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Liegenschaftsamt<br />

<strong>Rosenheim</strong>, Juli 2013<br />

Interessenbekundungsverfahren<br />

für die<br />

Gaststätte mit Hotel am Happinger See<br />

Seestraße 49<br />

83026 <strong>Rosenheim</strong><br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Exposé Seestraße Seite 1


1. <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong><br />

Die kreisfreie <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> liegt am Zusammenfluss von Inn und Mangfall inmitten<br />

attraktiver Tourismusgebiete wie Inntal, Chiemsee und Wendelstein. Die <strong>Stadt</strong><br />

befindet sich mit ihren über 60.000 Einwohnern am Schnittpunkt zweier wirtschaftsgeografischer<br />

Entwicklungsachsen von überregionaler Bedeutung (München – Salzburg<br />

– Wien, München – Innsbruck – Italien) und ist mit Fahrzeiten von jeweils rund<br />

60 Minuten gut an die Flughäfen München, Salzburg und Innsbruck angebunden.<br />

<strong>Rosenheim</strong> ist Wirtschaftszentrum eines Markteinzugsgebietes von rund 660.000<br />

Einwohnern. Die <strong>Stadt</strong> gehört zur Europäischen Metropolregion München, einem der<br />

führenden Wirtschaftsräume Europas. <strong>Rosenheim</strong> weist als südbayerisches Handelszentrum<br />

mit einer Zentralitätskennziffer von 189,6 und einer Kaufkraftkennziffer<br />

von 104,4 überdurchschnittliche Werte auf. Mit 20.401 € hat <strong>Rosenheim</strong> innerhalb<br />

Bayerns das dritthöchste verfügbare Einkommen der privaten Haushalte. Die Arbeitslosenquote<br />

beträgt im Jahresdurchschnitt 2012 4,5%.<br />

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Exposé Seestraße Seite 2


2. Beschreibung der Lage<br />

Das ausgeschriebene Grundstück befindet sich im südlichen <strong>Stadt</strong>bereich von <strong>Rosenheim</strong>.<br />

Es ist von der Bundesstraße B 15 (Kufsteiner Straße) über die Innfeldstraße<br />

und Seestraße zu erreichen, die Entfernung in die Innenstadt beträgt ca. 5 Kilometer,<br />

zur Anschlussstelle <strong>Rosenheim</strong> (A 8 / A93) ca. 4 Kilometer.<br />

Das Anwesen Seestraße 49 in 83026 <strong>Rosenheim</strong> wird im Süden durch den Happinger<br />

See, im Westen durch die Verlängerung der Seestraße und im Norden und Osten<br />

durch forstwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt.<br />

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Exposé Seestraße Seite 3


3. Informationen <strong>zum</strong> Grundstück und <strong>zum</strong> Gebäude<br />

Für den Objektbestand ergibt sich eine Gaststättennutzung (Gastraumfläche ca. 115<br />

m² und Terrassenfläche) im Erdgeschoss und 16 Gästezimmer im Ober- und Dachgeschoss.<br />

Laut Bauvorbescheid vom 27.11.2009 ist die Errichtung eines Anbaus von<br />

Gästezimmern (Erweiterung um 20 Zimmer) an das bestehende Seerestaurant unter<br />

Auflagen planungsrechtlich zulässig. Der Vorbescheid samt Verlängerung der Geltungsdauer<br />

ist in der Anlage beigefügt.<br />

Das Gebäude wurde im Jahr 1949 als Gaststätte mit Badeanstalt errichtet. In den<br />

Jahren 1964 sowie 1974 erfolgten ein Umbau, eine Aufstockung sowie die Errichtung<br />

eines Anbaus an die Gaststätte.<br />

Das Anwesen befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch<br />

(BauGB). Ein Abweichen vom vorhandenen Baurecht richtet sich nach den<br />

Vorgaben des § 35 BauGB; ein entsprechender Antrag wird vom <strong>Stadt</strong>entwicklungsund<br />

