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D e a l s · · · P e r s o n a l i e n · · · h i n t e r g r ü n d e<br />

Nr. 73 | Freitag, 27. Juni 2008<br />

White & Case<br />

Vollständige Übernahme von DIS durch Adecco abgeschlossen<br />

▲ Nachdem die internationale Anwaltssozietät White & Case bereits im Jahre 2006 den führenden Personaldienstleister<br />

Adecco beim Aktienerwerb vom DIS (Deutscher Industrie Service)-Gründer Dietrich Paulmann und seiner<br />

Familie sowie beim Übernahmeangebot und dem Erwerb weiterer Aktienpakete von DIS im Jahre 2007 beraten<br />

hatte, begleitete ein Team um Partner Dr. Christian Jacobs (M&A) das Unternehmen jetzt beim vollständigen<br />

Erwerb der DIS. Die Übernahme mit einem Gesamtvolumen von rd. 1 Mrd. Euro ist mit dem auf der HV im<br />

Dezember 07 beschlossenen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre am 18.6.2008 abgeschlossen worden.<br />

„Durch die gute Zusammenarbeit mit unserer langjährigen Mandantin konnten wir trotz des schwierigen Marktumfeldes<br />

die Transaktion erfolgreich abschließen“ kommentiert Jacobs. Adecco vermittelt täglich den Kontakt<br />

zwischen 700 000 Arbeitskräften und mehreren hunderttausend Firmenkunden. Insgesamt beschäftigt das Unternehmen<br />

in rd. 6 700 Niederlassungen in über 70 Ländern mehr als 35 000 Mitarbeiter. DIS ist eine führende Anbieterin<br />

von Dienstleistungen in der Fachkräftevermittlung in Deutschland mit den Schwerpunkten temporäre<br />

Anstellungsvermittlung, Karriere- und Rekrutierungsberatung und projektbezogene Dienstleistungen. Die Beratung<br />

der DIS übernahm die Kanzlei Clifford Chance um den Düsseldorfer Partner Dr. Thomas Stohlmeier (Corporate).<br />

SJ Berwin<br />

Beteiligungsportfolio der Süd KB um DBW-Gruppe erweitert<br />

▲ SJ Berwin hat ihre langjährige Mandantin, die Süd-Kapitalbeteiligungs-Gesellschaft (Süd KB), eine Tochtergesellschaft<br />

der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), beim Erwerb sämtlicher Anteile an der DBW-Gruppe im<br />

Rahmen eines Management-Buy-Outs beraten. Die DBW ist ein führender Anbieter von hochtemperaturbeständigen,<br />

nicht brennbaren, thermisch und akustisch wirksamen Faserprodukten für die Automobilindustrie und andere<br />

Industriezweige. Sie erzielte im Jahr 2007 einen konsolidierten Umsatz von rd. 47 Mio. Euro und beschäftigt 470<br />

Mitarbeiter. Die Süd KB bietet etablierten mittelständischen Unternehmen individuelle Eigenkapitallösungen im<br />

Rahmen von Nachfolgeregelungen und Wachstumsfinanzierungen an, insbesondere in Baden-Württemberg.<br />

Das Beteiligungsportfolio der Süd KB umfasst derzeit 27 Beteiligungen aus unterschiedlichen Branchen mit<br />

einem investierten Eigenkapital von über 350 Mio. Euro. Dr. Michael Roos, Leiter der deutschen Corporate-Praxis<br />

von SJ Berwin, der bei dieser Transaktion das beratende Team leitete, kommentiert: „Wir haben uns sehr darüber<br />

gefreut, gemeinsam mit dem Team von Süd KB und dem Management diese Transaktion erfolgreich begleitet zu<br />

haben. Durch die frühe und unmittelbare Einbindung von erfahrenen Private Equity-Anwälten in unseren verschiedenen<br />

