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Audit Committee Charter

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1. Zweck<br />

Holcim Ltd<br />

<strong>Audit</strong> <strong>Committee</strong><br />

<strong>Charter</strong><br />

(vom 5. März 2004)<br />

1.1 Bereich Das <strong>Audit</strong> <strong>Committee</strong> ("AC") ist ein durch den Verwaltungsrat formell<br />

ernannter Fachausschuss. Seine Aufgabe besteht in der Unterstützung<br />

des Verwaltungsrates bei der Wahrnehmung seiner Aufsichtspflichten,<br />

insbesondere durch<br />

• Entgegennahme und Prüfung der Berichterstattung zuhanden<br />

des Verwaltungsrates und der allfälligen Überprüfung anderer<br />

wesentlicher Finanzinformationen, die an Dritte abgegeben werden;<br />

• Beizug in Finanzierungsfragen auf Anfrage Konzernleitung;<br />

• Überprüfung der Effizienz und Effektivität der im Konzern<br />

angewandten Risk Management Prozesse und Internen<br />

Kontrollsysteme, sowie Entgegennahme und Behandlung der<br />

entsprechenden Berichterstattung;<br />

• Überprüfung und Beurteilung der externen und internen Revision<br />

des Konzerns;<br />

• Begutachtung der Regulatory Compliance;<br />

• Beurteilung der Entwicklung hinsichtlich Corporate Governance,<br />

soweit diese Auswirkungen auf die Tätigkeiten und Aufgaben<br />

des AC haben.<br />

1.2 Kommunikation Der Dialog zwischen dem AC, der externen und der internen Revision,<br />

dem Business Risk Management, Finance, Controlling sowie<br />

allfälliger weiterer Linien-, Stabs- oder Dienststellen, der Konzernleitung<br />

