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nr. 43 | Freitag, 13. April 2012<br />

PLATOW Recht 5<br />

www.platow.de DEALS • PERSONALIEN • HINTERGRÜNDE<br />

TOP-ThemA<br />

Regierung sorgt bei Entwurf der<br />

GWB-Novelle für eine Überraschung<br />

KROnzeugenAnTRäge ■ Anders als noch im Referentenentwurf<br />

(§ 81b Ref-E) des Bundeswirtschaftsministeriums<br />

ist überraschend im Regierungsentwurf ein vollständiger<br />

Ausschluss des Akteneinsichtsrechts in Kronzeugenanträge<br />

und damit im Zusammenhang stehende Beweismittel nicht<br />

mehr vorgesehen. Offenbar waren sich das Bundeswirtschaftsministerium<br />

und das Bundesjustizministerium nicht darüber<br />

einig, ob ein solcher „per se“-Ausschluss des Akteneinsichtsrechts<br />

mit der Entscheidung des europäischen gerichtshofs<br />

in der Rechtssache Pfleiderer (Az.: C-360/09) vereinbar ist.<br />

Darin hatte der Gerichtshof auf ein Vorlageersuchen des<br />

Amtsgerichts Bonn hin festgestellt, dass das jeweilige nationale<br />

Gericht bei der Entscheidung über das Akteneinsichtsbegehren<br />

unter Abwägung der unionsrechtlich geschützten Interessen<br />

zu bestimmen habe, unter welchen Voraussetzungen<br />

Einsicht in den Kronzeugenantrag sowie die zugehörigen Beweismittel<br />

zu gewähren oder zu verweigern sei.<br />

„Nach dem EuGH-Urteil ist unklar, ob die nationalen Gesetzgeber<br />

selbst eine pauschale Interessenabwägung vornehmen<br />

und sich damit für oder gegen ein Akteneinsichtsrecht entscheiden<br />

dürfen, oder ob das nationale Recht Raum für eine<br />

Einzelfallabwägung durch die Gerichte lassen muss“, so Daniel<br />

Dohrn, Kartellexperte der Kanzlei Oppenhoff & Partner. Die<br />

Kartellbehörden befürchten, dass im Falle der Gewährung von<br />

Einsicht in Kronzeugenanträge die Effektivität ihrer Kronzeugenprogramme<br />

beeinträchtigt wird. Aus diesem Grund sollte<br />

ein Akteneinsichtsrecht in Kronzeugenanträge sowie die mitgelieferten<br />

Beweismittel ursprünglich ausgeschlossen werden.<br />

„Personen oder Unternehmen, die durch ein Kartell geschädigt<br />

wurden, könnten die im Kronzeugenantrag enthaltenen Informationen<br />

zur Substantiierung ihrer Schadensersatzklagen<br />

nutzen“, so Dohrn weiter. „Die Chance, durch einen Kronzeugenantrag<br />

einen Erlass oder eine Reduktion der wegen eines<br />

Kartellverstoßes drohenden Geldbuße zu erreichen, könnte<br />

in diesem Fall durch die Erhöhung des Risikos erfolgreicher<br />

Schadensersatzprozesse konterkariert werden.“ ■<br />

Telekom kooperiert mit sächsischem<br />

Energiedienstleister bei Netzausbau<br />

gLAsfAseRneTz füR highsPeeD-VeRBinDungen ■ Die<br />

Deutsche Telekom kooperiert mit dem Energieunternehmen<br />

eins energie in sachsen, um den Ausbau eines Hochleistungs-Glaserfasernetzes<br />

