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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2012 - ETC Graz

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12 2. Die Menschenrechtssituation <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> im Überblick<br />

2.2 Wirtschaftliche und soziale Rechte<br />

Wirtschaftliche und soziale Rechte wurden durch eine<br />

qualitative Evaluation <strong>der</strong> Empfehlungen 17 bis 23 des<br />

<strong>Graz</strong>er <strong>Menschenrechtsbericht</strong>es 2011 in Form von<br />

mo<strong>der</strong>ierten Fokusgruppen überprüft. Dabei wurde <strong>der</strong><br />

Schwerpunkt auf die Empfehlungen 18, 19 und 22 gelegt.<br />

Den Einschätzungen <strong>der</strong> befragten TeilnehmerInnen<br />

zufolge konnten bei <strong>der</strong> Empfehlung 21 (Erhöhung des<br />

Angebotes an Lern- und Nachmittagsbetreuung sowie<br />

Sprachför<strong>der</strong>ung an <strong>Graz</strong>er Schulen) offenkundig die<br />

größten Erfolge in <strong>der</strong> Umsetzung verbucht werden.<br />

Die TeilnehmerInnen nannten als Beleg für die weitreichende<br />

Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlung 21 viele konkrete<br />

Maßnahmen vom generellen Ausbau <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gartenplätze,<br />

die Integrationsassistenz, bis zum Ausbau von<br />

Schulsozialarbeit.<br />

An zweiter Stelle, was die Umsetzung von Empfehlungen<br />

des Menschenrechtsbeirates anlangt, stehen<br />

die gesetzten Initiativen im Bereich <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Wohnungspolitik (Empfehlung 19). Allerdings betonten<br />

alle TeilnehmerInnen, dass eine gravierende Differenz<br />

zwischen dem vorhandenen Bedarf an erschwinglichem<br />

Wohnraum und dem vorhandenen Wohnungsangebot<br />

besteht, somit also nur von einer ansatzweisen<br />

Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlung 19 die Rede sein könne.<br />

An dritter Stelle in <strong>der</strong> Umsetzung finden sich die Empfehlung<br />

18 (Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit)<br />

und die Empfehlung 22 (För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Mehrsprachigkeit).<br />

Bei <strong>der</strong> Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit<br />

wurden unter an<strong>der</strong>em die Produktionsschulen und die<br />

überbetriebliche Lehrlingsausbildung genannt, die den<br />

jungen Menschen eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt<br />

verschaffen. Die ArbeitsmarktexpertInnen in<br />

den Fokusgruppen wiesen jedoch einhellig darauf hin,<br />

dass sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> diese erfreulichen Erfolge bei<br />

<strong>der</strong> Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit nicht auf<br />

die eigenen Fahnen heften könne, son<strong>der</strong>n dass die<br />

<strong>Stadt</strong>regierung gerade in <strong>der</strong> Arbeitsmarktpolitik viel<br />

mehr investieren müsste, um sich als „soziale Menschenrechtsstadt“<br />

von vergleichbaren Städten positiv<br />

abzuheben. Was die För<strong>der</strong>ung von Mehrsprachigkeit<br />

betrifft, wurden vor allem die Initiativen von <strong>Graz</strong>er<br />

Pflichtschulen als Good Practice angeführt.<br />

Auch bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlung 17 (Anteil<br />

von Frauen in Führungspositionen) konnten Erfolge<br />

verzeichnet werden. Von <strong>der</strong> Quotenregelung (40%<br />

Frauen) in den Aufsichtsräten <strong>der</strong> städtischen Beteiligungen<br />

über geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen<br />

bei <strong>der</strong> GBG über neue zertifizierte Gen<strong>der</strong>-<br />

Agents bis zum signifikanten Anstieg von weiblichen<br />

Führungskräften im Magistrat <strong>Graz</strong> lassen sich konkrete<br />

Umsetzungsschritte erkennen. Die vom Menschenrechtsbeirat<br />

empfohlene „Gesundheitsfolgenabschätzung“<br />

(Empfehlung 20) und die Einrichtung eines<br />

Menschenrechtsbildungsfonds (Empfehlung 23) fanden<br />

bislang allerdings keine Berücksichtigung seitens<br />

<strong>der</strong> <strong>Graz</strong>er <strong>Stadt</strong>regierung.<br />

Obwohl erfreulicher Weise bei den Empfehlungen 18,<br />

19, 21 und 22 konkrete und für verschiedene Zielgruppen<br />

wichtige Schritte <strong>der</strong> Umsetzung beschrieben worden<br />

sind, so muss dennoch festgehalten werden, dass<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> trotz erzielter Etappenerfolge von einer<br />

bedarfs- und nachfragegerechten Realisierung <strong>der</strong> sozialen<br />

Menschenrechte noch weit entfernt ist. Die TeilnehmerInnen<br />

gaben mit hoher Übereinstimmung zu<br />

Protokoll, dass die jeweiligen Angebote in keinem Fall<br />

den vorhandenen Bedarf abdecken, also nicht ausreichend<br />

finanziert bzw. in keinem Fall für alle Personen<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Zielgruppe verfügbar sind. Dennoch fanden<br />

die gesetzten Umsetzungsschritte mehrheitlich<br />

eine (kritische) Würdigung durch die TeilnehmerInnen.<br />

Die TeilnehmerInnen betonten bei allen Empfehlungen,<br />

dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> zwar viele Initiativen setze, dass sie<br />

jedoch dem Anspruch zufolge, eine Menschenrechtsstadt<br />

zu sein, weitaus mehr in die Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlungen<br />

investieren müsse, um österreichweit eine<br />

Vorreiterrolle übernehmen zu können.<br />

Die TeilnehmerInnen betonten bei allen diskutierten<br />

Empfehlungen, dass im weitesten Sinne benachteiligte<br />

Personengruppen es zunehmend schwerer haben,<br />

sich auf dem Arbeits-, Bildungs- o<strong>der</strong> Wohnungsmarkt<br />

erfolgreich zu behaupten. Dazu zählen u.a. Menschen<br />

mit Defiziten in <strong>der</strong> Basisbildung, Personen ohne formale<br />

Bildungsabschlüsse, psychisch o<strong>der</strong> körperlich<br />

beeinträchtigte Personen, Menschen mit Migrationsgeschichte<br />

o<strong>der</strong> Menschen mit Alkohol- o<strong>der</strong><br />

Suchtproblemen. Eine Zunahme sozial benachteiligter<br />

Personen(gruppen) sei zu beobachten, mit <strong>der</strong> die vorhandene<br />

Angebotsstruktur – sowohl qualitativ, als auch<br />

quantitativ – aktuell nicht mithalten kann. Diese Beobachtung<br />

<strong>der</strong> insgesamt 29 ExpertInnen sollte in den<br />

kommenden Jahren von <strong>der</strong> <strong>Graz</strong>er <strong>Stadt</strong>regierung<br />

ernst genommen werden, um eine „Menschenrechtsstadt<br />

für alle <strong>Graz</strong>erInnen“ bleiben zu können und Segregation<br />

und Exklusion entgegen zu wirken.

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