download - Stadt Immenhausen
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1.1 Familienfeiern, z.B. Silberhochzeiten,<br />
Jubiläen, Geburtstagsfeiern,<br />
einschl. Wasser-, Abwasserbenutzungs-,<br />
Abfallgebühren,<br />
Strom- und Heizkosten<br />
Gem.-Haus<br />
Immenh.<br />
und kl. Saal<br />
Bgh. Holzh.<br />
DGH<br />
Mariendorf<br />
Mehrzweckhalle<br />
Bgh. Holzh.<br />
Mehrzweckhalle<br />
und<br />
kleiner Saal<br />
BGH Holzh.<br />
100,00 € 120,00 € 170,00 € 240,00 €<br />
1.2 Kaffeetafel bei Trauerfällen 60,00 € 70,00 € 90,00 € 120,00 €<br />
1.3 Gewerbl. Veranstaltungen<br />
190,00 € 200,00 € 310,00 € 370,00 €<br />
für je vierstündige Benutzung<br />
1.4 a) Öffentliche Veranstaltungen 100,00 € 120,00 € 170,00 € 240,00 €<br />
b) Für öffentliche Veranstaltungen mit<br />
Eintrittsgeld werden 10%<br />
des Eintrittsgeldes, mindestens<br />
jedoch die Entgelte zu a)<br />
erhoben.<br />
1.5 Küchen- und Geschirrbenutzung<br />
je Veranstaltung<br />
1.6 Für auswärtige Benutzer werden<br />
die Benutzungsentgelte gem.<br />
Ziffer 1.1. bis 1.5. jeweils um<br />
50 % erhöht.<br />
25,00 € 30,00 € 35,00 € 50,00 €<br />
1.1 Familienfeiern, z.B. Silberhochzeiten,<br />
Jubiläen, Geburtstagsfeiern,<br />
einschl. Wasser-, Abwasserbenutzungs-,<br />
Abfallgebühren,<br />
Strom- und Heizkosten<br />
Kasseler<br />
Straße 34<br />
Schulplatz 1<br />
70,00 € 70,00 €<br />
1.2 Kaffeetafel bei Trauerfällen 50,00 € 50,00 €<br />
1.3 Gewerbl. Veranstaltungen<br />
für je vierstündige Benutzung 150,00 € 150,00 €<br />
1.4 a) Öffentliche Veranstaltungen 70,00 € 70,00 €<br />
b) Für öffentliche Veranstaltungen mit<br />
Eintrittsgeld werden 10%<br />
des Eintrittsgeldes, mindestens<br />
jedoch die Entgelte zu a)<br />
erhoben.<br />
1.5 Küchen- und Geschirrbenutzung<br />
je Veranstaltung<br />
1.6 Für auswärtige Benutzer werden<br />
die Benutzungsentgelte gem.<br />
Ziffer 1.1. bis 1.5. jeweils um<br />
50 % erhöht.<br />
20,00 € 20,00 €<br />
Dem Veranstalter stehen die überlassenen Räumlichkeiten zur einmaligen Benutzung ab 10.00 Uhr zur Verfügung<br />
und müssen am darauffolgenden Tag bis spätestens 10.00 Uhr wieder geräumt sein. Verzögert sich die Übergabe<br />
durch Verschulden des Veranstalters, so werden die zusätzlichen Arbeitsstunden des Hauswarts in Rechnung gestellt.<br />
Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist der Veranstalter für die Zwischenreinigung der Räume einschließlich der<br />
Toilettenanlagen selbst verantwortlich. Die Räumlichkeiten sind dem Hauswart besenrein zu übergeben. Die Tische<br />
sind ggf. abzuwischen und mit den Stühlen in dem hierfür vorgesehenen Raum abzustellen. Sofern Gläser und Geschirr<br />
benutzt wurden, sind diese mit der vorhandenen Geschirrspülmaschine zu reinigen und wieder in die vorgesehenen<br />
Schränke bzw. Behältnisse zu räumen. Bei übermäßigen Verschmutzungen wird ein Reinigungsentgelt<br />
nach dem tatsächlichen und personellen Aufwand erhoben. In den Gemeinschaftsräumen der Kasseler Straße 34<br />
und Schulplatz 1 ist besondere Rücksicht auf die Mieter zu nehmen. Es dürfen daher hier keine Veranstaltungen<br />
durchgeführt werden, die den Anschein übermäßiger Lärmentwicklung erwarten lassen. Der Magistrat behält sich<br />
daher die Erlaubnis einer Überlassung der Gemeinschaftsräume im Einzelfall vor.<br />
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