stimmzettel unversiegelt):<br />
• kleine Stimmzettel mit gültigen Stimmen, geordnet nach<br />
Stimmkreisbewerbern,<br />
• große Stimmzettel mit gültigen Stimmen, geordnet nach<br />
Wahlkreisvorschlägen,<br />
• ungekennzeichnete kleine Stimmzettel,<br />
• ungekennzeichnete große Stimmzettel,<br />
• unbenutzte Stimmzettel.<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 35
5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Seite 1<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 36
5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Seite 2<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 37
5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Seite 3<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 38
5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Seite 4<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände Bundestagswahl <strong>2009</strong> / Seite 39
5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Seite 5<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 40
5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Seite 6<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 41
5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Seite 7<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 42
5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift Beurkundung Abschluss<br />
Beurkundung<br />
Abschluss<br />
Wählerverzeichnis<br />
IN<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
ÜBERNEHMEN<br />
Keine<br />
Än<strong>der</strong>ungen<br />
durch<br />
Wahlvorstand -<br />
nur durch<br />
Verwaltung<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 43
5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift - Seite 8<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 44
5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Seite 9<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 45
5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Seite 10<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 46
5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Seite 11<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 47
5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Seite 12<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 48
5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Bundestagswahl – Erstst.<br />
Summe <strong>der</strong> ungültigen<br />
(leeren) Erst- und<br />
Zweitstimmen<br />
muss mit<br />
Summe Zweitstimmen<br />
übereinstimmen<br />
Beurkundung<br />
Abschluss<br />
Wählerverzeichnis<br />
Wählerverzeichnis<br />
Summe <strong>der</strong> ungültigen<br />
(leeren) Erststimmen<br />
Summe <strong>der</strong> gültigen<br />
Erststimmen<br />
(Erststimmen und<br />
Zweitstimmen für<br />
dieselbe Gruppierung)<br />
Summe <strong>der</strong> ungültigen<br />
Erststimmen, die<br />
beschlussmäßig<br />
behandelt wurden<br />
Summe <strong>der</strong> gültigen<br />
Erststimmen, die<br />
beschlussmäßig<br />
behandelt wurden<br />
Summe <strong>der</strong> gültigen<br />
Erststimmen<br />
Zweitstimme<br />
unterschiedlich<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 49
5.1 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Bundestagswahl – Zweit.<br />
Summe <strong>der</strong> ungültigen<br />
(leeren) Erst- und<br />
Zweitstimmen<br />
muss mit Summe <strong>der</strong><br />
Erststimmen<br />
übereinstimmen<br />
Summe <strong>der</strong> ungültigen<br />
(leeren) Zweitstimmen<br />
Summe <strong>der</strong> ungültigen<br />
Zweitstimmen, die<br />
beschlussmäßig<br />
behandelt wurden<br />
Summe <strong>der</strong> gültigen<br />
Zweitstimmen, die<br />
beschlussmäßig<br />
behandelt wurden<br />
Summe <strong>der</strong> gültigen<br />
Zweitstimmen<br />
(Erst- und<br />
Zweitstimmen für die<br />
gleiche Gruppierung)<br />
Summe <strong>der</strong> gültigen<br />
Zweitstimmen<br />
Erst- u. Zweitstimme<br />
unterschiedlich<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 50
5.2 Briefwahl - Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe<br />
Folgende Arbeitsschritte (bis 18:00 Uhr) sind vorgeschrieben:<br />
• Prüfen, ob Wahlurne leer ist und verschließen<br />
• Zählen <strong>der</strong> roten Wahlbriefe, die dem<br />
Briefwahlvorstand von <strong>der</strong> Gemeinde<br />
übergeben wurden<br />
(Abschnitt 2.3 <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift)<br />
• Prüfen, ob dem Briefwahlvorstand ein Verzeichnis <strong>der</strong> für ungültig<br />
erklärten Wahlscheine (sog. Negativliste) übergeben wurde o<strong>der</strong> ein<br />
Hinweis, dass keine Wahlscheine für ungültig erklärt wurden<br />
(Fehlanzeige)<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 51
5.2. Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe<br />
Achtung!<br />
• Der rote Wahlbrief bildet mit seinem Inhalt (Wahlschein und<br />
Stimmzettelumschläge) eine Einheit.<br />
• Deshalb dürfen die entnommenen blauen, gelben und weißen<br />
Umschläge erst dann in die Wahlurne eingeworfen werden, wenn <strong>der</strong><br />
Wahlbrief und <strong>der</strong> entnommene Wahlschein nicht beanstandet o<strong>der</strong><br />
zurückgewiesen werden müssen. Das bedeutet, dass die Prüfung <strong>der</strong><br />
Zulassung für jeden Wahlbrief einzeln zu erfolgen hat, und zwar<br />
Wahlbrief für Wahlbrief nacheinan<strong>der</strong>.<br />
• Erst wenn über die Zulassung eines Wahlbriefs entschieden ist und<br />
<strong>der</strong> Umschläge in den Wahlurnen liegen, kann die Öffnung und<br />
Prüfung des nächsten roten Wahlbriefs erfolgen, damit eine<br />
Vermischung vermieden wird.<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 52
5.3 Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe<br />
• Öffnen <strong>der</strong> roten Umschläge<br />
• Wahlschein entnehmen<br />
• Nummer des Wahlscheins mit ggf. vorhandener Negativliste abgleichen<br />
• Nummer des Wahlscheins in Negativliste gefunden:<br />
gesamten Wahlbrief mit Inhalt zurückweisen, ausson<strong>der</strong>n,<br />
Zurückweisungsgrund (Negativliste) auf rotem Umschlag<br />
notieren und separat sammeln<br />
• Nummer des Wahlscheins in Negativliste nicht gefunden:<br />
weitere Prüfung auf sonstige Zurückweisungsgründe<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände Bundestagswahl <strong>2009</strong> / Seite 53
5.3 Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe<br />
Weitere Zurückweisungsgründe:<br />
• Dem roten Wahlbriefumschlag ist kein o<strong>der</strong> kein gültiger Wahlschein<br />
beigefügt<br />
• Der rote Wahlbriefumschlag enthält keinen blauen, weißen bzw.<br />
gelben Stimmzettelumschlag<br />
• We<strong>der</strong> <strong>der</strong> rote Wahlbriefumschlag noch <strong>der</strong> blaue, weiße bzw. gelbe<br />
Stimmzettelumschlag sind verschlossen o<strong>der</strong> die Stimmzettel liegen<br />
offen im roten Umschlag<br />
• Der rote Wahlbriefumschlag enthält mehrere blaue, weiße und gelbe<br />
Stimmzettelumschläge, aber nicht die gleiche Anzahl gültiger<br />
Wahlscheine<br />
• Unterschrift (eidesstattliche Versicherung) auf Wahlschein fehlt<br />
• Der Wähler hat keinen amtlichen blauen, weißen bzw. gelben<br />
Stimmzettelumschlag, son<strong>der</strong>n einen privaten Umschlag o<strong>der</strong> den roten<br />
Wahlbriefumschlag für die Aufnahme des Stimmzettels benutzt<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände Bundestagswahl <strong>2009</strong> / Seite 54
5.3 Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe<br />
• Der blaue, weiße bzw. gelbe Stimmzettelumschlag weichen in einer das<br />
Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen ab o<strong>der</strong> enthält<br />
einen deutlich fühlbaren Gegenstand<br />
Über die Zurückweisung eines Wahlbriefes hat <strong>der</strong> gesamte<br />
Briefwahlvorstand zu beschließen.<br />
Die einzelnen Zurückweisungsgründe sind in Abschnitt 2.6 <strong>der</strong><br />
Wahlnie<strong>der</strong>schrift aufgeführt. Dort ist bei <strong>der</strong> entsprechenden<br />
Zurückweisungsart die jeweilige Anzahl <strong>der</strong> zurückgewiesenen<br />
Wahlbriefe einzutragen.<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 55
5.3 Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe<br />
Die zurückgewiesenen Wahlbriefe sind wie folgt zu behandeln:<br />
• Zurückweisungsgrund auf dem roten Wahlbriefumschlag vermerken und<br />
mit gesamtem Inhalt wie<strong>der</strong> verschließen, fortlaufend nummerieren, und<br />
separat sammeln<br />
• Alle zurückgewiesenen Wahlbriefe sind später <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift<br />
beizufügen<br />
• Nach Zulassung des Wahlbriefes Stimmzettelumschläge entnehmen und<br />
ungeöffnet in die Wahlurne einwerfen<br />
• Zugelassene Wahlscheine sammeln und zählen<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 56
5.3 Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe<br />
Gibt we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wahlschein noch <strong>der</strong> Stimmzettelumschlag Anlass zu<br />
Bedenken, wird <strong>der</strong> Wahlumschlag ungeöffnet in die Wahlurne für die<br />
Landtagswahl o<strong>der</strong> für die Bezirkswahl gelegt, nachdem <strong>der</strong> Schriftführer<br />
die Stimmabgabe auf dem Wahlschein selbst vermerkt hat.<br />
Bei Abgabe des weißen Stimmzettelumschlags wird das Kästchen L, bei<br />
Abgabe des blauen Stimmzettelumschlags wird das Kästchen B, bei Abgabe<br />
des gelben Stimmzettelumschlags das Kästchen VE angekreuzt.<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 57
5.3 Diskussion: Zulässigkeit von Stimmen - BW<br />
(Beschluss über Zulässigkeit)<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 58
5.4 Nie<strong>der</strong>schrift Briefwahl – Seite 2<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 59
5.4 Nie<strong>der</strong>schrift Briefwahl – Seite 3<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 60
5.4 Wahlnie<strong>der</strong>schrift – Seite 4<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände Seite 61
5.5 Verpacken <strong>der</strong> Wahlunterlagen<br />
1 Umschlag mit …<br />
• Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit allen Unterschriften aller Wahlhelfer<br />
• Schnellmeldung<br />
• Stimmzettel des Stapels „C“ und „F“ – gültige/ungültige Stimmen<br />
(Beschluss!!!)<br />
• Einbehaltene Wahlscheine<br />
• Namensliste <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstandes, ggf. mit<br />
Empfangsbestätigung über ausgezahltes Erfrischungsgeld<br />
• UMSCHLAG VON WAHLVORSTEHER ZU UNTERSCHREIBEN!!!<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände Bundestagswahl <strong>2009</strong> / Seite 62
5.5 Verpacken <strong>der</strong> Wahlunterlagen<br />
• Mehrere Umschläge / Pakete mit Stimmzetteln, die nach den für die<br />
Wahlkreisbewerber (Erststimmen) sortierten Stimmen geordnet sind<br />
• 1 Umschlag / Paket mit ungekennzeichneten Stimmzetteln<br />
• 1 Umschlag mit einbehaltenen Wahlscheinen – soweit sie nicht <strong>der</strong><br />
Nie<strong>der</strong>schrift beizufügen sind<br />
• alle Umschläge / Pakete mit Inhaltsangabe und Nummer des Wahlbezirks<br />
beschriften – soweit dies nicht bereits von <strong>der</strong> Gemeinde vorbereitet<br />
wurde – und versiegeln<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände Bundestagswahl <strong>2009</strong> / Seite 63
5.5 Rückgabe <strong>der</strong> Wahlunterlagen<br />
Rückgabe <strong>der</strong> Wahlunterlagen je nach Weisung <strong>der</strong> Gemeinde; noch am<br />
Wahlabend werden benötigt:<br />
• Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit Anlagen<br />
• Wählerverzeichnis<br />
• Ausgezählte Stimmzettel<br />
• Der Wahlvorsteher ist für die ordnungsgemäße Übergabe <strong>der</strong><br />
Wahlunterlagen an die Gemeinde verantwortlich<br />
• Bis zur Übergabe an die Gemeinde hat <strong>der</strong> Wahlvorsteher sicher zu<br />
stellen, dass die Wahlunterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 64
6. Diskussion: Gültigkeit von Stimmzetteln<br />
(Beschluss über Gültigkeit)<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 65
6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 66
6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 67
6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 68
6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 69
6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 70
6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 71
6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 72
6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 73
6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 74
6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 75
6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 76
6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 77
6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 78
6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 79
6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 80
6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />
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<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 82
6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />
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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />
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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />
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<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 85
6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />
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<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 86
6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />
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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />
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6. Gültigkeit von Stimmzetteln<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 95
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit<br />
• Vortrag unter<br />
www.bad-abbach.de<br />
=> Rathaus => Wahlen zu finden<br />
• Herzlichen Dank im Namen des <strong>Markt</strong>es <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong> für die Bereitschaft,<br />
das Ehrenamt als Wahlvorsteher, stv. Wahlvorsteher, Schriftführer o<strong>der</strong><br />
Beisitzer wahrzunehmen.<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
<strong>Schulung</strong> Wahlvorstände / Seite 96
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06.09.2013<br />
1110-I<br />
Übernahme von Ehrenämtern durch Angehörige des öffentlichen Dienstes<br />
bei <strong>der</strong> Landtagswahl, den Bezirkswahlen sowie voraussichtlichen<br />
Volksentscheiden am 15. September 2013 und<br />
bei <strong>der</strong> Wahl zum Deutschen Bundestag (Bundestagswahl)<br />
am 22. September 2013<br />
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums<br />
des Innern<br />
vom 7. Juni 2013 Az.: IZ1-0343-4<br />
Fundstelle: AllMBl 2013, S. 270<br />
I.<br />
In Bayern finden am 15. September 2013 die Landtagswahl und die Bezirkswahlen statt (vgl.<br />
Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 20. Februar 2013, StAnz Nr. 9).<br />
Gleichzeitig werden an diesem Tage voraussichtlich fünf Volksentscheide über die beabsichtigten<br />
Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Verfassung des Freistaates Bayern durchgeführt. Am 22. September 2013 findet<br />
die Wahl zum Deutschen Bundestag (Bundestagswahl) statt (vgl. Anordnung des<br />
Bundespräsidenten vom 8. Februar 2013, BGBl I S. 165). Für die zur ordnungsgemäßen<br />
Durchführung dieser Wahlen und Volksentscheide zu bildenden Wahlvorstände wird wie<strong>der</strong> eine<br />
größere Anzahl ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer benötigt; allein in <strong>der</strong> Landeshauptstadt<br />
München sind hierfür rund 17.000 Wahlvorstandsmitglie<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lich. Dabei ist zu<br />
berücksichtigen, dass im Hinblick auf die voraussichtlich am Tag <strong>der</strong> Landtagswahl und <strong>der</strong><br />
Bezirkswahlen stattfindenden Volksentscheide mehr Wahlvorstände gebildet und personell<br />
verstärkt werden. Erfahrungsgemäß können die politischen Parteien und die betroffenen<br />
Kommunen allein so viele Personen nicht stellen.<br />
Wahlen sind das Fundament unseres demokratischen Staatswesens. Volksentscheide ermöglichen<br />
als Instrument <strong>der</strong> unmittelbaren Demokratie die Beteiligung <strong>der</strong> Gesamtheit <strong>der</strong><br />
Stimmberechtigten an <strong>der</strong> politischen Willensbildung. Die Übernahme eines Wahlehrenamtes<br />
sollte daher für jeden wahl- bzw. stimmberechtigten Bürger eine ehrenvolle Aufgabe sein. Da die<br />
Bereitschaft unter den Wahl- bzw. Stimmberechtigten, ein solches Wahlehrenamt freiwillig zu<br />
übernehmen, bedauerlicherweise immer mehr abnimmt, muss zumindest von den Angehörigen des<br />
öffentlichen Dienstes erwartet werden, dass sie solche Ehrenämter in den dafür zu bildenden<br />
Wahlvorständen (Wahlvorsteher, Stellvertreter, Schriftführer o<strong>der</strong> Beisitzer) übernehmen. Die
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06.09.2013<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter <strong>der</strong> inneren Verwaltung sollten dabei mit gutem Beispiel<br />
vorangehen und beson<strong>der</strong>e Bereitschaft zur Übernahme von Wahlehrenämtern zeigen. Wie bisher<br />
bleiben von diesem Appell allerdings Polizeivollzugsbeamte und Angehörige des IuK-<br />
Betriebspersonals <strong>der</strong> Polizei ausgenommen, da <strong>der</strong>en Einsatzstärke nicht durch die Übernahme<br />
eines Wahlehrenamtes beeinträchtigt werden darf. Übernehmen Beschäftigte aus diesem Bereich<br />
gleichwohl freiwillig ein Wahlehrenamt, können sie dafür später keinen Freizeitausgleich erhalten.<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme eines<br />
solchen Ehrenamtes ist je<strong>der</strong> Wahl- bzw. Stimmberechtigte verpflichtet; er darf das Ehrenamt nur<br />
aus wichtigem Grund ablehnen. Wer ohne wichtigen Grund ein Wahlehrenamt ablehnt, kann mit<br />
einer Geldbuße belegt werden.<br />
Angehörigen <strong>der</strong> staatlichen inneren Verwaltung, die als Wahlhelfer bei den vorgenannten Wahlen<br />
o<strong>der</strong> Volksentscheiden mitgewirkt haben, kann – sofern dienstliche Belange nicht entgegenstehen<br />
– für die Beanspruchung am Wahlsonntag ein Freizeitausgleich von einem Tag gewährt werden.<br />
Beschäftigte, die nur zur Stimmenauszählung nach Schließung <strong>der</strong> Wahllokale eingesetzt waren,<br />
können einen halben Tag Freizeitausgleich erhalten.<br />
Den kommunalen Dienstherren und den übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des<br />
öffentlichen Rechts wird empfohlen, ebenso zu verfahren.<br />
II.<br />
Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten <strong>der</strong> Bediensteten von<br />
Behörden und sonstiger öffentlicher Stellen an die Gemeinden zur Bildung von Wahlvorständen<br />
ist für die Landtagswahl, die Bezirkswahlen und die Volksentscheide in Art. 7 Abs. 5 des<br />
Landeswahlgesetzes (LWG) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 5. Juli 2002 (GVBl S. 277,<br />
ber. S. 620, BayRS 111-1-I), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch § 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2012<br />
(GVBl S. 620), sowie in Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 des Bezirkswahlgesetzes (BezWG) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong><br />
Bekanntmachung vom 12. Februar 2003 (GVBl S. 144, BayRS 2021-3-I), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch<br />
§ 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2012 (GVBl S. 620), für die Bundestagswahl in § 9 Abs. 5<br />
des Bundeswahlgesetzes (BWG) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl I<br />
S. 1288, ber. S. 1594), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 3. Mai 2013<br />
(BGBl I S. 1084), enthalten.<br />
Danach sind auf Ersuchen <strong>der</strong> Gemeinde zur Sicherstellung <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Abstimmung<br />
die Behörden des Freistaates Bayern (bei <strong>der</strong> Bundestagswahl: auch die Behörden des Bundes),<br />
<strong>der</strong> Gemeinden, <strong>der</strong> Landkreise und <strong>der</strong> Bezirke sowie <strong>der</strong> sonstigen <strong>der</strong> Aufsicht des Freistaates<br />
Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, aus dem Kreis<br />
ihrer Bediensteten unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift (nach Art. 7<br />
Abs. 5 LWG darüber hinaus akademische Grade und Telefonnummern) zum Zweck <strong>der</strong> Berufung
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Seite 3 von 3<br />
06.09.2013<br />
als Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wahlvorstände stimmberechtigte Personen zu benennen, die im Gebiet <strong>der</strong><br />
ersuchenden Gemeinde wohnen. Die ersuchte Stelle hat die Betroffenen über die übermittelten<br />
Daten und den Empfänger zu benachrichtigen. Ein Wi<strong>der</strong>spruchsrecht des Betroffenen besteht<br />
an<strong>der</strong>s als im Fall des Art. 7 Abs. 4 LWG bzw. § 9 Abs. 4 BWG nicht.<br />
III.<br />
Alle nachgeordneten Behörden und Dienststellen werden gebeten, ihre Beschäftigten auf diese<br />
Bekanntmachung hinzuweisen.<br />
Günter Schuster<br />
Ministerialdirektor
Wahlkreis<br />
Nie<strong>der</strong>bayern<br />
Stimmkreis<br />
203 Kelheim<br />
<strong>Markt</strong><br />
116 <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
Landkreis<br />
273 Kelheim<br />
Stimmbezirk (Name o<strong>der</strong> Nummer)<br />
o Allgemeiner Stimmbezirk<br />
o Son<strong>der</strong>stimmbezirk<br />
o Stimmbezirk mit beweglichem Wahlvorstand<br />
Zutreffendes bitte ankreuzen ý o<strong>der</strong> in Druckschrift ausfüllen<br />
WAHLNIEDERSCHRIFT/Urnenwahl<br />
für die LANDTAGSWAHL<br />
am 15. September 2013<br />
Diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift ist unter Nr. 5.4.1 von allen Mitglie<strong>der</strong>n<br />
des Wahlvorstands zu unterschreiben.<br />
1. Wahlvorstand<br />
Zur Landtagswahl waren vom Wahlvorstand erschienen:<br />
Familien name Vorname Funktion<br />
1. als Wahlvorsteher /in<br />
2. als stellv. Wahlvorsteher/in und Beisitzer /in<br />
3. als Schriftführer /in und Beisitzer/in<br />
4. als stellv. Schriftführer und Beisitzer /in<br />
5. als Beisitzer /in<br />
6. als Beisitzer /in<br />
7. als Beisitzer /in<br />
8. als Beisitzer /in<br />
9. als Beisitzer /in<br />
10. als Beisitzer /in<br />
11. als Beisitzer /in<br />
Anstelle <strong>der</strong> nicht erschienenen o<strong>der</strong> ausgefallenen Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands ernannte <strong>der</strong> Wahlvorsteher die<br />
folgenden Stimmberechtigten zu Mitglie<strong>der</strong>n des Wahlvorstands:<br />
Familienname Vorname Funktion Uhrzeit<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
Als Hilfskräfte waren zugezogen:<br />
Familienname Vorname Aufgabe<br />
1.<br />
2.<br />
3.
Seite 2 von 12<br />
2. Wahlhandlung<br />
2.1 Hinweis auf Verpflichtung des Wahlvorstands - Auflegung des Landeswahlgesetzes,<br />
des Bezirkswahlgesetzes und <strong>der</strong> Landeswahlordnung - Anschlag <strong>der</strong><br />
Wahlbekanntmachung, <strong>der</strong> Bekanntmachung zu den Volksentscheiden und <strong>der</strong><br />
Stimmzettelmuster<br />
Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, dass er die anwesenden Mitglie<strong>der</strong><br />
des Wahlvorstands auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amts und<br />
zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen<br />
Angelegenheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises an alle Beisitzer vor<br />
Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.<br />
Je eine Textausgabe des Landeswahlgesetzes, des Bezirkswahlgesetzes und <strong>der</strong><br />
Landeswahlordnung lag im Wahlraum vor. Am o<strong>der</strong> im Eingang des Gebäudes, in dem sich<br />
<strong>der</strong> Wahlraum befand, wurden eine Kopie <strong>der</strong> Wahlbekanntmachung, <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />
<strong>der</strong> Staatsregierung zu den Volksentscheiden nach Art. 75 LWG sowie je ein Muster <strong>der</strong><br />
Stimmzettel angebracht.<br />
2.2 Wahlurnen<br />
Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurnen in ordnungsgemäßem Zustand<br />
befanden und leer waren. Sodann wurden die Wahlurnen<br />
* versiegelt.<br />
Zahl <strong>der</strong><br />
benutzten Wahlurnen für die<br />
Landtagswahl _______<br />
Bezirkswahl _______<br />
Volksentscheide _______<br />
* verschlossen. Der Wahlvorsteher nahm den Schlüssel in Verwahrung.<br />
* Es stand noch eine weitere Wahlurne bereit.<br />
2.3 Abstimmungsschutzvorrichtungen<br />
Damit die Wähler die Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen konnten, waren im Wahlraum<br />
Wahlzellen o<strong>der</strong> Tische mit Sichtblenden o<strong>der</strong> Nebenräume, die nur vom Wahlraum aus<br />
betretbar waren, hergerichtet. Vom Tisch des Wahlvorstands konnten die Wahlzellen (die<br />
Sichtblenden/<strong>der</strong> Eingang zu den Nebenräumen) überblickt werden.<br />
2.4 Berichtigung des Wählerverzeichnisses, Ungültigkeit von Wahlscheinen, Beginn <strong>der</strong><br />
Wahl<br />
Zahl <strong>der</strong> Wahlzellen:<br />
Zahl <strong>der</strong> Tische<br />
mit Sichtblenden:<br />
Zahl <strong>der</strong> Nebenräume:<br />
___<br />
___<br />
___<br />
2.4.1 * Ein Verzeichnis über nachträglich ausgestellte Wahlscheine lag nicht vor. Das<br />
Wählerverzeichnis war nicht zu berichtigen.<br />
* Vor Beginn <strong>der</strong> Stimmabgabe berichtigte <strong>der</strong> Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach<br />
dem Verzeichnis <strong>der</strong> nachträglich ausgestellten Wahlscheine, indem er bei den in diesem<br />
Verzeichnis aufgeführten Stimmberechtigten in den Spalten für die<br />
Stimmabgabevermerke „Wahlschein“ o<strong>der</strong> „W“ eintrug.<br />
Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen <strong>der</strong> Abschlussbeurkundung <strong>der</strong><br />
Gemeinde.<br />
2.4.2 * Am Wahltag wurden von <strong>der</strong> Gemeinde noch Wahlscheine an erkrankte<br />
Stimmberechtigte erteilt. Der Wahlvorsteher berichtigte das Wählerverzeichnis und die<br />
dazugehörige Abschlussbeurkundung entsprechend 2.4.1.<br />
2.4.3 * Der Wahlvorstand hat eine Mitteilung über die Ungültigkeit von Wahlscheinen nicht<br />
erhalten.<br />
* Der Wahlvorstand wurde vom/von ______________________ unterrichtet, dass<br />
folgende(r) Wahlschein(e) für ungültig erklärt worden ist/sind:<br />
(Vor- und Familienname des Wahlscheininhabers sowie Wahlschein-Nr.)<br />
__________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________<br />
Beginn <strong>der</strong> Wahl:<br />
____ Uhr<br />
____ Minuten
Seite 3 von 12<br />
2.5 Beweglicher Wahlvorstand<br />
2.5.1 * Im allgemeinen Stimmbezirk befinden sich folgende Einrichtungen nach § 7 Satz 1 LWO,<br />
für die die Gemeinde die Stimmabgabe vor einem beweglichen Wahlvorstand angeordnet<br />
hatte:<br />
____________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________<br />
(Bezeichnung)<br />
Die personelle Zusammensetzung <strong>der</strong> beweglichen Wahlvorstände für die einzelne(n)<br />
Einrichtung(en) (drei Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands einschließlich des Wahlvorstehers<br />
o<strong>der</strong> seines Stellvertreters) ist aus <strong>der</strong> dieser Nie<strong>der</strong>schrift beigefügten Anlage(n)<br />
ersichtlich.<br />
Anlagen Nr.: ___________<br />
Der bewegliche Wahlvorstand begab sich zu <strong>der</strong> vereinbarten Zeit mit einer<br />
verschlossenen Wahlurne und mit Stimmzetteln in die Einrichtung und übergab dort den<br />
Stimmberechtigten die Stimmzettel. Er wies die Stimmberechtigten auf die Möglichkeit<br />
des § 46 LWO hin. Die Wähler konnten die Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen.<br />
Nachdem <strong>der</strong> Wahlvorsteher die Wahlscheine geprüft hatte, legten die Wähler die<br />
mehrfach gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Soweit ein Wähler es wünschte, legte<br />
<strong>der</strong> Wahlvorsteher die Stimmzettel ungeöffnet in die Wahlurne. Der bewegliche<br />
Wahlvorstand nahm die Wahlscheine ein.<br />
Nach Schluss <strong>der</strong> Stimmabgabe brachte <strong>der</strong> bewegliche Wahlvorstand die<br />
verschlossene Wahlurne und die Wahlscheine unverzüglich in den Wahlraum zurück.<br />
Hier verblieb die verschlossene Wahlurne bis zum Schluss <strong>der</strong> Wahl unter ständiger<br />
Aufsicht des Wahlvorstands. Anschließend wurde ihr Inhalt mit dem <strong>der</strong> allgemeinen<br />
Wahlurne vermengt und zusammen mit den Stimmen des Stimmbezirks ausgezählt.<br />
2.5.2 * Im Son<strong>der</strong>stimmbezirk begab sich <strong>der</strong> bewegliche Wahlvorstand in die Krankenzimmer<br />
und verfuhr wie unter 2.5.1 beschrieben.<br />
2.6 Schluss <strong>der</strong> Wahl<br />
Um 18 Uhr gab <strong>der</strong> Wahlvorsteher den Ablauf <strong>der</strong> Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur<br />
noch die im Wahlraum anwesenden und die ggf. vor dem Wahlraum wartenden<br />
Stimmberechtigten zur Stimmabgabe zugelassen.<br />
Der Zutritt zum Wahlraum wurde solange gesperrt, bis <strong>der</strong> letzte <strong>der</strong> anwesenden Wähler<br />
seine Stimme abgegeben hatte. Sodann erklärte <strong>der</strong> Wahlvorsteher die Wahl für<br />
geschlossen. Alle nicht benutzten Stimmzettel wurden entfernt.<br />
Schluss <strong>der</strong> Wahl:<br />
________ Uhr<br />
Minuten<br />
________
Seite 4 von 12<br />
3. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses<br />
3.1 Vorbereitung<br />
Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurde unmittelbar nach Schluss <strong>der</strong><br />
Wahl und ohne Unterbrechung unter <strong>der</strong> Leitung des Wahlvorstehers bzw. dessen<br />
Stellvertreters vorgenommen.<br />
Der Wahlvorsteher öffnete zunächst die Wahlurne(n) und entnahm daraus die Stimmzettel.<br />
Sie wurden ggf. mit dem Inhalt <strong>der</strong> Wahlurne(n) des (<strong>der</strong>) beweglichen Wahlvorstands<br />
(Wahlvorstände) vermischt. Der Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne(n) leer<br />
war(en).<br />
3.2 Stimmberechtigte<br />
Der Schriftführer übertrug aus <strong>der</strong> - ggf. berichtigten - Abschlussbeurkundung des<br />
Wählerverzeichnisses die Zahl <strong>der</strong> Stimmberechtigten in Abschnitt 4.1 unter<br />
Kennbuchstaben A 1 , A 2 und A 1 + A 2 <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift.<br />
3.3 Ermittlung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler<br />
Der Schriftführer zählte anhand <strong>der</strong><br />
Stimmabgabevermerke die Wähler<br />
a) im Wählerverzeichnis<br />
(Spalten L 1 und L 2)<br />
Zahl <strong>der</strong> Wähler mit Stimmabgabevermerk<br />
für beide<br />
Stimmzettel<br />
nur für den<br />
kleinen<br />
Stimmzettel<br />
nur für den<br />
großen<br />
Stimmzettel<br />
Wähler<br />
insgesamt<br />
Sp. 1 + Sp. 2<br />
+ Sp. 3<br />
Kennbuchstabe<br />
1 2 3<br />
4<br />
5<br />
= B1<br />
b) bei den eingenommenen Wahlscheinen<br />
(Kästchen L 1 und L 2)<br />
c) (a + b) zusammen<br />
= B2<br />
= B<br />
Daraus ergeben sich<br />
d) Stimmabgabevermerke für die kleinen Stimmzettel (Zeile c Sp. 1 + Sp. 2) =<br />
q<br />
Diese Zahlen wurden in<br />
Abschnitt 4.2 unter B 1,<br />
B 2 und B übertragen.<br />
e) Stimmabgabevermerke für die großen Stimmzettel (Zeile c Sp. 1 + Sp. 3) =<br />
3.4 Sortierung <strong>der</strong> kleinen weißen Stimmzettel (A. Erststimme) und <strong>der</strong> großen weißen<br />
Stimmzettel (B. Zweitstimme)<br />
Mehrere Beisitzer öffneten unter Aufsicht des Wahlvorstehers die Stimmzettel und bildeten<br />
folgende Stimmzettelstapel, die sie unter Aufsicht behielten:<br />
a) kleine Stimmzettel, geordnet nach Wahlkreisvorschlägen, auf denen die Stimme<br />
zweifelsfrei gültig abgegeben wurde,<br />
b) ungekennzeichnete kleine Stimmzettel,<br />
c) kleine Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom<br />
Wahlvorstand Beschluss zu fassen war,<br />
d) große Stimmzettel, geordnet nach Wahlkreisvorschlägen, auf denen die Stimme<br />
zweifelsfrei gültig abgegeben wurde,<br />
e) ungekennzeichnete große Stimmzettel,<br />
f) große Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom<br />
Wahlvorstand Beschluss zu fassen war.