Büros in Europa konnten wir die Transaktion sehr zügig umsetzen.“<br />

Heuking Kühn Lüer Wojtek<br />

Konzentration im Bereich erneuerbarer Energien geht weiter<br />

▲ BGI Ecotech und der Photovoltaikanbieter Ralos haben sich auf einen Zusammenschluss geeinigt. Beide<br />

Unternehmen haben einen entsprechenden notariell beurkundeten Vertrag unterzeichnet, der die Übernahme der<br />

Anteile an Ralos durch die börsennotierte BGI Ecotech bis Ende September dieses Jahres regelt. Rechtlich beraten<br />

wurde BGI Ecotech dabei vom Kölner Büro der deutschen Anwaltssozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek unter<br />

Leitung von Dr. Mirko Sickinger (M&A, Kapitalmarktrecht). Neben der M&A-Beratung wurde das Unternehmen<br />

auch bei der Finanzierung der Transaktion unterstützt. In diesem Zusammenhang führen die Kasseler u.a. eine<br />

Barkapitalerhöhung mit mittelbarem Bezugsrecht für ihre Aktionäre durch, wobei bis zu 820 000 neue Aktien platziert<br />

werden sollen. Begleitet wird diese Platzierung durch die Baader Wertpapierhandelsbank.<br />

BGI Ecotech wurde im Jahr 1990 mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Umwelt- und Ingenieurdienstleistungen<br />

gegründet und ist seit 2006 im Bereich regenerativer Energien tätig. Die im März 2001 gegründete Ralos ist<br />

als Photovoltaikanbieter ein führendes Systemhaus im Bereich der Entwicklung, Planung, dem Bau sowie dem<br />

Betrieb hochwertiger Photovoltaikanlagen. Nach dem Zusammenschluss werden die beiden Unternehmen rd. 110<br />

Mitarbeiter an insgesamt 14 Standorten in Deutschland und dem europäischen Ausland beschäftigen. Gestützt auf<br />

den Geschäftsverlauf der ersten fünf Monate plant das Unternehmen im Jahr 2008 Umsätze im deutlich dreistelligen<br />

Millionenbereich und erwartet ein EBIT im hohen einstelligen bzw. niedrigen zweistelligen Millionenbereich.<br />

Simmons & Simmons<br />

Bonner TGE verkauft Anteile an chinesischen Containerhersteller<br />

▲ Die internationale Kanzlei Simmons & Simmons hat aus den deutschen Büros heraus die TGE Gas Engineering<br />

(TGE) beim Anteilsverkauf an ein chinesisches Unternehmen beraten. 60% des Bonner Unternehmens werden von


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China International Marine Containers (CIMC) übernommen, dem weltgrößten Containerhersteller. Der Verkauf<br />

steht noch unter dem Genehmigungs-Vorbehalt der Kartellbehörden und soll im August abgeschlossen werden.<br />

Die TGE plant und konstruiert als eine der weltweit führenden Ingenieurgesellschaften Anlagen zur Lagerung<br />

flüssiger Gase. Mit seinen 160 Mitarbeitern setzte das Unternehmen damit im vergangenen Jahr rd. 70 Mio. Euro<br />

um. Der in Shenzhen ansässige Containerhersteller CIMC brachte es in 2007 mit seinen 60 000 Mitarbeitern auf<br />

einen Jahresumsatz von umgerechnet 4,5 Mrd. Euro. Den gemeinsamen Kunden möchte man zukünftig Lösungen<br />

aus einer Hand anbieten und der TGE durch den Anteilsverkauf sowohl den Zugang zu den asiatischen Märkten<br />

erleichtern, als auch Freiräume für größere Projekte verschaffen.<br />

Simmons & Simmons hatte erst kürzlich die Bonner TGE Marine beim Börsengang zum AIM der London Stock<br />

Exchange begleitet. Die TGE Marine ist ebenfalls auf die Konstruktion von Tanks für flüssige Gase spezialisiert –<br />

im Gegensatz zur TGE Gas Engineering allerdings auf Cargo-Handling-Systeme für Schiffe und andere Offshore<br />

