08.02.2014 Aufrufe

Fachliche Stellungnahme zur Umsetzung von ...

Fachliche Stellungnahme zur Umsetzung von ...

Fachliche Stellungnahme zur Umsetzung von ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Fachliche</strong> <strong>Stellungnahme</strong> <strong>zur</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>von</strong><br />

Sichtschutzpflanzungen<br />

zum Ausgleich des Eingriffs in das Landschaftsbild,<br />

ausgelöst durch den Bau des E.ON Kraftwerkes<br />

Im Auftrag der E.ON Kraftwerke GmbH<br />

März 2013


2<br />

Bearbeitet:<br />

Ing. (grad) agr. Wilhelm Lenzen<br />

Bezirksstelle für Agrarstruktur Düsseldorf/Ruhrgebiet<br />

59425 Unna<br />

© Landwirtschaftskammer NRW


3<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

1. Veranlassung 4<br />

2. Situation der Landwirtschaft 5<br />

3. Optionsflächen, ihre Lage und Beurteilung aus landwirtschaft- 9<br />

licher Sicht sowie das Ergebnis der Bewertung<br />

4. Fazit 31<br />

5. Anhang: 33<br />

Geeignete Ansaatmischungen<br />

Schnitte Maßnahmetypen, Büro Gros, E.ON 35


4<br />

1. Veranlassung<br />

Ausgelöst durch den Neubau des bereits in wesentlichen Teilen errichteten<br />

E.ON Kraftwerksblocks 4 in Datteln ergibt sich aufgrund der gesetzlichen<br />

Regelungen des Baugesetzbuchs (BauGB) sowie des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

(BNatschG) der Bedarf, Kompensationsmaßnahmen für die mit dem<br />

Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes umzusetzen.<br />

Vor diesem Hintergrund verfolgt der Vorhabenträger auf der Grundlage eines<br />

gutachterlich erarbeiteten Sichtschutzkonzeptes das Ziel, die festgestellten<br />

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch die Anpflanzungen<br />

weitgehend zu minimieren. In der Regel sind dazu Gehölz (Sichtschutz)-<br />

pflanzungen unterschiedlicher Ausprägung geeignet. Als relevanter<br />

<strong>Umsetzung</strong>sraum für diese Anpflanzungen wurde ein Radius <strong>von</strong> 10 km um den<br />

Kraftwerksneubau gewählt. Im Untersuchungsraum liegen die Stadt Waltrop<br />

sowie unterschiedlich große Teile der Städte Oer-Erkenschwick, Castrop-<br />

Rauxel, Datteln, Recklinghausen, Herne, Dortmund, Lünen, Selm und Olfen.<br />

Grundlage für die Realisierung des Vorhabens wird die auf einer Vorgabe der<br />

Regionalplanung basierende Bauleitplanung der Stadt Datteln sein. Die<br />

Auswirkungen auf die Agrarstruktur müssen dabei vom Träger der<br />

Bauleitplanung, welche die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens<br />

begründet, abgewogen werden. Dazu soll diese fachliche <strong>Stellungnahme</strong> die<br />

Grundlagen liefern.<br />

Der Raum umfasst 31.380 ha, <strong>von</strong> denen etwa 12.800 ha oder 41% durch<br />

erwerbsmäßige Landwirtschaft genutzt werden. Anpflanzungen und ihre<br />

Nebenanlagen wie vorgelagerte Säume können naturgemäß nur in der freien<br />

Landschaft Sinn machen. Damit ist ihre Anlage zwingend mit Flächenverlust<br />

verbunden.<br />

Zur Realisierung wurden im Auftrag <strong>von</strong> E.ON sowohl landschafts-, als auch<br />

artenschutzrechtliche Voruntersuchungen durchgeführt. Gleichzeitig hat E.ON<br />

auf dem Grundstücksmarkt begonnen innerhalb abgegrenzter Suchräume den<br />

notwendigen Grunderwerb zu tätigen. Diese Untersuchungen und<br />

Bemühungen mündeten in einen flurstücksscharfen Vorschlag für Maßnahmen<br />

zum Sichtschutz innerhalb der betrachteten Suchräume, der nunmehr durch<br />

die Landwirtschaftskammer auf ihre Agrarstrukturverträglichkeit hin beurteilt<br />

wird. Diese Beurteilung soll verhindern, dass lediglich die Verfügbarkeit <strong>von</strong>


5<br />

Flächen, ohne die Betrachtung der Auswirkungen auf die Agrarstruktur, über<br />

die <strong>Umsetzung</strong> der für notwendig erachtenden Maßnahmen entscheidet.<br />

2. Situation der Landwirtschaft<br />

Nach Ermittlungen der Landwirtschaftskammer werden im 31.380 ha<br />

umfassenden Planungsraum etwa 12.800 ha (41%) durch erwerbsmäßige<br />

landwirtschaftliche Betriebe bewirtschaftet. Von diesen Flächen sind 10.443 ha<br />

in Acker- und 2.357 in Grünlandnutzung. Die Verteilung der realen<br />

landwirtschaftlichen Nutzung geht aus der folgenden Karte hervor. Dabei wird<br />

erkennbar, dass sich die Grünlandnutzung naturgemäß weitgehend auf die<br />

Gewässerauen und betriebswirtschaftlich bedingt um die Hofstellen<br />

konzentriert.<br />

Verteilung der realen Nutzung im Raum und Unternehmensstandorte<br />

Quelle: Landwirtschaftskammer NRW<br />

Die Bewirtschaftung der Flächen erfolgt überwiegend <strong>von</strong> den 326<br />

landwirtschaftlichen Betrieben, die im Planungsraum gelegen sind.