Seite 5 von 12<br />
3.5 Behandlung <strong>der</strong> ungekennzeichneten kleinen und großen weißen Stimmzettel (siehe<br />
3.4 Buchst. b und e)<br />
Der Wahlvorsteher prüfte jeweils die Stapel mit den ungekennzeichneten kleinen und großen<br />
Stimmzetteln, die ihm hierzu von dem Beisitzer, <strong>der</strong> sie in Verwahrung hatte, übergeben<br />
wurden. Der Wahlvorsteher sagte jeweils an, dass die Stimme ungültig ist, und legte sie,<br />
getrennt nach kleinen und großen Stimmzetteln, auf einen geson<strong>der</strong>ten Stapel.<br />
3.6 Behandlung <strong>der</strong> weißen Stimmzettel, die zu Bedenken Anlass gaben<br />
(siehe 3.4 Buchst. c und f)<br />
Der Wahlvorsteher zeigte den Beisitzern jeden einzelnen Stimmzettel; <strong>der</strong> Wahlvorstand<br />
fasste darüber Beschluss. Den Grund für die Ungültigkeit bzw. Gültigkeit und den Beschluss,<br />
für welche Wahlkreisliste o<strong>der</strong> welchen Bewerber eine Stimme für gültig erklärt wurde,<br />
vermerkte <strong>der</strong> Wahlvorsteher auf <strong>der</strong> Rückseite des Stimmzettels mit Unterschrift unter<br />
gleichzeitiger Angabe des Abstimmungsverhältnisses.<br />
Zahl <strong>der</strong><br />
ungekennzeichneten<br />
kleinen __________<br />
großen __________<br />
weißen Stimmzettel<br />
Zahl <strong>der</strong><br />
beschlussmäßig<br />
behandelten<br />
kleinen __________<br />
großen __________<br />
Die Stimmzettel wurden daraufhin geson<strong>der</strong>t zu den Stimmzettelstapeln mit den gültigen<br />
Stimmen (siehe 3.4 Buchst. a bzw. d) o<strong>der</strong> zu den Stapeln mit den ungültigen Stimmen<br />
(siehe 3.5) gelegt, sodass sie später <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift beigefügt werden konnten.<br />
3.7 Zählen <strong>der</strong> weißen Stimmzettel<br />
3.7.1 Zwei Beisitzer zählten unter Aufsicht des Wahlvorstehers unabhängig voneinan<strong>der</strong> je die<br />
Zahl <strong>der</strong> gültigen Stimmen auf den kleinen Stimmzetteln (A. Erststimme) nach<br />
Wahlkreisvorschlägen und die Zahl <strong>der</strong> ungültigen Stimmen auf den kleinen Stimmzetteln.<br />
Stimmte das zahlenmäßige Ergebnis dieser beiden Zählungen überein, erfolgte <strong>der</strong> Eintrag<br />
in Abschnitt 4.3, stimmte es nicht überein, wurde <strong>der</strong> Zählvorgang wie<strong>der</strong>holt.<br />
3.7.2 In gleicher Weise wurden von zwei Beisitzern unter Aufsicht des Stellvertreters des<br />
Wahlvorstehers je die Zahl <strong>der</strong> gültigen Stimmen auf den großen Stimmzetteln<br />
(B. Zweitstimme), getrennt nach Wahlkreisvorschlägen, und die Zahl <strong>der</strong> ungültigen Stimmen<br />
auf den großen Stimmzetteln gezählt.<br />
Die Ergebnisse wurden in<br />
Abschnitt 4.3 unter D 1, D 2,<br />
usw., C, Spalte Erststimmen,<br />
eingetragen.<br />
Die Ergebnisse wurden in<br />
Abschnitt 4.3 unter D 1, D 2,<br />
usw., C, Spalte<br />
Zweitstimmen, eingetragen.<br />
3.8 Kontrolle<br />
3.8.1 Die Zahl für die Stimmabgabevermerke für den kleinen weißen Stimmzettel (3.3 Buchst. d)<br />
stimmt mit <strong>der</strong> Zahl für die abgegebenen Erststimmen (Abschnitt 4.3 Kennbuchstabe E, Sp.<br />
Erststimmen)<br />
* überein.<br />
* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />
_________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________<br />
3.8.2 Die Zahl für die Stimmabgabevermerke für den großen weißen Stimmzettel (3.3 Buchst. e)<br />
stimmt mit <strong>der</strong> Zahl für die abgegebenen Zweitstimmen (Abschnitt 4.3 Kennbuchstabe E, Sp.<br />
Zweitstimmen)<br />
* überein.<br />
* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />
_________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________
Seite 6 von 12<br />
3.9 Erste Schnellmeldung<br />
Für die Erste Schnellmeldung wurden die Ergebnisse aus Abschnitt 4 in den hierfür<br />
vorgesehenen Wahlvordruck übertragen und sofort <strong>der</strong> Gemeinde bzw. dem Stimmkreisleiter<br />
gemeldet.<br />
Ausfüllen des Wahlvordrucks<br />
„Erste Schnellmeldung“<br />
V3/WV<br />
3.10 Auszählen <strong>der</strong> großen weißen Stimmzettel nach Bewerbern<br />
Für die Auszählung nach Bewerbern wurden<br />
* zwei Arbeitsgruppen (mit jeweils mindestens drei Mitglie<strong>der</strong>n) gebildet. Die Beisitzer, die<br />
die nach Wahlkreisvorschlägen sortierten Stimmzettel in Verwahrung hatten, übergaben<br />
die einzelnen Stapel in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Wahlkreisvorschläge auf dem Stimmzettel<br />
nacheinan<strong>der</strong> zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum an<strong>der</strong>en Teil seinem Stellvertreter.<br />
* drei Arbeitsgruppen (mit jeweils mindestens drei Mitglie<strong>der</strong>n) gebildet. Die Beisitzer, die<br />
die nach Wahlkreisvorschlägen sortierten Stimmzettel in Verwahrung hatten, übergaben<br />
die einzelnen Stapel in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Wahlkreisvorschläge auf dem Stimmzettel<br />
nacheinan<strong>der</strong> zu je einem Teil dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und dem<br />
Schriftführer.<br />
Hierauf sagten diese für jeden einzelnen Stimmzettel getrennt an, für welchen Bewerber aus<br />
den Wahlkreislisten o<strong>der</strong> für welche Wahlkreisliste ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en<br />
Bewerbers o<strong>der</strong> durch Kennzeichnung mehrerer Bewerber die Stimme abgegeben wurde.<br />
Jeweils ein Beisitzer o<strong>der</strong> eine Hilfskraft vermerkte die angesagte Stimmabgabe sofort in <strong>der</strong><br />
Zählliste für den betreffenden Wahlkreisvorschlag und wie<strong>der</strong>holte den Aufruf. Jeweils ein<br />
weiterer Beisitzer überwachte die ordnungsgemäße Führung <strong>der</strong> Zählliste.<br />
Die für jeden Wahlkreisvorschlag in Abschnitt 4.3 F in <strong>der</strong> Zeile „Zweitstimmen insgesamt“<br />
jeweils vermerkte Zahl stimmt mit <strong>der</strong> entsprechenden Zahl im Abschnitt 4.3 D, Spalte<br />
„Zweitstimmen“ überein. Stimmten die Zahlen nicht überein, so wurde <strong>der</strong><br />
Auszählungsvorgang wie<strong>der</strong>holt.<br />
Übertrag <strong>der</strong> Zahlen aus den<br />
Zähllisten in Abschnitt 4.3 F<br />
Vergleich <strong>der</strong><br />
Zweitstimmenzahlen von<br />
Abschnitt 4.3 F mit Abschnitt<br />
4.3 D 1, D 2 usw.<br />
3.11 Feststellung des Ergebnisses im Stimmbezirk<br />
Das in Abschnitt 4 enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das Ergebnis des<br />
Stimmbezirks festgestellt und vom Wahlvorsteher im Wahlraum mündlich bekannt gegeben.<br />
Für die Zahlen nach „noch 4.3 Wahlergebnis: (F) (Gültige Zweitstimmen für die einzelnen<br />
Bewerber)“ kann auf die Nie<strong>der</strong>schrift verwiesen werden.
Seite 7 von 12<br />
Stimmkreis<br />
Gemeinde<br />
1-3 4-9<br />
Bitte nicht ausfüllen<br />
2 0 3 2 7 3 1 1 6<br />
Stimmbezirk<br />
10-13<br />
Art<br />
14<br />
4. Wahlergebnis<br />
Kennbuchstabe Bezeichnung Anzahl<br />
4.1 STIMMBERECHTIGTE (siehe 3.2)<br />
A 1 Stimmberechtigte ohne Vermerk "W" (Wahlschein) lt. Wählerverzeichnis 01<br />
A 2<br />
A1 + A2<br />
Stimmberechtigte mit Vermerk "W" (Wahlschein) lt. Wählerverzeichnis<br />
Stimmberechtigte zusammen<br />
02<br />
04<br />
4.2 WÄHLER (siehe 3.3)<br />
B 1<br />
B 2<br />
B<br />
Wähler laut Wählerverzeichnis<br />
Wähler mit Wahlschein<br />
Wähler zusammen (B1 + B2)<br />
05<br />
06<br />
07<br />
4.3 STIMMEN (siehe 3.7 und 3.10)<br />
Nr.<br />
Wahlkreisvorschlag<br />
Kurzbezeichnung <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe<br />
Erststimmen<br />
Zweitstimmen<br />
D 1 1 CSU<br />
11 41<br />
D 2 2 SPD<br />
12 42<br />
D 3 3 FREIE WÄHLER<br />
13 43<br />
D 4 4 GRÜNE<br />
14 44<br />
D 5 5 FDP<br />
15 45<br />
D 6 6 DIE LINKE<br />
16 46<br />
D 7 7 ÖDP<br />
17 47<br />
D 8 8 REP<br />
18 48<br />
D 9 9 NPD<br />
19 49<br />
D 10 10 BP<br />
20 50<br />
D 11 11 PIRATEN<br />
21 51<br />
D<br />
Gültige Stimmen zusammen (D 1 + D 2 usw.)<br />
30 60<br />
C<br />
Ungültige Stimmen<br />
31<br />
61<br />
E<br />
Abgegebene Stimmen zusammen (D + C)<br />
32<br />
62
Seite 8 von 12<br />
noch 4.3 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für die einzelnen Bewerber<br />
Ordnungsnummer<br />
Zweitstimmen<br />
Ordnungsnummer<br />
Ordnungsnummer<br />
Ordnungsnummer<br />
Zweitstimmen<br />
Zweitstimmen<br />
Zweitstimmen<br />
1 2 3 4<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 1<br />
(Kurzbezeichnung: CSU)<br />
108 113<br />
100 *<br />
104 109 115<br />
Summe aus<br />
101 105 110 116<br />
Sp. 1:<br />
102 106 111 117<br />
Sp. 2:<br />
103 107 112 118<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 1,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 2<br />
(Kurzbezeichnung: SPD)<br />
209 214<br />
200 *<br />
205 210 215<br />
Summe aus<br />
202 206 211 216<br />
Sp. 1:<br />
203 207 212 217<br />
Sp. 2:<br />
204 208 213 218<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 2,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 3<br />
(Kurzbezeichnung: FREIE WÄHLER)<br />
309 314<br />
300 *<br />
304 310 315<br />
Summe aus<br />
301 305 311 316<br />
Sp. 1:<br />
302 307 312 317<br />
Sp. 2:<br />
303 308 313 318<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 3,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 4<br />
(Kurzbezeichnung: GRÜNE)<br />
408 414<br />
400 *<br />
404 409 415<br />
Summe aus<br />
401 405 410 416<br />
Sp. 1:<br />
402 406 411 417<br />
Sp. 2:<br />
403 407 412 418<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
) * ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 4,<br />
Spalte Zweitstimmen
Seite 9 von 12<br />
noch 4.3 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für die einzelnen Bewerber<br />
Ordnungsnummer<br />
Zweitstimmen<br />
Ordnungsnummer<br />
Ordnungsnummer<br />
Ordnungsnummer<br />
Zweitstimmen<br />
Zweitstimmen<br />
Zweitstimmen<br />
1 2 3 4<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 5<br />
(Kurzbezeichnung: FDP)<br />
509 514<br />
500 *<br />
505 510 515<br />
Summe aus<br />
502 506 511 516<br />
Sp. 1:<br />
503 507 512 517<br />
Sp. 2:<br />
504 508 513 518<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 5,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 6<br />
(Kurzbezeichnung: DIE LINKE)<br />
600 *<br />
606 610<br />
603 607 611<br />
Summe aus<br />
Sp. 1:<br />
601 604 608 612<br />
602 605 609 613<br />
Sp. 2:<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 6,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 7<br />
(Kurzbezeichnung: ÖDP)<br />
709 714<br />
700 *<br />
704 710 715<br />
Summe aus<br />
701 705 711 716<br />
Sp. 1:<br />
702 707 712 717<br />
Sp. 2:<br />
703 708 713 718<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 7,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 8<br />
(Kurzbezeichnung: REP)<br />
800 *<br />
807 811<br />
803 808 812<br />
Summe aus<br />
Sp. 1:<br />
801 804 809 0<br />
802 806 810 0<br />
Sp. 2:<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 8,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 9<br />
(Kurzbezeichnung: NPD)<br />
909 914<br />
900 *<br />
904 910 915<br />
Summe aus<br />
901 905 911 916<br />
Sp. 1:<br />
902 907 912 0<br />
Sp. 2:<br />
903 908 913 0<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
) * ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 9,<br />
Spalte Zweitstimmen
Seite 10 von 12<br />
noch 4.3 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für die einzelnen Bewerber<br />
Ordnungsnummer<br />
Zweitstimmen<br />
Ordnungsnummer<br />
Ordnungsnummer<br />
Ordnungsnummer<br />
Zweitstimmen<br />
Zweitstimmen<br />
Zweitstimmen<br />
1 2 3 4<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 10<br />
(Kurzbezeichnung: BP)<br />
1009 1014<br />
1000 *<br />
1005 1010 1015<br />
Summe aus<br />
1002 1006 1011 1016<br />
Sp. 1:<br />
1003 1007 1012 1017<br />
Sp. 2:<br />
1004 1008 1013 1018<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 10,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 11<br />
(Kurzbezeichnung: PIRATEN)<br />
1108 1114<br />
1100 *<br />
1104 1110 1115<br />
Summe aus<br />
1101 1105 1111 1116<br />
Sp. 1:<br />
1102 1106 1112 0<br />
Sp. 2:<br />
1103 1107 1113 0<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
) * ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 11,<br />
Spalte Zweitstimmen
Seite 11 von 12<br />
5. Abschluss<br />
5.1 Beson<strong>der</strong>e Vorfälle<br />
* Während <strong>der</strong> Wahlhandlung ereigneten sich keine beson<strong>der</strong>en Vorfälle.<br />
* Soweit sich beson<strong>der</strong>e Vorfälle ereigneten (z. B. Zurückweisung von Wählern - § 45 Abs.<br />
5 o<strong>der</strong> § 48 LWO -, Mitteilung über für ungültig erklärte Wahlscheine - § 25 Abs. 8 Satz 3<br />
LWO -), wurden Nie<strong>der</strong>schriften angefertigt und als Anlagen beigefügt.<br />
Anlagen Nr.: __________<br />
5.2 Anwesenheit des Wahlvorstands<br />
Anwesend waren während <strong>der</strong> Wahlhandlung immer mindestens drei Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Wahlvorstands, darunter <strong>der</strong> Wahlvorsteher und <strong>der</strong> Schriftführer o<strong>der</strong> ihre Stellvertreter,<br />
während <strong>der</strong> Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglie<strong>der</strong>.<br />
5.3 Öffentlichkeit <strong>der</strong> Wahl<br />
Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren<br />
öffentlich.<br />
5.4 Unterschriften <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands<br />
5.4.1 Vorstehende Nie<strong>der</strong>schrift wurde vom Schriftführer vorgelesen und von allen Mitglie<strong>der</strong>n des<br />
Wahlvorstands durch ihre Unterschrift genehmigt.<br />
1. Der Wahlvorsteher<br />
_________________________<br />
2. Der Stellvertreter<br />
_________________________<br />
3. Der Schriftführer<br />
_________________________<br />
Die übrigen Beisitzer<br />
4. ___________________________________<br />
5. ___________________________________<br />
6. ___________________________________<br />
7. ___________________________________<br />
8. ___________________________________<br />
9. ___________________________________<br />
10. ___________________________________<br />
11. ___________________________________<br />
Unterschriften <strong>der</strong><br />
Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Wahlvorstands<br />
5.4.2 Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstands<br />
_________________________________________________________________________<br />
(Vor- und Familienname)<br />
verweigerte(n) die Unterschrift unter <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift, weil<br />
_________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________<br />
(Angabe <strong>der</strong> Gründe)
Seite 12 von 12<br />
5.5 Ordnen und Verpacken <strong>der</strong> Wahlunterlagen<br />
Nach Schluss des Wahlgeschäfts verpackte und verschnürte <strong>der</strong> Wahlvorsteher je für sich<br />
alle weißen Stimmzettel, die nicht dieser Wahlnie<strong>der</strong>schrift als Anlagen beigefügt sind:<br />
a) die kleinen Stimmzettel (A. Erststimme) mit gültigen Stimmen,<br />
geordnet nach Wahlkreisvorschlägen,<br />
b) die großen Stimmzettel (B. Zweitstimme) mit gültigen Stimmen,<br />
geordnet nach Wahlkreisvorschlägen,<br />
c) die ungekennzeichneten kleinen Stimmzettel,<br />
d) die ungekennzeichneten großen Stimmzettel,<br />
e) die unbenützten Stimmzettel.<br />
Die Pakete nach Buchst. a bis d wurden versiegelt. Jedes Paket wurde mit dem Namen <strong>der</strong><br />
Gemeinde, <strong>der</strong> Nummer des Stimmbezirks und <strong>der</strong> Inhaltsangabe versehen.<br />
5.6 Übergabe <strong>der</strong> Wahlverhandlungen<br />
Dem Beauftragten <strong>der</strong> Gemeinde wurden übergeben:<br />
a) Diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit Anlagen (Zähllisten, evtl. Nie<strong>der</strong>schriften über beson<strong>der</strong>e<br />
Vorkommnisse, beschlussmäßig behandelte weiße Stimmzettel, beschlussmäßig<br />
behandelte Wahlscheine von zurückgewiesenen Wählern) mit dem dafür vorgesehenen<br />
Versandvordruck V8 bzw. in <strong>der</strong> Versandtasche T8,<br />
Übergabe:<br />
Tag: _____________<br />
Uhrzeit: _____________<br />
b) die Pakete, wie unter 5.5 beschrieben,<br />
Ordnungsgemäß übergeben vom<br />
Wahlvorsteher:<br />
Vom Beauftragten nach Prüfung auf<br />
Vollständigkeit übernommen:<br />
_________________________<br />
(Unterschrift)<br />
_________________________<br />
(Unterschrift)
Wahlkreis<br />
Nie<strong>der</strong>bayern<br />
Stimmkreis<br />
203 Kelheim<br />
<strong>Markt</strong><br />
116 <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
Landkreis<br />
273 Kelheim<br />
Briefwahlvorstand (Name o<strong>der</strong> Nummer)<br />
Für die Gemeinden<br />
(nur ausfüllen, wenn für mehrere Gemeinden ein<br />
gemeinsamer Briefwahlvorstand gebildet wurde)<br />
Zutreffendes bitte ankreuzen ý o<strong>der</strong> in Druckschrift ausfüllen<br />
WAHLNIEDERSCHRIFT/Briefwahl<br />
für die LANDTAGSWAHL<br />
am 15. September 2013<br />
Diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift ist unter Nr. 5.4.1 von allen Mitglie<strong>der</strong>n<br />
des Briefwahlvorstands zu unterschreiben.<br />
1. Wahlvorstand<br />
Zur Landtagswahl waren vom Briefwahlvorstand erschienen:<br />
Familien name Vorname Funktion<br />
1. als Wahlvorsteher /in<br />
2. als stellv. Wahlvorsteher/in und Beisitzer /in<br />
3. als Schriftführer /in und Beisitzer/in<br />
4. als stellv. Schriftführer und Beisitzer /in<br />
5. als Beisitzer /in<br />
6. als Beisitzer /in<br />
7. als Beisitzer /in<br />
8. als Beisitzer /in<br />
9. als Beisitzer /in<br />
10. als Beisitzer /in<br />
11. als Beisitzer /in<br />
Anstelle <strong>der</strong> nicht erschienenen o<strong>der</strong> ausgefallenen Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands ernannte <strong>der</strong> Wahlvorsteher die<br />
folgenden Stimmberechtigten zu Mitglie<strong>der</strong>n des Wahlvorstands:<br />
Familienname Vorname Funktion Uhrzeit<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
Als Hilfskräfte waren zugezogen:<br />
Familienname Vorname Aufgabe<br />
1.<br />
2.<br />
3.
