StartKlar-Neuruppin für Ausbildung und Beruf - planet-beruf regional ...
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BERUFSAUSBILDUNG IN DER<br />
REGION<br />
Die ersten Tage im Betrieb<br />
Damit du an den ersten Tagen deiner <strong>Ausbildung</strong> einen<br />
guten Eindruck bei Vorgesetzten <strong>und</strong> deinen neuen Kolleginnen<br />
<strong>und</strong> Kollegen hinterlässt, solltest du ein paar<br />
einfache Regeln befolgen.<br />
• Informiere dich schon vor deinem ersten Arbeitstag<br />
darüber, wann du dich bei wem im Betrieb melden<br />
sollst.<br />
• Komme lieber etwas früher in den <strong>Ausbildung</strong>sbetrieb<br />
<strong>und</strong> kalkuliere für den Weg auch Zug- oder Busverspätungen<br />
mit ein.<br />
• Auch in Unternehmen, in denen sich alle duzen,<br />
sollten die Auszubildenden warten, bis ihnen das „Du“<br />
angeboten wird. Gr<strong>und</strong>sätzlich bietet das „Du“ immer<br />
der Ranghöhere an.<br />
• Frag nach, wenn du etwas nicht verstehst. Niemand<br />
erwartet von dir, dass du alle Arbeitsabläufe im Betrieb<br />
von Anfang an kennst.<br />
Rechte <strong>und</strong> Pflichten eines Azubis<br />
Während deiner <strong>Ausbildung</strong>szeit hast du spezielle<br />
Rechte <strong>und</strong> Pflichten:<br />
Deine Rechte:<br />
• <strong>Ausbildung</strong>smittel wie Werkzeuge <strong>und</strong> Unterlagen<br />
müssen dir kostenlos zur Verfügung gestellt werden.<br />
• Für die Zeit, die du in der <strong>Beruf</strong>sschule verbringst, ist<br />
deine Ausbilderin oder dein Ausbilder verpflichtet,<br />
dich von der Arbeit im Betrieb freizustellen.<br />
• Während der <strong>Ausbildung</strong> dürfen dir nur Aufgaben<br />
übertragen werden, die dem <strong>Ausbildung</strong>szweck<br />
dienen.<br />
• Deine Ausbilderin oder dein Ausbilder muss dich über<br />
die Ordnungsvorschriften an der <strong>Ausbildung</strong>sstätte<br />
aufklären.<br />
• Du kannst während der Probezeit ohne Angabe von<br />
Gründen <strong>und</strong> Einhaltung einer Frist (formlos) kündigen.<br />
Das Gleiche gilt auch für deinen Arbeitgeber.<br />
Nach der Probezeit musst du eine vierwöchige Kündigungsfrist<br />
einhalten, schriftlich kündigen <strong>und</strong> angeben,<br />
warum du die <strong>Beruf</strong>sausbildung aufgeben willst.<br />
Deine Pflichten:<br />
• Du hast die <strong>Beruf</strong>sschule regelmäßig zu besuchen.<br />
• Du musst den Weisungen deiner Ausbilderin oder<br />
deines Ausbilders folgen.<br />
• Du musst die dir übertragenen Aufgaben sorgfältig<br />
ausführen.<br />
• Du hast regelmäßig ein Berichtsheft zu führen.<br />
Das ist ein <strong>Ausbildung</strong>snachweis, den die Ausbilderin<br />
oder der Ausbilder überprüft <strong>und</strong> unterschreibt.<br />
Dieser gilt als Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.<br />
• Du musst Werkzeuge, Maschinen <strong>und</strong> sonstige<br />
Einrichtungen pfleglich behandeln.<br />
• Du musst Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsgeheimnisse<br />
wahren.<br />
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