Kreativität ist mein Leben Kreativität ist mein Leben - Amt Stralendorf
Kreativität ist mein Leben Kreativität ist mein Leben - Amt Stralendorf
Kreativität ist mein Leben Kreativität ist mein Leben - Amt Stralendorf
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />
1. Nachtragshaushaltssatzung der Ge<strong>mein</strong>de<br />
Wittenförden für das Haushaltsjahr 2008<br />
Aufgrund des §§ 50 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern<br />
(KV M-V), wird nach Beschluss der Ge<strong>mein</strong>devertretung vom 11.08.2008<br />
folgende 1.Nachtragshaushaltssatzung erlassen:<br />
§ 1<br />
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden:<br />
erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes<br />
einschl. der Nachträge<br />
gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf<br />
EUR EUR EUR EUR<br />
1. im Verwaltungshaushalt<br />
die Einnahmen 115.900 0 2.509.200 2.625.100<br />
die Ausgaben 115.900 0 2.509.200 2.625.100<br />
2. im Vermögenshaushalt<br />
die Einnahmen 397.500 0 266.100 663.600<br />
die Ausgaben 397.500 0 266.100 663.600<br />
§ 2<br />
Es werden neu festgesetzt :<br />
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
von bisher 0 EUR unverändert auf 0 EUR<br />
davon für Zwecke der Umschuldung<br />
von bisher 0 EUR unverändert auf 0 EUR<br />
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />
von bisher 0 EUR unverändert auf 0 EUR<br />
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite<br />
von bisher 200.000 EUR unverändert auf 200.000<br />
EUR<br />
§ 3<br />
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert :<br />
Steuerart<br />
gegenüber bisher v.H. unverändert auf v.H.<br />
Grundsteuer A 300 300<br />
Grundsteuer B 300 300<br />
Gewerbesteuer 280 280<br />
§ 4<br />
1) Die Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt werden entsprechend<br />
der gebildeten Deckungsringe für deckungsfähig erklärt.<br />
2) Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 360.176 (Spenden Kultur und<br />
Veranstaltungen) dürfen für Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle<br />
360.630 (Ausgaben Kultur und Veranstaltungen) verwendet werden.<br />
3) Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 460.176 (Spenden Jugendklub)<br />
dürfen für Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle 460.520 (Geräte und<br />
Ausstattung) verwendet werden.<br />
4) Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 464.176 (Spenden) dürfen für<br />
Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle 464.520 (Geräte und Ausstattung<br />
Kita) verwendet werden.<br />
5) Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 700.110 (Einnahme aus Kleineinleiterabgabe)<br />
dürfen für Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle 700.712<br />
(Ausgabe Kleineinleiterabgabe) verwendet werden.<br />
6) Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 690.110 (Beitragseinnahmen)<br />
dürfen für Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle 690.661 (Mitgliedsbeiträge<br />
Wasser- und Bodenverbände) verwendet werden.<br />
7) Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 900.003 (Gewerbesteuereinnahmen)<br />
dürfen für Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle 900.810<br />
(Gewerbesteuerumlage) verwendet werden.<br />
8) Zweckbestimmte Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 210.361<br />
(Fördermittel) berechtigen zu Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle<br />
210.940 (Schulsportplatz).<br />
§ 5<br />
1) Die Entscheidung für eine Soll-Übertragung nach §17 Abs.5 GemHVO<br />
trifft auf Antrag der mittelbewirtschaftenden Stelle der Fachdienstleiter II<br />
des <strong>Amt</strong>es <strong>Stralendorf</strong>.<br />
2) Die Entscheidung über die günstigste Kreditaufnahme oder Umschuldung<br />
trifft der Fachdienstleiter II des <strong>Amt</strong>es <strong>Stralendorf</strong>.<br />
§ 6<br />
Erheblich im Sinne des § 50 Abs. 2 Nr. 1 KV <strong>ist</strong> ein Betrag von mehr als<br />
50.000,00 e.<br />
Erheblich im Sinne des § 50 Abs. 2 Nr. 2 KV <strong>ist</strong> ein Betrag von mehr als<br />
25.000,00 e.<br />
Wittenförden, 11.08.2008 (Siegel) gez. Bosselmann<br />
Ort, Datum – Bürgerme<strong>ist</strong>er –<br />
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ge<strong>mein</strong>de<br />
Wittenförden für das Haushaltsjahr 2008<br />
wird hiermit bekanntgemacht<br />
In die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ge<strong>mein</strong>de Wittenförden für das<br />
Haushaltsjahr 2008 und ihre Anlagen kann vom 28.08.2008 bis<br />
12.09.2008 im <strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong> – Kämmerei Zimmer 205, 19073 <strong>Stralendorf</strong>,<br />
Dorfstraße 30, während der Öffnungszeiten jedermann Einsicht nehmen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern<br />
(KV M-V) eine Verletzung von Verfahrens- und<br />
Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-<br />
Vorpommern beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines<br />
Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden<br />
kann, es sei denn,<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,<br />
b) diese Satzung <strong>ist</strong> nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht worden,<br />
c) der Form- oder Verfahrensmangel <strong>ist</strong> gegenüber dem <strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong><br />
oder der Ge<strong>mein</strong>de Wittenförden vorher gerügt und dabei die verletzte<br />
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel<br />
ergibt.<br />
Wittenförden, 11.08.2008 (Siegel) gez. Bosselmann<br />
Ort, Datum – Bürgerme<strong>ist</strong>er –<br />
Bekanntmachung<br />
Die L<strong>ist</strong>e der Personen, die zum <strong>Amt</strong> einer (eines) Schöffin/Schöffen<br />
berufen werden können, liegt in der Zeit<br />
vom 29.08.2008 bis 05.09.2008<br />
im <strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong>, <strong>Amt</strong>sgebäude, Dorfstraße 30 – 19073 <strong>Stralendorf</strong><br />
zu jedermanns Einsichtnahme aus.<br />
Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der<br />
Auflegungsfr<strong>ist</strong>, bei der unten genannten Behörde schriftlich oder zu<br />
Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsl<strong>ist</strong>e<br />
Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes<br />
(GVG) in der jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen<br />
werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht<br />
aufgenommen werden sollten.<br />
<strong>Stralendorf</strong>, 12.08.2008<br />
Ihr Wohlbefinden<br />
liegt uns am<br />
gez. Facklam<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong><br />
Dagmar Peschke GbR<br />
Schweriner Straße 56<br />
19073 Wittenförden<br />
Tel: 03 85/6 66 52 94<br />
Funk: 01 74/9 15 85 60<br />
Fax: 03 85/6 17 24 84<br />
Schwester Ines<br />
Funk: 01 74/9 15 85 59<br />
Anzeige<br />
Ausgabe 8 / 27. August 2008 7