Units. In beiden Fällen hat der Düsseldorfer Partner der Sozietät Dr. Ulrich Brauer federführend beraten.<br />

Linklaters<br />

Escada mit wichtigen finanziellen und personellen Entscheidungen<br />

▲ Ein Linklaters-Team unter Führung von Hans-Ulrich Wilsing hat den Modekonzern Escada beim Einstieg der<br />

Herz-Brüder als signifikante Minderheitsaktionäre, bei der geplanten Kapitalerhöhung sowie zu anstehenden<br />

Personalentscheidungen umfassend beraten. Die vom Aufsichtsrat beschlossene Kapitalerhöhung in Höhe von 50<br />

Mio. Euro wird in zwei Tranchen erfolgen. Die gesamte erste Tranche zeichnen die Tchibo-Eigner Michael und<br />

Wolfgang Herz, die damit künftig rd. 25% der Escada-Anteile halten. In der zweiten Tranche werden den Escada-<br />

Aktionären die neuen Aktien zum Preis von je 14 Euro angeboten. Das Bezugsverhältnis beträgt dabei 2 zu 19, d.h.<br />

für 19 gehaltene Escada-Aktien können zwei neue Aktien erworben werden. Ein Handel der Bezugsrechte ist nicht<br />

vorgesehen. Die Gesellschaften der Familien Wolfgang und Michael Herz haben sich unwiderruflich verpflichtet,<br />

bei der Kapitalerhöhung der Tranche 2 über die Ausübung sämtlicher ihr zustehender Bezugsrechte hinaus auch<br />

alle übrigen Aktien zu beziehen, für die Bezugsrechte nicht fristgerecht ausgeübt werden.<br />

Zudem wurden mit Wirkung zum 1.7.08 Bruno Sälzer und Werner Lackas zu Mitgliedern des Vorstands bestellt.<br />

Sälzer wurde außerdem zum neuen CEO ernannt. Auch im Escada-Aufsichtsrat gibt es personelle Veränderungen:<br />

Neben Reinhard Pöllath als neuem Aufsichtsratschef zieht Wolfgang Herz in den Aufsichtsrat ein.<br />

Clifford Chance<br />

Bankenkonsortium finanziert Kraftwerkportfolio in der Türkei<br />

▲ Clifford Chance hat mit einem Team unter der Leitung des Frankfurter Partners Nicholas Wong (Banking &<br />

Capital Markets) die International Finance Corporation (IFC), die WestLB und die türkische Akbank beim erfolgreichen<br />

Abschluss eines Finanzierungspakets über insgesamt 1 Mrd. Euro für den Bau von zehn Wasserkraftwerken<br />

und einem Gaskraftwerk beraten. Die Kapazität dieses Kraftwerkportfolios beträgt insgesamt 1 900 Megawatt.<br />

Es handelt sich um das größte internationale Finanzierungspaket, das je für eine private türkische Gesellschaft<br />

geschnürt worden ist, die auf kommerzieller Grundlage auf dem deregulierten türkischen Energiemarkt Strom<br />

verkaufen wird. Die an die Besonderheiten der Portfoliostruktur angepasste Finanzierung wurde vom Bankenkonsortium<br />

arrangiert. Projektgesellschaft ist die Enerjisa Enerji Üretim, ein Joint Venture-Unternehmen der Haci<br />

Ömer Sabanci Holding und der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbund).<br />

Alles, was Recht ist<br />

▲ Die EU-Kommission hat die deutsche Methode zur Berechnung des Beihilfewerts von Bürgschaften für Projektgesellschaften<br />

und junge, innovative Unternehmen genehmigt. Nun können auch Bürgschaften für Spezialfinanzierungen<br />

von Banken ohne vorherige Genehmigung durch die Kommission vergeben werden, wenn ein Vorhaben die<br />

Anforderungen an die Risikoeinstufung erfüllt und die Bürgschaft nicht über bestimmte Grenzen hinausgeht.<br />