Baugenehmigungsausschuss zu beschließen sein.<br />

Das bestehende Gebäude besteht aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss,<br />

dem ersten Obergeschoss sowie dem teilausgebautem Dachgeschoss. Entsprechende<br />

Baupläne sind in der Anlage beigefügt.<br />

Das Hotel und die Gaststätte, die bis 31.12.2011 im Betrieb waren, stehen derzeit<br />

leer; lediglich in den Sommermonaten werden der Kioskbetrieb sowie die Bereitstellung<br />

von Toiletten für die Badegäste durch den Kioskpächter sicher gestellt.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> führte nach Übernahme des Gebäudes die notwendigsten Reparaturen<br />

am Gebäude durch.<br />

Das Gebäude mit der gesamten Flur Nr. 1093/1 Gemarkung Happing liegt innerhalb<br />

des Landschaftsschutzgebiets „Innauen Süd“.<br />

Der Happinger See wird in den Sommermonaten von den <strong>Rosenheim</strong>er Bürgern als<br />

Badesee genutzt.<br />

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Exposé Seestraße Seite 4


4. Planungsziele der <strong>Stadt</strong> für das Gelände:<br />

Erschließung<br />

Die Erschließung des Objektes gilt baurechtlich derzeit nicht als gesichert, es<br />

fehlt insbesondere eine Wendeanlage. Ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation<br />

liegt nicht vor.<br />

Unmittelbar östlich der Brücke am Moosbach soll künftig die öffentliche Erschließung<br />

mit einem Wendehammer enden. Auch die Brücke über den Moosbach<br />

muss erneuert werden.<br />

Nördlich des bestehenden Gebäudes wird der erforderliche Stellplatznachweis für<br />

das Gebäude mit 31 Stellplätzen und einem Busparkplatz nachgewiesen. Zudem<br />

sind hier öffentliche Behindertenstellplätze sowie Stellplätze für den Rettungsdienst<br />

bzw. für Einsatzfahrzeuge situiert. Künftig sind Stellplätze für die Badegäste<br />

westlich am Moosbach vorgesehen. Hierzu wurden mehrere Planungsvarianten<br />

entwickelt.<br />

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Exposé Seestraße Seite 5


.<br />

Die <strong>Stadt</strong> steht momentan in Verhandlungen mit benachbarten Grundstückseigentümern<br />

über den Erwerb von Parkplatzflächen für die Badegäste sowie für<br />

Flächen für eine künftige Wendeanlage.<br />

Die öffentliche Nutzung des Badesees sowie der Liegewiesen soll nach den Zielvorstellungen<br />

der <strong>Stadt</strong> beibehalten werden.<br />

Radwegeverbindung<br />

Die bestehende Radwegeverbindung über die Kastenau von Norden kommend<br />

entlang des Moosbachs hat nach Süden Richtung Raubling derzeit eine Verbindung<br />

in Verlängerung der Seestraße. Am Anwesen Seestraße 47 ist beabsichtigt,<br />

mit einer Fuß- und Radwegebrücke eine Anbindung <strong>zum</strong> bestehenden Radweg<br />

an dem Deichkronenweg <strong>zum</strong> Inndamm herzustellen. Die Verbindung verläuft<br />

nördlich des Gebäudes auf der bestehenden Wegeverbindung am Happinger<br />

See. Im Bereich der Auwaldfläche ist die Wegeverbindung zu ertüchtigen.<br />

Artenschutz<br />

Das abschließende Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)<br />

auf Grundlage einer möglichen Sanierung des bestehenden Gebäudes mit einem<br />

östlich angelagerten Erweiterungsbau liegt vor.<br />

Hinsichtlich der betroffenen Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und der europäischen<br />

Vogelarten gem. Art. 1 Vogelschutzrichtlinie wurde unter Einbeziehung<br />

der vorgesehenen und festgesetzten Vermeidungs-, Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen<br />

dargelegt, dass die jeweiligen Populationen der betroffenen<br />

Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in einem günstigen Erhaltungszustand<br />

verweilen bzw. deren aktuelle Erhaltungszustände sich nicht verschlechtern.<br />

