Datei herunterladen - .PDF - Gemeinde RoÃleithen
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! Amtliche Mitteilung ! ! An einen Haushalt !<br />
Postentgelt bar bezahlt<br />
<strong>Gemeinde</strong>amt Roßleithen<br />
Pol.Bez. Kirchdorf/Krems, OÖ.<br />
A-4580 Windischgarsten<br />
Roßleithen, am 27.02.2006<br />
TelNr.: 07562/5230, Fax 77<br />
www.rossleithen.at<br />
gemeinde@rossleithen.ooe.gv.at<br />
GEMEINDEBÜRGERINFORMATION NR. 2 / 2006<br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
1. Zeckenschutzimpfung<br />
2. Bürgerbeteiligungsverfahren<br />
3. Volksbegehren „Österreich bleib frei“<br />
4. Anmeldefristen BRG Kirchdorf/Kr.<br />
5. Forstpflanzenbestellung<br />
6. Rauschbrandschutzimpfung<br />
7. Schneeräumung – Beitrag<br />
8. Gesunde <strong>Gemeinde</strong><br />
9. Schülereinschreibung VS-Roßleithen<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Der Bürgermeister:<br />
Manfred Atzmüller e.h.<br />
DVR 0032344
ZECKENSCHUTZIMPFAKTION - 2006<br />
Das Amt der OÖ.Landesregierung setzt die verbilligte Aktion „Schutzimpfung gegen<br />
Zeckenkrankheit“ ganzjährig 2006 fort.<br />
Geimpft werden:<br />
Erstimpfung<br />
2006 zweimalige Impfung (Abstand 4 – 12 Wochen)<br />
Drittimpfung<br />
5 bis 12 Monate nach 2. Teilimpfung<br />
1. Auffrischungsimpfung alle 3 Jahre nach erfolgter Grundimmunisierung<br />
alle weiteren Auffrischungsimpfungen alle 5 Jahre<br />
ab dem 60. Lebensjahr wird weiterhin die 3-jährige Auffrischung empfohlen<br />
Vorgangsweise wie folgt:<br />
Neuanmeldung (1. und 2. Teilimpfung), Auffrischungs- und Drittimpfung – Bezahlung der<br />
Impfstoffkosten- u. Impfgebühr in bar direkt bei der Impfung<br />
⇒ € 12,80 für Kinder ab dem vollendeten 1. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (Arzthonorar<br />
übernimmt das Land OÖ.)<br />
⇒ € 14,60 (inkl. Arzthonorar) ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zum vollendeten 16.<br />
Lebensjahr<br />
⇒ € 17,40 (inkl. Arzthonorar) für Jugendliche (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr) und für<br />
Erwachsene.<br />
⇒ € 3,63 für „kostenlose Kinder“ (ab dem 3. unversorgten Kind bis zum 15. Lebensjahr)<br />
Es wird höflichst ersucht eventuell vorhandene und richtig ausgefüllte Impfkarten und den<br />
Impf-beitrag (möglichst genau) bereitzuhalten um eine raschere Abwicklung zu ermöglichen.<br />
1. Impfung Dienstag 07.03.2006 11’00 Uhr HS-1 Windischgarsten<br />
Dienstag 04.04.2006 09’30 Uhr VS-Roßleithen<br />
2. Impfung Donnerstag 27.04.2006 11’00 Uhr HS-1 Windischgarsten<br />
Donnerstag 11.05.2006 09’30 Uhr VS-Roßleithen<br />
Es besteht die Möglichkeit bei der Zeckenschutzimpfung auch andere Impfungen (wie zB. Die<br />
Kombinationsimpfung Polio-Diphtherie-Tetanus f. Erwachsene u. sämtliche Kleinkinder-<br />
Impfungen) durchzuführen.<br />
Sollten die vorgeschlagenen Impftermine nicht eingehalten werden können, ist jederzeit<br />
über telefonische Auskunft 07582 / 685 / 451 ein anderer Impftermin möglich.<br />
BÜRGERBETEILIGUNGSVERFAHREN<br />
Auf die Beilage betreffen Örtliches Entwicklungskonzept – Änderung Nr. 2/2006, wird<br />
besonders hingewiesen.