Seite 2 von 12<br />
2. Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe<br />
2.1 Hinweis auf Verpflichtung des Wahlvorstands - Auflegung des Landeswahlgesetzes,<br />
des Bezirkswahlgesetzes und <strong>der</strong> Landeswahlordnung<br />
Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, dass er die anwesenden Mitglie<strong>der</strong><br />
des Wahlvorstands auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amts und<br />
zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen<br />
Angelegenheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises an alle Beisitzer vor<br />
Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.<br />
Zeitpunkt des<br />
Zusammentretens des<br />
Wahlvorstands:<br />
_____Uhr<br />
_____ Minuten<br />
Je eine Textausgabe des Landeswahlgesetzes, des Bezirkswahlgesetzes und <strong>der</strong><br />
Landeswahlordnung lag im Auszählungsraum vor.<br />
2.2 Wahlurnen<br />
Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurnen in ordnungsgemäßem Zustand<br />
befanden und leer waren. Sodann wurden die Wahlurnen<br />
* versiegelt.<br />
* verschlossen. Der Wahlvorsteher nahm die Schlüssel in Verwahrung.<br />
Zahl <strong>der</strong><br />
benutzten Wahlurnen für die<br />
Landtagswahl ________<br />
Bezirkswahl ________<br />
Volksentscheide ________<br />
2.3 Wahlbriefe und Verzeichnis <strong>der</strong> für ungültig erklärten Wahlscheine<br />
Der Wahlvorstand stellte weiter fest, dass ihm von <strong>der</strong> Gemeinde<br />
ggf. geordnet nach den auf Seite 1 dieser Nie<strong>der</strong>schrift angegebenen Gemeinden,<br />
_________ Wahlbriefe,<br />
* eine Mitteilung, dass keine Wahlscheine für ungültig erklärt worden sind,<br />
* ________ Verzeichnis(se) <strong>der</strong> für ungültig erklärten Wahlscheine,<br />
* ________ Nachtrag/Nachträge zu diesem/n Verzeichnis(sen),<br />
übergeben worden sind.<br />
2.4 Öffnen und Prüfen <strong>der</strong> Wahlbriefe<br />
2.4.1 Ein Beisitzer öffnete die Wahlbriefe einzeln und nacheinan<strong>der</strong>, entnahm ihnen den<br />
Wahlschein und die Stimmzettelumschläge und übergab sie dem Wahlvorsteher. War <strong>der</strong><br />
Wahlschein in einem Verzeichnis für ungültig erklärter Wahlscheine nicht aufgeführt und<br />
wurden sonst gegen den Wahlbrief keine Bedenken erhoben, legte <strong>der</strong> Wahlvorsteher die<br />
Stimmzettelumschläge - getrennt nach Landtagswahl, Bezirkswahl und Volksentscheiden -<br />
ungeöffnet in die hierfür bestimmten Wahlurnen, nachdem <strong>der</strong> Schriftführer die<br />
Stimmabgabe durch Ankreuzen <strong>der</strong> Kästchen (L für die Landtagswahl, B für die Bezirkswahl<br />
und VE für die Volksentscheide) auf dem Wahlschein vermerkt hatte. Die Wahlscheine<br />
wurden gesammelt.<br />
2.4.2 * Es wurden keine weiteren Wahlbriefe überbracht.<br />
* Ein Beauftragter <strong>der</strong> Gemeinde überbrachte um ____ Uhr ____ Minuten weitere<br />
Wahlbriefe, die am Wahltag bei <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />
Gemeinde noch vor Ablauf <strong>der</strong> Wahlzeit eingegangen waren.<br />
Sie wurden entsprechend 2.4.1 behandelt.<br />
2.4.3 Die Gesamtzahl <strong>der</strong> zur Auswertung vorgelegten Wahlbriefe betrug demnach<br />
+ _________ Wahlbriefe<br />
_________ Wahlbriefe
Seite 3 von 12<br />
2.5 Zurückweisung und Zulassung von Wahlbriefen<br />
2.5.1 * Es wurden gegen keinen Wahlbrief Bedenken erhoben.<br />
* Es wurden gegen insgesamt ______ Wahlbriefe Bedenken erhoben.<br />
2.5.1.1 Davon wurden durch Beschluss des Wahlvorstands zurückgewiesen<br />
_______ Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein o<strong>der</strong> kein gültiger Wahlschein<br />
beigelegen ist,<br />
_______ Wahlbriefe, weil <strong>der</strong> Wähler o<strong>der</strong> die Hilfsperson die vorgeschriebene<br />
Versicherung an Eides statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein nicht<br />
unterschrieben hat,<br />
_______ Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein weißer Stimmzettelumschlag<br />
beigefügt war,<br />
_______ Wahlbriefe, weil we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wahlbriefumschlag noch <strong>der</strong> weiße<br />
Stimmzettelumschlag verschlossen war,<br />
_______ Wahlbriefe, weil <strong>der</strong> Wahlbriefumschlag mehrere weiße Stimmzettelumschläge,<br />
aber nicht die gleiche Anzahl gültiger und mit <strong>der</strong> vorgeschriebenen Versicherung<br />
an Eides statt versehener Wahlscheine enthalten hat,<br />
_______<br />
Wahlbriefe, weil kein amtlicher weißer Stimmzettelumschlag benutzt worden war,<br />
_______ Wahlbriefe, weil ein weißer Stimmzettelumschlag benutzt worden war, <strong>der</strong><br />
offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen<br />
weißen abwich o<strong>der</strong> einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthalten hat.<br />
Wahlbriefe Nr.<br />
bis Nr.<br />
Wahlbriefe Nr.<br />
bis Nr.<br />
Wahlbriefe Nr.<br />
bis Nr.<br />
Wahlbriefe Nr.<br />
bis Nr.<br />
Wahlbriefe Nr.<br />
bis Nr.<br />
Wahlbriefe Nr.<br />
bis Nr.<br />
Wahlbriefe Nr.<br />
bis Nr.<br />
________<br />
________<br />
________<br />
________<br />
________<br />
________<br />
________<br />
________<br />
________<br />
________<br />
________<br />
________<br />
________<br />
________<br />
_______<br />
Wahlbriefe insgesamt.<br />
2.5.1.2Davon wurden durch Beschluss des Wahlvorstands ________ Wahlbriefe zugelassen und<br />
entsprechend 2.4.1 Sätze 2 und 3 behandelt. War Anlass <strong>der</strong> Beschlussfassung <strong>der</strong><br />
Wahlschein, so wurde dieser nach Auswertung <strong>der</strong> Landtagswahl und <strong>der</strong> Bezirkswahl <strong>der</strong><br />
Wahlnie<strong>der</strong>schrift Volksentscheide V1a VE beigefügt.<br />
2.5.2 Die zurückgewiesenen Wahlbriefe (Wahlbriefe nach 2.5.1.1) wurden<br />
samt Inhalt ausgeson<strong>der</strong>t,<br />
mit einem Vermerk über den Zurückweisungsgrund versehen,<br />
wie<strong>der</strong> verschlossen,<br />
fortlaufend nummeriert,<br />
von einem Beisitzer in Verwahrung genommen und später <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift<br />
Volksentscheide V1a VE beigefügt.<br />
Die Zahl <strong>der</strong> zurückgewiesenen Wahlbriefe ist nicht unter Abschnitt 4 Kennbuchstabe B<br />
„Wähler“ o<strong>der</strong> C „ungültige Stimmen“ einzutragen.<br />
3. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses<br />
3.1 Vorbereitung<br />
Nachdem alle nicht beanstandeten weißen Stimmzettelumschläge ungeöffnet in die<br />
Wahlurne gelegt und die ggf. von <strong>der</strong> Gemeinde gemäß 2.4.2 überbrachten Wahlbriefe<br />
verarbeitet worden waren, öffnete <strong>der</strong> Wahlvorsteher die Wahlurne und entnahm daraus die<br />
weißen Stimmzettelumschläge. Er überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war.<br />
Zeitpunkt <strong>der</strong> Öffnung <strong>der</strong><br />
Wahlurne:<br />
_____Uhr _____ Minuten
Seite 4 von 12<br />
2 0 3<br />
Stimmkreis<br />
1-3<br />
Bitte nicht ausfüllen<br />
2 7 3 1 1 6<br />
Gemeinde<br />
4-9<br />
Stimmbezirk<br />
10-13<br />
3.2 Ermittlung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler<br />
3.2.1 Die weißen Stimmzettelumschläge wurden ungeöffnet gezählt. Die Zählung ergab _______ Stimmzettelumschläge.<br />
Übertrag dieser Zahl in<br />
Abschnitt 4.1 unter B Wähler<br />
3.2.2 Die Stimmabgabevermerke auf den Wahlscheinen<br />
(Kästchen L) wurden gezählt. Die Zählung ergab<br />
für die Gemeinde ________________________<br />
Bitte nicht ausfüllen<br />
Gemeinde<br />
14 - 16<br />
Bitte ausfüllen<br />
Stimmabgabevermerke Anzahl<br />
17 - 20<br />
für die Gemeinde ________________________<br />
für die Gemeinde ________________________<br />
für die Gemeinde ________________________<br />
3.3 Kontrolle<br />
Stimmabgabevermerke<br />
insgesamt<br />
Die Zahl für die weißen Stimmzettelumschläge (3.2.1) stimmt mit <strong>der</strong> Zahl für die<br />
Stimmabgabevermerke (3.2.2 )<br />
* überein,<br />
* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />
______________________________________________________________________<br />
______________________________________________________________________<br />
______________________________________________________________________<br />
3.4 Öffnen <strong>der</strong> weißen Stimmzettelumschläge, Entnahme <strong>der</strong> weißen Stimmzettel und<br />
Sortieren <strong>der</strong> kleinen weißen Stimmzettel (A. Erststimme) und <strong>der</strong> großen weißen<br />
Stimmzettel (B. Zweitstimme)<br />
Mehrere Beisitzer öffneten unter Aufsicht des Wahlvorstehers die weißen<br />
Stimmzettelumschläge, entnahmen die Stimmzettel und bildeten folgende Stimmzettelstapel,<br />
die sie unter Aufsicht behielten:<br />
a) kleine Stimmzettel, geordnet nach Wahlkreisvorschlägen, auf denen die Stimme<br />
zweifelsfrei gültig abgegeben wurde,<br />
b) ungekennzeichnete kleine Stimmzettel,<br />
c) kleine Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom<br />
Wahlvorstand Beschluss zu fassen war,<br />
d) große Stimmzettel, geordnet nach Wahlkreisvorschlägen, auf denen die Stimme<br />
zweifelsfrei gültig abgegeben wurde,<br />
e) ungekennzeichnete große Stimmzettel,<br />
f) große Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom<br />
Wahlvorstand Beschluss zu fassen war,<br />
g) Stimmzettelumschläge, die keinen, nur einen o<strong>der</strong> mehrere gleichartige Stimmzettel<br />
enthielten.<br />
3.5 Behandlung <strong>der</strong> ungekennzeichneten kleinen und großen weißen Stimmzettel<br />
(siehe 3.4 Buchst. b und e)<br />
Der Wahlvorsteher prüfte jeweils die Stapel mit den ungekennzeichneten kleinen und<br />
großen Stimmzetteln, die ihm hierzu von dem Beisitzer, <strong>der</strong> sie in Verwahrung hatte,<br />
übergeben wurden. Der Wahlvorsteher sagte jeweils an, dass die Stimme ungültig ist, und<br />
legte sie, getrennt nach kleinen und großen Stimmzetteln, auf einen geson<strong>der</strong>ten Stapel.<br />
Zahl <strong>der</strong><br />
ungekennzeichneten<br />
kleinen ___________<br />
großen ___________<br />
weißen Stimmzettel
Seite 5 von 12<br />
3.6 Behandlung <strong>der</strong> weißen Stimmzettelumschläge, die keinen weißen, nur einen weißen<br />
o<strong>der</strong> mehrere gleichartige weiße Stimmzettel enthielten (siehe 3.4 Buchst. g)<br />
Der Wahlvorsteher prüfte den Stapel mit den weißen Stimmzettelumschlägen nach 3.4<br />
Buchst. g, die ihm hierzu von dem Beisitzer, <strong>der</strong> sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden.<br />
Stellte sich heraus, dass ein Stimmzettelumschlag keinen weißen Stimmzettel enthielt,<br />
wurde auf dem Stimmzettelumschlag „leer“ vermerkt. Enthielt <strong>der</strong> Stimmzettelumschlag nur<br />
einen weißen Stimmzettel, so wurde auf dem Stimmzettelumschlag nach Entnahme des<br />
Stimmzettels vermerkt: „kleiner weißer Stimmzettel fehlt“ o<strong>der</strong> „großer weißer Stimmzettel<br />
fehlt“. Die so gekennzeichneten Umschläge wurden fortlaufend nummeriert und von einem<br />
Beisitzer verwahrt. Sie wurden bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> ungültigen Stimmen berücksichtigt<br />
(siehe 3.8.3). Die entnommenen Stimmzettel wurden zu den Stapeln nach 3.4 Buchst. a bis f<br />
gelegt.<br />
Befanden sich im weißen Stimmzettelumschlag auch blaue und/o<strong>der</strong> gelbe Stimmzettel, so<br />
wurde gemäß <strong>der</strong> WA 2 verfahren.<br />
Stellte sich heraus, dass ein Stimmzettelumschlag mehrere gleichartige weiße Stimmzettel<br />
enthielt, wurden die Stimmzettel fest (geheftet o<strong>der</strong> mit Klebeband) miteinan<strong>der</strong> verbunden<br />
und zu den Stapeln mit den Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben (vgl. 3.4 Buchst. c<br />
o<strong>der</strong> f), gelegt.<br />
3.7 Behandlung <strong>der</strong> weißen Stimmzettel, die zu Bedenken Anlass gaben<br />
(siehe 3.4 Buchst. c und f)<br />
Der Wahlvorsteher zeigte den Beisitzern jeden einzelnen Stimmzettel; <strong>der</strong> Wahlvorstand<br />
fasste darüber Beschluss. Den Grund für die Ungültigkeit bzw. Gültigkeit und den Beschluss,<br />
für welche Wahlkreisliste o<strong>der</strong> welchen Bewerber eine Stimme für gültig erklärt wurde,<br />
vermerkte <strong>der</strong> Wahlvorsteher auf <strong>der</strong> Rückseite des Stimmzettels mit Unterschrift unter<br />
gleichzeitiger Angabe des Abstimmungsverhältnisses.<br />
Die Stimmzettel wurden daraufhin geson<strong>der</strong>t zu den Stimmzettelstapeln mit den gültigen<br />
Stimmen (siehe 3.4 Buchst. a bzw. d) o<strong>der</strong> zu den Stapeln mit den ungültigen Stimmen<br />
(siehe 3.5) gelegt, sodass sie später <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift beigefügt werden konnten.<br />
3.8 Zählen <strong>der</strong> weißen Stimmzettel<br />
3.8.1 Zwei Beisitzer zählten unter Aufsicht des Wahlvorstehers unabhängig voneinan<strong>der</strong> je die<br />
Zahl <strong>der</strong> gültigen Stimmen auf den kleinen Stimmzetteln (A. Erststimme) nach<br />
Wahlkreisvorschlägen und die Zahl <strong>der</strong> ungültigen Stimmen auf den kleinen Stimmzetteln.<br />
Stimmte das zahlenmäßige Ergebnis dieser beiden Zählungen überein, erfolgte <strong>der</strong> Eintrag<br />
in Abschnitt 4.2, stimmte es nicht überein, wurde <strong>der</strong> Zählvorgang wie<strong>der</strong>holt.<br />
3.8.2 In gleicher Weise wurden von zwei Beisitzern unter Aufsicht des Stellvertreters des<br />
Wahlvorstehers je die Zahl <strong>der</strong> gültigen Stimmen auf den großen Stimmzetteln<br />
(B. Zweitstimme), getrennt nach Wahlkreisvorschlägen, und die Zahl <strong>der</strong> ungültigen Stimmen<br />
auf den großen Stimmzetteln gezählt.<br />
Zahl <strong>der</strong><br />
beschlussmäßig<br />
behandelten<br />
kleinen __________<br />
großen __________<br />
weißen Stimmzettel<br />
Die Ergebnisse wurden in<br />
Abschnitt 4.2 unter D 1, D 2<br />
usw., C, Spalte Erststimmen,<br />
eingetragen.<br />
Die Ergebnisse wurden in<br />
Abschnitt 4.2 unter D 1, D 2<br />
usw., C, Spalte<br />
Zweitstimmen, eingetragen.<br />
3.8.3 Beim Zählen <strong>der</strong> ungültigen Stimmen wurden leere weiße Stimmzettelumschläge als zwei<br />
ungültige Stimmen (eine als ungültige Erststimme und eine als ungültige Zweitstimme)<br />
gewertet. Enthielt <strong>der</strong> Stimmzettelumschlag nur einen weißen Stimmzettel, so wurde dies als<br />
eine ungültige Stimme - hinsichtlich des fehlenden Stimmzettels - gewertet.<br />
3.9 Erste Schnellmeldung<br />
Für die Erste Schnellmeldung wurden die Ergebnisse aus Abschnitt 4 in den hierfür<br />
vorgesehenen Wahlvordruck übertragen und sofort <strong>der</strong> Gemeinde gemeldet.<br />
Ausfüllen des Wahlvordrucks<br />
„Erste Schnellmeldung“<br />
V3/BV
Seite 6 von 12<br />
3.10 Auszählen <strong>der</strong> großen weißen Stimmzettel nach Bewerbern<br />
Für die Auszählung nach Bewerbern wurden<br />
* zwei Arbeitsgruppen (mit jeweils mindestens drei Mitglie<strong>der</strong>n) gebildet. Die Beisitzer, die<br />
die nach Wahlkreisvorschlägen sortierten Stimmzettel in Verwahrung hatten, übergaben<br />
die einzelnen Stapel in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Wahlkreisvorschläge auf dem Stimmzettel<br />
nacheinan<strong>der</strong> zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum an<strong>der</strong>en Teil seinem Stellvertreter.<br />
* drei Arbeitsgruppen (mit jeweils mindestens drei Mitglie<strong>der</strong>n) gebildet. Die Beisitzer, die<br />
die nach Wahlkreisvorschlägen sortierten Stimmzettel in Verwahrung hatten, übergaben<br />
die einzelnen Stapel in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Wahlkreisvorschläge auf dem Stimmzettel<br />
nacheinan<strong>der</strong> zu je einem Teil dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und dem<br />
Schriftführer.<br />
Hierauf sagten diese für jeden einzelnen Stimmzettel getrennt an, für welchen Bewerber aus<br />
den Wahlkreislisten o<strong>der</strong> für welche Wahlkreisliste ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en<br />
Bewerbers o<strong>der</strong> durch Kennzeichnung mehrerer Bewerber die Stimme abgegeben wurde.<br />
Jeweils ein Beisitzer o<strong>der</strong> eine Hilfskraft vermerkte die angesagte Stimmabgabe sofort in <strong>der</strong><br />
Zählliste für den betreffenden Wahlkreisvorschlag und wie<strong>der</strong>holte den Aufruf. Jeweils ein<br />
weiterer Beisitzer überwachte die ordnungsgemäße Führung <strong>der</strong> Zählliste.<br />
Die für jeden Wahlkreisvorschlag in Abschnitt 4.2 F in <strong>der</strong> Zeile „Zweitstimmen insgesamt“<br />
jeweils vermerkte Zahl stimmt mit <strong>der</strong> entsprechenden Zahl im Abschnitt 4.2 D, Spalte<br />
„Zweitstimmen“ überein. Stimmten die Zahlen nicht überein, so wurde <strong>der</strong><br />
Auszählungsvorgang wie<strong>der</strong>holt.<br />
3.11 Feststellung des Ergebnisses des Briefwahlvorstands<br />
Übertrag <strong>der</strong> Zahlen aus<br />
den Zähllisten in Abschnitt<br />
4.2 F<br />
Vergleich <strong>der</strong><br />
Zweitstimmenzahlen von<br />
Abschnitt 4.2 F mit<br />
Abschnitt 4.2 D 1, D 2<br />
usw.<br />
Das in Abschnitt 4 enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das endgültige<br />
Briefwahlergebnis festgestellt und vom Wahlvorsteher im Auszählungsraum mündlich<br />
bekannt gegeben. Für die Zahlen nach „noch 4.2 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für<br />
die einzelnen Bewerber“ kann auf die Nie<strong>der</strong>schrift verwiesen werden.
Seite 7 von 12<br />
Bitte nicht ausfüllen<br />
2 0 3 2 7 3 1 1 6 1<br />
Stimmkreis<br />
Gemeinde<br />
Stimmbezirk<br />
Art<br />
1-3 4-9<br />
10-13<br />
14<br />
4. Wahlergebnis<br />
Kennbuchstabe Bezeichnung Anzahl<br />
4.1 WÄHLER (siehe 3.2)<br />
B<br />
Wähler<br />
07<br />
4.2 STIMMEN (siehe 3.8 und 3.10)<br />
Nr.<br />
Wahlkreisvorschlag<br />
Kurzbezeichnung <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe<br />
Erststimmen<br />
Zweitstimmen<br />
D 1 1 CSU<br />
11 41<br />
D 2 2 SPD<br />
12 42<br />
D 3 3 FREIE WÄHLER<br />
13 43<br />
D 4 4 GRÜNE<br />
14 44<br />
D 5 5 FDP<br />
15 45<br />
D 6 6 DIE LINKE<br />
16 46<br />
D 7 7 ÖDP<br />
17 47<br />
D 8 8 REP<br />
18 48<br />
D 9 9 NPD<br />
19 49<br />
D 10 10 BP<br />
20 50<br />
D 11 11 PIRATEN<br />
21 51<br />
D<br />
Gültige Stimmen zusammen (D 1 + D 2 usw.)<br />
30 60<br />
C<br />
Ungültige Stimmen (ohne Zahl <strong>der</strong> zurückgewiesenen Wahlbriefe nach Nr. 2.5.2)<br />
31<br />
61<br />
E<br />
Abgegebene Stimmen zusammen (D + C)<br />
32<br />
62
Seite 8 von 12<br />
noch 4.2 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für die einzelnen Bewerber<br />
Ordnungsnummer<br />
Zweitstimmen<br />
Ordnungsnummer<br />
Ordnungsnummer<br />
Ordnungsnummer<br />
Zweitstimmen<br />
Zweitstimmen<br />
Zweitstimmen<br />
1 2 3 4<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 1<br />
(Kurzbezeichnung: CSU)<br />
108 113<br />
100 *<br />
104 109 115<br />
Summe aus<br />
101 105 110 116<br />
Sp. 1:<br />
102 106 111 117<br />
Sp. 2:<br />
103 107 112 118<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 1,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 2<br />
(Kurzbezeichnung: SPD)<br />
209 214<br />
200 *<br />
205 210 215<br />
Summe aus<br />
202 206 211 216<br />
Sp. 1:<br />
203 207 212 217<br />
Sp. 2:<br />
204 208 213 218<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 2,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 3<br />
(Kurzbezeichnung: FREIE WÄHLER)<br />
309 314<br />
300 *<br />
304 310 315<br />
Summe aus<br />
301 305 311 316<br />
Sp. 1:<br />
302 307 312 317<br />
Sp. 2:<br />
303 308 313 318<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 3,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 4<br />
(Kurzbezeichnung: GRÜNE)<br />
408 414<br />
400 *<br />
404 409 415<br />
Summe aus<br />
401 405 410 416<br />
Sp. 1:<br />
402 406 411 417<br />
Sp. 2:<br />
403 407 412 418<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
) * ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 4,<br />
Spalte Zweitstimmen
Seite 9 von 12<br />
noch 4.2 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für die einzelnen Bewerber<br />
Ordnungsnummer<br />
Zweitstimmen<br />
Ordnungsnummer<br />
Ordnungsnummer<br />
Ordnungsnummer<br />
Zweitstimmen<br />
Zweitstimmen<br />
Zweitstimmen<br />
1 2 3 4<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 5<br />
(Kurzbezeichnung: FDP)<br />
509 514<br />
500 *<br />
505 510 515<br />
Summe aus<br />
502 506 511 516<br />
Sp. 1:<br />
503 507 512 517<br />
Sp. 2:<br />
504 508 513 518<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 5,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 6<br />
(Kurzbezeichnung: DIE LINKE)<br />
600 *<br />
606 610<br />
603 607 611<br />
Summe aus<br />
Sp. 1:<br />
601 604 608 612<br />
602 605 609 613<br />
Sp. 2:<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 6,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 7<br />
(Kurzbezeichnung: ÖDP)<br />
709 714<br />
700 *<br />
704 710 715<br />
Summe aus<br />
701 705 711 716<br />
Sp. 1:<br />
702 707 712 717<br />
Sp. 2:<br />
703 708 713 718<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 7,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 8<br />
(Kurzbezeichnung: REP)<br />
800 *<br />
807 811<br />
803 808 812<br />
Summe aus<br />
Sp. 1:<br />
801 804 809 0<br />
802 806 810 0<br />
Sp. 2:<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 8,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 9<br />
(Kurzbezeichnung: NPD)<br />
909 914<br />
900 *<br />
904 910 915<br />
Summe aus<br />
901 905 911 916<br />
Sp. 1:<br />
902 907 912 0<br />
Sp. 2:<br />
903 908 913 0<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
) * ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 9,<br />
Spalte Zweitstimmen
Seite 10 von 12<br />
noch 4.2 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für die einzelnen Bewerber<br />
Ordnungsnummer<br />
Zweitstimmen<br />
Ordnungsnummer<br />
Ordnungsnummer<br />
Ordnungsnummer<br />
Zweitstimmen<br />
Zweitstimmen<br />
Zweitstimmen<br />
1 2 3 4<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 10<br />
(Kurzbezeichnung: BP)<br />
1009 1014<br />
1000 *<br />
1005 1010 1015<br />
Summe aus<br />
1002 1006 1011 1016<br />
Sp. 1:<br />
1003 1007 1012 1017<br />
Sp. 2:<br />
1004 1008 1013 1018<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 10,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 11<br />
(Kurzbezeichnung: PIRATEN)<br />
1108 1114<br />
1100 *<br />
1104 1110 1115<br />
Summe aus<br />
1101 1105 1111 1116<br />
Sp. 1:<br />
1102 1106 1112 0<br />
Sp. 2:<br />
1103 1107 1113 0<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
) * ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 11,<br />
Spalte Zweitstimmen
Seite 11 von 12<br />
5. Abschluss<br />
5.1 Beson<strong>der</strong>e Vorfälle<br />
* Während des Wahlgeschäfts ereigneten sich keine beson<strong>der</strong>en Vorfälle.<br />
* Soweit sich beson<strong>der</strong>e Vorfälle ereigneten, wurden Nie<strong>der</strong>schriften angefertigt und als<br />
Anlagen beigefügt.<br />
Anlagen Nr.: ________<br />
5.2 Anwesenheit des Wahlvorstands<br />
Während <strong>der</strong> Zulassung o<strong>der</strong> Zurückweisung <strong>der</strong> Wahlbriefe waren immer mindestens drei,<br />
während <strong>der</strong> Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses mindestens fünf<br />
Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands, darunter <strong>der</strong> Wahlvorsteher und <strong>der</strong> Schriftführer o<strong>der</strong> ihre<br />
Stellvertreter, anwesend.<br />
5.3 Öffentlichkeit des Wahlgeschäfts<br />
Die Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses<br />
waren öffentlich.<br />
5.4 Unterschriften <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands<br />
5.4.1 Vorstehende Nie<strong>der</strong>schrift wurde vom Schriftführer vorgelesen und von allen Mitglie<strong>der</strong>n<br />
des Wahlvorstands durch ihre Unterschrift genehmigt.<br />
1. Der Wahlvorsteher<br />
_________________________<br />
2. Der Stellvertreter<br />
_________________________<br />
3. Der Schriftführer<br />
_________________________<br />
Die übrigen Beisitzer<br />
4. ____________________________________<br />
5. ____________________________________<br />
6. ____________________________________<br />
7. ____________________________________<br />
8. ____________________________________<br />
9. ____________________________________<br />
10. ____________________________________<br />
11. ____________________________________<br />
Unterschriften <strong>der</strong><br />
Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Wahlvorstands<br />
5.4.2 Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstands<br />
_________________________________________________________________________<br />
(Vor- und Familienname)<br />
verweigerte(n) die Unterschrift unter <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift, weil<br />
_________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________<br />
(Angabe <strong>der</strong> Gründe)
Seite 12 von 12<br />
5.5 Ordnen und Verpacken <strong>der</strong> Wahlunterlagen<br />
Nach Schluss des Wahlgeschäfts verpackte und verschnürte <strong>der</strong> Wahlvorsteher je für sich die<br />
folgenden weißen Unterlagen, die nicht dieser Wahlnie<strong>der</strong>schrift als Anlagen beigefügt sind:<br />
a) die kleinen Stimmzettel mit gültigen Stimmen<br />
(A. Erststimme), geordnet nach Wahlkreisvorschlägen,<br />
b) die großen Stimmzettel mit gültigen Stimmen<br />
(B. Zweitstimme), geordnet nach Wahlkreisvorschlägen,<br />
c) die ungekennzeichneten kleinen Stimmzettel,<br />
d) die ungekennzeichneten großen Stimmzettel,<br />
e) die durchnummerierten Stimmzettelumschläge, bei denen <strong>der</strong> Vermerk „kleiner weißer<br />
Stimmzettel fehlt“, „großer weißer Stimmzettel fehlt“ o<strong>der</strong> „leer“ angebracht ist,<br />
Die Pakete wurden versiegelt und jeweils mit dem Namen <strong>der</strong> Gemeinde, <strong>der</strong> Nummer des<br />
Briefwahlvorstands und <strong>der</strong> Inhaltsangabe versehen.<br />
5.6 Übergabe <strong>der</strong> Wahlverhandlungen<br />
Dem Beauftragten <strong>der</strong> Gemeinde wurden übergeben:<br />
a) diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit Anlagen (beschlussmäßig behandelte weiße Stimmzettel,<br />
Zähllisten, evtl. Nie<strong>der</strong>schriften über beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse) mit dem dafür<br />
vorgesehenen Versandvordruck V8a bzw. in <strong>der</strong> Versandtasche T8a,<br />
b) die Pakete, wie unter 5.5 beschrieben,<br />
c) die (leeren) weißen Stimmzettelumschläge und die (leeren) Wahlbriefumschläge, die nicht<br />
<strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift beigelegt werden.<br />
Übergabe:<br />
Tag:<br />
Uhrzeit:<br />
_____________<br />
_____________<br />
Ordnungsgemäß übergeben vom<br />
Wahlvorsteher:<br />
Vom Beauftragten nach Prüfung auf<br />
Vollständigkeit übernommen:<br />
_________________________<br />
(Unterschrift)<br />
_________________________<br />
(Unterschrift)
Wahlkreis<br />
Nie<strong>der</strong>bayern<br />
Stimmkreis<br />
203 Kelheim<br />
<strong>Markt</strong><br />
116 <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
Landkreis<br />
273 Kelheim<br />
Stimmbezirk (Name o<strong>der</strong> Nummer)<br />
o Allgemeiner Stimmbezirk<br />
o Son<strong>der</strong>stimmbezirk<br />
o Stimmbezirk mit beweglichem Wahlvorstand<br />
Zutreffendes bitte ankreuzen ý o<strong>der</strong> in Druckschrift ausfüllen<br />
WAHLNIEDERSCHRIFT/Urnenwahl<br />
für die BEZIRKSWAHL<br />
am 15. September 2013<br />
Diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift ist unter Nr. 5.4.1 von allen Mitglie<strong>der</strong>n<br />
des Wahlvorstands zu unterschreiben.<br />
1. Wahlvorstand<br />
Zur Bezirkswahl waren vom Wahlvorstand erschienen:<br />
Familien name Vorname Funktion<br />
1. als Wahlvorsteher /in<br />
2. als stellv . Wahlvorsteher/in und Beisitzer /in<br />
3. als Schriftführer /in und Beisitzer/in<br />
4. als stellv. Schriftführer /in und Beisitzer /in<br />
5. als Beisitzer /in<br />
6. als Beisitzer /in<br />
7. als Beisitzer /in<br />
8. als Beisitzer /in<br />
9. als Beisitzer /in<br />
10. als Beisitzer /in<br />
11. als Beisitzer /in<br />
An Stelle <strong>der</strong> nicht erschienenen o<strong>der</strong> ausgefallenen Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands ernannte <strong>der</strong> Wahlvorsteher<br />
die folgenden Stimmberechtigten zu Mitglie<strong>der</strong>n des Wahlvorstands :<br />
Familienname Vorname Funktion Uhrzeit<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
Als Hilfskräfte waren zugezogen:<br />
Familienname Vorname Aufgabe<br />
1.<br />
2.<br />
3.
Seite 2 von 10<br />
2. Wahlhandlung<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> Ausführungen zur Wahlhandlung siehe 2.1 bis 2.6 <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift<br />
Landtagswahl V1.<br />
3. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses<br />
3.1 Vorbereitung<br />
Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurde unmittelbar nach Feststellung<br />
des Ergebnisses <strong>der</strong> Landtagswahl ohne Unterbrechung unter <strong>der</strong> Leitung des<br />
Wahlvorstehers bzw. dessen Stellvertreters vorgenommen.<br />
Der Wahlvorsteher öffnete zunächst die Wahlurne(n) und entnahm daraus die blauen<br />
Stimmzettel. Sie wurden ggf. mit dem Inhalt <strong>der</strong> Wahlurne(n) des (<strong>der</strong>) beweglichen<br />
Wahlvorstands (Wahlvorstände) vermischt. Der Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die<br />
Wahlurne(n) leer war(en).<br />
3.2 Stimmberechtigte<br />
Der Schriftführer übertrug aus <strong>der</strong> - ggf. berichtigten - Abschlussbeurkundung des<br />
Wählerverzeichnisses die Zahl <strong>der</strong> Stimmberechtigten in Abschnitt 4.1 unter<br />
Kennbuchstaben A 1 , A 2 und A 1 + A 2 <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift.<br />
3.3 Ermittlung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler<br />
Der Schriftführer zählte anhand <strong>der</strong><br />
Stimmabgabevermerke die Wähler<br />
a) im Wählerverzeichnis<br />
(Spalten B 1 und B 2)<br />
b) bei den eingenommenen Wahlscheinen<br />
(Kästchen B 1 und B 2)<br />
c) (a + b) zusammen<br />
Zahl <strong>der</strong> Wähler mit Stimmabgabevermerk<br />
für beide<br />
Stimmzettel<br />
nur für den<br />
kleinen<br />
Stimmzettel<br />
nur für den<br />
großen<br />
Stimmzettel<br />
Wähler<br />
insgesamt<br />
Sp. 1 + Sp. 2<br />
+ Sp. 3<br />
Kennbuchstabe<br />
1 2 3<br />
4<br />
5<br />
= B1<br />
= B2<br />
= B<br />
Daraus ergeben sich<br />
d) Stimmabgabevermerke für die kleinen Stimmzettel (Zeile c Sp. 1 + Sp. 2) =<br />
q<br />
Diese Zahlen wurden in<br />
Abschnitt 4.2 unter B 1,<br />
B 2 und B übertragen.<br />
e) Stimmabgabevermerke für die großen Stimmzettel (Zeile c Sp. 1 + Sp. 3) =<br />
3.4 Sortierung <strong>der</strong> kleinen blauen Stimmzettel (C. Erststimme) und <strong>der</strong> großen blauen<br />
Stimmzettel (D. Zweitstimme)<br />
Mehrere Beisitzer öffneten unter Aufsicht des Wahlvorstehers die Stimmzettel und bildeten<br />
folgende Stimmzettelstapel, die sie unter Aufsicht behielten:<br />
a) kleine Stimmzettel, geordnet nach Wahlkreisvorschlägen, auf denen die Stimme<br />
zweifelsfrei gültig abgegeben wurde,<br />
b) ungekennzeichnete kleine Stimmzettel,<br />
c) kleine Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom<br />
Wahlvorstand Beschluss zu fassen war,<br />
d) große Stimmzettel, geordnet nach Wahlkreisvorschlägen, auf denen die Stimme<br />
zweifelsfrei gültig abgegeben wurde,<br />
e) ungekennzeichnete große Stimmzettel,<br />
f) große Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom<br />
Wahlvorstand Beschluss zu fassen war.
