Liste der National Prioritären Arten - BAFU - CH
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<strong>Liste</strong> <strong>der</strong> <strong>National</strong> Prioritären <strong>Arten</strong> <strong>BAFU</strong> 2011 30<br />
4.1.5 Amphibien<br />
Aufgrund des ausreichenden Kenntnisstandes konnten alle Amphibien-<strong>Arten</strong> für die<br />
Prioritätsbestimmung berücksichtigt werden.<br />
Die Einschätzung des Gefährdungsgrades basiert auf <strong>der</strong> «Roten <strong>Liste</strong> <strong>der</strong> gefährdeten<br />
Amphibien <strong>der</strong> Schweiz» (2005).<br />
Das Vorgehen für die Bestimmung <strong>der</strong> Verantwortung stützt sich auf die vorausgehend<br />
beschriebenen allgemeinen Kriterien (Tab. 5) .<br />
Die Einschätzung des Verantwortungsgrads erfolgte im Bezug zur weltweiten Gesamtverbreitung<br />
<strong>der</strong> <strong>Arten</strong>, welche sich grösstenteils auf den europäischen Raum beschränkt.<br />
Für die Bestimmung <strong>der</strong> Priorität wurde das Standardverfahren angewendet (Tab. 6).<br />
Die für Priorität 1 notwendige Punktezahl (6 Punkte) erreichte keine Schweizer Art.<br />
Kenntnisstand<br />
Gefährdung<br />
Verantwortung<br />
Bestimmung <strong>der</strong> Priorität<br />
Anpassung <strong>der</strong> Priorität aufgrund von Expertenwissen:<br />
Die Wechselkröte (Bufo viridis, in <strong>der</strong> Roten <strong>Liste</strong> als «RE» eingestuft) wurde in <strong>der</strong><br />
<strong>Liste</strong> <strong>der</strong> <strong>National</strong> Prioritären <strong>Arten</strong> nicht berücksichtigt, da für diese Amphibienart in<br />
<strong>der</strong> Schweiz seit mehr als 100 Jahren kein Nachweis zu einem natürlichen Vorkommen<br />
vorliegt. Im Falle einer natürlichen Einwan<strong>der</strong>ung würde diese Art «Priorität 1» erhalten.<br />
4.1.6 Fische und Rundmäuler<br />
Aufgrund des ausreichenden Kenntnisstandes konnten alle <strong>Arten</strong> für die Prioritätsbestimmung<br />
berücksichtigt werden.<br />
Die Einschätzung des Gefährdungsgrades basiert auf <strong>der</strong> «Roten <strong>Liste</strong> <strong>der</strong> gefährdeten<br />
Fische und Rundmäuler Schweiz» (2007) und <strong>der</strong> <strong>Liste</strong> in <strong>der</strong> Verordnung zum Fischereigesetz<br />
( Anhang A1), welche die Rote <strong>Liste</strong> aufnimmt und daran bestimmte Auflagen<br />
und Bedingungen im Umgang mit bedrohten Fischarten knüpft. Für den Schutzstatus<br />
<strong>der</strong> Fische ist die Einstufung in <strong>der</strong> Verordnung zum Fischereigesetz massgebend.<br />
Die Moorgrundel (Misgurnus fossilis) ist in beiden <strong>Liste</strong>n zwar als «vom Aussterben<br />
bedroht» (1 bzw. RE) angegeben, muss nach neusten Erkenntnissen jedoch als ausgestorben<br />
(0/RE) betrachtet werden.<br />
Das Vorgehen für die Bestimmung <strong>der</strong> Verantwortung stützt sich auf die vorausgehend<br />
beschriebenen allgemeinen Kriterien (Tab. 5) . Die Einschätzung des Verantwortungsgrads<br />
erfolgte im Bezug zur weltweiten Gesamtverbreitung <strong>der</strong> <strong>Arten</strong>.<br />
Für die Bestimmung <strong>der</strong> Priorität wurde das Standardverfahren angewendet (Tab. 6)<br />
und um einen Interpretationsschritt ergänzt, bei welchem die Prioritätskategorie aufgrund<br />
einer Experteneinschätzung teilweise angepasst wurde.<br />
Kenntnisstand<br />
Gefährdung<br />
Verantwortung<br />
Bestimmung <strong>der</strong> Priorität