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Nr. 73 | Freitag, 27. Juni 2008<br />
White & Case<br />
Vollständige Übernahme von DIS durch Adecco abgeschlossen<br />
▲ Nachdem die internationale Anwaltssozietät White & Case bereits im Jahre 2006 den führenden Personaldienstleister<br />
Adecco beim Aktienerwerb vom DIS (Deutscher Industrie Service)-Gründer Dietrich Paulmann und seiner<br />
Familie sowie beim Übernahmeangebot und dem Erwerb weiterer Aktienpakete von DIS im Jahre 2007 beraten<br />
hatte, begleitete ein Team um Partner Dr. Christian Jacobs (M&A) das Unternehmen jetzt beim vollständigen<br />
Erwerb der DIS. Die Übernahme mit einem Gesamtvolumen von rd. 1 Mrd. Euro ist mit dem auf der HV im<br />
Dezember 07 beschlossenen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre am 18.6.2008 abgeschlossen worden.<br />
„Durch die gute Zusammenarbeit mit unserer langjährigen Mandantin konnten wir trotz des schwierigen Marktumfeldes<br />
die Transaktion erfolgreich abschließen“ kommentiert Jacobs. Adecco vermittelt täglich den Kontakt<br />
zwischen 700 000 Arbeitskräften und mehreren hunderttausend Firmenkunden. Insgesamt beschäftigt das Unternehmen<br />
in rd. 6 700 Niederlassungen in über 70 Ländern mehr als 35 000 Mitarbeiter. DIS ist eine führende Anbieterin<br />
von Dienstleistungen in der Fachkräftevermittlung in Deutschland mit den Schwerpunkten temporäre<br />
Anstellungsvermittlung, Karriere- und Rekrutierungsberatung und projektbezogene Dienstleistungen. Die Beratung<br />
der DIS übernahm die Kanzlei Clifford Chance um den Düsseldorfer Partner Dr. Thomas Stohlmeier (Corporate).<br />
SJ Berwin<br />
Beteiligungsportfolio der Süd KB um DBW-Gruppe erweitert<br />
▲ SJ Berwin hat ihre langjährige Mandantin, die Süd-Kapitalbeteiligungs-Gesellschaft (Süd KB), eine Tochtergesellschaft<br />
der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), beim Erwerb sämtlicher Anteile an der DBW-Gruppe im<br />
Rahmen eines Management-Buy-Outs beraten. Die DBW ist ein führender Anbieter von hochtemperaturbeständigen,<br />
nicht brennbaren, thermisch und akustisch wirksamen Faserprodukten für die Automobilindustrie und andere<br />
Industriezweige. Sie erzielte im Jahr 2007 einen konsolidierten Umsatz von rd. 47 Mio. Euro und beschäftigt 470<br />
Mitarbeiter. Die Süd KB bietet etablierten mittelständischen Unternehmen individuelle Eigenkapitallösungen im<br />
Rahmen von Nachfolgeregelungen und Wachstumsfinanzierungen an, insbesondere in Baden-Württemberg.<br />
Das Beteiligungsportfolio der Süd KB umfasst derzeit 27 Beteiligungen aus unterschiedlichen Branchen mit<br />
einem investierten Eigenkapital von über 350 Mio. Euro. Dr. Michael Roos, Leiter der deutschen Corporate-Praxis<br />
von SJ Berwin, der bei dieser Transaktion das beratende Team leitete, kommentiert: „Wir haben uns sehr darüber<br />
gefreut, gemeinsam mit dem Team von Süd KB und dem Management diese Transaktion erfolgreich begleitet zu<br />
haben. Durch die frühe und unmittelbare Einbindung von erfahrenen Private Equity-Anwälten in unseren verschiedenen<br />
Büros in Europa konnten wir die Transaktion sehr zügig umsetzen.“<br />
Heuking Kühn Lüer Wojtek<br />
Konzentration im Bereich erneuerbarer Energien geht weiter<br />
▲ BGI Ecotech und der Photovoltaikanbieter Ralos haben sich auf einen Zusammenschluss geeinigt. Beide<br />
