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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Kenia<br />

ISO-Ländercode: KE<br />

Vorbemerkung:<br />

Wegen der detaillierten <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> wird empfohlen, sich vor Absendung der Ware über die Zulässigkeit des<br />

Versandes zu vergewissern. Auskunft erteilt: The Director of Trade and Supplies, Ministry of Commerce and Industry, P. 0. Box<br />

30430, Nairobi.<br />

In <strong>Post</strong>sendungen ist die <strong>Einfuhr</strong> folgender Gegenstände verboten:<br />

- Banknoten, Devisen in Geldscheinen, Reiseschecks usw.;<br />

- Falschgeld oder Nachahmungen von Zahlungsmitteln (Banknoten <strong>und</strong> Münzen);<br />

- anstößige oder obszöne Literatur oder Artikel;<br />

- jeder Gegenstand mit der Nationalflagge oder dem Wappen von Kenia;<br />

- Schusswaffen oder Munition jeder Art;<br />

- Streichhölzer mit weißem Phosphor;<br />

- Betäubungsmittel;<br />

- entzündliche Materialien;<br />

- Flüssigkeiten wie Farbe, Säure, Gase usw.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Mit Säure behandelter Knochenleim bzw. Knochen; andere Knochen <strong>und</strong> Hörner, unbehandelt, entfettet, einfach präpariert (aber<br />

nicht in Form geschnitten), entgelatiniert sowie Pulver <strong>und</strong> Abfälle dieser Produkte; Elfenbein von Elefanten, nicht bearbeitet oder<br />

einfach präpariert <strong>und</strong> nicht in Form geschnitten, Nashornstoßzähne, Rhinozeroshörner, anderes Elfenbeinpulver oder Abfälle von<br />

Elfenbein; Schildkrötenpanzer, Fischbein <strong>und</strong> Bartenhaar, Hörner, Geweihe, Hufe, Nägel, Klauen <strong>und</strong> Schnäbel - nicht bearbeitet<br />

oder einfach präpariert, aber nicht in Form geschnitten sowie Pulver <strong>und</strong> Abfälle dieser Produkte; Korallen <strong>und</strong> entsprechende<br />

Materialien, nicht bearbeitet oder einfach präpariert, aber sonst nicht bearbeitet; Schalen von Mollusken, Krustentieren oder<br />

Stachelhäutern sowie Kalkschulp sowie Pulver <strong>und</strong> Abfälle dieser Produkte; verbrauchte (abgebrannte) Brennstäbe aus<br />

Kernreaktoren; bearbeitetes Elfenbein oder Gegenstände aus Elfenbein, Knochen, Schildkrötenpanzer, Horn, Geweihen, Korallen,<br />

Perlmutt <strong>und</strong> anderem tierischen Schnitzmaterial sowie Gegenstände aus diesem Material (einschließlich formgepresste<br />

Gegenstände); giftige Chemieabfälle; unanständige <strong>und</strong> obszöne Gegenstände.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Saatmais; Treibpulver; präparierte Explosivstoffe; Sicherheitszünder; Sprengschnüre; Perkussions- Sprengkapseln; Zünder;<br />

elektrische Sprengzünder; Feuerwerkskörper; sehr helle Leuchtsignale <strong>und</strong> Eisenbahnsignale; Regen- <strong>und</strong> Anti-Hagelraketen <strong>und</strong><br />

-bomben, Not- <strong>und</strong> Rettungsraketen; sonstige pyrotechnische Gegenstände; Insektizide; Fungizide; Unkrautvernichtungsmittel <strong>und</strong><br />

sonstige Herbizide, Keimhemmer <strong>und</strong> Wachstumsregler für Pflanzen; Desinfizierungsmittel; Mäuse- <strong>und</strong> Rattengift <strong>und</strong> ähnliche<br />

Produkte, die in Formen oder Verpackungen angeboten werden, die im Einzelhandel üblich sind oder im Zustand der Zubereitung<br />

oder in Form von Artikeln wie geschwefelten Bändern, Fäden <strong>und</strong> Kerzen <strong>und</strong> Fliegenfängern; Kernreaktoren; nicht abgebrannte<br />

Brennelemente (Stäbe) für Kernreaktoren; Teile von Kernreaktoren; Panzer <strong>und</strong> andere gepanzerte Kampffahrzeuge, motorisiert,<br />

mit Waffen ausgerüstet oder nicht <strong>und</strong> Teile solcher Fahrzeuge; Kriegsschiffe; Militärwaffen außer Revolvern, Pistolen <strong>und</strong> anderen<br />

Waffen; Revolver <strong>und</strong> Pistolen; Vorderlader; andere Sport- <strong>und</strong> Jagdflinten <strong>und</strong> Flinten zum Zielschießen, einschließlich<br />

Kombinationsflinten; andere Schusswaffen, Federspann-, Luft- oder Gasgewehre <strong>und</strong> -pistolen, Schlagstöcke; Teile von Revolvern<br />

oder Pistolen; Schrotläufe, Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen <strong>und</strong> entsprechende Kriegsmunition für den Gebrauch<br />

beim Sport, zur Jagd oder zum Zielschießen; Schwerter; Macheten, Bajonette, Lanzen <strong>und</strong> entsprechende Waffen <strong>und</strong> deren Teile,<br />

sowie dazugehörige Scheiden <strong>und</strong> Futterale.<br />

Tiere, Futtermittel für Tier <strong>und</strong> Nahrungsmittel tierischen Ursprungs:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> jeglicher Art von lebenden Tieren unterliegt der Überprüfung durch das Ministerium für Landwirtschaft, Tierzucht<br />

<strong>und</strong> Vertrieb landwirtschaftlicher Produkte, sobald die Waren im Land eintreffen. Es ist keine vorherige Genehmigung<br />

erforderlich.<br />

Fischereierzeugnisse:<br />

Es gibt keinerlei Beschränkung in Bezug auf die <strong>Einfuhr</strong> von Fischen <strong>und</strong> Fischereierzeugnissen, aber die staatliche<br />

Fischereiabteilung hat diese Waren vor ihrer Verzollung zu überprüfen.<br />

Pflanzen <strong>und</strong> pflanzliche Produkte:<br />

In ruhendem, in wachsendem oder in blühendem Zustand befindliche Blumenzwiebeln, Knollen, knollige Wurzeln, Körner <strong>und</strong><br />

Wurzelstöcke; Zichoriepflanzen <strong>und</strong> -wurzeln; wurzellose Ableger <strong>und</strong> Stecklinge lebende Pflanzen; Bäume, Sträucher <strong>und</strong><br />

Büsche (auch gepfropft) von Arten, die essbare Früchte <strong>und</strong> Nüsse tragen; Rhododendren <strong>und</strong> Azaleen (auch gepfropft);<br />

Rosen (auch gepfropft); Pilzsporen; andere lebende Pflanzen, einschließlich deren Wurzeln, Ablegern <strong>und</strong> Stecklingen; frische<br />

Schnittblumen <strong>und</strong> Blumenknospen; getrocknete, gefärbte, gebleichte oder imprägnierte oder auf andere Weise präparierte<br />

Schnittblumen <strong>und</strong> Blumenknospen einer Art, die sich für Sträuße <strong>und</strong> zur Dekoration eignen; Moose <strong>und</strong> Farne.<br />

Frische oder gekühlte Saatkartoffeln <strong>und</strong> Kartoffeln.<br />

Stand: September 2013

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