anzeigen - Platow Online
anzeigen - Platow Online
anzeigen - Platow Online
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
nr. 43 | Freitag, 13. April 2012<br />
PLATOW Recht 5<br />
www.platow.de DEALS • PERSONALIEN • HINTERGRÜNDE<br />
TOP-ThemA<br />
Regierung sorgt bei Entwurf der<br />
GWB-Novelle für eine Überraschung<br />
KROnzeugenAnTRäge ■ Anders als noch im Referentenentwurf<br />
(§ 81b Ref-E) des Bundeswirtschaftsministeriums<br />
ist überraschend im Regierungsentwurf ein vollständiger<br />
Ausschluss des Akteneinsichtsrechts in Kronzeugenanträge<br />
und damit im Zusammenhang stehende Beweismittel nicht<br />
mehr vorgesehen. Offenbar waren sich das Bundeswirtschaftsministerium<br />
und das Bundesjustizministerium nicht darüber<br />
einig, ob ein solcher „per se“-Ausschluss des Akteneinsichtsrechts<br />
mit der Entscheidung des europäischen gerichtshofs<br />
in der Rechtssache Pfleiderer (Az.: C-360/09) vereinbar ist.<br />
Darin hatte der Gerichtshof auf ein Vorlageersuchen des<br />
Amtsgerichts Bonn hin festgestellt, dass das jeweilige nationale<br />
Gericht bei der Entscheidung über das Akteneinsichtsbegehren<br />
unter Abwägung der unionsrechtlich geschützten Interessen<br />
zu bestimmen habe, unter welchen Voraussetzungen<br />
Einsicht in den Kronzeugenantrag sowie die zugehörigen Beweismittel<br />
zu gewähren oder zu verweigern sei.<br />
„Nach dem EuGH-Urteil ist unklar, ob die nationalen Gesetzgeber<br />
selbst eine pauschale Interessenabwägung vornehmen<br />
und sich damit für oder gegen ein Akteneinsichtsrecht entscheiden<br />
dürfen, oder ob das nationale Recht Raum für eine<br />
Einzelfallabwägung durch die Gerichte lassen muss“, so Daniel<br />
Dohrn, Kartellexperte der Kanzlei Oppenhoff & Partner. Die<br />
Kartellbehörden befürchten, dass im Falle der Gewährung von<br />
Einsicht in Kronzeugenanträge die Effektivität ihrer Kronzeugenprogramme<br />
beeinträchtigt wird. Aus diesem Grund sollte<br />
ein Akteneinsichtsrecht in Kronzeugenanträge sowie die mitgelieferten<br />
Beweismittel ursprünglich ausgeschlossen werden.<br />
„Personen oder Unternehmen, die durch ein Kartell geschädigt<br />
wurden, könnten die im Kronzeugenantrag enthaltenen Informationen<br />
zur Substantiierung ihrer Schadensersatzklagen<br />
nutzen“, so Dohrn weiter. „Die Chance, durch einen Kronzeugenantrag<br />
einen Erlass oder eine Reduktion der wegen eines<br />
Kartellverstoßes drohenden Geldbuße zu erreichen, könnte<br />
in diesem Fall durch die Erhöhung des Risikos erfolgreicher<br />
Schadensersatzprozesse konterkariert werden.“ ■<br />
Telekom kooperiert mit sächsischem<br />
Energiedienstleister bei Netzausbau<br />
gLAsfAseRneTz füR highsPeeD-VeRBinDungen ■ Die<br />
Deutsche Telekom kooperiert mit dem Energieunternehmen<br />
eins energie in sachsen, um den Ausbau eines Hochleistungs-Glaserfasernetzes<br />
in Chemnitz voranzutreiben. Dabei<br />
handelt es sich um einen der ersten Zusammenschlüsse dieser<br />
Art, die der Bonner Telekommunikationskonzern mit einem<br />
Energiedienstleister zu diesem Zweck eingeht. Die Sozietät<br />
simmons & simmons hat bei dieser Transaktion auf Seiten<br />
von eins energie in sachsen beraten, ein Team unter Leitung<br />
des Frankfurter Partners martin meißner (Real Estate) führte<br />
die Verhandlungen. Inhouse wurde der Energiedienstleister<br />
zudem von Wolfgang höffken, Jeannine schneider und<br />
Christian Theuring begleitet.<br />
eins energie in sachsen, 2010 aus dem Zusammenschluss<br />
