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Schulsport in M-V 2013/2014 - Bildungsserver Mecklenburg ...

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Rudern – Allgeme<strong>in</strong>e Bestimmungen<br />

l<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Bestimmungen<br />

1. Die Rennen werden – soweit <strong>in</strong> dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist<br />

– nach den Wettkampfbestimmungen des Deutschen Ruderverbandes (RWR und<br />

Bestimmungen JuM) ausgetragen. Bezugsquelle gegen Gebühr: Limpert Verlag,<br />

Postfach 1004,56291 Wiebelsheim, Tel.: (06766) 9031 60<br />

2. E<strong>in</strong> Schüler/e<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong> ist nur startberechtigt, wenn e<strong>in</strong> Dokument der Schule<br />

(mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum) vorliegt, aus dem hervorgeht, dass gegen<br />

e<strong>in</strong>en Start bei e<strong>in</strong>er Ruderregatta ke<strong>in</strong>e ärztlichen Bedenken bestehen. An Stelle<br />

des Dokuments der Schule wird auch die Jugendlizenz (Ziffer 2.2.6 RWR) des<br />

DRV anerkannt. Die ärztliche Untersuchung muss nach dem 1. Oktober des dem<br />

laufenden Regattajahr vorhergehenden Jahres erfolgt se<strong>in</strong>. Für Steuerleute ist die<br />

ärztliche Unbedenklichkeitsbesche<strong>in</strong>igung nicht erforderlich.<br />

3. Steuerleute müssen m<strong>in</strong>destens dem Jahrgang 2003 angehören. Sie dürfen jedoch<br />

nicht älter se<strong>in</strong> als die Teilnehmer/-<strong>in</strong>nen, die <strong>in</strong> der jeweiligen Wettkampfklasse<br />

dem ältesten Jahrgang angehören.<br />

4. Doppelstarts s<strong>in</strong>d nicht zulässig. Diese E<strong>in</strong>schränkung gilt nicht für Steuerleute.<br />

5. Ummeldungen gemäß Ziffer 2.6.4 RWR - bis zur Hälfte der Mannschaft - s<strong>in</strong>d spätestens<br />

e<strong>in</strong>e Stunde vor Beg<strong>in</strong>n des Rennens (Vorlauf) unter Nachweis der Schulzugehörigkeit<br />

und Vorlage des bei Punkt 2 aufgeführten ärztlichen Unbedenklichkeitszeugnisses<br />

bzw. der Jugendlizenz (entfällt, sofern die Ruderer <strong>in</strong> der Liste<br />

des DRV veröffentlicht s<strong>in</strong>d) der bisher nicht gemeldeten Ruder<strong>in</strong>nen/Ruderer im<br />

Regattabüro vorzunehmen.<br />

6. Zum Bundesf<strong>in</strong>ale muss jede teilnehmende Schule e<strong>in</strong>e Lehrkraft, im Ausnahmefall<br />

e<strong>in</strong>e von der Schulleitung beauftragte volljährige Person, als Betreuer/Betreuer<strong>in</strong><br />

entsenden. Hat sich e<strong>in</strong>e Schule mit mehreren Booten qualifiziert, kann für jedes<br />

Boot e<strong>in</strong> Betreuer/e<strong>in</strong>e Betreuer<strong>in</strong> gemeldet werden. Sofern e<strong>in</strong>e Schule jedoch Jungen-<br />

und Mädchenmannschaften entsendet, ist dafür Sorge zu tragen, dass diese<br />

getrennt von je e<strong>in</strong>er Begleitperson beaufsichtigt werden, da Jungen- und Mädchenmannschaften<br />

<strong>in</strong> Berl<strong>in</strong> <strong>in</strong> verschiedenen Häusern untergebracht werden.<br />

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