in Chemnitz voranzutreiben. Dabei<br />

handelt es sich um einen der ersten Zusammenschlüsse dieser<br />

Art, die der Bonner Telekommunikationskonzern mit einem<br />

Energiedienstleister zu diesem Zweck eingeht. Die Sozietät<br />

simmons & simmons hat bei dieser Transaktion auf Seiten<br />

von eins energie in sachsen beraten, ein Team unter Leitung<br />

des Frankfurter Partners martin meißner (Real Estate) führte<br />

die Verhandlungen. Inhouse wurde der Energiedienstleister<br />

zudem von Wolfgang höffken, Jeannine schneider und<br />

Christian Theuring begleitet.<br />

eins energie in sachsen, 2010 aus dem Zusammenschluss<br />

von erdgas südsachsen und den stadtwerken Chemnitz<br />

entstanden, wird das Glasfasernetz errichten. Die Deutsche<br />

Telekom zeichnet dann für den Netzbetrieb verantwortlich.<br />

Bereits im Herbst diesen Jahres sollen die ersten Haushalte<br />

Daten mit einer Geschwindigkeit von bis zu 200 Megabit in der<br />

Sekunde herunterladen können. Bis Ende 2014 sollen dann bis<br />

zu 60 000 Chemnitzer Haushalte angeschlossen sein. Glasfasernetze<br />

gelten als das Medium der Zukunft in der Kommunikationstechnik.<br />

Mittels Lichtwellen können auch sehr große<br />

Datenmengen in kurzer Zeit störungsfrei übertragen werden,<br />

etwa Filme in HD oder Videokonferenzen in Echtzeit. ■<br />

adidas ordnet Grundstücksbesitz<br />

am Stammsitz neu<br />

sTADT heRzOgenAuRACh ziehT siCh Aus gemeinsAmeR<br />

geseLLsChAfT zuRüCK ■ Die adidas group hat eine Minderheitsbeteiligung<br />

der stadt herzogenaurach an der bislang<br />

gemeinsam gehaltenen geV grundstücksgesellschaft<br />

herzogenaurach erworben, wodurch der Sportartikelhersteller<br />

Alleingesellschafter der GEV und damit alleiniger Eigentümer<br />

der wesentlich von ihm genutzten Flächen wird. Im<br />

Gegenzug trennt sich adidas von einer rund 21 Hektar großen<br />

Grundstücksfläche, die die Stadt Herzogenaurach künftig zu<br />

einem Wohngebiet mit Kindergarten entwickeln und dieses<br />

Areal unter dem Namen „Herzo Base“ vermarkten wird.<br />

Beraten wurde adidas bei dieser Transaktion von der Kanzlei<br />

Beiten Burkhardt, tätig waren die Partner Thomas sacher<br />

und Volker germann (beide M&A, Nürnberg) sowie stefan<br />

fink (Immobilienwirtschaftsrecht, München). ■<br />

Heuking Kühn Lüer Wojtek siegt in<br />

Prozess wegen Altersdiskriminierung<br />

TRABRennfAhReR DARf WeiTeR sTARTen ■ Der für die<br />

Erteilung von Fahrausweisen für Trabrennfahrer zuständige<br />

hauptverband für Traber-zucht e.V. (hVT) wird nach einem<br />

Rechtsstreit wegen Altersdiskriminierung vor dem Kammergericht<br />

Berlin seine Statuten ändern müssen. Eigentlich sehen<br />

die Regularien in Übereinstimmung mit dem europäischen<br />

Dachverband eine Altersgrenze von 70 Jahren vor. Dennoch<br />

erreichte die Kanzlei heuking Kühn Lüer Wojtek nun für<br />

einen 72-jährigen Berufstrabrennfahrer eine Fahrerlaubnis für<br />

die diesjährige Saison. Die Heuking-Anwälte frank mitzkus<br />

(Prozessführung) und Johan-michel menke (Sportrecht, beide<br />

Hamburg) konnten darlegen, dass der Berufssportler trotz<br />

ärztlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung allein auf Grund


6 PLATOW Recht<br />

DEALS • PERSONALIEN • HINTERGRÜNDE<br />

seines Alters keine weitere Starterlaubnis erhalten hatte.<br />

Das sah auch das Berliner Kammergericht so und entschied,<br />

dass der Verband keine ausreichenden sachlichen Gründe vorlegen<br />

konnte, die eine derartige Altersgrenze rechtfertigten,<br />

etwa eine erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit. Auch sahen die<br />

Richter die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit nach Artikel<br />

