ELTERNBRIEF - Burgschule Plochingen
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Kriminalprävention<br />
und Beratungsstelle<br />
Tel. 0711/3990 - 130 – 131 - 132 Polizeidirektion Esslingen<br />
Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer<br />
personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und<br />
Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr<br />
gestattet werden.<br />
Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb<br />
dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.<br />
In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Branntwein,<br />
branntweinhaltige Getränke (z.B. Wodka) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren weder<br />
abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden; Andere alkoholische<br />
Getränke(z.B. Bier/Wein/Most usw.) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren<br />
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.<br />
In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder<br />
oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.<br />
Alkoholverkaufsverbot<br />
Bereits am 1. März 2010 trat das Alkoholverkaufsverbotsgesetz in Kraft. Seither ist der<br />
Verkauf alkoholischer Getränke durch Verkaufsstellen in Baden-Württemberg in derzeit<br />
zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr verboten. Ziel der Vorschrift ist es in erster Linie,<br />
alkoholbedingte Störungen und Straftaten im öffentlichen Raum vor allem in den<br />
Sommermonaten entgegenzuwirken. Mit dem Gesetz wird aber auch dem veränderten<br />
Freizeitverhalten von Jugendlichen Rechnung getragen, die erst in den späten<br />
Abendstunden ausgehen. So wurde mit der neuen Gesetzeslage auch der fast zur<br />
Gewohnheit gewordene Brauch, noch zur nächtlichen Stunde Alkohol zu kaufen, ein Riegel<br />
vorgeschoben.<br />
Blauer Brief an Eltern durch die Bürgermeisterämter nach auffälligem exzessivem<br />
Alkoholkonsum Jugendlicher<br />
Die Bürgermeister im Landkreis Esslingen können einen sogenannten „Blauen Brief“ an<br />
Eltern schicken, deren Kinder durch exzessiven Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit<br />
aufgefallen sind, um sie auf die besondere Gefährdungssituation des Jugendlichen<br />
(Saufgelage bei Schulabschlussfesten, Alkoholvergiftung, Unfälle, Straftaten,<br />
Verunreinigungen u.a.) und die möglichen Konsequenzen aufmerksam zu machen. Die<br />
dafür notwendigen Informationen erhalten die Bürgermeisterämter von der Polizei.<br />
Jugend- und Drogenberatung im Landkreis Esslingen<br />
Die Jugend- und –Drogenberatungsstellen im Landkreis Esslingen informieren und beraten<br />
Jugendliche und Eltern über Konsum und Sucht, über die Gefährlichkeit riskanten<br />
Konsumverhaltens (Alkohol, Cannabis, Shisha-Pfeife u.a.) und über die<br />
Unterstützungsangebote, zum Beispiel die Teilnahme an einem „Risiko-Check“, wenn es zu<br />
Alkoholmissbrauch kam. Zudem werden Suchtpräventionsveranstaltungen in Schulen für<br />
Schüler, Lehrer und Eltern durchgeführt (Arbeit mit Schulklassen, Projekte, Elternabende,<br />
Fortbildungen und anderes).<br />
Polizeiliche Prävention an Schulen<br />
Die Jugendsachbearbeiter der Polizeireviere informieren im Rahmen der Drogenprävention<br />
und des Präventionsprogramms „Herausforderung Gewalt“ an Schulen über die Folgen<br />
riskanter Verhaltensweisen (Alkohol- oder Drogenkonsum, Straftaten). Über die Schulleitung<br />
erhalten Sie Kontakt zum örtlich zuständigen Jugendsachbearbeiter.<br />
PDES 10/2010