Amt für Kita/Schule/Hort - Saalfeld
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4. Änderung der Anzahl der Kinder der Familie, die kindergeldberechtigt sind:<br />
Ab erhalte ich für Kinder Kindergeld.<br />
(Bitte aktuellen Kindergeldnachweis/Kontoauszug beifügen.)<br />
5. Änderung der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder der Familie, welche gleichzeitig<br />
mit dem angemeldeten Kind einen Schulhort oder eine Kindertagesstätte/Kindertagespflege<br />
besuchen:<br />
Ab besuchen Kinder gleichzeitig mit dem<br />
angemeldeten Kind einen Schulhort oder eine Kindertagesstätte/Kindertagespflege.<br />
(Bitte aktuellen Nachweis beifügen, wenn weitere Kinder Schulhorte besuchen, die sich nicht in Trägerschaft der Stadt <strong>Saalfeld</strong><br />
befinden sowie bei <strong>Kita</strong>s außerhalb von <strong>Saalfeld</strong> und bei Kindertagespflege.)<br />
6. Änderung <strong>Hort</strong>betreuungszeit:<br />
<strong>Hort</strong>betreuung soll erfolgen vor Unterrichtsbeginn: nach Unterrichtsbeginn<br />
Montag von ……….. bis ………. Uhr von ……… bis ……... Uhr<br />
Dienstag von ……….. bis ………. Uhr von ……… bis ……... Uhr<br />
Mittwoch von ……….. bis ………. Uhr von ……… bis ……... Uhr<br />
Donnerstag von ……….. bis ………. Uhr von ……… bis ……... Uhr<br />
Freitag von ……….. bis ………. Uhr von ……… bis ……... Uhr<br />
Gesamtstunden pro Woche:<br />
daher Änderung auf<br />
daher Änderung auf<br />
bis zu 10 Stunden pro Woche<br />
über 10 Stunden pro Woche<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift der sorgeberechtigten Mutter<br />
Unterschrift des sorgeberechtigten Vaters<br />
Bestätigung Betreuungszeiten durch <strong>Schule</strong><br />
(Datum, Unterschrift, Stempel)<br />
Änderungsmeldung <strong>Hort</strong> Seite 2 NEU AB 01.08.2013