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Liste der National Prioritären Arten - BAFU - CH

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3 > Standardverfahren zur Bestimmung <strong>der</strong> Priorität 17<br />

3.2 Gefährdung<br />

Der Faktor «Gefährdung» beruht auf <strong>der</strong> Einteilung gemäss aktueller schweizerischer<br />

Roter <strong>Liste</strong> o<strong>der</strong> in Ausnahmefällen auf Einschätzungen von Expertinnen o<strong>der</strong> Experten.<br />

Der den <strong>Arten</strong> für die Prioritätsbestimmung zugeteilte Faktorwert "Gefährdung" resultiert<br />

aus <strong>der</strong> Konvertierung <strong>der</strong> jeweiligen Gefährdungsstufen gemäss <strong>National</strong>er Roter<br />

<strong>Liste</strong> bzw. gemäss Experteneinschätzung unter Anwendung einer vordefinierten<br />

fünsfstufigen Skala (nach Gerlach et al. 2002 unpubl.) .<br />

Tab. 2<br />

> Fünfstufige Punkteskala für die Gefährdungskategorien<br />

Punktezahl<br />

«Gefährdung»<br />

Rote <strong>Liste</strong> <strong>CH</strong><br />

Kategorien vor 2001<br />

Rote <strong>Liste</strong> <strong>CH</strong><br />

Kategorien IUCN ab 2001<br />

4 0, 1 CR, RE sehr hoch<br />

3 2 EN hoch<br />

2 3 VU mittel<br />

1 4 NT gering<br />

0 n DD, LC keine<br />

nach Gerlach et al.2002 unpubl.<br />

Einschätzung durch<br />

Experten/Expertinnen<br />

3.2.1 Gefährdungseinstufung nach den nationalen Roten <strong>Liste</strong>n<br />

Für die Erstellung von Roten <strong>Liste</strong>n zu bestimmten Organismengruppen ist ein gruppenspezifischer<br />

Kenntnisstand, <strong>der</strong> eine Expertenmeinung über die aktuelle Gefährdungssituation<br />

erlaubt, eine wichtige Voraussetzung. Da <strong>der</strong> Kenntnisstand (z. B. Verbreitungsangaben,<br />

ökologische Anfor<strong>der</strong>ungen, vorhandene Spezialisten/-innen, Gefährdungsursachen<br />

etc.) auch für die Prioritätsbeurteilung eine wichtige Rolle spielt,<br />

eignen sich dazu vorwiegend Organismengruppen, für welche eine Rote <strong>Liste</strong> vorliegt<br />

( vgl. Tab. 1)<br />

.<br />

Als Grundlage für die Prioritätsbestimmung wurde die jeweils aktuellste Rote <strong>Liste</strong> <strong>der</strong><br />

Schweiz herangezogen. Für einige Tiergruppen kamen mangels neuerer Bearbeitungen<br />

noch die Roten <strong>Liste</strong>n 1994 zum Einsatz.<br />

Seit 2000 werden die Roten <strong>Liste</strong>n <strong>der</strong> Schweiz nach den IUCN-Richtlinien erstellt<br />

(IUCN 2001). Das zuständige Bundesamt für Umwelt <strong>BAFU</strong> hat sich zum Ziel gesetzt,<br />

die Roten <strong>Liste</strong>n nach den IUCN Kriterien ungefähr alle zehn Jahre zu revidieren. Die<br />

IUCN-Gefährdungskategorien und -kriterien für globale und regionale bzw. nationale<br />

Bewertungen wurden von <strong>der</strong> englischen Originalfassung übersetzt (IUCN 2001) und<br />

können im Original auf <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> IUCN nachgelesen werden 2 .<br />

Die ersten vom <strong>BAFU</strong> erstellten Roten <strong>Liste</strong>n (Pflanzen 1991, Tiere 1994) wurden<br />

nach einem an<strong>der</strong>en Kategorien- und Kriterien-System erarbeitet, eine direkte Konvertierung<br />

<strong>der</strong> alten Kategorien in die neuen Kategorien nach IUCN 2001 ist nicht überall<br />

möglich. Tabelle 3 zeigt eine Übersicht zu den Gefährdungskategorien gemäss IUCN<br />

2001 sowie den vor 2001 verwendeten Rote <strong>Liste</strong>n Kategorien.<br />

Aktuellste Rote <strong>Liste</strong><br />

als Grundlage<br />

Rote <strong>Liste</strong>n nach<br />

IUCN-Richtlinien<br />

2<br />

www.iucnredlist.org/technical-documents/categories-and-criteria/2001-categories-criteria (Stand 21.7.2010)

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