6<br />

Berücksichtigt sind Betriebe ab 5 ha bewirtschafteter landwirtschaftlicher<br />

Nutzfläche (LF). Kleinere Betriebe sind vorhanden, werden allerdings meist als<br />

Hobbybetriebe geführt. Die durchschnittliche Betriebsgröße im Raum liegt bei<br />

39 ha. Beteiligt sind sowohl Neben- als auch Hauptberuflich bewirtschaftete<br />

Betriebe.<br />

Die dauerhafte Verfügbarkeit <strong>von</strong> Flächen ist für landwirtschaftliche Betriebe<br />

Grundlage der Existenz. Neben ihren Eigentumsflächen sind landwirtschaftliche<br />

Unternehmen zunehmend auf die Möglichkeit der Zupacht <strong>von</strong> Flächen<br />

angewiesen. Der Pachtanteil im Raum tendiert gegen >60%. Landwirte sind an<br />

sicheren, langfristigen Pachtverträgen interessiert, die es aber in der Regel im<br />

Ballungsrandgebiet wegen der Bodenspekulation kaum gibt. Aus diesem Grund<br />

ist die Wirtschaftsbasis leider oft mit Unsicherheiten verbunden. In Anbetracht<br />

der Sicherung der Agrarstruktur sollte die Pachtflächensituation im Sinne des<br />

Erhalts der Flächen betrachtet werden.<br />

Im Regionalplan Emscher Lippe soll die landwirtschaftliche Nutzung in den<br />

allgemeinen Freiraum und Agrarbereichen einen Vorrang haben. Der<br />

Planungsraum gehört weitgehend zu den Agrarbereichen und ist entsprechend<br />

zu bewerten.<br />

Neben der Planung zum Neubau des E.ON Kraftwerkes 4 stehen weitere<br />

flächenverbrauchende Planungen wie <strong>Umsetzung</strong> newPark Datteln, Ausbau der<br />

B 474n und des Dortmund-Ems-Kanals, Neuaufstellung des FNPs der Stadt<br />

Datteln an. Zu den direkten Eingriffen in den Naturhaushalt kommen noch die<br />

dadurch ausgelösten flächenbeanspruchenden Forderungen nach Ausgleich für<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft auf die Landwirtschaft zu.<br />

Vor dem Hintergrund zunehmender Multifunktionalität der landwirtschaftlich<br />

nutzbaren Flächen (Nahrungsmittelproduktion, Kreislaufwirtschaft bei Einsatz<br />

betriebseigener organischer Düngemittel, nachwachsende Rohstoffe,<br />

Energiepflanzenanbau, Naturschutz) und der daraus steigenden enormen<br />

Nachfrage verschärft Flächenverlust den landwirtschaftlichen Strukturwandel<br />

zusätzlich.


7<br />

Bodennutzung:<br />

Angebaut wird auf den Ackerflächen in der Region etwa 50% Getreide, 32 %<br />

Mais, 5% Raps, 7% Ackerfutter und immerhin ca. 5% gartenbauliche Kulturen<br />

<strong>von</strong> Möhren und Spargel über Schnittblumen, Beerenobst bis hin zu<br />

Heilkräutern. Dabei liegt der Schwerpunkt der gartenbaulichen Flächen mit<br />

ihrer hohen Wertschöpfung je ha in Datteln, Waltrop und Lünen. Die<br />

durchschnittliche Wertschöpfung im Gesamtraum liegt etwa zwischen 3.000<br />

und 6.500,- Euro Umsatz pro ha (Zum Vergleich NRW 3.600,-€ je ha). In die<br />

Wertermittlung sind der langjährige Anbau auf der Fläche sowie die mit der<br />

Fläche verbundene Viehhaltung eingeflossen.<br />

Durch den Bau einer gewerblichen Biogasanlage in Lünen ist die Nachfrage<br />

nach Maisanbauflächen im Umfeld stark angestiegen, der Pachtmarkt reagiert<br />

durch Preissteigerungen.<br />

Viehhaltung:<br />

Ein wichtiges Standbein der Landwirtschaft des Raumes ist die<br />

flächenabhängige Nutztierhaltung. Die Intensität der Tierhaltung ist neben der<br />

Fruchtfolge auf dem Acker ein weiterer Parameter <strong>zur</strong> Abschätzung des Zwangs<br />

zum Erhalt der Flächen. Ausgedrückt wird die Intensität durch die Viehdichte in<br />

GV (Großvieheinheit, entspricht 500kg Lebendgewicht = etwa einer Kuh oder 7<br />

Mastschweine). Hohe Viehdichte bedeutet gleich hoher Flächenbedarf und -<br />

nachfrage. Für den Planungsraum ist die Viehdichte in der nachfolgenden Karte<br />

dargestellt.<br />

Vorrangig ist Schweinehaltung (Ferkelproduktion und Mastschweinehaltung)<br />

die bevorzugte Tierhaltung im Raum. Vor allem ausgelöst durch die hohe<br />

Viehdichte drängen Landwirte mit starker Nachfrage und Zahlungsbereitschaft<br />

auf den Pachtmarkt. In der öffentlichen Diskussion ist eine Begrenzung der<br />

Ausweitung der Viehdichte in den Betrieben auf 2GV je ha. Für die Tierhaltung<br />

sind der Futteranbau und die ordnungsgemäße Versorgung der Böden mit<br />

anfallendem organischem Dünger aus der Tierhaltung entscheidend. Dazu<br />

müssen die Betriebe mit ausreichend Fläche ausgestattet sein. Während die<br />

Dattelner Betriebe sehr stark in die Pensionspferdehaltung eingestiegen sind,


8<br />

dominiert im weiteren Umfeld (Waltrop, Selm, Olfen, Haltern a. See) die<br />

Veredlung über Schweinehaltung.<br />

Viehdichte in GV je Stadt<br />

Quelle: IT/NRW<br />

Die Landwirtschaft weiter Teile des Planungsraumes ist wachstumsorientiert<br />

und auf Veredlungsproduktion ausgerichtet. Auf den Flächen wird eine über<br />

dem Durchschnitt für NRW errechnete Wertschöpfung erreicht. Bereits auf ca.<br />

600 ha werden hier hochwertige gartenbauliche Produkte angebaut. Die im<br />

Umfeld auf den Flächen der Landwirtschaft geplanten Siedlungsentwicklungen<br />

und Infrastrukturmaßnahmen werden zu starken Beeinträchtigungen der<br />

Agrarstruktur führen. Alle Maßnahmen sind daher möglichst effektiv und<br />

flächensparend zu planen. Jeder Flächenverlust schmälert die Basis der<br />

Betriebe und führt <strong>zur</strong> Behinderung der weiteren Entwicklung<br />

wachstumsorientierter Betriebe.