12 Absatz 1 GG des Klägers verletzt (Az.: 1 U 3/12). Der<br />

HVT erklärte daraufhin, die bislang gültige Altersgrenze vorerst<br />

aufzuheben. Heuking-Partner Mitzkus sieht derweil gute Chancen,<br />

die Altersgrenze auch europaweit kippen zu können. ■<br />

Allianz sichert sich Hamburger<br />

Shopping-Center<br />

hsh nORDBAnK KAPPT niChT-sTRATegisChes gesChäfT ■<br />

Verschiedene Gesellschaften des Allianz-Konzerns haben die<br />

Anteile der hsh nordbank an der ALiDA grundstücksgesellschaft<br />

erworben und sind damit Alleineigentümer der „Europa<br />

Passage“ geworden. Der Gebäudekomplex ist mit rd. 30 000<br />

Quadratmetern Einzelhandels- und nochmals 34 000 Quadratmetern<br />

Bürofläche das größte innerstädtische Einkaufs- und<br />

Dienstleistungszentrum Hamburgs.<br />

Ein Team der Sozietät Cms hasche sigle um die Lead Partner<br />

Volker zerr (Immobilienrecht) und Claus-Peter fabian<br />

(Gesellschaftsrecht, beide Stuttgart) hat die Allianz-Tochter<br />

Allianz Real estate germany, die im Auftrag der Käufer-<br />

Gesellschaften tätig wurde, bei dieser Transaktion beraten.<br />

Die HSH Nordbank, die bislang einen Anteil von 45% an der<br />

ALIDA Grundstücksgesellschaft hielt, mandatierte die Sozietät<br />

freshfields Bruckhaus Deringer, tätig wurde ein Team um<br />

die Partner Johannes Conradi (Immobilienwirtschaftsrecht)<br />

und ulrich Blaas (Steuerrecht, beide Hamburg).<br />

Mit der Transaktion hat die HSH Nordbank ihren Verkauf<br />

nichtstrategischer Beteiligungen erfolgreich fortgesetzt. Die<br />

Veräußerung erfolgte im Rahmen eines strukturierten Verkaufsprozesses,<br />

in dem viele inländische wie internationale<br />

Investoren Angebote abgegeben hatten. Über den Kaufpreis<br />

haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. ■<br />

Eigentümerwechsel bei Deutsche<br />

Kreditbank-Tochter DKB Immobilien<br />

TAg immOBiLien sChLägT zu ■ Die Kanzlei noerr hat die<br />

börsennotierte TAg immobilien Ag beim Erwerb der Deutsche<br />

Kreditbank-Tochter DKB immobilien beraten. Ein Team<br />

um Partner Laurenz Wieneke (Aktienrecht/M&A, Frankfurt)<br />

führte die Verhandlungen sowohl bei der Kapitalerhöhung im<br />

Vorfeld der Transaktion über 20,6 Mio. neue Stückaktien im<br />

Wert von rd. 127 Mio. Euro als auch im Bieterverfahren.<br />

DKB Immobilien, eine Dachgesellschaft für regional tätige<br />

Wohnungs- und Immobilienservicegesellschaften, wird künftig<br />

als Teilkonzern der TAG Immobilien-Gruppe konsolidiert<br />

und von der TAG geführt. Die DKB bewirtschaftet rund 27 000<br />

nr. 43 | Freitag, 13. April 2012<br />

www.platow.de<br />

Wohnungen vorwiegend in den neuen Bundesländern. Der Bestand<br />

hat einen Marktwert von etwa einer Mrd. Euro und ist<br />

überwiegend voll- bzw. teilsaniert. ■<br />

RHM-Klinikgruppe ist weiter auf<br />

Expansionskurs<br />

hengeLeR mueLLeR mAnDATieRT ■ Die Rhm-Klinikgruppe,<br />

eines der führenden deutschen Gesundheitsunternehmen mit<br />

mehr als 2 100 Betten in 22 Kliniken, hat die insolvente Klinik<br />

hohenlohe im baden-württembergischen Bad Mergentheim<br />

