27.01.2014 Aufrufe

download - Stadt Immenhausen

download - Stadt Immenhausen

download - Stadt Immenhausen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1.1 Familienfeiern, z.B. Silberhochzeiten,<br />

Jubiläen, Geburtstagsfeiern,<br />

einschl. Wasser-, Abwasserbenutzungs-,<br />

Abfallgebühren,<br />

Strom- und Heizkosten<br />

Gem.-Haus<br />

Immenh.<br />

und kl. Saal<br />

Bgh. Holzh.<br />

DGH<br />

Mariendorf<br />

Mehrzweckhalle<br />

Bgh. Holzh.<br />

Mehrzweckhalle<br />

und<br />

kleiner Saal<br />

BGH Holzh.<br />

100,00 € 120,00 € 170,00 € 240,00 €<br />

1.2 Kaffeetafel bei Trauerfällen 60,00 € 70,00 € 90,00 € 120,00 €<br />

1.3 Gewerbl. Veranstaltungen<br />

190,00 € 200,00 € 310,00 € 370,00 €<br />

für je vierstündige Benutzung<br />

1.4 a) Öffentliche Veranstaltungen 100,00 € 120,00 € 170,00 € 240,00 €<br />

b) Für öffentliche Veranstaltungen mit<br />

Eintrittsgeld werden 10%<br />

des Eintrittsgeldes, mindestens<br />

jedoch die Entgelte zu a)<br />

erhoben.<br />

1.5 Küchen- und Geschirrbenutzung<br />

je Veranstaltung<br />

1.6 Für auswärtige Benutzer werden<br />

die Benutzungsentgelte gem.<br />

Ziffer 1.1. bis 1.5. jeweils um<br />

50 % erhöht.<br />

25,00 € 30,00 € 35,00 € 50,00 €<br />

1.1 Familienfeiern, z.B. Silberhochzeiten,<br />

Jubiläen, Geburtstagsfeiern,<br />

einschl. Wasser-, Abwasserbenutzungs-,<br />

Abfallgebühren,<br />

Strom- und Heizkosten<br />

Kasseler<br />

Straße 34<br />

Schulplatz 1<br />

70,00 € 70,00 €<br />

1.2 Kaffeetafel bei Trauerfällen 50,00 € 50,00 €<br />

1.3 Gewerbl. Veranstaltungen<br />

für je vierstündige Benutzung 150,00 € 150,00 €<br />

1.4 a) Öffentliche Veranstaltungen 70,00 € 70,00 €<br />

b) Für öffentliche Veranstaltungen mit<br />

Eintrittsgeld werden 10%<br />

des Eintrittsgeldes, mindestens<br />

jedoch die Entgelte zu a)<br />

erhoben.<br />

1.5 Küchen- und Geschirrbenutzung<br />

je Veranstaltung<br />

1.6 Für auswärtige Benutzer werden<br />

die Benutzungsentgelte gem.<br />

Ziffer 1.1. bis 1.5. jeweils um<br />

50 % erhöht.<br />

20,00 € 20,00 €<br />

Dem Veranstalter stehen die überlassenen Räumlichkeiten zur einmaligen Benutzung ab 10.00 Uhr zur Verfügung<br />

und müssen am darauffolgenden Tag bis spätestens 10.00 Uhr wieder geräumt sein. Verzögert sich die Übergabe<br />

durch Verschulden des Veranstalters, so werden die zusätzlichen Arbeitsstunden des Hauswarts in Rechnung gestellt.<br />

Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist der Veranstalter für die Zwischenreinigung der Räume einschließlich der<br />

Toilettenanlagen selbst verantwortlich. Die Räumlichkeiten sind dem Hauswart besenrein zu übergeben. Die Tische<br />

sind ggf. abzuwischen und mit den Stühlen in dem hierfür vorgesehenen Raum abzustellen. Sofern Gläser und Geschirr<br />

benutzt wurden, sind diese mit der vorhandenen Geschirrspülmaschine zu reinigen und wieder in die vorgesehenen<br />

Schränke bzw. Behältnisse zu räumen. Bei übermäßigen Verschmutzungen wird ein Reinigungsentgelt<br />

nach dem tatsächlichen und personellen Aufwand erhoben. In den Gemeinschaftsräumen der Kasseler Straße 34<br />

und Schulplatz 1 ist besondere Rücksicht auf die Mieter zu nehmen. Es dürfen daher hier keine Veranstaltungen<br />

durchgeführt werden, die den Anschein übermäßiger Lärmentwicklung erwarten lassen. Der Magistrat behält sich<br />

daher die Erlaubnis einer Überlassung der Gemeinschaftsräume im Einzelfall vor.<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!