9<br />

3. Optionsflächen, ihre Auswahl und Lage<br />

Beurteilungskriterien aus landwirtschaftlicher Sicht<br />

sowie das Ergebnis der Bewertung<br />

In einem Radius <strong>von</strong> 10 km um den landschaftsbildrelevanten Baukörper des<br />

Kraftwerkes Datteln 4 wurden im Fachgutachten Landschaftsbild <strong>zur</strong><br />

Vorauswahl geeigneter Sichtschutzflächen 35 Suchräume als Vorzugsräume <strong>zur</strong><br />

<strong>Umsetzung</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen zum Sichtschutz festgelegt. Die Abgrenzung der<br />

Suchräume wurde der LWK seitens des Vorhabenträgers <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />

In den nachfolgenden Karten sind diese nachrichtlich abgebildet. Bei der<br />

Ausarbeitung der Kompensationsmaßnahmen hat der Gutachter Priorität auf<br />

standortgerechte Maßnahmen gelegt, die <strong>zur</strong> Minimierung der Sichtbeziehungen<br />

geeignet sind und das Landschaftsbild bereichern. Die<br />

Verfügbarkeit der Flächen wurde seitens E.ON durch Abfrage ermittelt.<br />

Die vorgeschlagenen Maßnahmen unterschiedlichen Typs (siehe Typenblätter<br />

im Anhang), nachfolgend Optionsflächen genannt, werden vereinbarungsgemäß<br />

durch die Landwirtschaftskammer auf ihre Auswirkungen auf die<br />

Agrarstruktur hin untersucht. Dabei ist die jeweilige vorgefundene<br />

agrarstrukturelle Situation vor Ort maßgebend für die landwirtschaftliche<br />

Beurteilung. In den nachfolgenden Karten sind die geeigneten und verfügbaren<br />

Optionsflächen dargestellt. Die Flächenabgrenzungen wurden der LWK vom<br />

Vorhabenträger <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />

Zu klärende Fragen und Hinweise<br />

Folgende Fragen sind mit den Eigentümern und gegebenenfalls auch mit den<br />

Bewirtschaftern abzuklären, Hinweise sind zu beachten:<br />

Befinden sich in den Flächen landwirtschaftliche Dränanlagen? Wenn ja, ist auf<br />

jeden Fall dafür Sorge zu tragen, dass die Funktionsfähigkeit der Systeme (auch<br />

benachbarter) erhalten bleibt. Im Wurzelbereich <strong>von</strong> Anpflanzungen sind<br />

ungeschlitzte Rohre zu verwenden. Beeinträchtigungen der Vorflut sind zu<br />

vermeiden.


10<br />

Wie ist die Zufahrt zu den Flächen (Anschluss an das Wegenetz) geregelt? Wo<br />

müssen Heckendurchlässe angelegt werden? Bei beidseitigen Anpflanzungen<br />

an Wegen muss ein ausreichendes Lichtraumprofil für landwirtschaftliche<br />

Maschinen und Geräte eingeplant werden.<br />

Grafik: Beispiel: Fahrzeugbreite, –höhe eines Mähdreschers<br />

Zu Grünland sind die Anpflanzungen mit einem ortsüblichen Weidezaun und zu<br />

Acker mit dauerhaften Markierungspfählen abzutrennen.<br />

Für die regelmäßige Pflege der Hecken und Säume ist ein entsprechender<br />

Pflegeplan verbindlich. Aus landwirtschaftlicher Sicht ist den Hecken ein drei<br />

Meter breiter Saum vorzulagern. Als sinnvoll hat sich im Jahr vor der Pflanzung,<br />

die Einsaat der Pflanzflächen mit einer Gehölzuntersaatenmischung (DSV 850<br />

Gehölzuntersaat – mehrjährig), erwiesen. Die Pflanzung erfolgt dann in den<br />

geschnittenen Grasbestand. Auf diese Weise wird der Unkrautdruck auf<br />

benachbarte Flächen unterbunden. Diese Mischung sollte auch auf dem<br />

Saumstreifen unter geplanten Baumreihen verwendet werden.<br />

Aus agrarstruktureller Sicht werden folgende Kriterien geprüft:<br />

Erhaltung einheitlich bewirtschaftbarer Feldblöcke unabhängig <strong>von</strong> der<br />

momentanen Anzahl der derzeitigen Schläge innerhalb dieses<br />

Feldblockes. Dadurch sollen für die Zukunft weitere<br />

Zusammenlegungsmöglichkeiten innerhalb begrenzter Feldblöcke<br />

erhalten bleiben.<br />

Lage der Anpflanzung möglichst an der Südseite oder der Westseite <strong>von</strong><br />

Wegen und Gewässern (andere Zäsuren) um den Schattenwurf zu<br />

minimieren.


