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Formaler Ablauf, Themen und Betreuung von Bachelorarbeiten am ...

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<strong>Formaler</strong> <strong>Ablauf</strong>, <strong>Themen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Betreuung</strong> <strong>von</strong> <strong>Bachelorarbeiten</strong> <strong>am</strong><br />

Institut für Publizistik<br />

Dieser Leitfaden bietet Ihnen, den Studierenden des Bachelor-Studiengangs Publizistik <strong>am</strong> Institut<br />

für Publizistik (IfP), einen Überblick über das formale Anmeldeprozedere der schriftlichen<br />

Bachelorarbeit <strong>und</strong> der mündlichen Bachelorprüfung. Zudem wird erläutert, wie Sie im Idealfall<br />

vorgehen sollten, um ein geeignetes Thema <strong>und</strong> einen Betreuer für Ihre Bachelorarbeit zu finden.<br />

Die besonderen inhaltlichen Anforderungen an eine Bachelorarbeit sind dagegen nicht Gegenstand<br />

dieses Dokuments. Hierfür gibt es bereits einen ausgearbeiteten Leitfaden, der auf der Homepage<br />

des IfP zur Verfügung steht.<br />

1. Zeitpunkt für die Anfertigung einer Bachelorarbeit<br />

Laut Prüfungsordnung (§15, Abs. 4) erfolgt die Anmeldung zur Bachelorarbeit in der Regel im<br />

fünften (alte BA-Ordnung) bzw. vierten oder fünften Semester (neue BA-Ordnung). Voraussetzung<br />

nach der alten BA-Ordnung ist, dass Sie mindestens 120 der erforderlichen Leistungspunkte<br />

erworben haben, da<strong>von</strong> mindestens 80 im Kernfach (siehe auch Punkt 3). Für die neue BA-Ordnung<br />

gilt, dass Sie mindestens 80 der erforderlichen Leistungspunkte erworben haben, da<strong>von</strong> mindestens<br />

60 im Kernfach.<br />

Die Leistungspunkte werden erst mit dem vollständigen Absolvieren eines Moduls gutgeschrieben.<br />

Leistungspunkte <strong>von</strong> noch nicht vollendeten Modulen werden nicht mit berechnet. Eine Übersicht<br />

über absolvierte Prüfungsleistungen erhalten Sie in Jogustine <strong>und</strong> auf Anfrage beim Prüfungs<strong>am</strong>t.<br />

Spätmöglichster Zeitpunkt für die Anmeldung einer Abschlussarbeit: Laut Prüfungsordnung müssen<br />

Sie spätestens 6 Wochen nach Bestehen aller Modulprüfungen die Bachelorarbeit anmelden, sonst<br />

bekommen Sie ein Thema zugeteilt. Wer nach Abschluss des 12. Fachsemesters im Kernfach noch<br />

keine Bachelorarbeit angemeldet hat, gilt als erstmalig durchgefallen.<br />

2. <strong>Betreuung</strong> <strong>und</strong> Bearbeitungszeit <strong>von</strong> <strong>Bachelorarbeiten</strong><br />

Das Thema einer Bachelorarbeit legen Sie in Absprache mit dem potenziellen Betreuer fest.<br />

Betreuer einer Bachelorarbeit sind nach §8 Abs. 2 der Prüfungsordnung sowohl Professoren als<br />

auch wissenschaftliche Mitarbeiter des IfP. Wissenschaftliche Mitarbeiter betreuen maximal 6<br />

<strong>Bachelorarbeiten</strong> pro Jahr. Es ist aufgr<strong>und</strong> dieser Beschränkung möglich, dass nicht jeder<br />

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<strong>Betreuung</strong> <strong>von</strong> <strong>Bachelorarbeiten</strong> <strong>am</strong><br />

Institut für Publizistik<br />

Studierende den gewünschten Betreuer zugeteilt bekommt. Für Professoren gilt eine derartige<br />

Beschränkung nicht, jedoch haben Sie auch hier keinen verbindlichen Anspruch auf einen<br />

bestimmten Betreuer.<br />

Sie sind aufgefordert, sich bereits vor einer Terminabsprache mit ihrem potenziellen Betreuer<br />

Gedanken über ein geeignetes, Sie interessierendes Thema zu machen. Inspiration hierfür<br />

bekommen Sie sowohl in den Lehrveranstaltungen als auch bei der Literaturrecherche für<br />

Hausarbeiten <strong>und</strong> durch die Lektüre relevanter Fachzeitschriften wie z.B. Publizistik, M&K <strong>und</strong> das<br />