Seite 3 von 10<br />
3.5 Behandlung <strong>der</strong> ungekennzeichneten kleinen und großen blauen Stimmzettel (siehe<br />
3.4 Buchst. b und e)<br />
Der Wahlvorsteher prüfte jeweils die Stapel mit den ungekennzeichneten kleinen und großen<br />
Stimmzetteln, die ihm hierzu von dem Beisitzer, <strong>der</strong> sie in Verwahrung hatte, übergeben<br />
wurden. Der Wahlvorsteher sagte jeweils an, dass die Stimme ungültig ist, und legte sie,<br />
getrennt nach kleinen und großen Stimmzetteln, auf einen geson<strong>der</strong>ten Stapel.<br />
3.6 Behandlung <strong>der</strong> blauen Stimmzettel, die zu Bedenken Anlass gaben<br />
(siehe 3.4 Buchst. c und f)<br />
Der Wahlvorsteher zeigte den Beisitzern jeden einzelnen Stimmzettel; <strong>der</strong> Wahlvorstand<br />
fasste darüber Beschluss. Den Grund für die Ungültigkeit bzw. Gültigkeit und den Beschluss,<br />
für welche Wahlkreisliste o<strong>der</strong> welchen Bewerber eine Stimme für gültig erklärt wurde,<br />
vermerkte <strong>der</strong> Wahlvorsteher auf <strong>der</strong> Rückseite des Stimmzettels mit Unterschrift unter<br />
gleichzeitiger Angabe des Abstimmungsverhältnisses.<br />
Die Stimmzettel wurden daraufhin geson<strong>der</strong>t zu den Stimmzettelstapeln mit den gültigen<br />
Stimmen (siehe 3.4 Buchst. a bzw. d) o<strong>der</strong> zu den Stapeln mit den ungültigen Stimmen<br />
(siehe 3.5) gelegt, sodass sie später <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift beigefügt werden konnten.<br />
Zahl <strong>der</strong><br />
ungekennzeichneten<br />
kleinen __________<br />
großen __________<br />
blauen Stimmzettel<br />
Zahl <strong>der</strong><br />
beschlussmäßig<br />
behandelten<br />
kleinen __________<br />
großen __________<br />
blauen Stimmzettel<br />
3.7 Zählen <strong>der</strong> blauen Stimmzettel<br />
3.7.1 Zwei Beisitzer zählten unter Aufsicht des Wahlvorstehers unabhängig voneinan<strong>der</strong> je die<br />
Zahl <strong>der</strong> gültigen Stimmen auf den kleinen Stimmzetteln (C. Erststimme) nach<br />
Wahlkreisvorschlägen und die Zahl <strong>der</strong> ungültigen Stimmen auf den kleinen Stimmzetteln.<br />
Stimmte das zahlenmäßige Ergebnis dieser beiden Zählungen überein, erfolgte <strong>der</strong> Eintrag<br />
in Abschnitt 4.3, stimmte es nicht überein, wurde <strong>der</strong> Zählvorgang wie<strong>der</strong>holt.<br />
3.7.2 In gleicher Weise wurden von zwei Beisitzern unter Aufsicht des Stellvertreters des<br />
Wahlvorstehers je die Zahl <strong>der</strong> gültigen Stimmen auf den großen Stimmzetteln<br />
(D. Zweitstimme), getrennt nach Wahlkreisvorschlägen, und die Zahl <strong>der</strong> ungültigen<br />
Stimmen auf den großen Stimmzetteln gezählt.<br />
3.8 Kontrolle<br />
Die Ergebnisse wurden in<br />
Abschnitt 4.3 unter D 1, D<br />
2, usw., C, Spalte<br />
Erststimmen, eingetragen.<br />
Die Ergebnisse wurden in<br />
Abschnitt 4.3 unter D 1, D<br />
2, usw., C, Spalte<br />
Zweitstimmen,<br />
eingetragen.<br />
3.8.1 Die Zahl für die Stimmabgabevermerke für den kleinen blauen Stimmzettel (3.3 Buchst. d)<br />
stimmt mit <strong>der</strong> Zahl für die abgegebenen Erststimmen (Abschnitt 4.3 Kennbuchstabe E, Sp.<br />
Erststimmen)<br />
* überein.<br />
* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />
_________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________<br />
3.8.2 Die Zahl für die Stimmabgabevermerke für den großen blauen Stimmzettel (3.3 Buchst. e)<br />
stimmt mit <strong>der</strong> Zahl für die abgegebenen Zweitstimmen (Abschnitt 4.3 Kennbuchstabe E, Sp.<br />
Zweitstimmen)<br />
* überein.<br />
* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />
_________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________
Seite 4 von 10<br />
3.9 Erste Schnellmeldung<br />
Für die Erste Schnellmeldung wurden die Ergebnisse aus Abschnitt 4 in den hierfür<br />
vorgesehenen Wahlvordruck übertragen und später mit <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift dem<br />
Beauftragten <strong>der</strong> Gemeinde übergeben (vgl. unten 5.6, Buchst. b; keine telefonische<br />
Meldung).<br />
Ausfüllen des<br />
Wahlvordrucks<br />
„Erste Schnellmeldung“<br />
V3 Bz/WV<br />
3.10 Auszählen <strong>der</strong> großen blauen Stimmzettel nach Bewerbern<br />
Für die Auszählung nach Bewerbern wurden<br />
* zwei Arbeitsgruppen (mit jeweils mindestens drei Mitglie<strong>der</strong>n) gebildet. Die Beisitzer, die<br />
die nach Wahlkreisvorschlägen sortierten Stimmzettel in Verwahrung hatten, übergaben<br />
die einzelnen Stapel in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Wahlkreisvorschläge auf dem Stimmzettel<br />
nacheinan<strong>der</strong> zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum an<strong>der</strong>en Teil seinem Stellvertreter.<br />
* drei Arbeitsgruppen (mit jeweils mindestens drei Mitglie<strong>der</strong>n) gebildet. Die Beisitzer, die<br />
die nach Wahlkreisvorschlägen sortierten Stimmzettel in Verwahrung hatten, übergaben<br />
die einzelnen Stapel in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Wahlkreisvorschläge auf dem Stimmzettel<br />
nacheinan<strong>der</strong> zu je einem Teil dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und dem<br />
Schriftführer.<br />
Hierauf sagten diese für jeden einzelnen Stimmzettel getrennt an, für welchen Bewerber aus<br />
den Wahlkreislisten o<strong>der</strong> für welche Wahlkreisliste ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en<br />
Bewerbers o<strong>der</strong> durch Kennzeichnung mehrerer Bewerber die Stimme abgegeben wurde.<br />
Jeweils ein Beisitzer o<strong>der</strong> eine Hilfskraft vermerkte die angesagte Stimmabgabe sofort in <strong>der</strong><br />
Zählliste für den betreffenden Wahlkreisvorschlag und wie<strong>der</strong>holte den Aufruf. Jeweils ein<br />
weiterer Beisitzer überwachte die ordnungsgemäße Führung <strong>der</strong> Zählliste.<br />
Die für jeden Wahlkreisvorschlag in Abschnitt 4.3 F in <strong>der</strong> Zeile „Zweitstimmen insgesamt“<br />
jeweils vermerkte Zahl stimmt mit <strong>der</strong> entsprechenden Zahl im Abschnitt 4.3 D, Spalte<br />
„Zweitstimmen“ überein. Stimmten die Zahlen nicht überein, so wurde <strong>der</strong><br />
Auszählungsvorgang wie<strong>der</strong>holt.<br />
Übertrag <strong>der</strong> Zahlen aus<br />
den Zähllisten in Abschnitt<br />
4.3 F<br />
Vergleich <strong>der</strong><br />
Zweitstimmenzahlen von<br />
Abschnitt 4.3 F mit<br />
Abschnitt 4.3 D 1, D 2 usw.<br />
3.11 Feststellung des Ergebnisses im Stimmbezirk<br />
Das in Abschnitt 4 enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das Ergebnis des<br />
Stimmbezirks festgestellt und vom Wahlvorsteher im Wahlraum mündlich bekannt gegeben.<br />
Für die Zahlen nach „noch 4.3 Wahlergebnis: (F) (Gültige Zweitstimmen für die einzelnen<br />
Bewerber)“ kann auf die Nie<strong>der</strong>schrift verwiesen werden.
Seite 5 von 10<br />
4. Wahlergebnis<br />
Kennbuchstabe Bezeichnung Anzahl<br />
4.1 STIMMBERECHTIGTE (siehe 3.2)<br />
A 1 Stimmberechtigte ohne Vermerk "W" (Wahlschein) lt. Wählerverzeichnis 01<br />
A 2<br />
A1 + A2<br />
Stimmberechtigte mit Vermerk "W" (Wahlschein) lt. Wählerverzeichnis<br />
Stimmberechtigte zusammen<br />
02<br />
04<br />
4.2 WÄHLER (siehe 3.3)<br />
B 1<br />
B 2<br />
B<br />
Wähler laut Wählerverzeichnis<br />
Wähler mit Wahlschein<br />
Wähler zusammen (B1 + B2)<br />
05<br />
06<br />
07<br />
4.3 STIMMEN (siehe 3.7 und 3.10)<br />
Nr.<br />
Wahlkreisvorschlag<br />
Kurzbezeichnung <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe<br />
Erststimmen<br />
Zweitstimmen<br />
D 1 1 CSU<br />
11 41<br />
D 2 2 SPD<br />
12 42<br />
D 3 3 FREIE WÄHLER<br />
43<br />
D 4 4 GRÜNE<br />
14 44<br />
D 5 5 FDP<br />
15 45<br />
D 6 6 DIE LINKE<br />
16 46<br />
D 7 7 ÖDP<br />
17 47<br />
D 8 8 REP<br />
18 48<br />
D 9 9 NPD<br />
19 49<br />
D 10 10 BP<br />
20 50<br />
D 11 11 PIRATEN<br />
21 51<br />
D<br />
Gültige Stimmen zusammen (D 1 + D 2 usw.)<br />
30 60<br />
C<br />
Ungültige Stimmen<br />
31<br />
61<br />
E<br />
Abgegebene Stimmen zusammen (D + C)<br />
32<br />
62
Seite 6 von 10<br />
noch 4.3 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für die einzelnen Bewerber<br />
Ordnungsnummer<br />
Zweitstimmen<br />
Ordnungsnummer<br />
Ordnungsnummer<br />
Ordnungsnummer<br />
Zweitstimmen<br />
Zweitstimmen<br />
Zweitstimmen<br />
1 2 3 4<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 1<br />
(Kurzbezeichnung: CSU)<br />
108 113<br />
100 *<br />
104 109 114<br />
Summe aus<br />
101 105 110 116<br />
Sp. 1:<br />
102 106 111 117<br />
Sp. 2:<br />
103 107 112 118<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 1,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 2<br />
(Kurzbezeichnung: SPD)<br />
209 214<br />
200 *<br />
204 210 215<br />
Summe aus<br />
201 205 211 216<br />
Sp. 1:<br />
202 207 212 217<br />
Sp. 2:<br />
203 208 213 218<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 2,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 3<br />
(Kurzbezeichnung: FREIE WÄHLER)<br />
308 313<br />
300 *<br />
304 309 314<br />
Summe aus<br />
301 305 310 315<br />
Sp. 1:<br />
302 306 311 316<br />
Sp. 2:<br />
303 307 312 0<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 3,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 4<br />
(Kurzbezeichnung: GRÜNE)<br />
409 414<br />
400 *<br />
404 410 415<br />
Summe aus<br />
401 405 411 416<br />
Sp. 1:<br />
402 406 412 417<br />
Sp. 2:<br />
403 407 413 418<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
) * ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 4,<br />
Spalte Zweitstimmen
Seite 7 von 10<br />
noch 4.3 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für die einzelnen Bewerber<br />
Ordnungsnummer<br />
Zweitstimmen<br />
Ordnungsnummer<br />
Ordnungsnummer<br />
Ordnungsnummer<br />
Zweitstimmen<br />
Zweitstimmen<br />
Zweitstimmen<br />
1 2 3 4<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 5<br />
(Kurzbezeichnung: FDP)<br />
509 514<br />
500 *<br />
504 510 515<br />
Summe aus<br />
501 505 511 516<br />
Sp. 1:<br />
502 506 512 517<br />
Sp. 2:<br />
503 508 513 518<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 5,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 6<br />
(Kurzbezeichnung: DIE LINKE)<br />
606 0<br />
600 *<br />
603 607 0<br />
Summe aus<br />
601 604 608 0<br />
Sp. 1:<br />
602 605 0 0<br />
Sp. 2:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 3:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 6,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 7<br />
(Kurzbezeichnung: ÖDP)<br />
709 714<br />
700 *<br />
705 710 715<br />
Summe aus<br />
702 706 711 716<br />
Sp. 1:<br />
703 707 712 717<br />
Sp. 2:<br />
704 708 713 718<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 7,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 8<br />
(Kurzbezeichnung: REP)<br />
800 *<br />
806 810<br />
803 807 811<br />
Summe aus<br />
Sp. 1:<br />
801 804 808 0<br />
802 805 809 0<br />
Sp. 2:<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 8,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 9<br />
(Kurzbezeichnung: NPD)<br />
909 914<br />
900 *<br />
904 910 915<br />
Summe aus<br />
901 905 911 916<br />
Sp. 1:<br />
902 907 912 0<br />
Sp. 2:<br />
903 908 913 0<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
) * ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 9,<br />
Spalte Zweitstimmen
Seite 8 von 10<br />
noch 4.3 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für die einzelnen Bewerber<br />
Ordnungsnummer<br />
Zweitstimmen<br />
Ordnungsnummer<br />
Ordnungsnummer<br />
Ordnungsnummer<br />
Zweitstimmen<br />
Zweitstimmen<br />
Zweitstimmen<br />
1 2 3 4<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 10<br />
(Kurzbezeichnung: BP)<br />
1009 1014<br />
1000 *<br />
1004 1010 1015<br />
Summe aus<br />
1001 1005 1011 1016<br />
Sp. 1:<br />
1002 1006 1012 1017<br />
Sp. 2:<br />
1003 1008 1013 1018<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 10,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 11<br />
(Kurzbezeichnung: PIRATEN)<br />
1100 *<br />
1107 1111<br />
1103 1108 1112<br />
Summe aus<br />
Sp. 1:<br />
1101 1104 1109 1113<br />
1102 1106 1110 0<br />
Sp. 2:<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
) * ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.3 D 11,<br />
Spalte Zweitstimmen
Seite 9 von 10<br />
5. Abschluss<br />
5.1 Beson<strong>der</strong>e Vorfälle<br />
* Während <strong>der</strong> Wahlhandlung ereigneten sich keine beson<strong>der</strong>en Vorfälle.<br />
* Soweit sich beson<strong>der</strong>e Vorfälle ereigneten (z. B. Zurückweisung von Wählern - § 45 Abs.<br />
5 o<strong>der</strong> § 48 LWO -, Mitteilung über für ungültig erklärte Wahlscheine - § 25 Abs. 8 Satz 3<br />
LWO -), wurden Nie<strong>der</strong>schriften angefertigt und als Anlagen beigefügt.<br />
Anlagen Nr.: __________<br />
5.2 Anwesenheit des Wahlvorstands<br />
Anwesend waren während <strong>der</strong> Wahlhandlung immer mindestens drei Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Wahlvorstands, darunter <strong>der</strong> Wahlvorsteher und <strong>der</strong> Schriftführer o<strong>der</strong> ihre Stellvertreter,<br />
während <strong>der</strong> Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglie<strong>der</strong>.<br />
5.3 Öffentlichkeit <strong>der</strong> Wahl<br />
Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren<br />
öffentlich.<br />
5.4 Unterschriften <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands<br />
5.4.1 Vorstehende Nie<strong>der</strong>schrift wurde vom Schriftführer vorgelesen und von allen Mitglie<strong>der</strong>n des<br />
Wahlvorstands durch ihre Unterschrift genehmigt.<br />
Unterschriften <strong>der</strong><br />
Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Wahlvorstands<br />
1. Der Wahlvorsteher<br />
_________________________<br />
2. Der Stellvertreter<br />
_________________________<br />
3. Der Schriftführer<br />
_________________________<br />
Die übrigen Beisitzer<br />
4. ___________________________________<br />
5. ___________________________________<br />
6. ___________________________________<br />
7. ___________________________________<br />
8. ___________________________________<br />
9. ___________________________________<br />
10. ___________________________________<br />
11. ___________________________________<br />
5.4.2 Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstands<br />
_________________________________________________________________________<br />
(Vor- und Familienname)<br />
verweigerte(n) die Unterschrift unter <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift, weil<br />
_________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________<br />
(Angabe <strong>der</strong> Gründe)
Seite 10 von 10<br />
5.5 Ordnen und Verpacken <strong>der</strong> Wahlunterlagen<br />
Nach Schluss des Wahlgeschäfts verpackte und verschnürte <strong>der</strong> Wahlvorsteher je für sich<br />
alle blauen Stimmzettel, die nicht dieser Wahlnie<strong>der</strong>schrift als Anlagen beigefügt sind:<br />
a) die kleinen Stimmzettel (C. Erststimme) mit gültigen Stimmen,<br />
geordnet nach Wahlkreisvorschlägen,<br />
b) die großen Stimmzettel (D. Zweitstimme) mit gültigen Stimmen,<br />
geordnet nach Wahlkreisvorschlägen,<br />
c) die ungekennzeichneten kleinen Stimmzettel,<br />
d) die ungekennzeichneten großen Stimmzettel,<br />
e) die unbenützten Stimmzettel.<br />
Die Pakete nach Buchst. a bis d wurden versiegelt. Jedes Paket wurde mit dem Namen <strong>der</strong><br />
Gemeinde, <strong>der</strong> Nummer des Stimmbezirks und <strong>der</strong> Inhaltsangabe versehen.<br />
5.6 Übergabe <strong>der</strong> Wahlverhandlungen<br />
Dem Beauftragten <strong>der</strong> Gemeinde wurden übergeben:<br />
a) Diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit Anlagen (Zähllisten, evtl. Nie<strong>der</strong>schriften über beson<strong>der</strong>e<br />
Vorkommnisse, beschlussmäßig behandelte blaue Stimmzettel) mit dem dafür<br />
vorgesehenen Versandvordruck V8 Bz bzw. in <strong>der</strong> Versandtasche T8 Bz,<br />
Übergabe:<br />
Tag: _____________<br />
Uhrzeit: _____________<br />
b) die Schnellmeldung V3 Bz/WV,<br />
c) die Pakete, wie unter 5.5 beschrieben,<br />
Ordnungsgemäß übergeben vom<br />
Wahlvorsteher:<br />
Vom Beauftragten nach Prüfung auf<br />
Vollständigkeit übernommen:<br />
_________________________<br />
(Unterschrift)<br />
_________________________<br />
(Unterschrift)
Wahlkreis<br />
Nie<strong>der</strong>bayern<br />
Stimmkreis<br />
203 Kelheim<br />
<strong>Markt</strong><br />
116 <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
Landkreis<br />
273 Kelheim<br />
Briefwahlvorstand (Name o<strong>der</strong> Nummer)<br />
Für die Gemeinden<br />
(nur ausfüllen, wenn für mehrere Gemeinden ein<br />
gemeinsamer Briefwahlvorstand gebildet wurde)<br />
Zutreffendes bitte ankreuzen ý o<strong>der</strong> in Druckschrift ausfüllen<br />
WAHLNIEDERSCHRIFT/Briefwahl<br />
für die BEZIRKSWAHL<br />
am 15. September 2013<br />
Diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift ist unter Nr. 5.4.1 von allen Mitglie<strong>der</strong>n<br />
des Briefwahlvorstands zu unterschreiben.<br />
1. Wahlvorstand<br />
Zur Bezirkswahl waren vom Briefwahlvorstand erschienen:<br />
Familien name Vorname Funktion<br />
1. als Wahlvorsteher /in<br />
2. als stellv . Wahlvorsteher/in und Beisitzer /in<br />
3. als Schriftführer /in und Beisitzer/in<br />
4. als stellv. Schriftführer /in und Beisitzer /in<br />
5. als Beisitzer /in<br />
6. als Beisitzer /in<br />
7. als Beisitzer /in<br />
8. als Beisitzer /in<br />
9. als Beisitzer /in<br />
10. als Beisitzer /in<br />
11. als Beisitzer /in<br />
An Stelle <strong>der</strong> nicht erschienenen o<strong>der</strong> ausgefallenen Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands ernannte <strong>der</strong> Wahlvorsteher<br />
die folgenden Stimmberechtigten zu Mitglie<strong>der</strong>n des Wahlvorstands :<br />
Familienname Vorname Funktion Uhrzeit<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
Als Hilfskräfte waren zugezogen:<br />
Familienname Vorname Aufgabe<br />
1.<br />
2.<br />
3.
Seite 2 von 11<br />
2. Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> Ausführungen zur Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe siehe 2.1 bis 2.4 <strong>der</strong><br />
Wahlnie<strong>der</strong>schrift Landtagswahl V1a.<br />
2.5 Zurückweisung und Zulassung von Wahlbriefen<br />
2.5.1 * Es wurden gegen keinen Wahlbrief Bedenken erhoben.<br />
* Es wurden gegen insgesamt ______ Wahlbriefe Bedenken erhoben.<br />
2.5.1.1 Davon wurden durch Beschluss des Wahlvorstands zurückgewiesen<br />
_______ Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein o<strong>der</strong> kein gültiger Wahlschein<br />
beigelegen ist,<br />
_______ Wahlbriefe, weil <strong>der</strong> Wähler o<strong>der</strong> die Hilfsperson die vorgeschriebene<br />
Versicherung an Eides statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein nicht<br />
unterschrieben hat,<br />
_______ Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein blauer Stimmzettelumschlag<br />
beigefügt war,<br />
_______ Wahlbriefe, weil we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wahlbriefumschlag noch <strong>der</strong> blaue<br />
Stimmzettelumschlag verschlossen war,<br />
_______ Wahlbriefe, weil <strong>der</strong> Wahlbriefumschlag mehrere blaue Stimmzettelumschläge,<br />
aber nicht die gleiche Anzahl gültiger und mit <strong>der</strong> vorgeschriebenen Versicherung<br />
an Eides statt versehener Wahlscheine enthalten hat,<br />
_______<br />
Wahlbriefe, weil kein amtlicher blauer Stimmzettelumschlag benutzt worden war,<br />
_______ Wahlbriefe, weil ein blauer Stimmzettelumschlag benutzt worden war, <strong>der</strong><br />
offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen<br />
blauen abwich o<strong>der</strong> einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthalten hat.<br />
Wahlbriefe Nr.<br />
bis Nr.<br />
Wahlbriefe Nr.<br />
bis Nr.<br />
Wahlbriefe Nr.<br />
bis Nr.<br />
Wahlbriefe Nr.<br />
bis Nr.<br />
Wahlbriefe Nr.<br />
bis Nr.<br />
Wahlbriefe Nr.<br />
bis Nr.<br />
Wahlbriefe Nr.<br />
bis Nr.<br />
________<br />
________<br />
________<br />
________<br />
________<br />
________<br />
________<br />
________<br />
________<br />
________<br />
________<br />
________<br />
________<br />
________<br />
_______<br />
Wahlbriefe insgesamt.<br />
2.5.1.2Davon wurden durch Beschluss des Wahlvorstands ________ Wahlbriefe zugelassen und<br />
entsprechend 2.4.1 Sätze 2 und 3 behandelt. War Anlass <strong>der</strong> Beschlussfassung <strong>der</strong><br />
Wahlschein, so wurde dieser nach Auswertung <strong>der</strong> Landtagswahl und <strong>der</strong> Bezirkswahl <strong>der</strong><br />
Wahlnie<strong>der</strong>schrift Volksentscheide V1a VE beigefügt.<br />
2.5.2 Die zurückgewiesenen Wahlbriefe (Wahlbriefe nach 2.5.1.1) wurden<br />
samt Inhalt ausgeson<strong>der</strong>t,<br />
mit einem Vermerk über den Zurückweisungsgrund versehen,<br />
wie<strong>der</strong> verschlossen,<br />
fortlaufend nummeriert,<br />
von einem Beisitzer in Verwahrung genommen und später <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift<br />
Volksentscheide V1a VE beigefügt.<br />
Die Zahl <strong>der</strong> zurückgewiesenen Wahlbriefe ist nicht unter Abschnitt 4 Kennbuchstabe B<br />
„Wähler“ o<strong>der</strong> C „ungültige Stimmen“ einzutragen.<br />
3. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses<br />
3.1 Vorbereitung<br />
Nachdem alle nicht beanstandeten blauen Stimmzettelumschläge ungeöffnet in die<br />
Wahlurne gelegt und die ggf. von <strong>der</strong> Gemeinde gemäß 2.4.2 überbrachten Wahlbriefe<br />
verarbeitet worden waren, öffnete <strong>der</strong> Wahlvorsteher die Wahlurne und entnahm daraus die<br />
blauen Stimmzettelumschläge. Er überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war.<br />
Zeitpunkt <strong>der</strong> Öffnung <strong>der</strong><br />
Wahlurne:<br />
_____Uhr _____ Minuten
Seite 3 von 11<br />
3.2 Ermittlung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler<br />
3.2.1 Die blauen Stimmzettelumschläge wurden ungeöffnet gezählt. Die Zählung ergab _______ Stimmzettelumschläge.<br />
Übertrag dieser Zahl in<br />
Abschnitt 4.1 unter B Wähler<br />
3.2.2 Die Stimmabgabevermerke auf den Wahlscheinen<br />
(Kästchen B) wurden gezählt. Die Zählung ergab<br />
Stimmabgabevermerke Anzahl<br />
für die Gemeinde ________________________<br />
für die Gemeinde ________________________<br />
für die Gemeinde ________________________<br />
für die Gemeinde ________________________<br />
3.3 Kontrolle<br />
Stimmabgabevermerke<br />
insgesamt<br />
Die Zahl für die blauen Stimmzettelumschläge (3.2.1) stimmt mit <strong>der</strong> Zahl für die<br />
Stimmabgabevermerke (3.2.2 )<br />
* überein,<br />
* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />
______________________________________________________________________<br />
______________________________________________________________________<br />
______________________________________________________________________<br />
3.4 Öffnen <strong>der</strong> blauen Stimmzettelumschläge, Entnahme <strong>der</strong> blauen Stimmzettel und<br />
Sortieren <strong>der</strong> kleinen blauen Stimmzettel (C. Erststimme) und <strong>der</strong> großen blauen<br />
Stimmzettel (D. Zweitstimme)<br />
Mehrere Beisitzer öffneten unter Aufsicht des Wahlvorstehers die blauen<br />
Stimmzettelumschläge, entnahmen die Stimmzettel und bildeten folgende Stimmzettelstapel,<br />
die sie unter Aufsicht behielten:<br />
a) kleine Stimmzettel, geordnet nach Wahlkreisvorschlägen, auf denen die Stimme<br />
zweifelsfrei gültig abgegeben wurde,<br />
b) ungekennzeichnete kleine Stimmzettel,<br />
c) kleine Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom<br />
Wahlvorstand Beschluss zu fassen war,<br />
d) große Stimmzettel, geordnet nach Wahlkreisvorschlägen, auf denen die Stimme<br />
zweifelsfrei gültig abgegeben wurde,<br />
e) ungekennzeichnete große Stimmzettel,<br />
f) große Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom<br />
Wahlvorstand Beschluss zu fassen war,<br />
g) Stimmzettelumschläge, die keinen, nur einen o<strong>der</strong> mehrere gleichartige Stimmzettel<br />
enthielten.<br />
3.5 Behandlung <strong>der</strong> ungekennzeichneten kleinen und großen blauen Stimmzettel<br />
(siehe 3.4 Buchst. b und e)<br />
Der Wahlvorsteher prüfte jeweils die Stapel mit den ungekennzeichneten kleinen und großen<br />
Stimmzetteln, die ihm hierzu von dem Beisitzer, <strong>der</strong> sie in Verwahrung hatte, übergeben<br />
wurden. Der Wahlvorsteher sagte jeweils an, dass die Stimme ungültig ist, und legte sie,<br />
getrennt nach kleinen und großen Stimmzetteln, auf einen geson<strong>der</strong>ten Stapel.<br />
Zahl <strong>der</strong><br />
ungekennzeichneten<br />
kleinen ___________<br />
großen ___________<br />
blauen Stimmzettel
Seite 4 von 11<br />
3.6 Behandlung <strong>der</strong> blauen Stimmzettelumschläge, die keinen blauen, nur einen blauen<br />
o<strong>der</strong> mehrere gleichartige blaue Stimmzettel enthielten (siehe 3.4 Buchst. g)<br />
Der Wahlvorsteher prüfte den Stapel mit den blauen Stimmzettelumschlägen nach 3.4<br />
Buchst. g, die ihm hierzu von dem Beisitzer, <strong>der</strong> sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden.<br />
Stellte sich heraus, dass ein Stimmzettelumschlag keinen blauen Stimmzettel enthielt, wurde<br />
auf dem Stimmzettelumschlag „leer“ vermerkt. Enthielt <strong>der</strong> Stimmzettelumschlag nur einen<br />
blauen Stimmzettel, so wurde auf dem Stimmzettelumschlag nach Entnahme des<br />
Stimmzettels vermerkt: „kleiner blauer Stimmzettel fehlt“ o<strong>der</strong> „großer blauer Stimmzettel<br />
fehlt“. Die so gekennzeichneten Umschläge wurden fortlaufend nummeriert und von einem<br />
Beisitzer verwahrt. Sie wurden bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> ungültigen Stimmen berücksichtigt<br />
(siehe 3.8.3). Die entnommenen Stimmzettel wurden zu den Stapeln nach 3.4 Buchst. a bis f<br />
gelegt.<br />
Befanden sich im blauen Stimmzettelumschlag auch weiße und/o<strong>der</strong> gelbe Stimmzettel, so<br />
wurde gemäß <strong>der</strong> WA 2 verfahren.<br />
Stellte sich heraus, dass ein Stimmzettelumschlag mehrere gleichartige blaue Stimmzettel<br />
enthielt, wurden die Stimmzettel fest (geheftet o<strong>der</strong> mit Klebeband) miteinan<strong>der</strong> verbunden<br />
und zu den Stapeln mit den Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben (vgl. 3.4 Buchst. c<br />
o<strong>der</strong> f), gelegt.<br />
3.7 Behandlung <strong>der</strong> blauen Stimmzettel, die zu Bedenken Anlass gaben<br />
(siehe 3.4 Buchst. c und f)<br />
Der Wahlvorsteher zeigte den Beisitzern jeden einzelnen Stimmzettel; <strong>der</strong> Wahlvorstand<br />
fasste darüber Beschluss. Den Grund für die Ungültigkeit bzw. Gültigkeit und den Beschluss,<br />
für welche Wahlkreisliste o<strong>der</strong> welchen Bewerber eine Stimme für gültig erklärt wurde,<br />
vermerkte <strong>der</strong> Wahlvorsteher auf <strong>der</strong> Rückseite des Stimmzettels mit Unterschrift unter<br />
gleichzeitiger Angabe des Abstimmungsverhältnisses.<br />
Die Stimmzettel wurden daraufhin geson<strong>der</strong>t zu den Stimmzettelstapeln mit den gültigen<br />
Stimmen (siehe 3.4 Buchst. a bzw. d) o<strong>der</strong> zu den Stapeln mit den ungültigen Stimmen<br />
(siehe 3.5) gelegt, sodass sie später <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift beigefügt werden konnten.<br />
3.8 Zählen <strong>der</strong> blauen Stimmzettel<br />
3.8.1 Zwei Beisitzer zählten unter Aufsicht des Wahlvorstehers unabhängig voneinan<strong>der</strong> je die<br />
Zahl <strong>der</strong> gültigen Stimmen auf den kleinen Stimmzetteln (C. Erststimme) nach<br />
Wahlkreisvorschlägen und die Zahl <strong>der</strong> ungültigen Stimmen auf den kleinen Stimmzetteln.<br />
Stimmte das zahlenmäßige Ergebnis dieser beiden Zählungen überein, erfolgte <strong>der</strong> Eintrag<br />
in Abschnitt 4.2, stimmte es nicht überein, wurde <strong>der</strong> Zählvorgang wie<strong>der</strong>holt.<br />
3.8.2 In gleicher Weise wurden von zwei Beisitzern unter Aufsicht des Stellvertreters des<br />
Wahlvorstehers je die Zahl <strong>der</strong> gültigen Stimmen auf den großen Stimmzetteln<br />
(D. Zweitstimme), getrennt nach Wahlkreisvorschlägen, und die Zahl <strong>der</strong> ungültigen<br />
Stimmen auf den großen Stimmzetteln gezählt.<br />
Zahl <strong>der</strong><br />
beschlussmäßig<br />
behandelten<br />
kleinen __________<br />
großen __________<br />
blauen Stimmzettel<br />
Die Ergebnisse wurden in<br />
Abschnitt 4.2 unter D 1, D<br />
2 usw., C, Spalte<br />
Erststimmen, eingetragen.<br />
Die Ergebnisse wurden in<br />
Abschnitt 4.2 unter D 1, D<br />
2 usw., C, Spalte<br />
Zweitstimmen,<br />
eingetragen.<br />
3.8.3 Beim Zählen <strong>der</strong> ungültigen Stimmen wurde leere blaue Stimmzettelumschläge als zwei<br />
ungültige Stimmen (eine als ungültige Erststimme und eine als ungültige Zweitstimme)<br />
gewertet. Enthielt <strong>der</strong> Stimmzettelumschlag nur einen blauen Stimmzettel, so wurde dies als<br />
eine ungültige Stimme - hinsichtlich des fehlenden Stimmzettels - gewertet.<br />
3.9 Erste Schnellmeldung<br />
Für die Erste Schnellmeldung wurden die Ergebnisse aus Abschnitt 4 in den hierfür<br />
vorgesehenen Wahlvordruck übertragen und später mit <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift dem<br />
Beauftragten <strong>der</strong> Gemeinde übergeben (vgl. unten 5.6 Buchst. b; keine telefonische<br />
Meldung).<br />
Ausfüllen des<br />
Wahlvordrucks „Erste<br />
Schnellmeldung“ V3Bz/BV
Seite 5 von 11<br />
3.10 Auszählen <strong>der</strong> großen blauen Stimmzettel nach Bewerbern<br />
Für die Auszählung nach Bewerbern wurden<br />
* zwei Arbeitsgruppen (mit jeweils mindestens drei Mitglie<strong>der</strong>n) gebildet. Die Beisitzer, die<br />
die nach Wahlkreisvorschlägen sortierten Stimmzettel in Verwahrung hatten, übergaben<br />
die einzelnen Stapel in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Wahlkreisvorschläge auf dem Stimmzettel<br />
nacheinan<strong>der</strong> zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum an<strong>der</strong>en Teil seinem Stellvertreter.<br />
* drei Arbeitsgruppen (mit jeweils mindestens drei Mitglie<strong>der</strong>n) gebildet. Die Beisitzer, die<br />
die nach Wahlkreisvorschlägen sortierten Stimmzettel in Verwahrung hatten, übergaben<br />
die einzelnen Stapel in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Wahlkreisvorschläge auf dem Stimmzettel<br />
nacheinan<strong>der</strong> zu je einem Teil dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und dem<br />
Schriftführer.<br />
Hierauf sagten diese für jeden einzelnen Stimmzettel getrennt an, für welchen Bewerber aus<br />
den Wahlkreislisten o<strong>der</strong> für welche Wahlkreisliste ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en<br />
Bewerbers o<strong>der</strong> durch Kennzeichnung mehrerer Bewerber die Stimme abgegeben wurde.<br />
Jeweils ein Beisitzer o<strong>der</strong> eine Hilfskraft vermerkte die angesagte Stimmabgabe sofort in <strong>der</strong><br />
Zählliste für den betreffenden Wahlkreisvorschlag und wie<strong>der</strong>holte den Aufruf. Jeweils ein<br />
weiterer Beisitzer überwachte die ordnungsgemäße Führung <strong>der</strong> Zählliste.<br />
Die für jeden Wahlkreisvorschlag in Abschnitt 4.2 F in <strong>der</strong> Zeile „Zweitstimmen insgesamt“<br />
jeweils vermerkte Zahl stimmt mit <strong>der</strong> entsprechenden Zahl im Abschnitt 4.2 D, Spalte<br />
„Zweitstimmen“ überein. Stimmten die Zahlen nicht überein, so wurde <strong>der</strong><br />
Auszählungsvorgang wie<strong>der</strong>holt.<br />
Übertrag <strong>der</strong> Zahlen aus<br />
den Zähllisten in Abschnitt<br />
4.2 F<br />
Vergleich <strong>der</strong><br />
Zweitstimmenzahlen von<br />
Abschnitt 4.2 F mit<br />
Abschnitt 4.2 D 1, D 2 usw.<br />
3.11 Feststellung des Ergebnisses des Briefwahlvorstands<br />
Das in Abschnitt 4 enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das endgültige<br />
Briefwahlergebnis festgestellt und vom Wahlvorsteher im Auszählungsraum mündlich<br />
bekannt gegeben. Für die Zahlen nach „noch 4.2 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für<br />
die einzelnen Bewerber“ kann auf die Nie<strong>der</strong>schrift verwiesen werden.
