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ZECKENSCHUTZIMPFAKTION - 2006<br />
Das Amt der OÖ.Landesregierung setzt die verbilligte Aktion „Schutzimpfung gegen<br />
Zeckenkrankheit“ ganzjährig 2006 fort.<br />
Geimpft werden:<br />
Erstimpfung<br />
2006 zweimalige Impfung (Abstand 4 – 12 Wochen)<br />
Drittimpfung<br />
5 bis 12 Monate nach 2. Teilimpfung<br />
1. Auffrischungsimpfung alle 3 Jahre nach erfolgter Grundimmunisierung<br />
alle weiteren Auffrischungsimpfungen alle 5 Jahre<br />
ab dem 60. Lebensjahr wird weiterhin die 3-jährige Auffrischung empfohlen<br />
Vorgangsweise wie folgt:<br />
Neuanmeldung (1. und 2. Teilimpfung), Auffrischungs- und Drittimpfung – Bezahlung der<br />
Impfstoffkosten- u. Impfgebühr in bar direkt bei der Impfung<br />
⇒ € 12,80 für Kinder ab dem vollendeten 1. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (Arzthonorar<br />
übernimmt das Land OÖ.)<br />
⇒ € 14,60 (inkl. Arzthonorar) ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zum vollendeten 16.<br />
Lebensjahr<br />
⇒ € 17,40 (inkl. Arzthonorar) für Jugendliche (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr) und für<br />
Erwachsene.<br />
⇒ € 3,63 für „kostenlose Kinder“ (ab dem 3. unversorgten Kind bis zum 15. Lebensjahr)<br />
Es wird höflichst ersucht eventuell vorhandene und richtig ausgefüllte Impfkarten und den<br />
Impf-beitrag (möglichst genau) bereitzuhalten um eine raschere Abwicklung zu ermöglichen.<br />
1. Impfung Dienstag 07.03.2006 11’00 Uhr HS-1 Windischgarsten<br />
Dienstag 04.04.2006 09’30 Uhr VS-Roßleithen<br />
2. Impfung Donnerstag 27.04.2006 11’00 Uhr HS-1 Windischgarsten<br />
Donnerstag 11.05.2006 09’30 Uhr VS-Roßleithen<br />
Es besteht die Möglichkeit bei der Zeckenschutzimpfung auch andere Impfungen (wie zB. Die<br />
Kombinationsimpfung Polio-Diphtherie-Tetanus f. Erwachsene u. sämtliche Kleinkinder-<br />
Impfungen) durchzuführen.<br />
Sollten die vorgeschlagenen Impftermine nicht eingehalten werden können, ist jederzeit<br />
über telefonische Auskunft 07582 / 685 / 451 ein anderer Impftermin möglich.<br />
BÜRGERBETEILIGUNGSVERFAHREN<br />
Auf die Beilage betreffen Örtliches Entwicklungskonzept – Änderung Nr. 2/2006, wird<br />
besonders hingewiesen.