Unternehmen haben einen entsprechenden notariell beurkundeten Vertrag unterzeichnet, der die Übernahme der<br />
Anteile an Ralos durch die börsennotierte BGI Ecotech bis Ende September dieses Jahres regelt. Rechtlich beraten<br />
wurde BGI Ecotech dabei vom Kölner Büro der deutschen Anwaltssozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek unter<br />
Leitung von Dr. Mirko Sickinger (M&A, Kapitalmarktrecht). Neben der M&A-Beratung wurde das Unternehmen<br />
auch bei der Finanzierung der Transaktion unterstützt. In diesem Zusammenhang führen die Kasseler u.a. eine<br />
Barkapitalerhöhung mit mittelbarem Bezugsrecht für ihre Aktionäre durch, wobei bis zu 820 000 neue Aktien platziert<br />
werden sollen. Begleitet wird diese Platzierung durch die Baader Wertpapierhandelsbank.<br />
BGI Ecotech wurde im Jahr 1990 mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Umwelt- und Ingenieurdienstleistungen<br />
gegründet und ist seit 2006 im Bereich regenerativer Energien tätig. Die im März 2001 gegründete Ralos ist<br />
als Photovoltaikanbieter ein führendes Systemhaus im Bereich der Entwicklung, Planung, dem Bau sowie dem<br />
Betrieb hochwertiger Photovoltaikanlagen. Nach dem Zusammenschluss werden die beiden Unternehmen rd. 110<br />
Mitarbeiter an insgesamt 14 Standorten in Deutschland und dem europäischen Ausland beschäftigen. Gestützt auf<br />
den Geschäftsverlauf der ersten fünf Monate plant das Unternehmen im Jahr 2008 Umsätze im deutlich dreistelligen<br />
Millionenbereich und erwartet ein EBIT im hohen einstelligen bzw. niedrigen zweistelligen Millionenbereich.<br />
Simmons & Simmons<br />
Bonner TGE verkauft Anteile an chinesischen Containerhersteller<br />
▲ Die internationale Kanzlei Simmons & Simmons hat aus den deutschen Büros heraus die TGE Gas Engineering<br />
(TGE) beim Anteilsverkauf an ein chinesisches Unternehmen beraten. 60% des Bonner Unternehmens werden von
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China International Marine Containers (CIMC) übernommen, dem weltgrößten Containerhersteller. Der Verkauf<br />
steht noch unter dem Genehmigungs-Vorbehalt der Kartellbehörden und soll im August abgeschlossen werden.<br />
Die TGE plant und konstruiert als eine der weltweit führenden Ingenieurgesellschaften Anlagen zur Lagerung<br />
flüssiger Gase. Mit seinen 160 Mitarbeitern setzte das Unternehmen damit im vergangenen Jahr rd. 70 Mio. Euro<br />
um. Der in Shenzhen ansässige Containerhersteller CIMC brachte es in 2007 mit seinen 60 000 Mitarbeitern auf<br />
einen Jahresumsatz von umgerechnet 4,5 Mrd. Euro. Den gemeinsamen Kunden möchte man zukünftig Lösungen<br />
aus einer Hand anbieten und der TGE durch den Anteilsverkauf sowohl den Zugang zu den asiatischen Märkten<br />
erleichtern, als auch Freiräume für größere Projekte verschaffen.<br />
Simmons & Simmons hatte erst kürzlich die Bonner TGE Marine beim Börsengang zum AIM der London Stock<br />
Exchange begleitet. Die TGE Marine ist ebenfalls auf die Konstruktion von Tanks für flüssige Gase spezialisiert –<br />
im Gegensatz zur TGE Gas Engineering allerdings auf Cargo-Handling-Systeme für Schiffe und andere Offshore<br />
Units. In beiden Fällen hat der Düsseldorfer Partner der Sozietät Dr. Ulrich Brauer federführend beraten.<br />
Linklaters<br />
Escada mit wichtigen finanziellen und personellen Entscheidungen<br />
▲ Ein Linklaters-Team unter Führung von Hans-Ulrich Wilsing hat den Modekonzern Escada beim Einstieg der<br />