Seite 6 von 11<br />
4. Wahlergebnis<br />
Kennbuchstabe Bezeichnung Anzahl<br />
4.1 WÄHLER (siehe 3.2)<br />
B<br />
Wähler<br />
07<br />
4.2 STIMMEN (siehe 3.8 und 3.10)<br />
Nr.<br />
Wahlkreisvorschlag<br />
Kurzbezeichnung <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe<br />
Erststimmen<br />
Zweitstimmen<br />
D 1 1 CSU<br />
11 41<br />
D 2 2 SPD<br />
12 42<br />
D 3 3 FREIE WÄHLER<br />
43<br />
D 4 4 GRÜNE<br />
14 44<br />
D 5 5 FDP<br />
15 45<br />
D 6 6 DIE LINKE<br />
16 46<br />
D 7 7 ÖDP<br />
17 47<br />
D 8 8 REP<br />
18 48<br />
D 9 9 NPD<br />
19 49<br />
D 10 10 BP<br />
20 50<br />
D 11 11 PIRATEN<br />
21 51<br />
D<br />
Gültige Stimmen zusammen (D 1 + D 2 usw.)<br />
30 60<br />
C<br />
Ungültige Stimmen (ohne Zahl <strong>der</strong> zurückgewiesenen Wahlbriefe nach Nr. 2.5.2)<br />
31<br />
61<br />
E<br />
Abgegebene Stimmen zusammen (D + C)<br />
32<br />
62
Seite 7 von 11<br />
noch 4.2 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für die einzelnen Bewerber<br />
Ordnungsnummer<br />
Zweitstimmen<br />
Ordnungsnummer<br />
Ordnungsnummer<br />
Ordnungsnummer<br />
Zweitstimmen<br />
Zweitstimmen<br />
Zweitstimmen<br />
1 2 3 4<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 1<br />
(Kurzbezeichnung: CSU)<br />
108 113<br />
100 *<br />
104 109 114<br />
Summe aus<br />
101 105 110 116<br />
Sp. 1:<br />
102 106 111 117<br />
Sp. 2:<br />
103 107 112 118<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 1,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 2<br />
(Kurzbezeichnung: SPD)<br />
209 214<br />
200 *<br />
204 210 215<br />
Summe aus<br />
201 205 211 216<br />
Sp. 1:<br />
202 207 212 217<br />
Sp. 2:<br />
203 208 213 218<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 2,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 3<br />
(Kurzbezeichnung: FREIE WÄHLER)<br />
308 313<br />
300 *<br />
304 309 314<br />
Summe aus<br />
301 305 310 315<br />
Sp. 1:<br />
302 306 311 316<br />
Sp. 2:<br />
303 307 312 0<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 3,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 4<br />
(Kurzbezeichnung: GRÜNE)<br />
409 414<br />
400 *<br />
404 410 415<br />
Summe aus<br />
401 405 411 416<br />
Sp. 1:<br />
402 406 412 417<br />
Sp. 2:<br />
403 407 413 418<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
) * ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 4,<br />
Spalte Zweitstimmen
Seite 8 von 11<br />
noch 4.2 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für die einzelnen Bewerber<br />
Ordnungsnummer<br />
Zweitstimmen<br />
Ordnungsnummer<br />
Ordnungsnummer<br />
Ordnungsnummer<br />
Zweitstimmen<br />
Zweitstimmen<br />
Zweitstimmen<br />
1 2 3 4<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 5<br />
(Kurzbezeichnung: FDP)<br />
509 514<br />
500 *<br />
504 510 515<br />
Summe aus<br />
501 505 511 516<br />
Sp. 1:<br />
502 506 512 517<br />
Sp. 2:<br />
503 508 513 518<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 5,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 6<br />
(Kurzbezeichnung: DIE LINKE)<br />
606 0<br />
600 *<br />
603 607 0<br />
Summe aus<br />
601 604 608 0<br />
Sp. 1:<br />
602 605 0 0<br />
Sp. 2:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 3:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 6,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 7<br />
(Kurzbezeichnung: ÖDP)<br />
709 714<br />
700 *<br />
705 710 715<br />
Summe aus<br />
702 706 711 716<br />
Sp. 1:<br />
703 707 712 717<br />
Sp. 2:<br />
704 708 713 718<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 7,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 8<br />
(Kurzbezeichnung: REP)<br />
800 *<br />
806 810<br />
803 807 811<br />
Summe aus<br />
Sp. 1:<br />
801 804 808 0<br />
802 805 809 0<br />
Sp. 2:<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 8,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 9<br />
(Kurzbezeichnung: NPD)<br />
909 914<br />
900 *<br />
904 910 915<br />
Summe aus<br />
901 905 911 916<br />
Sp. 1:<br />
902 907 912 0<br />
Sp. 2:<br />
903 908 913 0<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
) * ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 9,<br />
Spalte Zweitstimmen
Seite 9 von 11<br />
noch 4.2 Wahlergebnis: (F) Gültige Zweitstimmen für die einzelnen Bewerber<br />
Ordnungsnummer<br />
Zweitstimmen<br />
Ordnungsnummer<br />
Ordnungsnummer<br />
Ordnungsnummer<br />
Zweitstimmen<br />
Zweitstimmen<br />
Zweitstimmen<br />
1 2 3 4<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 10<br />
(Kurzbezeichnung: BP)<br />
1009 1014<br />
1000 *<br />
1004 1010 1015<br />
Summe aus<br />
1001 1005 1011 1016<br />
Sp. 1:<br />
1002 1006 1012 1017<br />
Sp. 2:<br />
1003 1008 1013 1018<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
*)<br />
ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 10,<br />
Spalte Zweitstimmen<br />
Wahlkreisvorschlag Nr. 11<br />
(Kurzbezeichnung: PIRATEN)<br />
1100 *<br />
1107 1111<br />
1103 1108 1112<br />
Summe aus<br />
Sp. 1:<br />
1101 1104 1109 1113<br />
1102 1106 1110 0<br />
Sp. 2:<br />
Sp. 3:<br />
zus. zus. zus. zus. Sp. 4:<br />
) * ohne Kennzeichnung eines beson<strong>der</strong>en Bewerbers<br />
o<strong>der</strong> mit Kennzeichnung mehrerer Bewerber innerhalb<br />
<strong>der</strong> Wahlkreisliste<br />
Zweitstimmen insgesamt (Spalten 1+2+3+4): x)<br />
x ) Vgl. Abschnitt 4.2 D 11,<br />
Spalte Zweitstimmen
Seite 10 von 11<br />
5. Abschluss<br />
5.1 Beson<strong>der</strong>e Vorfälle<br />
* Während des Wahlgeschäfts ereigneten sich keine beson<strong>der</strong>en Vorfälle.<br />
* Soweit sich beson<strong>der</strong>e Vorfälle ereigneten, wurden Nie<strong>der</strong>schriften angefertigt und als<br />
Anlagen beigefügt.<br />
Anlagen Nr.: ________<br />
5.2 Anwesenheit des Wahlvorstands<br />
Während <strong>der</strong> Zulassung o<strong>der</strong> Zurückweisung <strong>der</strong> Wahlbriefe waren immer mindestens drei,<br />
während <strong>der</strong> Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses mindestens fünf<br />
Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands, darunter <strong>der</strong> Wahlvorsteher und <strong>der</strong> Schriftführer o<strong>der</strong> ihre<br />
Stellvertreter, anwesend.<br />
5.3 Öffentlichkeit des Wahlgeschäfts<br />
Die Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses<br />
waren öffentlich.<br />
5.4 Unterschriften <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands<br />
5.4.1 Vorstehende Nie<strong>der</strong>schrift wurde vom Schriftführer vorgelesen und von allen Mitglie<strong>der</strong>n<br />
des Wahlvorstands durch ihre Unterschrift genehmigt.<br />
1. Der Wahlvorsteher<br />
_________________________<br />
2. Der Stellvertreter<br />
_________________________<br />
3. Der Schriftführer<br />
_________________________<br />
Die übrigen Beisitzer<br />
4. ____________________________________<br />
5. ____________________________________<br />
6. ____________________________________<br />
7. ____________________________________<br />
8. ____________________________________<br />
9. ____________________________________<br />
10. ____________________________________<br />
11. ____________________________________<br />
Unterschriften <strong>der</strong><br />
Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Wahlvorstands<br />
5.4.2 Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstands<br />
_________________________________________________________________________<br />
(Vor- und Familienname)<br />
verweigerte(n) die Unterschrift unter <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift, weil<br />
_________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________<br />
(Angabe <strong>der</strong> Gründe)
Seite 11 von 11<br />
5.5 Ordnen und Verpacken <strong>der</strong> Wahlunterlagen<br />
Nach Schluss des Wahlgeschäfts verpackte und verschnürte <strong>der</strong> Wahlvorsteher je für sich die<br />
folgenden blauen Unterlagen, die nicht dieser Wahlnie<strong>der</strong>schrift als Anlagen beigefügt sind:<br />
a) die kleinen Stimmzettel mit gültigen Stimmen<br />
(C. Erststimme), geordnet nach Wahlkreisvorschlägen,<br />
b) die großen Stimmzettel mit gültigen Stimmen<br />
(D. Zweitstimme), geordnet nach Wahlkreisvorschlägen,<br />
c) die ungekennzeichneten kleinen Stimmzettel,<br />
d) die ungekennzeichneten großen Stimmzettel,<br />
e) die durchnummerierten Stimmzettelumschläge, bei denen <strong>der</strong> Vermerk „kleiner blauer<br />
Stimmzettel fehlt“, „großer blauer Stimmzettel fehlt“ o<strong>der</strong> „leer“ angebracht ist,<br />
Die Pakete wurden versiegelt und jeweils mit dem Namen <strong>der</strong> Gemeinde, <strong>der</strong> Nummer des<br />
Briefwahlvorstands und <strong>der</strong> Inhaltsangabe versehen.<br />
5.6 Übergabe <strong>der</strong> Wahlverhandlungen<br />
Dem Beauftragten <strong>der</strong> Gemeinde wurden übergeben:<br />
Übergabe:<br />
a) diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit Anlagen (beschlussmäßig behandelte blaue Stimmzettel,<br />
Zähllisten, evtl. Nie<strong>der</strong>schriften über beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse) mit dem dafür<br />
vorgesehenen Versandvordruck V8a Bz bzw. in <strong>der</strong> Versandtasche T8a Bz,<br />
Tag:<br />
Uhrzeit:<br />
_____________<br />
_____________<br />
b) die Schnellmeldung V3 Bz/BV,<br />
c) die Pakete, wie unter 5.5 beschrieben,<br />
d) die (leeren) blauen Stimmzettelumschläge, die nicht <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift beigelegt<br />
werden.<br />
Ordnungsgemäß übergeben vom<br />
Wahlvorsteher:<br />
Vom Beauftragten nach Prüfung auf<br />
Vollständigkeit übernommen:<br />
_________________________<br />
(Unterschrift)<br />
_________________________<br />
(Unterschrift)
Stimmbezirk (Name o<strong>der</strong> Nummer)<br />
Regierungsbezirk<br />
Nie<strong>der</strong>bayern<br />
Stimmkreis<br />
203 Kelheim<br />
<strong>Markt</strong><br />
116 <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
Landkreis<br />
273 Kelheim<br />
WAHLNIEDERSCHRIFT/Urnenwahl<br />
für die VOLKSENTSCHEIDE<br />
am 15.09.2013<br />
o Allgemeiner Stimmbezirk<br />
o Son<strong>der</strong>stimmbezirk<br />
o Stimmbezirk mit beweglichem Wahlvorstand<br />
Zutreffendes bitte ankreuzen ý o<strong>der</strong> in Druckbuchstaben<br />
ausfüllen<br />
Diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift ist unter Nr. 5.4.1 von allen Mitglie<strong>der</strong>n<br />
des Wahlvorstands zu unterschreiben.<br />
1.<br />
Wahlvorstand<br />
Zur Abstimmung über die Volksentscheide waren vom Wahlvorstand erschienen :<br />
Familienname<br />
Vorname<br />
Funktion<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
7.<br />
8.<br />
9.<br />
10.<br />
11.<br />
als Wahlvorsteher/in<br />
als stellv. Wahlvorsteher/in<br />
als Schriftführer/in<br />
als stellv. Schriftführer/in<br />
als Beisitzer/in<br />
als Beisitzer/in<br />
als Beisitzer/in<br />
als Beisitzer/in<br />
als Beisitzer/in<br />
als Beisitzer/in<br />
als Beisitzer/in<br />
An Stelle <strong>der</strong> nicht erschienen o<strong>der</strong> ausgefallenen Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands ernannte <strong>der</strong> Wahlvorsteher die<br />
folgenden Stimmberechtigten zu Mitglie<strong>der</strong>n des Wahlvorstands:<br />
Familienname Vorname Funktion<br />
Uhrzeit<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
Als Hilfskräfte waren zugezogen:<br />
Familienname Vorname Aufgabe<br />
1.<br />
2.<br />
3.
Seite 2 von 10<br />
2. Wahlhandlung<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> Ausführungen zur Wahlhandlung siehe 2.1 bis 2.6 <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift<br />
Landtagswahl V 1.<br />
3. Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses<br />
3.1 Vorbereitung<br />
Die Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses für die Volksentscheide<br />
wurde unmittelbar nach Feststellung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Landtagswahl und <strong>der</strong> Bezirkswahl<br />
ohne Unterbrechung unter <strong>der</strong> Leitung des Wahlvorstehers bzw. dessen Stellvertreters<br />
vorgenommen.<br />
Der Wahlvorsteher öffnete zunächst die Wahlurne und entnahm daraus die gelben<br />
Stimmzettel. Sie wurden ggf. mit dem Inhalt <strong>der</strong> Wahlurne(n) des (<strong>der</strong>) beweglichen<br />
Wahlvorstands (Wahlvorstände) vermischt. Der Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die<br />
Wahlurne(n) leer war(en).<br />
3.2 Stimmberechtigte<br />
Der Schriftführer übertrug aus <strong>der</strong> - ggf. berichtigten - Abschlussbeurkundung des<br />
Wählerverzeichnisses die Zahl <strong>der</strong> Stimmberechtigten in Abschnitt 4.1 dieser<br />
Wahlnie<strong>der</strong>schrift unter Kennbuchstaben A 1 , A 2 und A 1 + A 2 .<br />
3.3 Ermittlung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler<br />
Zunächst wurden die gelben Stimmzettel ungeöffnet gezählt.<br />
Eintrag in Abschnitt 4.1<br />
unter A 1, A 2<br />
und A 1 + A 2<br />
a) Die Zählung ergab<br />
gelbe Stimmzettel<br />
(=Wähler B)<br />
Der Schriftführer zählte anhand <strong>der</strong> Stimmabgabevermerke die Wähler<br />
b) im Wählerverzeichnis (Spalte VE),<br />
c) bei den eingenommenen Wahlscheinen* (Kästchen VE),<br />
d) insgesamt (Zeilen b + c).<br />
Wähler<br />
Kennbuchstabe<br />
= B1<br />
= B2<br />
= B<br />
}<br />
}<br />
}<br />
Diese Zahlen wurden<br />
in Abschnitt 4.2 unter<br />
B1 , B2 und B<br />
übertragen.<br />
*(ohne Wahlscheine zurückgewiesener Wähler)<br />
Die Gesamtzahl d) stimmte mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> gelben Stimmzettel<br />
unter a)<br />
* überein<br />
* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />
____________________________________________________<br />
____________________________________________________<br />
3.4 Auswertung <strong>der</strong> gelben Stimmzettel<br />
Für die Auswertung wurden unter <strong>der</strong> Aufsicht des Wahlvorstehers Arbeitsgruppen<br />
bestehend aus jeweils mindestens 2 Mitglie<strong>der</strong>n gebildet. Mehrere Beisitzer entfalteten die<br />
gelben Stimmzettel und übergaben sie zu annähernd gleichen Teilen den Arbeitsgruppen.<br />
Die Auswertung <strong>der</strong> 5 Volksentscheide erfolgte getrennt nacheinan<strong>der</strong>. Alle<br />
Arbeitsgruppen werteten jeweils gleichzeitig denselben Volksentscheid (VE) aus, wobei <strong>der</strong><br />
Schriftführer die ermittelten Teilergebnisse <strong>der</strong> einzelnen Arbeitsgruppen aufsummierte. Mit<br />
<strong>der</strong> Auswertung des jeweils nächsten VE wurde in allen Arbeitsgruppen auf Weisung des<br />
Wahlvorstehers gleichzeitig und immer erst dann begonnen, sobald die ermittelten Zahlen<br />
für den jeweils vorangegangenen VE kontrolliert waren
Seite 3 von 10<br />
3.4.1 Volksentscheid 1 (VE 1)<br />
Auf Weisung des Wahlvorstehers bildete jede Arbeitsgruppe zunächst nur bezüglich VE 1<br />
nachfolgende Stimmzettelstapel, die sie unter ihrer Aufsicht behielten. Bei <strong>der</strong><br />
Stapelbildung achteten die Arbeitsgruppen beson<strong>der</strong>s darauf, dass auch<br />
Kennzeichnungen bei einem an<strong>der</strong>en VE Anlass zu Bedenken für VE 1 geben konnten<br />
(z.B. Zusätze o<strong>der</strong> Vorbehalte, die sich auf alle o<strong>der</strong> bestimmte VE bezogen).<br />
a) Stimmzettel mit einer gültigen Ja-Stimme für VE 1,<br />
b) Stimmzettel mit einer gültigen Nein-Stimme für VE 1,<br />
c) Stimmzettel, die für VE 1 keine Kennzeichnung enthielten,<br />
d )Stimmzettel, die für VE 1 Anlass zu Bedenken gaben;<br />
3.4.1.1 Behandlung <strong>der</strong> hinsichtlich VE 1 ungekennzeichneten gelben Stimmzettel (siehe<br />
3.4.1 Buchst. c))<br />
Der Wahlvorsteher prüfte die Stapel je<strong>der</strong> Arbeitsgruppe mit den hinsichtlich VE 1<br />
ungekennzeichneten gelben Stimmzetteln, die ihm hierzu von dem jeweiligen Beisitzer<br />
<strong>der</strong> Arbeitsgruppe, <strong>der</strong> sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der Wahlvorsteher<br />
sagte jeweils an, dass die Stimme für VE 1 ungültig ist und übergab sie <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Arbeitsgruppe, die sie auf einen geson<strong>der</strong>ten Stapel für ungültige Stimmen legte.<br />
3.4.1.2 Behandlung <strong>der</strong> gelben Stimmzettel, die hinsichtlich VE 1 Anlass zu Bedenken<br />
gaben (siehe 3.4.1 Buchst. d))<br />
V O L K S E N T S C H E I D 1<br />
Der Wahlvorsteher prüfte nacheinan<strong>der</strong> den entsprechenden Stapel je<strong>der</strong> Arbeitsgruppe<br />
und zeigte allen Beisitzern jeden einzelnen Stimmzettel; <strong>der</strong> gesamte Wahlvorstand<br />
fasste darüber Beschluss. Den Grund für die Ungültigkeit bzw. Gültigkeit und den<br />
Beschluss, ob eine gültige Ja-Stimme o<strong>der</strong> eine gültige Nein-Stimme für VE 1 vorlag,<br />
vermerkte <strong>der</strong> Wahlvorsteher auf <strong>der</strong> Rückseite des Stimmzettels mit Unterschrift unter<br />
gleichzeitiger Angabe des Abstimmungsverhältnisses.<br />
Die Stimmzettel wurden daraufhin bei <strong>der</strong> entsprechenden Arbeitsgruppe, aus <strong>der</strong> sie<br />
stammten, getrennt zu den Stapeln mit den für VE 1 gültigen Ja-Stimmen o<strong>der</strong><br />
Nein-Stimmen (siehe 3.4.1 Buchst. a) o<strong>der</strong> b)) o<strong>der</strong> zu den Stapeln mit den ungültigen<br />
Stimmen (siehe 3.4.1.1) gelegt. Die beschlussmäßig behandelten Stimmzettel wurden<br />
später <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift beigefügt.<br />
3.4.1.3 Zählen <strong>der</strong> Stimmen für VE 1<br />
Zwei Beisitzer je Arbeitsgruppe zählten unter Aufsicht des Wahlvorstehers unabhängig<br />
voneinan<strong>der</strong> je die Zahl <strong>der</strong> gültigen Stimmen für den VE 1 nach Ja- und Nein-Stimmen<br />
sowie die Zahl <strong>der</strong> ungültigen Stimmen. Stimmte das zahlenmäßige Ergebnis dieser<br />
beiden Zählungen überein, erfolgte die Meldung an den Schriftführer; stimmte es nicht<br />
überein, wurde <strong>der</strong> Zählvorgang wie<strong>der</strong>holt. Der Schriftführer bildete für VE 1 die<br />
Summen aus den einzelnen Meldungen <strong>der</strong> Arbeitsgruppen und trug sie in Abschnitt 4.3.1<br />
unter K1, K2 und K4 ein.<br />
Die Ergebnisse wurden<br />
in Abschnitt 4.3.1 unter<br />
K1, K2 und K4<br />
eingetragen.<br />
3.4.1.4 Kontrolle für VE 1<br />
Die Gesamtzahl (K3 + K4 = K) <strong>der</strong> für VE 1 abgegebenen gültigen und ungültigen<br />
Stimmen in Abschnitt 4.3.1 stimmte mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler für die Volksentscheide<br />
insgesamt (B) in Abschnitt 4.2<br />
* überein (K = B)<br />
* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />
____________________________________________________<br />
____________________________________________________<br />
____________________________________________________
Seite 4 von 10<br />
3.4.2 Volksentscheid 2 (VE 2)<br />
Nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten für VE 1 ordneten die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Arbeitsgruppen<br />
die ihnen übergebenen Stimmzettel neu und bildeten bezüglich VE 2 Stimmzettelstapel<br />
entsprechend 3.4.1.<br />
3.4.2.1 Behandlung <strong>der</strong> hinsichtlich VE 2 ungekennzeichneten gelben Stimmzettel<br />
Siehe Ausführungen zu 3.4.1.1<br />
V O L K S E N T S C H E I D 2<br />
3.4.2.2 Behandlung <strong>der</strong> gelben Stimmzettel, die hinsichtlich VE 2 Anlass zu Bedenken gaben<br />
Siehe Ausführungen zu 3.4.1.2<br />
3.4.2.3 Zählen <strong>der</strong> Stimmen für VE 2<br />
Siehe Ausführungen zu 3.4.1.3<br />
3.4.2.4 Kontrolle für VE 2<br />
Die Gesamtzahl (L3 + L4 = L) <strong>der</strong> für VE 2 abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmen<br />
in Abschnitt 4.3.2 stimmte mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler für die Volksentscheide insgesamt (B) in<br />
Abschnitt 4.2<br />
* überein (L = B)<br />
* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />
____________________________________________________<br />
____________________________________________________<br />
____________________________________________________<br />
3.4.3 Volksentscheid 3 (VE 3)<br />
Nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten für VE 2 ordneten die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Arbeitsgruppen<br />
die ihnen übergebenen Stimmzettel neu und bildeten bezüglich VE 3 Stimmzettelstapel<br />
entsprechend 3.4.1.<br />
Die Ergebnisse wurden<br />
in Abschnitt 4.3.2 unter<br />
L1, L2 und L4<br />
eingetragen.<br />
3.4.3.1 Behandlung <strong>der</strong> hinsichtlich VE 3 ungekennzeichneten gelben Stimmzettel<br />
Siehe Ausführungen zu 3.4.1.1<br />
V O L K S E N T S C H E I D 3<br />
3.4.3.2 Behandlung <strong>der</strong> gelben Stimmzettel, die hinsichtlich VE 3 Anlass zu Bedenken gaben<br />
Siehe Ausführungen zu 3.4.1.2<br />
3.4.3.3 Zählen <strong>der</strong> Stimmen für VE 3<br />
Siehe Ausführungen zu 3.4.1.3<br />
3.4.3.4 Kontrolle für VE 3<br />
Die Gesamtzahl (M3 + M4 = M) <strong>der</strong> für VE 3 abgegebenen gültigen und ungültigen<br />
Stimmen in Abschnitt 4.3.3 stimmte mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler für die Volksentscheide<br />
insgesamt (B) in Abschnitt 4.2<br />
* überein (M = B)<br />
* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />
____________________________________________________<br />
____________________________________________________<br />
____________________________________________________<br />
Die Ergebnisse wurden<br />
in Abschnitt 4.3.3 unter<br />
M1, M2 und M4<br />
eingetragen.
Seite 5 von 10<br />
3.4.4 Volksentscheid 4 (VE 4)<br />
Nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten für VE 3 ordneten die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Arbeitsgruppen<br />
die ihnen übergebenen Stimmzettel neu und bildeten bezüglich VE 4 Stimmzettelstapel<br />
entsprechend 3.4.1.<br />
3.4.4.1 Behandlung <strong>der</strong> hinsichtlich VE 4 ungekennzeichneten gelben Stimmzettel<br />
Siehe Ausführungen zu 3.4.1.1<br />
V O L K S E N T S C H E I D 4<br />
3.4.4.2 Behandlung <strong>der</strong> gelben Stimmzettel, die hinsichtlich VE 4 Anlass zu Bedenken gaben<br />
Siehe Ausführungen zu 3.4.1.2<br />
3.4.4.3 Zählen <strong>der</strong> Stimmen für VE 4<br />
Siehe Ausführungen zu 3.4.1.3<br />
3.4.4.4 Kontrolle für VE 4<br />
Die Gesamtzahl (N3 + N4 = N) <strong>der</strong> für VE 4 abgegebenen gültigen und ungültigen<br />
Stimmen in Abschnitt 4.3.4 stimmte mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler für die Volksentscheide<br />
insgesamt (B) in Abschnitt 4.2<br />
* überein (N = B)<br />
* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />
____________________________________________________<br />
____________________________________________________<br />
____________________________________________________<br />
3.4.5 Volksentscheid 5 (VE 5)<br />
Nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten für VE 4 ordneten die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Arbeitsgruppen<br />
die ihnen übergebenen Stimmzettel neu und bildeten bezüglich VE 5 Stimmzettelstapel<br />
entsprechend 3.4.1.<br />
Die Ergebnisse wurden<br />
in Abschnitt 4.3.4 unter<br />
N1, N2 und N4<br />
eingetragen.<br />
3.4.5.1 Behandlung <strong>der</strong> hinsichtlich VE 5 ungekennzeichneten gelben Stimmzettel<br />
Siehe Ausführungen zu 3.4.1.1<br />
V O L K S E N T S C H E I D 5<br />
3.4.5.2 Behandlung <strong>der</strong> gelben Stimmzettel, die hinsichtlich VE 5 Anlass zu Bedenken gaben<br />
Siehe Ausführungen zu 3.4.1.2<br />
3.4.5.3 Zählen <strong>der</strong> Stimmen für VE 5<br />
Siehe Ausführungen zu 3.4.1.3<br />
3.4.5.4 Kontrolle für VE 5<br />
Die Gesamtzahl (O3 + O4 = O) <strong>der</strong> für VE 4 abgegebenen gültigen und ungültigen<br />
Stimmen in Abschnitt 4.3.5 stimmte mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler für die Volksentscheide<br />
insgesamt (B) in Abschnitt 4.2<br />
* überein (O = B)<br />
* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />
____________________________________________________<br />
____________________________________________________<br />
____________________________________________________<br />
Die Ergebnisse wurden<br />
in Abschnitt 4.3.5 unter<br />
O1, O2 und O4<br />
eingetragen.
