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ZECKENSCHUTZIMPFAKTION - 2006<br />

Das Amt der OÖ.Landesregierung setzt die verbilligte Aktion „Schutzimpfung gegen<br />

Zeckenkrankheit“ ganzjährig 2006 fort.<br />

Geimpft werden:<br />

Erstimpfung<br />

2006 zweimalige Impfung (Abstand 4 – 12 Wochen)<br />

Drittimpfung<br />

5 bis 12 Monate nach 2. Teilimpfung<br />

1. Auffrischungsimpfung alle 3 Jahre nach erfolgter Grundimmunisierung<br />

alle weiteren Auffrischungsimpfungen alle 5 Jahre<br />

ab dem 60. Lebensjahr wird weiterhin die 3-jährige Auffrischung empfohlen<br />

Vorgangsweise wie folgt:<br />

Neuanmeldung (1. und 2. Teilimpfung), Auffrischungs- und Drittimpfung – Bezahlung der<br />

Impfstoffkosten- u. Impfgebühr in bar direkt bei der Impfung<br />

⇒ € 12,80 für Kinder ab dem vollendeten 1. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (Arzthonorar<br />

übernimmt das Land OÖ.)<br />

⇒ € 14,60 (inkl. Arzthonorar) ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zum vollendeten 16.<br />

Lebensjahr<br />

⇒ € 17,40 (inkl. Arzthonorar) für Jugendliche (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr) und für<br />

Erwachsene.<br />

⇒ € 3,63 für „kostenlose Kinder“ (ab dem 3. unversorgten Kind bis zum 15. Lebensjahr)<br />

Es wird höflichst ersucht eventuell vorhandene und richtig ausgefüllte Impfkarten und den<br />

Impf-beitrag (möglichst genau) bereitzuhalten um eine raschere Abwicklung zu ermöglichen.<br />

1. Impfung Dienstag 07.03.2006 11’00 Uhr HS-1 Windischgarsten<br />

Dienstag 04.04.2006 09’30 Uhr VS-Roßleithen<br />

2. Impfung Donnerstag 27.04.2006 11’00 Uhr HS-1 Windischgarsten<br />

Donnerstag 11.05.2006 09’30 Uhr VS-Roßleithen<br />

Es besteht die Möglichkeit bei der Zeckenschutzimpfung auch andere Impfungen (wie zB. Die<br />

Kombinationsimpfung Polio-Diphtherie-Tetanus f. Erwachsene u. sämtliche Kleinkinder-<br />

Impfungen) durchzuführen.<br />

Sollten die vorgeschlagenen Impftermine nicht eingehalten werden können, ist jederzeit<br />

über telefonische Auskunft 07582 / 685 / 451 ein anderer Impftermin möglich.<br />

BÜRGERBETEILIGUNGSVERFAHREN<br />

Auf die Beilage betreffen Örtliches Entwicklungskonzept – Änderung Nr. 2/2006, wird<br />

besonders hingewiesen.

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