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Liste der National Prioritären Arten - BAFU - CH

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<strong>Liste</strong> <strong>der</strong> <strong>National</strong> Prioritären <strong>Arten</strong> <strong>BAFU</strong> 2011 22<br />

In <strong>der</strong> Verantwortungskategorie 2 sind deshalb neben <strong>Arten</strong>, von denen die Schweiz<br />

mehr als 20 % des Gesamtareals beherbergt, auch <strong>Arten</strong> eingestuft, welche auf die Alpen<br />

beschränkt sind (Alpen-Endemiten) und dort ein relativ breites Verbreitungsareal<br />

aufweisen (z. B. Erebia pharte, Oeneis glacialis). Die Kategorie 2 beinhaltet zudem<br />

<strong>Arten</strong> mit teilweise isolierten Populationen in <strong>der</strong> Schweiz (z. B. Maculinea nausithous)<br />

.<br />

Deckt die Schweiz weniger als 20 % des Gesamtareals einer Art ab o<strong>der</strong> handelt es sich<br />

um eine Randpopulation einer Art, wird <strong>der</strong> Bewertungsfaktor 1 vergeben. Unter Randpopulationen<br />

sind dabei <strong>Arten</strong> zu verstehen, <strong>der</strong>en Hauptverbreitungsgebiet ausserhalb<br />

<strong>der</strong> Schweiz liegt, die aber beispielsweise in Grenzbereichen <strong>der</strong> Schweiz einen Bestand<br />

haben (z. B. die im Südtessin vorkommende Fatio-Kleinwühlmaus – Pitymys<br />

multiplex) . Diese Randpopulation könnte sich genetisch von den Hauptvorkommen<br />

unterscheiden, also so auch zur Biodiversität beitragen.<br />

Randpopulationen, die eine bekannte genetische Beson<strong>der</strong>heit darstellen, werden<br />

dagegen höher eingestuft (vgl. Verantwortungs-Faktor 3) .<br />

Für die Erhaltung <strong>der</strong> nicht einheimischen <strong>Arten</strong> (die im Heimatgebiet nicht gefährdet<br />

sind) und gelegentlicher Gäste trägt die Schweiz keine beson<strong>der</strong>e Verantwortung.<br />

Verantwortung 1<br />

Verantwortung 0<br />

3.4 Herleitung <strong>der</strong> Priorität<br />

Die artspezifische Prioritätseinstufung gibt darüber Auskunft, wie vordringlich die<br />

nationale Erhaltung bzw. För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> jeweiligen Art im globalen bzw. europäischen<br />

Kontext ist.<br />

Die Priorität einer Art wurde nach einem standardisierten Verfahren aus den beiden<br />

Faktoren «Gefährdung» und «Verantwortung» berechnet. Dabei wurden die für die<br />

beiden Faktoren «Gefährdung» und «Verantwortung» erzielten Punktezahlen addiert<br />

und aus <strong>der</strong> resultierenden Summe die zutreffende Prioritätskategorie gemäss Tabelle 6<br />

hergeleitet (nach Gerlach et al. 2002 unpubl.) .<br />

<strong>Arten</strong>, welche eine Summe von 6 Punkten bzw. mehr als 6 Punkten erreichten, gelangten<br />

in die höchste Prioritätskategorie 1 und haben demnach eine sehr hohe nationale<br />

Priorität bezüglich Arterhaltung bzw. -för<strong>der</strong>ung.<br />

<strong>Arten</strong> mit weniger als 3 Summenpunkten fielen in die Prioritätskategorie 0, d. h. die<br />

betreffenden <strong>Arten</strong> haben keine Priorität bezüglich Arterhaltung bzw. -för<strong>der</strong>ung auf<br />

nationaler Ebene.

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