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Leitfaden Formular Anhang A zum Rahmenvertrag ... - DB Netz AG

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Die nachfolgende Tabelle zeigt, mit welchen Inhalten die jeweiligen Felder gefüllt werden:<br />

Feld<br />

-Nr.<br />

Bezeichnung des Feldes<br />

1 <strong>Rahmenvertrag</strong>s-<br />

Kapazitätsnummer/-n<br />

2 <strong>Rahmenvertrag</strong>snummer/-n<br />

3 Wirkung ab der<br />

<strong>Netz</strong>fahrplanperiode<br />

4 Änderung nach § 4 Abs. 2<br />

RV<br />

Inbetriebnahme von<br />

Infrastruktur<br />

Fahrzeitrelevante<br />

Änderungen der<br />

Streckengeschwindigkeit<br />

Änderungen<br />

signaltechnischen<br />

Streckenausrüstung<br />

Änderungen<br />

Streckenklasse<br />

Gültig ab: 15.04.2014<br />

der<br />

der<br />

Änderungen der KV-<br />

Kodifizierung des<br />

Streckennetzes<br />

Änderungen<br />

Lichtraumprofils<br />

des<br />

Streckenertüchtigungen<br />

zur Nutzung besonderer<br />

Art<br />

der<br />

Angab<br />

e (M<br />

oder<br />

O)<br />

M<br />

M<br />

M<br />

Inhalt und Erläuterung<br />

Angabe der <strong>Rahmenvertrag</strong>s-Kapazitätsnummer/-n aus<br />

Anlage 1 des <strong>Rahmenvertrag</strong>es<br />

Falls sich die dauerhafte Änderung der Infrastruktur auf<br />

mehrere <strong>Rahmenvertrag</strong>s-Kapazitäten in gleicher Weise<br />

auswirkt, geben Sie hier bitte alle betroffenen<br />

<strong>Rahmenvertrag</strong>s-Kapazitätsnummern an.<br />

Angabe der Nummer des <strong>Rahmenvertrag</strong>es/der<br />

Rahmenverträge<br />

Bitte beachten Sie, dass die Änderung immer nur ab der<br />

nächst folgenden <strong>Netz</strong>fahrplanperiode wirksam werden<br />

kann, da nur für diese die Infrastrukturdaten vorliegen.<br />

M Als dauerhafte Infrastrukturänderungen im Sinne des §<br />

4 Abs. 2 <strong>Rahmenvertrag</strong> gelten ausschließlich die hier<br />

aufgeführten Änderungen der Infrastruktur.<br />

Bitte geben Sie an, auf welcher bzw. welchen<br />

dauerhaften Infrastrukturänderung/-en im Sinne des § 4<br />

Abs. 2 <strong>Rahmenvertrag</strong> die von Ihnen angemeldete<br />

Änderung beruht.<br />

Fertigstellung bedeutender, ausgewählter<br />

Infrastrukturmaßnahmen gemäß Bekanntgabe in<br />

Planungsparameter der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> in Verbindung mit<br />

SNB Ziff. 4.2,<br />

Fertigstellung von neuen Streckenabschnitten,<br />

Inbetriebnahme von elektrifizierten Streckenabschnitten,<br />

Änderungen der Anzahl Streckengleise eingleisiger oder<br />

zweigleisiger Streckenabschnitte,<br />

Änderungen bei Betriebsstellen,<br />

Optimierungsmaßnahmen der Infrastruktur<br />

Änderungen der maximalen Streckenhöchstgeschwindigkeit<br />

Änderungen der signaltechnischen Ausrüstung von<br />

Strecken mit punktförmiger Zugbeeinflussung (PZB),<br />

linienförmiger Zugbeeinflussung (LZB) oder ETCS<br />

Änderungen der Streckenklassen A – D4<br />

Änderungen bei Profilen für Ladeeinheiten des<br />

kombinierten Verkehrs (Wechselbehälter,<br />

Sattelanhänger, Großcontainer).<br />

Änderungen bei Umgrenzungslinien / Lichtraumprofilen<br />

Änderungen von Streckenabschnitten, die zur Nutzung<br />

durch Fahrzeuge mit besonderen technischen<br />

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