übernommen. Beraten wurde RHM bei dieser Transaktion<br />

von einem Team der Sozietät hengeler mueller unter<br />

Federführung des Münchener Partners Jochen Vetter (M&A).<br />

Das Insolvenzverfahren ist damit abgeschlossen, über den<br />

Kaufpreis haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.<br />

Durch die Übernahme wächst RHM um gut 200 Betten in<br />

den Bereichen Orthopädie und Gastroenterologie. Das Management<br />

geht damit einen wichtigen Schritt in der angekündigten<br />

Expansionsstrategie. In den kommenden Jahren<br />

soll die Klinikgruppe um das Zwei- bis Dreifache wachsen. ■<br />

ALLes, WA s ReChT is T<br />

■ Der am 11.10.11 von der eu-Kommission veröffentlichte<br />

Vorschlag für eine Verordnung über ein Gemeinsames Europäisches<br />

Kaufrecht beschäftigt die deutschsprachige zivilrechtslehrervereinigung.<br />

Auf einer Sondertagung am<br />

20./21.4. an der universität Bonn werden rund 170 Hochschullehrer<br />

aus Deutschland, Österreich und der Schweiz mit<br />

Vertretern aus der Politik den Verordnungsvorschlag diskutieren<br />

und Verbesserungsansätze erarbeiten. Zwar solle das<br />

künftige Gemeinsame Europäische Kaufrecht nicht unmittelbar<br />

gelten, sondern nur dann, wenn seine Anwendbarkeit von<br />

den Vertragsparteien vereinbart wurde, so der Vorsitzende der<br />

Zivilrechtslehrervereinigung, Reinhard zimmermann. Sollte<br />

es sich in der Geschäftspraxis jedoch durchsetzen, drohten<br />

nationale Gesetzbücher wie das BGB in Kernbereichen des<br />

Schuldrechts in eine Statistenrolle gedrängt zu werden. Mehr<br />

zum Thema lesen Sie auch online unter www.platow-recht.de.<br />

■ Deutschland und die Schweiz haben sich auf ein verschärftes<br />

Steuerabkommen geeinigt. Die entsprechende<br />

Vertragsergänzung zu dem im August 2011 abgeschlossenen<br />

Abkommen wurde am 5.4. unterzeichnet. Obwohl die pauschal<br />

bemessene Abgeltungssteuer auf deutsches Schwarzgeld in<br />

der Schweiz erhöht wurde, ist der innenpolitische Streit um<br />

das Abkommen damit aber noch nicht beigelegt. So kündigten<br />

die rot-grün regierten Bundesländer bereits an, dem Abkommen<br />

im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern. Auch in der<br />

Schweiz stößt die Vertragsergänzung auf Kritik. Die Regierung<br />

habe schlecht verhandelt, so der Zürcher Finanzmarktprofessor<br />

martin Janssen. Das Steuerabkommen unterminiere die<br />

Souveränität der Schweiz und gefährde Arbeitsplätze.


nr. 43 | Freitag, 13. April 2012<br />

PLATOW Recht 7<br />

www.platow.de DEALS • PERSONALIEN • HINTERGRÜNDE<br />

EU-Kommission will Reform des europäischen<br />

Gesellschaftsrechts vorantreiben<br />

KOnsuLTATiOnen sOLLen ALLe AKTeuRe einBinDen ■ Die eu-Kommission will das europäische gesellschaftsrecht<br />

zukunftsfähig machen. mit einer Konsultation fordert sie deshalb unter anderem Verbände und unternehmen auf,<br />

zu den zielen und der gestaltung des Rechts stellung zu nehmen. Warum eine modernisierung des europäischen<br />

gesellschaftsrechts sinnvoll ist und was von der initiative der Kommission erwartet werden kann, erläutert Antje<br />

