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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Albanien<br />

ISO-Ländercode: AL<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> zollpflichtiger Gegenstände in gewöhnlichen <strong>und</strong> eingeschriebenen Briefen ist nicht zugelassen.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Literatur, Veröffentlichungen <strong>und</strong> Gegenstände, die gegen das politische <strong>und</strong> gesellschaftliche System sowie gegen die Ordnung<br />

des Landes gerichtet sind; unzüchtige Schriften <strong>und</strong> unanständige Gegenstände; albanisches Geld; Gegenstände, die infolge ihrer<br />

Beschaffenheit ansteckende Krankheiten verbreiten können; Waffen, Munition, explosive <strong>und</strong> entzündbare Stoffe; Giftstoffe,<br />

radioaktive Stoffe; Rauschgift, Betäubungsmittel; gebrauchte Gegenstände; lebende oder tote Tiere; tierische Produkte,<br />

Fleischkonserven, Tierfutter, kranke Pflanzen oder Teile davon.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Arzneimittel, medizinische Apparate <strong>und</strong> Instrumente für den persönlichen Gebrauch eines Erkrankten dürfen eingeführt werden,<br />

wenn der Empfänger eine entsprechende ärztliche Bescheinigung der Ges<strong>und</strong>heitsbehörde besitzt. Gebrauchte Gegenstände<br />

dürfen nur von Personen versandt werden, die endgültig in Albanien bleiben wollen. Die <strong>Einfuhr</strong> tierischer Produkte, Konserven,<br />

Tierfutter, Pflanzen oder Pflanzenteile ist nur zulässig, wenn eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird.<br />

Getragener Kleidung ist eine Desinfektionsbescheinigung beizufügen.<br />

Sonstiges:<br />

<strong>Post</strong>sendungen, die verbotene Gegenstände enthalten oder in deren Begleitpapieren die Angaben ungenau, unvollständig, unrichtig<br />

oder nicht in Albanisch oder Französisch sind, werden an den Einlieferungsort zurückgesandt.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in albanischer oder englischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in albanischer oder französischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in albanischer oder französischer Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Für Handelswaren erforderlich, in die Sendung einzulegen.<br />

Ursprungszeugnis(se):<br />

In die Sendung einzulegen.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Ist vom Empfänger bei Auslieferung der Sendung vorzulegen.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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