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13 VOL 036 Winterdienst auf Gehwegen - Stadt Gera

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L 121<br />

(Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung <strong>VOL</strong>)<br />

s) Nachweise zur Eignung<br />

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des<br />

Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist <strong>auf</strong><br />

Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die<br />

Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.<br />

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte<br />

Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen<br />

auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen<br />

sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen<br />

in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.<br />

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)<br />

durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen<br />

zu bestätigen.<br />

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich<br />

Wird den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Vorab erhältlich unter folgendem Link:<br />

Unternehmensdarstellung mit Aussagen über die technische Ausstattung und Leistungs-<br />

fähigkeit des Unternehmens.<br />

www. gera.de/fm/sixcms/193/Formblatt%20124%20Eigenerkl%C3%A4rung%20zur%20Eignung.pdf<br />

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen:<br />

t) Abl<strong>auf</strong> der Zuschlags- und Bindefrist<br />

u) Nachprüfung behaupteter Verstöße<br />

Nachprüfungsstelle<br />

Thüringer Landesverwaltungsamt<br />

Referat 250 - Vergabekammer<br />

Weimarplatz 4<br />

99423<br />

Weimar<br />

15.11.20<strong>13</strong><br />

Hinweis zum Bieterrechtsschutz:<br />

Die Vergabestelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 19 Abs. 1<br />

ThürVgG innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen vor dem Vertragsschluss informieren. Gegen die<br />

beabsichtigte Vergabeentscheidung besteht die Möglichkeit der Beanstandung, welche an die<br />

Vergabestelle zu richten ist. Hilft die Vergabestelle der Beanstandung nicht ab, so wird sie die<br />

Nachprüfbehörde (hier die Vergabekammer beim Thür. Landesverwaltungsamt) durch Übersendung des<br />

Vorgangs unterrichten. Für Amtshandlungen der Nachprüfbehörde werden Kosten gemäß § 19 Abs. 5<br />

ThürVgG erhoben.<br />

© RIB 2012 Seite 4 von 4

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