Die Köhlerei
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lengeneratoren auftauchten, die für Personen- und Nutzfahrzeuge Verwendung<br />
fanden. Da der Bund auf eine Rationierung oder Zuteilung der Holzkohle<br />
verzichtete, legten sich viele Verbraucher einen möglichst grossen<br />
Vorrat an Holzkohle an, was Importe und Preise in die Höhe schnellen liess.<br />
<strong>Die</strong> Schweiz führte von Januar bis August 1940 monatlich im Durchschnitt<br />
385 Tonnen Holzkohle ein, im September 1940 schon 1462 Tonnen und im<br />
März 1941 als Höhepunkt 6400 Tonnen. Dennoch hatte auch dies keine nennenswerten<br />
Konsequenzen für die schweizerische Inlandproduktion,<br />
obwohl ein deutlich gestiegenes Interesse von seiten der Autoindustrie vorhanden<br />
war. <strong>Die</strong> Produktion blieb punktuell und meist von privater Initiative<br />
abhängig (WIEDEREINFÜHRUNG). SO produzierte der thurgauische<br />
Traktorenverband 1942 die Holzkohle für seine Mitglieder in eigener Regie<br />
aus Reiswellenmaterial von Auwald- und Uferholzrodungen, aus Material<br />
also, das hochwertige Produkte für die Holzkohlengeneratoren lieferte<br />
(HITZ).<br />
Auch der Umstand, dass das Militär die Holzkohle propagierte und ein Offizier<br />
die Losung «kein Gebirgstal ohne Meiler» und «keine Gebirgstruppe<br />
ohne Holzkohle» (STREIFF) prägte, hatte keinen weiterreichenden Einfluss<br />
auf die Erhöhung der schweizerischen Holzkohleproduktion.<br />
<strong>Die</strong> Eidgenossenschaft ergriff also Massnahmen, um den Schweizer Wald<br />
als Rohstoffquelle besser auszunutzen, eine profitable Holzkohlenproduktion<br />
aufzubauen und die einheimische Holzkohle gegen ausländische Konkurrenz<br />
zu schützen bzw. deren Absatz zu sichern.<br />
Das Schweizer Kriegs-, Industrie- und Arbeitsamt erliess, gestützt auf eine<br />
Verfügung des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements, am 16. April 1941 Vorschriften<br />
über die Produktion von Holzkohle.<br />
<strong>Die</strong> Erzeugung von Holzkohlen wurde bewilligungspflichtig, ausser für den<br />
Eigenbedarf, sofern das Holz aus eigenen Wäldern oder aus dem eigenen<br />
Betrieb stammte. Für die Waldverkohlung, d. h. die Produktion von Holzkohlen<br />
aus Holzabfällen bei Waldarbeiten, wurden die Konzessionen geeigneten<br />
Firmen erteilt, die für bestimmte Gebiete das Alleinrecht der Holzverkohlung<br />
hatten.<br />
<strong>Die</strong> Produktion erfolgte in Meilern oder Meileröfen direkt auf der Schlagfläche<br />
oder in unmittelbarer Nähe davon. Weil damals eine überaus grosse<br />
Nachfrage nach Brennholz herrschte und früher unverwertet gebliebene<br />
Holzabfälle nun für Koch- und Heizzwecke in den Ballungszentren verwendet<br />
wurden, kamen für die Verkohlung nur die Hölzer des Jura und der<br />
Alpengebiete in Frage. Zur Ausbildung der notwendigen Anzahl von Köhlern<br />
wurden Köhlerkurse durchgeführt.<br />
<strong>Die</strong> industrielle Holzverkohlung betraf die Produktion von Holzkohle ausserhalb<br />
des Waldes in ortsfesten oder mobilen Anlagen, wobei anfallende<br />
Nebenprodukte gezielt gewonnen und verwertet wurden. Bis 1942 erteilten<br />
die Schweizer Behörden drei Bewilligungen. Jedes Werk vermochte bis zu<br />
2000 Tonnen Holzkohlen jährlich zu erzeugen.<br />
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