Baumann, Partnerin der hamburger Wirtschaftskanzlei Corinius.<br />

Entspricht das europäische Gesellschaftsrecht noch den Anforderungen<br />

an die moderne Wirtschaft? Ist eine noch stärkere<br />

Harmonisierung notwendig? Und wenn ja, in welchem<br />

Maße? Auf Fragen wie diese hofft die eu-Kommission möglichst<br />

viele Einschätzungen und Anregungen zu bekommen.<br />

Im Anschluss an eine Expertenanhörung bezieht sie nun alle<br />

Akteure im Markt ein und hat dazu im Internet einen Fragenkatalog<br />

veröffentlicht. Dieser beinhaltet Themen wie: Ziele<br />

und Anwendungsbereich des europäischen Gesellschaftsrechts,<br />

seine Kodifizierung, die Zukunft der Unternehmensrechtsformen<br />

auf EU-Ebene, die grenzübergreifende Mobilität<br />

von Unternehmen, Unternehmensgruppen sowie Eigenkapital-<br />

regelungen für europäische Unternehmen.<br />

eckpfeiler unternehmerischen handelns<br />

Die Kommission betont, dass bei der Schaffung des EU-<br />

Binnenmarktes das Gesellschaftsrecht einer der Eckpfeiler<br />

war, um unternehmerisches Handeln zwischen Akteuren der<br />

Einzelstaaten zu vereinfachen. In den vergangenen 40 Jahren<br />

wurden zahlreiche Vorschriften harmonisiert und dabei<br />

jeweils der Spagat zwischen Vereinheitlichung – und damit<br />

Vereinfachung – und den rechtlichen und wirtschaftlichen<br />

Besonderheiten der Mitgliedstaaten geübt.<br />

Im Mittelpunkt der bisherigen Harmonisierungsbemühungen<br />

standen insbesondere der Kapitalmarkt und der Schutz<br />

von Aktionärsinteressen. Darüber hinaus wurden Regelungen<br />

zu Übernahmeangeboten, zur Offenlegungspflicht von Zweigniederlassungen,<br />

zu Verschmelzungen und Spaltungen oder<br />

auch Mindestvorschriften für Gesellschaften mit beschränkter<br />

Haftung mit nur einem einzigen Gesellschafter angeglichen.<br />

eu-gesellschaftsformen<br />

Einen weiteren Schwerpunkt legte die Kommission auf den Bereich<br />

der unterschiedlichen europäischen Gesellschaftsformen<br />

wie Europäische Gesellschaft (Societas Europaea/SE), Europäische<br />

Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) und<br />

Europäische Genossenschaft (SCE). Initiativen zur Vereinfachung<br />

sind jedoch in den letzten Jahren kaum vorangekommen.<br />

Nicht durchsetzen konnte sich beispielsweise bislang die<br />

Einführung einer Europäischen Privatgesellschaft (Societas<br />

Privata Europaea, SPE). Insbesondere die SE wird zwar zunehmend<br />

auch von mittelständischen Unternehmen als die<br />

Rechtsform genutzt, die eine Expansion und Neuordnung über<br />

Ländergrenzen hinweg ohne zeit- und kostenintensive For-<br />

malitäten für Tochtergesellschaften<br />

in verschiedenen Jurisdiktionen ermöglicht.<br />

Bemängelt wird allerdings,<br />

dass es der SE einerseits an der Flexibilität<br />

fehlt, die Gesellschaftsformen<br />

nach nationalem Regime aufweisen.<br />

Andererseits wird die SE erst dann<br />

zu einer wirklichen europäischen Gesellschaftsform<br />

werden, wenn durch<br />

eine Reform der SE-Richtlinie die unterschiedlichen<br />

Gestaltungsvarianten<br />

Antje Baumann<br />

Corinius<br />

reduziert werden, welche durch die Bezugnahme auf nationale<br />

Regelungen faktisch bestehen.<br />

einheitlicher Rechtsrahmen?<br />

Konkret fragt die Kommission im Rahmen der Konsultation<br />

nunmehr auch danach, ob die bestehenden Richtlinien zum<br />

europäischen Gesellschaftsrecht in einem einheitlichen gemeinsamen<br />

Rechtsrahmen zusammengefasst werden sollten.<br />

Dass dieser hierdurch zugänglicher und anwenderfreundlicher<br />

wäre als bislang, steht außer Frage. In Anbetracht der Vielzahl<br />

der Bedenken, welche unter anderem im Hinblick auf<br />

einen möglichen Verlust von Flexibilität und nationaler Wettbewerbsvorteile<br />