Seite 6 von 10<br />
3.5 Feststellung des Ergebnisses im Stimmbezirk<br />
Das in Abschnitt 4 enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das Ergebnis des<br />
Stimmbezirks festgestellt und vom Wahlvorsteher im Wahlraum mündlich bekannt gegeben.<br />
3.6 Schnellmeldung<br />
Für die Schnellmeldung wurden die Ergebnisse aus Abschnitt 4 in den hierfür vorgesehenen<br />
Wahlvordruck V3 VE/WV übertragen und später mit <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift dem Beauftragten<br />
<strong>der</strong> Gemeinde übergeben (vgl. unten 5.6 Buchst. b; keine telefonische Meldung).<br />
Ausfüllen des<br />
Vordrucks V3 VE/WV
Seite 7 von 10<br />
Bitte nicht ausfüllen<br />
2<br />
0<br />
3<br />
2 7 3 1 1 6<br />
Stimmkreis<br />
1-3<br />
Gemeinde<br />
4-9<br />
Stimmbezirk<br />
10-13<br />
Art<br />
14<br />
4. Abstimmungsergebnis<br />
Kennbuchstabe Bezeichnung Anzahl<br />
4.1 STIMMBERECHTIGTE (siehe 3.2)<br />
A1<br />
A2<br />
A1 + A2<br />
Stimmberechtigte ohne Vermerk „W“ (Wahlschein) lt. Wählerverzeichnis<br />
Stimmberechtigte mit Vermerk „W“ (Wahlschein) lt. Wählerverzeichnis<br />
Stimmberechtigte zusammen<br />
01<br />
02<br />
04<br />
4.2 WÄHLER für die Volksentscheide (siehe 3.3)<br />
B1<br />
B2<br />
B<br />
Wähler laut Wählerverzeichnis<br />
Wähler mit Wahlschein<br />
Wähler zusammen (B1 + B2)<br />
05<br />
06<br />
07
Seite 8 von 10<br />
noch 4. Abstimmungsergebnis<br />
4.3 STIMMEN<br />
4.3.1 Stimmen für Volksentscheid 1 (siehe 3.4.1.3)<br />
K1<br />
K2<br />
K3 (K1 + K2)<br />
K4<br />
K (K3 + K4)<br />
Gültige Ja-Stimmen<br />
Gültige Nein-Stimmen<br />
Gültige Stimmen insgesamt<br />
Ungültige Stimmen<br />
Abgegebene Stimmen insgesamt<br />
30<br />
31<br />
32<br />
33<br />
34<br />
4.3.2 Stimmen für Volksentscheid 2 (siehe 3.4.2.3)<br />
L1<br />
L2<br />
L3 (L1 + L2)<br />
L4<br />
L (L3 + L4)<br />
Gültige Ja-Stimmen<br />
Gültige Nein-Stimmen<br />
Gültige Stimmen insgesamt<br />
Ungültige Stimmen<br />
Abgegebene Stimmen insgesamt<br />
40<br />
41<br />
42<br />
43<br />
44<br />
4.3.3 Stimmen für Volksentscheid 3 (siehe 3.4.3.3)<br />
M1<br />
M2<br />
M3 (M1 + M2)<br />
M4<br />
M (M3 + M4)<br />
Gültige Ja-Stimmen<br />
Gültige Nein-Stimmen<br />
Gültige Stimmen insgesamt<br />
Ungültige Stimmen<br />
Abgegebene Stimmen insgesamt<br />
50<br />
51<br />
52<br />
53<br />
54<br />
4.3.4 Stimmen für Volksentscheid 4 (siehe 3.4.4.3)<br />
N1<br />
N2<br />
N3 (N1 + N2)<br />
N4<br />
N (N3 + N4)<br />
Gültige Ja-Stimmen<br />
Gültige Nein-Stimmen<br />
Gültige Stimmen insgesamt<br />
Ungültige Stimmen<br />
Abgegebene Stimmen insgesamt<br />
60<br />
61<br />
62<br />
63<br />
64<br />
4.3.5 Stimmen für Volksentscheid 5 (siehe 3.4.5.3)<br />
O1<br />
O2<br />
O3 (O1 + O2)<br />
O4<br />
O (O3 + O4)<br />
Gültige Ja-Stimmen<br />
Gültige Nein-Stimmen<br />
Gültige Stimmen insgesamt<br />
Ungültige Stimmen<br />
Abgegebene Stimmen insgesamt<br />
70<br />
71<br />
72<br />
73<br />
74<br />
Übereinstimmung <strong>der</strong> Zahlen unter Buchstaben:<br />
K = L = M = N = O = B
Seite 9 von 10<br />
5. Abschluss<br />
5.1 Beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse<br />
* Während <strong>der</strong> Wahlhandlung ereigneten sich keine beson<strong>der</strong>en<br />
Vorkommnisse.<br />
* Soweit sich beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse ereigneten (z. B. Zurückweisung von Wählern -<br />
§ 45 Abs. 5 o<strong>der</strong> § 48 LWO -, Mitteilung über für ungültig erklärte Wahlscheine - § 25<br />
Abs. 8 Satz 3 LWO -), wurden Nie<strong>der</strong>schriften angefertigt und als Anlagen beigefügt.<br />
Anlage(n) Nr. _______<br />
5.2 Anwesenheit des Wahlvorstands<br />
Während <strong>der</strong> Wahlhandlung waren immer mindestens drei Mitglie<strong>der</strong>, während <strong>der</strong><br />
Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses mindestens fünf Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Wahlvorstands, darunter jeweils <strong>der</strong> Wahlvorsteher und <strong>der</strong> Schriftführer o<strong>der</strong> ihre<br />
Stellvertreter, anwesend.<br />
5.3 Öffentlichkeit <strong>der</strong> Abstimmung<br />
Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses<br />
waren öffentlich.<br />
5.4 Unterschriften <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands<br />
5.4.1 Vorstehende Nie<strong>der</strong>schrift wurde vom Schriftführer vorgelesen und von allen Mitglie<strong>der</strong>n des<br />
Wahlvorstands durch ihre Unterschrift genehmigt.<br />
1. Der Wahlvorsteher<br />
_________________________<br />
2. Der Stellvertreter<br />
_________________________<br />
3. Der Schriftführer<br />
_________________________<br />
Die übrigen Beisitzer (entsprechend <strong>der</strong> Reihenfolge<br />
nach Abschnitt 1)<br />
4. ____________________________________<br />
5. ____________________________________<br />
6. ____________________________________<br />
7. ____________________________________<br />
8. ____________________________________<br />
9. ____________________________________<br />
10. ____________________________________<br />
11. ____________________________________<br />
Unterschriften<br />
<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />
des Wahlvorstands<br />
5.4.2 Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstands<br />
__________________________________________________________<br />
(Vor- und Familienname)<br />
verweigerte(n) die Unterschrift unter <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift, weil<br />
__________________________________________________________<br />
__________________________________________________________<br />
__________________________________________________________<br />
(Angabe <strong>der</strong> Gründe)
Seite 10 von 10<br />
5.5 Ordnen und Verpacken <strong>der</strong> Abstimmungsunterlagen<br />
Nach Schluss des Abstimmungsgeschäfts verpackte und verschnürte <strong>der</strong> Wahlvorsteher je<br />
für sich alle Stimmzettel und Wahlscheine, die nicht dieser Wahlnie<strong>der</strong>schrift als Anlagen<br />
beigefügt sind:<br />
a) die gültigen und ungültigen gelben Stimmzettel, soweit nicht beschlussmäßig behandelt<br />
ohne beson<strong>der</strong>e Sortierung;<br />
b) die eingenommenen Wahlscheine, die nicht beschlussmäßig behandelt wurden,<br />
c) die unbenützten gelben Stimmzettel.<br />
Die Pakete (außer Paket c)) wurden versiegelt. Jedes Paket wurde mit dem Namen <strong>der</strong><br />
Gemeinde, <strong>der</strong> Nummer des Stimmbezirks und <strong>der</strong> Inhaltsangabe versehen<br />
5.6 Übergabe <strong>der</strong> Abstimmungsunterlagen<br />
Dem Beauftragten <strong>der</strong> Gemeinde wurden übergeben:<br />
Übergabe:<br />
a) diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit Anlagen (evtl. Nie<strong>der</strong>schriften über beson<strong>der</strong>e<br />
Vorkommnisse, beschlussmäßig behandelte gelbe Stimmzettel, beschlussmäßig<br />
behandelte Wahlscheine von nicht zurückgewiesenen Wählern) mit dem<br />
Versandvordruck V8 VE bzw. in <strong>der</strong> Versandtasche T8 VE,<br />
b) die Schnellmeldung V3 VE/WV,<br />
c) das Wählerverzeichnis,<br />
d) die Pakete, wie unter 5.5 beschrieben,<br />
e) die Wahlurnen, ggf. mit Schloss und Schlüssel,<br />
f) die sonst von <strong>der</strong> Gemeinde zur Verfügung gestellten Ausstattungsgegenstände.<br />
Tag:<br />
___________<br />
Uhrzeit: ___________<br />
Ordnungsgemäß übergeben vom<br />
Wahlvorsteher:<br />
Vom Beauftragten nach Prüfung auf<br />
Vollständigkeit übernommen:<br />
_________________________<br />
(Unterschrift)<br />
_________________________<br />
(Unterschrift)
Briefwahlvorstand (Name o<strong>der</strong> Nummer)<br />
Regierungsbezirk<br />
Nie<strong>der</strong>bayern<br />
Stimmkreis<br />
203 Kelheim<br />
<strong>Markt</strong><br />
Für die Gemeinden<br />
(nur ausfüllen, wenn für mehrere Gemeinden ein<br />
gemeinsamer Briefwahlvorstand gebildet wurde)<br />
116 <strong>Bad</strong> <strong>Abbach</strong><br />
Landkreis<br />
273 Kelheim<br />
WAHLNIEDERSCHRIFT/Briefwahl<br />
für die VOLKSENTSCHEIDE<br />
am 15.09.2013<br />
Zutreffendes bitte ankreuzen ý o<strong>der</strong> in Druckbuchstaben<br />
ausfüllen<br />
Diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift ist unter Nr. 5.4.1 von allen Mitglie<strong>der</strong>n<br />
des Briefwahlvorstands zu unterschreiben.<br />
1.<br />
Wahlvorstand<br />
Zur Abstimmung über die Volksentscheide waren vom Briefwahlvorstand erschienen :<br />
Familienname<br />
Vorname<br />
Funktion<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
7.<br />
8.<br />
9.<br />
10.<br />
11.<br />
als Wahlvorsteher/in<br />
als stellv. Wahlvorsteher/in<br />
als Schriftführer/in<br />
als stellv. Schriftführer/in<br />
als Beisitzer/in<br />
als Beisitzer/in<br />
als Beisitzer/in<br />
als Beisitzer/in<br />
als Beisitzer/in<br />
als Beisitzer/in<br />
als Beisitzer/in<br />
An Stelle <strong>der</strong> nicht erschienen o<strong>der</strong> ausgefallenen Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands ernannte <strong>der</strong> Wahlvorsteher die<br />
folgenden Stimmberechtigten zu Mitglie<strong>der</strong>n des Wahlvorstands:<br />
Familienname Vorname Funktion<br />
Uhrzeit<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
Als Hilfskräfte waren zugezogen:<br />
Familienname Vorname Aufgabe<br />
1.<br />
2.<br />
3.
Seite 2 von 10<br />
2. Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> Ausführungen zur Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe siehe 2.1 bis 2.4 <strong>der</strong><br />
Wahlnie<strong>der</strong>schrift V1a Landtagswahl.<br />
2.5 Zurückweisung und Zulassung von Wahlbriefen<br />
2.5.1 * Es wurden gegen keinen Wahlbrief Bedenken erhoben.<br />
* Es wurden gegen insgesamt _________ Wahlbriefe Bedenken erhoben.<br />
2.5.1.1 Davon wurden durch Beschluss des Wahlvorstands zurückgewiesen<br />
_____ Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein o<strong>der</strong> kein gültiger Wahlschein<br />
beigelegen ist,<br />
_____ Wahlbriefe, weil <strong>der</strong> Wähler o<strong>der</strong> die Hilfsperson die vorgeschriebene Versicherung<br />
an Eides statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein nicht unterschrieben hat,<br />
_____ Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein gelber Stimmzettelumschlag beigefügt<br />
war,<br />
_____ Wahlbriefe, weil we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wahlbriefumschlag noch <strong>der</strong> gelbe Stimmzettelumschlag<br />
verschlossen war,<br />
_____ Wahlbriefe, weil <strong>der</strong> Wahlbriefumschlag mehrere gelbe Stimmzettelumschläge, aber<br />
nicht die gleiche Anzahl gültiger und mit <strong>der</strong> vorgeschriebenen Versicherung an<br />
Eides statt versehener Wahlscheine enthalten hat,<br />
_____ Wahlbriefe, weil kein amtlicher gelber Stimmzettelumschlag benutzt worden war,<br />
_____ Wahlbriefe, weil ein gelber Stimmzettelumschlag benutzt worden war, <strong>der</strong><br />
offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen<br />
abwich o<strong>der</strong> einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthalten hat.<br />
_____ Wahlbriefe insgesamt.<br />
Wahlbriefe Nr.<br />
bis Nr.<br />
Wahlbriefe Nr.<br />
bis Nr.<br />
Wahlbriefe Nr.<br />
bis Nr.<br />
Wahlbriefe Nr.<br />
bis Nr.<br />
Wahlbriefe Nr.<br />
bis Nr.<br />
Wahlbriefe Nr.<br />
bis Nr.<br />
Wahlbriefe Nr.<br />
bis Nr.<br />
______<br />
______<br />
______<br />
______<br />
______<br />
______<br />
______<br />
______<br />
______<br />
______<br />
______<br />
______<br />
______<br />
______<br />
2.5.1.2 Davon wurden durch Beschluss des Wahlvorstands __________ Wahlbriefe zugelassen<br />
und entsprechend 2.4.1 Sätze 2 und 3 behandelt. War Anlass <strong>der</strong> Beschlussfassung <strong>der</strong><br />
Wahlschein, wurde dieser <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift beigefügt.<br />
2.5.2 Die zurückgewiesenen Wahlbriefe nach 2.5.1.1 wurden<br />
samt Inhalt ausgeson<strong>der</strong>t,<br />
mit einem Vermerk über den Zurückweisungsgrund versehen,<br />
wie<strong>der</strong> verschlossen,<br />
fortlaufend nummeriert,<br />
von einem Beisitzer in Verwahrung genommen und später <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift beigefügt.<br />
Die Zahl <strong>der</strong> zurückgewiesenen Wahlbriefe ist nicht unter Abschnitt 4.1 Kennbuchstabe B<br />
„Wähler“ o<strong>der</strong> unter Abschnitt 4.2.1, 4.2.2, 4.2.3, 4.2.4 und 4.2.5 Kennbuchstaben K4, L4,<br />
M4, N4 und O4 „ungültige Stimmen“ einzutragen.<br />
3. Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses<br />
3.1 Vorbereitung<br />
Nachdem alle nicht beanstandeten gelben Stimmzettelumschläge ungeöffnet in die<br />
Wahlurne gelegt und die ggf. von <strong>der</strong> Gemeinde gemäß 2.4.2 <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift V1a<br />
Landtagswahl überbrachten Wahlbriefe verarbeitet worden waren, öffnete <strong>der</strong><br />
Wahlvorsteher um die Wahlurne und entnahm daraus die gelben Stimmzettelumschläge. Er<br />
überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war.<br />
Zeitpunkt <strong>der</strong> Öffnung<br />
<strong>der</strong> Wahlurne<br />
____ Uhr ____ Minuten
Seite 3 von 10<br />
Bitte nicht ausfüllen<br />
3.2 Ermittlung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler<br />
2 0 3<br />
Stimmkreis<br />
1-3<br />
2 7 3 1 1 6<br />
Gemeinde<br />
4-9<br />
Stimmbezirk<br />
10-13<br />
3.2.1 Die gelben Stimmzettelumschläge wurden ungeöffnet gezählt. Die Zä hlung<br />
ergab<br />
Stimmzettelumschl äge.<br />
Übertrag dieser Zahl inAbschnitt 4.1<br />
unter B Wähler für die VE<br />
3.2.2 Die Stimmabgabevermerke auf den Wahlscheinen<br />
(Kästchen VE) wurden gezählt . Die Zählung ergab<br />
für die Gemeinde<br />
für die Gemeinde<br />
für die Gemeinde<br />
für die Gemeinde<br />
Bitte nicht ausfüllen<br />
Gemeinde<br />
Bitte ausfüllen<br />
Stimmabgabevermerke<br />
Anzahl<br />
14 - 16 17 - 20<br />
3.3 Kontrolle<br />
Stimmabgabevermerke<br />
insgesamt<br />
Die Zahl für die gelben Stimmzettelumschläge (3.2.1) stimmt mit <strong>der</strong> Zahl für die Stim m-<br />
abgabevermerke (3.2.2 )<br />
o überein,<br />
o aus folgenden Gründen nicht überein:<br />
3.4 Öffnen <strong>der</strong> gelben Stimmzettelumschläge, Entnahme und Auswertung <strong>der</strong> gelben<br />
Stimmzettel<br />
Für die Auswertung wurden unter <strong>der</strong> Leitung des Wahlvorstehers Arbeitsgruppen<br />
bestehend aus jeweils mindestens 2 Mitglie<strong>der</strong>n gebildet. Mehrere Beisitzer öffneten unter<br />
Aufsicht des Wahlvorstehers die gelben Stimmzettelumschläge, entnahmen die gelben<br />
Stimmzettel, entfalteten sie und übergaben sie zu annähernd gleichen Teilen den<br />
Arbeitsgruppen.<br />
Dabei wurden Stimmzettelumschläge, die keinen Stimmzettel enthielten, mit dem Vermerk<br />
„leer“ versehen. Enthielt ein Stimmzettelumschlag mehrere gelbe Stimmzettel, wurden diese<br />
Stimmzettel fest (geheftet o<strong>der</strong> mit Klebeband) miteinan<strong>der</strong> verbunden.<br />
Stimmzettelumschläge mit dem Vermerk „leer“ und fest miteinan<strong>der</strong> verbundene mehrere<br />
Stimmzettel aus einem Stimmzettelumschlag wurden dabei einer bestimmten Arbeitsgruppe<br />
zugewiesen.<br />
Befanden sich im gelben Stimmzettelumschlag auch weiße und/o<strong>der</strong> blaue Stimmzettel, so<br />
wurde gemäß <strong>der</strong> WA 2 verfahren<br />
Die Auswertung <strong>der</strong> 5 Volksentscheide erfolgte getrennt nacheinan<strong>der</strong>. Alle Arbeitsgruppen<br />
werteten jeweils gleichzeitig denselben Volksentscheid (VE) aus, wobei <strong>der</strong> Schriftführer die<br />
ermittelten Teilergebnisse <strong>der</strong> einzelnen Arbeitsgruppen aufsummierte. Mit <strong>der</strong> Auswertung<br />
des jeweils nächsten VE wurde in allen Arbeitsgruppen auf Weisung des Wahlvorstehers<br />
gleichzeitig und immer erst dann begonnen, sobald die ermittelten Zahlen für den jeweils<br />
vorangegangenen VE kontrolliert waren.
Seite 4 von 10<br />
3.4.1 Volksentscheid 1 (VE 1)<br />
Auf Weisung des Wahlvorstehers bildete jede Arbeitsgruppe zunächst nur bezüglich VE 1<br />
nachfolgende Stimmzettelstapel, die sie unter ihrer Aufsicht behielten. Bei <strong>der</strong><br />
Stapelbildung achteten die Arbeitsgruppen beson<strong>der</strong>s darauf, dass auch<br />
Kennzeichnungen bei einem an<strong>der</strong>en VE Anlass zu Bedenken für VE 1 geben konnten<br />
(z.B. Zusätze o<strong>der</strong> Vorbehalte, die sich auf alle o<strong>der</strong> bestimmte VE bezogen).<br />
a) Stimmzettel mit einer gültigen Ja-Stimme für VE 1,<br />
b) Stimmzettel mit einer gültigen Nein-Stimme für VE 1,<br />
c) Stimmzettel, die für VE 1 keine Kennzeichnung enthielten, und leer abgegebene<br />
Stimmzettelumschläge,<br />
d) Stimmzettel, die für VE 1 Anlass zu Bedenken gaben, und fest miteinan<strong>der</strong> verbundene<br />
Stimmzettel.<br />
3.4.1.1Behandlung <strong>der</strong> hinsichtlich des VE 1 ungekennzeichneten gelben Stimmzettel und<br />
<strong>der</strong> leer abgegebenen Stimmzettelumschläge (siehe 3.4.1 Buchst. c))<br />
Der Wahlvorsteher prüfte die Stapel mit den hinsichtlich VE 1 ungekennzeichneten gelben<br />
Stimmzetteln und den leer abgegebenen Stimmzettelumschlägen, die ihm hierzu von dem<br />
jeweiligen Beisitzer <strong>der</strong> Arbeitsgruppe, <strong>der</strong> sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der<br />
Wahlvorsteher sagte jeweils an, dass die Stimme für VE 1 ungültig ist, und übergab die<br />
Stimmzettel und die leer abgegebenen Stimmzettelumschläge <strong>der</strong> jeweiligen Arbeitsgruppe,<br />
die sie auf einen geson<strong>der</strong>ten Stapel für ungültige Stimmen legte.<br />
V O L K S E N T S C H E I D 1<br />
3.4.1.2Behandlung <strong>der</strong> gelben Stimmzettel, die hinsichtlich VE 1 Anlass zu Bedenken<br />
gaben, und <strong>der</strong> fest miteinan<strong>der</strong> verbundenen Stimmzettel (siehe 3.4.1 Buchst. d))<br />
Der Wahlvorsteher prüfte nacheinan<strong>der</strong> den entsprechenden Stapel je<strong>der</strong> Arbeitsgruppe<br />
und zeigte allen Beisitzern jeden einzelnen Stimmzettel; <strong>der</strong> gesamte Wahlvorstand fasste<br />
darüber Beschluss. Den Grund für die Ungültigkeit bzw. Gültigkeit und den Beschluss, ob<br />
eine gültige Ja-Stimme o<strong>der</strong> eine gültige Nein-Stimme für VE 1 vorlag, vermerkte <strong>der</strong><br />
Wahlvorsteher auf <strong>der</strong> Rückseite des Stimmzettels mit Unterschrift unter gleichzeitiger<br />
Angabe des Abstimmungsverhältnisses.<br />
Die Stimmzettel wurden daraufhin bei <strong>der</strong> entsprechenden Arbeitsgruppe, aus <strong>der</strong> sie<br />
stammten, getrennt zu den Stapeln mit den für VE 1 gültigen Ja-Stimmen o<strong>der</strong><br />
Nein-Stimmen (siehe 3.4.1 Buchst. a) o<strong>der</strong> b) o<strong>der</strong> zu den Stapeln mit den ungültigen<br />
Stimmen (siehe 3.4.1.1) gelegt. Die beschlussmäßig behandelten Stimmzettel wurden<br />
später <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift beigefügt.<br />
3.4.1.3Zählen <strong>der</strong> Stimmen für VE 1<br />
Zwei Beisitzer je Arbeitsgruppe zählten unter Aufsicht des Wahlvorstehers unabhängig<br />
voneinan<strong>der</strong> je die Zahl <strong>der</strong> gültigen Stimmen für VE 1 nach Ja- und Nein-Stimmen sowie<br />
die Zahl <strong>der</strong> ungültigen Stimmen. Leere Stimmzettelumschläge wurden als ungültige<br />
Stimme für VE 1 gewertet (entsprechend bei den nachfolgenden Zählungen nach Abschnitt<br />
3.4.2 bis 3.4.5 auch als jeweils ungültige Stimme für VE 2 bis VE 5). Stimmte das<br />
zahlenmäßige Ergebnis dieser beiden Zählungen überein, erfolgte die Meldung an den<br />
Schriftführer; stimmte es nicht überein, wurde <strong>der</strong> Zählvorgang wie<strong>der</strong>holt. Der Schriftführer<br />
bildete für den VE 1 die Summen aus den einzelnen Meldungen <strong>der</strong> Arbeitsgruppen und<br />
trug sie in Abschnitt 4.2.1 unter K1, K2 und K4 ein.<br />
3.4.1.4Kontrolle für VE 1<br />
Die Gesamtzahl (K3 + K4 = K) <strong>der</strong> für VE 1 abgegebenen gültigen und ungültigen<br />
Stimmen in Abschnitt 4.2.1 stimmte mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler für die Volksentscheide<br />
insgesamt (B) in Abschnitt 4.1<br />
* überein (K = B)<br />
* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />
_____________________________________________________________<br />
_____________________________________________________________<br />
Die Ergebnisse wurden in<br />
Abschnitt 4.2.1 unter K1,<br />
K2 und K4 eingetragen.
