Internetkauf: Darauf sollten Sie achten
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test.de - Umtausch und Rückgabe - Steuern + Recht -<br />
Der Händler muss den Mangel beseitigen. Er hat zwei Versuche. Klappt die Reparatur<br />
nicht, oder macht eine Nachbesserung keinen Sinn, können <strong>Sie</strong> den Preis mindern<br />
oder vom Kauf zurücktreten.<br />
Unter Umständen ist sogar Schadenersatz möglich.<br />
Ein Mangel liegt übrigens auch vor, wenn die Ware nicht hält, was der Händler<br />
versprochen hat. Beispiel: Ein Navigationsgerät, dass für ganz Europa taugen<br />
soll, aber kein Kartenmaterial für Spanien und Portugal enthält.<br />
Frist bei Neuwaren: 24 Monate.<br />
Frist bei Gebrauchtwaren: 12 Monate.<br />
Garantie<br />
Garantien sind freiwillige Zusatzleistungen, meist vom Hersteller, nicht vom Händler.<br />
<strong>Sie</strong> versprechen, dass die Ware eine Zeit lang funktioniert oder Teile der Ware eine<br />
Zeit lang halten. Wer die Garantie in Ansprucht nimmt, kann üblicherweise<br />
Reparatur oder Umtausch fordern.<br />
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14 Tage Rückgaberecht bei Onlineshops und Versandhändlern, 30<br />
Tage bei<br />
gewerblichen Ebay-Geschäften. Bei privaten Verkäufen gibt es kein<br />
Rückgaberecht.<br />
Umtausch im Laden ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es<br />
gelten die<br />
freiwilligen Vereinbarungen. <strong>Sie</strong>he Umtausch und Kulanz.<br />
Originalverpackung. Die Rücksendung in der Originalverpackung ist<br />
sinvoll:<br />
Die Ware ist darin am besten geschützt. Laut Gesetz ist die<br />
Originalverpackung aber<br />
nicht zwingend erforderlich.<br />
Individuell angefertigte Produkte. Maßanfertigungen und<br />
individuell angefertigte Produkte<br />
wie etwa T-Shirts mit dem Aufdruck des eigenen Fotos müssen die<br />
Händler nicht zurücknehmen.<br />
Versandkosten. Ist die bestellte Ware mehr als 40 Euro wert, muss<br />
der Verkäufer die Kosten<br />
für die Rücksendung übernehmen.<br />
Gewährleistung. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf gilt:<br />
Der Händler muss beweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht<br />
vorhanden war,<br />
wenn er die Reklamation ablehnen will. Nach sechs Monaten kehrt sich die<br />
Beweislast um.<br />
Nun muss der Kunde den Nachweis führen, dass die Ware schon zum<br />
Zeitpunkt des Kaufs<br />
mit dem Mangel behaftet war.<br />
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