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Sicherheitsdatenblatt<br />

gemäß EG Richtlinie 2006/121/EC<br />

Kann ebenfalls zur Erfüllung <strong>de</strong>s OSHA-Hazard Communication Standard verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. 29 CFR 1910.1200.<br />

Die Norm ist zwecks Detailerfor<strong>de</strong>rni<strong>ss</strong>en zu konsultieren.<br />

Teil I – Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung<br />

Produkt: BÖHLER EMK 6<br />

Produkttyp: WIG Stab, unlegiert<br />

Name <strong>de</strong>s Herstellers: BÖHLER Schweißtechnik Austria GmbH<br />

Adre<strong>ss</strong>e: Böhler-Welding-St. 1, 8605 Kapfenberg,<br />

Österreich, Europa<br />

Telefonnummer für weitere Informationen:<br />

Unterschrift <strong>de</strong>s Sachbearbeiters:<br />

Erstellt am: 25.06.2004<br />

Notrufnummer:<br />

Vergiftungsinformationszentrale<br />

Österreich +43 3862 301 28259<br />

G. Titjung<br />

0043/3862 301-28259<br />

0043/1 4064343<br />

Teil II – Mögliche Gefahren/Bezeichnung <strong>de</strong>r Gefahren<br />

Beschreibung:<br />

Gefährliche Inhalt<strong>ss</strong>toffe:<br />

CAS-Nr.:<br />

Bezeichnung:<br />

Gehalt [Gew.-%]:<br />

Kennbuchstabe <strong>de</strong>s Gefahrensymbols:<br />

R-Sätze:<br />

Die Produkte enthalten weniger als 5 Gew.-% Chrom und/o<strong>de</strong>r weniger als<br />

5 Gew.-% Nickel.<br />

siehe Teil III<br />

Allgemein:<br />

Beim Schweißen und Schleifen entstehen Rauche und Stäube. Es können Chrom-VI-Verbindungen und Nickeloxi<strong>de</strong><br />

entstehen, die als karzinogen eingestuft sind. Außer<strong>de</strong>m entstehen reizen<strong>de</strong> Stoffe wie Fluori<strong>de</strong> und Manganoxi<strong>de</strong> sowie<br />

Feinstäube (meist Eisenoxid).<br />

Gesundheitsrisiken (akut und chronisch)<br />

Schweißelektro<strong>de</strong>n und -drähte bestehen bei Raumtemperatur aus ungefährlichen Feststoffen. Die eigentliche Exposition ist durch<br />

eine genaue Beobachtung <strong>de</strong>r Rauchgase in <strong>de</strong>r Atemzone <strong>de</strong>s Arbeiters festzustellen. Verbindungen mit Chrom und Nickel im<br />

Rauch sind laut OSHA29. CFR 1910. 1200 als mögliche krebserregen<strong>de</strong> Substanzen zu betrachten. Es besteht jedoch kein ein<strong>de</strong>utiger<br />

Zusammenhang zwischen Cr und Ni in Schweißrauch und Krebserkrankungen.<br />

Übermäßige Aufnahme <strong>de</strong>s durch das Schweißen verursachten Rauchgases kann über kurze Zeit zu Beschwer<strong>de</strong>n wie Fieber,<br />

Schwin<strong>de</strong>l, Übelkeit, Trockenheit o<strong>de</strong>r Irritation <strong>de</strong>r Nasen-, Hals- o<strong>de</strong>r Augenschleimhaut führen und bereits vorhan<strong>de</strong>ne Atemlei<strong>de</strong>n<br />

verschlimmern (z. B. Asthma, Emphysem). Siehe TEILE IV und VII. Extrem hohe Fluoridmengen können Schmerzen im Abdominalbereich,<br />

Durchfall, Muskelschwäche sowie Konvulsionen verursachen. In extremen Fällen führt dies zu Bewußtlosigkeit<br />

und sogar Tod.<br />

Übermäßige Aufnahme <strong>de</strong>s durch das Schweißen verursachten Rauchgases kann über längere Zeit Si<strong>de</strong>rose verursachen (Eisenablagerungen<br />

in <strong>de</strong>r Lunge) und die Lungenfunktion beinträchtigen. Übermäßige Aufnahme von Mangan kann das zentrale Nervensystem<br />

beeinträchtigen und eine Störung <strong>de</strong>s Sprach- und Bewegungsvermögens bewirken. Der primäre Weg <strong>de</strong>r Aufnahme für<br />