Seite 5 von 10<br />
3.4.2 Volksentscheid 2 (VE 2)<br />
Nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten für VE 1 ordneten die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Arbeitsgruppen<br />
die ihnen übergebenen Stimmzettel neu und bildeten bezüglich VE 2 Stimmzettelstapel<br />
entsprechend 3.4.1.<br />
3.4.2.1Behandlung <strong>der</strong> hinsichtlich VE 2 ungekennzeichneten gelben Stimmzettel und <strong>der</strong><br />
leer abgegebenen Stimmzettelumschläge<br />
Siehe Ausführungen zu 3.4.1.1.<br />
V O L K S E N T S C H E I D 2<br />
3.4.2.2Behandlung <strong>der</strong> gelben Stimmzettel, die hinsichtlich VE 2 Anlass zu Bedenken<br />
gaben, und <strong>der</strong> fest miteinan<strong>der</strong> verbundenen Stimmzettel<br />
Siehe Ausführungen zu 3.4.1.2.<br />
3.4.2.3Zählen <strong>der</strong> Stimmen für VE 2<br />
Siehe Ausführungen zu 3.4.1.3<br />
3.4.2.4Kontrolle für VE 2<br />
Die Gesamtzahl (L3 + L4 = L) <strong>der</strong> für VE 2 abgegebenen gültigen und ungültigen<br />
Stimmen in Abschnitt 4.2.2 stimmte mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler für die Volksentscheide<br />
insgesamt (B) in Abschnitt 4.1<br />
* überein (L = B)<br />
* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />
_____________________________________________________________<br />
Die Ergebnisse wurden in<br />
Abschnitt 4.2.2 unter L1,<br />
L2 und L4 eingetragen.<br />
_____________________________________________________________<br />
3.4.3 Volksentscheid 3 (VE 3)<br />
Nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten für VE 2 ordneten die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Arbeitsgruppen<br />
die ihnen übergebenen Stimmzettel neu und bildeten bezüglich VE 3 Stimmzettelstapel<br />
entsprechend 3.4.1.<br />
3.4.3.1Behandlung <strong>der</strong> hinsichtlich VE 3 ungekennzeichneten gelben Stimmzettel und <strong>der</strong><br />
leer abgegebenen Stimmzettelumschläge<br />
Siehe Ausführungen zu 3.4.1.1.<br />
V O L K S E N T S C H E I D 3<br />
3.4.3.2Behandlung <strong>der</strong> gelben Stimmzettel, die hinsichtlich VE 3 Anlass zu Bedenken<br />
gaben, und <strong>der</strong> fest miteinan<strong>der</strong> verbundenen Stimmzettel<br />
Siehe Ausführungen zu 3.4.1.2.<br />
3.4.3.3Zählen <strong>der</strong> Stimmen für VE 3<br />
Siehe Ausführungen zu 3.4.1.3<br />
3.4.3.4Kontrolle für VE 3<br />
Die Gesamtzahl (M3 + M4 = M) <strong>der</strong> für VE 3 abgegebenen gültigen und ungültigen<br />
Stimmen in Abschnitt 4.2.3 stimmte mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler für die Volksentscheide<br />
insgesamt (B) in Abschnitt 4.1<br />
Die Ergebnisse wurden in<br />
Abschnitt 4.2.3 unter M1,<br />
M2 und M4 eingetragen.<br />
* überein (M = B)<br />
* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />
_____________________________________________________________<br />
_____________________________________________________________
Seite 6 von 10<br />
3.4.4 Volksentscheid 4 (VE 4)<br />
Nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten für VE 3 ordneten die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Arbeitsgruppen<br />
die ihnen übergebenen Stimmzettel neu und bildeten bezüglich VE 4 Stimmzettelstapel<br />
entsprechend 3.4.1.<br />
3.4.4.1Behandlung <strong>der</strong> hinsichtlich VE 4 ungekennzeichneten gelben Stimmzettel und <strong>der</strong><br />
leer abgegebenen Stimmzettelumschläge<br />
Siehe Ausführungen zu 3.4.1.1.<br />
V O L K S E N T S C H E I D 4<br />
3.4.4.2Behandlung <strong>der</strong> gelben Stimmzettel, die hinsichtlich VE 4 Anlass zu Bedenken<br />
gaben, und <strong>der</strong> fest miteinan<strong>der</strong> verbundenen Stimmzettel<br />
Siehe Ausführungen zu 3.4.1.2.<br />
3.4.4.3Zählen <strong>der</strong> Stimmen für VE 4<br />
Siehe Ausführungen zu 3.4.1.3<br />
3.4.4.4Kontrolle für VE 4<br />
Die Gesamtzahl (N3 + N4 = N) <strong>der</strong> für VE 4 abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmen<br />
in Abschnitt 4.2.4 stimmte mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler für die Volksentscheide insgesamt (B) in<br />
Abschnitt 4.1<br />
Die Ergebnisse wurden in<br />
Abschnitt 4.2.4 unter N1,<br />
N2 und N4 eingetragen.<br />
* überein (N = B)<br />
* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />
_____________________________________________________________<br />
_____________________________________________________________<br />
3.4.5 Volksentscheid 5 (VE 5)<br />
Nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten für VE 4 ordneten die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Arbeitsgruppen<br />
die ihnen übergebenen Stimmzettel neu und bildeten bezüglich VE 5 Stimmzettelstapel<br />
entsprechend 3.4.1.<br />
3.4.5.1Behandlung <strong>der</strong> hinsichtlich VE 5 ungekennzeichneten gelben Stimmzettel und <strong>der</strong><br />
leer abgegebenen Stimmzettelumschläge<br />
Siehe Ausführungen zu 3.4.1.1.<br />
V O L K S E N T S C H E I D 5<br />
3.4.5.2Behandlung <strong>der</strong> gelben Stimmzettel, die hinsichtlich VE 5 Anlass zu Bedenken<br />
gaben, und <strong>der</strong> fest miteinan<strong>der</strong> verbundenen Stimmzettel<br />
Siehe Ausführungen zu 3.4.1.2.<br />
3.4.5.3Zählen <strong>der</strong> Stimmen für VE 5<br />
Siehe Ausführungen zu 3.4.1.3<br />
3.4.5.4 Kontrolle für VE 5<br />
Die Gesamtzahl (O3 + O4 = O) <strong>der</strong> für VE 5 abgegebenen gültigen und ungültigen<br />
Stimmen in Abschnitt 4.2.5 stimmte mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Wähler für die Volksentscheide<br />
insgesamt (B) in Abschnitt 4.1<br />
* überein (O = B)<br />
* aus folgenden Gründen nicht überein:<br />
_____________________________________________________________<br />
Die Ergebnisse wurden in<br />
Abschnitt 4.2.5 unter O1,<br />
O2 und O4 eingetragen.<br />
_____________________________________________________________
Seite 7 von 10<br />
3.5 Feststellung des Ergebnisses des Briefwahlvorstands<br />
Das in Abschnitt 4 enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das endgültige<br />
Briefwahlergebnis festgestellt und vom Wahlvorsteher im Auszählungsraum mündlich bekannt<br />
gegeben.<br />
3.6 Schnellmeldung<br />
Für die Schnellmeldung wurden die Ergebnisse aus Abschnitt 4 in den hierfür vorgesehenen<br />
Wahlvordruck V3 VE/BV übertragen und später mit <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift dem Beauftragten<br />
<strong>der</strong> Gemeinde übergeben (vgl. unten 5.6 Buchst. b; keine telefonische Meldung).<br />
Ausfüllen des<br />
Vordrucks V3 VE/BV
Seite 8 von 10<br />
Bitte nicht ausfüllen<br />
2<br />
0<br />
3<br />
2 7 3 1 1 6<br />
1<br />
Stimmkreis<br />
1-3<br />
Gemeinde<br />
4-9<br />
Stimmbezirk<br />
10-13<br />
Art<br />
14<br />
4. Abstimmungsergebnis<br />
Kennbuchstabe Bezeichnung Anzahl<br />
4.1 WÄHLER (siehe 3.2)<br />
B<br />
Wähler für die Volksentscheide<br />
4.2 STIMMEN (siehe 3.4.1.3, 3.4.2.3, 3.4.3.3, 3.4.4.3, 3.4.5.3)<br />
07<br />
4.2.1 Stimmen für Volksentscheid 1<br />
K1<br />
K2<br />
K3 (K1 + K2)<br />
K4<br />
K (K3 + K4)<br />
Gültige Ja-Stimmen<br />
Gültige Nein-Stimmen<br />
Gültige Stimmen insgesamt<br />
Ungültige Stimmen<br />
Abgegebene Stimmen insgesamt<br />
30<br />
31<br />
32<br />
33<br />
34<br />
4.2.2 Stimmen für Volksentscheid 2<br />
L1<br />
L2<br />
L3 (L1 + L2)<br />
L4<br />
L (L3 + L4)<br />
Gültige Ja-Stimmen<br />
Gültige Nein-Stimmen<br />
Gültige Stimmen insgesamt<br />
Ungültige Stimmen<br />
Abgegebene Stimmen insgesamt<br />
40<br />
41<br />
42<br />
43<br />
44<br />
4.2.3 Stimmen für Volksentscheid 3<br />
M1<br />
M2<br />
M3 (M1 + M2)<br />
M4<br />
M (M3 + M4)<br />
Gültige Ja-Stimmen<br />
Gültige Nein-Stimmen<br />
Gültige Stimmen insgesamt<br />
Ungültige Stimmen<br />
Abgegebene Stimmen insgesamt<br />
50<br />
51<br />
52<br />
53<br />
54<br />
4.2.4 Stimmen für Volksentscheid 4<br />
N1<br />
N2<br />
N3 (N1 + N2)<br />
N4<br />
N (N3 + N4)<br />
Gültige Ja-Stimmen<br />
Gültige Nein-Stimmen<br />
Gültige Stimmen insgesamt<br />
Ungültige Stimmen<br />
Abgegebene Stimmen insgesamt<br />
60<br />
61<br />
62<br />
63<br />
64<br />
4.2.5 Stimmen für Volksentscheid 5<br />
O1<br />
O2<br />
O3 (O1 + O2)<br />
O4<br />
O (O3 + O4)<br />
Gültige Ja-Stimmen<br />
Gültige Nein-Stimmen<br />
Gültige Stimmen insgesamt<br />
Ungültige Stimmen<br />
Abgegebene Stimmen insgesamt<br />
Ü bereinstimm ung <strong>der</strong> Zahlen unter Buchstaben:<br />
K = L = M = N = O = B<br />
70<br />
71<br />
72<br />
73<br />
74
Seite 9 von 10<br />
5. Abschluss<br />
5.1 Beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse<br />
* Während des Abstimmungsgeschäfts ereigneten sich keine beson<strong>der</strong>en<br />
Vorkommnisse.<br />
* Soweit sich beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse ereigneten, wurden Nie<strong>der</strong>schriften angefertigt<br />
und als Anlagen beigefügt.<br />
Anlage(n) Nr. ________<br />
5.2 Anwesenheit des Wahlvorstands<br />
Während <strong>der</strong> Zulassung o<strong>der</strong> Zurückweisung <strong>der</strong> Wahlbriefe waren immer mindestens drei,<br />
während <strong>der</strong> Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses mindestens fünf Mitglie<strong>der</strong><br />
des Wahlvorstands, darunter <strong>der</strong> Wahlvorsteher und <strong>der</strong> Schriftführer o<strong>der</strong> ihre Stellvertreter,<br />
anwesend.<br />
5.3 Öffentlichkeit des Abstimmungsgeschäfts<br />
Die Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe sowie die Ermittlung und Feststellung des<br />
Briefwahlergebnisses waren öffentlich.<br />
5.4 Unterschriften <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands<br />
5.4.1 Vorstehende Nie<strong>der</strong>schrift wurde vom Schriftführer vorgelesen und von allen Mitglie<strong>der</strong>n des<br />
Wahlvorstands durch ihre Unterschrift genehmigt.<br />
1. Der Wahlvorsteher<br />
_________________________<br />
2. Der Stellvertreter<br />
_________________________<br />
3. Der Schriftführer<br />
_________________________<br />
Die übrigen Beisitzer (entsprechend <strong>der</strong> Reihenfolge<br />
nach Abschnitt 1)<br />
4. ____________________________________<br />
5. ____________________________________<br />
6. ____________________________________<br />
7. ____________________________________<br />
8. ____________________________________<br />
9. ____________________________________<br />
10. ____________________________________<br />
11. ____________________________________<br />
Unterschriften<br />
<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />
des Wahlvorstands<br />
5.4.2 Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstands<br />
__________________________________________________________<br />
(Vor- und Familienname)<br />
verweigerte(n) die Unterschrift unter <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift, weil<br />
__________________________________________________________<br />
__________________________________________________________<br />
__________________________________________________________<br />
(Angabe <strong>der</strong> Gründe)
Seite 10 von 10<br />
5.5 Ordnen und Verpacken <strong>der</strong> Abstimmungsunterlagen<br />
Nach Schluss des Abstimmungsgeschäfts verpackte und verschnürte <strong>der</strong> Wahlvorsteher je<br />
für sich folgende Unterlagen, die nicht dieser Wahlnie<strong>der</strong>schrift als Anlagen beigefügt sind:<br />
a) die gültigen und ungültigen gelben Stimmzettel, soweit nicht beschlussmäßig<br />
behandelt, ohne beson<strong>der</strong>e Sortierung;<br />
b) die Stimmzettelumschläge, bei denen <strong>der</strong> Vermerk „leer“ angebracht ist,<br />
c) die eingenommenen Wahlscheine, die nicht beschlussmäßig behandelt wurden.<br />
Die Pakete wurden versiegelt und jeweils mit dem Namen <strong>der</strong> Gemeinde, <strong>der</strong> Nummer des<br />
Briefwahlvorstands und <strong>der</strong> Inhaltsangabe versehen.<br />
5.6 Übergabe <strong>der</strong> Abstimmungsverhandlungen<br />
Dem Beauftragten <strong>der</strong> Gemeinde wurden übergeben:<br />
a) diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit Anlagen (zurückgewiesene Wahlbriefe, beschlussmäßig<br />
behandelte Wahlscheine nicht zurückgewiesener Wahlbriefe, beschlussmäßig<br />
behandelte gelbe Stimmzettel, evtl. Nie<strong>der</strong>schriften über beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse)<br />
mit dem Versandvordruck bzw. in <strong>der</strong> Versandtasche V8a VE / T8a VE,<br />
Übergabe:<br />
Tag: ___________<br />
Uhrzeit: ___________<br />
b) die Schnellmeldung V3 VE/BV,<br />
c) das/die Verzeichnis/se <strong>der</strong> für ungültig erklärten Wahlscheine samt Nachträgen/die<br />
Mitteilung, dass Wahlscheine nicht für ungültig erklärt worden sind,<br />
d) die Pakete, wie unter 5.5 beschrieben,<br />
e) die Wahlurnen, ggf. mit Schloss und Schlüssel,<br />
f) die sonst von <strong>der</strong> Gemeinde zur Verfügung gestellten Ausstattungsgegenstände.<br />
Ordnungsgemäß übergeben vom<br />
Wahlvorsteher:<br />
Vom Beauftragten nach Prüfung auf<br />
Vollständigkeit übernommen:<br />
_________________________<br />
(Unterschrift)<br />
_________________________<br />
(Unterschrift)
<strong>Markt</strong>:<br />
Landkreis:<br />
Wahlkreis:<br />
Freistaat Bayern<br />
273 Kelheim<br />
228 Landshut<br />
Wahlbezirk: (Nummer o<strong>der</strong> Name)<br />
o Allgemeiner Wahlbezirk<br />
o Son<strong>der</strong>wahlbezirk<br />
o Wahlbezirk mit beweglichem Wahlvorstand<br />
Zutreffendes bitte ankreuzen<br />
o<strong>der</strong> in Druckschrift ausfüllen<br />
ý<br />
Diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift ist unter Nr. 5.6 von<br />
allen Mitglie<strong>der</strong>n des Wahlvorstands zu<br />
unterschreiben<br />
Wahlnie<strong>der</strong>schrift<br />
über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses <strong>der</strong> Wahl im Wahlbezirk<br />
<strong>der</strong> Wahl zum Deutschen Bundestag<br />
am 22.09.2013<br />
1. Wahlvorstand<br />
Zu <strong>der</strong> Bundestagswahl waren für den Wahlbezirk vom Wahlvorstand erschienen:<br />
Familienname<br />
Vorname<br />
Funktion<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
7.<br />
8.<br />
9.<br />
als Wahlvorsteher/in<br />
als stellv. Wahlvorsteher/in<br />
als Schriftführer/in<br />
als stellv. Schriftführer/in<br />
als Beisitzer/in<br />
als Beisitzer/in<br />
als Beisitzer/in<br />
als Beisitzer/in<br />
als Beisitzer/in<br />
Anstelle <strong>der</strong> nicht erschienenen o<strong>der</strong> ausgefallenen Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands ernannte <strong>der</strong> Wahlvorsteher folgende<br />
anwesende o<strong>der</strong> herbeigerufene Wahlberechtigte zu Mitglie<strong>der</strong>n des Wahlvorstands und wies sie auf ihre Verpflichtung zur<br />
unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt<br />
gewordenen Angelegenheiten hin:<br />
Familienname Vorname Uhrzeit<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
Als Hilfskräfte waren zugezogen:<br />
Familienname Vorname Aufgabe<br />
1.<br />
2.<br />
3.
Seite 2 von 9<br />
2. Wahlhandlung<br />
2.1 Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, dass er die anwesenden Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands auf ihre<br />
Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen<br />
Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises an alle Beisitzer vor<br />
Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.<br />
Abdrucke des Bundeswahlgesetzes und <strong>der</strong> Bundeswahlordnung lagen im Wahlraum vor.<br />
2.2 Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. Sodann wurde<br />
die Wahlurne<br />
o versiegelt.<br />
o verschlossen; <strong>der</strong> Wahlvorsteher nahm den Schlüssel in Verwahrung.<br />
2.3 Damit die Wähler die Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen konnten, waren im Wahlraum Wahlkabinen o<strong>der</strong> Tische mit<br />
Sichtblenden o<strong>der</strong> Nebenräume, die nur vom Wahlraum aus betretbar waren, hergerichtet:<br />
Zahl <strong>der</strong> Wahlkabinen o<strong>der</strong> Tische mit<br />
Sichtblenden:<br />
Zahl <strong>der</strong> Nebenräume:<br />
Vom Tisch des Wahlvorstands konnten die Wahlkabinen o<strong>der</strong> Tische mit Sichtblenden o<strong>der</strong> Eingänge zu den Nebenräumen<br />
überblickt werden.<br />
2.4 Mit <strong>der</strong> Stimmabgabe wurde um …………………… Uhr …………………… Minuten begonnen.<br />
2.5 o Ein Verzeichnis über nachträglich ausgestellte Wahlscheine lag nicht vor. Das Wählerverzeichnis war nicht zu<br />
berichtigen.<br />
o<br />
Vor Beginn <strong>der</strong> Stimmabgabe berichtigte <strong>der</strong> Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach dem Verzeichnis <strong>der</strong><br />
nachträglich erteilten Wahlscheine, indem er bei den Namen <strong>der</strong> nachträglich mit Wahlscheinen versehenen<br />
Wahlberechtigten in <strong>der</strong> Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk „Wahlschein“ o<strong>der</strong> den Buchstaben „W“ eintrug. Der<br />
Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen <strong>der</strong> Abschlussbescheinigung <strong>der</strong> Gemeindebehörde; diese Berichtigung<br />
wurde von ihm abgezeichnet.<br />
2.6<br />
o Der Wahlvorsteher berichtigte später entsprechend das Wählerverzeichnis und die dazugehörige<br />
Abschlussbescheinigung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> noch am Wahltage an erkrankte Wahlberechtigte erteilten<br />
Wahlscheine.<br />
o<br />
Beson<strong>der</strong>e Vorfälle während <strong>der</strong> Wahlhandlung waren nicht zu verzeichnen.<br />
2.7<br />
o<br />
o<br />
Soweit sich beson<strong>der</strong>e Vorfälle ereigneten (z. B. Zurückweisung von Wählern in den Fällen des § 56 Abs. 6 und 7 und<br />
des § 59 <strong>der</strong> Bundeswahlordnung), wurden Nie<strong>der</strong>schriften angefertigt; sie sind als Anlagen Nr. …..... bis Nr. ….....<br />
beigefügt.<br />
Der Wahlvorstand hat eine Mitteilung über die Ungültigkeit von Wahlscheinen nicht erhalten.<br />
o Der Wahlvorstand wurde vom ……………………………… unterrichtet, dass folgende(r) Wahlschein(e) für ungültig<br />
erklärt worden ist/sind:<br />
(Vor- und Familienname des Wahlscheininhabers sowie Wahlschein -Nr.)<br />
2.8 Im Wahlbezirk befindet sich 2)<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
das kleinere Krankenhaus/Alten- o<strong>der</strong> Pflegeheim<br />
das Kloster<br />
die sozialtherapeutische Anstalt<br />
die Justizvollzugsanstalt<br />
(Bezeichnung)<br />
(Bezeichnung)<br />
(Bezeichnung)<br />
(Bezeichnung)<br />
für das/die die Gemeinde die Stimmabgabe vor einem beweglichen Wahlvorstand zugelassen hat. Die personelle<br />
Zusammensetzung des/<strong>der</strong> beweglichen Wahlvorstands/Wahlvorstände für die einzelne(n) Anstalt(en) (drei Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Wahlvorstands einschließlich des Wahlvorstehers o<strong>der</strong> seines Stellvertreters) ist aus den dieser Nie<strong>der</strong>schrift als Anlagen<br />
Nr. …..…… bis Nr. ….......… beigefügten beson<strong>der</strong>en Nie<strong>der</strong>schriften ersichtlich.
Seite 3 von 9<br />
Der bewegliche Wahlvorstand begab sich zu <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Gemeindebehörde bestimmten Wahlzeit in die Einrichtung(en) und<br />
übergab dort den Wahlberechtigten die Stimmzettel. Er wies die Wahlberechtigten, die sich bei <strong>der</strong> Stimmabgabe <strong>der</strong> Hilfe<br />
einer an<strong>der</strong>en Person bedienen wollten, darauf hin, dass sie auch ein von ihnen bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands als<br />
Hilfsperson in Anspruch nehmen können. Die Wähler hatten die Möglichkeit, den Stimmzettel unbeobachtet zu<br />
kennzeichnen.<br />
Nach Prüfung <strong>der</strong> Wahlscheine warfen die Wähler ihre gefalteten Stimmzettel in die vom beweglichen Wahlvorstand<br />
mitgebrachte verschlossene Wahlurne. Soweit ein Wähler es wünschte, warf <strong>der</strong> Wahlvorsteher o<strong>der</strong> sein Stellvertreter den<br />
gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Der bewegliche Wahlvorstand vereinnahmte die Wahlscheine und brachte nach<br />
Schluss <strong>der</strong> Stimmabgabe die verschlossene Wahlurne und die eingenommenen Wahlscheine unverzüglich in den<br />
Wahlraum zurück. Hier verblieb die verschlossene Wahlurne bis zum Schluss <strong>der</strong> Wahlhandlung unter ständiger Aufsicht<br />
des Wahlvorstandes.<br />
2.9 Im Son<strong>der</strong>wahlbezirk begab sich ein beweglicher Wahlvorstand in die Krankenzimmer und verfuhr wie unter 2.8<br />
beschrieben. 1)<br />
2.10 Um 18.00 Uhr gab <strong>der</strong> Wahlvorsteher den Ablauf <strong>der</strong> Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch die im Wahlraum<br />
anwesenden Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zugelassen. Der Zutritt zum Wahlraum wurde so lange gesperrt, bis <strong>der</strong><br />
letzte <strong>der</strong> anwesenden Wähler seine Stimme abgegeben hatte. Sodann wurde die Öffentlichkeit wie<strong>der</strong> hergestellt.<br />
Um …………………… Uhr …………………… Minuten erklärte <strong>der</strong> Wahlvorsteher die Wahl für geschlossen. Vom Wahltisch<br />
wurden alle nicht benutzten Stimmzettel entfernt.<br />
3.<br />
3.1<br />
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk<br />
Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurden unmittelbar im Anschluss an die Stimmabgabe und ohne<br />
Unterbrechung unter <strong>der</strong> Leitung des Wahlvorstehers/des stellvertretenden Wahlvorstehers vorgenommen.<br />
Zunächst wurde die Wahlurne geöffnet; die Stimmzettel wurden entnommen - und mit dem Inhalt <strong>der</strong> Wahlurne(n) des/<strong>der</strong><br />
beweglichen Wahlvorstandes/Wahlvorstände vermischt 1). Der Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war.<br />
3.2<br />
a)<br />
Sodann wurden die Stimmzettel gezählt.<br />
Die Zählung ergab<br />
Stimmzettel (= Wähler B ).<br />
An entsprechen<strong>der</strong> Stelle<br />
im Abschnitt 4 eintragen.<br />
b)<br />
Daraufhin wurden die im Wählerverzeichnis eingetragenen<br />
Stimmabgabevermerke gezählt.<br />
Die Zählung ergab<br />
Vermerke.<br />
c)<br />
Mit Wahlschein haben gewählt<br />
Personen (= B1 ).<br />
b) + c) zusammen<br />
Personen.<br />
o<br />
Die Gesamtzahl b) + c) stimmte mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Stimmzettel unter a) überein.<br />
o<br />
Die Gesamtzahl b) + c) war um ..................... größer/kleiner 1) als die Zahl <strong>der</strong> Stimmzettel.<br />
Die Verschiedenheit, die sich auch bei wie<strong>der</strong>holter Zählung herausstellte, erklärt sich aus folgenden Gründen:<br />
3.3<br />
Der Schriftführer übertrug aus <strong>der</strong> (ggf. berichtigten) Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses<br />
die Zahl <strong>der</strong> Wahlberechtigten in Abschnitt 4 Kennbuchstaben A1 + A2 <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift.
Seite 4 von 9<br />
3.4<br />
3.4.1<br />
Nunmehr bildeten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Wahlvorstehers folgende Stimmzettelstapel und behielten sie unter<br />
Aufsicht:<br />
a)<br />
Mehrere Stapel aus den Stimmzetteln, auf denen die Erst- und die Zweitstimme zweifelsfrei gültig für den Bewerber<br />
und die Landesliste <strong>der</strong>selben Partei abgegeben worden waren, getrennt nach Stimmen für die einzelnen<br />
Landeslisten,<br />
b)<br />
c)<br />
d)<br />
einen Stapel aus den Stimmzetteln, auf denen die Erst- und die Zweitstimme zweifelsfrei gültig für den Bewerber und<br />
die Landeslisten verschiedener Wahlvorschlagsträger abgegeben worden waren, sowie mit den Stimmzetteln, auf<br />
denen nur die Erst- o<strong>der</strong> nur die Zweitstimme jeweils zweifelsfrei gültig und die an<strong>der</strong>e Stimme nicht abgegeben<br />
worden war,<br />
einen Stapel mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln sowie<br />
einen Stapel aus den Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom Wahlvorstand Beschluss<br />
zu fassen war.<br />
Der Stapel zu d) wurde von einem vom Wahlvorsteher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen.<br />
3.4.2 Die Beisitzer, die die nach a) geordneten Stapel unter ihrer Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel zu a) in <strong>der</strong><br />
Reihenfolge <strong>der</strong> Landeslisten auf dem Stimmzettel nacheinan<strong>der</strong> zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum an<strong>der</strong>en Teil<br />
seinem Stellvertreter. Diese prüften, ob die Kennzeichnung <strong>der</strong> Stimmzettel eines jeden Stapels gleich lautete und sagten zu<br />
jedem Stapel laut an, für welchen Bewerber und für welche Landesliste er Stimmen enthielt. Gab ein Stimmzettel dem<br />
Wahlvorsteher o<strong>der</strong> seinem Stellvertreter Anlass zu Bedenken, so fügten sie den Stimmzettel dem Stapel zu d) bei.<br />
Nunmehr prüfte <strong>der</strong> Wahlvorsteher den Stapel zu c) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln, die ihm hierzu von dem<br />
Beisitzer, <strong>der</strong> sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der Wahlvorsteher sagte an, dass hier beide Stimmen ungültig<br />
sind.<br />
Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinan<strong>der</strong> je einen <strong>der</strong> zu a) und c) gebildeten Stapel<br />
unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten die Zahl <strong>der</strong> für die einzelnen Bewerber und Landeslisten abgegebenen<br />
Stimmen sowie die Zahl <strong>der</strong> ungültigen Erst- und Zweitstimmen. Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als<br />
Zwischensummen I (ZS I) vom Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen, und zwar sowohl unter dem Ergebnis <strong>der</strong> Wahl im<br />
Wahlkreis (Erststimmen) als auch unter dem Ergebnis <strong>der</strong> Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen).<br />
3.4.3<br />
Sodann übergab <strong>der</strong> Beisitzer, <strong>der</strong> den nach b) gebildeten Stapel unter seiner Aufsicht hatte, den Stapel dem Wahlvorsteher.<br />
3.4.3.1<br />
3.4.3.2<br />
Der Wahlvorsteher legte die Stimmzettel zunächst getrennt nach Zweitstimmen für die einzelnen Landeslisten und las bei<br />
jedem Stimmzettel laut vor, für welche Landesliste die Zweitstimme abgegeben worden war. Bei den Stimmzetteln, auf denen<br />
nur die Erststimme abgegeben worden war, sagte er an, dass die nicht abgegebene Zweitstimme ungültig ist, und bildete<br />
daraus einen weiteren Stapel. Stimmzettel, die dem Wahlvorsteher Anlass zu Bedenken gaben, fügte er dem Stapel zu d)<br />
bei.<br />
Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinan<strong>der</strong> die vom Wahlvorsteher gebildeten Stapel<br />
unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten die Zahl <strong>der</strong> für die einzelnen Landeslisten abgegebenen Stimmen sowie<br />
<strong>der</strong> ungültigen Zweitstimmen. Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensumme II (ZS II) vom Schriftführer in<br />
Abschnitt 4 eingetragen, und zwar unter dem Ergebnis <strong>der</strong> Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen).<br />
Anschließend ordnete <strong>der</strong> Wahlvorsteher die Stimmzettel aus dem Stapel zu b) neu, und zwar nach den für die einzelnen<br />
Bewerber abgegebenen Erststimmen. Dabei wurde entsprechend 3.4.3.1 verfahren. Die so ermittelten Zahlen <strong>der</strong> für die<br />
einzelnen Bewerber abgegebenen Stimmen und <strong>der</strong> ungültigen Erststimmen wurden ebenfalls als Zwischensumme II (ZS II)<br />
vom Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen, und zwar unter dem Ergebnis <strong>der</strong> Wahl im Wahlkreis (Erststimmen).<br />
3.4.4<br />
Die Zählungen nach 3.4.2 und 3.4.3 verliefen wie folgt:<br />
o<br />
o<br />
Unstimmigkeiten bei <strong>der</strong> Zählung haben sich nicht ergeben.<br />
Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die beiden Beisitzer den betreffenden Stapel nacheinan<strong>der</strong><br />
erneut.<br />
Danach ergab sich Übereinstimmung zwischen den Zählungen.<br />
3.4.5<br />
Zum Schluss entschied <strong>der</strong> Wahlvorstand über die Gültigkeit <strong>der</strong> Stimmen, die auf den übrigen in dem Stapel zu d)<br />
ausgeson<strong>der</strong>ten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Wahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich bekannt und<br />
sagte jeweils bei gültigen Stimmen an, für welchen Bewerber o<strong>der</strong> für welche Landesliste die Stimme abgegeben worden<br />
war. Er vermerkte auf <strong>der</strong> Rückseite jedes Stimmzettels, ob beide Stimmen o<strong>der</strong> nur die Erststimme o<strong>der</strong> nur die<br />
Zweitstimme für gültig o<strong>der</strong> ungültig erklärt worden waren, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern. Die so<br />
ermittelten gültigen und ungültigen Stimmen wurden als Zwischensummen III (ZS III) vom Schriftführer in Abschnitt 4<br />
eingetragen.<br />
3.4.6<br />
Der Schriftführer zählte die Zwischensummen <strong>der</strong> ungültigen Erst- und Zweitstimmen sowie <strong>der</strong> gültigen Stimmen jeweils für<br />
die einzelnen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer überprüften die Zusammenzählung.
Seite 5 von 9<br />
3.5<br />
Die vom Wahlvorsteher bestimmten Beisitzer sammelten<br />
a) die Stimmzettel, auf denen die Erst- und die Zweitstimme o<strong>der</strong> nur die Erststimme abgegeben worden waren, getrennt<br />
nach den Bewerbern, denen die Erststimme zugefallen war,<br />
b) die Stimmzettel, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben worden war, getrennt nach den Wahlvorschlägen, denen die<br />
Stimmen zugefallen waren,<br />
c) die ungekennzeichneten Stimmzettel und<br />
d) die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten,<br />
je für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht.<br />
Die in d) bezeichneten Stimmzettel sind als Anlagen unter den fortlaufenden Nummern ………… bis ………… beigefügt.<br />
3.6 Das im nachstehenden Abschnitt 4 <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das<br />
Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt und vom Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.