Insgesamt kommt dem Gelände aus faunistischer Sicht eine hohe Bedeutung zu.<br />

Für Fledermäuse besitzt das Untersuchungsgebiet eine sehr hohe Bedeutung.<br />

Dies gilt besonders für den Inn-Auwald, dessen Wanderweg mit Begleitgehölzen<br />

vielen Fledermäusen als Leitstruktur dient und dadurch als Flugkorridor und Jagdrevier<br />

genutzt wird, sowie für die Gewässer auf dem Gelände einschließlich der<br />

ufernahen Bereiche, die für eine hohe Zahl an Arten ein hervorragendes Jagdgebiet<br />

darstellen. Dazu gehören auch die FFH-Anhang II-Arten Großes Mausohr<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Exposé Seestraße Seite 6


und Mopsfledermaus und die Rote Liste-Arten Großer Abendsegler, Bart-, Mücken-,<br />

Rauhaut-, und Breitflügelfledermaus.<br />

Vor allem im Inn-Auwald und einzelnen Kleingewässern siedelt der Biber (Art der<br />

Vorwarnliste der Roten Liste Bayern).<br />

Für Vögel kommt fast der gesamten Untersuchungsfläche eine sehr hohe Bedeutung<br />

zu, da eine Art des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie, nämlich der streng<br />

geschützte und stark gefährdete Grauspecht, dort brütet. Außerdem wurden die<br />

Vorwarnlistenarten Feldsperling, Goldammer und Haussperling sowie der regional<br />

bedeutsame Trauerschnäpper als Brutvögel nachgewiesen. Neben den oben<br />

genannten Vogelarten wurden noch relativ viele häufige Singvogelarten wie Amsel,<br />

Meisen, Finken und Grasmücken nachgewiesen, die das Gebiet ebenfalls als<br />

Brutrevier nutzen.<br />

Für Amphibien hat das Untersuchungsgebiet eine untergeordnete Bedeutung.<br />

Prinzipiell sind zwar geeignete Habitate vorhanden, jedoch eignen sich die Gewässer<br />

aufgrund des hohen Fischbesatzes, vor allem auch mit Raubfischen, aktuell<br />

kaum für Amphibien.<br />

Eingriffsregelung - Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Unnötige Eingriffe in wertvolle Lebensräume sind zu vermeiden. Notwendige Eingriffe<br />

in Lebensräume von Bedeutung sind zu kompensieren. Die Fristen für Eingriffe<br />

in Gehölze sind einzuhalten, d.h. keine Rodungen und Fällarbeiten vom 1.<br />

März bis 30. September.<br />

Fledermäuse<br />

Für gerodete Gehölze sind Ersatzpflanzungen anzulegen und Fledermausnistkästen<br />

in der Umgebung anzubringen, um mögliche Verluste von Zwischenquartieren<br />

auszugleichen.<br />

Brutvögel<br />

Für gerodete Gehölze sind Ersatzpflanzungen anzulegen. Für die Ersatzpflanzungen<br />

sind heimische Gehölze und Sträucher auszuwählen und Höhlenbrüternistkästen<br />

in der Umgebung aufzuhängen, die den Bedürfnissen der betroffenen<br />

Arten entsprechen. .<br />

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Exposé Seestraße Seite 7


Ansonsten lassen sich aus Erfordernissen des nationalen Naturschutzes keine<br />

Maßnahmen ableiten, die über die aufgrund der saP-Untersuchung notwendigen<br />

Maßnahmen hinausgehen.<br />

In Abhängigkeit der noch ausstehenden Detailplanung für Erschließung, Stellplätze<br />

und Gebäudesanierung- bzw. Erweiterungsbau am Gebäude sind die erforderlichen<br />

Kompensationsmaßnahmen auszuarbeiten.<br />

Gemäß der Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> über das Landschaftsschutzgebiet<br />

„Innauen Süd“ ist vom Käufer beim Umwelt- und Grünflächenamt der <strong>Stadt</strong> ein<br />