Schweißrauchgase ist die Inhalation. Sowohl Bronchitis- wie auch Lungenfibroseerkrankungen wur<strong>de</strong>n bereits beobachtet. Eine<br />

wie<strong>de</strong>rholte Exposition zu Flori<strong>de</strong>n kann eine übermäßige Verkalkung <strong>de</strong>r Knochen verursachen sowie eine Kalzifikation <strong>de</strong>r Rippen-,<br />

Becken, und <strong>de</strong>s Rückgra<strong>de</strong>s. Es kann auch zu Hautau<strong>ss</strong>chlägen kommen.<br />

Der Lichtbogen kann die Augen verletzen und die Haut verbrennen. Elektrische Schläge können töten. Vor <strong>de</strong>r Anwendung sind die<br />

Bedienungsanleitungen <strong>de</strong>s Herstellers, die Sicherheitsdatenblätter, und Sicherheitsrichtlinien <strong>de</strong>r Arbeitgeber zu lesen. Halten Sie<br />

Ihren Kopf außerhalb <strong>de</strong>s Rauchgasbereichs. Verwen<strong>de</strong>n sie entsprechen<strong>de</strong> Lüftungsanlagen, richten Sie eine Absauganlage beim<br />

Schweißen ein, o<strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>s, um die Rauchgase aus <strong>de</strong>r Atemzone und <strong>de</strong>s ganzen Bereichs fernzuhalten. Tragen Sie persönliche<br />

Schutzausrüstungen zum Schutz <strong>de</strong>r Augen, Ohren, und <strong>de</strong>s gesamten Körpers. Greifen Sie keine unter Spannung stehen<strong>de</strong> Teile<br />

an. Siehe American National Standard Z49.1, und OSHA-Sicherheits- und Gesundheitsnormen.<br />

Seite 1 von 7 BÖHLER EMK 6, Rev. 3, 21.09.2007


Sicherheitsdatenblatt<br />

gemäß EG Richtlinie 2006/121/EC<br />

Karzinogenität<br />

NICKEL: Das Internationale Krebsforschungszentrum weist darauf hin, da<strong>ss</strong> Nickelverarbeitung und "gewi<strong>ss</strong>e Nickelverbindungen"<br />

krebserregend sind, konnte aber nicht mit Sicherheit festlegen, welche Nickelformen karzinogen sind. Das National Toxicology<br />

Program führt Nickelpulver, Nickel-Subsulfi<strong>de</strong>, Nickeloxid, Nickelkarbonat, Nickelcarbonyl, und Nickeloxy<strong>de</strong>n als Substanzen an,<br />

"die durchaus als karzinogen zu betrachten sind". Aufgrund dieser Tatsache, verlangt <strong>de</strong>r OSHA-Hazard Communication Standard,<br />

da<strong>ss</strong> alle Hersteller und Importeure dieser Substanzen o<strong>de</strong>r Mixturen o<strong>de</strong>r Legierungen, die eben diese Substanz beinhalten, eine<br />

Krebswarnung auf ihrem Sicherheitsdatenblatt und Etiketten anführen. Diese Warnung wird von OSHA verlangt, obwohl Studien<br />

noch keinen Beweis für das mit einer Nickelanwendung einhergehen<strong>de</strong>s Krebsrisiko geliefert haben. Die intramuskuläre Impfung<br />

und Implantation von Nickelpulver führt bei Ratten und Mäusen zur Entstehung von lokalisierten Tumoren. Inhalation<strong>ss</strong>tudien mit<br />

Tieren haben keinen Beweis für die Karzinogenität liefern können.<br />

CHROM: Das Internationale Krebsforschungszentrum und das National Toxicology Program weisen darauf hin, da<strong>ss</strong> es bereits ausreichen<strong>de</strong><br />

Beweise für die Karzinogenität von Chromverbindungen sowohl beim Menschen wie auch bei Versuchstieren gibt. Das<br />

Internationale Krebsforschungszentrum führt an, da<strong>ss</strong> "die für <strong>de</strong>n karzinogenen Effekt verantwortlichen Verbindungen nicht genauer<br />

spezifiziert wer<strong>de</strong>n können." Studien mit Chrommetall und trivalenten Formen <strong>de</strong>r Chromverbindungen haben bei Tieren und<br />

Menschen keine ausreichen<strong>de</strong>n Beweise für die Karzinogenität liefern können.<br />