Herz-Brüder als signifikante Minderheitsaktionäre, bei der geplanten Kapitalerhöhung sowie zu anstehenden<br />
Personalentscheidungen umfassend beraten. Die vom Aufsichtsrat beschlossene Kapitalerhöhung in Höhe von 50<br />
Mio. Euro wird in zwei Tranchen erfolgen. Die gesamte erste Tranche zeichnen die Tchibo-Eigner Michael und<br />
Wolfgang Herz, die damit künftig rd. 25% der Escada-Anteile halten. In der zweiten Tranche werden den Escada-<br />
Aktionären die neuen Aktien zum Preis von je 14 Euro angeboten. Das Bezugsverhältnis beträgt dabei 2 zu 19, d.h.<br />
für 19 gehaltene Escada-Aktien können zwei neue Aktien erworben werden. Ein Handel der Bezugsrechte ist nicht<br />
vorgesehen. Die Gesellschaften der Familien Wolfgang und Michael Herz haben sich unwiderruflich verpflichtet,<br />
bei der Kapitalerhöhung der Tranche 2 über die Ausübung sämtlicher ihr zustehender Bezugsrechte hinaus auch<br />
alle übrigen Aktien zu beziehen, für die Bezugsrechte nicht fristgerecht ausgeübt werden.<br />
Zudem wurden mit Wirkung zum 1.7.08 Bruno Sälzer und Werner Lackas zu Mitgliedern des Vorstands bestellt.<br />
Sälzer wurde außerdem zum neuen CEO ernannt. Auch im Escada-Aufsichtsrat gibt es personelle Veränderungen:<br />
Neben Reinhard Pöllath als neuem Aufsichtsratschef zieht Wolfgang Herz in den Aufsichtsrat ein.<br />
Clifford Chance<br />
Bankenkonsortium finanziert Kraftwerkportfolio in der Türkei<br />
▲ Clifford Chance hat mit einem Team unter der Leitung des Frankfurter Partners Nicholas Wong (Banking &<br />
Capital Markets) die International Finance Corporation (IFC), die WestLB und die türkische Akbank beim erfolgreichen<br />
Abschluss eines Finanzierungspakets über insgesamt 1 Mrd. Euro für den Bau von zehn Wasserkraftwerken<br />
und einem Gaskraftwerk beraten. Die Kapazität dieses Kraftwerkportfolios beträgt insgesamt 1 900 Megawatt.<br />
Es handelt sich um das größte internationale Finanzierungspaket, das je für eine private türkische Gesellschaft<br />
geschnürt worden ist, die auf kommerzieller Grundlage auf dem deregulierten türkischen Energiemarkt Strom<br />
verkaufen wird. Die an die Besonderheiten der Portfoliostruktur angepasste Finanzierung wurde vom Bankenkonsortium<br />
arrangiert. Projektgesellschaft ist die Enerjisa Enerji Üretim, ein Joint Venture-Unternehmen der Haci<br />
Ömer Sabanci Holding und der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbund).<br />
Alles, was Recht ist<br />
▲ Die EU-Kommission hat die deutsche Methode zur Berechnung des Beihilfewerts von Bürgschaften für Projektgesellschaften<br />
und junge, innovative Unternehmen genehmigt. Nun können auch Bürgschaften für Spezialfinanzierungen<br />
von Banken ohne vorherige Genehmigung durch die Kommission vergeben werden, wenn ein Vorhaben die<br />
Anforderungen an die Risikoeinstufung erfüllt und die Bürgschaft nicht über bestimmte Grenzen hinausgeht.<br />
▲ Im Kampf gegen Geldwäsche und die Finanzierung des internationalen Terrorismus hat der Bundestag eine weitere<br />
Gesetzesverschärfung beschlossen. Das Parlament verabschiedete die Umsetzung zweier entsprechender EU-<br />
Richtlinien. Nach der zu erwartenden Zustimmung des Bundesrats müssen bei Bargeschäften von über 15 000 Euro<br />
künftig grundsätzlich die Identität des Kunden überprüft und verdächtige Fälle den Behörden gemeldet werden.<br />