11<br />

Beachtung der Anschneidung <strong>von</strong> Feldblöcken (verbleibende Restfläche<br />

und deren Zuschnitt). Keine Zerschneidung <strong>von</strong> Feldblöcken, es sei denn<br />

die verbleibenden verbessern sich in ihrem Zuschnitt.<br />

Möglichst Schonung <strong>von</strong> Flächen hoher Wertschöpfung (Sonderkulturen,<br />

hoher Viehbesatz).<br />

Zusätzlich: Schonung möglichst fruchtbarer Böden, eingestuft auf der der<br />

Grundlage der Bodenkarte 1:50:000 des GD/NRW.<br />

Da sich die Bewirtschafter der Flächen durch Strukturwandel oder Pachtungen<br />

und Verkauf ändern können, werden vorrangig diese Kriterien beachtet.<br />

Flächenverlust an sich trifft grundsätzlich die Bewirtschafter an jedem Standort<br />

und führt zu einem beschleunigten Strukturwandel im Raum.<br />

Zur Orientierung im Raum: Die folgende Übersichtskarte zeigt die räumliche<br />

Verteilung der geeigneten und verfügbaren Optionsflächen.<br />

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes newPark in<br />

Datteln ist auf den hohen Flächenverlust für die Landwirtschaft in Datteln<br />

besonders hingewiesen worden. Die Bezirksregierung Münster, als im Jahre


12<br />

2004 verantwortliche Behörde für die Aufstellung des Regionalplanes, der die<br />

landesplanerischen Vorgaben für zukünftige Flächennutzungen vorgibt, hat<br />

daher in ihrem Ziel <strong>zur</strong> Ansiedlung <strong>von</strong> Gewerbe und Industrie auf eine<br />

möglichst flächensparende und ressourcenschonende <strong>Umsetzung</strong><br />

hingewiesen.<br />

Auch für die im Zusammenhang mit der Errichtung des Kraftwerkes notwendige<br />

Eingliederung der Bauwerke in das Landschaftsbild ist dieser grundsätzlichen<br />

Aussage zu folgen. Die Sichtschutzpflanzungen, die aus agrarstruktureller Sicht<br />

vorgeschlagen werden können sind in ihrer Ausführung so anzulegen, dass dem<br />

Schutzzweck genüge getan wird.<br />

Im Folgenden wird zu Einzelflächen Stellung genommen. Zu den überprüften<br />

Bereichen werden <strong>zur</strong> Verdeutlichung Pfeile weisen. Rote Pfeile bedeuten<br />

dabei Ablehnung aus agrarstruktureller Sicht, grüne Pfeile bedeuten<br />

Akzeptanz. Weiße Pfeile sind ein Hinweis auf Ergänzungen, die aus<br />

agrarstruktureller Sicht vorgeschlagen werden können.<br />

Ablehnung<br />

Zustimmung<br />

Ergänzung<br />

In den im Folgenden nicht aufgeführten Suchräumen haben sich keine<br />

Optionen <strong>zur</strong> Anlage <strong>von</strong> Maßnahmen ergeben.<br />

Suchraum 2<br />

Gegen die vorgesehene Anlage eines Feldgehölzes (Typ E, siehe dazu im<br />

Anhang) bestehen keine Bedenken. Wie vorgesehen sind dabei die Abstände<br />

nach Nachbarrecht einzuhalten. Zweckmäßigerweise ist die Fläche so zu


13<br />

gestalten, dass der verbleibende Ackerschlag eine gerade Bewirtschaftungslinie<br />

erhält.<br />

Suchraum 4 und nördlich gelegene neue Maßnahme in der Ackerflur<br />

Östlich der Hoflage Westrup, mit ihrer expandierenden Viehhaltung, sollen eine<br />

Feldhecke (Typ A) und eine Streuobstwiese angelegt werden. Wie aus der<br />

folgenden Karte hervorgeht, gehört diese Teilfläche zu einem einheitlich und<br />

zusammenhängend bewirtschafteten Ackerschlag <strong>von</strong> etwa 11 ha Größe. Durch<br />

die Gehölzanlage in unmittelbarer Nachbarschaft zum landwirtschaftlichen<br />

Betrieb würde ein „Biotop“ auf geringwertigem Boden entstehen. Auf solchen<br />

Standorten können sich bei Aushagerung stickstoffempfindliche, artenreiche<br />

Strukturen entwickeln.<br />

Aufgrund der geltenden Vorschriften der bei Stallbauneubauten zu<br />

beachtenden Ammoniakrichtlinie können dann bei zukünftigen Erweiterungen<br />

der Stallanlagen Entwicklungshindernisse entstehen. Aus diesem Grund, und<br />

wegen des Anschneidens des Ackerfeldblockes (ungünstige Restfläche zwischen<br />

Hofstelle und Anpflanzung, Verkleinerung des Feldblockes) bestehen Bedenken<br />

gegen diesen südlichen Teilabschnitt.


14<br />

Die weiter nördlich in einem Feldblock <strong>von</strong> ca. 30 ha vorgesehene Maßnahme,<br />

ebenfalls vom Typ A, wird abgelehnt, da sie zu einer Zerschneidung und<br />

Beeinträchtigung zusammenhängend bewirtschaftbarer Ackerflächen führen<br />

wird. Zukünftig mögliche Änderungen der Bewirtschaftung (bei Aufgabe des<br />

westlich verlaufenden Wirtschaftsweges, oder Wechsel der Bewirtschafter)<br />

müssen erhalten bleiben.<br />

Suchraum 6<br />

Die geplante Maßnahme 6 im Süden (Typ A) wird aus agrarstruktureller Sicht<br />

abgelehnt, da sie zu einer Zerschneidung eines ca. 12 ha großen,<br />

zusammenhängenden Ackerfeldblockes führt.