Journal of Communication. Sobald Sie eine <strong>Themen</strong>idee haben, können Sie einen Dozenten<br />

kontaktieren, der Ihr Interessensgebiet in seinem „Interessensprofil“ aufgelistet hat.<br />

Eine Übersicht über die derzeit <strong>am</strong> Institut Lehrenden mit ihren entsprechenden<br />

Forschungsschwerpunkten finden Sie rechtzeitig auf der Homepage des IfP. Falls Sie kein Thema<br />

finden, kann Ihnen ein Betreuer eines aus seinem Interessensgebiet zuweisen.<br />

Nachdem ein Thema vereinbart wurde, müssen Sie ihrem jeweiligen Betreuer unverzüglich einen<br />

Vordruck vorlegen, auf dem der Betreuer das Thema bestätigt. Diesen Vordruck finden Sie auf der<br />

Website des Prüfungs<strong>am</strong>tes. Unmittelbar danach muss die Bachelorarbeit beim Prüfungs<strong>am</strong>t<br />

angemeldet werden (siehe Punkt 3).<br />

Die Bearbeitungszeit <strong>von</strong> <strong>Bachelorarbeiten</strong> beträgt neun Wochen. Sie kann nur in besonderen<br />

Fällen auf schriftlichen Antrag des Studierenden im Einvernehmen mit dem Betreuer um zwei<br />

Wochen verlängert werden.<br />

Um eine optimale <strong>Betreuung</strong> zu gewährleisten, sollten Sie die Besprechungstermine idealerweise<br />

r<strong>und</strong> um die folgenden Arbeitsschritte herum planen:<br />

1. Erstkontakt: Absprache der <strong>Themen</strong>stellung<br />

2. Exposé/Ausarbeitung der Forschungsfragen<br />

3. Fertigstellung der Gliederung<br />

Weitere Besprechungen können in dringenden Fällen je nach Problemlage bzw. Arbeitsfortschritt<br />

stattfinden.<br />

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<strong>Betreuung</strong> <strong>von</strong> <strong>Bachelorarbeiten</strong> <strong>am</strong><br />

Institut für Publizistik<br />

Das abgesprochene Thema kann nur in begründeten Ausnahmefällen, nur einmal <strong>und</strong> nur innerhalb<br />

der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Ein neues Thema ist<br />

unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb <strong>von</strong> vier Wochen, mit dem Betreuer zu vereinbaren.<br />

Sofern Sie nicht innerhalb <strong>von</strong> sechs Wochen nach dem Bestehen aller Modulprüfungen ein mit<br />

dem Betreuer abgestimmtes Thema vorlegen, vergibt der Vorsitzende des zuständigen<br />

Prüfungsausschusses ein Thema.<br />

3. Anmeldung der Arbeit<br />

Die Bachelorarbeit ist unmittelbar nach dem Erhalt der Gutachter-Bestätigung im Prüfungs<strong>am</strong>t des<br />

Fachbereichs 02 im Erdgeschoss des SBII zu den angegebenen Öffnungszeiten anzumelden.<br />

Der Antrag besteht dabei aus folgenden Formularen:<br />

1. Antrag Bachelorarbeit Publizistik Link<br />

2. Erklärung über den Empfang <strong>von</strong> BAföG-Leistungen. Auch wenn Sie kein BAföG<br />

erhalten haben, müssen Sie die BAföG-Erklärung ausfüllen <strong>und</strong> unterschreiben Link<br />

Die entsprechenden Formulare stehen als Download auf der Homepage des Prüfungs<strong>am</strong>tes zur<br />

Verfügung. Den vollständig ausgefüllte Antrag <strong>und</strong> die BAföG-Erklärung müssen Sie gemäß den<br />

Voraussetzungen des Prüfungs<strong>am</strong>ts innerhalb <strong>von</strong> höchstens drei Tagen nach Festlegung des<br />

Themas dort abgeben. Sie bekommen dann eine Zulassung mit der Nennung ihres Themas <strong>und</strong> des<br />

Abgabedatums postalisch zugestellt.<br />

4. Abgabe<br />

Die Bachelorarbeit muss der im inhaltlichen Leitfaden vorgegebenen Form entsprechend geb<strong>und</strong>en<br />

in dreifacher Ausfertigung im Prüfungs<strong>am</strong>t eingereicht werden. Zudem ist ein digitales Exemplar<br />

auf einem Datenträger im IfP-Sekretariat bei Frau Dunkel einzureichen.<br />

Bitte vergessen Sie nicht, schriftlich zu versichern, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst <strong>und</strong> keine<br />

anderen als die angegebenen Quellen <strong>und</strong> Hilfsmittel verwandt haben (eidesstattliche Erklärung).<br />