Antrag auf Befreiung nach § 5 (1) Nr. 1 zur Errichtung einer baulichen Anlage<br />

einzureichen.<br />

5. Anlass und Ziel des Interessenbekundungsverfahrens<br />

Allgemein<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> beabsichtigt, das ehemalige Seerestaurant „Hubertus“ mit<br />

Hotelbetrieb am Happinger See (Teilfläche aus Fl. Nr. 1093/1 der Gemarkung<br />

Happing) zu veräußern. Nicht veräußert werden sollen die Uferbereiche sowie<br />

Gewässerflächen sowie die Flächen für (künftige) öffentliche Straßen und Wege,<br />

Flächen für Behindertenparkplätze und Parkplätze für Rettungsdienste und<br />

Einsatzfahrzeuge.<br />

Grundbuchstand<br />

Eigentümerin der Fl. Nr. 1093/1 der Gemarkung Happing ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong>.<br />

In Abteilung II des Grundbuchs sind diverse Wegerechte eingetragen.<br />

Besichtigung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> beabsichtigt, eine Gebäudebesichtigung durch die Interessenten<br />

zu einem festgelegten Zeitpunkt durchzuführen. Interessenten für die Besichtigung<br />

bitten wir, sich per Email (liegenschaftsamt@rosenheim.de) unter Angabe<br />

der Personenzahl registrieren zu lassen. Der Zeitpunkt der Besichtigung<br />

wird dann bekannt gegeben.<br />

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Exposé Seestraße Seite 8


Erschließungskosten<br />

Die Festsetzung der Erschließungsbeiträge und sonstige Anliegerbeiträge bemessen<br />

sich generell nach dem Baugesetzbuch und dem Kommunalabgabenrecht.<br />

Im gesetzlichen Rahmen sind darüber hinaus Vereinbarungen (z.B. Erschließungsvertrag)<br />

möglich.<br />

Seitens der <strong>Stadt</strong> können derzeit keine Aussagen getroffen werden, wann mit der<br />

Erneuerung der Moosbachbrücke in der Seestraße begonnen wird. Das gleiche<br />

gilt für den Bau der Wendeanlage. Ein Anschluss an das Städtische Kanalnetz ist<br />

nicht vorgesehen.<br />

Nebenkosten<br />

Im Rahmen des Grundstückverkaufs fallen noch Kosten unter anderem für Notar,<br />

grundbuchamtlicher Vollzug, Vermessung und Vermarkung sowie Grunderwerbsteuer<br />

an, welche der Käufer zu tragen hat.<br />

Grundstückbewertung<br />

Die <strong>Stadt</strong> wird auf der Grundlage des vom <strong>Stadt</strong>rat bzw. den zuständigen Ausschüssen<br />

favorisierten Nutzungskonzepts eine Grundstücksbewertung durch einen<br />

öffentlich bestellten und vereidigten Grundstückssachverständigen in Auftrag<br />

geben, um den Verkehrswert des Grundstücks bzw. des Objekts zu ermitteln.<br />

Nach Art. 75 der Gemeindeordnung ist ein Verkauf eines Grundstücks nur <strong>zum</strong><br />

vollen Wert zulässig. Für den Fall von nachträglichen Änderungen und einer daraus<br />

resultierenden höherwertigen Nutzung behält sich die <strong>Stadt</strong> eine Preisnachbesserung<br />

vor.<br />

Veröffentlichung<br />

Die Veröffentlichung des Interessenbekundungsverfahrens erfolgt sowohl regional<br />

als auch überregional.<br />

Nutzungskonzept<br />

Im Nutzungskonzept soll auch der Flächenbedarf für die künftige (private) Nutzung<br />

am Happinger See dargestellt werden. Dabei sollten auch Überlegungen zur<br />

Integration des öffentlichen Badebetriebes wie auch die Bereitstellung der WC<br />