KRISTALLINE SILIKATE: Das National Toxicology Program weist darauf hin, da<strong>ss</strong> es bei Versuchstieren für die Karzinogenität<br />

von einatembaren kristallinen Silikaten ausreichen<strong>de</strong> Beweise gibt. Ein erhöhtes Auftreten an Lungenkrebserkrankungen wur<strong>de</strong>n<br />

im Zuge von Inhalation<strong>ss</strong>tudien mit Ratten festgestellt. Eine Arbeitsgruppe <strong>de</strong>s Internationalen Krebsforschungszentrums berichtete,<br />

da<strong>ss</strong> für die Karzinogenität von kristallinen Silikaten beim Menschen nur begrenzt Beweise vorliegen.<br />

Weitere Vorsichtmaßnahmen: Ein von Schweißmaschinen kommen<strong>de</strong>r elektrischer Schlag kann töten. Bei Schweißarbeiten kann<br />

<strong>de</strong>r Lichtbogen o<strong>de</strong>r die Flamme flammbares Material entzün<strong>de</strong>n.<br />

Teil III – Zusammensetzung/Angaben zu <strong>de</strong>n Bestandteilen<br />

Wichtig:<br />

Dieser Teil bezieht sich auf die wesentlichen Stoffe, aus <strong>de</strong>nen das Produkt hergestellt wird. Für Rauchgase bei normaler Anwendung<br />

dieses Produkts im Zuge von Schweißarbeiten siehe Teil II und Teil VIII.<br />

Inhalt<strong>ss</strong>toff<br />

CAS#-Nr.<br />

EINECS<br />

R-Sätze<br />

Kennbuchstaben<br />

Gefahrensymbol<br />

S-Sätze<br />

OSHA ZEG<br />

mg/m³<br />

ACGIH HZK<br />

mg/m³<br />

TLV<br />

Gew.% ca.<br />

(optional)<br />

Kohlenstoff (C)<br />

Silizium (Si)<br />

7440-44-0<br />

231-153-3<br />

7440-21-3<br />

231-130-8<br />

Zur Zeit keine bekannt<br />

Zur Zeit keine bekannt<br />

5.0 (atembar)<br />

15.0 (Staub gesamt)<br />

10/(%SiO 2+2)<br />

(atembar)<br />

30/(%SiO 2+2)<br />

(Staub gesamt)<br />

3.0 (atembar) 10.0<br />

(inhalierbar)<br />


Sicherheitsdatenblatt<br />

gemäß EG Richtlinie 2006/121/EC<br />

Nach Augenkontakt durch Strahlung<br />

<strong>de</strong>s Lichtbogens (Verblitzen) bzw. Augenverletzungen<br />

durch wegfliegen<strong>de</strong><br />

Schlackenstücke o<strong>de</strong>r Schleifspäne:<br />

Nach Verschlucken:<br />

Bei Beschwer<strong>de</strong>n Arzt aufsuchen.<br />

entfällt<br />

Teil V - Maßnahmen zur Brandbekämpfung<br />

beson<strong>de</strong>re Schutzausrüstung<br />

Geeignete Löschmittel:<br />

keine beson<strong>de</strong>ren Maßnahmen erfor<strong>de</strong>rlich<br />

Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen<br />

WICHTIG! Das Produkt ist nicht entflammbar! Jedoch sowohl <strong>de</strong>r Schweißlichtbogen als auch ein Funke können leicht entflammbares entzün<strong>de</strong>n.<br />

Siehe ANSI/ASC Z 49.1-1983 Teil 6 für Feuerprävention während <strong>de</strong>r Anwendung von Schweißzusätzen und verwandten Produkten.<br />

Teil VI - Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung<br />

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:<br />

Umweltschutzmaßnahmen:<br />

Nicht erfor<strong>de</strong>rlich<br />

keine beson<strong>de</strong>ren Maßnahmen erfor<strong>de</strong>rlich<br />

Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Mechanisch aufnehmen<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

entfällt<br />

Teil VII - Handhabung und Lagerung<br />

Handhabung<br />

Hinweis zum sicheren Umgang:<br />

Hinweis zum Brand- und Explosion<strong>ss</strong>chutz:<br />

Lagerung<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen an Lagerräume/Behälter:<br />

Zusammenlagerungshinweise:<br />

Weitere Angaben zu <strong>de</strong>n Lagerbedingungen:<br />

Vor Arbeitsbeginn ist zu überprüfen ob keine Beschädigungen <strong>de</strong>r Kabeln und<br />

