Fragebogen zur Abfrage Nr - Hörmann KG
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Aufhebung des Bestandsschutzes für ältere Tore<br />
Schließkraftmessung für alle kraftbetätigten,<br />
gewerblich genutzten Tore nach dem aktuellen<br />
Stand der Technik<br />
Steinhagen, Dezember 2013. Nach<br />
der Arbeitsstätten-Richtlinie A1.7<br />
müssen in Deutschland alle kraftbetätigten<br />
und gewerblich genutzten<br />
Industrietore auf ihren sicheren Zustand<br />
geprüft werden. Bestandteil<br />
der Prüfung ist die Schließkraftmessung<br />
sowie die Überprüfung der<br />
Reversierfunktion. Weil der Bestandsschutz<br />
für ältere Tore aufgehoben<br />
wurde, müssen ab sofort alle gewerblich genutzten<br />
Tore nach dem aktuellen Stand der Technik bewertet<br />
werden. Welche Folgen das für Betreiber hat, erklärt<br />
Marc Wellerdiek, Leiter Service & Wartung beim Industrietorhersteller<br />
<strong>Hörmann</strong>, im Interview.<br />
Herr Wellerdiek, welche Folgen hat der Wegfall des Bestandsschutzes<br />
für kraftbetätigte Tore für Betreiber?<br />
Marc Wellerdiek: Zunächst einmal gute, schließlich dient die<br />
Verschärfung der Prüfungskriterien in erster Linie der Sicherheit.<br />
Andererseits dürften sich viele über einen größeren<br />
Aufwand ärgern. Und nicht zuletzt droht alten Toren, die<br />
nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards entsprechen,<br />
eine Nachrüstung oder gar ein Austausch.<br />
Ist denn die neue Regelung schon zu all Ihren Kunden<br />
durchgedrungen?<br />
Marc Wellerdiek: Das glaube ich nicht. Auch wenn der Gesetzgeber<br />
den Betreiber eines gewerblich genutzten Tores in<br />
die Pflicht nimmt, die Schließkraftprüfung jährlich zu veranlassen,<br />
vertrauen die meisten in solchen Fällen auf ihren<br />
Händler. Darum haben wir bei <strong>Hörmann</strong> eine Informationskampagne<br />
gestartet, damit unsere Händler ihre Kunden<br />
rechtzeitig informieren können und eine entsprechende Prüfung<br />
anbieten. Wir empfehlen Betreibern jedoch besser<br />
selbst aktiv zu werden und eine entsprechende Prüfung zu<br />
veranlassen.<br />
Was genau wird denn bei welchen Toren geprüft?<br />
Marc Wellerdiek: Geprüft werden bei allen kraftbetriebenen,<br />
gewerblich genutzten Toren wie Sectionaltore, Rolltore,<br />
Rollgitter und Schnelllauftore die Kräfte an der Schließkante<br />
sowie die Reversierfunktion. Dabei sieht die von der Berufsgenossenschaft<br />
anerkannte ttz-Verbandsempfehlung min-<br />
<strong>Hörmann</strong> <strong>KG</strong> Verkaufsgesellschaft<br />
Tore · Türen · Zargen · Antriebe<br />
Lisa Modest<br />
Telefon: +49 5204 915-167<br />
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www.hoermann.de/presse<br />
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destens eine Kraft- und Zeitmessung bei der Öffnungsweite<br />
von 50 und/oder 300 mm zwischen Haupt- und Gegenschließkantenmitte<br />
vor. Bei Auftreffen auf einen Gegenstand<br />
oder eine Person, in der Prüfsituation auf die Messkeule,<br />
darf die maximal einwirkende Kraft 400 Newton nicht überschreiten<br />
und diese Kraft muss nach spätestens 0,75 Sekunden<br />
durch das Reversieren des Tores auf maximal 150<br />
Newton abgebaut werden. Nach insgesamt 5 Sekunden darf<br />
die Kraft nur noch höchstens 25 Newton betragen.<br />
Was raten Sie Betreibern älterer Tore, die nicht mehr den<br />
aktuellen Bestimmungen entsprechen? Gibt es für diese<br />
auch Möglichkeiten, auf die Schließkraftprüfung zu verzichten?<br />
Marc Wellerdiek: In einem solchen Fall empfehlen wir die<br />
Montage einer voreilenden Lichtschranke, mit der die<br />
Schließkante berührungslos abgesichert werden kann. Diese<br />
Lichtschranke ist außerdem für den Personenschutz zugelassen.<br />
Dadurch entfällt auch die Pflicht <strong>zur</strong> Prüfung der<br />
Schließkräfte. Betreiber sparen auf diesem Weg nicht nur<br />
die Mehrkosten für diese Prüfungen, sondern können auch<br />
einen drohenden Austausch des Tores umgehen. Eine weitere,<br />
allerdings weniger komfortable Möglichkeit ist die Umstellung<br />
auf den sogenannten Totmannbetrieb.<br />
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<strong>Hörmann</strong> <strong>KG</strong> Verkaufsgesellschaft<br />
Tore · Türen · Zargen · Antriebe<br />
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Bild 2: Nach dem Wegfall des Bestandsschutzes gemäß der<br />
Arbeitsstätten-Richtlinie A1.7 werden nun alle kraftbetriebenen<br />
und gewerblich genutzten Tore jährlich auch auf ihre<br />
Schließkraft und Reversierfunktion nach dem aktuellen<br />
Stand der Technik und nicht nach dem bei Inbetriebnahme<br />
überprüft.<br />
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Bild 3: Die Prüfung der Schließkräfte erfolgt 50 und/oder<br />
300 mm über dem Boden in der Mitte des Tores.<br />
Bild 4: Durch die Montage einer voreilenden Lichtschranke<br />
von <strong>Hörmann</strong> wird eine Schließkraftprüfung überflüssig. Besonders<br />
für Betreiber älterer Tore ist die Lichtschranke eine<br />
gute Lösung, um den Austausch des Tores zu umgehen.<br />
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