15<br />

Suchraum 10<br />

Aus landwirtschaftlicher Sicht wäre die Verschiebung der geplanten Maßnahme<br />

(Typ A) an die Grenze des NSG Lippeaue die elegantere Lösung. Wird jetzt wie<br />

dargestellt, in Abstimmung mit dem Lippeauenkonzept die gesamte Fläche in<br />

die Planung einbezogen, so ist dies noch vertretbar. Die zu extensivierende<br />

Grünlandfläche südlich der geplanten Gehölzstruktur sollte so ausgestattet<br />

werden, dass noch eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung und damit Pflege<br />

möglich sein wird.


16<br />

Gegen die östliche Teilfläche, südlich des dort verlaufenden Weges, bestehen<br />

keine agrarstrukturellen Bedenken.<br />

Suchraum 11<br />

Insgesamt umfasst dieser allgemein als Dattelner Berg bezeichnete<br />

ackerbaulich geprägte Raum die guten Ackerstandorte im Stadtgebiet. Eingriffe<br />

sind hier allein schon aus diesem Grund kritisch zu betrachten. Zur besseren<br />

Orientierung wird der Suchraum in zwei Abschnitte untergliedert.<br />

Westlich an der Trappenbredde:<br />

Im Zuge der Grundstücksverhandlungen haben sich mehrere mögliche<br />

Ansatzpunkte für die Anlage <strong>von</strong> Sichtschutzgehölzen ergeben. Die ursprünglich<br />

geplanten Tiefen der Pflanzungen auf verfügbaren Flächen sind <strong>zur</strong> Schonung<br />

der landwirtschaftlichen Nutzflächen durch den Vorhabenträger reduziert<br />

worden. Gegen die nunmehr vorgesehenen Teilbereiche bestehen keine<br />

grundsätzlichen Bedenken mehr. Ich weise jedoch auf folgendes hin:


17<br />

Es sollte verstärkt daraufhin verhandelt werden, die zwischen den<br />

Pflanzabschnitten verbliebenen schmalen Streifen mit einzubeziehen. Es ist zu<br />

beachten, dass Eigentumsflächen Zugang zum Wegenetz behalten. Sollten die<br />

Lücken nicht geschlossen werden können, so sind die Pflanzungen gegenüber<br />

den verbleibenden Streifen so zu gestalten, dass randliche Beeinträchtigungen<br />

nicht auftreten (gestufte Randgestaltung).<br />

Raum 11 - an der L 609 und an der Straße „Brunnenplas“.<br />

Gegen die beiden Flächen an der L 609 (westlich und östlich) und gegen die<br />

nördlich der Straße „Brunnenplas“ vorgesehenen Anpflanzungen bestehen<br />

wegen der Zerschneidungswirkung erhebliche Bedenken. Der Fläche südlich<br />

der Straße wird zugestimmt.


18<br />

Suchraum 12<br />

Dieser südlich des Naturschutzgebietes Redder Bruch gelegene, ackerbaulich<br />

geprägte Suchraum soll sowohl für die Sichtschutzpflanzungen der E.ON, als<br />

auch durch geplante Kompensationsmaßnahmen für die Umgehung Waltrop<br />

(gepl. B 474n) beansprucht werden. Durch Flächenankauf besitzt der<br />

Landesbetrieb Straßen NRW hier eine ca. 9,9 ha große Ackerfläche (siehe<br />

nachfolgende Karte zum Suchraum) die <strong>zur</strong> Kompensation genutzt werden soll.<br />

Gerade die Wahl solcher Maßnahmenstandorte, deren Lage ausschließlich<br />

durch die Flächenverfügbarkeit gerechtfertigt wird, ist Hintergrund der<br />

Beteiligung der Landwirtschaftskammer bei der Standortsuche <strong>von</strong> Ausgleichsund<br />

Kompensationsmaßnahmen.<br />

Gegen den geplanten Standort der Kompensationsfläche für die OU Waltrop<br />

der B 474n bestehen wegen des damit verbundenen Eingriffs in die<br />

Agrarstruktur erhebliche Bedenken. Es wird derzeit nach Alternativstandorten


19<br />

gesucht. Die Landwirtschaftskammer geht da<strong>von</strong> aus, dass dieser Standort<br />

nicht zum Tragen kommt.<br />

Zur Sichtschutzpflanzung selbst: Wird die Maßnahme B 474n nicht umgesetzt,<br />

so stellt sich auch für die Maßnahmen im Suchraum 12 eine neue<br />

Betrachtungsweise dar. Gegen die Anlage einer Sichtschutzpflanzung Typ D,<br />

südlich „Wüste Mühle“ (wie vorgeschlagen, angelehnt an die Straße) bestehen<br />

aus agrarstruktureller Sicht keine Bedenken. Eine Zerschneidung und damit<br />

dauerhafte Beeinträchtigung des Feldblockes durch die geplante Maßnahme<br />

Typ E – Anlage eines Feldgehölzes wird jedoch entschieden abgelehnt. Gegen<br />

den nördlich der „Wüsten Mühle“ vorgesehenen Maßnahmenblock Typ D<br />

bestehen ebenfalls erhebliche Bedenken wegen der damit verbundenen<br />

negativen Auswirkungen auf die Agrarstruktur. Kommt die<br />

Ausgleichsmaßnahme <strong>zur</strong> B 474n nicht zum Tragen, so würde sich die<br />

vorgesehene Anpflanzung wie ein Riegel in den hervorragend <strong>zur</strong> Ackernutzung<br />

geeigneten Feldblock schieben. Denkbar wäre auch hier aus agrarstruktureller<br />

Sicht eine Maßnahme nördlich entlang der „Wüsten Mühle“.


