merkblatt_kmu_fonds 01.05.13 - Investitionsbank Berlin
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4. Darlehensvoraussetzungen<br />
Voraussetzungen für die Gewährung von Darlehen sind ein tragfähiges Unternehmenskonzept,<br />
dessen Durchführung eine nachhaltige Festigung oder Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
des Unternehmens sowie die planmäßige Verzinsung und Tilgung der<br />
gewährten Mittel erwarten lässt. Wesentliches Kriterium für die Darlehensvergabe ist<br />
weiterhin die Gewährleistung von ausreichendem betriebswirtschaftlichem Know-how.<br />
Dieses kann auch durch externes Coaching sichergestellt werden.<br />
Für Darlehen ab 25 TEUR ist zusätzlich ein Besicherungsvorschlag erforderlich.<br />
Die Kombination eines Kredites aus dem KMU-Fonds mit Fördermaßnahmen des Bundes,<br />
des Landes und der Europäischen Union ist möglich.<br />
5. Darlehensvergabe<br />
Bei Finanzierung ohne Hausbankenbeteiligung erfolgt die Antragstellung und<br />
Darlehensvergabe direkt durch den KMU-Fonds über die <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Berlin</strong>. Bei<br />
Finanzierung mit Hausbankenbeteiligung erfolgt die Antragstellung und Darlehensvergabe i.<br />
d. R. über die Hausbank.<br />
Die Darlehen werden auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrags unter folgenden<br />
Konditionen vergeben:<br />
Finanzierungsart:<br />
Höhe (KMU-Fonds-Anteil):<br />
Darlehen<br />
Auszahlung: 100 %<br />
Laufzeit:<br />
Verzinsung:<br />
Tilgung:<br />
Höchstbetrag 10 Mio. EUR, zzgl. Finanzierung durch die<br />
Hausbank oder einen sonstigen privaten Kofinanzierer,<br />
Direktdarlehen bis 250 TEUR,<br />
Mikrokredite bis 25 TEUR<br />
Grundsätzlich bis zu 20 Jahre,<br />
tilgungsfreie Zeiträume sind vereinbar.<br />
Die Festlegung erfolgt marktüblich durch den Fonds, bei<br />
Konsortialfinanzierungen marktüblich in Abstimmung mit der<br />
Hausbank / dem privaten Kofinanzierer.<br />
Die Tilgung erfolgt in Raten. Eine vorzeitige vollständige oder<br />
teilweise Tilgung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Für die<br />
vorzeitige Rückführung der Darlehen wird dem<br />
Endkreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet<br />
(bei Mikrokrediten bis zu 25 TEUR kann auf eine<br />
Vorfälligkeitsentschädigung verzichtet werden).<br />
Bei Konsortialfinanzierungen erfolgt die endgültige Vereinbarung<br />
zu den Tilgungen über die Hausbank.<br />
Dieses Programm wird von der EU kofinanziert.<br />
Die Mittel stammen aus dem Europäischen<br />
Fonds für Regionale Entwicklung/EFRE.<br />
01.05.2013<br />
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