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Exposé Seestraße Seite 9


Anlagen für die Öffentlichkeit während der Badesaison eingebracht werden. Das<br />

gleiche gilt für die Behindertenparkplätze sowie der Stellplätze für Rettungsdienst<br />

und Einsatzfahrzeuge. Der Weiterbetrieb eines Kioskbetriebes für die Badegäste<br />

soll aufrechterhalten werden.<br />

Bewerberauswahl / Anforderungen an Bewerber (Finanzierung, Leistungsfähigkeit)<br />

Für das Interessenbekundungsverfahren werden neben den oben geforderten<br />

Referenzen und Anforderungen noch folgende weitere Unterlagen gefordert:<br />

- Nutzungskonzept M 1 : 200 (Gebäude und Freiflächen)<br />

- Skizzenhafte Darstellung Grundriss, Ansicht, Schnitte (soweit erforderlich)<br />

- Darstellung der immobilienwirtschaftlichen Tragfähigkeit der<br />

Nutzungskonzepte<br />

- Die Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen!<br />

Abgabetermin: Montag, 04.11.2013<br />

Es gilt der Eingangsstempel der <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong>.<br />

Die Unterlagen sind im verschlossenen Umschlag an die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong><br />

Liegenschaftsamt<br />

Postfach 1209<br />

D-83013 <strong>Rosenheim</strong><br />

zu senden. Links neben dem Adressenfeld bitten wir auf dem Briefumschlag folgende<br />

Information angeben:“ Bitte nicht öffnen, Unterlagen Interessenbekundungsverfahren<br />

Happinger See“<br />

Zur Vorbereitung der Sitzungsunterlagen wird seitens der Verwaltung eine Vorprüfung<br />

der Unterlagen durchgeführt und den zuständigen Ausschüssen bzw. dem<br />

<strong>Stadt</strong>rat zur Beratung / zur Abstimmung vorgelegt.<br />

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Exposé Seestraße Seite 10


Entscheidung durch den <strong>Stadt</strong>rat<br />

Eine Entscheidung über den Ausgang des Interessenbekundungsverfahrens obliegt<br />

dem <strong>Stadt</strong>rat. Die <strong>Stadt</strong> behält sich vor, zu jeder Zeit das Interessenbekundungsverfahren<br />

bzw. die Verkaufsverhandlungen zu beenden bzw. von den Interessenten<br />

Nachbesserungen ihrer Nutzungskonzepte zu verlangen. Kosten und Auslagen der<br />

Interessenten werden durch die <strong>Stadt</strong> nicht erstattet.<br />

Im Anschluss über die Entscheidung <strong>zum</strong> Interessenbekundungsverfahren ist vorgesehen,<br />

mit den vom <strong>Stadt</strong>rat positiv bewerteten Unterlagen in die Verkaufsverhandlungen<br />

zu treten.<br />

Über den Verkauf des Gebäudes entscheidet der <strong>Stadt</strong>rat. Mit einem Kaufvertragsabschluss<br />

ist frühestens Anfang 2014 zu rechnen.<br />

6. Kaufvertrag<br />

Die <strong>Stadt</strong> behält sich vor, sich gegen einen Weiterverkauf sowie der zeitnahen<br />

Durchführung des Bauvorhabens durch den Käufer durch Eintragung eines Vorkaufsrechts<br />

sowie eines Wiederkaufsrechts im Grundbuch abzusichern.<br />

Über den Verkauf der Grundstücke entscheidet der <strong>Stadt</strong>rat.<br />

7. Ansprechpartner bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong><br />

Liegenschaftsamt, Königstraße 24, 83022 <strong>Rosenheim</strong>:<br />

Frau Eder, Herr Waller Tel.: +490831/365-1257 oder -1251, Fax: +498031/365-2006<br />

E – Mail: liegenschaftsamt@rosenheim.de<br />

Wirtschaftsförderung, Königstraße 24, 83022 <strong>Rosenheim</strong>:<br />

Frau Riedner, Frau Huber, Tel.: +498031/365-1105, Fax: +498031/365-8891105<br />

E – Mail: wirtschaftsfoerderung@rosenheim.de<br />

<strong>Stadt</strong>entwässerung, Königstraße 24, 83022 <strong>Rosenheim</strong>:<br />