und dem Verwaltungsrat basiert auf einer offenen Kommunikation<br />

und Information. Der Verwaltungsrat ist angemessen über die<br />

Aktivitäten des AC zu informieren.<br />

2. Befugnis<br />

2.1 Ermächtigung Das AC wird vom Verwaltungsrat ermächtigt, über alle Aktivitäten,<br />

die in seinen Aufgaben- und Verantwortlichkeitsbereich fallen,<br />

Untersuchungen anzustellen. Es ist ermächtigt, von allen<br />

relevanten Stellen diejenigen Informationen einzuholen, die es zur<br />

Aufgabenerfüllung benötigt. Die Stellen sind angehalten, die<br />

angeforderten Informationen zu beschaffen und die<br />

entsprechenden Erläuterungen abzugeben.<br />

2.2 1. Quartalsbericht Das AC wird vom Verwaltungsrat zur Genehmigung des<br />

1. Quartalsberichts ermächtigt und zur Freigabe der jeweiligen<br />

Kommunikation.<br />

1


2.2 Fachliche Unterstützung<br />

Das AC erhält vom Verwaltungsrat die Befugnis, fachspezifische<br />

Beratung von Dritten einzuholen und sie an Sitzungen einzuladen.<br />

2.3 Ausführung Das AC unterbreitet seine Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

dem Verwaltungsrat.<br />

3. Zusammensetzung<br />

3.1 Anforderungen Das AC setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern des Verwaltungsrates<br />

wie folgt zusammen:<br />

• Alle Mitglieder sind unabhängig und soweit materiell unbefangen,<br />

dass die für die Ausübung ihrer Funktion notwendige<br />

Objektivität nicht beeinträchtigt ist.<br />

• Alle Mitglieder des AC verfügen über ein Grundwissen im<br />

Finanz- und Rechnungswesen. Mindestens ein Mitglied des AC<br />

verfügt über ausgewiesene Fachkompetenz im Finanz- und<br />

Rechnungswesen oder Erfahrungen im Finanzmanagement.<br />

3.2 Ernennung Der Vorsitzende und die weiteren Mitglieder des AC werden durch<br />

den Verwaltungsrat ernannt und bleiben bis zur ordnungsmässigen<br />

Einsetzung und Einführung ihrer Nachfolger im Amt.<br />

3.3 Protokollführer Das Protokoll wird in der Regel durch den Sekretär des Verwaltungsrates<br />

oder fallweise durch ein Mitglied des AC geführt.<br />

4. Sitzungen<br />

4.1 Allgemeines Das AC soll mindestens viermal jährlich eine ordentliche Sitzung<br />

abhalten. Der Verwaltungsratspräsident, der CEO und der CFO<br />

nehmen ex officio an den Sitzungen teil. Nach Ermessen des AC-<br />

Vorsitzenden können auch die externe Revisionsstelle, der Mandatsleiter<br />

der internen Revision der Financial Holdings, der Leiter<br />

Group Internal <strong>Audit</strong> und der Leiter des Business Risk Managements<br />