▲ Im Kampf gegen Geldwäsche und die Finanzierung des internationalen Terrorismus hat der Bundestag eine weitere<br />

Gesetzesverschärfung beschlossen. Das Parlament verabschiedete die Umsetzung zweier entsprechender EU-<br />

Richtlinien. Nach der zu erwartenden Zustimmung des Bundesrats müssen bei Bargeschäften von über 15 000 Euro<br />

künftig grundsätzlich die Identität des Kunden überprüft und verdächtige Fälle den Behörden gemeldet werden.<br />

▲ Die EU-Kommission hat eine Empfehlung zur Beschränkung der zivilrechtlichen Haftung von Abschlussprüfern<br />

abgegeben. Darin werden beispielhaft drei Methoden der Haftungsbeschränkung vorgeschlagen, doch können auch<br />

andere, gleichwertige Verfahren eingesetzt werden. Die Mitgliedstaaten sollten sich für die Methode entscheiden,<br />

die am besten mit ihren jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen übereinstimmt. Hauptziel sei es, das Entstehen alternativer<br />

Prüfungsgesellschaften auf einem wettbewerbsorientierten Markt zu fördern. Die Empfehlung ist die<br />

Reaktion auf die steigende Zahl von Prozessen und den mangelnden Versicherungsschutz in dieser Branche.


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E x k l u s i v - B e r i c h t e a u s d e n t o p - k a n z l e i e n<br />

Weißbuch zum EU-Kartellrecht<br />

„Es wäre besser, manche Rechtsinstrumente gar nicht erst zu schaffen“<br />

Die Europäische Kommission hat einen Reformprozess angestoßen, der die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen<br />

von Unternehmen und Verbrauchern gegen Kartellsünder verbessern soll. Ein entsprechendes Weißbuch hat die Kommission<br />

im April dieses Jahres veröffentlicht. Warum die EU-Pläne unter Rechtsexperten höchst umstritten sind, erläutert<br />

Dr. Johannes Zöttl, Partner bei Jones Day in Frankfurt und im Bereich deutsches und europäisches Kartellrecht tätig.<br />

