Jahresbilanz 2005 - Jobcenter Dortmund
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den muss. In der Jahresplanung 2006 wird dies berücksichtigt und auch niederschwellige<br />
FbW-Maßnahmen als Teil einer möglichen Förderkette angeboten.<br />
Trotz verbesserter Förderkonditionen konnte die Umsetzung von Eingliederungszuschüssen<br />
(EGZ) in <strong>2005</strong> nicht befriedigen. Bereits im ersten Quartal<br />
<strong>2005</strong> wurden die Förderkonditionen für die überwiegend schwervermittelbaren<br />
Bewerber der ARGE an die gesetzlichen Höchstgrenzen angepasst. Ein<br />
Schreiben an <strong>Dortmund</strong>er Betriebe gemeinsam mit der Agentur für Arbeit zeigte<br />
nicht die gewünschte Resonanz. Die Umsetzung liegt in etwa auf Vorjahresniveau.<br />
Durch den noch im Aufbau befindlichen gemeinsamen Arbeitgeberservice<br />
konnte die aktive Werbung für dieses Instrument nur bedingt erfolgen. Für<br />
2006 erwartet die ARGE <strong>Dortmund</strong> eine deutlich stärkere Inanspruchnahme<br />
infolge einer gezielten Beratung der Unternehmen durch den Arbeitgeberservice.<br />
Die Möglichkeiten des Einstiegsgeldes (EG) wurden in <strong>2005</strong> weitestgehend<br />
zur Förderung der Selbstständigkeit (SGB III-Leistungen stehen für den<br />
Rechtskreis SGB II nicht zur Verfügung) genutzt. Insgesamt konnten knapp<br />
300 Existenzgründungen über Einstiegsgeld gefördert werden. Hinzu kommen<br />
noch rund 100 Existenzgründer, die aufstockende Leistungen nach dem SGB II<br />
erhalten und über Überbrückungsgeld gefördert werden. Die von ARGE und<br />
Agentur gemeinsam betriebene Beratung und Information von existenzgründungswilligen<br />
Bewerbern sowie die seit Jahren gute Kooperation mit der IHK<br />
und der Wirtschaftsförderung hat sich bewährt und wird auch in 2006 beibehalten.<br />
In der Vergangenheit konnten immerhin sieben von zehn Existenzgründern<br />
über einen längeren Zeitraum bestehen.<br />
In 2006 wird die Möglichkeit der Nutzung des Instrumentes auch im Sinne eines<br />
„Kombilohns“ für ungelernte Kräfte geprüft.<br />
Die „Sonstigen weiteren Leistungen“ (SWL) ersetzen im Rechtskreis SGB II<br />
unter anderem die Fördermöglichkeiten der freien Förderung nach dem SGB<br />
III. Zur Nutzung des Instrumentes mussten eine Reihe eigener Förderkonditionen<br />
und Rahmenbedingungen festgelegt werden. Das Instrument wurde in<br />
<strong>2005</strong> mit 668 Förderfällen durchaus umfangreich und arbeitsmarktpolitisch<br />
sinnvoll genutzt. Neben Kofinanzierungsmöglichkeiten für einige ESF-<br />
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