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Satzung der Stadt Dormagen über die Erhebung von ...

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Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende <strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dormagen</strong> über <strong>die</strong> <strong>Erhebung</strong> <strong>von</strong> Elternbeiträgen für <strong>die</strong> Bildung,<br />

Erziehung und Betreuung <strong>von</strong> Kin<strong>der</strong>n in Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen (TfK), in Kin<strong>der</strong>tagespflege, im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS), in sonstigen Betreuungseinrichtungen im<br />

Sekundarbereich vom 30.04.2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Hinweis:<br />

Die Verletzung <strong>von</strong> Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften <strong>der</strong> Gemeindeordnung kann gegen <strong>Satzung</strong>en,<br />

sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne gemäß § 7 Abs. 6 <strong>der</strong><br />

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung<br />

nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt o<strong>der</strong> ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht<br />

durchgeführt,<br />

b) <strong>die</strong> <strong>Satzung</strong>, <strong>die</strong> sonstige ortsrechtliche Bestimmung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Flächennutzungsplan ist nicht<br />

ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />

c) <strong>der</strong> Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet o<strong>der</strong><br />

d) <strong>der</strong> Form- o<strong>der</strong> Verfahrensmangel ist gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde vorher gerügt und dabei <strong>die</strong><br />

verletzte Rechtsvorschrift und <strong>die</strong> Tatsache bezeichnet worden, <strong>die</strong> den Mangel ergibt.<br />

<strong>Dormagen</strong>, den 30.04.2013<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dormagen</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Hoffmann<br />

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