20<br />

Der Suchraum stellt ein Beispiel dafür dar, dass deutliche Konflikte durch eine<br />

ausschließlich an der Verfügbarkeit der Flächen orientierten Maßnahmeplanung<br />

entstehen. Nicht die Verfügbarkeit der Flächen, sondern die<br />

agrarstrukturverträgliche, naturschutzfachliche Wahl und Lage sind<br />

entscheidend.<br />

Suchraum 17<br />

Entlang des Wirtschaftsweges soll eine Baumreihe (Typ D im Anhang) in einer<br />

Breite <strong>von</strong> 20 m angelegt werden. Aus agrarstruktureller Sicht werden dazu<br />

keine Bedenken vorgetragen. Der unter und vor den Bäumen anzulegende<br />

Krautsaum ist <strong>zur</strong> Verhinderung unnötigen Unkrautdruckes aktiv mit einer<br />

geeigneten Saatmischung zu begrünen. Der Saum ist nach Erfordernis zu<br />

pflegen (mulchen).


21<br />

Suchraum 18<br />

Gegen die beabsichtigte Umwidmung dieser kleinen und ungünstig<br />

zugeschnittenen Ackerfläche, gemäß Vorschlag Büro Gros, bestehen keine<br />

agrarstrukturellen Bedenken. Die vorgeschlagene extensive Grünlandfläche<br />

sollte der Landwirtschaft <strong>zur</strong> Bewirtschaftung angeboten werden.<br />

Suchraum 22<br />

Gegen die im Suchraum vorgesehenen Maßnahmen bestehen aus<br />

agrarstruktureller Sicht keine grundsätzlichen Bedenken, da der<br />

Grundstückseigentümer und Bewirtschafter die entstehende Verkleinerung<br />

seines Feldblockes bewusst in Kauf nimmt. Zur Anregung, vielleicht sollte hier<br />

auch über die verbleibende Fläche gesprochen werden. Im Rahmen der<br />

irgendwann anstehenden Renaturierungsmaßnahmen am Westerbach könnte<br />

diese verbleibende Fläche interessant sein.


Suchraum 23<br />

22


23<br />

Südlich der Alten Hagemer Landstraße befindet sich ein wertvoller<br />

Ackerfeldblock, der durchgehend zu bewirtschaften ist. Würde die Maßnahme<br />

an vorgesehener Stelle umgesetzt, so würde diese optimale Wirtschaftseinheit<br />

zerschnitten und zerstückelt. Eine mögliche Variante diese<br />

Agrarstrukturverschlechterung zu vermeiden wäre, wenn es gelänge die<br />

Maßnahme nach Osten an die Dahlstraße zu tauschen. Dann wäre zwar der<br />

Landverlust zu beklagen, die Zerschneidung des Feldblockes aber würde<br />

entfallen.<br />

Suchraum 24<br />

Gegen die östlich der Westerfeldstraße auf mittleren Böden vorgesehenen<br />

Pflanzmaßnahmen bestehen aus agrarstruktureller Sicht keine Bedenken. Aus


24<br />

der Maßnahme heraus ergibt sich keine agrarstrukturelle Verschlechterung. Ein<br />

Ausweichen in Bereiche mit schlechteren Bodenqualitäten ist an dieser Stelle<br />

nicht möglich.<br />

Suchraum 24 östlich<br />

Gegen die Maßnahme auf dem Grünland bestehen keine grundsätzlichen<br />

Bedenken. Bei den Pflanzungen am Gewässer ist darauf zu achten, dass die<br />

Vorflut gewährleistet bleibt und die Unterhaltung nicht behindert wird. Auf<br />

Dränsysteme ist zu achten. Die Zuwegung <strong>zur</strong> verbleibenden Grünlandfläche ist<br />

zu gewährleisten.


25<br />

Suchraum 25<br />

Der Suchraum befindet sich östlich der geplanten Trasse der B 474n an der<br />

Stadtgrenze zu Waltrop. Die Straßenbauverwaltung hat östlich dieser geplanten<br />

Bundesstraßentrasse eine Ausgleichsfläche in Größe <strong>von</strong> etwa 6,8 ha für den<br />

Eingriff in Natur und Landschaft vorgesehen. Die hier nun vorgeschlagene<br />

Fläche grenzt unmittelbar an diese Ausgleichsfläche <strong>zur</strong> B 474n an und ergänzt<br />

sie. Aufgrund der sich hier gravierend ändernden Verhältnisse bestehen gegen<br />

die beabsichtigte Anlage eines Feldgehölzes (Typ E) an vorgeschlagener Stelle<br />

keine Bedenken.<br />

Suchräume 27 und 28<br />

Gegen eine Heckenanpflanzung entlang der Friedhofstraße bestehen keine<br />

Bedenken. Die Tiefe der Bepflanzung ist noch mit dem Eigentümer<br />

abzustimmen. Wegen des Zuschnittes der Parzellen ist gegebenenfalls eine


26<br />

schmalere als im Maßnahmentyp A vorgeschlagene Breite zu wählen. Die<br />

hinter der Gehölzanpflanzung verbleibende Fläche ist in eine extensive<br />

Grünlandnutzung umzuwandeln. Dabei ist gegen die angesprochene Anlage<br />

einer Streuobstwiese aus agrarstruktureller Sicht nichts einzuwenden. Die<br />

Landwirtschaft sollte die Bewirtschaftung übernehmen.<br />

Gegen die Anlage eines Feldgehölzes und einer Streuobstwiese auf den<br />

Grünlandflächen (Suchraum 28) bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine<br />

Bedenken. Die neuerlich westlich der Grünlandfläche auf einem Acker<br />

vorgeschlagene Maßnahme wird aus landwirtschaftlicher Sicht wegen der zu<br />

beanspruchenden guten Böden und der unwirtschaftlichen Verkleinerung des<br />

Ackerfeldblockes abgelehnt. Östlich der Grünlandfläche befindet sich noch eine<br />

Ackerfläche geringer Größe. Wenn hier Verhandlungen zum Erfolg führen, so<br />

bestehen gegen die Anlage einer Maßnahme keine agrarstrukturellen<br />

Bedenken.


