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hier - der Stadt Ahlen

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Die vorherrschende Nutzung östlich und westlich des Grundstücks entlang <strong>der</strong> Straße Südenmauer ist<br />

das Wohnen, zumeist in Kombination mit gewerblichen Nutzungen im Erdgeschoss (wie Ladengeschäft,<br />

Dienstleistungen wie Altenpflegedienst, Handwerksbetrieb für Heizung und Sanitär sowie Friseur).<br />

Charakteristisch für diese Grundstücke ist eine relativ tiefe Bebauung, die insbeson<strong>der</strong>e von<br />

<strong>der</strong> gewerblichen Nutzung geprägt wird.<br />

Abb. 3: Luftbild <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Ahlen</strong>, Grundstück Südenmauer 7<br />

2.4 Beschreibung des Grundstücks<br />

Das <strong>der</strong>zeit fast komplett unbebaute Grundstück Südenmauer 7 mit einer Größe von rd. 1.385 qm<br />

wird temporär als öffentliche Stellplatzanlage genutzt. Lediglich entlang <strong>der</strong> Straße befindet sich ein<br />

zweigeschossiges leerstehendes baufälliges und damit abbruchreifes Gebäude auf einer Grundfläche<br />

von rd. 87 qm. Die Stellplatzanlage ist teilversiegelt und geschottert. Vegetation in Form von mehreren<br />

Gebüschen befindet sich an <strong>der</strong> östlichen Grundstücksgrenze auf einer schmalen Rasenfläche.<br />

Vor dem Grundstück an <strong>der</strong> Südenmauer und darüber hinaus befinden sich Straßen begleitend einige<br />

Bäume. (Fotos zum Grundstück s. Anhang)<br />

2.5 Verkehrliche Anbindung<br />

Das Grundstück befindet sich an einer Hauptverkehrsstraße, an <strong>der</strong> sowohl Richtung Norden als auch<br />

Richtung Osten wichtige Infrastruktureinrichtungen wie Rathaus mit <strong>Stadt</strong>halle, <strong>Stadt</strong>bücherei, Kino,<br />

Post und Bahnhof mit Busbahnhof liegen. Diese sowie <strong>der</strong> nördlich gelegene Marktplatz und die Fußgängerzone<br />

sind fußläufig erreichbar. Auch Schulen und Kin<strong>der</strong>gärten liegen in fußläufiger Entfernung.<br />

2.6 Planungsrechtliche und an<strong>der</strong>e Vorgaben<br />

Das min<strong>der</strong> genutzte Grundstück ist Gegenstand des seit dem 21.07.2012 in Kraft getretenen Bebauungsplanes<br />

Nr. 52.1 “Südenmauer“ und wird <strong>der</strong> Baunutzungskategorie Mischgebiet mit entsprechenden<br />

Nutzugsarten zugeordnet. Der Bebauungsplan mit Aussagen zu Art und Maß <strong>der</strong> Nutzung<br />

steht zum Download unter folgendem Link bereit:<br />

http://www.o-sp.de/ahlen/plan/plan_details.php?pid=18794&S=9&L1=8&art=77934<br />

Darüber hinaus ist das Grundstück Gegenstand des Handbuches mit Gestaltungssatzung für die <strong>Ahlen</strong>er<br />

Innenstadt. Auf die <strong>hier</strong>in enthaltenen beson<strong>der</strong>en Auflagen hinsichtlich <strong>der</strong> Baukörpergestaltung<br />

- vorwiegend im Zusammenhang mit gewerblich genutzten Gebäuden und Werbeanlagen - wird hingewiesen.<br />

Das Handbuch mit Gestaltungssatzung steht zum Download zur Verfügung:<br />

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