▲ Die EU-Kommission hat eine Empfehlung zur Beschränkung der zivilrechtlichen Haftung von Abschlussprüfern<br />
abgegeben. Darin werden beispielhaft drei Methoden der Haftungsbeschränkung vorgeschlagen, doch können auch<br />
andere, gleichwertige Verfahren eingesetzt werden. Die Mitgliedstaaten sollten sich für die Methode entscheiden,<br />
die am besten mit ihren jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen übereinstimmt. Hauptziel sei es, das Entstehen alternativer<br />
Prüfungsgesellschaften auf einem wettbewerbsorientierten Markt zu fördern. Die Empfehlung ist die<br />
Reaktion auf die steigende Zahl von Prozessen und den mangelnden Versicherungsschutz in dieser Branche.
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E x k l u s i v - B e r i c h t e a u s d e n t o p - k a n z l e i e n<br />
Weißbuch zum EU-Kartellrecht<br />
„Es wäre besser, manche Rechtsinstrumente gar nicht erst zu schaffen“<br />
Die Europäische Kommission hat einen Reformprozess angestoßen, der die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen<br />
von Unternehmen und Verbrauchern gegen Kartellsünder verbessern soll. Ein entsprechendes Weißbuch hat die Kommission<br />
im April dieses Jahres veröffentlicht. Warum die EU-Pläne unter Rechtsexperten höchst umstritten sind, erläutert<br />
Dr. Johannes Zöttl, Partner bei Jones Day in Frankfurt und im Bereich deutsches und europäisches Kartellrecht tätig.<br />
▲ Gibt es aus Ihrer Sicht Anlass zur Neuregelung des<br />
Kartellrechts auf europäischer Ebene?<br />
Hinter den Handlungsbedarf der Kommission würde<br />
ich ein großes Fragezeichen machen. Sie bietet Lösungen<br />
an, die sich auf ein Problem beziehen, das sie selbst<br />
„entdeckt“ haben will. In diesem Zusammenhang ist<br />
auch das im Jahr 2005 vorgelegte Grünbuch zu sehen.<br />
Die Kommission hat damals behauptet, die Kartellvorschriften<br />
würden durch private Geschädigte völlig unzureichend<br />
durchgesetzt, das sog. underenforcement. Dazu<br />
gab es eine ausführliche Studie, die zwar – wie weithin<br />
bekannt war – erhebliche methodische Schwächen hatte.<br />
Aber der Anspruch ist seitdem in der Luft.<br />
▲ Das heißt, es gibt gar keine rechtliche Lücke?<br />
Aus Sicht des deutschen Rechts ist eine Lücke, die ein<br />
Einschreiten der Kommission erzwingen würde, nicht<br />
erkennbar. Der deutsche Gesetzgeber hat mit Wirkung<br />
zum 1.7.05 viele der Dinge, die die Kommission jetzt auf<br />
die Agenda setzt, bereits eingeführt. Sicher, man kann<br />
sich vorstellen, dass z.B. bei den osteuropäischen Neumitgliedern<br />
in der EU hier noch viel im Argen liegt.<br />
Aber das betrifft insbesondere die Zivilgerichte, die im<br />
neuen System der Kommission eine zentrale Stellung<br />
haben sollen. Anspruchsteller würden schlagkräftige Instrumente<br />
erhalten, ohne dass die Gerichte unbedingt<br />
das nötige Fachwissen mitbringen. Unter Verbraucheranwälten<br />
kursieren bereits Listen, welcher Mitgliedsstaat<br />
sich zur Klageerhebung am besten eignen wird.<br />
▲ Hat die Kommission überhaupt die Kompetenz zu den<br />
von ihr vorgeschlagenen Regelungen?<br />
Die Kommission hat nicht zuletzt durch die laufenden<br />
Konsultationsprozesse ein enormes Wissen über diese<br />
Probleme akkumuliert und weiß genau, wo die Schwachstellen<br />
in den Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedsstaaten<br />