des Konzerns und Mitglieder der Konzernleitung sowie<br />

andere Stellen oder Dritte, die über ausgewiesene Erfahrungen und<br />

Fachwissen verfügen, zu den Sitzungen eingeladen werden.<br />

4.2 Standardtraktanden<br />

Das AC behandelt in der Regel die in Anhang 1 zu den jeweiligen<br />

Quartalen aufgeführten Standardtraktanden.<br />

4.3 Protokoll Das AC rapportiert dem Verwaltungsrat und legt die AC Protokolle<br />

den Mitgliedern des Verwaltungsrats zur Kenntnisnahme und als<br />

Grundlage für die Beschlussfassung vor.<br />

4.4 Entschädigung Der Verwaltungsrat legt die Entschädigung für den Vorsitzenden und<br />

die Mitglieder des AC fest.<br />

2


5. Aufgabenbereich<br />

5.1 Allgemeines • Periodische Überprüfung und Anpassung der AC <strong>Charter</strong>.<br />

• Jährliche Überprüfung und Bestätigung, dass die Mitglieder des<br />

AC den Anforderungen bezüglich Unabhängigkeit genügen.<br />

• Jährliche Erstellung eines Aufgabenplans für das AC, wobei die<br />

externe und interne Revision sowie die Konzernleitung zur<br />

Unterstützung beigezogen werden können.<br />

• Überprüfung und Sicherstellung, dass die Koordination zwischen<br />

externen und internen Revisionsaufgaben angemessen erfolgt.<br />

• Ausführung anderer Funktionen, die durch das Organisationsreglement<br />

oder den Verwaltungsrat verordnet sind.<br />

• Beratung auf Anfrage der Konzernleitung in Finanzierungs- und<br />

Treasuryfragen.<br />

• Jährliche Durchführung einer eigenen Leistungsbeurteilung.<br />

5.2 Finanzielle<br />

Berichterstattung<br />

• Begutachtung der Berichterstattung, bestehend aus Quartalsbericht<br />

(Interimsberichte) und Geschäftsbericht einschliesslich<br />

Jahresbericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung der<br />

Gesellschaft sowie anderer wesentlicher Finanzinformationen,<br />

die publiziert oder an Dritte abgegeben werden.<br />

• Entgegennahme und Begutachtung der Berichterstattung der<br />

externen Revisionsstelle, insbesondere Revisionsbericht zur<br />

Konzernrechnung, Einzelabschluss der Holcim Ltd und interne<br />

Revisionsberichte über die Financial Holdings.<br />

• In Diskussion mit der externen Revisionsstelle Begutachtung<br />

von:<br />

o Einhaltung der Rechnungslegungs-Standards (IFRS);<br />

o wichtigen Änderungen von Rechnungslegungs-Standards<br />

und -Praktiken, welche durch die externe Revisionsstelle<br />

oder die Konzernleitung vorgeschlagen werden;<br />

o Auswirkungen der eingeführten Änderungen oder Verbesserungen<br />

der Rechnungslegungspraxis;<br />

o Bewertung spezifischer Positionen der Rechnungslegung<br />

hinsichtlich Ermessensfragen; Vollständigkeit, Richtigkeit<br />

und Konsistenz der Finanzberichterstattung und der damit<br />

verbundenen Qualität der Reportingprozesse.<br />

• Überwachen und Besprechung möglicher finanzieller Risiken<br />

und der Qualität deren Risikomanagements.<br />

• Überwachen der Einhaltung der Richtlinien und Grenzwerte der<br />

im Funktionendiagramm des Organisationsreglements bei<br />

Kompetenzen geregelten Geschäfte und Anwendungen von<br />

Finanzierungsinstrumenten.<br />

• Beurteilung und Überprüfung der Handhabung von "ad hoc"<br />

Publikationen.<br />

3


5.3 Externe Revisionsstelle<br />

5.4 Interne Revision des Konzerns<br />

a) Group Internal<br />

<strong>Audit</strong><br />

b) Internal <strong>Audit</strong><br />

Financial<br />

Holdings<br />

• Zuhanden des Verwaltungsrates Wahlvorschlag der externen<br />

Revisionsstelle, unter Berücksichtigung von Unabhängigkeit und<br />

fachlicher Befähigung.<br />

• Vorgängige Genehmigung von Beratungs- und anderen<br />

Dienstleistungen der externen Revisionsstelle, die nicht im<br />

Zusammenhang mit der Ausführung des Revisionsmandates<br />

stehen (non-audit related services).<br />

• Genehmigung der Honorare und anderer Entschädigungen.<br />

• Periodische Überprüfung der Unabhängigkeit der externen Revisionsstelle<br />

unter Offenlegung sämtlicher Beziehungen der externen<br />

Revisionsstelle mit dem Konzern und den Konzerngesellschaften.<br />

• Leistungsbeurteilung der externen Revisionsstelle.<br />

• Festlegung des Umfangs und Einsatzes der durch die externe<br />

Revisionsstelle auszuführenden periodischen Prüfungen, inkl.<br />

Zusammenarbeit mit der Internen Revision des Konzerns.<br />

• Überprüfung und Begutachtung aller wichtigen Erkenntnisse und<br />

Empfehlungen aus der mündlichen und schriftlichen Berichterstattung<br />

der externen Revisionsstelle und, dass ausgehend von<br />

den an die Konzernleitung abgegebenen Empfehlungen, die<br />

notwendigen Massnahmen eingeleitet wurden.<br />

• Unter Ausschluss der Konzernleitung, periodische Aussprache<br />

mit der externen Revisionsstelle bezüglich allfälliger Meinungsdifferenzen<br />

zwischen Management und externer Revisionsstelle<br />

und übriger Informationsbeschaffungs- und/oder Kommunikationsprobleme.<br />

• Festlegung im Rahmen der <strong>Audit</strong>planung Stufe Konzern von<br />

jährlich mindestens 2 Schwerpunktthemata (sog. Focus Areas),<br />

die im <strong>Audit</strong>plan der Konzerngesellschaften aufzunehmen sind.<br />

• Überprüfung und Genehmigung der <strong>Charter</strong> der internen Revision.<br />

• Entgegennahme eines Berichtes und Begutachtung der Zusammenfassung<br />

von Erkenntnissen aus den Konzerngesellschaften<br />

(IA Group Executive Report) sowie Ereignissen, welche eine<br />

festgesetzte Wesentlichkeitsgrenze überschreiten (IA Group<br />

Exception Report) (siehe Anhang 2).<br />

• Überwachung der Turntable Funktion und eines effizienten<br />

Know-how-Transfers zwischen der internen Revision des Konzerns<br />

und der Konzerngesellschaften.<br />

• Begutachtung der Group Internal <strong>Audit</strong> Aktivitäten und<br />

Leistungsbeurteilung des Group Internal <strong>Audit</strong>s.<br />

• Begutachtung des konzernweiten Compliance Reportings bezüglich<br />

interner Revisionsprozesse und Überwachung der Einhaltung<br />

von Best Practices in den Konzerngesellschaften.<br />

• Überprüfung und Genehmigung der <strong>Charter</strong> Internal <strong>Audit</strong><br />

