Baumgutachten (11,2 MB) - Stadt Troisdorf
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Bernd Draeger<br />
Bernd Draeger<br />
Sachverständiger für Baumpflege<br />
Sachverständiger für Baumpflege<br />
Da die vorgenannten Wurzelverluste in statischer und physiologischer Hinsicht abermals als<br />
nicht vertretbar einzuschätzen sind, lässt sich eine Erhaltung dieser Bäume unter den besagten<br />
Umgestaltungsarbeiten ebenfalls nicht ermöglichen. Folglich kann nur deren Entfernung<br />
empfohlen werden, zumal ungeachtet zu prognostizierender Wurzelverluste mit<br />
einer Intensivierung bestehender und dem stetigen Hinzutreten weiterer Beeinträchtigungen<br />
gerechnet werden müsste, die den dauerhaften Erhalt der Bäume an diesem Standort ohnehin<br />
nicht sinnvoll erscheinen ließen.<br />
16. Standortabschnitt / Kölner Str.: 3 Amerikanische Rot - Eichen - Nr. 97 - 99:<br />
Ungeachtet der Prognose, dass sich die Eichen infolge der beabsichtigten Umgestaltungsarbeiten<br />
und damit einhergehender Wurzelverluste ohnehin nicht erhalten ließen, sind diese<br />
aufgrund fortgeschrittener Vitalitätsdefizite insgesamt nicht mehr als erhaltungswürdig<br />
zu bewerten. Folglich kann wiederum nur deren Entfernung empfohlen werden.<br />
17. Standortabschnitt / Alte Poststr.: 2 Kupfer - Felsenbirnen - Nr. 2 und 4:<br />
Es wird ungeachtet bestehender Vitalitätsdefizite empfohlen, die Felsenbirnen am<br />
Standort zu erhalten und zur Verbesserung ihrer Standortbedingungen zumindest die<br />
Rasengittersteine zu entfernen, soweit möglich jedoch zusätzlich die Baumscheiben<br />
zu vergrößern. Gleichwohl muss vor Durchführung der Ausschachtungsarbeiten im<br />
Baumumfeld über den Aushub von Wurzelsuchgräben wieder ermittelt werden, wie<br />
sich die allseitige Wurzelausdehnung tatsächlich darstellt.<br />
18. Standortabschnitt / Alte Poststr.: 5 Spitz - Ahorne - Nr. 5 - 9:<br />
Unabhängig von der Beurteilung, dass die Ahorne infolge beabsichtigter Umgestaltungsarbeiten<br />
und damit einhergehender wesentlicher Wurzelverluste nicht erhalten bleiben können,<br />
lässt sich die Prognose stellen, dass über die weitere Ausdehnung der Bäume mit Beeinträchtigungen<br />
an diesem räumlich begrenzten Standort gerechnet werden müsste, die<br />
deren Entfernung ohnehin mittelfristig absehbar machen würden. Da die Ahorne jedoch<br />
grundsätzlich als erhaltenswert zu beurteilen sind, ist deren Verpflanzung zu<br />
empfehlen.<br />
19. Standortabschnitt / Am Bürgerhaus: 19 Kugel - Ahorne - Nr. 1 - 8, 17 - 23 und 25 -<br />
28: Allseitige Abgrabungen im Umfeld der wieder grundsätzlich als erhaltenswert zu beurteilenden<br />
Bäume lassen es erneut erforderlich werden, zuvor die Durchwurzelungsintensität<br />
außerhalb künftiger Baumscheibenbereiche über den Aushub von Wurzelsuchgräben zu er-<br />
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