04.02.2014 Aufrufe

Datei herunterladen - .PDF - Gemeinde Roßleithen

Datei herunterladen - .PDF - Gemeinde Roßleithen

Datei herunterladen - .PDF - Gemeinde Roßleithen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

! Amtliche Mitteilung ! ! An einen Haushalt !<br />

Postentgelt bar bezahlt<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt Roßleithen<br />

Pol.Bez. Kirchdorf/Krems, OÖ.<br />

A-4580 Windischgarsten<br />

Roßleithen, am 27.02.2006<br />

TelNr.: 07562/5230, Fax 77<br />

www.rossleithen.at<br />

gemeinde@rossleithen.ooe.gv.at<br />

GEMEINDEBÜRGERINFORMATION NR. 2 / 2006<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

1. Zeckenschutzimpfung<br />

2. Bürgerbeteiligungsverfahren<br />

3. Volksbegehren „Österreich bleib frei“<br />

4. Anmeldefristen BRG Kirchdorf/Kr.<br />

5. Forstpflanzenbestellung<br />

6. Rauschbrandschutzimpfung<br />

7. Schneeräumung – Beitrag<br />

8. Gesunde <strong>Gemeinde</strong><br />

9. Schülereinschreibung VS-Roßleithen<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Der Bürgermeister:<br />

Manfred Atzmüller e.h.<br />

DVR 0032344


ZECKENSCHUTZIMPFAKTION - 2006<br />

Das Amt der OÖ.Landesregierung setzt die verbilligte Aktion „Schutzimpfung gegen<br />

Zeckenkrankheit“ ganzjährig 2006 fort.<br />

Geimpft werden:<br />

Erstimpfung<br />

2006 zweimalige Impfung (Abstand 4 – 12 Wochen)<br />

Drittimpfung<br />

5 bis 12 Monate nach 2. Teilimpfung<br />

1. Auffrischungsimpfung alle 3 Jahre nach erfolgter Grundimmunisierung<br />

alle weiteren Auffrischungsimpfungen alle 5 Jahre<br />

ab dem 60. Lebensjahr wird weiterhin die 3-jährige Auffrischung empfohlen<br />

Vorgangsweise wie folgt:<br />

Neuanmeldung (1. und 2. Teilimpfung), Auffrischungs- und Drittimpfung – Bezahlung der<br />

Impfstoffkosten- u. Impfgebühr in bar direkt bei der Impfung<br />

⇒ € 12,80 für Kinder ab dem vollendeten 1. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (Arzthonorar<br />

übernimmt das Land OÖ.)<br />

⇒ € 14,60 (inkl. Arzthonorar) ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zum vollendeten 16.<br />

Lebensjahr<br />

⇒ € 17,40 (inkl. Arzthonorar) für Jugendliche (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr) und für<br />

Erwachsene.<br />

⇒ € 3,63 für „kostenlose Kinder“ (ab dem 3. unversorgten Kind bis zum 15. Lebensjahr)<br />

Es wird höflichst ersucht eventuell vorhandene und richtig ausgefüllte Impfkarten und den<br />

Impf-beitrag (möglichst genau) bereitzuhalten um eine raschere Abwicklung zu ermöglichen.<br />

1. Impfung Dienstag 07.03.2006 11’00 Uhr HS-1 Windischgarsten<br />

Dienstag 04.04.2006 09’30 Uhr VS-Roßleithen<br />

2. Impfung Donnerstag 27.04.2006 11’00 Uhr HS-1 Windischgarsten<br />

Donnerstag 11.05.2006 09’30 Uhr VS-Roßleithen<br />

Es besteht die Möglichkeit bei der Zeckenschutzimpfung auch andere Impfungen (wie zB. Die<br />

Kombinationsimpfung Polio-Diphtherie-Tetanus f. Erwachsene u. sämtliche Kleinkinder-<br />

Impfungen) durchzuführen.<br />

Sollten die vorgeschlagenen Impftermine nicht eingehalten werden können, ist jederzeit<br />

über telefonische Auskunft 07582 / 685 / 451 ein anderer Impftermin möglich.<br />

BÜRGERBETEILIGUNGSVERFAHREN<br />

Auf die Beilage betreffen Örtliches Entwicklungskonzept – Änderung Nr. 2/2006, wird<br />

besonders hingewiesen.