Stecker vorliegen. Nur vollisolierte Elektro<strong>de</strong>nhalter verwen<strong>de</strong>n. Schwei<strong>ss</strong>en<br />

nur mit feuerfester Schutzbekleidung für <strong>de</strong>n gesamten Körper und Schutzschirm<br />

mit angepa<strong>ss</strong>tem Schutzfilter. Für ausreichend Be.- und Entlüftung bzw.<br />

Absaugung <strong>de</strong>s Schwei<strong>ss</strong>rauches sorgen. Die Schwei<strong>ss</strong>stelle ist <strong>de</strong>rma<strong>ss</strong>en<br />

Abzuschirmen das unbeteiligte Personen vor Einwirkungen <strong>de</strong>s Schwei<strong>ss</strong>lichtbogens<br />

geschützt sind.<br />

Die AUVA Merkblätter bzw. UVV (VBG 15) sind einzuhalten.<br />

Im Schwei<strong>ss</strong>bereich keine brennbaren bzw. explosionsgefährlichen Materialien<br />

lagern..<br />

Spezielle Anfor<strong>de</strong>rungen aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Sicherheit bestehen nicht.<br />

Kontakt mit Säuren und Basen vermei<strong>de</strong>n.<br />

Nicht im Freien lagern, Feuchtigkeit vermei<strong>de</strong>n. Produkt bis 800 °C stabil.<br />

Teil VIII - Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung<br />

Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachen<strong>de</strong>n Grenzwerten<br />

Bezeichnung <strong>de</strong>s Stoffes CAS-Nr. Grenzwert gemäß Grenzwerteverordnung 2003 -<br />

GKV 2003 bzw. Arbeitnehmer(Innen)schutzrahmenrichtlinie<br />

RL 89/391/EWG<br />

Seite 3 von 7 BÖHLER EMK 6, Rev. 3, 21.09.2007


Sicherheitsdatenblatt<br />

gemäß EG Richtlinie 2006/121/EC<br />

Nickeloxi<strong>de</strong><br />

Manganoxid (Mn 3O 4)<br />

Chrom-VI-Verbindungen<br />

Fluori<strong>de</strong>:<br />

Biologisch inerte Schwebstoffe<br />

1313-99-1<br />

1317-35-7<br />

13765-19-0<br />

---<br />

---<br />

E 0,5 mg/m³ (TRK)<br />

E 0,5 mg/m³ (MAK)<br />

E 0,1 mg/m³ (TRK)<br />

E 2,5 mg/m³ (MAK)<br />

E 15 mg/m³ (MAK) Jahresmittel<br />

A 6 mg/m³ (MAK) Jahresmittel<br />

Persönliche Schutzausrüstung<br />

Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:<br />

Vor <strong>de</strong>n Pausen und bei Arbeitsen<strong>de</strong> Hän<strong>de</strong> waschen<br />

Lüftung<br />

Sichern Sie eine ausreichen<strong>de</strong> Lüftung, eine lokale Absauganlage beim Lichtbogen,<br />

o<strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>s, um Rauchgase aus <strong>de</strong>r Atemzone <strong>de</strong>s Schweißarbeiters o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>s allgemeinen Bereiches fernzuhalten. Schulen Sie <strong>de</strong>n Schweißer, damit er<br />

seinen Kopf außerhalb <strong>de</strong>s Rauchbereichs hält. Halten Sie die Exposition so gering<br />

wie möglich.<br />

Atemschutz:<br />

Verwen<strong>de</strong>n Sie raumluftunabhängige Atemschutzgeräte, wenn Sie in geschlo<strong>ss</strong>enen<br />

Räumen o<strong>de</strong>r Behältern schweißen, bzw. verwen<strong>de</strong>n Sie geeignete<br />

Schutzmasken, wenn die Exposition trotz lokaler Absauganlage o<strong>de</strong>r Lüftungsanlage<br />

nicht unter <strong>de</strong>m Grenzwert liegt.<br />

Handschutz:<br />

Hitzeschutzhandschuhe (nicht brennbar)<br />

Handschuhmaterial:<br />

Augenschutz:<br />

Körperschutz:<br />

Handschuhe aus Le<strong>de</strong>r<br />

Tragen sie einen Schweißhelm o<strong>de</strong>r verwen<strong>de</strong>n sie einen Schutzschirm mit<br />

pa<strong>ss</strong>en<strong>de</strong>m Schutzfilter. Stellen sie an<strong>de</strong>ren Personen falls erfor<strong>de</strong>rlich Schutzschirme<br />

zur Verfügung. Befolgen sie folgen<strong>de</strong> Faustregel: Beginnen sie mit einem<br />

