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Jahresbericht 2011 - VISION eV

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8. Ambulant betreutes Wohnen<br />

Das Ambulant Betreute Wohnen nach §53,54<br />

SGB XII ist seit 2007 fester Bestandteil der Angebote<br />

von <strong>VISION</strong> e.V.<br />

Zahlen und Daten<br />

Im Jahr <strong>2011</strong> waren drei Mitarbeiter im Ambulant<br />

Betreuten Wohnen tätig. Im April hat es<br />

einen Mitarbeiterwechsel gegeben. Die drei<br />

Mitarbeiter sind mit insgesamt 2,5 Stellen tätig.<br />

Eine Mitarbeiterin ist zu großen Teilen für die<br />

Betreuung der Personen in Meschenich zuständig<br />

(siehe auch Kontakt und Anlaufstelle Meschenich).<br />

Im Jahr <strong>2011</strong> wurden insgesamt 30 Personen<br />

von uns betreut und begleitet. Es waren 18<br />

Männer und 12 Frauen. Im Laufe des Jahres<br />

wurde bei 9 das Betreuungsverhältnis beendet.<br />

Bei zwei Personen hat sich die Lebenssituation<br />

so stabilisiert, dass sie in das PSB Angebot von<br />

<strong>VISION</strong> e.V. wechseln konnten. Außerdem sind<br />

zwei Menschen verstorben. Demgegenüber<br />

stehen 7 Neuaufnahmen in das Ambulant Betreute<br />

Wohnen.<br />

weiblich<br />

40%<br />

Abb. 33: Geschlechterverteilung<br />

männlich<br />

60%<br />

Die Männer waren im Durchschnitt 41,5 Jahre<br />

alt mit einer Altersspanne von 29 bis 57 Jahren.<br />

Die Frauen waren im Durchschnitt 41,6 Jahre alt,<br />

zwischen 29 und 51 Jahren.<br />

<strong>VISION</strong> e.V. hat im Jahr <strong>2011</strong> im Durchschnitt für<br />

jeden Begleiteten 120 Minuten pro Woche vom<br />

Landschaftsverband bewilligt bekommen, die<br />

Spanne liegt zwischen 80 und 240 Minuten.<br />

Das Angebot<br />

Das Ambulant Betreute Wohnen ist ein Angebot<br />

der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung<br />

und wird vom überörtlichen Sozialhilfeträger<br />

– dem Landschaftsverband Rheinland<br />

– finanziert. Das Angebot richtet sich an Menschen,<br />

die aufgrund einer Behinderung an der<br />

Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen und<br />

beruflichen Leben behindert werden. Festgestellt<br />

wird diese Behinderung durch einen Facharzt.<br />

Im Jahr <strong>2011</strong> hat der LVR bei bestehendem<br />

Zweifel am Vorliegen einer Behinderung ein<br />

eigenes Gutachten erstellen lassen. Dies hatte<br />

zur Folge, dass sich bei diesen Personen der<br />

Zeitpunkt von der Beantragung der Hilfe bis zur<br />

Bewilligung erheblich verzögert hat.<br />

<strong>VISION</strong> e.V. bietet das Ambulant Betreute Wohnen<br />

für Menschen an, die eine Suchterkrankung<br />

im Bereich illegaler Drogen diagnostiziert haben.<br />

Darüber hinaus hatten im Jahr <strong>2011</strong> elf<br />

Personen, die durch uns betreut werden, eine<br />

sogenannte Doppeldiagnose, d.h. dass zusätzlich<br />

eine psychiatrische Diagnose vorliegt.<br />

Das Ziel des Ambulant Betreuten Wohnen ist es,<br />

das selbständige Wohnen im eigenen Wohnraum<br />

zu ermöglichen und zu erhalten, sowie die<br />

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben insbesondere<br />

in beruflicher und sozialer Hinsicht.<br />

Ausgangspunkt ist die aktuelle Lebenslage, in<br />

der sich ein Hilfesuchender befindet. In einem<br />

Erstgespräch kommen viele meist mit ganz<br />

akuten Anliegen und Nöten wie z.B. drohender<br />

Verlust der Wohnung, Wunsch nach einem Substitutionsplatz,<br />

gesundheitliche Probleme, hohe<br />

Verschuldung oder der Suche nach einer Psychosozialen<br />

Begleitung für die Substitutionsbehandlung.<br />

Die sogenannte PSB wird durch das<br />

Ambulant Betreute Wohnen mit abgedeckt.<br />

Neben der Evaluation der persönlichen Situation<br />

wird in diesem Gespräch geklärt, ob die Voraussetzungen<br />

für eine Aufnahme in das Ambulant<br />

Betreute Wohnen gegeben sind. Sollte sich nach<br />

dem Erstgespräch herausstellen dass dieses<br />

Angebot zu diesem Zeitpunkt nicht das richtige<br />

ist, vermitteln wir an andere Stellen weiter.<br />

Hilfeplanung<br />

Ein wichtiger Baustein der Antragstellung beim<br />

LVR ist die Erstellung eines individuellen Hilfeplans<br />

mit jedem Einzelnen. Ausgehend von der<br />

aktuellen Lebenslage, die genau beschrieben<br />

wird, wird ermittelt, welche Ziele die Person<br />

durch das Ambulant Betreute Wohnen erreichen<br />

möchte, welche persönlichen Ressourcen die<br />

Person mitbringt, welche Hilfen schon gegeben<br />

sind und an welchen Stellen genau Hilfe und<br />

Unterstützung notwendig ist. Mit dem Hilfeplan<br />

wird ein bestimmtes Kontingent an wöchentlichen<br />

Fachleistungsstunden beim LVR beantragt.<br />

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