von erdgas südsachsen und den stadtwerken Chemnitz<br />
entstanden, wird das Glasfasernetz errichten. Die Deutsche<br />
Telekom zeichnet dann für den Netzbetrieb verantwortlich.<br />
Bereits im Herbst diesen Jahres sollen die ersten Haushalte<br />
Daten mit einer Geschwindigkeit von bis zu 200 Megabit in der<br />
Sekunde herunterladen können. Bis Ende 2014 sollen dann bis<br />
zu 60 000 Chemnitzer Haushalte angeschlossen sein. Glasfasernetze<br />
gelten als das Medium der Zukunft in der Kommunikationstechnik.<br />
Mittels Lichtwellen können auch sehr große<br />
Datenmengen in kurzer Zeit störungsfrei übertragen werden,<br />
etwa Filme in HD oder Videokonferenzen in Echtzeit. ■<br />
adidas ordnet Grundstücksbesitz<br />
am Stammsitz neu<br />
sTADT heRzOgenAuRACh ziehT siCh Aus gemeinsAmeR<br />
geseLLsChAfT zuRüCK ■ Die adidas group hat eine Minderheitsbeteiligung<br />
der stadt herzogenaurach an der bislang<br />
gemeinsam gehaltenen geV grundstücksgesellschaft<br />
herzogenaurach erworben, wodurch der Sportartikelhersteller<br />
Alleingesellschafter der GEV und damit alleiniger Eigentümer<br />
der wesentlich von ihm genutzten Flächen wird. Im<br />
Gegenzug trennt sich adidas von einer rund 21 Hektar großen<br />
Grundstücksfläche, die die Stadt Herzogenaurach künftig zu<br />
einem Wohngebiet mit Kindergarten entwickeln und dieses<br />
Areal unter dem Namen „Herzo Base“ vermarkten wird.<br />
Beraten wurde adidas bei dieser Transaktion von der Kanzlei<br />
Beiten Burkhardt, tätig waren die Partner Thomas sacher<br />
und Volker germann (beide M&A, Nürnberg) sowie stefan<br />
fink (Immobilienwirtschaftsrecht, München). ■<br />
Heuking Kühn Lüer Wojtek siegt in<br />
Prozess wegen Altersdiskriminierung<br />
TRABRennfAhReR DARf WeiTeR sTARTen ■ Der für die<br />
Erteilung von Fahrausweisen für Trabrennfahrer zuständige<br />
hauptverband für Traber-zucht e.V. (hVT) wird nach einem<br />
Rechtsstreit wegen Altersdiskriminierung vor dem Kammergericht<br />
Berlin seine Statuten ändern müssen. Eigentlich sehen<br />
die Regularien in Übereinstimmung mit dem europäischen<br />
Dachverband eine Altersgrenze von 70 Jahren vor. Dennoch<br />
erreichte die Kanzlei heuking Kühn Lüer Wojtek nun für<br />
einen 72-jährigen Berufstrabrennfahrer eine Fahrerlaubnis für<br />
die diesjährige Saison. Die Heuking-Anwälte frank mitzkus<br />
(Prozessführung) und Johan-michel menke (Sportrecht, beide<br />
Hamburg) konnten darlegen, dass der Berufssportler trotz<br />
ärztlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung allein auf Grund
6 PLATOW Recht<br />
DEALS • PERSONALIEN • HINTERGRÜNDE<br />
seines Alters keine weitere Starterlaubnis erhalten hatte.<br />
Das sah auch das Berliner Kammergericht so und entschied,<br />
dass der Verband keine ausreichenden sachlichen Gründe vorlegen<br />
konnte, die eine derartige Altersgrenze rechtfertigten,<br />
etwa eine erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit. Auch sahen die<br />
Richter die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit nach Artikel<br />
12 Absatz 1 GG des Klägers verletzt (Az.: 1 U 3/12). Der<br />
HVT erklärte daraufhin, die bislang gültige Altersgrenze vorerst<br />
aufzuheben. Heuking-Partner Mitzkus sieht derweil gute Chancen,<br />
die Altersgrenze auch europaweit kippen zu können. ■<br />
Allianz sichert sich Hamburger<br />
Shopping-Center<br />
hsh nORDBAnK KAPPT niChT-sTRATegisChes gesChäfT ■<br />