Schutzfilter, das zu dunkel ist, um die Schweißzone zu sehen. Dann wechseln<br />

sie zum nächst helleren Filter, <strong>de</strong>r ihnen eine ausreichen<strong>de</strong> Sicht <strong>de</strong>r<br />

Schweißzone gewährt.<br />

Tragen Sie nicht brennbare Schutzkleidung an <strong>de</strong>n Hän<strong>de</strong>n, am Kopf und am<br />

ganzen Körper, um Verletzungen, die durch Strahlung, Funken, und elektrische<br />

Schläge verursacht wer<strong>de</strong>n, vorzubeugen. Siehe ANSI Z49.1. Dies umfa<strong>ss</strong>t<br />

zumin<strong>de</strong>st Schweißhandschuhe und ein Schutzschild für das Gesicht, kann<br />

aber auch einen Armschutz, eine Schürze, Kopfbe<strong>de</strong>ckung, einen Schulterschutz<br />

und dunkle Bekleidung umfa<strong>ss</strong>en. Schulen Sie <strong>de</strong>n Schweißer, damit er<br />

keine unter Strom stehen<strong>de</strong>n Teile angreift und sich gegen das Arbeit<strong>ss</strong>tück<br />

und <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n er<strong>de</strong>t.<br />

Teil IX - Physikalische und chemische Eigenschaften<br />

Erscheinungsbild:<br />

Form:<br />

Farbe:<br />

Geruch:<br />

Zustandsän<strong>de</strong>rung<br />

Schmelzpunkt/Schmelzbereich:<br />

Flammpunkt:<br />

Selbstentzündlichkeit:<br />

Explosionsgefahr:<br />

Dichte bei 20°C:<br />

Löslichkeit in/Mischbarkeit mit<br />

Wa<strong>ss</strong>er:<br />

Drahtelektro<strong>de</strong><br />

fest<br />

kupfer<br />

geruchlos<br />

nicht bestimmt<br />

nicht anwendbar<br />

das Produkt ist nicht selbstentzündlich<br />

das Produkt ist nicht explosionsgefährlich<br />

nicht bestimmt<br />

unlöslich<br />

Seite 4 von 7 BÖHLER EMK 6, Rev. 3, 21.09.2007


Sicherheitsdatenblatt<br />

gemäß EG Richtlinie 2006/121/EC<br />

Teil X - Stabilität und Reaktivität<br />

Thermische Zersetzung/zu vermei<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Bedingungen:<br />

Gefährliche Reaktionen<br />

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung<br />

Keine gefährlichen Reaktionen bekannt<br />

Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt<br />

Gefährlicher Abbau o<strong>de</strong>r Nebenprodukte:<br />

Wichtig: Schweißrauchgase sind nicht einfach zu kla<strong>ss</strong>ifizieren. Zusammensetzung und Menge sind zwei Faktoren, die vom zu schweißen<strong>de</strong>n<br />

Metall abhängen sowie von <strong>de</strong>n angewen<strong>de</strong>ten Schweißverfahren und Elektro<strong>de</strong>nverbrauch. Weitere Bedingungen, welche auf die Zusammensetzung<br />

und Menge an Rauchgasen, <strong>de</strong>nen Arbeiter ausgesetzt wer<strong>de</strong>n, einen Einflu<strong>ss</strong> haben, sind: Beschichtung <strong>de</strong>s Metalls an <strong>de</strong>m<br />

Schweißarbeiten durchgeführt wer<strong>de</strong>n (wie beispielsweise Farbe, Aufträge, Verzinkung o<strong>de</strong>r Phosphatbeschichtung auf Stählen, die<br />

Phosphingase produzieren könnten), die Anzahl an Schweißarbeitern und das Kubikvolumen <strong>de</strong>s Arbeitsbereiches, die Qualität und die Wirksamkeit<br />

<strong>de</strong>r Entlüftung, die Position <strong>de</strong>s Kopfes <strong>de</strong>s Schweißarbeiters in Relation zur Rauchfahne und das Vorhan<strong>de</strong>nsein von Schadstoffen<br />

in <strong>de</strong>r Luft (wie beispielsweise Dämpfe aus gechlortem Kohlenwa<strong>ss</strong>erstoff in Folge von Reinigungs- und Entfettungsmaßnahmen die vom<br />