27<br />

Suchraum 29<br />

Im nördlichen Teilbereich dieses Abschnittes werden mittlere bis gute Böden<br />

für die geplanten Maßnahmen vorgesehen. Im Hinblick auf die geforderte<br />

Sichtverschattung der Kraftwerksbauwerke ist jedoch eine Verschiebung an<br />

diesem Siedlungsrand nicht möglich.<br />

Im Hinblick auf die nach Anlage verbleibende bewirtschaftbare Ackerfläche ist<br />

eine enge Abstimmung mit dem betroffenen Landwirt zu führen. Die westlich<br />

auf einer Ackerfläche gelegene neuerlich vorgeschlagene Feldgehölz- und<br />

Sukzessionsfläche wird wegen ihrer Lage abgelehnt. Im Zusammenhang mit der<br />

südlich am Deinebach gelegenen Fläche wäre hier ein flächensparender<br />

Gewässerrandstreifen möglich (Verlängerung der südlich vorgeschlagenen<br />

Maßnahme nach Norden).<br />

Gegen die am Deinebach vorgeschlagene Maßnahme bestehen aus<br />

agrarstruktureller Sicht keine Bedenken. Bei der Anlage ist darauf zu achten,


28<br />

dass weder Dränsysteme noch die Vorflut des Deinebaches gestört werden.<br />

Sinnvoll ist ein Gespräch mit dem Unterhaltungspflichtigen.<br />

Suchraum 32, östlich Suderwich<br />

Es handelt sich um eine weiträumige Ackerflur mit mittlerer Bodengüte. Die<br />

Flur ist aufgrund der zahlreichen Eigentümer Klein- und Kleinstparzellen sehr<br />

stark in der Bewirtschaftung zersplittert. Auf die Dauer ist in diesem Raum<br />

dringend eine „Flurbereinigung“ sinnvoll und notwendig. Die derzeitigen<br />

Bewirtschaftungsgrößen entsprechen nicht den heute geltenden<br />

Anforderungen an eine optimierte Feldbewirtschaftung. Die vorhandene<br />

Feldblockgröße lässt optimale Zusammenlegungsmöglichkeiten zu. Die<br />

mögliche und auch notwendige Optimierung der Bewirtschaftung im Umfeld<br />

bleibt auf diese Weise erhalten.


29<br />

Der durch die Maßnahmenplanung betroffene Feldblock (einheitlich<br />

bewirtschaftbarer, zusammenhängender Ackerbereich) ist derzeit ca. 99 ha<br />

groß und unregelmäßig zugeschnitten. Optimale Ackerschläge sollten eine<br />

Größenordnung <strong>von</strong> ca. 10 ha aufwärts behalten. Wird nun die geplante<br />

Maßnahme nördlich der K15 umgesetzt, so verbleiben Bewirtschaftungseinheiten,<br />

die noch optimal genutzt werden können. In Anbetracht<br />

der guten Böden sollte hier der Maßnahmetyp A in seiner Mindestbreite<br />

vorgesehen werden.<br />

Gegen die südlich der K 15 vorgesehene Maßnahme bestehen unter<br />

Berücksichtigung der aktuellen Verhältnisse (Baumschulflächen, Restflächen,<br />

Grünlandnutzung) keine agrarstrukturellen Bedenken. Es sollte beim Kauf auch<br />

die Einbeziehung der zwischen der K 15 und der angebotenen Parzelle<br />

verbleibende Restfläche (siehe grüner Pfeil) hingewirkt werden.<br />

Zur Verdeutlichung der herrschenden Bewirtschaftungsverhältnisse und<br />

Gegebenheiten wird auf die nachfolgende Karte verwiesen.<br />

Die weißen Bereiche stellen Baumschulflächen dar. Pachtvereinbarungen<br />

müssen beim Kauf berücksichtigt werden.


30<br />

Suchraum 34<br />

Die vorgesehenen Maßnahmen sind aus agrarstruktureller Sicht am<br />

vorgesehenen Standort verträglich umsetzbar. Die betroffenen Flächen sind<br />

durch Schadstoffeinträge aus der Vergangenheit vorbelastet und für die<br />

Nahrungsmittelproduktion nur eingeschränkt geeignet.<br />

Es handelt sich überwiegend um Böden mit geringer natürlicher Ertragskraft,<br />

die als Acker genutzt werden. Die Stiftung westfälische Kulturlandschaft ist hier<br />

bereits beratend tätig. Im Übrigen sollte die Erfahrung der Stiftung bei der<br />

<strong>Umsetzung</strong> und beim Management der Maßnahmen genutzt werden.


31<br />

Fazit:<br />

Von den vorgeschlagenen verfügbaren und geeigneten Optionsflächen werden<br />

nach Beurteilung durch die Landwirtschaftskammer etwa 38,54 ha als agrarstrukturverträglich<br />

hinsichtlich Lage und Ausrichtung eingestuft. Sie verteilen<br />

sich auf die beteiligten Städte wie folgt:<br />

Datteln:<br />

Waltrop:<br />

Olfen:<br />

Selm:<br />

ca. 9,3 ha<br />

ca. 15 ha<br />

ca. 4 ha<br />

ca. 6,8 ha<br />

Recklinghausen: ca. 3,4 ha<br />

Wie im Vorspann beschrieben, liegt die durchschnittliche Betriebsfläche<br />

landwirtschaftlicher Betriebe im Planungsraum bei derzeit etwa 39 ha.<br />

Somit verliert statistisch gesehen etwa ein landwirtschaftlicher Betrieb allein<br />

für diese gebäudeeingliedernden Maßnahmen seine Existenzgrundlage.<br />

Die einzelbetriebliche Betroffenheit führt nicht <strong>zur</strong> Existenzgefährdung, da sie<br />

sich auf viele Betriebe verteilt. Die verlorene Fläche führt jedoch zu einer<br />