▲ Gibt es aus Ihrer Sicht Anlass zur Neuregelung des<br />

Kartellrechts auf europäischer Ebene?<br />

Hinter den Handlungsbedarf der Kommission würde<br />

ich ein großes Fragezeichen machen. Sie bietet Lösungen<br />

an, die sich auf ein Problem beziehen, das sie selbst<br />

„entdeckt“ haben will. In diesem Zusammenhang ist<br />

auch das im Jahr 2005 vorgelegte Grünbuch zu sehen.<br />

Die Kommission hat damals behauptet, die Kartellvorschriften<br />

würden durch private Geschädigte völlig unzureichend<br />

durchgesetzt, das sog. underenforcement. Dazu<br />

gab es eine ausführliche Studie, die zwar – wie weithin<br />

bekannt war – erhebliche methodische Schwächen hatte.<br />

Aber der Anspruch ist seitdem in der Luft.<br />

▲ Das heißt, es gibt gar keine rechtliche Lücke?<br />

Aus Sicht des deutschen Rechts ist eine Lücke, die ein<br />

Einschreiten der Kommission erzwingen würde, nicht<br />

erkennbar. Der deutsche Gesetzgeber hat mit Wirkung<br />

zum 1.7.05 viele der Dinge, die die Kommission jetzt auf<br />

die Agenda setzt, bereits eingeführt. Sicher, man kann<br />

sich vorstellen, dass z.B. bei den osteuropäischen Neumitgliedern<br />

in der EU hier noch viel im Argen liegt.<br />

Aber das betrifft insbesondere die Zivilgerichte, die im<br />

neuen System der Kommission eine zentrale Stellung<br />

haben sollen. Anspruchsteller würden schlagkräftige Instrumente<br />

erhalten, ohne dass die Gerichte unbedingt<br />

das nötige Fachwissen mitbringen. Unter Verbraucheranwälten<br />

kursieren bereits Listen, welcher Mitgliedsstaat<br />

sich zur Klageerhebung am besten eignen wird.<br />

▲ Hat die Kommission überhaupt die Kompetenz zu den<br />

von ihr vorgeschlagenen Regelungen?<br />

Die Kommission hat nicht zuletzt durch die laufenden<br />

Konsultationsprozesse ein enormes Wissen über diese<br />

Probleme akkumuliert und weiß genau, wo die Schwachstellen<br />

in den Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedsstaaten<br />

liegen. Ob sie hingegen eine gemeinschaftsrechtliche<br />

Grundlage hat, ist umstritten. Daran wird ihr<br />

Vorhaben aber nicht scheitern. Der politische Druck,<br />

den die Kommission aufgebaut hat, ist schlicht zu groß.<br />

tige Neuerungen wird es wohl<br />

durch die Einführung von class<br />

actions geben und bei der Eintreibung<br />

tatsächlicher – oder<br />

behaupteter – Kartellschäden<br />

durch die Verbraucherschutzverbände,<br />

einschließlich des<br />

damit verbundenen Erpressungspotenzials.<br />

▲ Wie wird sich das Regelwerk<br />

in der Praxis auswirken?<br />

Mit einer Klageflut dürfte zu<br />

rechnen sein. Die eigentliche<br />

Dr. Johannes Zöttl<br />

Partner bei Jones Day<br />

Frage ist, wann sie kommt. In Düsseldorf wird zurzeit ein<br />

großer Schadenersatzprozess im Bereich der Zementkartelle<br />

verhandelt – darauf blickt die Kartellrechtlercommunity<br />

auch deswegen gebannt, weil dort komplizierte<br />

Beweisprobleme verhandelt werden. Wenn absehbar ist,<br />

dass das Gericht solche Überlegungen wohlwollend aufgreift,<br />

könnten auch die Prozesse kommen.<br />

▲ Geht das zu Lasten der Rechtssicherheit?<br />

Zunächst bestimmt. So ist auch unter Wirtschaftswissenschaftlern<br />

höchst umstritten, wie der durch einen Kartellverstoß<br />

entstandene Schaden überhaupt zu berechnen<br />

ist. Dafür gibt es Modelle, die vor deutschen Gerichten<br />

teilweise bereits verhandelt wurden. Viel davon<br />

könnte aber vom Tisch sein, wenn nach US-Vorbild verfahren<br />

wird. Die ersten Ableger US-amerikanischer<br />

Klägerkanzleien gibt es in Europa schon. Sie werden ein<br />

Know-how in unsere Rechtskultur einbringen, auf das<br />

europäische Unternehmen vielfach nicht vorbereitet<br />

sind. Hierin besteht übrigens ein großes Problem für die<br />

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Sie will offenbar<br />

als diejenige Kommissarin in die Annalen eingehen,<br />

die den Kartellgeschädigten zum Durchbruch verholfen<br />

hat, aber nicht um den Preis, die europäische<br />