Lichtbogen zu toxischen Gasen wie zum Beispiel Phosgen abgebaut wer<strong>de</strong>n können).<br />

Sobald eine Elektro<strong>de</strong> verschweißt ist, unterschei<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>r Anteil und die Form <strong>de</strong>r durch die Rauchgase anfallen<strong>de</strong>n Abbauprodukten von <strong>de</strong>r in Teil III<br />

aufgelisteten Inhalt<strong>ss</strong>toffe. Die durch die Rauchgase anfallen<strong>de</strong>n Abbauprodukte und nicht die Inhalt<strong>ss</strong>toffe selber sind von Be<strong>de</strong>utung. Die Konzentration<br />

eines gegebenen Rauchgasbestandteiles kann um unzählige Male höher o<strong>de</strong>r niedriger sein als in <strong>de</strong>r Elektro<strong>de</strong> selbst. Zu<strong>de</strong>m können neue Verbindungen,<br />

die ursprünglich nicht in <strong>de</strong>r Elektro<strong>de</strong> vorhan<strong>de</strong>n waren, entstehen. Abbauprodukte, die im Normverfahren entstehen, stammen aus <strong>de</strong>r Verdampfung, Einwirkung,<br />

o<strong>de</strong>r Oxidation <strong>de</strong>r in Teil III aufscheinen<strong>de</strong>n Substanzen, auch aus <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>s Grundmetalls - und <strong>de</strong>s Überzugs usw. ..., wie oben angeführt..<br />

Die tatsächliche Rauchgaszusammensetzung wür<strong>de</strong> beinhalten: am Beispiel eines Fülldrahtes vom Typ AWS 5.20, E70-T-1 verschweißt unter: 100 % CO 2<br />

Gas. Vorau<strong>ss</strong>ichtliche Rauchbestandteile dieses Produkts wären: erstens Eisenoxi<strong>de</strong>; zweitens komplexe Manganoxi<strong>de</strong>, Silizium, Titan, und Natrium. Der<br />

<strong>de</strong>rzeitig für Mangan gültige HZA <strong>de</strong>r ACGIH (American Conference of Governmental Industrial Hygienists) - 0,2 mg/m3 - führt beim Schweißen zu einer<br />

signifikanten Reduktion <strong>de</strong>r allgemeinen Rauchproduktion - 5 mg/m3 (NOC). Am Beispiel von einer umhüllten, rostbeständigen Elektro<strong>de</strong> (AWS 5.4):<br />

Vorau<strong>ss</strong>ichtliche Rauchbestandteile dieses Produkts wären: erstens Fluori<strong>de</strong> und komplexe Eisen- und Siliziumoxi<strong>de</strong>; zweitens komplexe Mangan-, Chrom-,<br />

Nickel-, Natrium-, und Kaliumoxi<strong>de</strong>. Die <strong>de</strong>rzeitig gültige 1995 OSHA zulä<strong>ss</strong>ige Aufnahmegrenze (ZEG) für hexavalentes Chrom (Cr +6 ) ist 0,05<br />

mg/m3, womit beim Schweißen eine signifikante Reduktion <strong>de</strong>r allgemeinen Rauchgasproduktion bewirkt wird - 5 mg/m 3 (NOC). Der Grenzwert<br />

von 0,05 mg/m 3 für hexavalentes Chrom aus Abbauprodukten in diesen Elektro<strong>de</strong>n ergibt sich aus <strong>de</strong>n unten in <strong>de</strong>r OSHA-Tabelle Z-2 angeführten Grenzwerten,<br />

wobei dies für 0,1 mg CrO3 gilt - und bis 0,05 mg Cr+6/m 3 geht. Dies gilt für lösliche Chromate <strong>de</strong>s Typs, <strong>de</strong>r im Rauch von ummantelten E<strong>de</strong>lstahlelektro<strong>de</strong>n<br />

zu fin<strong>de</strong>n ist. Vorau<strong>ss</strong>ichtliche Gasbestandteile wären Kohlenstoffmonoxid und -dioxid. Ozon und Stickstoffoxi<strong>de</strong> können aufgrund <strong>de</strong>r aus<br />