Seite 6 von 9<br />
4. Wahlergebnis<br />
Bitte nicht ausfüllen<br />
228 273 116<br />
Wahlkreis Gemeinde Wahlbezirk Art<br />
1 - 3<br />
4 - 9 10 - 13 14<br />
Kennbuchstaben für die Zahlenangaben 3)<br />
A1<br />
A2<br />
Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein) 4)<br />
Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein) 4)<br />
01<br />
02<br />
A1+A2<br />
B<br />
B1<br />
Im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragene Wahlberechtigte 4)<br />
Wähler insgesamt [vgl. oben 3.2 a)]<br />
darunter Wähler mit Wahlschein [vgl. oben 3.2 c)]<br />
04<br />
05<br />
06<br />
Ergebnis <strong>der</strong> Wahl im Wahlkreis (Erststimmen) 5)<br />
ZS I<br />
ZS II ZS III Insgesamt<br />
C Ungültige Erststimmen 10<br />
Gültige Erststimmen:<br />
Von den gültigen Erststimmen<br />
entfielen auf den Bewerber<br />
ZS I ZS II ZS III insgesamt<br />
D01 Oßner, Florian (CSU) 11<br />
D02 Unfried, Harald (SPD) 12<br />
D03 Sponbrucker, Markus (FDP) 13<br />
D04 Dr. Gambke, Thomas (GRÜNE) 14<br />
D05 Zisler, Reinhard (DIE LINKE) 15<br />
D06 Zehe, Matthias (PIRATEN) 16<br />
D07 Rochner, Wolfgang (NPD) 17<br />
D08 Zellner, Stefan (ÖDP) 18<br />
D09 19<br />
D10 20<br />
D11 21<br />
D12 22<br />
D13 23<br />
D14 24<br />
D15 25<br />
D16 26<br />
D17 27<br />
D18 28<br />
D19 Hanika, Christian (FREIE WÄHLER) 29<br />
D20 30<br />
D Gültige Erststimmen insgesamt<br />
50
Seite 7 von 9<br />
Ergebnis <strong>der</strong> Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen) 6)<br />
ZS I<br />
ZS II<br />
ZS III<br />
insgesamt<br />
E<br />
Ungültige Zweitstimmen<br />
60<br />
Gültige Zweitstimmen:<br />
Von den gültigen Zweitstimmen<br />
entfielen auf die Landesliste <strong>der</strong><br />
ZS I ZS II ZS III insgesamt<br />
F01 CSU 61<br />
F02 SPD 62<br />
F03 FDP 63<br />
F04 GRÜNE 64<br />
F05 DIE LINKE 65<br />
F06 PIRATEN 66<br />
F07 NPD 67<br />
F08 ÖDP 68<br />
F09 REP 69<br />
F10 Bündnis 21/RRP 70<br />
F11 BP 71<br />
F12 Tierschutzpartei 72<br />
F13 DIE VIOLETTEN 73<br />
F14 BüSo 74<br />
F15 MLPD 75<br />
F16 AfD 76<br />
F17 pro Deutschland 77<br />
F18 DIE FRAUEN 78<br />
F19 FREIE WÄHLER 79<br />
F20 PARTEI DER VERNUNFT 80<br />
F Gültige Zweitstimmen insgesamt<br />
99
Seite 8 von 9<br />
5.<br />
Abschluss <strong>der</strong> Wahlergebnisfeststellung<br />
5.1 Bei <strong>der</strong> Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse zu verzeichnen:<br />
Der Wahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse:<br />
5.2 Das/Die Mitglied(er) des Wahlvorstands<br />
(Vor- und Familienname)<br />
beantragte(n) vor Unterzeichnung <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift eine erneute Zählung 7) <strong>der</strong> Stimmen, weil<br />
Daraufhin wurde <strong>der</strong> Zählvorgang (vgl. Abschnitt 3.4) wie<strong>der</strong>holt. Das in Abschnitt 4 <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift enthaltene<br />
Wahlergebnis für den Wahlbezirk wurde<br />
o<br />
o<br />
mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt<br />
berichtigt 8)<br />
und vom Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.<br />
(Angabe <strong>der</strong> Gründe)<br />
5.3<br />
5.4<br />
Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung (V3) übertragen und auf schnellstem<br />
Wege telefonisch – durch ……………………………………………………………1) –<br />
(Angabe <strong>der</strong> Übermittlung)<br />
an …………………………………………………………………… übermittelt.<br />
Während <strong>der</strong> Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während <strong>der</strong> Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses<br />
mindestens fünf Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands, darunter jeweils <strong>der</strong> Wahlvorsteher und <strong>der</strong> Schriftführer o<strong>der</strong> ihre<br />
Stellvertreter, anwesend.<br />
5.5<br />
5.6<br />
Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.<br />
Vorstehende Nie<strong>der</strong>schrift wurde von den Mitglie<strong>der</strong>n des Wahlvorstands genehmigt und von ihnen unterschrieben.<br />
1. Der Wahlvorsteher<br />
Ort und Datum<br />
2. Der Stellvertreter<br />
Die übrigen Beisitzer<br />
(gem. Reihenfolge auf Seite 1, Nr. 1)<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
3. Der Schriftführer<br />
7.<br />
8.<br />
9.<br />
5.7 Das/Die Mitglied(er) des Wahlvorstands<br />
verweigerte(n) die Unterschrift unter <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift, weil<br />
(Vor- und Familienname)<br />
(Angabe <strong>der</strong> Gründe)
Seite 9 von 9<br />
5.8 Nach Schluss des Wahlgeschäfts wurden alle Stimmzettel und Wahlscheine, die nicht dieser Wahlnie<strong>der</strong>schrift als Anlagen<br />
beigefügt sind, wie folgt geordnet, gebündelt und in Papier verpackt:<br />
a) Ein Paket mit den Stimmzetteln, die nach den für die Wahlkreisbewerber abgegebenen Stimmen geordnet und<br />
gebündelt sind,<br />
b) ein Paket mit den Stimmzetteln, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben worden war,<br />
c) ein Paket mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln,<br />
d) ein Paket mit den eingenommenen Wahlscheinen sowie<br />
e) ein Paket mit den unbenutzten Stimmzetteln.<br />
Die Pakete zu a) bis d) wurden versiegelt und mit dem Namen <strong>der</strong> Gemeinde, <strong>der</strong> Nummer des Wahlbezirks und <strong>der</strong><br />
Inhaltsangabe versehen.<br />
5.9 Dem Beauftragten <strong>der</strong> Gemeindebehörde wurden am ………………………… , ………………… Uhr, übergeben<br />
— diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit Anlagen(evtl. Nie<strong>der</strong>schriften über beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse, beschlussmäßig behandelte<br />
Stimmzettel und Wahlscheine) mit Versandvordruck V8 bzw. in Versandtasche T1,<br />
—<br />
—<br />
—<br />
—<br />
die Pakete wie in Abschnitt 5.8 beschrieben,<br />
das Wählerverzeichnis,<br />
die Wahlurne – mit Schloss und Schlüssel 1) – sowie<br />
alle sonstigen dem Wahlvorstand von <strong>der</strong> Gemeinde zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen.<br />
Der Wahlvorsteher<br />
(Unterschrift)<br />
Vom Beauftragten <strong>der</strong> Gemeindebehörde wurde die Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit allen darin verzeichneten Anlagen am<br />
………………………… , ………………… Uhr, auf Vollständigkeit überprüft und übernommen.<br />
(Unterschrift des Beauftragten <strong>der</strong> Gemeinde)<br />
Achtung:<br />
Es ist sicherzustellen, dass die Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den<br />
weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.<br />
1) Nichtzutreffendes streichen.<br />
2) Wenn im Wahlbezirk kein beweglicher Wahlvorstand tätig war , ist <strong>der</strong> gesamte Abschnitt 2.8 zu streichen.<br />
3) Wahlnie<strong>der</strong>schriften und Meldevordrucke sind aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt . Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die<br />
Schnellmeldung bei demselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift bezeichnet sind .<br />
4) Die Zahlenangaben für die Kennbuchstaben A1 und A2 und A1 + A2 sind <strong>der</strong> berichtigten Abschlussbescheinigung des<br />
Wählerverzeichnisses zu entnehmen (vgl. auch Abschnitt 2.5).<br />
5) Summe C + D muss mit B übereinstimmen.<br />
6) Summe E + F muss mit B übereinstimmen.<br />
7) Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist <strong>der</strong> gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.<br />
8) Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit an<strong>der</strong>er Farbe o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise kenntlich zu machen . Alte Zahlenangaben nicht<br />
löschen o<strong>der</strong> radieren.
<strong>Markt</strong>:<br />
Landkreis:<br />
Wahlkreis:<br />
Freistaat Bayern<br />
273 Kelheim<br />
228 Landshut<br />
Briefwahlvorstand: (Nummer o<strong>der</strong> Name)<br />
Für die Gemeinde(n)<br />
_____________________________________<br />
_____________________________________<br />
_____________________________________<br />
Zutreffendes bitte ankreuzen<br />
o<strong>der</strong> in Druckschrift ausfüllen<br />
ý<br />
Diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift ist unter Nr. 5.6 von<br />
allen Mitglie<strong>der</strong>n des Wahlvorstands zu<br />
unterschreiben<br />
Wahlnie<strong>der</strong>schrift<br />
über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses <strong>der</strong> Briefwahl<br />
<strong>der</strong> Wahl zum Deutschen Bundestag<br />
am 22.09.2013<br />
1. Wahlvorstand<br />
Zu <strong>der</strong> Bundestagswahl waren zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses <strong>der</strong> Briefwahl vom Briefwahlvorstand<br />
erschienen:<br />
Familienname<br />
Vorname<br />
Funktion<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
7.<br />
8.<br />
9.<br />
als Wahlvorsteher/in<br />
als stellv. Wahlvorsteher/in<br />
als Schriftführer/in<br />
als stellv. Schriftführer/in<br />
als Beisitzer/in<br />
als Beisitzer/in<br />
als Beisitzer/in<br />
als Beisitzer/in<br />
als Beisitzer/in<br />
Anstelle <strong>der</strong> nicht erschienenen o<strong>der</strong> ausgefallenen Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands ernannte <strong>der</strong> Wahlvorsteher folgende<br />
anwesende o<strong>der</strong> herbeigerufene Wahlberechtigte zu Mitglie<strong>der</strong>n des Wahlvorstands und wies sie auf ihre Verpflichtung zur<br />
unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt<br />
gewordenen Angelegenheiten hin:<br />
Familienname Vorname Uhrzeit<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
Als Hilfskräfte waren zugezogen:<br />
Familienname Vorname Aufgabe<br />
1.<br />
2.<br />
3.
Seite 2 von 8<br />
2. Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe<br />
2.1<br />
Der Wahlvorsteher eröffnete die Verhandlung um ……… Uhr damit, dass er die anwesenden Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands<br />
auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer<br />
amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises an alle Beisitzer<br />
vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.<br />
Abdrucke des Bundeswahlgesetzes und <strong>der</strong> Bundeswahlordnung lagen im Auszählungsraum vor.<br />
2.2<br />
Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. Sodann wurde<br />
die Wahlurne<br />
o versiegelt.<br />
o verschlossen; <strong>der</strong> Wahlvorsteher nahm den Schlüssel in Verwahrung.<br />
2.3 Der Wahlvorstand stellte weiter fest, dass ihm von <strong>der</strong> Gemeinde<br />
—<br />
—<br />
—<br />
(Zahl)<br />
(Zahl)<br />
(Zahl)<br />
Wahlbriefe übergeben worden sind und eine Mitteilung, dass keine Wahlscheine für ungültig erklärt worden<br />
sind, übergeben worden ist 1) und<br />
Verzeichnis/Verzeichnisse – <strong>der</strong> für ungültig erklärten Wahlscheine - sowie<br />
Nachtrag/Nachträge – zu diesem(n) Verzeichnis/Verzeichnissen – übergeben worden ist/sind. – Die darin aufg<br />
eführten Wahlbriefe wurden ausgeson<strong>der</strong>t und später dem Wahlvorstand zur Beschlussfassung vorgelegt (sie<br />
he Nummer 2.6 <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift) 1).<br />
2.4 Hierauf öffnete ein vom Wahlvorsteher bestimmter Beisitzer die Wahlbriefe nacheinan<strong>der</strong>, entnahm ihnen den Wahlschein<br />
und den Stimmzettelumschlag und übergab beide dem Wahlvorsteher. Nachdem we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wahlschein noch <strong>der</strong><br />
Stimmzettelumschlag zu beanstanden war, wurde <strong>der</strong> Stimmzettelumschlag ungeöffnet in die Wahlurne gelegt. Die<br />
Wahlscheine wurden gesammelt.<br />
2.5 Ein Beauftragter <strong>der</strong> Gemeindebehörde überbrachte um .………… Uhr weitere ………… Wahlbriefe, die am Wahltage bei<br />
<strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle noch vor Schluss <strong>der</strong> Wahlzeit eingegangen waren 2).<br />
2.6 Es wurden – keine 1) – insgesamt ………… 1) Wahlbriefe beanstandet.<br />
Davon wurden durch Beschluss zurückgewiesen<br />
Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein o<strong>der</strong> kein gültiger Wahlschein beigelegen hat,<br />
Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein Stimmzettelumschlag beigefügt war,<br />
Wahlbriefe, weil we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wahlbriefumschlag noch <strong>der</strong> Stimmzettelumschlag verschlossen war,<br />
Wahlbriefe, weil <strong>der</strong> Wahlbriefumschlag mehrere Stimmzettelumschläge, aber nicht die gleiche Anzahl<br />
gültiger und mit <strong>der</strong> vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt versehener Wahlscheine enthalten hat,<br />
Wahlbriefe, weil <strong>der</strong> Wähler o<strong>der</strong> die Hilfsperson die vorgeschriebene Versicherung an Eides statt zur<br />
Briefwahl auf dem Wahlschein nicht unterschrieben hat,<br />
Wahlbriefe, weil kein amtlicher Stimmzettelumschlag benutzt worden war,<br />
Wahlbriefe, weil ein Stimmzettelumschlag benutzt worden war, <strong>der</strong> offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis<br />
gefährdenden Weise von den übrigen abwich o<strong>der</strong> einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthalten hat.<br />
Zusammen:<br />
Sie wurden samt Inhalt ausgeson<strong>der</strong>t,<br />
Wahlbriefe.<br />
mit einem Vermerk über den Zurückweisungsgrund versehen,<br />
wie<strong>der</strong> verschlossen,<br />
fortlaufend nummeriert und<br />
<strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift beigefügt.<br />
Nach beson<strong>der</strong>er Beschlussfassung wurden …………… Wahlbriefe zugelassen und nach Abschnitt 2.4 behandelt. War<br />
Anlass <strong>der</strong> Beschlussfassung <strong>der</strong> Wahlschein, so wurde dieser <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift beigefügt.<br />
3.<br />
Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses<br />
3.1<br />
Nachdem alle bis 18.00 Uhr eingegangenen Wahlbriefe geöffnet, die Stimmzettelumschläge entnommen und in die Wahlurne<br />
gelegt worden waren, wurde die Wahlurne um ………… Uhr geöffnet. Die Stimmzettelumschläge wurden entnommen. Der<br />
Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war.
Seite 3 von 8<br />
3.2<br />
a) Sodann wurden die Stimmzettelumschläge ungeöffnet gezählt.<br />
Die Zählung ergab<br />
Stimmzettelumschläge<br />
( = Wähler B ; zugleich B1 )<br />
b) Danach wurden die Wahlscheine gezählt.<br />
Die Zählung ergab für die<br />
Gemeinde<br />
Gemeinde<br />
Gemeinde<br />
Gemeinde<br />
Bitte nicht ausfüllen<br />
Gemeinde<br />
14 - 16<br />
Bitte ausfüllen<br />
Wahlscheine Anzahl<br />
17 - 20<br />
Wahlscheine insgesamt:<br />
o<br />
Die Zahl <strong>der</strong> Stimmzettelumschläge und <strong>der</strong> Wahlscheine stimmte überein.<br />
o<br />
Die Zahl <strong>der</strong> Stimmzettelumschläge und <strong>der</strong> Wahlscheine stimmte nicht überein.<br />
Die Verschiedenheit, die sich auch bei wie<strong>der</strong>holter Zählung herausstellte, erklärt sich aus folgenden Gründen:<br />
3.3<br />
3.4<br />
3.4.1<br />
Der Schriftführer übertrug die Zahl <strong>der</strong> Wähler in Abschnitt 4 Kennbuchstabe B <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift.<br />
Nunmehr öffneten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Wahlvorstehers die Stimmzettelumschläge, nahmen die Stimmzettel<br />
heraus, bildeten daraus die folgenden Stapel und behielten sie unter Aufsicht:<br />
a)<br />
b)<br />
c)<br />
Mehrere Stapel aus den Stimmzetteln, auf denen die Erst- und die Zweitstimme zweifelsfrei gültig für den Bewerber<br />
und die Landesliste <strong>der</strong>selben Partei abgegeben worden waren, getrennt nach Stimmen für die einzelnen<br />
Landeslisten,<br />
einen Stapel aus den Stimmzetteln, auf denen die Erst- und die Zweitstimme zweifelsfrei gültig für Bewerber und<br />
Landeslisten verschiedener Wahlvorschlagsträger abgegeben worden waren, sowie mit den Stimmzetteln, auf denen<br />
nur die Erst- o<strong>der</strong> nur die Zweitstimme jeweils zweifelsfrei gültig und die an<strong>der</strong>e Stimme nicht abgegeben worden war,<br />
einen Stapel mit den leeren Stimmzettelumschlägen und den ungekennzeichneten Stimmzetteln,<br />
d) einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen, die mehrere Stimmzettel enthalten, sowie<br />
e) einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen und Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom<br />
Wahlvorstand Beschluss zu fassen war.<br />
Die beiden Stapel zu d) und e) wurden von einem vom Wahlvorsteher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen.<br />
3.4.2<br />
Die Beisitzer, die die nach a) geordneten Stapel unter ihrer Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel zu a) in <strong>der</strong><br />
Reihenfolge <strong>der</strong> Landeslisten auf dem Stimmzettel nacheinan<strong>der</strong> zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum an<strong>der</strong>en Teil<br />
seinem Stellvertreter. Diese prüften, ob die Kennzeichnung <strong>der</strong> Stimmzettel eines jeden Stapels gleich lautete und sagten zu<br />
jedem Stapel laut an, für welchen Bewerber und für welche Landesliste er Stimmen enthielt. Gab ein Stimmzettel dem<br />
Wahlvorsteher o<strong>der</strong> seinem Stellvertreter Anlass zu Bedenken, so fügten sie den Stimmzettel dem Stapel zu e) bei.<br />
Nunmehr prüfte <strong>der</strong> Wahlvorsteher den Stapel zu c) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln und den leeren<br />
Stimmzettelumschlägen, die ihm hierzu von dem Beisitzer, <strong>der</strong> sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der<br />
Wahlvorsteher sagte an, dass hier beide Stimmen ungültig sind.<br />
3.4.3<br />
Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinan<strong>der</strong> je einen <strong>der</strong> zu a) und c) gebildeten Stapel<br />
unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten die Zahl <strong>der</strong> für die einzelnen Bewerber und Landeslisten abgegebenen<br />
Stimmen sowie die Zahl <strong>der</strong> ungültigen Erst- und Zweitstimmen. Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als<br />
Zwischensummen I (ZS I) vom Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen, und zwar sowohl unter dem Ergebnis <strong>der</strong> Wahl im<br />
Wahlkreis (Erststimmen) als auch unter dem Ergebnis <strong>der</strong> Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen).<br />
Sodann übergab <strong>der</strong> Beisitzer, <strong>der</strong> den nach b) gebildeten Stapel unter seiner Aufsicht hatte, den Stapel dem<br />
Wahlvorsteher.
3.4.3.1<br />
3.4.3.2<br />
Seite 4 von 8<br />
Der Wahlvorsteher legte die Stimmzettel zunächst getrennt nach Zweitstimmen für die einzelnen Landeslisten und las bei<br />
jedem Stimmzettel laut vor, für welche Landesliste die Zweitstimme abgegeben worden war. Bei den Stimmzetteln, auf denen<br />
nur die Erststimme abgegeben worden war, sagte er an, dass die nicht abgegebene Zweitstimme ungültig ist, und bildete<br />
daraus einen weiteren Stapel. Stimmzettel, die dem Wahlvorsteher Anlass zu Bedenken gaben, fügte er dem Stapel zu e)<br />
bei.<br />
Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinan<strong>der</strong> die vom Wahlvorsteher gebildeten Stapel<br />
unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten die Zahl <strong>der</strong> für die einzelnen Landeslisten abgegebenen Stimmen sowie<br />
<strong>der</strong> ungültigen Zweitstimmen. Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer in<br />
Abschnitt 4 eingetragen, und zwar unter dem Ergebnis <strong>der</strong> Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen).<br />
Anschließend ordnete <strong>der</strong> Wahlvorsteher die Stimmzettel aus dem Stapel zu b) neu, und zwar nach den für die einzelnen<br />
Bewerber abgegebenen Erststimmen. Dabei wurde entsprechend 3.4.3.1 verfahren. Die so ermittelten Zahlen <strong>der</strong> für die<br />
einzelnen Bewerber abgegebenen Stimmen und <strong>der</strong> ungültigen Erststimmen wurden ebenfalls als Zwischensummen II (ZS II)<br />
vom Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen, und zwar unter dem Ergebnis <strong>der</strong> Wahl im Wahlkreis (Erststimmen).<br />
3.4.4<br />
Die Zählungen nach 3.4.2 und 3.4.3 verliefen wie folgt:<br />
o<br />
o<br />
Unstimmigkeiten bei <strong>der</strong> Zählung haben sich nicht ergeben.<br />
Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die beiden Beisitzer den betreffenden Stapel nacheinan<strong>der</strong><br />
erneut.<br />
Danach ergab sich Übereinstimmung zwischen den Zählungen.<br />
3.4.5<br />
3.4.6<br />
3.5<br />
Zum Schluss entschied <strong>der</strong> Wahlvorstand über die Gültigkeit <strong>der</strong> Stimmen, die auf den übrigen in den Stapeln zu d) und e)<br />
ausgeson<strong>der</strong>ten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Wahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich bekannt und<br />
sagte jeweils bei gültigen Stimmen an, für welchen Bewerber o<strong>der</strong> für welche Landesliste die Stimme abgegeben worden<br />
war. Er vermerkte auf <strong>der</strong> Rückseite jedes Stimmzettels, ob beide Stimmen o<strong>der</strong> nur die Erststimme o<strong>der</strong> nur die<br />
Zweitstimme für gültig o<strong>der</strong> ungültig erklärt worden waren, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern. Die so<br />
ermittelten gültigen und ungültigen Stimmen wurden als Zwischensummen III (ZS III) vom Schriftführer in Abschnitt 4<br />
eingetragen.<br />
Der Schriftführer zählte die Zwischensummen <strong>der</strong> ungültigen Erst- und Zweitstimmen sowie <strong>der</strong> gültigen Stimmen jeweils für<br />
die einzelnen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer überprüften die Zusammenzählung.<br />
Die vom Wahlvorsteher bestimmten Beisitzer sammelten<br />
a)<br />
b)<br />
c)<br />
die Stimmzettel, auf denen die Erst- und die Zweitstimme o<strong>der</strong> nur die Erststimme abgegeben worden waren, getrennt<br />
nach den Bewerbern, denen die Erststimme zugefallen war,<br />
die Stimmzettel, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben worden war, getrennt nach den Wahlvorschlägen, denen<br />
die Stimmen zugefallen waren,<br />
die leer abgegebenen Stimmzettelumschläge und die ungekennzeichneten Stimmzettel,<br />
d) die Stimmzettelumschläge, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten, mit den zugehörigen Stimmzetteln,<br />
die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten und<br />
die Stimmzettelumschläge mit mehreren Stimmzetteln,<br />
je für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht.<br />
Die in d) bezeichneten Stimmzettelumschläge und Stimmzettel sind als Anlagen unter den fortlaufenden Nummern ………<br />
bis ……… beigefügt.<br />
3.6 Das im nachstehenden Abschnitt 4 <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das<br />
Briefwahlergebnis festgestellt und vom Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.
Seite 5 von 8<br />
4. Wahlergebnis<br />
Bitte nicht ausfüllen<br />
228 273 116 1<br />
Wahlkreis Gemeinde Wahlbezirk Art<br />
1 - 3<br />
4 - 9 10 - 13 14<br />
Kennbuchstaben für die Zahlenangaben 3)<br />
B = Wähler insgesamt (zugleich B1 )<br />
05<br />
Ergebnis <strong>der</strong> Wahl im Wahlkreis (Erststimmen) 4)<br />
ZS I<br />
ZS II ZS III Insgesamt<br />
C Ungültige Erststimmen 10<br />
Gültige Erststimmen:<br />
Von den gültigen Erststimmen<br />
entfielen auf den Bewerber<br />
ZS I ZS II ZS III insgesamt<br />
D01 Oßner, Florian (CSU) 11<br />
D02 Unfried, Harald (SPD) 12<br />
D03 Sponbrucker, Markus (FDP) 13<br />
D04 Dr. Gambke, Thomas (GRÜNE) 14<br />
D05 Zisler, Reinhard (DIE LINKE) 15<br />
D06 Zehe, Matthias (PIRATEN) 16<br />
D07 Rochner, Wolfgang (NPD) 17<br />
D08 Zellner, Stefan (ÖDP) 18<br />
D09 19<br />
D10 20<br />
D11 21<br />
D12 22<br />
D13 23<br />
D14 24<br />
D15 25<br />
D16 26<br />
D17 27<br />
D18 28<br />
D19 Hanika, Christian (FREIE WÄHLER) 29<br />
D20 30<br />
D Gültige Erststimmen insgesamt<br />
50
Seite 6 von 8<br />
Ergebnis <strong>der</strong> Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen) 5)<br />
ZS I<br />
ZS II<br />
ZS III<br />
insgesamt<br />
E<br />
Ungültige Zweitstimmen<br />
60<br />
Gültige Zweitstimmen:<br />
Von den gültigen Zweitstimmen<br />
entfielen auf die Landesliste <strong>der</strong><br />
ZS I ZS II ZS III insgesamt<br />
F01 CSU 61<br />
F02 SPD 62<br />
F03 FDP 63<br />
F04 GRÜNE 64<br />
F05 DIE LINKE 65<br />
F06 PIRATEN 66<br />
F07 NPD 67<br />
F08 ÖDP 68<br />
F09 REP 69<br />
F10 Bündnis 21/RRP 70<br />
F11 BP 71<br />
F12 Tierschutzpartei 72<br />
F13 DIE VIOLETTEN 73<br />
F14 BüSo 74<br />
F15 MLPD 75<br />
F16 AfD 76<br />
F17 pro Deutschland 77<br />
F18 DIE FRAUEN 78<br />
F19 FREIE WÄHLER 79<br />
F20 PARTEI DER VERNUNFT 80<br />
F Gültige Zweitstimmen insgesamt<br />
99
Seite 7 von 8<br />
5.<br />
Abschluss <strong>der</strong> Wahlergebnisfeststellung<br />
5.1 Bei <strong>der</strong> Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse zu verzeichnen:<br />
Der Wahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse:<br />
5.2 Das/Die Mitglied(er) des Wahlvorstands<br />
(Vor- und Familienname)<br />
beantragte(n) vor Unterzeichnung <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift eine erneute Zählung 6) <strong>der</strong> Stimmen, weil<br />
Daraufhin wurde <strong>der</strong> Zählvorgang (vgl. Abschnitt 3.4) wie<strong>der</strong>holt. Das in Abschnitt 4 <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift enthaltene<br />
Wahlergebnis für die Briefwahl wurde<br />
o<br />
o<br />
mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt<br />
berichtigt 7)<br />
und vom Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.<br />
(Angabe <strong>der</strong> Gründe)<br />
5.3<br />
5.4<br />
Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung (V3) übertragen und auf schnellstem<br />
Wege telefonisch – durch ……………………………………………………………1) –<br />
(Angabe <strong>der</strong> Übermittlung)<br />
an …………………………………………………………………… übermittelt.<br />
Während <strong>der</strong> Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe waren immer mindestens drei, während <strong>der</strong> Ermittlung und Feststellung des<br />
Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstands, darunter jeweils <strong>der</strong> Wahlvorsteher und <strong>der</strong> Schriftführer<br />
o<strong>der</strong> ihre Stellvertreter, anwesend.<br />
5.5<br />
5.6<br />
Die Zulassung <strong>der</strong> Wahlbriefe sowie die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.<br />
Vorstehende Nie<strong>der</strong>schrift wurde von den Mitglie<strong>der</strong>n des Wahlvorstands genehmigt und von ihnen unterschrieben.<br />
1. Der Wahlvorsteher<br />
Ort und Datum<br />
2. Der Stellvertreter<br />
Die übrigen Beisitzer<br />
(gem. Reihenfolge auf Seite 1, Nr. 1)<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
3. Der Schriftführer<br />
7.<br />
8.<br />
9.<br />
5.7 Das/Die Mitglied(er) des Wahlvorstands<br />
verweigerte(n) die Unterschrift unter <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift, weil<br />
(Vor- und Familienname)<br />
(Angabe <strong>der</strong> Gründe)
Seite 8 von 8<br />
5.8<br />
Nach Schluss des Wahlgeschäfts wurden alle Stimmzettel und Wahlscheine, die nicht dieser Wahlnie<strong>der</strong>schrift als Anlagen<br />
beigefügt sind, wie folgt geordnet, gebündelt und in Papier verpackt:<br />
a)<br />
b)<br />
c)<br />
Ein Paket mit den Stimmzetteln, die nach den für die Wahlkreisbewerber abgegebenen Stimmen geordnet und<br />
gebündelt sind,<br />
ein Paket mit den Stimmzetteln, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben worden war,<br />
ein Paket mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln,<br />
d)<br />
e)<br />
ein Paket mit den leer abgegebenen Stimmzettelumschlägen sowie,<br />
ein Paket mit den eingenommenen Wahlscheinen.<br />
Die Pakete wurden versiegelt und mit <strong>der</strong> Nummer des Briefwahlvorstands sowie <strong>der</strong> Inhaltsangabe versehen.<br />
5.9<br />
Dem Beauftragten <strong>der</strong> Gemeinde wurden am ………………………… , ………………… Uhr, übergeben<br />
—<br />
—<br />
diese Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit Anlagen (zurückgewiesene Wahlbriefe, beschlussmäßig behandelte Wahlscheine nicht<br />
zurückgewiesener Wahlbriefe, beschlussmäßig behandelte Stimmzettel und Wahlumschläge, evtl. Nie<strong>der</strong>schriften über<br />
beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse) mit Versandvordruck V8a bzw. Versandtasche T1a,<br />
die Pakete wie in Abschnitt 5.8 beschrieben,<br />
—<br />
das/die Verzeichnis/Verzeichnisse <strong>der</strong> für ungültig erklärten Wahlscheine samt Nachträgen/die Mitteilung, dass<br />
Wahlscheine nicht für ungültig erklärt worden sind 1),<br />
—<br />
—<br />
die Wahlurne – mit Schloss und Schlüssel 1) – sowie<br />
alle sonstigen dem Briefwahlvorstand von <strong>der</strong> Gemeinde zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen.<br />
Der Wahlvorsteher<br />
(Unterschrift)<br />
Vom Beauftragten <strong>der</strong> Gemeindebehörde wurde die Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit allen darin verzeichneten Anlagen am<br />
………………………… , ………………… Uhr, auf Vollständigkeit überprüft und übernommen.<br />
(Unterschrift des Beauftragten)<br />
Achtung:<br />
Es ist sicherzustellen, dass die Wahlnie<strong>der</strong>schrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den<br />
weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.<br />
1) Nichtzutreffendes streichen.<br />
2) Abschnitt 2.5 streichen, wenn keine weiteren Wahlbriefe zugeteilt wurden.<br />
3) Wahlnie<strong>der</strong>schriften und Meldevordrucke sind aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt . Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die<br />
Schnellmeldung bei demselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in <strong>der</strong> Wahlnie<strong>der</strong>schrift bezeichnet sind .<br />
4) Summe C + D muss mit B übereinstimmen.<br />
5) Summe E + F muss mit B übereinstimmen.<br />
6) Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist <strong>der</strong> gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.<br />
7) Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit an<strong>der</strong>er Farbe o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise kenntlich zu machen . Alte Zahlenangaben nicht<br />
löschen o<strong>der</strong> radieren.