VOLKSBEGEHREN „ÖSTERREICH BLEIB FREI“<br />

Am Montag denn 06. März 2006 startet die Eintragungsfrist des Volksbegehrens „Österreich<br />

blei frei“.<br />

Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten am<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt Roßleithen vorgenommen werden:<br />

Montag, 06. März 2006 von 06’30 bis 16’30 Uhr<br />

Dienstag, 07. März 2006 von 06’30 bis 20’00 Uhr<br />

Mittwoch, 08. März 2006 von 06’30 bis 16’00 Uhr<br />

Donnerstag, 09. März 2006 von 06’30 bis 20’00 Uhr<br />

Freitag, 10. März 2006 von 06’30 bis 16’00 Uhr<br />

Samstag, 11. März 2006 von 10’00 bis 12’00 Uhr<br />

Sonntag, 12. März 2006 von 10’00 bis 12’00 Uhr<br />

Montag, 13. März 2006 von 06’30 bis 16’00 Uhr<br />

Beim Volksbegehren „Österreich bleib frei“ sind alle Männer und Frauen, die mit Ablauf des<br />

letzten Tages des Eintragungszeitraumes das 18. Lebensjahr (Jahrgang 1988 und Ältere)<br />

vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der <strong>Gemeinde</strong> ihren<br />

Hauptwohnsitz haben, berechtigt, sich in die Eintragungslisten einzutragen.<br />

Nicht stimmberechtigt sind:<br />

Personen, für welche die <strong>Gemeinde</strong> eine Unterstützungserklärung bestätigt hat.<br />

Diese wurden dem Einleitungsantrag angeschlossen und in der Folge für gültig<br />

befunden.<br />

Auslandsösterreicher(innen)<br />

Unionsbürger(innen), die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen.<br />

ANMELDEFRISTEN FÜR BRG UND BORG KIRCHDORF/KREMS<br />

Anmeldefristen für die 1. Klasse und 5. Klasse BRG KIRCHDORF sowie für das BORG mit<br />

Instrumentalunterricht:<br />

27.02.2006 bis 10.03.2006<br />

jeweils von 08’00 – 16’00 Uhr<br />

im Sekretariat des BRG & BORG Kirchdorf/Kr. (1. Stock rechts). Erforderliche Unterlagen sind<br />

Original-Semesterzeugnis der 4. Klasse und Geburtsurkunde und SV-Nr. des Kindes.<br />

Anmeldeformulare können auch von der Homepage unter www.gym.kirchdorf.eduhi.at herunter<br />

geladen werden. Weiters besteht die Möglichkeit das Schulgebäude zu besichtigen.


FORSTPFLANZENBESTELLUNG - FRÜHJAHRSAUFFORSTUNG<br />

Die bewährte Forstpflanzenbestellung durch die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf/Krems soll<br />

auch im Frühjahr 2006 wieder durchgeführt werden.<br />

Jene Grundbesitzer die Forstpflanzen benötigen, werden ersucht die Bestellung bis spätestens<br />

Freitag, 17. März 2006<br />

beim <strong>Gemeinde</strong>amt Roßleithen vorzunehmen. Bestellungen nach diesem Termin sind telefonisch<br />

möglich und mögen bitte direkt bei der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf/Krems,<br />

Bezirksforstinspektion ( 07562 / 685 / 481) erfolgen.<br />

RAUSCHBRANDSCHUTZIMPFUNG<br />

Die Rauschbrandschutzimpfung wird vom Amtstierarzt in der <strong>Gemeinde</strong> Roßleithen an folgenden<br />