Financial Holdings (IAFH).<br />

• Entgegennahme eines Berichtes und Begutachtung der Zusammenfassung<br />

von Erkenntnissen aus den Financial Holdings.<br />

• Begutachtung der Aktivitäten, Leistungsbeurteilung und Wahlvor-<br />

4


5.5 Risiko Management<br />

5.6 Regulatory<br />

Compliance<br />

5.7 Corporate<br />

Governance<br />

schlag zuhanden des Verwaltungsrates.<br />

• Entgegennahme und Begutachtung der Erkenntnisse des<br />

Business Risk Managements und Überprüfung des Business<br />

Risk Management-Konzeptes.<br />

• Im Rahmen des Business Risk Managements, spezifische<br />

Begutachtung und Diskussion der Kontrolle und Sicherheit computerisierter<br />

Informationssysteme, sowie die Beurteilung des<br />

eingeleiteten Risikomanagements.<br />

• Begutachtung des konzernweiten Compliance Reportings im<br />

Bereich Business Risk Management über die Einhaltung vorgegebener<br />

Risikomanagement-Prozesse in den Konzerngesellschaften.<br />

• Begutachtung der Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente<br />

und Weisungen des Konzerns.<br />

• Beurteilung der Entwicklung hinsichtlich Corporate Governance,<br />

soweit diese Auswirkungen auf die Tätigkeiten und Aufgaben<br />

des AC haben.<br />

• Abgabe allfälliger Empfehlungen in diesem Bereich zuhanden<br />

des Verwaltungsrats.<br />

[sign. Peter Küpfer] 30. März 2004<br />

____________________________________________ ___________________<br />

Vorsitzender des <strong>Audit</strong> <strong>Committee</strong>s Datum<br />

[sign. Rolf Soiron] 30. März 2004<br />

____________________________________________ ___________________<br />

Präsident des Verwaltungsrats Datum<br />

Original geprüft am:<br />

5. November 2010<br />

5


Standardtraktanden<br />

Anhang 1 zur <strong>Audit</strong> <strong>Committee</strong> <strong>Charter</strong><br />

- 1. Quartal: - Jahresabschluss und Geschäftsbericht<br />

- Impairment Test<br />

- Unabhängigkeit der externen Revisionsstelle<br />

- Genehmigung der vorgeschlagenen Schwerpunktthemen (sog. Focus<br />

Areas)<br />

- IA Group Executive Report (halbjährlich)<br />

- Überprüfung der Regulatory Compliance<br />

- 2. Quartal: - Management Letter<br />

- Kenntnisnahme Quartalsberichterstattung Q1<br />

- <strong>Audit</strong> Plan externe Revisionsstelle / Group Internal <strong>Audit</strong> / Internal<br />

<strong>Audit</strong> Financial Holdings<br />

- Jährliche Begutachtung und Beurteilung der externen Revisionsstelle<br />

- Risk Map<br />

- Genehmigung allfälliger non-audit related Services der externen<br />

Revisionsstelle<br />

- 3. Quartal: - Halbjahresberichterstattung<br />

- Jährliche Begutachtung und Beurteilung Group Internal <strong>Audit</strong><br />

- IA Group Executive Report (halbjährlich)<br />

- Bestätigung der Unabhängigkeit der Mitglieder des AC<br />

- 4. Quartal: - Kenntnisnahme Quartalsberichterstattung Q3<br />

- AC <strong>Charter</strong><br />

- Best Practice<br />

- Internal Control System: Financial Holdings<br />

- IFRS Standards<br />

- Empfehlungen bezgl. Corporate Governance<br />

- Durchführung der eigenen Leistungsbeurteilung<br />

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