Verschiedene Gesellschaften des Allianz-Konzerns haben die<br />
Anteile der hsh nordbank an der ALiDA grundstücksgesellschaft<br />
erworben und sind damit Alleineigentümer der „Europa<br />
Passage“ geworden. Der Gebäudekomplex ist mit rd. 30 000<br />
Quadratmetern Einzelhandels- und nochmals 34 000 Quadratmetern<br />
Bürofläche das größte innerstädtische Einkaufs- und<br />
Dienstleistungszentrum Hamburgs.<br />
Ein Team der Sozietät Cms hasche sigle um die Lead Partner<br />
Volker zerr (Immobilienrecht) und Claus-Peter fabian<br />
(Gesellschaftsrecht, beide Stuttgart) hat die Allianz-Tochter<br />
Allianz Real estate germany, die im Auftrag der Käufer-<br />
Gesellschaften tätig wurde, bei dieser Transaktion beraten.<br />
Die HSH Nordbank, die bislang einen Anteil von 45% an der<br />
ALIDA Grundstücksgesellschaft hielt, mandatierte die Sozietät<br />
freshfields Bruckhaus Deringer, tätig wurde ein Team um<br />
die Partner Johannes Conradi (Immobilienwirtschaftsrecht)<br />
und ulrich Blaas (Steuerrecht, beide Hamburg).<br />
Mit der Transaktion hat die HSH Nordbank ihren Verkauf<br />
nichtstrategischer Beteiligungen erfolgreich fortgesetzt. Die<br />
Veräußerung erfolgte im Rahmen eines strukturierten Verkaufsprozesses,<br />
in dem viele inländische wie internationale<br />
Investoren Angebote abgegeben hatten. Über den Kaufpreis<br />
haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. ■<br />
Eigentümerwechsel bei Deutsche<br />
Kreditbank-Tochter DKB Immobilien<br />
TAg immOBiLien sChLägT zu ■ Die Kanzlei noerr hat die<br />
börsennotierte TAg immobilien Ag beim Erwerb der Deutsche<br />
Kreditbank-Tochter DKB immobilien beraten. Ein Team<br />
um Partner Laurenz Wieneke (Aktienrecht/M&A, Frankfurt)<br />
führte die Verhandlungen sowohl bei der Kapitalerhöhung im<br />
Vorfeld der Transaktion über 20,6 Mio. neue Stückaktien im<br />
Wert von rd. 127 Mio. Euro als auch im Bieterverfahren.<br />
DKB Immobilien, eine Dachgesellschaft für regional tätige<br />
Wohnungs- und Immobilienservicegesellschaften, wird künftig<br />
als Teilkonzern der TAG Immobilien-Gruppe konsolidiert<br />
und von der TAG geführt. Die DKB bewirtschaftet rund 27 000<br />
nr. 43 | Freitag, 13. April 2012<br />
www.platow.de<br />
Wohnungen vorwiegend in den neuen Bundesländern. Der Bestand<br />
hat einen Marktwert von etwa einer Mrd. Euro und ist<br />
überwiegend voll- bzw. teilsaniert. ■<br />
RHM-Klinikgruppe ist weiter auf<br />
Expansionskurs<br />
hengeLeR mueLLeR mAnDATieRT ■ Die Rhm-Klinikgruppe,<br />
eines der führenden deutschen Gesundheitsunternehmen mit<br />
mehr als 2 100 Betten in 22 Kliniken, hat die insolvente Klinik<br />
hohenlohe im baden-württembergischen Bad Mergentheim<br />
übernommen. Beraten wurde RHM bei dieser Transaktion<br />
von einem Team der Sozietät hengeler mueller unter<br />
Federführung des Münchener Partners Jochen Vetter (M&A).<br />
Das Insolvenzverfahren ist damit abgeschlossen, über den<br />
Kaufpreis haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.<br />
Durch die Übernahme wächst RHM um gut 200 Betten in<br />
den Bereichen Orthopädie und Gastroenterologie. Das Management<br />
geht damit einen wichtigen Schritt in der angekündigten<br />
Expansionsstrategie. In den kommenden Jahren<br />
soll die Klinikgruppe um das Zwei- bis Dreifache wachsen. ■<br />
ALLes, WA s ReChT is T<br />
■ Der am 11.10.11 von der eu-Kommission veröffentlichte<br />
Vorschlag für eine Verordnung über ein Gemeinsames Europäisches<br />
