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Gesundheitssozialarbeit als Gesundheitsberuf. Juristische ... - DVSG

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Institut für Sozialrecht und Gesundheitsrecht<br />

Umsetzungen<br />

Verankerung im Leistungs- und<br />

Leistungserbringungsrecht:<br />

Im Leistungserbringungsrecht SGB V:<br />

• Leistungserbringer sind Institutionen (z.B.<br />

Krankenhaus/Pflegeeinrichtung) und Personen (z.B. Ärzte,<br />

Therapeuten)<br />

• <strong>Gesundheitssozialarbeit</strong>er werden vor allem in Institutionen tätig<br />

• Einbezug über die diese Institutionen regelnden Bestimmungen<br />

(vgl. § 112 SGB V = zweiseitige Verträge Krankenhausversorgung)<br />

• Nennung gesundheitssozialarbeiterischer Tätigkeiten im<br />

Vergütungsrecht<br />

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