Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />
Kenia<br />
ISO-Ländercode: KE<br />
Vorbemerkung:<br />
Wegen der detaillierten <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> wird empfohlen, sich vor Absendung der Ware über die Zulässigkeit des<br />
Versandes zu vergewissern. Auskunft erteilt: The Director of Trade and Supplies, Ministry of Commerce and Industry, P. 0. Box<br />
30430, Nairobi.<br />
In <strong>Post</strong>sendungen ist die <strong>Einfuhr</strong> folgender Gegenstände verboten:<br />
- Banknoten, Devisen in Geldscheinen, Reiseschecks usw.;<br />
- Falschgeld oder Nachahmungen von Zahlungsmitteln (Banknoten <strong>und</strong> Münzen);<br />
- anstößige oder obszöne Literatur oder Artikel;<br />
- jeder Gegenstand mit der Nationalflagge oder dem Wappen von Kenia;<br />
- Schusswaffen oder Munition jeder Art;<br />
- Streichhölzer mit weißem Phosphor;<br />
- Betäubungsmittel;<br />
- entzündliche Materialien;<br />
- Flüssigkeiten wie Farbe, Säure, Gase usw.<br />
Verbotene Gegenstände:<br />
Mit Säure behandelter Knochenleim bzw. Knochen; andere Knochen <strong>und</strong> Hörner, unbehandelt, entfettet, einfach präpariert (aber<br />
nicht in Form geschnitten), entgelatiniert sowie Pulver <strong>und</strong> Abfälle dieser Produkte; Elfenbein von Elefanten, nicht bearbeitet oder<br />
einfach präpariert <strong>und</strong> nicht in Form geschnitten, Nashornstoßzähne, Rhinozeroshörner, anderes Elfenbeinpulver oder Abfälle von<br />
Elfenbein; Schildkrötenpanzer, Fischbein <strong>und</strong> Bartenhaar, Hörner, Geweihe, Hufe, Nägel, Klauen <strong>und</strong> Schnäbel - nicht bearbeitet<br />
oder einfach präpariert, aber nicht in Form geschnitten sowie Pulver <strong>und</strong> Abfälle dieser Produkte; Korallen <strong>und</strong> entsprechende<br />
Materialien, nicht bearbeitet oder einfach präpariert, aber sonst nicht bearbeitet; Schalen von Mollusken, Krustentieren oder<br />
Stachelhäutern sowie Kalkschulp sowie Pulver <strong>und</strong> Abfälle dieser Produkte; verbrauchte (abgebrannte) Brennstäbe aus<br />
Kernreaktoren; bearbeitetes Elfenbein oder Gegenstände aus Elfenbein, Knochen, Schildkrötenpanzer, Horn, Geweihen, Korallen,<br />
Perlmutt <strong>und</strong> anderem tierischen Schnitzmaterial sowie Gegenstände aus diesem Material (einschließlich formgepresste<br />
Gegenstände); giftige Chemieabfälle; unanständige <strong>und</strong> obszöne Gegenstände.<br />
Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />
Saatmais; Treibpulver; präparierte Explosivstoffe; Sicherheitszünder; Sprengschnüre; Perkussions- Sprengkapseln; Zünder;<br />
elektrische Sprengzünder; Feuerwerkskörper; sehr helle Leuchtsignale <strong>und</strong> Eisenbahnsignale; Regen- <strong>und</strong> Anti-Hagelraketen <strong>und</strong><br />
-bomben, Not- <strong>und</strong> Rettungsraketen; sonstige pyrotechnische Gegenstände; Insektizide; Fungizide; Unkrautvernichtungsmittel <strong>und</strong><br />
sonstige Herbizide, Keimhemmer <strong>und</strong> Wachstumsregler für Pflanzen; Desinfizierungsmittel; Mäuse- <strong>und</strong> Rattengift <strong>und</strong> ähnliche<br />
Produkte, die in Formen oder Verpackungen angeboten werden, die im Einzelhandel üblich sind oder im Zustand der Zubereitung<br />
oder in Form von Artikeln wie geschwefelten Bändern, Fäden <strong>und</strong> Kerzen <strong>und</strong> Fliegenfängern; Kernreaktoren; nicht abgebrannte<br />
Brennelemente (Stäbe) für Kernreaktoren; Teile von Kernreaktoren; Panzer <strong>und</strong> andere gepanzerte Kampffahrzeuge, motorisiert,<br />
mit Waffen ausgerüstet oder nicht <strong>und</strong> Teile solcher Fahrzeuge; Kriegsschiffe; Militärwaffen außer Revolvern, Pistolen <strong>und</strong> anderen<br />
Waffen; Revolver <strong>und</strong> Pistolen; Vorderlader; andere Sport- <strong>und</strong> Jagdflinten <strong>und</strong> Flinten zum Zielschießen, einschließlich<br />
Kombinationsflinten; andere Schusswaffen, Federspann-, Luft- oder Gasgewehre <strong>und</strong> -pistolen, Schlagstöcke; Teile von Revolvern<br />
oder Pistolen; Schrotläufe, Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen <strong>und</strong> entsprechende Kriegsmunition für den Gebrauch<br />
beim Sport, zur Jagd oder zum Zielschießen; Schwerter; Macheten, Bajonette, Lanzen <strong>und</strong> entsprechende Waffen <strong>und</strong> deren Teile,<br />
sowie dazugehörige Scheiden <strong>und</strong> Futterale.<br />
Tiere, Futtermittel für Tier <strong>und</strong> Nahrungsmittel tierischen Ursprungs:<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> jeglicher Art von lebenden Tieren unterliegt der Überprüfung durch das Ministerium für Landwirtschaft, Tierzucht<br />
<strong>und</strong> Vertrieb landwirtschaftlicher Produkte, sobald die Waren im Land eintreffen. Es ist keine vorherige Genehmigung<br />
erforderlich.<br />
Fischereierzeugnisse:<br />
Es gibt keinerlei Beschränkung in Bezug auf die <strong>Einfuhr</strong> von Fischen <strong>und</strong> Fischereierzeugnissen, aber die staatliche<br />
Fischereiabteilung hat diese Waren vor ihrer Verzollung zu überprüfen.<br />
Pflanzen <strong>und</strong> pflanzliche Produkte:<br />
In ruhendem, in wachsendem oder in blühendem Zustand befindliche Blumenzwiebeln, Knollen, knollige Wurzeln, Körner <strong>und</strong><br />
Wurzelstöcke; Zichoriepflanzen <strong>und</strong> -wurzeln; wurzellose Ableger <strong>und</strong> Stecklinge lebende Pflanzen; Bäume, Sträucher <strong>und</strong><br />
Büsche (auch gepfropft) von Arten, die essbare Früchte <strong>und</strong> Nüsse tragen; Rhododendren <strong>und</strong> Azaleen (auch gepfropft);<br />
Rosen (auch gepfropft); Pilzsporen; andere lebende Pflanzen, einschließlich deren Wurzeln, Ablegern <strong>und</strong> Stecklingen; frische<br />
Schnittblumen <strong>und</strong> Blumenknospen; getrocknete, gefärbte, gebleichte oder imprägnierte oder auf andere Weise präparierte<br />
Schnittblumen <strong>und</strong> Blumenknospen einer Art, die sich für Sträuße <strong>und</strong> zur Dekoration eignen; Moose <strong>und</strong> Farne.<br />
Frische oder gekühlte Saatkartoffeln <strong>und</strong> Kartoffeln.<br />
Stand: September 2013