liegen. Ob sie hingegen eine gemeinschaftsrechtliche<br />
Grundlage hat, ist umstritten. Daran wird ihr<br />
Vorhaben aber nicht scheitern. Der politische Druck,<br />
den die Kommission aufgebaut hat, ist schlicht zu groß.<br />
tige Neuerungen wird es wohl<br />
durch die Einführung von class<br />
actions geben und bei der Eintreibung<br />
tatsächlicher – oder<br />
behaupteter – Kartellschäden<br />
durch die Verbraucherschutzverbände,<br />
einschließlich des<br />
damit verbundenen Erpressungspotenzials.<br />
▲ Wie wird sich das Regelwerk<br />
in der Praxis auswirken?<br />
Mit einer Klageflut dürfte zu<br />
rechnen sein. Die eigentliche<br />
Dr. Johannes Zöttl<br />
Partner bei Jones Day<br />
Frage ist, wann sie kommt. In Düsseldorf wird zurzeit ein<br />
großer Schadenersatzprozess im Bereich der Zementkartelle<br />
verhandelt – darauf blickt die Kartellrechtlercommunity<br />
auch deswegen gebannt, weil dort komplizierte<br />
Beweisprobleme verhandelt werden. Wenn absehbar ist,<br />
dass das Gericht solche Überlegungen wohlwollend aufgreift,<br />
könnten auch die Prozesse kommen.<br />
▲ Geht das zu Lasten der Rechtssicherheit?<br />
Zunächst bestimmt. So ist auch unter Wirtschaftswissenschaftlern<br />
höchst umstritten, wie der durch einen Kartellverstoß<br />
entstandene Schaden überhaupt zu berechnen<br />
ist. Dafür gibt es Modelle, die vor deutschen Gerichten<br />
teilweise bereits verhandelt wurden. Viel davon<br />
könnte aber vom Tisch sein, wenn nach US-Vorbild verfahren<br />
wird. Die ersten Ableger US-amerikanischer<br />
Klägerkanzleien gibt es in Europa schon. Sie werden ein<br />
Know-how in unsere Rechtskultur einbringen, auf das<br />
europäische Unternehmen vielfach nicht vorbereitet<br />
sind. Hierin besteht übrigens ein großes Problem für die<br />
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Sie will offenbar<br />
als diejenige Kommissarin in die Annalen eingehen,<br />
die den Kartellgeschädigten zum Durchbruch verholfen<br />
hat, aber nicht um den Preis, die europäische<br />
Rechtskultur in Richtung der US litigation zu drehen.<br />
In dem Spannungsfeld bewegt sich das Projekt.<br />
▲ Um welche Maßnahmen geht es?<br />
Zunächst geht es um das so genannte „standing“, also<br />
darum, wer Klage erheben kann. Die Kommission sagt:<br />
Jeder, der betroffen ist. Und zwar unabhängig davon, ob<br />
eine Vertragsbeziehung zu dem Schädiger besteht. Insbesondere<br />
soll auch der Endverbraucher klagen können.<br />
Nach deutschem Recht ist das ein kartelldeliktischer<br />
Anspruch und bringt nicht viel Neues. Die neuartigen<br />
Offenlegungspflichten für Beweismittel wären jedenfalls<br />
für Kartellrechtler neu, obwohl es dafür nach deutscher<br />
ZPO bereits Ansätze gibt. Auch für Deutschland wich-<br />
▲ Was wäre Ihrer Ansicht nach also zu tun?<br />
Dass es Möglichkeiten geben sollte, Schäden durch Kartelle<br />
umfassend gutzumachen, hat rechtspolitisch großen<br />
Charme. Die Herausforderung liegt darin, einerseits<br />
den Geschädigten zu helfen, ohne andererseits den Auswüchsen<br />
der US litigation Raum zu geben. Die eigentliche<br />
Frage ist daher, ob ein so definiertes Projekt nicht<br />
von vorneherein zum Scheitern verurteilt ist. Viele raten<br />
deshalb, diese Rechtsinstrumente besser gar nicht erst<br />
zu schaffen. Es wäre besser, abzuwarten, wie sich die aktuellen<br />
Prozesse weiter entwickeln.