Tagen durchgeführt.<br />

Donnerstag, 30.03.2006 in den Ortschaften<br />

Roßleithen, Schweizersberg<br />

Dienstag, 11.04.2006 in den Ortschaften<br />

Mayrwinkl, Pichl, Pießling, Rading<br />

Für die angemeldeten Tiere ist eine Liste mit den dazugehörigen Ohrmarkennummern zu erstellen<br />

und bei der Impfung dem Amtstierarzt zu übergeben.<br />

Anlässlich der Impfung werden Bescheinigungen für die geimpften Tiere ausgestellt, auf denen<br />

auch die TBC-, BANG-, LEUKOSE- und IBR/IPV-Freiheit des Bestandes bestätigt wird.<br />

FREIWILLIGER SCHNEERÄUMBEITRAG<br />

Der bisherige Winter hat den vergangenen schneereichen Winter noch bei weitem in den Schatten<br />

gestellt. Die <strong>Gemeinde</strong> dankt daher allen mit der Schneeräumung beauftragten Betrieben,<br />

Landwirten und den Mitarbeitern des <strong>Gemeinde</strong>bauhofes für ihren intensiven und bestmöglichen<br />

Einsatz, damit die Straßen und Gehsteige ungehindert zur Verfügung standen.<br />

Durch diesen extremen Winter entstanden für die <strong>Gemeinde</strong> auch enorme Kosten. Manche<br />

<strong>Gemeinde</strong>bürger haben deshalb - wie im vergangen Jahr - in Aussicht gestellt, für diese<br />

außergewöhnlichen Kosten einen freiwilligen Beitrag zu leisten.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> erlaubt sich daher, Sie um einen freiwilligen Schneeräumbeitrag zu bitten und<br />

diesen mit dem beigehefteten Zahlschein zu überweisen. Zur Orientierung werden folgende<br />

Beiträge (Es bleibt natürlich Ihnen überlassen, einen höheren Beitrag zu leisten bzw. sind wir<br />

auch für kleinere Beiträge sehr dankbar) angeregt:


Vorschlag: Haushalt (Wohnung) € 15,00<br />

Wohnhaus € 37,00<br />

Gewerbe € 100,00<br />

Selbstverständlich ist die <strong>Gemeinde</strong> weiterhin bemüht, diese wichtige Aufgabe zur Zufriedenheit<br />

aller Einheimischen und Gäste zu erledigen.<br />

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Roßleithen möchte sich an dieser Stelle auch bei all jenen Personen<br />

bedanken, die es erlauben, dass die Schneemassen auf ihren Grundstücken gelagert werden<br />

dürfen.<br />

GESUNDE GEMEINDE<br />

Auf die Beilagen der Gesunden <strong>Gemeinde</strong> betreffend „Rückenschmerzen – Volkskrankheit Nr. 1“<br />

und den Vortrag „Das Kreuz mit dem Kreuz“ wird besonders hingewiesen.<br />

SCHÜLEREINSCHREIBUNG – VOLKSSCHULE ROSSLEITHEN<br />

Alle Kinder, die vor dem 01. September 2006 das 6. Lebensjahr vollenden, sind mit Beginn des<br />

Schuljahres 2006 / 2007 schulpflichtig.<br />

Auf Grund einer Gesetzesänderung musste der 1. Teil der Schülereinschreibung für das<br />

kommende Schuljahr schon im November 2005 stattfinden.<br />

Der 2. Teil der Schülereinschreibung findet in der Volksschule Roßleithen am<br />

statt.<br />

Dienstag, den 21. März 2006<br />

von 14:00 bis 16:00 Uhr<br />

Die Schulanfänger dürfen bei dieser Gelegenheit zeigen, was sie schon alles können.<br />

Eventuell auftauchende Fragen können bei diesem Termin besprochen werden.