Kaufrecht beschäftigt die deutschsprachige zivilrechtslehrervereinigung.<br />
Auf einer Sondertagung am<br />
20./21.4. an der universität Bonn werden rund 170 Hochschullehrer<br />
aus Deutschland, Österreich und der Schweiz mit<br />
Vertretern aus der Politik den Verordnungsvorschlag diskutieren<br />
und Verbesserungsansätze erarbeiten. Zwar solle das<br />
künftige Gemeinsame Europäische Kaufrecht nicht unmittelbar<br />
gelten, sondern nur dann, wenn seine Anwendbarkeit von<br />
den Vertragsparteien vereinbart wurde, so der Vorsitzende der<br />
Zivilrechtslehrervereinigung, Reinhard zimmermann. Sollte<br />
es sich in der Geschäftspraxis jedoch durchsetzen, drohten<br />
nationale Gesetzbücher wie das BGB in Kernbereichen des<br />
Schuldrechts in eine Statistenrolle gedrängt zu werden. Mehr<br />
zum Thema lesen Sie auch online unter www.platow-recht.de.<br />
■ Deutschland und die Schweiz haben sich auf ein verschärftes<br />
Steuerabkommen geeinigt. Die entsprechende<br />
Vertragsergänzung zu dem im August 2011 abgeschlossenen<br />
Abkommen wurde am 5.4. unterzeichnet. Obwohl die pauschal<br />
bemessene Abgeltungssteuer auf deutsches Schwarzgeld in<br />
der Schweiz erhöht wurde, ist der innenpolitische Streit um<br />
das Abkommen damit aber noch nicht beigelegt. So kündigten<br />
die rot-grün regierten Bundesländer bereits an, dem Abkommen<br />
im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern. Auch in der<br />
Schweiz stößt die Vertragsergänzung auf Kritik. Die Regierung<br />
habe schlecht verhandelt, so der Zürcher Finanzmarktprofessor<br />
martin Janssen. Das Steuerabkommen unterminiere die<br />
Souveränität der Schweiz und gefährde Arbeitsplätze.
nr. 43 | Freitag, 13. April 2012<br />
PLATOW Recht 7<br />
www.platow.de DEALS • PERSONALIEN • HINTERGRÜNDE<br />
EU-Kommission will Reform des europäischen<br />
Gesellschaftsrechts vorantreiben<br />
KOnsuLTATiOnen sOLLen ALLe AKTeuRe einBinDen ■ Die eu-Kommission will das europäische gesellschaftsrecht<br />
zukunftsfähig machen. mit einer Konsultation fordert sie deshalb unter anderem Verbände und unternehmen auf,<br />
zu den zielen und der gestaltung des Rechts stellung zu nehmen. Warum eine modernisierung des europäischen<br />
gesellschaftsrechts sinnvoll ist und was von der initiative der Kommission erwartet werden kann, erläutert Antje<br />
Baumann, Partnerin der hamburger Wirtschaftskanzlei Corinius.<br />
Entspricht das europäische Gesellschaftsrecht noch den Anforderungen<br />
an die moderne Wirtschaft? Ist eine noch stärkere<br />
Harmonisierung notwendig? Und wenn ja, in welchem<br />
Maße? Auf Fragen wie diese hofft die eu-Kommission möglichst<br />
viele Einschätzungen und Anregungen zu bekommen.<br />
Im Anschluss an eine Expertenanhörung bezieht sie nun alle<br />
Akteure im Markt ein und hat dazu im Internet einen Fragenkatalog<br />
veröffentlicht. Dieser beinhaltet Themen wie: Ziele<br />
und Anwendungsbereich des europäischen Gesellschaftsrechts,<br />
seine Kodifizierung, die Zukunft der Unternehmensrechtsformen<br />
auf EU-Ebene, die grenzübergreifende Mobilität<br />
von Unternehmen, Unternehmensgruppen sowie Eigenkapital-<br />
regelungen für europäische Unternehmen.<br />
eckpfeiler unternehmerischen handelns<br />
Die Kommission betont, dass bei der Schaffung des EU-<br />
Binnenmarktes das Gesellschaftsrecht einer der Eckpfeiler<br />
war, um unternehmerisches Handeln zwischen Akteuren der<br />
Einzelstaaten zu vereinfachen. In den vergangenen 40 Jahren<br />