Rechtskultur in Richtung der US litigation zu drehen.<br />

In dem Spannungsfeld bewegt sich das Projekt.<br />

▲ Um welche Maßnahmen geht es?<br />

Zunächst geht es um das so genannte „standing“, also<br />

darum, wer Klage erheben kann. Die Kommission sagt:<br />

Jeder, der betroffen ist. Und zwar unabhängig davon, ob<br />

eine Vertragsbeziehung zu dem Schädiger besteht. Insbesondere<br />

soll auch der Endverbraucher klagen können.<br />

Nach deutschem Recht ist das ein kartelldeliktischer<br />

Anspruch und bringt nicht viel Neues. Die neuartigen<br />

Offenlegungspflichten für Beweismittel wären jedenfalls<br />

für Kartellrechtler neu, obwohl es dafür nach deutscher<br />

ZPO bereits Ansätze gibt. Auch für Deutschland wich-<br />

▲ Was wäre Ihrer Ansicht nach also zu tun?<br />

Dass es Möglichkeiten geben sollte, Schäden durch Kartelle<br />

umfassend gutzumachen, hat rechtspolitisch großen<br />

Charme. Die Herausforderung liegt darin, einerseits<br />

den Geschädigten zu helfen, ohne andererseits den Auswüchsen<br />

der US litigation Raum zu geben. Die eigentliche<br />

Frage ist daher, ob ein so definiertes Projekt nicht<br />

von vorneherein zum Scheitern verurteilt ist. Viele raten<br />

deshalb, diese Rechtsinstrumente besser gar nicht erst<br />

zu schaffen. Es wäre besser, abzuwarten, wie sich die aktuellen<br />

Prozesse weiter entwickeln.


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D e a l s · · · P e r s o n a l i e n · · · h i n t e r g r ü n d e<br />

Beiten Burkhardt<br />

OLG München verbietet Namen der Bundesdruckerei<br />

▲ Das Oberlandesgericht München hat der Bundesdruckerei durch Urteil vom 19.6.2008 verboten, ihren Namen<br />

weiter zu verwenden (Az.: 29 U 5133/03). Der Grund: Die Bundesdruckerei gehört schon seit 2000 nicht mehr dem<br />

Bund, sondern privaten Investoren. Der Name sei daher irreführend. Geklagt hat ein Konkurrent der Bundesdruckerei,<br />

der sich im Wettbewerb um Aufträge für technische Druckerzeugnisse durch den Namen benachteiligt<br />

gesehen hat. Der Streit wurde entschieden, nachdem bereits der Bundesgerichtshof in dem Namen Bundesdruckerei<br />

eine Irreführung gesehen und die Sache mit genauen Anweisungen zur weiteren Behandlung an das Oberlandesgericht<br />

München zurückgegeben hatte (Az.: I ZR 122/04). Die Bundesdruckerei darf ihren Namen – im Rahmen einer sogenannten<br />

Aufbrauchsfrist – noch bis 31.12.2008 weiterführen. Rechtsanwalt Dr. Bernhard von Linstow von Beiten<br />

Burkhardt, einer der beiden Vertreter des klagenden Konkurrenten: „Das ist ein Schulfall einer den Verbraucher<br />

täuschenden Werbung, die zu verbieten ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nachdem aber der<br />

Bundesgerichtshof die Richtung schon vorgegeben hat, steht das Urteil auf einer tragfähigen Basis.“<br />

White & Case<br />

Klageabweisungen in Sachen Flughafenausbau Kassel-Calden<br />

▲ Die internationale Anwaltssozietät White & Case hat die Abweisungen der Klagen gegen das Land Hessen als<br />

Planfeststellungsbehörde in Sachen Ausbau des Flughafens Kassel-Calden erwirkt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof<br />

(VGH) in Kassel kam nach sechs Verhandlungstagen zu dem Ergebnis, dass der zugrunde liegende Planfeststellungsbeschluss<br />

rechtmäßig ist. Die Planung des Regierungspräsidiums Kassel für das 151 Mio. Euro-Projekt<br />

zur Erweiterung ihres Flughafens um eine 2,5 Kilometer lange Start- und Landebahn wurde bestätigt. Damit kann<br />

der Flugplatz zu einem Regionalflughafen für den kommerziellen Verkehr ausgebaut werden.<br />

Gegen den Planfeststellungsbeschluss waren ursprünglich 116 Klagen eingereicht worden, die vom VGH Kassel<br />

zu 15 Verfahren zusammengefasst wurden. Zu den Klägern gehörten u.a. der Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND), lärmbetroffene Bürger und Eigentümer von künftigen Flughafengrundstücken sowie der<br />

Landkreis Paderborn, der selbst einen Regionalflughafen betreiben lässt. Neben Fragen des Lärmschutzes und des<br />