VOLKSBEGEHREN „ÖSTERREICH BLEIB FREI“<br />
Am Montag denn 06. März 2006 startet die Eintragungsfrist des Volksbegehrens „Österreich<br />
blei frei“.<br />
Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten am<br />
<strong>Gemeinde</strong>amt Roßleithen vorgenommen werden:<br />
Montag, 06. März 2006 von 06’30 bis 16’30 Uhr<br />
Dienstag, 07. März 2006 von 06’30 bis 20’00 Uhr<br />
Mittwoch, 08. März 2006 von 06’30 bis 16’00 Uhr<br />
Donnerstag, 09. März 2006 von 06’30 bis 20’00 Uhr<br />
Freitag, 10. März 2006 von 06’30 bis 16’00 Uhr<br />
Samstag, 11. März 2006 von 10’00 bis 12’00 Uhr<br />
Sonntag, 12. März 2006 von 10’00 bis 12’00 Uhr<br />
Montag, 13. März 2006 von 06’30 bis 16’00 Uhr<br />
Beim Volksbegehren „Österreich bleib frei“ sind alle Männer und Frauen, die mit Ablauf des<br />
letzten Tages des Eintragungszeitraumes das 18. Lebensjahr (Jahrgang 1988 und Ältere)<br />
vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der <strong>Gemeinde</strong> ihren<br />
Hauptwohnsitz haben, berechtigt, sich in die Eintragungslisten einzutragen.<br />
Nicht stimmberechtigt sind:<br />
Personen, für welche die <strong>Gemeinde</strong> eine Unterstützungserklärung bestätigt hat.<br />
Diese wurden dem Einleitungsantrag angeschlossen und in der Folge für gültig<br />
befunden.<br />
Auslandsösterreicher(innen)<br />
Unionsbürger(innen), die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen.<br />
ANMELDEFRISTEN FÜR BRG UND BORG KIRCHDORF/KREMS<br />
Anmeldefristen für die 1. Klasse und 5. Klasse BRG KIRCHDORF sowie für das BORG mit<br />
Instrumentalunterricht:<br />
27.02.2006 bis 10.03.2006<br />
jeweils von 08’00 – 16’00 Uhr<br />
im Sekretariat des BRG & BORG Kirchdorf/Kr. (1. Stock rechts). Erforderliche Unterlagen sind<br />
Original-Semesterzeugnis der 4. Klasse und Geburtsurkunde und SV-Nr. des Kindes.<br />
Anmeldeformulare können auch von der Homepage unter www.gym.kirchdorf.eduhi.at herunter<br />
geladen werden. Weiters besteht die Möglichkeit das Schulgebäude zu besichtigen.
FORSTPFLANZENBESTELLUNG - FRÜHJAHRSAUFFORSTUNG<br />
Die bewährte Forstpflanzenbestellung durch die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf/Krems soll<br />
auch im Frühjahr 2006 wieder durchgeführt werden.<br />
Jene Grundbesitzer die Forstpflanzen benötigen, werden ersucht die Bestellung bis spätestens<br />
Freitag, 17. März 2006<br />
beim <strong>Gemeinde</strong>amt Roßleithen vorzunehmen. Bestellungen nach diesem Termin sind telefonisch<br />
möglich und mögen bitte direkt bei der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf/Krems,<br />
Bezirksforstinspektion ( 07562 / 685 / 481) erfolgen.<br />
RAUSCHBRANDSCHUTZIMPFUNG<br />
Die Rauschbrandschutzimpfung wird vom Amtstierarzt in der <strong>Gemeinde</strong> Roßleithen an folgenden<br />
Tagen durchgeführt.<br />
Donnerstag, 30.03.2006 in den Ortschaften<br />
Roßleithen, Schweizersberg<br />
