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Kahlaer Nachrichten - Ausgabe Nr. 14 - 4. Juli 2013

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Kahla - 2- <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/<strong>2013</strong><br />

<strong>Nachrichten</strong> aus dem Rathaus<br />

Interessengemeinschaft Lachebrücke<br />

An dieser Stelle möchten wir uns zunächst bei allen Spendern<br />

für die bisher eingezahlten Beträge in Höhe von<strong>4.</strong>000 Euro recht<br />

herzlich bedanken. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sowie<br />

Firmen haben dazu beigetragen, dass mit der Erneuerung der<br />

baufälligen, gesperrten Lachebrücke bereits begonnen werden<br />

konnte.<br />

Im Laufe der Bauarbeiten hat sich herausgestellt, dass der neue<br />

Brückenbelag teurer wird als ursprünglich geplant war. Die zusätzlich<br />

benötigte Summe beläuft sich auf ca. 1.000,-€.<br />

Aus diesem Grund möchten wir nochmals alle Bürgerinnen und<br />

Bürger bitten, unser Vorhaben mit einem finanziellen Beitrag zu<br />

unterstützen, damit die Brücke fertiggestellt werden kann.<br />

Wir sind dankbar für jeden Betrag!<br />

Ihre Spende überweisen Sie bitte auf das Konto bei der Stadt<br />

Kahla:<br />

Konto-<strong>Nr</strong>.: <strong>14</strong>0<br />

BLZ: 830 530 30<br />

Institut:<br />

Sparkasse Jena-Saale-Holzland<br />

Kontoinhaber:<br />

Stadt Kahla<br />

Verwendungszweck: Spende Lachebrücke<br />

Spendenquittungen werden von der Stadt Kahla ausgestellt.<br />

Ansprechpartner:<br />

Stadt Kahla, Tel.: 036424 77100<br />

Oliver Noack, Tel.: 017634172239,<br />

mail: noack.oliver@t-online.de<br />

Hilfe für Hochwassergeschädigte<br />

Das Hochwasser Anfang Juni hat auch in Kahla und in den Orten<br />

der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ große Schäden<br />

angerichtet.<br />

Zur Unterstützung der Hochwassergeschädigten haben die Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Südliches Saaletal“ und die Stadt Kahla<br />

ein gemeinsames Spendenkonto bei der Volksbank Saaletal eG<br />

eingerichtet. Jeder die die Hochwassergeschädigten unterstützenmöchte,kann<br />

dies mit einer Spende auf folgendes Konto tun:<br />

Konto-<strong>Nr</strong>.: 345 594 000<br />

BLZ: 830 944 54<br />

Institut:<br />

Volksbank Saaletal eG<br />

Für den Fall, dass Sie Ihre Spende gezielt abgeben wollen bitte<br />

bei der Einzahlung angeben:<br />

(Privat +Gemeinde/Stadt oder Freiwillige Feuerwehr +Gemeinde/Stadt)<br />

Vielen Dank für Ihre Hilfe!<br />

Bankkonto auf Basis welcher Vereinbarung einen Geldbetrag<br />

abgebucht hat.<br />

Weiter Informationen und Hintergründe zu SEPAfinden Sie auch<br />

im Internet unter www.Sepadeutschland.de.Auch Ihre Hausbanken<br />

können bei Bedarf Auskunft geben.<br />

Korrektur Haushaltssatzung<br />

(veröffentlicht am 06.06.<strong>2013</strong>)<br />

Durch einen Schreibfehler im Hebesatz der Grundsteuer A<br />

musste die Haushaltssatzung in der Sitzung des Stadtrates<br />

am 27. Juni <strong>2013</strong> mit Beschluss <strong>Nr</strong>.29/<strong>2013</strong> noch einmal beschlossen<br />

werden.<br />

Haushaltssatzung der Stadt Kahla/Thüringen<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong><br />

Auf Grund des §57der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)<br />

in der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41),<br />

zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23.12.2005 (GVBl. S.<br />

446) erlässt die Stadt Kahla folgende Haushaltssatzung:<br />

§1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2013</strong> wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n mit 9.363.000 €<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und den <strong>Ausgabe</strong>n mit <strong>4.</strong>010.500 €<br />

ab.<br />

§2<br />

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird auf 0€festgesetzt.<br />

§3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />

auf 1<strong>14</strong>.200 €festgesetzt.<br />

§4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />

werden für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> wie folgt festgesetzt:<br />

Grundsteuer<br />

a.) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe<br />

(Grundsteuer A)<br />

280 v.H.<br />

b.) für die Grundstücke (Grundsteuer B)<br />

390 v.H.<br />

Gewerbesteuer<br />

400 v.H.<br />

§5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Haushaltsjahr <strong>2013</strong> zur<br />

rechtzeitigen Leistung von <strong>Ausgabe</strong>n nach dem Haushaltsplan<br />

wird auf <strong>4.</strong>100.000 € festgesetzt.<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

SEPA- Vereinheitlichung des EURO<br />

Zahlungsverkehrs<br />

Bis zum 01. Februar 20<strong>14</strong> werden die Überweisungen und Lastschriften<br />

innerhalb der EURO-Zone vereinheitlicht, durch die<br />

neuen SEPA -Überweisungen und SEPA- Lastschriften.<br />

SEPA steht für „Single Euro Payments Area.<br />

Wir möchten sie frühzeitig über wichtige Punkte informieren.<br />

IBAN (= Internationale Bank Account Number) ersetzt die gewohnte<br />

Kontonummer und BIC (= Bank Identifier Code) die gewohnte<br />

Bankleitzahl. Ihre IBAN und BIC finden sie bereits auf<br />

Ihrem Bankkontoauszug.<br />

Die Stadt Kahla wird alle die mit Ihnen vereinbarten Einzugsermächtigungen<br />

automatisch bis Februar 20<strong>14</strong> auf SEPA- Lastschriftmandate<br />

umstellen. Sie als Bürger brauchen in den meisten<br />

Fällen nicht selbst aktiv werden. In den nächsten Monaten<br />

erhalten Sie von der Stadt Kahla ein Schreiben, in welchem wir<br />

Ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer der Stadt Kahla und<br />

Ihre Mandats- Referenznummer mitteilen werden. Mit diesen<br />

beiden Nummern ist jederzeit nachvollziehbar, wer von Ihrem<br />

§6<br />

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.<br />

§7<br />

Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar <strong>2013</strong> in Kraft.<br />

Stadt Kahla, den 01.07.<strong>2013</strong><br />

Nissen/Bürgermeisterin<br />

Vermerk über die amtliche Bekanntmachung der<br />

Haushaltssatzung<br />

(Siegel)<br />

Der Stadtrat der Stadt Kahla hat in seiner Sitzung am 28.03.<strong>2013</strong><br />

mit Beschluss <strong>Nr</strong>.: 09/<strong>2013</strong> die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan<br />

der Stadt Kahla für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> sowie den<br />

Finanzplan 2012-2016 mit Beschluss <strong>Nr</strong>.: 10/<strong>2013</strong> beschlossen<br />

sowie in der Sitzung am 27.06.<strong>2013</strong> mit Beschluss-<strong>Nr</strong>. 29/<strong>2013</strong><br />

die Korrektur der Haushaltssatzung.<br />

Die Satzung wurde dem Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises<br />

als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt.<br />

Der Eingang der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes<br />

der Stadt Kahla für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> mit den gesetzlich<br />

erforderlichen Anlagen wurde durch das Landratsamt Saale-<br />

Holzland-Kreis per 08.0<strong>4.</strong><strong>2013</strong> bestätigt.

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