Naturschutzes war die der Planung zugrunde gelegte Bedarfsprognose ein zentraler Streitpunkt. Die Kläger hatten<br />

den Bedarf Nordhessens für einen Regionalflughafen bestritten. Laut der Prognose des Münchner Unternehmens<br />

Intraplan wird sich die Anzahl der Passagiere von heute 30 000 bis zum Jahr 2020 auf rd. 640 000 erhöhen.<br />

White & Case hat das Land Hessen als Planfeststellungsbehörde während des Verfahrens vertreten. Der Prozess<br />

wurde von Prof. Dr. Norbert Wimmer, Partner im Berliner Büro, zusammen mit seinem ehemaligen Kollegen Dr.<br />

Tobias Masing (seit 1.4. 08 bei Redeker) geführt. „Die Entscheidung setzt ein positives Signal für die wirtschaftliche<br />

Entwicklung der Region Nordhessen. Sie ist darüber hinaus rechtlich unter zwei Gesichtspunkten von besonderem<br />

Interesse: als erste Entscheidung zum neuen Fluglärmgesetz und unter dem Gesichtspunkt der Planrechtfertigung<br />

des Ausbaus eines Regionalflughafens“, kommentiert Wimmer die Entscheidung des VGH.<br />

Das Neueste in Kürze<br />

▲ Shearman & Sterling berät den Axel Springer-Konzern beim Aktienrückkaufangebot an die Aktionäre. Angeboten<br />

wird der Erwerb von bis zu 918 000 Aktien gegen einen Stückpreis von 80 Euro. Die Annahmefrist des<br />

Angebots wird voraussichtlich Ende Juni beginnen. Beraten wird das Unternehmen dabei von einem Shearman &<br />

Sterling-Team um den Partner Dr. Hans Diekmann (Kapitalmarktrecht/Gesellschaftsrecht).<br />

▲ Hengeler Mueller hat die Eurohypo bei der Bereitstellung einer 55 Mio. Euro-Finanzierung für ein Unternehmen<br />

der Anschutz Entertainment Group beraten. Das Darlehen dient der Refinanzierung des Erwerbs der im Oktober<br />

2007 durch Anschutz erworbenen Color Line Arena in Hamburg. Für Hengeler Mueller waren die beiden Partner<br />

Dr. Martin Geiger (Finanzierung, London) und Dr. Ernst-Thomas Kraft (Steuerrecht, Frankfurt) tätig.<br />

▲ Oppenhoff & Partner hat mit einem Team um Partner Dr. Stephan König den britischen Bau- und Ingenieurkonzern<br />

Balfour Beatty umfassend beim Erwerb des deutschen Gleisbauunternehmens Schreck-Mieves beraten.<br />

Das zu den 25 größten Bauunternehmen der Welt zählende Unternehmen Balfour Beatty weitet damit seine Stellung<br />

im deutschen Schienenmarkt aus. Schreck-Mieves wartet und konstruiert Gleisanlagen sowie Weichen und<br />

Kreuzungen für den Schienenbedarf und ist mit knapp 600 Mitarbeitern an 13 weltweiten Standorten vertreten.<br />

▲ Linklaters hat unter Führung von Dr. Sebastian Daub und Ulrich Wolff (beide Coporate/M&A) den Finanzinvestor<br />

Equity Partners und Razvan Olosu, den ehemaligen Leiter des Unternehmensbereichs Nokia Enhancements,<br />

beim Kauf des Bereichs „Line Fit Automotive“ von Nokia beraten. Der Erwerb erfolgte durch novero, eine von<br />

Olosu gemeinsam mit Equity Partners neugegründete Gesellschaft. Die Transaktion ermöglicht rd. 230 Mitarbeitern<br />

in Bochum, Düsseldorf und Detroit nach Aufgabe der dortigen Nokia-Aktivitäten eine Weiterbeschäftigung.<br />

Die Hauptgeschäftsfelder im Bereich „Line Fit Automotive“ will novero weiter ausbauen.

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