Dienstag, 11.04.2006 in den Ortschaften<br />
Mayrwinkl, Pichl, Pießling, Rading<br />
Für die angemeldeten Tiere ist eine Liste mit den dazugehörigen Ohrmarkennummern zu erstellen<br />
und bei der Impfung dem Amtstierarzt zu übergeben.<br />
Anlässlich der Impfung werden Bescheinigungen für die geimpften Tiere ausgestellt, auf denen<br />
auch die TBC-, BANG-, LEUKOSE- und IBR/IPV-Freiheit des Bestandes bestätigt wird.<br />
FREIWILLIGER SCHNEERÄUMBEITRAG<br />
Der bisherige Winter hat den vergangenen schneereichen Winter noch bei weitem in den Schatten<br />
gestellt. Die <strong>Gemeinde</strong> dankt daher allen mit der Schneeräumung beauftragten Betrieben,<br />
Landwirten und den Mitarbeitern des <strong>Gemeinde</strong>bauhofes für ihren intensiven und bestmöglichen<br />
Einsatz, damit die Straßen und Gehsteige ungehindert zur Verfügung standen.<br />
Durch diesen extremen Winter entstanden für die <strong>Gemeinde</strong> auch enorme Kosten. Manche<br />
<strong>Gemeinde</strong>bürger haben deshalb - wie im vergangen Jahr - in Aussicht gestellt, für diese<br />
außergewöhnlichen Kosten einen freiwilligen Beitrag zu leisten.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> erlaubt sich daher, Sie um einen freiwilligen Schneeräumbeitrag zu bitten und<br />
diesen mit dem beigehefteten Zahlschein zu überweisen. Zur Orientierung werden folgende<br />
Beiträge (Es bleibt natürlich Ihnen überlassen, einen höheren Beitrag zu leisten bzw. sind wir<br />
auch für kleinere Beiträge sehr dankbar) angeregt:
Vorschlag: Haushalt (Wohnung) € 15,00<br />
Wohnhaus € 37,00<br />
Gewerbe € 100,00<br />
Selbstverständlich ist die <strong>Gemeinde</strong> weiterhin bemüht, diese wichtige Aufgabe zur Zufriedenheit<br />
aller Einheimischen und Gäste zu erledigen.<br />
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> Roßleithen möchte sich an dieser Stelle auch bei all jenen Personen<br />
bedanken, die es erlauben, dass die Schneemassen auf ihren Grundstücken gelagert werden<br />
dürfen.<br />
GESUNDE GEMEINDE<br />
Auf die Beilagen der Gesunden <strong>Gemeinde</strong> betreffend „Rückenschmerzen – Volkskrankheit Nr. 1“<br />
und den Vortrag „Das Kreuz mit dem Kreuz“ wird besonders hingewiesen.<br />
SCHÜLEREINSCHREIBUNG – VOLKSSCHULE ROSSLEITHEN<br />
Alle Kinder, die vor dem 01. September 2006 das 6. Lebensjahr vollenden, sind mit Beginn des<br />
Schuljahres 2006 / 2007 schulpflichtig.<br />
Auf Grund einer Gesetzesänderung musste der 1. Teil der Schülereinschreibung für das<br />
kommende Schuljahr schon im November 2005 stattfinden.<br />
Der 2. Teil der Schülereinschreibung findet in der Volksschule Roßleithen am<br />
statt.<br />
Dienstag, den 21. März 2006<br />
von 14:00 bis 16:00 Uhr<br />
Die Schulanfänger dürfen bei dieser Gelegenheit zeigen, was sie schon alles können.<br />
Eventuell auftauchende Fragen können bei diesem Termin besprochen werden.