Herr Neudert, Tel.: +498031/365-1759<br />

E – Mail: stadtentwässerung@rosenheim.de<br />

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Exposé Seestraße Seite 11


Bauverwaltung / Beitragswesen, Königstraße 24, 83022 <strong>Rosenheim</strong>:<br />

Frau Tatzel, Herr Grandl, Tel.: +498031/365-1625 oder – 1631<br />

E – Mail: bauverwaltung@rosenheim.de<br />

Umwelt- und Grünflächenamt Königstraße 15, 83022 <strong>Rosenheim</strong>:<br />

Herr König, Tel.: +498031/365-1643<br />

E – Mail: umweltamt@rosenheim.de<br />

Bauordnungsamt (Fragen <strong>zum</strong> Baurecht), Königstraße 24, 83022 <strong>Rosenheim</strong>:<br />

Herr Rein, Tel.: +498031/365-1676<br />

E – Mail: bauordnungsamt@rosenheim.de<br />

Bitte geben Sie Ihr Angebot mit dem Bewerbungsbogen bis spätestens<br />

04. November 2013 ab.<br />

Keine Käufer- bzw. Maklerprovision.<br />

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Exposé Seestraße Seite 12


C<br />

Bewerbungsbogen<br />

Grundlegende Daten des Unternehmens<br />

Name des Bewerbers<br />

Straße, PLZ Ort, Land:<br />

Telefon, Telefax, E-Mail:<br />

Ansprechpartner:<br />

Gründungsjahr des Büros / Firma / Unternehmen:<br />

Eigenerklärungen<br />

Hiermit erklären wir, dass<br />

a) weder unser Unternehmen noch seine Mitarbeiter schwere Verfehlungen begangen<br />

haben, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen,<br />

b) wir unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge<br />

zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben,<br />

c) wir im vorliegenden Interessenbekundungsverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden<br />

Erklärungen in Bezug auf unsere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit<br />

abgegeben haben oder abgeben werden,<br />

d) wir bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet sind oder wir nicht zur Anmeldung<br />

bei einer Berufsgenossenschaft verpflichtet sind.<br />

e) gegen unser Unternehmen kein Insolvenzverfahren eröffnet, beantragt oder mangels<br />

Masse abgelehnt worden ist.<br />

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Exposé Seestraße Seite 13


Vom Bewerber geforderte Nachweise:<br />

1. Handelsregisterauszug (soweit der Bewerber im Handelsregister eingetragen ist),<br />

der bei Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf.<br />

2. Nachweis der Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft (soweit eine Pflicht zur<br />

Anmeldung besteht), der bei Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf.<br />

3. Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung.<br />

4. Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber auf die<br />

Fachkunde und Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft.<br />

5. Allgemeine Bankerklärungen<br />

6. Amtsgerichtsbescheinigung ist erst bei Angebotsabgabe vorzulegen<br />

7. Bei einer Bietergemeinschaft entsprechende Bietergemeinschaftserklärung und<br />

Benennung der verantwortlichen Person*<br />

* Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Gemeinschaft<br />

abzugeben.<br />

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Exposé Seestraße Seite 14


Bewerbungsbogen<br />

1. Interessiert an Gewerbegrundstück<br />

Flur Nummer 1093/1 Gemarkung Happing (Teilfläche)<br />

2. Angaben über das Unternehmen<br />

2.1. Name der Firma:<br />

_______________________________________________________<br />

2.2 Anschrift:<br />

_______________________________________________________<br />

2.3 Branche/Geschäftsgegenstand:<br />

_______________________________________________________<br />

2.4. Wirtschaftszweig:<br />

Hotellerie, Gastronomie<br />

sonstige Dienstleistungen (bitte angeben)<br />

_______________________________________________________<br />

2.5. Ansprechpartner im Unternehmen:<br />

Name:_______________________________Tel.Nr:_______________________<br />

2.6 Firmensitz (falls von 1.2 abweichend):<br />

_______________________________________________________<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Exposé Seestraße Seite 15


