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Kreativität ist mein Leben Kreativität ist mein Leben - Amt Stralendorf

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<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ge<strong>mein</strong>de<br />

Wittenförden für das Haushaltsjahr 2008<br />

Aufgrund des §§ 50 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern<br />

(KV M-V), wird nach Beschluss der Ge<strong>mein</strong>devertretung vom 11.08.2008<br />

folgende 1.Nachtragshaushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden:<br />

erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes<br />

einschl. der Nachträge<br />

gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

1. im Verwaltungshaushalt<br />

die Einnahmen 115.900 0 2.509.200 2.625.100<br />

die Ausgaben 115.900 0 2.509.200 2.625.100<br />

2. im Vermögenshaushalt<br />

die Einnahmen 397.500 0 266.100 663.600<br />

die Ausgaben 397.500 0 266.100 663.600<br />

§ 2<br />

Es werden neu festgesetzt :<br />

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

von bisher 0 EUR unverändert auf 0 EUR<br />

davon für Zwecke der Umschuldung<br />

von bisher 0 EUR unverändert auf 0 EUR<br />

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />

von bisher 0 EUR unverändert auf 0 EUR<br />

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite<br />

von bisher 200.000 EUR unverändert auf 200.000<br />

EUR<br />

§ 3<br />

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert :<br />

Steuerart<br />

gegenüber bisher v.H. unverändert auf v.H.<br />

Grundsteuer A 300 300<br />

Grundsteuer B 300 300<br />

Gewerbesteuer 280 280<br />

§ 4<br />

1) Die Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt werden entsprechend<br />

der gebildeten Deckungsringe für deckungsfähig erklärt.<br />

2) Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 360.176 (Spenden Kultur und<br />

Veranstaltungen) dürfen für Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle<br />

360.630 (Ausgaben Kultur und Veranstaltungen) verwendet werden.<br />

3) Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 460.176 (Spenden Jugendklub)<br />

dürfen für Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle 460.520 (Geräte und<br />

Ausstattung) verwendet werden.<br />

4) Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 464.176 (Spenden) dürfen für<br />

Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle 464.520 (Geräte und Ausstattung<br />

Kita) verwendet werden.<br />

5) Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 700.110 (Einnahme aus Kleineinleiterabgabe)<br />

dürfen für Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle 700.712<br />

(Ausgabe Kleineinleiterabgabe) verwendet werden.<br />

6) Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 690.110 (Beitragseinnahmen)<br />

dürfen für Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle 690.661 (Mitgliedsbeiträge<br />

Wasser- und Bodenverbände) verwendet werden.<br />

7) Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 900.003 (Gewerbesteuereinnahmen)<br />

dürfen für Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle 900.810<br />

(Gewerbesteuerumlage) verwendet werden.<br />

8) Zweckbestimmte Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 210.361<br />

(Fördermittel) berechtigen zu Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle<br />

210.940 (Schulsportplatz).<br />

§ 5<br />

1) Die Entscheidung für eine Soll-Übertragung nach §17 Abs.5 GemHVO<br />

trifft auf Antrag der mittelbewirtschaftenden Stelle der Fachdienstleiter II<br />

des <strong>Amt</strong>es <strong>Stralendorf</strong>.<br />

2) Die Entscheidung über die günstigste Kreditaufnahme oder Umschuldung<br />

trifft der Fachdienstleiter II des <strong>Amt</strong>es <strong>Stralendorf</strong>.<br />

§ 6<br />

Erheblich im Sinne des § 50 Abs. 2 Nr. 1 KV <strong>ist</strong> ein Betrag von mehr als<br />

50.000,00 e.<br />

Erheblich im Sinne des § 50 Abs. 2 Nr. 2 KV <strong>ist</strong> ein Betrag von mehr als<br />

25.000,00 e.<br />

Wittenförden, 11.08.2008 (Siegel) gez. Bosselmann<br />

Ort, Datum – Bürgerme<strong>ist</strong>er –<br />

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ge<strong>mein</strong>de<br />

Wittenförden für das Haushaltsjahr 2008<br />

wird hiermit bekanntgemacht<br />

In die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ge<strong>mein</strong>de Wittenförden für das<br />

Haushaltsjahr 2008 und ihre Anlagen kann vom 28.08.2008 bis<br />

12.09.2008 im <strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong> – Kämmerei Zimmer 205, 19073 <strong>Stralendorf</strong>,<br />

Dorfstraße 30, während der Öffnungszeiten jedermann Einsicht nehmen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern<br />

(KV M-V) eine Verletzung von Verfahrens- und<br />

Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-<br />

Vorpommern beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines<br />

Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden<br />

kann, es sei denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,<br />

b) diese Satzung <strong>ist</strong> nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht worden,<br />

c) der Form- oder Verfahrensmangel <strong>ist</strong> gegenüber dem <strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong><br />

oder der Ge<strong>mein</strong>de Wittenförden vorher gerügt und dabei die verletzte<br />

Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel<br />

ergibt.<br />

Wittenförden, 11.08.2008 (Siegel) gez. Bosselmann<br />

Ort, Datum – Bürgerme<strong>ist</strong>er –<br />

Bekanntmachung<br />

Die L<strong>ist</strong>e der Personen, die zum <strong>Amt</strong> einer (eines) Schöffin/Schöffen<br />

berufen werden können, liegt in der Zeit<br />

vom 29.08.2008 bis 05.09.2008<br />

im <strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong>, <strong>Amt</strong>sgebäude, Dorfstraße 30 – 19073 <strong>Stralendorf</strong><br />

zu jedermanns Einsichtnahme aus.<br />

Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der<br />

Auflegungsfr<strong>ist</strong>, bei der unten genannten Behörde schriftlich oder zu<br />

Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsl<strong>ist</strong>e<br />

Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes<br />

(GVG) in der jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen<br />

werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht<br />

aufgenommen werden sollten.<br />

<strong>Stralendorf</strong>, 12.08.2008<br />

Ihr Wohlbefinden<br />

liegt uns am<br />

gez. Facklam<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong><br />

Dagmar Peschke GbR<br />

Schweriner Straße 56<br />

19073 Wittenförden<br />

Tel: 03 85/6 66 52 94<br />

Funk: 01 74/9 15 85 60<br />

Fax: 03 85/6 17 24 84<br />

Schwester Ines<br />

Funk: 01 74/9 15 85 59<br />

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Ausgabe 8 / 27. August 2008 7

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