geäußert werden, erscheint eine EU-Initiative<br />

derzeit aber nicht realistisch. Ein großer Schritt würde bereits<br />

dann gelingen, wenn bei zukünftigen Initiativen größeres<br />

Augenmerk auf einen kohärenten Ansatz der Rechtsformen<br />

und im Hinblick auf bestehende Richtlinien auf eine größere<br />

Übereinstimmung zwischen diesen gelegt würde.<br />

Über Reformen bei den Eigenkapitalregelungen wurde im<br />

Zuge der Finanzkrise bereits diskutiert. Ein Erfordernis von<br />

Mindestkapitaleinlagen für alle Unternehmensformen – nicht<br />

nur für Finanzunternehmen und Aktiengesellschaften – wäre<br />

zu Zwecken des Gläubigerschutzes wünschenswert.<br />

Bereits 2011 hat die Kommission eine vergleichbare Konsultation<br />

zum Thema Corporate Governance durchgeführt.<br />

Weil sie hier enge Verknüpfungen zum Gesellschaftsrecht<br />

sieht, sollen weitergehende Initiativen aus beiden Projekten<br />

Ende 2012 gemeinsam vorgestellt werden. Noch bis zum<br />

14.5. nimmt die Kommission Beiträge an. Für das zweite Halbjahr<br />

2012 hat sie weitere Initiativen angekündigt. Ob und wie<br />

das europäische Gesellschaftsrecht durch diese Bemühungen<br />

dann einen weiteren großen Schritt nach vorn machen wird,<br />

bleibt mit Spannung abzuwarten. ■


8 PLATOW Recht<br />

DEALS • PERSONALIEN • HINTERGRÜNDE<br />

Verhindert „Emmely“ Kündigungen<br />

wegen sexueller Belästigung?<br />

ARBeiTsReChT ■ Früher hat jedes (auch geringfügige) Vermögensdelikt<br />

im Regelfall für fristlose Kündigungen von Mitarbeitern<br />

ausgereicht. Im Urteil vom 10.6.10 („Emmely“, Az.:<br />

2 AZR 541/09) hat das Bundesarbeitsgericht (BAg) demgegenüber<br />

ausdrücklich erklärt, das Gesetz kenne selbst bei<br />

strafbaren Handlungen keine absoluten Kündigungsgründe,<br />

in jedem Fall müsse eine individuelle Interessenabwägung<br />

durchgeführt werden. Der durch die Straftat angerichtete objektive<br />

Schaden müsse das durch die langjährige Betriebszugehörigkeit<br />

aufgebaute „Vertrauenskapital“ überwiegen, um<br />

die fristlose Kündigung zu rechtfertigen.<br />

Seitdem herrscht auf Arbeitgeberseite nicht nur Unsicherheit<br />

darüber, ob der konkrete Diebstahl einer geringfügigen<br />

Sache ausreicht, das entsprechende „Vertrauenskapital“ aufzuwiegen.<br />

Auch bei Nicht-Vermögensdelikten, wie z. B. Körperverletzung<br />

oder sexueller Belästigung, ist die fristlose<br />

Kündigung schwieriger geworden. „Zwar hat das BAG schon<br />

immer eine Interessenabwägung vorgenommen. Zunehmend<br />

erleben wir jedoch, dass die Arbeitsgerichte, gerade auch<br />

im Bereich der sexuellen Belästigung, ausdrücklich auf die<br />

„Emmely“-Entscheidung verweisen“, so eckard schwarz, Partner<br />

bei hogan Lovells. Somit muss auch bei einem Arbeitnehmer,<br />

der einen anderen sexuell belästigt, das „Vertrauenskapital“<br />

aufgebraucht sein, bevor die sexuelle Belästigung die<br />

fristlose Kündigung rechtfertigen kann. In ihrer Abwägung<br />

berücksichtigen die Arbeitsgerichte alle Umstände des Einzelfalls.<br />

„Besondere Bedeutung kommt in der Praxis häufig einer<br />

– in solchen Fällen typischerweise langen – Betriebszugehörigkeit<br />

zu. Bei bislang „störungsfreiem Verlauf“ des Arbeitsverhältnisses<br />

reichen selbst relativ schwere Belästigungen<br />

teilweise nicht aus, um eine Kündigung zu rechtfertigen“,<br />

erklärt malte Wienker, Arbeitsrechtler bei Hogan Lovells.<br />

Diese Entwicklung ist gerade vor dem Hintergrund des im<br />

Jahr 2006 eingeführten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes<br />

(AGG) bedenklich. Ein Arbeitgeber muss gemäß § 12<br />

Absatz 3 AGG arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen z. B. sexuelle<br />

Belästigungen ergreifen. Arbeitgeber geraten also in ein<br />

Dilemma zwischen AGG-Schutzpflichten gegenüber dem Opfer<br />

und dem „Täterschutz“ analog „Emmely“. „Die Entscheidung,<br />

welche Maßnahme der Arbeitgeber ergreift, muss sorgfältig<br />

abgewogen werden“, so Schwarz weiter. „Trotzdem bleiben<br />

fristlose Kündigungen – wenn auch mit einigem Begründungsaufwand<br />

– weiterhin möglich.“ ■<br />

TRAnsfeRmARK T<br />

Die Sozietät freshfields Bruckhaus Deringer hat mit Wirkung<br />

zum 1.5.12 weltweit 20 ihrer Anwälte zu Partnern ernannt, darunter<br />

drei aus Deutschland. martina de Lind van Wijngaarden (Konfliktlösung,<br />

Frankfurt) ist seit 2001 bei Freshfields tätig und auf<br />

DA s neuesTe in KüR ze<br />

nr. 43 | Freitag, 13. April 2012<br />

www.platow.de<br />

Wirtschafts-, Bank- und Versicherungsrecht spezialisiert. Im Schwerpunkt<br />

berät sie Banken, Finanzdienstleister und Fondsinitiatoren<br />

bei Anlegerstreitigkeiten. mario hüther (Bank- und Finanzrecht,<br />

Frankfurt) begleitet hauptsächlich Unternehmen, Banken und Finanzinvestoren<br />

