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Ausgabe 3.September 2010 - Colist.eu

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Schmidl Josef<br />

9844 Heiligenblut, Winkl 100<br />

Tel./Fax:<br />

Mobil:<br />

04824 2627<br />

0664 39 38 358<br />

E-Mail: schmidl-josef@aon.at<br />

Die D.A.S. hat als große internationale<br />

Rechtsschutzorganisation über viele<br />

Jahrzehnte in Millionen Rechtsschutzfällen<br />

ihren Mitgliedern mit Erfolg geholfen<br />

und garantiert eine optimale<br />

Schadenbehandlung. Und ist unabhängig<br />

von anderen Versicherungen!<br />

Ich kann Ihnen ein Angebot für eine unabhängige<br />

Rechtschutz Versicherung<br />

machen.<br />

Was bed<strong>eu</strong>tet eine unabhängige Rechtschutz<br />

Versicherung zu haben?<br />

Ein Beispiel:<br />

Sie haben einen KFZ Unfall, und ihr Gegner<br />

hat die KFZ Haftpflicht-Versicherung bei der<br />

gleichen Versicherung wo auch Sie ihre<br />

Rechtschutz haben !?!?!? Und zu allem Übel<br />

haben sie noch zusätzlich keine freie Anwalts<br />

Wahl.<br />

Wenn Sie genauere Informationen haben<br />

möchten, dann rufen Sie mich einfach an.<br />

Eine wichtige Information für alle<br />

Personen, die schon älter als 24<br />

Jahre sind, keinen Führerschein besitzen,<br />

und schon lange mit einem<br />

Moped oder ähnlichen Fahrz<strong>eu</strong>gen<br />

fahren.<br />

Wer keinen Führerschein und auch keinen<br />

Mopedausweis besitzt, hat bei einem Unfall<br />

mit dem Moped keinen Schutz durch die<br />

Haftpflicht-Versicherung.<br />

Wenn Sie als Moped Lenker den Schaden<br />

verursacht haben, können Sie die Reparatur<br />

des Gegners selbst bezahlen !!!! (bzw.<br />

Regressforderung durch die Versicherung)<br />

Mopedausweis für Moped & „Microcar“<br />

Seit 1. September 2009 gelten n<strong>eu</strong>e, einheitliche<br />

Regeln für den Erwerb des Moped<br />

-ausweises.<br />

Wer bereits einen Führerschein besitzt,<br />

benötigt keinen Mopedausweis.<br />

Für welche Fahrz<strong>eu</strong>garten wird der Mopedausweis<br />

verlangt?<br />

- Moped<br />

- Vierrädriges Leichtkraftfahrz<strong>eu</strong>g<br />

(„Microcar“)<br />

- Quad (mit Bauartgeschwindigkeit 45 km/h<br />

und max. 50 ccm)<br />

- Invalidenkraftfahrz<strong>eu</strong>g<br />

Übergangsbestimmung<br />

Wer glaubhaft macht, dass er vor 1. September<br />

2009 zulässigerweise ein Moped gelenkt<br />

hat, ohne einen Mopedausweis zu besitzen<br />

(z. B. weil er älter als 24 Jahre war),<br />

erhält einen Ausweis für Motorfahrräder<br />

und/oder Invalidenkraftfahrz<strong>eu</strong>ge ohne weitere<br />

Voraussetzungen. Diese Übergangsregelung<br />

endet mit 1. September 2011.<br />

Die Glaubhaftmachung erfolgt durch eine<br />

schriftliche Erklärung des Antragstellers.<br />

Während der zweijährigen Übergangsfrist<br />

zum erleichterten Ausweiserwerb ist<br />

das Lenken von Motorfahrrädern nicht<br />

zulässig, solange der Ausweis nicht<br />

ausgestellt wurde.<br />

Ihre Mölltaler Versicherungsagentur<br />

Schmidl Josef. Tel.: 0664 3938358

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