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merkblatt_kmu_fonds 01.05.13 - Investitionsbank Berlin

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4. Darlehensvoraussetzungen<br />

Voraussetzungen für die Gewährung von Darlehen sind ein tragfähiges Unternehmenskonzept,<br />

dessen Durchführung eine nachhaltige Festigung oder Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

des Unternehmens sowie die planmäßige Verzinsung und Tilgung der<br />

gewährten Mittel erwarten lässt. Wesentliches Kriterium für die Darlehensvergabe ist<br />

weiterhin die Gewährleistung von ausreichendem betriebswirtschaftlichem Know-how.<br />

Dieses kann auch durch externes Coaching sichergestellt werden.<br />

Für Darlehen ab 25 TEUR ist zusätzlich ein Besicherungsvorschlag erforderlich.<br />

Die Kombination eines Kredites aus dem KMU-Fonds mit Fördermaßnahmen des Bundes,<br />

des Landes und der Europäischen Union ist möglich.<br />

5. Darlehensvergabe<br />

Bei Finanzierung ohne Hausbankenbeteiligung erfolgt die Antragstellung und<br />

Darlehensvergabe direkt durch den KMU-Fonds über die <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Berlin</strong>. Bei<br />

Finanzierung mit Hausbankenbeteiligung erfolgt die Antragstellung und Darlehensvergabe i.<br />

d. R. über die Hausbank.<br />

Die Darlehen werden auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrags unter folgenden<br />

Konditionen vergeben:<br />

Finanzierungsart:<br />

Höhe (KMU-Fonds-Anteil):<br />

Darlehen<br />

Auszahlung: 100 %<br />

Laufzeit:<br />

Verzinsung:<br />

Tilgung:<br />

Höchstbetrag 10 Mio. EUR, zzgl. Finanzierung durch die<br />

Hausbank oder einen sonstigen privaten Kofinanzierer,<br />

Direktdarlehen bis 250 TEUR,<br />

Mikrokredite bis 25 TEUR<br />

Grundsätzlich bis zu 20 Jahre,<br />

tilgungsfreie Zeiträume sind vereinbar.<br />

Die Festlegung erfolgt marktüblich durch den Fonds, bei<br />

Konsortialfinanzierungen marktüblich in Abstimmung mit der<br />

Hausbank / dem privaten Kofinanzierer.<br />

Die Tilgung erfolgt in Raten. Eine vorzeitige vollständige oder<br />

teilweise Tilgung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Für die<br />

vorzeitige Rückführung der Darlehen wird dem<br />

Endkreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet<br />

(bei Mikrokrediten bis zu 25 TEUR kann auf eine<br />

Vorfälligkeitsentschädigung verzichtet werden).<br />

Bei Konsortialfinanzierungen erfolgt die endgültige Vereinbarung<br />

zu den Tilgungen über die Hausbank.<br />

Dieses Programm wird von der EU kofinanziert.<br />

Die Mittel stammen aus dem Europäischen<br />

Fonds für Regionale Entwicklung/EFRE.<br />

01.05.2013<br />

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