Gesunde <strong>Gemeinde</strong> Roßleithen<br />
Einladung zum Vortrag<br />
Das Kreuz<br />
mit dem Kreuz<br />
Wann? Mittwoch, 8. März 2006, 20.00 Uhr<br />
Wo? Volksschule Roßleithen<br />
mit Prim. Dr. Wolfgang Ramach, LKH<br />
Kirchdorf, Facharzt für Orthopädie<br />
Rückenschmerzen gelten in Österreich als Volkskrankheit Nummer eins. Was sind die<br />
Ursachen? Was ist ein Bandscheibenvorfall und welche Behandlungsmöglichkeiten gibt<br />
es? Diese und viele weitere Fragen werden in diesem Vortrag behandelt.<br />
Im Anschluss präsentiert die Physiotherapeutin Brigitte Lindbichler ihre<br />
Rückenschule und präventive Wirbelsäulengymnastik, die sie ab<br />
16. März 2006 um 19.30 Uhr in der VS Roßleithen halten wird.<br />
Wir laden die <strong>Gemeinde</strong>bevölkerung zu diesem sehr interessanten Abend<br />
recht herzlich ein. Im Anschluss sind alle Teilnehmer zu einem kleinen<br />
Buffet eingeladen.<br />
Die Arbeitskreisleitung<br />
Josef Stummer<br />
Eva Rieser
Rückenschmerzen - Volkskrankheit Nr.1<br />
Rückenschmerzen kennt fast jeder. Sie sind zum Massenphänomen geworden, manche<br />
Experten sprechen sogar von einer „modernen“ Epidemie. In Österreich gelten sie als<br />
Volkskrankheit Nummer eins. Ärzte stehen oft vor einem Rätsel, denn in 85 Prozent der<br />
Fälle können sie keine eindeutige Ursache für Rückenschmerzen finden. Auch wenn die<br />
Attacken meist harmlos sind und von selbst wieder verschwinden – sie sind doch ein<br />
Warnsignal.<br />
Rückenschmerzen sind keine Krankheit, sondern ein Symptom – Ausdruck eines<br />
gestörten Zusammenspiels der Muskeln, Sehnen, Bänder, Gelenke, Wirbelknochen und<br />
Bandscheiben. Nur selten ist eine bestimmte Erkrankung der Auslöser.<br />
Einseitige Belastung, ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel gehen meist einher mit<br />
Rückenschmerzen. Wer nichts daran ändert, läuft Gefahr, dass die Rückenschmerzen<br />
chronisch werden. (Quelle: www.konsument.at)<br />
Rückenschule und präventive Wirbelsäulengymnastik:<br />
Kursinhalte:<br />
• Anatomie und Aufbau der Wirbelsäule<br />
• Was ist ein Bandscheibenvorfall – Behandlungsmöglichkeiten<br />
• Mobilisierende Übungen für Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule<br />
• Kräftigende Übungen für Bauch-, Rücken- und Gesäßmuskulatur<br />
• Einfache Dehnungsübungen<br />
• Entlastungsstellungen bei Kreuzschmerzen<br />
• Haltungsschulung: Richtiges Heben, Bücken, Tragen, Sitzen, Stehen, Liegen<br />
Kursbeginn: Donnerstag, 16. März 2006, 19.30 Uhr, Volksschule Roßleithen<br />
Kursleitung: Brigitte Lindbichler, Physiotherapeutin<br />
Der Kursbeitrag für 8 Abende beträgt 54€ und beinhaltet Kursgebühr, Skript,<br />
Theraband. Dauer: jeweils ca. 1 Stunde<br />
Interessierte melden sich am <strong>Gemeinde</strong>amt Roßleithen unter 07562/5230, bei Brigitte<br />
Lindbichler unter 0664/1111378 (abends) oder beim Infoabend am<br />
8. März 2006 in der VS Roßleithen.<br />
Sepp Stummer, AK-Leiter Gesunde <strong>Gemeinde</strong>
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT<br />
KIRCHDORF AN DER KREMS<br />
4560 Kirchdorf a.d. Krems<br />
Garnisonstraße 1<br />
Aktenzeichen: Vet21-13-2006-Sh/Ea<br />
Bearbeiter: ATierarzt Dr. Herbert Seiringer<br />
Telefon: 07582 / 685-470<br />
Fax: 07582 / 685-399<br />
E-mail: bh-ki.post@ooe.gv.at<br />
20. Februar 2006<br />
An alle<br />
<strong>Gemeinde</strong>ämter<br />
des Bezirkes Kirchdorf an der Krems<br />
_<br />
Geflügelpest -Risikogebietsverordung 2006<br />
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin!<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!<br />
Es wird höflich ersucht, in der nächsten Ausgabe Ihrer <strong>Gemeinde</strong>zeitung folgende Information<br />
über die Vogelgrippe (Geflügelpest, Aviäre Influenza) laut Verordnung Nr. 75 vom 17.02.06 und<br />