bei rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang<br />

mit syndizierten Krediten und Akquisitionsfinanzierungen. Zu seinen<br />

jüngeren Mandaten zählen die Restrukturierung von Conergy<br />

sowie Kreditfinanzierungen u. a. von Porsche, enBW und ströer.<br />

Tobias Larisch (Gesellschaftsrecht/M&A, Düsseldorf) legt seinen<br />

Fokus auf die rechtliche Beratung bei Unternehmenskäufen, öffentlichen<br />

Übernahmen sowie aktienrechtlichen Fragestellungen.<br />

Zuletzt beriet Larisch u. a. den Energiekonzern e.On beim Verkauf<br />

von Kraftwerkskapazitäten. + + + Die Kanzlei Dechert baut mit<br />

Partner Kenneth e. mack ihre Energierechtspraxis aus und eröffnet<br />

gleichzeitig einen neuen Standort in Almaty, Kasachstan. Zusammen<br />

mit Mack, der seit mehr als zehn Jahren in Kasachstan lebt, wechselt<br />

ein Team von Anwälten zu Dechert, das zuvor bei Chadbourne &<br />

Parke in Almaty tätig war. Mack verfügt über langjährige Erfahrung<br />

in der Transaktionsberatung u. a. in den Bereichen Energie,<br />

Rohstoffe und Projektfinanzierung in Mittelasien und Russland. Zu<br />

seinen Mandanten zählen internationale Konzerne wie exxonmobil,<br />

shell und Conoco Phillips, die er u. a. in Rechtstreitigkeiten mit<br />

kasachischen Privatunternehmen vertritt. + + + Ab 16.4.12 ist<br />

das Münchener Ashurst-Team in neuen Büroräumen tätig. Von der<br />

Prinzregentenstraße zieht das Team in das neu gestaltete Ludwigspalais<br />

Ecke Ludwigstraße/Von-der-Thann-Straße. Mit dem Umzug<br />

werden die Weichen für weiteres Wachstum am Standort München<br />

gestellt. Die Kontaktdaten der Münchener Ashurst-Mitarbeiter bleiben<br />

auch nach dem Standortwechsel unverändert.<br />

■ Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft hat den Golfmodenhersteller<br />

golfino bei der Platzierung einer Unternehmensanleihe<br />

über 12 Mio. Euro beraten. Tätig war ein Team<br />

um Partner Rolf Kobabe (Banking/Finance & Capital Markets,<br />

Hamburg). Seit 20.3.12 ist die Anleihe in den Handel im Freiverkehr<br />

der frankfurter Wertpapierbörse im Segment Entry<br />

Standard einbezogen. Das öffentliche Angebot für die Anleihe<br />

wurde nach Überzeichnung bereits nach wenigen Stunden des<br />

ersten Tages der Angebotsfrist beendet. Die Close Brother<br />

seydler Bank begleitete die Emission als Sole Global Coordinator<br />

und Bookrunner und wurde dabei von einem norton<br />

Rose-Team um Partner frank Regelin (Corporate/Kapitalmarktrecht,<br />

Frankfurt) beraten.<br />

■ Clifford Chance hat mit einem Team unter Leitung des<br />

Frankfurter Partners Klaus minuth (Real Estate) morgan stanley<br />

Real estate investment beim Verkauf der Beteiligung des<br />

offenen Immobilienfonds P2 Value am Frankfurter Bürokomplex<br />

Trianon begleitet. Käufer ist die US-Investmentgesellschaft<br />

madison international Realty. Der Trianon-Komplex<br />

umfasst eine Fläche von rd. 69 000 qm, Hauptmieter des 1993<br />

fertiggestellten Hochhauses ist die DekaBank. Der in Abwicklung<br />

befindliche Fonds P2 Value hielt 56,95% der Anteile.

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