Kahlaer Nachrichten - Ausgabe Nr. 14 - 4. Juli 2013
Kahlaer Nachrichten - Ausgabe Nr. 14 - 4. Juli 2013
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Kahla - 2- <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />
<strong>Nachrichten</strong> aus dem Rathaus<br />
Interessengemeinschaft Lachebrücke<br />
An dieser Stelle möchten wir uns zunächst bei allen Spendern<br />
für die bisher eingezahlten Beträge in Höhe von<strong>4.</strong>000 Euro recht<br />
herzlich bedanken. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sowie<br />
Firmen haben dazu beigetragen, dass mit der Erneuerung der<br />
baufälligen, gesperrten Lachebrücke bereits begonnen werden<br />
konnte.<br />
Im Laufe der Bauarbeiten hat sich herausgestellt, dass der neue<br />
Brückenbelag teurer wird als ursprünglich geplant war. Die zusätzlich<br />
benötigte Summe beläuft sich auf ca. 1.000,-€.<br />
Aus diesem Grund möchten wir nochmals alle Bürgerinnen und<br />
Bürger bitten, unser Vorhaben mit einem finanziellen Beitrag zu<br />
unterstützen, damit die Brücke fertiggestellt werden kann.<br />
Wir sind dankbar für jeden Betrag!<br />
Ihre Spende überweisen Sie bitte auf das Konto bei der Stadt<br />
Kahla:<br />
Konto-<strong>Nr</strong>.: <strong>14</strong>0<br />
BLZ: 830 530 30<br />
Institut:<br />
Sparkasse Jena-Saale-Holzland<br />
Kontoinhaber:<br />
Stadt Kahla<br />
Verwendungszweck: Spende Lachebrücke<br />
Spendenquittungen werden von der Stadt Kahla ausgestellt.<br />
Ansprechpartner:<br />
Stadt Kahla, Tel.: 036424 77100<br />
Oliver Noack, Tel.: 017634172239,<br />
mail: noack.oliver@t-online.de<br />
Hilfe für Hochwassergeschädigte<br />
Das Hochwasser Anfang Juni hat auch in Kahla und in den Orten<br />
der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ große Schäden<br />
angerichtet.<br />
Zur Unterstützung der Hochwassergeschädigten haben die Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Südliches Saaletal“ und die Stadt Kahla<br />
ein gemeinsames Spendenkonto bei der Volksbank Saaletal eG<br />
eingerichtet. Jeder die die Hochwassergeschädigten unterstützenmöchte,kann<br />
dies mit einer Spende auf folgendes Konto tun:<br />
Konto-<strong>Nr</strong>.: 345 594 000<br />
BLZ: 830 944 54<br />
Institut:<br />
Volksbank Saaletal eG<br />
Für den Fall, dass Sie Ihre Spende gezielt abgeben wollen bitte<br />
bei der Einzahlung angeben:<br />
(Privat +Gemeinde/Stadt oder Freiwillige Feuerwehr +Gemeinde/Stadt)<br />
Vielen Dank für Ihre Hilfe!<br />
Bankkonto auf Basis welcher Vereinbarung einen Geldbetrag<br />
abgebucht hat.<br />
Weiter Informationen und Hintergründe zu SEPAfinden Sie auch<br />
im Internet unter www.Sepadeutschland.de.Auch Ihre Hausbanken<br />
können bei Bedarf Auskunft geben.<br />
Korrektur Haushaltssatzung<br />
(veröffentlicht am 06.06.<strong>2013</strong>)<br />
Durch einen Schreibfehler im Hebesatz der Grundsteuer A<br />
musste die Haushaltssatzung in der Sitzung des Stadtrates<br />
am 27. Juni <strong>2013</strong> mit Beschluss <strong>Nr</strong>.29/<strong>2013</strong> noch einmal beschlossen<br />
werden.<br />
Haushaltssatzung der Stadt Kahla/Thüringen<br />
für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong><br />
Auf Grund des §57der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)<br />
in der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41),<br />
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23.12.2005 (GVBl. S.<br />
446) erlässt die Stadt Kahla folgende Haushaltssatzung:<br />
§1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />
