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Audit Committee Charter

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2.2 Fachliche Unterstützung<br />

Das AC erhält vom Verwaltungsrat die Befugnis, fachspezifische<br />

Beratung von Dritten einzuholen und sie an Sitzungen einzuladen.<br />

2.3 Ausführung Das AC unterbreitet seine Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

dem Verwaltungsrat.<br />

3. Zusammensetzung<br />

3.1 Anforderungen Das AC setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern des Verwaltungsrates<br />

wie folgt zusammen:<br />

• Alle Mitglieder sind unabhängig und soweit materiell unbefangen,<br />

dass die für die Ausübung ihrer Funktion notwendige<br />

Objektivität nicht beeinträchtigt ist.<br />

• Alle Mitglieder des AC verfügen über ein Grundwissen im<br />

Finanz- und Rechnungswesen. Mindestens ein Mitglied des AC<br />

verfügt über ausgewiesene Fachkompetenz im Finanz- und<br />

Rechnungswesen oder Erfahrungen im Finanzmanagement.<br />

3.2 Ernennung Der Vorsitzende und die weiteren Mitglieder des AC werden durch<br />

den Verwaltungsrat ernannt und bleiben bis zur ordnungsmässigen<br />

Einsetzung und Einführung ihrer Nachfolger im Amt.<br />

3.3 Protokollführer Das Protokoll wird in der Regel durch den Sekretär des Verwaltungsrates<br />

oder fallweise durch ein Mitglied des AC geführt.<br />

4. Sitzungen<br />

4.1 Allgemeines Das AC soll mindestens viermal jährlich eine ordentliche Sitzung<br />

abhalten. Der Verwaltungsratspräsident, der CEO und der CFO<br />

nehmen ex officio an den Sitzungen teil. Nach Ermessen des AC-<br />

Vorsitzenden können auch die externe Revisionsstelle, der Mandatsleiter<br />

der internen Revision der Financial Holdings, der Leiter<br />

Group Internal <strong>Audit</strong> und der Leiter des Business Risk Managements<br />

des Konzerns und Mitglieder der Konzernleitung sowie<br />

andere Stellen oder Dritte, die über ausgewiesene Erfahrungen und<br />

Fachwissen verfügen, zu den Sitzungen eingeladen werden.<br />

4.2 Standardtraktanden<br />

Das AC behandelt in der Regel die in Anhang 1 zu den jeweiligen<br />

Quartalen aufgeführten Standardtraktanden.<br />

4.3 Protokoll Das AC rapportiert dem Verwaltungsrat und legt die AC Protokolle<br />

den Mitgliedern des Verwaltungsrats zur Kenntnisnahme und als<br />

Grundlage für die Beschlussfassung vor.<br />

4.4 Entschädigung Der Verwaltungsrat legt die Entschädigung für den Vorsitzenden und<br />

die Mitglieder des AC fest.<br />

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