Bitte binden Sie diese Erklärung in Ihre Bachelorarbeit als letzte Seite ein.<br />

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<strong>Betreuung</strong> <strong>von</strong> <strong>Bachelorarbeiten</strong> <strong>am</strong><br />

Institut für Publizistik<br />

Wird die Arbeit nicht fristgemäß abgegeben, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.<br />

Das Prüfungs<strong>am</strong>t leitet die Arbeit an den jeweiligen Erst- <strong>und</strong> Zweitgutachter weiter. Diese<br />

bewerten die Bachelorarbeit gemäß den bekannten Notenstufen <strong>und</strong> erstellen ein schriftliches<br />

Gutachten.<br />

5. Mündliche Prüfung<br />

Kernfach Publizistik (alte <strong>und</strong> neue Prüfungsordnung):<br />

Die mündliche Prüfung soll innerhalb <strong>von</strong> vier Wochen nach Beendigung des Bewertungsverfahrens<br />

der schriftlichen Bachelorarbeit stattfinden. Den Termin vereinbaren Sie mit Ihrem Betreuer <strong>und</strong><br />

reichen ihn unverzüglich beim Prüfungs<strong>am</strong>t ein. Sobald beide Gutachten vorliegen, erhalten Sie<br />

postalisch die Einladung zur mündlichen Abschlussprüfung. Diese dauert 45 Minuten, es gibt einen<br />

Prüfer, in der Regel der Betreuer Ihrer Bachelorarbeit, <strong>und</strong> einen Protokollanten (Beisitzer).<br />

In der Prüfung stellen Sie Ihre Bachelorarbeit vor <strong>und</strong> verteidigen sie. Gegenstände dieses Teils sind<br />

z.B. Inhalt der Bachelorarbeit sowie Frage- <strong>und</strong> Aufgabenstellungen im Kontext des für die<br />

Bachelorarbeit gewählten Themas. Dieser Teil der Prüfung dauert 15 Minuten. Prüfungsgegenstand<br />

sind zudem zwei weitere, in vorheriger Absprache mit dem Betreuer selbst gewählte <strong>Themen</strong>. Eine<br />

Literaturliste hierfür – mit fünf Publikationen pro Thema – ist beim Betreuer rechtzeitig vor der<br />

Prüfung einzureichen. Dieser zweite Teil der Prüfung dauert 30 Minuten (15 Minuten für jedes<br />

Thema).<br />

Nach der mündlichen Prüfung geht die Akte zurück an das Prüfungs<strong>am</strong>t. Dort werden<br />

Bachelorurk<strong>und</strong>e, Zeugnis <strong>und</strong> Transcript of Records erstellt.<br />

Beifach Publizistik (alte Prüfungsordnung):<br />

Die Dauer der mündlichen Abschlussprüfung beträgt 45 Minuten. Gegenstand der Prüfung sind drei<br />

<strong>Themen</strong> aus den Modulen des Beifaches, welche im Vorfeld mit den Prüferinnen oder Prüfern<br />

abzustimmen sind.<br />

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<strong>Betreuung</strong> <strong>von</strong> <strong>Bachelorarbeiten</strong> <strong>am</strong><br />

Institut für Publizistik<br />

6. Wichtige Links / Weitere Informationen<br />

• Wegweiser für Bachelor- <strong>und</strong> Masterstudierende: http://www.sozialwissenschaften.unimainz.de/Dateien/Wegweiser_fuer_BAMA-Studierende.pdf<br />

• Prüfungsordnung Fachbereiche 02, 05 <strong>und</strong> 07: http://www.unimainz.de/studlehr/ordnungen/PO_Zwei_Faecher_BA_Studiengang_2009_08_17.pdf<br />

• Prüfungs<strong>am</strong>t Fachbereich 02: http://www.sozialwissenschaften.uni-mainz.de/101.php<br />

• Verfahrensablauf bei Bachelor- <strong>und</strong> Masterarbeiten (u.a. Publizistik):<br />

http://www.sozialwissenschaften.uni-mainz.de/231.php<br />

Sollten Sie weitere, in diesem Leitfaden <strong>und</strong> in den angegebenen Internetquellen nicht<br />

beantwortete Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Frau Christine Heimprecht M.A. oder den Leiter<br />

des Studierendenbüros, Herrn Dr. Nikolaus Jackob M.A.<br />

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