3. Planung<br />

3.1 Es handelt sich um eine(n):<br />

Neugründung<br />

Verlagerung<br />

Zweigbetrieb<br />

3.2 Soll der Firmensitz an den neuen Standort verlegt werden?<br />

Ja Nein<br />

3.3 Voraussichtliche Zahl der Beschäftigten in der neuen<br />

Betriebsstätte: __________<br />

3.4. Benötigte Grundstücksfläche: __________m²<br />

3.5 Geplante Geschossfläche/Nutzfläche in m² : insgesamt __________<br />

für Gaststätte:<br />

für Hotel:<br />

für Büro ect.<br />

__________m²<br />

__________m²<br />

__________m²<br />

3.6 Benötigte Terrassenfläche __________ m²<br />

3.7 Benötigte Stellplatzflächen ___________ m² oder Anzahl____________<br />

(eine baurechtliche Bewertung bleibt hiervon unberührt)<br />

3.8 Umsatz des letzten Geschäftsjahres ____________€<br />

3.9 Voraussichtlicher geplanter Umsatz am neuen Gewerbestandort __________€<br />

3.10 Beschäftigtenzahl bisher insgesamt ___________<br />

3.11 Zu erwartende Emissionen durch das Unternehmen am neuen Standort:<br />

Lärm:<br />

Geruch:<br />

Luftverunreinigung:<br />

Sonstiges:_________________________________________________<br />

Ja<br />

Nein<br />

3.12 Wann soll mit dem Bauvorhaben begonnen werden _______________<br />

3.13 Bauverpflichtung:<br />

Ist es beabsichtigt den Bau in einem Bauabschnitt zu vollziehen<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Exposé Seestraße Seite 16


ja,<br />

nein, in folgenden Zeitabständen<br />

4. Gründe der Verlagerung<br />

Falls es sich um eine Betriebsverlagerung oder um die Gründung eines Zweigbetriebes<br />

handelt, geben Sie bitte die Gründe dafür an, z.B. Nachbarschaftsprobleme am<br />

bisherigen Standort, Liefersituation, Kapazitätsprobleme, etc.<br />

Datum:__________ Unterschrift:_______________________________________<br />

Bitte „Bewerbungsbogen“ zurücksenden an die:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong><br />

Liegenschaftsamt<br />

Königstraße 24<br />

83022 <strong>Rosenheim</strong><br />

Tel. Nr.: +498031/365-1257, - 1251<br />

Fax. Nr.: +498031/365-2006<br />

E-mail: liegenschaftsamt@rosenheim.de<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Exposé Seestraße Seite 17


Anlage : Bauvorbescheid <strong>zum</strong> Anbau von Gästezimmern<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Exposé Seestraße Seite 18


_____________________________________________________________________________________________________<br />

Exposé Seestraße Seite 19


_____________________________________________________________________________________________________<br />

Exposé Seestraße Seite 20


_____________________________________________________________________________________________________<br />

Exposé Seestraße Seite 21


_____________________________________________________________________________________________________<br />

Exposé Seestraße Seite 22


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Exposé Seestraße Seite 23


Anlage : Verlängerung Bauvorbescheid :<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Exposé Seestraße Seite 24


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Exposé Seestraße Seite 25


Anlage : Vorprüfung von Varianten für die Nutzung Happinger See mit möglichen<br />

Parkplätzen und Ausweitung der Liegeflächen<br />

Weitere Anlagen :<br />

Grundriss Dachgeschoss<br />

Grundriss 1. OG Teil 1 und Teil 2<br />

Grundriss EG und Kellergeschoss<br />

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Exposé Seestraße Seite 26


_____________________________________________________________________________________________________<br />

Exposé Seestraße Seite 27


_____________________________________________________________________________________________________<br />

Exposé Seestraße Seite 28


_____________________________________________________________________________________________________<br />

Exposé Seestraße Seite 29


_____________________________________________________________________________________________________<br />

Exposé Seestraße Seite 30


_____________________________________________________________________________________________________<br />

Exposé Seestraße Seite 31

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