<strong>2013</strong> wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n mit 9.363.000 €<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und den <strong>Ausgabe</strong>n mit <strong>4.</strong>010.500 €<br />
ab.<br />
§2<br />
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird auf 0€festgesetzt.<br />
§3<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />
auf 1<strong>14</strong>.200 €festgesetzt.<br />
§4<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />
werden für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> wie folgt festgesetzt:<br />
Grundsteuer<br />
a.) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe<br />
(Grundsteuer A)<br />
280 v.H.<br />
b.) für die Grundstücke (Grundsteuer B)<br />
390 v.H.<br />
Gewerbesteuer<br />
400 v.H.<br />
§5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Haushaltsjahr <strong>2013</strong> zur<br />
rechtzeitigen Leistung von <strong>Ausgabe</strong>n nach dem Haushaltsplan<br />
wird auf <strong>4.</strong>100.000 € festgesetzt.<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
SEPA- Vereinheitlichung des EURO<br />
Zahlungsverkehrs<br />
Bis zum 01. Februar 20<strong>14</strong> werden die Überweisungen und Lastschriften<br />
innerhalb der EURO-Zone vereinheitlicht, durch die<br />
neuen SEPA -Überweisungen und SEPA- Lastschriften.<br />
SEPA steht für „Single Euro Payments Area.<br />
Wir möchten sie frühzeitig über wichtige Punkte informieren.<br />
IBAN (= Internationale Bank Account Number) ersetzt die gewohnte<br />
Kontonummer und BIC (= Bank Identifier Code) die gewohnte<br />
Bankleitzahl. Ihre IBAN und BIC finden sie bereits auf<br />
Ihrem Bankkontoauszug.<br />
Die Stadt Kahla wird alle die mit Ihnen vereinbarten Einzugsermächtigungen<br />
automatisch bis Februar 20<strong>14</strong> auf SEPA- Lastschriftmandate<br />
umstellen. Sie als Bürger brauchen in den meisten<br />
Fällen nicht selbst aktiv werden. In den nächsten Monaten<br />
erhalten Sie von der Stadt Kahla ein Schreiben, in welchem wir<br />
Ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer der Stadt Kahla und<br />
Ihre Mandats- Referenznummer mitteilen werden. Mit diesen<br />
beiden Nummern ist jederzeit nachvollziehbar, wer von Ihrem<br />
§6<br />
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.<br />
§7<br />
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar <strong>2013</strong> in Kraft.<br />
Stadt Kahla, den 01.07.<strong>2013</strong><br />
Nissen/Bürgermeisterin<br />
Vermerk über die amtliche Bekanntmachung der<br />
Haushaltssatzung<br />
(Siegel)<br />
Der Stadtrat der Stadt Kahla hat in seiner Sitzung am 28.03.<strong>2013</strong><br />
mit Beschluss <strong>Nr</strong>.: 09/<strong>2013</strong> die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan<br />
der Stadt Kahla für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> sowie den<br />
Finanzplan 2012-2016 mit Beschluss <strong>Nr</strong>.: 10/<strong>2013</strong> beschlossen<br />
sowie in der Sitzung am 27.06.<strong>2013</strong> mit Beschluss-<strong>Nr</strong>. 29/<strong>2013</strong><br />
die Korrektur der Haushaltssatzung.<br />
Die Satzung wurde dem Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises<br />
als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt.<br />
Der Eingang der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes<br />
der Stadt Kahla für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> mit den gesetzlich<br />
erforderlichen Anlagen wurde durch das Landratsamt Saale-<br />
Holzland-Kreis per 08.0<strong>4.</strong><strong>2013</strong> bestätigt.