wurden zahlreiche Vorschriften harmonisiert und dabei<br />
jeweils der Spagat zwischen Vereinheitlichung – und damit<br />
Vereinfachung – und den rechtlichen und wirtschaftlichen<br />
Besonderheiten der Mitgliedstaaten geübt.<br />
Im Mittelpunkt der bisherigen Harmonisierungsbemühungen<br />
standen insbesondere der Kapitalmarkt und der Schutz<br />
von Aktionärsinteressen. Darüber hinaus wurden Regelungen<br />
zu Übernahmeangeboten, zur Offenlegungspflicht von Zweigniederlassungen,<br />
zu Verschmelzungen und Spaltungen oder<br />
auch Mindestvorschriften für Gesellschaften mit beschränkter<br />
Haftung mit nur einem einzigen Gesellschafter angeglichen.<br />
eu-gesellschaftsformen<br />
Einen weiteren Schwerpunkt legte die Kommission auf den Bereich<br />
der unterschiedlichen europäischen Gesellschaftsformen<br />
wie Europäische Gesellschaft (Societas Europaea/SE), Europäische<br />
Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) und<br />
Europäische Genossenschaft (SCE). Initiativen zur Vereinfachung<br />
sind jedoch in den letzten Jahren kaum vorangekommen.<br />
Nicht durchsetzen konnte sich beispielsweise bislang die<br />
Einführung einer Europäischen Privatgesellschaft (Societas<br />
Privata Europaea, SPE). Insbesondere die SE wird zwar zunehmend<br />
auch von mittelständischen Unternehmen als die<br />
Rechtsform genutzt, die eine Expansion und Neuordnung über<br />
Ländergrenzen hinweg ohne zeit- und kostenintensive For-<br />
malitäten für Tochtergesellschaften<br />
in verschiedenen Jurisdiktionen ermöglicht.<br />
Bemängelt wird allerdings,<br />
dass es der SE einerseits an der Flexibilität<br />
fehlt, die Gesellschaftsformen<br />
nach nationalem Regime aufweisen.<br />
Andererseits wird die SE erst dann<br />
zu einer wirklichen europäischen Gesellschaftsform<br />
werden, wenn durch<br />
eine Reform der SE-Richtlinie die unterschiedlichen<br />
Gestaltungsvarianten<br />
Antje Baumann<br />
Corinius<br />
reduziert werden, welche durch die Bezugnahme auf nationale<br />
Regelungen faktisch bestehen.<br />
einheitlicher Rechtsrahmen?<br />
Konkret fragt die Kommission im Rahmen der Konsultation<br />
nunmehr auch danach, ob die bestehenden Richtlinien zum<br />
europäischen Gesellschaftsrecht in einem einheitlichen gemeinsamen<br />
Rechtsrahmen zusammengefasst werden sollten.<br />
Dass dieser hierdurch zugänglicher und anwenderfreundlicher<br />
wäre als bislang, steht außer Frage. In Anbetracht der Vielzahl<br />
der Bedenken, welche unter anderem im Hinblick auf<br />
einen möglichen Verlust von Flexibilität und nationaler Wettbewerbsvorteile<br />
geäußert werden, erscheint eine EU-Initiative<br />
derzeit aber nicht realistisch. Ein großer Schritt würde bereits<br />
dann gelingen, wenn bei zukünftigen Initiativen größeres<br />
Augenmerk auf einen kohärenten Ansatz der Rechtsformen<br />
und im Hinblick auf bestehende Richtlinien auf eine größere<br />
Übereinstimmung zwischen diesen gelegt würde.<br />
Über Reformen bei den Eigenkapitalregelungen wurde im<br />
Zuge der Finanzkrise bereits diskutiert. Ein Erfordernis von<br />
Mindestkapitaleinlagen für alle Unternehmensformen – nicht<br />
nur für Finanzunternehmen und Aktiengesellschaften – wäre<br />
zu Zwecken des Gläubigerschutzes wünschenswert.<br />
Bereits 2011 hat die Kommission eine vergleichbare Konsultation<br />
zum Thema Corporate Governance durchgeführt.<br />
Weil sie hier enge Verknüpfungen zum Gesellschaftsrecht<br />
sieht, sollen weitergehende Initiativen aus beiden Projekten<br />