<strong>de</strong>m Lichtbogen emittierten Strahlung zustan<strong>de</strong> kommen. Eine empfohlene Vorgangsweise zur Feststellung <strong>de</strong>r Zusammensetzung und Menge an Rauchgasen,<br />

<strong>de</strong>nen Schweißer ausgesetzt sind, ist die Entnahme eine Luftprobe aus <strong>de</strong>m Inneren <strong>de</strong>s Schutzhelms o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Atemzone <strong>de</strong>s Schweißers. Siehe<br />

ANSI/AWS F1.1 und ANSI/AWS F1.2-1992. Für die Ermittlung <strong>de</strong>r Zusammensetzung und die Bewertung <strong>de</strong>r dabei bestehen<strong>de</strong>n Problembereiche können<br />

auch die Normen prEN 15011 – Teil 1, 4 herangezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Teil XI - Angaben zur Toxikologie<br />

Mangan (Mn)<br />

Silizium Dioxid (Si0 2)<br />

Nickel (Ni)<br />

Kalziumfluorid (CaF 2)<br />

Chrom (Cr)<br />

LD 50<br />

9 mg/kg<br />

oral<br />

rat<br />

90 mg/kg<br />

intravenous<br />

rat<br />

LDLo<br />

250 mg/kg<br />

intraperitoneal<br />

rat<br />

4250 mg/kg<br />

oral<br />

rat<br />

27500 mg/kg<br />

unreported<br />

rat<br />

LC 50 mg/m³<br />

300 ug/m3/10Y-I<br />

inhalation<br />

human<br />

LCLo<br />

Seite 5 von 7 BÖHLER EMK 6, Rev. 3, 21.09.2007


Sicherheitsdatenblatt<br />

gemäß EG Richtlinie 2006/121/EC<br />

Primäre Reizwirkung:<br />

an <strong>de</strong>r Haut:<br />

am Auge:<br />

Sensibilisierung:<br />

Zusätzliche toxikologische Hinweise:<br />

Keine Reizwirkung<br />

Keine Reizwirkung<br />

Durch Hautkontakt Sensibilisierung möglich<br />

Bei sachgemäßen Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht<br />

das Produkt nach unseren Erfahrungen und <strong>de</strong>n uns vorliegen<strong>de</strong>n Informationen<br />

keine gesundheit<strong>ss</strong>chädlichen Wirkungen.<br />

Teil XII - Umweltbezogene Angaben<br />

Beim Betreiben <strong>de</strong>r Absauganlagen stellt die TA-Luft eine Regel <strong>de</strong>r Technik dar.<br />

Teil XIII - Hinweise zur Entsorgung<br />

Produkt:<br />

Abfallschlü<strong>ss</strong>el-Nr.<br />

aus ÖNORM S 2100<br />

Anlage 1 <strong>de</strong>r Festsetzungsverordnung<br />

BGBL II 227/1997; BGBL II 75/1998;<br />

BGLB II 178/2000 in Österreich in<br />

Kraft bis 31.12.2004<br />

(Die Schlü<strong>ss</strong>elnummern gemäß Abfallverzeichnisverordnung<br />

BGBL II 570/2003 wur<strong>de</strong>n in Klammer<br />

gesetzt und treten in Österreich ab<br />

01.01.2005 in Kraft)<br />

Kann unter Beachtung <strong>de</strong>r örtlichen, behördlichen Vorschriften abgelagert<br />

wer<strong>de</strong>n. Übliche Metallverschrottung <strong>de</strong>r Produkte ist möglich.<br />

35103 Eisen und Stahlabfälle, verunreinigt<br />

(120113) Schweißabfälle<br />

91207 Leichtfraktion gemäß <strong>de</strong>r Verpackungsverordnung<br />

57119 Kunststofffolien<br />

(150102) Verpackungen aus Kunststoff<br />

18718 Altpapier, Papier und Pappe, unbeschichtet<br />

(150101) Verpackung aus Papier und Pappe<br />

* 31217 Filterstäube, NE-metallhaltig; (gefährlicher Abfall)<br />

(100207) feste Abfälle aus <strong>de</strong>r Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe<br />

enthalten (Fe)<br />

* 18711 Papierfilter mit schädlichen Verunreinigungen vorwiegend<br />

anorganisch. (gefährlicher Abfall)<br />

(150202) Aufsaug- und Filtermaterialien, die durch gefährliche Stoffe<br />

verunreingt sind<br />

* gefährlicher Abfall<br />

Teil XIV - Angaben zum Transport<br />

Bemerkungen:<br />

Das Produkt ist kein Gefahrgut im Sinne <strong>de</strong>r Transportvorschriften.<br />