Beschleunigung des allgemeinen landwirtschaftlichen Strukturwandels.<br />

Verbleibende Betriebe werden in ihrer möglichen Entwicklung gehindert da für<br />

ihr Wachstum notwendige Flächen nicht mehr <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

Der Verlust dieser Flächen findet vorwiegend in Waltrop statt. In Datteln stellt<br />

die Verwaltung derzeit den neuen Flächennutzungsplan auf. In diesem<br />

Zusammenhang erarbeitet die Landwirtschaftskammer einen Fachbeitrag,<br />

indem die Gesamtbetroffenheit der Landwirtschaft durch alle im Raum<br />

bekannten Planungen zusammengefasst wird. Es zeichnet sich dort ein<br />

Flächenverlust für die Landwirtschaft ab, der etwa einem Umfang <strong>von</strong> ca. 177<br />

ha (ohne Berücksichtigung newPark) entspricht.<br />

Der Pachtpreis und das allgemeine Preisgefüge für landwirtschaftliche Flächen<br />

wird dadurch berührt und führt neben der zu beobachtenden allgemeinen<br />

Steigerung aufgrund der Entwicklung der Agrarpreise und des steigenden<br />

Bedarfes (flächenbezogen) an Energiepflanzen zu weiteren Preissteigerungen


32<br />

im Umfeld. Während verkaufsbereite Eigentümer <strong>von</strong> dieser Entwicklung<br />

profitieren, geraten entwicklungsorientierte Betriebe, die im Allgemeinen über<br />

die Zupacht <strong>von</strong> Flächen expandieren, bei ihrem Wachstum unter zusätzlichen<br />

Kostendruck.<br />

Die Erhaltung einer guten Agrarstruktur ist ein öffentlicher Belang, der in der<br />

bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen ist. Grundlage dafür liefern<br />

die in dieser <strong>Stellungnahme</strong> vorgebrachten Hinweise und Bedenken, die zu<br />

beachten sind.


33<br />

Anhang:<br />

Vorschläge <strong>zur</strong> möglichen Begrünung und Hinweise <strong>zur</strong> <strong>Umsetzung</strong>.<br />

Wildschutzmischung WSM 3 (dauerhafte Wildschutzmischung)<br />

Die WSM 3 wurde für die gezielte Flächenrenaturierung und Anlage <strong>von</strong><br />

Dauergrünland sowie Dauerdeckung im Niederwildbereich entwickelt. Diese<br />

Mischung braucht in der Regel weder gepflegt noch erneuert werden; sie<br />

überdauert viele Jahre, oft sogar Jahrzehnte. Weitere Vorteile liegen im<br />

flexiblen Anbauzeitraum zwischen Ende April und Anfang August. Durch die<br />

Beimischung <strong>von</strong> Senf, Ölrettich und Phacelia ist die WSM 3 eine<br />

Grünlandansaat mit aktiver und kontrollierter Ackerkrautunterdrückung in der<br />

Ansaatphase.<br />

7,5 % Gelbsenf „Silentida“<br />

7,5 % Ölrettich „Silentina“<br />

5.0 % Phacelia „Phaci“<br />

5.0 % Rotklee „Nemaro“<br />

5,0 % Weißklee „Lirepa“<br />

25 % Knaulgras „Lidacta“<br />

10 % Lieschgras „Liglory“<br />

15 % Glatthafer „Arone“<br />

15 % Rohrglanzgras „Ausläufer bildend“<br />

2.5 % Hornschotenklee „Leo“<br />

Aussaatmenge Handsaat 30 kg/ha<br />

Maschinell (ungünstig) 20 kg/ha<br />

Maschinell (günstig) 15 kg/ha<br />

Aussaat Mai - August<br />

Aussaattiefe 2 cm<br />

Keimdauer 7 – 14 Tage<br />

Wuchshöhe 1,5 m<br />

Nutzungsdauer >>>>>>>><br />

Artikelnummer 45777 Firma Bruno Nebelung<br />

Postfach 1236, 48351 Everswinkel<br />

Tel.: 02582/670 233 (Herr Möllers),<br />

Fax: 02582/670270<br />

e-mail: moellers@nebelung.de


34<br />

DSV 850 Gehölzuntersaat (mehrjährig)<br />

Mit Gehölzen, Stauden und Sträuchern bewachsene Flächen können trotz<br />

Beschattung mit dieser Spezialmischung begrünt werden. Der 20 %ige<br />

Leguminosenanteil sorgt für eine entsprechende Stickstoffversorgung der z. T.<br />

schattenverträglichen Gräser, so dass eine entsprechende Nährstoffzufuhr<br />

nicht erforderlich ist.<br />

10 % Agrostis capillaris Higland Bent<br />

20 % Festuca rubra<br />

Lifalla/Licato<br />

commutata<br />

30 % Festuca rubra rubra Nfg<br />

20 % Poa pratensis Limmerick<br />

5 % Lotus corniculatus Leo<br />

10 % Medicago lupulina Vigro<br />

5 % Trifolium repens Lipera<br />

Aussaatmenge: Handsaat 200 kg/ha<br />

Maschinell (ungünstig) 100 kg/ha<br />

Maschinell (günstig) 50 kg/ha<br />

Aussaat:<br />

April - September<br />

Aussaattiefe:<br />

2 cm<br />

Keimdauer:<br />

10 – 14 Tage<br />

Wuchshöhe<br />

30 – 40 cm<br />

Nutzungsdauer: >>>>>>><br />

Artikelnummer: 317729 DSV Saatenunion<br />

Weißenburger Str. 5<br />

5955 Lippstadt<br />

Tel.: Nr. 02941/296120<br />

muentefering@dsvsaaten.de


Maßnahmetypen: Musterblätter<br />

35

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!