Ende 2012 gemeinsam vorgestellt werden. Noch bis zum<br />
14.5. nimmt die Kommission Beiträge an. Für das zweite Halbjahr<br />
2012 hat sie weitere Initiativen angekündigt. Ob und wie<br />
das europäische Gesellschaftsrecht durch diese Bemühungen<br />
dann einen weiteren großen Schritt nach vorn machen wird,<br />
bleibt mit Spannung abzuwarten. ■
8 PLATOW Recht<br />
DEALS • PERSONALIEN • HINTERGRÜNDE<br />
Verhindert „Emmely“ Kündigungen<br />
wegen sexueller Belästigung?<br />
ARBeiTsReChT ■ Früher hat jedes (auch geringfügige) Vermögensdelikt<br />
im Regelfall für fristlose Kündigungen von Mitarbeitern<br />
ausgereicht. Im Urteil vom 10.6.10 („Emmely“, Az.:<br />
2 AZR 541/09) hat das Bundesarbeitsgericht (BAg) demgegenüber<br />
ausdrücklich erklärt, das Gesetz kenne selbst bei<br />
strafbaren Handlungen keine absoluten Kündigungsgründe,<br />
in jedem Fall müsse eine individuelle Interessenabwägung<br />
durchgeführt werden. Der durch die Straftat angerichtete objektive<br />
Schaden müsse das durch die langjährige Betriebszugehörigkeit<br />
aufgebaute „Vertrauenskapital“ überwiegen, um<br />
die fristlose Kündigung zu rechtfertigen.<br />
Seitdem herrscht auf Arbeitgeberseite nicht nur Unsicherheit<br />
darüber, ob der konkrete Diebstahl einer geringfügigen<br />
Sache ausreicht, das entsprechende „Vertrauenskapital“ aufzuwiegen.<br />
Auch bei Nicht-Vermögensdelikten, wie z. B. Körperverletzung<br />
oder sexueller Belästigung, ist die fristlose<br />
Kündigung schwieriger geworden. „Zwar hat das BAG schon<br />
immer eine Interessenabwägung vorgenommen. Zunehmend<br />
erleben wir jedoch, dass die Arbeitsgerichte, gerade auch<br />
im Bereich der sexuellen Belästigung, ausdrücklich auf die<br />
„Emmely“-Entscheidung verweisen“, so eckard schwarz, Partner<br />
bei hogan Lovells. Somit muss auch bei einem Arbeitnehmer,<br />
der einen anderen sexuell belästigt, das „Vertrauenskapital“<br />
aufgebraucht sein, bevor die sexuelle Belästigung die<br />
fristlose Kündigung rechtfertigen kann. In ihrer Abwägung<br />
berücksichtigen die Arbeitsgerichte alle Umstände des Einzelfalls.<br />
„Besondere Bedeutung kommt in der Praxis häufig einer<br />
– in solchen Fällen typischerweise langen – Betriebszugehörigkeit<br />
zu. Bei bislang „störungsfreiem Verlauf“ des Arbeitsverhältnisses<br />
reichen selbst relativ schwere Belästigungen<br />
teilweise nicht aus, um eine Kündigung zu rechtfertigen“,<br />
erklärt malte Wienker, Arbeitsrechtler bei Hogan Lovells.<br />
Diese Entwicklung ist gerade vor dem Hintergrund des im<br />
Jahr 2006 eingeführten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes<br />
(AGG) bedenklich. Ein Arbeitgeber muss gemäß § 12<br />
Absatz 3 AGG arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen z. B. sexuelle<br />
Belästigungen ergreifen. Arbeitgeber geraten also in ein<br />
Dilemma zwischen AGG-Schutzpflichten gegenüber dem Opfer<br />
und dem „Täterschutz“ analog „Emmely“. „Die Entscheidung,<br />
welche Maßnahme der Arbeitgeber ergreift, muss sorgfältig<br />
abgewogen werden“, so Schwarz weiter. „Trotzdem bleiben<br />
fristlose Kündigungen – wenn auch mit einigem Begründungsaufwand<br />
– weiterhin möglich.“ ■<br />
TRAnsfeRmARK T<br />
Die Sozietät freshfields Bruckhaus Deringer hat mit Wirkung<br />
zum 1.5.12 weltweit 20 ihrer Anwälte zu Partnern ernannt, darunter<br />
drei aus Deutschland. martina de Lind van Wijngaarden (Konfliktlösung,<br />