Gesunde <strong>Gemeinde</strong> Roßleithen<br />

Einladung zum Vortrag<br />

Das Kreuz<br />

mit dem Kreuz<br />

Wann? Mittwoch, 8. März 2006, 20.00 Uhr<br />

Wo? Volksschule Roßleithen<br />

mit Prim. Dr. Wolfgang Ramach, LKH<br />

Kirchdorf, Facharzt für Orthopädie<br />

Rückenschmerzen gelten in Österreich als Volkskrankheit Nummer eins. Was sind die<br />

Ursachen? Was ist ein Bandscheibenvorfall und welche Behandlungsmöglichkeiten gibt<br />

es? Diese und viele weitere Fragen werden in diesem Vortrag behandelt.<br />

Im Anschluss präsentiert die Physiotherapeutin Brigitte Lindbichler ihre<br />

Rückenschule und präventive Wirbelsäulengymnastik, die sie ab<br />

16. März 2006 um 19.30 Uhr in der VS Roßleithen halten wird.<br />

Wir laden die <strong>Gemeinde</strong>bevölkerung zu diesem sehr interessanten Abend<br />

recht herzlich ein. Im Anschluss sind alle Teilnehmer zu einem kleinen<br />

Buffet eingeladen.<br />

Die Arbeitskreisleitung<br />

Josef Stummer<br />

Eva Rieser


Rückenschmerzen - Volkskrankheit Nr.1<br />

Rückenschmerzen kennt fast jeder. Sie sind zum Massenphänomen geworden, manche<br />

Experten sprechen sogar von einer „modernen“ Epidemie. In Österreich gelten sie als<br />

Volkskrankheit Nummer eins. Ärzte stehen oft vor einem Rätsel, denn in 85 Prozent der<br />

Fälle können sie keine eindeutige Ursache für Rückenschmerzen finden. Auch wenn die<br />

Attacken meist harmlos sind und von selbst wieder verschwinden – sie sind doch ein<br />

Warnsignal.<br />

Rückenschmerzen sind keine Krankheit, sondern ein Symptom – Ausdruck eines<br />

gestörten Zusammenspiels der Muskeln, Sehnen, Bänder, Gelenke, Wirbelknochen und<br />

Bandscheiben. Nur selten ist eine bestimmte Erkrankung der Auslöser.<br />

Einseitige Belastung, ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel gehen meist einher mit<br />

Rückenschmerzen. Wer nichts daran ändert, läuft Gefahr, dass die Rückenschmerzen<br />

chronisch werden. (Quelle: www.konsument.at)<br />

Rückenschule und präventive Wirbelsäulengymnastik:<br />

Kursinhalte:<br />

• Anatomie und Aufbau der Wirbelsäule<br />

• Was ist ein Bandscheibenvorfall – Behandlungsmöglichkeiten<br />

• Mobilisierende Übungen für Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule<br />

• Kräftigende Übungen für Bauch-, Rücken- und Gesäßmuskulatur<br />

• Einfache Dehnungsübungen<br />

• Entlastungsstellungen bei Kreuzschmerzen<br />

• Haltungsschulung: Richtiges Heben, Bücken, Tragen, Sitzen, Stehen, Liegen<br />

Kursbeginn: Donnerstag, 16. März 2006, 19.30 Uhr, Volksschule Roßleithen<br />

Kursleitung: Brigitte Lindbichler, Physiotherapeutin<br />

Der Kursbeitrag für 8 Abende beträgt 54€ und beinhaltet Kursgebühr, Skript,<br />

Theraband. Dauer: jeweils ca. 1 Stunde<br />

Interessierte melden sich am <strong>Gemeinde</strong>amt Roßleithen unter 07562/5230, bei Brigitte<br />

Lindbichler unter 0664/1111378 (abends) oder beim Infoabend am<br />

8. März 2006 in der VS Roßleithen.<br />

Sepp Stummer, AK-Leiter Gesunde <strong>Gemeinde</strong>


BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT<br />

KIRCHDORF AN DER KREMS<br />

4560 Kirchdorf a.d. Krems<br />

Garnisonstraße 1<br />

Aktenzeichen: Vet21-13-2006-Sh/Ea<br />

Bearbeiter: ATierarzt Dr. Herbert Seiringer<br />

Telefon: 07582 / 685-470<br />

Fax: 07582 / 685-399<br />

E-mail: bh-ki.post@ooe.gv.at<br />

20. Februar 2006<br />

An alle<br />

<strong>Gemeinde</strong>ämter<br />

des Bezirkes Kirchdorf an der Krems<br />

_<br />

Geflügelpest -Risikogebietsverordung 2006<br />

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin!<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!<br />