Nr. 77 vom 20.02.06 der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zu veröffentlichen:<br />
Die Haltung von Geflügel und anderen Vögeln, jedenfalls aber von Hühnern, Perlhühnern,<br />
Wachteln, Puten, Enten, Gänsen, Fasanen, Rebhühnern, Tauben und Laufvögeln, ist binnen<br />
einer Woche ab Aufnahme der Haltung der Behörde zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch<br />
für Zoos, Tierheime, Hobbyhaltungen und Kleinhaltungen sowie für Haltungen zu jagdlichen<br />
Zwecken. Ausgenommen von der Meldepflicht sind Haltungen von Ziervögeln, die dauerhaft<br />
in geschlossenen und ohne direkten oder indirekten Kontakt zu anderen Vögeln gehalten<br />
werden.<br />
Die Meldung hat entweder schriftlich an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde oder<br />
durch Eingabe in ein von der Statistik Österreich unter der Internet-Adresse www.ovis.at zur<br />
Verfügung gestelltes elektronisches Formular zu erfolgen. Die Meldung entfällt für bereits<br />
nach der Verordnung zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest, BGBl. II Nr.<br />
348/2005 gemeldeten Haltungen.<br />
Die Abhaltung von Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkten, Tierbörsen und sonstiger<br />
Veranstaltungen, bei denen Geflügel oder andere Vögel (aller Arten) ausgestellt, getauscht,<br />
gehandelt oder vorgeführt werden, sowie von Vogelflugwettbewerben ist ab In-Kraft-Treten<br />
dieser Verordnung amtstierärztlich zu überwachen. Derartige Veranstaltungen sind bei der<br />
örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mindestens eine Woche vor ihrer Abhaltung<br />
unter Angabe von Zeit und Ort der Veranstaltung sowie Zahl und Art der verwendeten Vögel<br />
anzuzeigen. Die örtliche zuständige Bezirksverwaltungsbehörde kann unter Berücksichtigung<br />
der epidemiologischen Situation derartige Veranstaltungen durch Bescheid untersagen oder<br />
nur unter Vorschreibung bestimmter Auflagen und Bedingungen zulassen.<br />
In allen gemischten Hausgeflügelhaltungen hat eine Trennung der Enten und Gänse von<br />
anderem Geflügel derart zu erfolgen, dass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen<br />
ist.
Vom Tierhalter sind als Haustiere gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen oder<br />
jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind,<br />
so zu halten, dass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich<br />
hintangehalten wird und zu wildlebenden Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen ist.<br />
Die Tränkung darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem<br />
Wildvögel Zugang haben, erfolgen.<br />
Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat<br />
mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.<br />
Über die Anzeigepflicht des § 16 TSG hinausgehend sind in kommerziellen und<br />
landwirtschaftlichen Geflügelhaltungen jedenfalls folgende Anzeichen der<br />
Bezirksverwaltungsbehörde zu melden:<br />
1. Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 %, oder<br />
2. Abfall der Eiproduktion um mehr als 5 % für mehr als zwei Tage oder<br />
3. Mortalitätsrate höher als 3 % in einer Woche.<br />
Jede Jagd auf Wildvögel ist verboten<br />
Das Auffinden von totem WASSERGEFLÜGEL ist der Bezirksverwaltungsbehörde zu<br />
melden. Der Amtstierarzt hat verendete Wasservögel jedenfalls an das nationale<br />
Referenzlabor für Geflügelpest einzusenden. Dabei sind entsprechende Hygienemaßnahmen<br />
zu beachten.<br />
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Für den Bezirkshauptmann:<br />
Dr. Herbert Seiringer<br />
Hinweise:<br />
Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an<br />
der Krems, Garnisonstraße 1, 4560 Kirchdorf a.d. Krems, und führen Sie das Aktenzeichen dieses Schreibens an.