Frankfurt) ist seit 2001 bei Freshfields tätig und auf<br />
DA s neuesTe in KüR ze<br />
nr. 43 | Freitag, 13. April 2012<br />
www.platow.de<br />
Wirtschafts-, Bank- und Versicherungsrecht spezialisiert. Im Schwerpunkt<br />
berät sie Banken, Finanzdienstleister und Fondsinitiatoren<br />
bei Anlegerstreitigkeiten. mario hüther (Bank- und Finanzrecht,<br />
Frankfurt) begleitet hauptsächlich Unternehmen, Banken und Finanzinvestoren<br />
bei rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang<br />
mit syndizierten Krediten und Akquisitionsfinanzierungen. Zu seinen<br />
jüngeren Mandaten zählen die Restrukturierung von Conergy<br />
sowie Kreditfinanzierungen u. a. von Porsche, enBW und ströer.<br />
Tobias Larisch (Gesellschaftsrecht/M&A, Düsseldorf) legt seinen<br />
Fokus auf die rechtliche Beratung bei Unternehmenskäufen, öffentlichen<br />
Übernahmen sowie aktienrechtlichen Fragestellungen.<br />
Zuletzt beriet Larisch u. a. den Energiekonzern e.On beim Verkauf<br />
von Kraftwerkskapazitäten. + + + Die Kanzlei Dechert baut mit<br />
Partner Kenneth e. mack ihre Energierechtspraxis aus und eröffnet<br />
gleichzeitig einen neuen Standort in Almaty, Kasachstan. Zusammen<br />
mit Mack, der seit mehr als zehn Jahren in Kasachstan lebt, wechselt<br />
ein Team von Anwälten zu Dechert, das zuvor bei Chadbourne &<br />
Parke in Almaty tätig war. Mack verfügt über langjährige Erfahrung<br />
in der Transaktionsberatung u. a. in den Bereichen Energie,<br />
Rohstoffe und Projektfinanzierung in Mittelasien und Russland. Zu<br />
seinen Mandanten zählen internationale Konzerne wie exxonmobil,<br />
shell und Conoco Phillips, die er u. a. in Rechtstreitigkeiten mit<br />
kasachischen Privatunternehmen vertritt. + + + Ab 16.4.12 ist<br />
das Münchener Ashurst-Team in neuen Büroräumen tätig. Von der<br />
Prinzregentenstraße zieht das Team in das neu gestaltete Ludwigspalais<br />
Ecke Ludwigstraße/Von-der-Thann-Straße. Mit dem Umzug<br />
werden die Weichen für weiteres Wachstum am Standort München<br />
gestellt. Die Kontaktdaten der Münchener Ashurst-Mitarbeiter bleiben<br />
auch nach dem Standortwechsel unverändert.<br />
■ Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft hat den Golfmodenhersteller<br />
golfino bei der Platzierung einer Unternehmensanleihe<br />
über 12 Mio. Euro beraten. Tätig war ein Team<br />
um Partner Rolf Kobabe (Banking/Finance & Capital Markets,<br />
Hamburg). Seit 20.3.12 ist die Anleihe in den Handel im Freiverkehr<br />
der frankfurter Wertpapierbörse im Segment Entry<br />
Standard einbezogen. Das öffentliche Angebot für die Anleihe<br />
wurde nach Überzeichnung bereits nach wenigen Stunden des<br />
ersten Tages der Angebotsfrist beendet. Die Close Brother<br />
seydler Bank begleitete die Emission als Sole Global Coordinator<br />
und Bookrunner und wurde dabei von einem norton<br />
Rose-Team um Partner frank Regelin (Corporate/Kapitalmarktrecht,<br />
Frankfurt) beraten.<br />
■ Clifford Chance hat mit einem Team unter Leitung des<br />
Frankfurter Partners Klaus minuth (Real Estate) morgan stanley<br />
Real estate investment beim Verkauf der Beteiligung des<br />
offenen Immobilienfonds P2 Value am Frankfurter Bürokomplex<br />
Trianon begleitet. Käufer ist die US-Investmentgesellschaft<br />
madison international Realty. Der Trianon-Komplex<br />
umfasst eine Fläche von rd. 69 000 qm, Hauptmieter des 1993<br />
fertiggestellten Hochhauses ist die DekaBank. Der in Abwicklung<br />
befindliche Fonds P2 Value hielt 56,95% der Anteile.