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Internetkauf: Darauf sollten Sie achten

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test.de - Umtausch und Rückgabe - Steuern + Recht -<br />

Der Händler muss den Mangel beseitigen. Er hat zwei Versuche. Klappt die Reparatur<br />

nicht, oder macht eine Nachbesserung keinen Sinn, können <strong>Sie</strong> den Preis mindern<br />

oder vom Kauf zurücktreten.<br />

Unter Umständen ist sogar Schadenersatz möglich.<br />

Ein Mangel liegt übrigens auch vor, wenn die Ware nicht hält, was der Händler<br />

versprochen hat. Beispiel: Ein Navigationsgerät, dass für ganz Europa taugen<br />

soll, aber kein Kartenmaterial für Spanien und Portugal enthält.<br />

Frist bei Neuwaren: 24 Monate.<br />

Frist bei Gebrauchtwaren: 12 Monate.<br />

Garantie<br />

Garantien sind freiwillige Zusatzleistungen, meist vom Hersteller, nicht vom Händler.<br />

<strong>Sie</strong> versprechen, dass die Ware eine Zeit lang funktioniert oder Teile der Ware eine<br />

Zeit lang halten. Wer die Garantie in Ansprucht nimmt, kann üblicherweise<br />

Reparatur oder Umtausch fordern.<br />

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14 Tage Rückgaberecht bei Onlineshops und Versandhändlern, 30<br />

Tage bei<br />

gewerblichen Ebay-Geschäften. Bei privaten Verkäufen gibt es kein<br />

Rückgaberecht.<br />

Umtausch im Laden ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es<br />

gelten die<br />

freiwilligen Vereinbarungen. <strong>Sie</strong>he Umtausch und Kulanz.<br />

Originalverpackung. Die Rücksendung in der Originalverpackung ist<br />

sinvoll:<br />

Die Ware ist darin am besten geschützt. Laut Gesetz ist die<br />

Originalverpackung aber<br />

nicht zwingend erforderlich.<br />

Individuell angefertigte Produkte. Maßanfertigungen und<br />

individuell angefertigte Produkte<br />

wie etwa T-Shirts mit dem Aufdruck des eigenen Fotos müssen die<br />

Händler nicht zurücknehmen.<br />

Versandkosten. Ist die bestellte Ware mehr als 40 Euro wert, muss<br />

der Verkäufer die Kosten<br />

für die Rücksendung übernehmen.<br />

Gewährleistung. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf gilt:<br />

Der Händler muss beweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht<br />

vorhanden war,<br />

wenn er die Reklamation ablehnen will. Nach sechs Monaten kehrt sich die<br />

Beweislast um.<br />

Nun muss der Kunde den Nachweis führen, dass die Ware schon zum<br />

Zeitpunkt des Kaufs<br />

mit dem Mangel behaftet war.<br />

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