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Beiten Burkhardt<br />
OLG München verbietet Namen der Bundesdruckerei<br />
▲ Das Oberlandesgericht München hat der Bundesdruckerei durch Urteil vom 19.6.2008 verboten, ihren Namen<br />
weiter zu verwenden (Az.: 29 U 5133/03). Der Grund: Die Bundesdruckerei gehört schon seit 2000 nicht mehr dem<br />
Bund, sondern privaten Investoren. Der Name sei daher irreführend. Geklagt hat ein Konkurrent der Bundesdruckerei,<br />
der sich im Wettbewerb um Aufträge für technische Druckerzeugnisse durch den Namen benachteiligt<br />
gesehen hat. Der Streit wurde entschieden, nachdem bereits der Bundesgerichtshof in dem Namen Bundesdruckerei<br />
eine Irreführung gesehen und die Sache mit genauen Anweisungen zur weiteren Behandlung an das Oberlandesgericht<br />
München zurückgegeben hatte (Az.: I ZR 122/04). Die Bundesdruckerei darf ihren Namen – im Rahmen einer sogenannten<br />
Aufbrauchsfrist – noch bis 31.12.2008 weiterführen. Rechtsanwalt Dr. Bernhard von Linstow von Beiten<br />
Burkhardt, einer der beiden Vertreter des klagenden Konkurrenten: „Das ist ein Schulfall einer den Verbraucher<br />
täuschenden Werbung, die zu verbieten ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nachdem aber der<br />
Bundesgerichtshof die Richtung schon vorgegeben hat, steht das Urteil auf einer tragfähigen Basis.“<br />
White & Case<br />
Klageabweisungen in Sachen Flughafenausbau Kassel-Calden<br />
▲ Die internationale Anwaltssozietät White & Case hat die Abweisungen der Klagen gegen das Land Hessen als<br />
Planfeststellungsbehörde in Sachen Ausbau des Flughafens Kassel-Calden erwirkt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof<br />
(VGH) in Kassel kam nach sechs Verhandlungstagen zu dem Ergebnis, dass der zugrunde liegende Planfeststellungsbeschluss<br />
rechtmäßig ist. Die Planung des Regierungspräsidiums Kassel für das 151 Mio. Euro-Projekt<br />
zur Erweiterung ihres Flughafens um eine 2,5 Kilometer lange Start- und Landebahn wurde bestätigt. Damit kann<br />
der Flugplatz zu einem Regionalflughafen für den kommerziellen Verkehr ausgebaut werden.<br />
Gegen den Planfeststellungsbeschluss waren ursprünglich 116 Klagen eingereicht worden, die vom VGH Kassel<br />
zu 15 Verfahren zusammengefasst wurden. Zu den Klägern gehörten u.a. der Bund für Umwelt und Naturschutz<br />
Deutschland (BUND), lärmbetroffene Bürger und Eigentümer von künftigen Flughafengrundstücken sowie der<br />
Landkreis Paderborn, der selbst einen Regionalflughafen betreiben lässt. Neben Fragen des Lärmschutzes und des<br />
Naturschutzes war die der Planung zugrunde gelegte Bedarfsprognose ein zentraler Streitpunkt. Die Kläger hatten<br />
den Bedarf Nordhessens für einen Regionalflughafen bestritten. Laut der Prognose des Münchner Unternehmens<br />