Es wird höflich ersucht, in der nächsten Ausgabe Ihrer <strong>Gemeinde</strong>zeitung folgende Information<br />

über die Vogelgrippe (Geflügelpest, Aviäre Influenza) laut Verordnung Nr. 75 vom 17.02.06 und<br />

Nr. 77 vom 20.02.06 der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zu veröffentlichen:<br />

Die Haltung von Geflügel und anderen Vögeln, jedenfalls aber von Hühnern, Perlhühnern,<br />

Wachteln, Puten, Enten, Gänsen, Fasanen, Rebhühnern, Tauben und Laufvögeln, ist binnen<br />

einer Woche ab Aufnahme der Haltung der Behörde zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch<br />

für Zoos, Tierheime, Hobbyhaltungen und Kleinhaltungen sowie für Haltungen zu jagdlichen<br />

Zwecken. Ausgenommen von der Meldepflicht sind Haltungen von Ziervögeln, die dauerhaft<br />

in geschlossenen und ohne direkten oder indirekten Kontakt zu anderen Vögeln gehalten<br />

werden.<br />

Die Meldung hat entweder schriftlich an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde oder<br />

durch Eingabe in ein von der Statistik Österreich unter der Internet-Adresse www.ovis.at zur<br />

Verfügung gestelltes elektronisches Formular zu erfolgen. Die Meldung entfällt für bereits<br />

nach der Verordnung zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest, BGBl. II Nr.<br />

348/2005 gemeldeten Haltungen.<br />

Die Abhaltung von Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkten, Tierbörsen und sonstiger<br />

Veranstaltungen, bei denen Geflügel oder andere Vögel (aller Arten) ausgestellt, getauscht,<br />

gehandelt oder vorgeführt werden, sowie von Vogelflugwettbewerben ist ab In-Kraft-Treten<br />

dieser Verordnung amtstierärztlich zu überwachen. Derartige Veranstaltungen sind bei der<br />

örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mindestens eine Woche vor ihrer Abhaltung<br />

unter Angabe von Zeit und Ort der Veranstaltung sowie Zahl und Art der verwendeten Vögel<br />

anzuzeigen. Die örtliche zuständige Bezirksverwaltungsbehörde kann unter Berücksichtigung<br />

der epidemiologischen Situation derartige Veranstaltungen durch Bescheid untersagen oder<br />

nur unter Vorschreibung bestimmter Auflagen und Bedingungen zulassen.<br />

In allen gemischten Hausgeflügelhaltungen hat eine Trennung der Enten und Gänse von<br />

anderem Geflügel derart zu erfolgen, dass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen<br />

ist.


Vom Tierhalter sind als Haustiere gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen oder<br />

jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind,<br />

so zu halten, dass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich<br />

hintangehalten wird und zu wildlebenden Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen ist.<br />

Die Tränkung darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem<br />

Wildvögel Zugang haben, erfolgen.<br />

Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat<br />

mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.<br />

Über die Anzeigepflicht des § 16 TSG hinausgehend sind in kommerziellen und<br />

landwirtschaftlichen Geflügelhaltungen jedenfalls folgende Anzeichen der<br />

Bezirksverwaltungsbehörde zu melden:<br />

1. Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 %, oder<br />

2. Abfall der Eiproduktion um mehr als 5 % für mehr als zwei Tage oder<br />

3. Mortalitätsrate höher als 3 % in einer Woche.<br />

Jede Jagd auf Wildvögel ist verboten<br />

Das Auffinden von totem WASSERGEFLÜGEL ist der Bezirksverwaltungsbehörde zu<br />

melden. Der Amtstierarzt hat verendete Wasservögel jedenfalls an das nationale<br />

Referenzlabor für Geflügelpest einzusenden. Dabei sind entsprechende Hygienemaßnahmen<br />

zu beachten.<br />

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Für den Bezirkshauptmann:<br />

Dr. Herbert Seiringer<br />

Hinweise:<br />

Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an<br />

der Krems, Garnisonstraße 1, 4560 Kirchdorf a.d. Krems, und führen Sie das Aktenzeichen dieses Schreibens an.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!