Audit Committee Charter
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2.2 Fachliche Unterstützung<br />
Das AC erhält vom Verwaltungsrat die Befugnis, fachspezifische<br />
Beratung von Dritten einzuholen und sie an Sitzungen einzuladen.<br />
2.3 Ausführung Das AC unterbreitet seine Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />
dem Verwaltungsrat.<br />
3. Zusammensetzung<br />
3.1 Anforderungen Das AC setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern des Verwaltungsrates<br />
wie folgt zusammen:<br />
• Alle Mitglieder sind unabhängig und soweit materiell unbefangen,<br />
dass die für die Ausübung ihrer Funktion notwendige<br />
Objektivität nicht beeinträchtigt ist.<br />
• Alle Mitglieder des AC verfügen über ein Grundwissen im<br />
Finanz- und Rechnungswesen. Mindestens ein Mitglied des AC<br />
verfügt über ausgewiesene Fachkompetenz im Finanz- und<br />
Rechnungswesen oder Erfahrungen im Finanzmanagement.<br />
3.2 Ernennung Der Vorsitzende und die weiteren Mitglieder des AC werden durch<br />
den Verwaltungsrat ernannt und bleiben bis zur ordnungsmässigen<br />
Einsetzung und Einführung ihrer Nachfolger im Amt.<br />
3.3 Protokollführer Das Protokoll wird in der Regel durch den Sekretär des Verwaltungsrates<br />
oder fallweise durch ein Mitglied des AC geführt.<br />
4. Sitzungen<br />
4.1 Allgemeines Das AC soll mindestens viermal jährlich eine ordentliche Sitzung<br />
abhalten. Der Verwaltungsratspräsident, der CEO und der CFO<br />
nehmen ex officio an den Sitzungen teil. Nach Ermessen des AC-<br />
Vorsitzenden können auch die externe Revisionsstelle, der Mandatsleiter<br />
der internen Revision der Financial Holdings, der Leiter<br />
Group Internal <strong>Audit</strong> und der Leiter des Business Risk Managements<br />
des Konzerns und Mitglieder der Konzernleitung sowie<br />
andere Stellen oder Dritte, die über ausgewiesene Erfahrungen und<br />
Fachwissen verfügen, zu den Sitzungen eingeladen werden.<br />
4.2 Standardtraktanden<br />
Das AC behandelt in der Regel die in Anhang 1 zu den jeweiligen<br />
Quartalen aufgeführten Standardtraktanden.<br />
4.3 Protokoll Das AC rapportiert dem Verwaltungsrat und legt die AC Protokolle<br />
den Mitgliedern des Verwaltungsrats zur Kenntnisnahme und als<br />
Grundlage für die Beschlussfassung vor.<br />
4.4 Entschädigung Der Verwaltungsrat legt die Entschädigung für den Vorsitzenden und<br />
die Mitglieder des AC fest.<br />
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