Intraplan wird sich die Anzahl der Passagiere von heute 30 000 bis zum Jahr 2020 auf rd. 640 000 erhöhen.<br />
White & Case hat das Land Hessen als Planfeststellungsbehörde während des Verfahrens vertreten. Der Prozess<br />
wurde von Prof. Dr. Norbert Wimmer, Partner im Berliner Büro, zusammen mit seinem ehemaligen Kollegen Dr.<br />
Tobias Masing (seit 1.4. 08 bei Redeker) geführt. „Die Entscheidung setzt ein positives Signal für die wirtschaftliche<br />
Entwicklung der Region Nordhessen. Sie ist darüber hinaus rechtlich unter zwei Gesichtspunkten von besonderem<br />
Interesse: als erste Entscheidung zum neuen Fluglärmgesetz und unter dem Gesichtspunkt der Planrechtfertigung<br />
des Ausbaus eines Regionalflughafens“, kommentiert Wimmer die Entscheidung des VGH.<br />
Das Neueste in Kürze<br />
▲ Shearman & Sterling berät den Axel Springer-Konzern beim Aktienrückkaufangebot an die Aktionäre. Angeboten<br />
wird der Erwerb von bis zu 918 000 Aktien gegen einen Stückpreis von 80 Euro. Die Annahmefrist des<br />
Angebots wird voraussichtlich Ende Juni beginnen. Beraten wird das Unternehmen dabei von einem Shearman &<br />
Sterling-Team um den Partner Dr. Hans Diekmann (Kapitalmarktrecht/Gesellschaftsrecht).<br />
▲ Hengeler Mueller hat die Eurohypo bei der Bereitstellung einer 55 Mio. Euro-Finanzierung für ein Unternehmen<br />
der Anschutz Entertainment Group beraten. Das Darlehen dient der Refinanzierung des Erwerbs der im Oktober<br />
2007 durch Anschutz erworbenen Color Line Arena in Hamburg. Für Hengeler Mueller waren die beiden Partner<br />
Dr. Martin Geiger (Finanzierung, London) und Dr. Ernst-Thomas Kraft (Steuerrecht, Frankfurt) tätig.<br />
▲ Oppenhoff & Partner hat mit einem Team um Partner Dr. Stephan König den britischen Bau- und Ingenieurkonzern<br />
Balfour Beatty umfassend beim Erwerb des deutschen Gleisbauunternehmens Schreck-Mieves beraten.<br />
Das zu den 25 größten Bauunternehmen der Welt zählende Unternehmen Balfour Beatty weitet damit seine Stellung<br />
im deutschen Schienenmarkt aus. Schreck-Mieves wartet und konstruiert Gleisanlagen sowie Weichen und<br />
Kreuzungen für den Schienenbedarf und ist mit knapp 600 Mitarbeitern an 13 weltweiten Standorten vertreten.<br />
▲ Linklaters hat unter Führung von Dr. Sebastian Daub und Ulrich Wolff (beide Coporate/M&A) den Finanzinvestor<br />
Equity Partners und Razvan Olosu, den ehemaligen Leiter des Unternehmensbereichs Nokia Enhancements,<br />
beim Kauf des Bereichs „Line Fit Automotive“ von Nokia beraten. Der Erwerb erfolgte durch novero, eine von<br />
Olosu gemeinsam mit Equity Partners neugegründete Gesellschaft. Die Transaktion ermöglicht rd. 230 Mitarbeitern<br />
in Bochum, Düsseldorf und Detroit nach Aufgabe der dortigen Nokia-Aktivitäten eine Weiterbeschäftigung.<br />
Die Hauptgeschäftsfelder im Bereich „Line Fit Automotive“ will novero weiter ausbauen.