Teil XV - Rechtsvorschriften<br />

15.1 Kennzeichnung<br />

Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV nicht kennzeichnungspflichtig<br />

15.2 Nationale Vorschriften<br />

Hinweis zur Beschäftigungsbeschränkung:<br />

Industrieunfall- Vo:<br />

Kla<strong>ss</strong>ifizierung nach VbF:<br />

Technische Anleitung Luft:<br />

Verbot <strong>de</strong>r Beschäftigung für schwangere Frauen.<br />

nicht anwendbar<br />

nicht anwendbar<br />

Ma<strong>ss</strong>enkonzentration 1 mg/m³ o<strong>de</strong>r Ma<strong>ss</strong>enstrom 5 g/h<br />

Seite 6 von 7 BÖHLER EMK 6, Rev. 3, 21.09.2007


Sicherheitsdatenblatt<br />

gemäß EG Richtlinie 2006/121/EC<br />

Wa<strong>ss</strong>ergefährdungskla<strong>ss</strong>e:<br />

Sonstige Vorschriften:<br />

Gefährdung ist nicht zu erwarten.<br />

nicht bekannt<br />

Teil XVI - Sonstige Angaben<br />

Die Angaben stützen sich auf <strong>de</strong>n heutigen Stand unserer Kenntni<strong>ss</strong>e, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften<br />

dar und begrün<strong>de</strong>n kein vertragliches Rechtsverhältnis<br />

Relevante R-Sätze:<br />

40 Verdacht auf krebserzeugen<strong>de</strong> Wirkung<br />

43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich<br />

48/20 Gefahr ernster Gesundheit<strong>ss</strong>chä<strong>de</strong>n bei längerer Exposition durch<br />

Einatmen<br />

Schrifttum: - Grenzwerteverordnung 2003- GKV 2003 BGBL II 184/2003<br />

- ÖNORM S 2100 Ausg. 1.9.1997; BGBL II 227/1997<br />

- Unfallverhütungsvorschrift (VBG 15):<br />

Schweißen, Schnei<strong>de</strong>n und verwandte Verfahren<br />

- DVS-Merkblatt 1201: Absaugung an Schweißarbeitsplätzen<br />

- DVS-Faltblätter zum Arbeit<strong>ss</strong>chutz beim Schweißen<br />

- DVS-Fachbuch: Unterweisung von Schweißern im Arbeit<strong>ss</strong>chutz<br />

- prEN 15011-1: Health and safety in welding and allied proce<strong>ss</strong>es – Laboratory<br />

method for sampling fume and gases generated by arc welding – Part 1: Determination<br />

of emi<strong>ss</strong>ion rate and sampling for analysis of particulate fume.<br />

- prEN 15011-4: Health and safety in welding and allied proce<strong>ss</strong>es – Laboratory<br />

method for sampling fume and gases generated by arc welding – Part 4: Fume<br />

data sheets (ISO/DIS 15011-4:2003).<br />

- Kraume, Zober: Arbeit<strong>ss</strong>icherheit und Gesundheit<strong>ss</strong>chutz in <strong>de</strong>r<br />

Schweißtechnik<br />

- Merkblatt <strong>de</strong>r BG (Arbeitsgemeinschaft <strong>de</strong>r Metallberufsgeno<strong>ss</strong>enschaften)<br />

„Schadstoffe in <strong>de</strong>r Schweißtechnik“<br />

- Merkblatt <strong>de</strong>r BG (Arbeitsgemeinschaft <strong>de</strong>r Eisen –und Metallberufsgeno<strong>ss</strong>enschaften)<br />

„Sicherheitslehrbrief für Lichtbogenschweißer“<br />

-Reference manual for the WHMIS requirements of the hazardous products act<br />

and controlled products regulations<br />

-NIOSH Registry of Toxic Effects of Chemical Substances (RTECS(R)) database<br />

-OSHA Standard 29 CFR<br />

-Threshold Limit Values (TLVs) for Chemical Substances and Physical Agents<br />

and Biological Exposure Indices (BEIs)<br />

Internet:<br />

http://www.hvbg.<strong>de</strong>/bia/stoffdatenbank<br />

Seite 7 von 7 BÖHLER EMK 6, Rev. 3, 21.09.2007

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