zum Download - Stadt Rosenheim
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Liegenschaftsamt<br />
<strong>Rosenheim</strong>, Juli 2013<br />
Interessenbekundungsverfahren<br />
für die<br />
Gaststätte mit Hotel am Happinger See<br />
Seestraße 49<br />
83026 <strong>Rosenheim</strong><br />
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Exposé Seestraße Seite 1
1. <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong><br />
Die kreisfreie <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> liegt am Zusammenfluss von Inn und Mangfall inmitten<br />
attraktiver Tourismusgebiete wie Inntal, Chiemsee und Wendelstein. Die <strong>Stadt</strong><br />
befindet sich mit ihren über 60.000 Einwohnern am Schnittpunkt zweier wirtschaftsgeografischer<br />
Entwicklungsachsen von überregionaler Bedeutung (München – Salzburg<br />
– Wien, München – Innsbruck – Italien) und ist mit Fahrzeiten von jeweils rund<br />
60 Minuten gut an die Flughäfen München, Salzburg und Innsbruck angebunden.<br />
<strong>Rosenheim</strong> ist Wirtschaftszentrum eines Markteinzugsgebietes von rund 660.000<br />
Einwohnern. Die <strong>Stadt</strong> gehört zur Europäischen Metropolregion München, einem der<br />
führenden Wirtschaftsräume Europas. <strong>Rosenheim</strong> weist als südbayerisches Handelszentrum<br />
mit einer Zentralitätskennziffer von 189,6 und einer Kaufkraftkennziffer<br />
von 104,4 überdurchschnittliche Werte auf. Mit 20.401 € hat <strong>Rosenheim</strong> innerhalb<br />
Bayerns das dritthöchste verfügbare Einkommen der privaten Haushalte. Die Arbeitslosenquote<br />
beträgt im Jahresdurchschnitt 2012 4,5%.<br />
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Exposé Seestraße Seite 2
2. Beschreibung der Lage<br />
Das ausgeschriebene Grundstück befindet sich im südlichen <strong>Stadt</strong>bereich von <strong>Rosenheim</strong>.<br />
Es ist von der Bundesstraße B 15 (Kufsteiner Straße) über die Innfeldstraße<br />
und Seestraße zu erreichen, die Entfernung in die Innenstadt beträgt ca. 5 Kilometer,<br />
zur Anschlussstelle <strong>Rosenheim</strong> (A 8 / A93) ca. 4 Kilometer.<br />
Das Anwesen Seestraße 49 in 83026 <strong>Rosenheim</strong> wird im Süden durch den Happinger<br />
See, im Westen durch die Verlängerung der Seestraße und im Norden und Osten<br />
durch forstwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt.<br />
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Exposé Seestraße Seite 3
3. Informationen <strong>zum</strong> Grundstück und <strong>zum</strong> Gebäude<br />
Für den Objektbestand ergibt sich eine Gaststättennutzung (Gastraumfläche ca. 115<br />
m² und Terrassenfläche) im Erdgeschoss und 16 Gästezimmer im Ober- und Dachgeschoss.<br />
Laut Bauvorbescheid vom 27.11.2009 ist die Errichtung eines Anbaus von<br />
Gästezimmern (Erweiterung um 20 Zimmer) an das bestehende Seerestaurant unter<br />
Auflagen planungsrechtlich zulässig. Der Vorbescheid samt Verlängerung der Geltungsdauer<br />
ist in der Anlage beigefügt.<br />
Das Gebäude wurde im Jahr 1949 als Gaststätte mit Badeanstalt errichtet. In den<br />
Jahren 1964 sowie 1974 erfolgten ein Umbau, eine Aufstockung sowie die Errichtung<br />
eines Anbaus an die Gaststätte.<br />
Das Anwesen befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch<br />
(BauGB). Ein Abweichen vom vorhandenen Baurecht richtet sich nach den<br />
Vorgaben des § 35 BauGB; ein entsprechender Antrag wird vom <strong>Stadt</strong>entwicklungsund<br />
Baugenehmigungsausschuss zu beschließen sein.<br />
Das bestehende Gebäude besteht aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss,<br />
dem ersten Obergeschoss sowie dem teilausgebautem Dachgeschoss. Entsprechende<br />
Baupläne sind in der Anlage beigefügt.<br />
Das Hotel und die Gaststätte, die bis 31.12.2011 im Betrieb waren, stehen derzeit<br />
leer; lediglich in den Sommermonaten werden der Kioskbetrieb sowie die Bereitstellung<br />
von Toiletten für die Badegäste durch den Kioskpächter sicher gestellt.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> führte nach Übernahme des Gebäudes die notwendigsten Reparaturen<br />
am Gebäude durch.<br />
Das Gebäude mit der gesamten Flur Nr. 1093/1 Gemarkung Happing liegt innerhalb<br />
des Landschaftsschutzgebiets „Innauen Süd“.<br />
Der Happinger See wird in den Sommermonaten von den <strong>Rosenheim</strong>er Bürgern als<br />
Badesee genutzt.<br />
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Exposé Seestraße Seite 4
4. Planungsziele der <strong>Stadt</strong> für das Gelände:<br />
Erschließung<br />
Die Erschließung des Objektes gilt baurechtlich derzeit nicht als gesichert, es<br />
fehlt insbesondere eine Wendeanlage. Ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation<br />
liegt nicht vor.<br />
Unmittelbar östlich der Brücke am Moosbach soll künftig die öffentliche Erschließung<br />
mit einem Wendehammer enden. Auch die Brücke über den Moosbach<br />
muss erneuert werden.<br />
Nördlich des bestehenden Gebäudes wird der erforderliche Stellplatznachweis für<br />
das Gebäude mit 31 Stellplätzen und einem Busparkplatz nachgewiesen. Zudem<br />
sind hier öffentliche Behindertenstellplätze sowie Stellplätze für den Rettungsdienst<br />
bzw. für Einsatzfahrzeuge situiert. Künftig sind Stellplätze für die Badegäste<br />
westlich am Moosbach vorgesehen. Hierzu wurden mehrere Planungsvarianten<br />
entwickelt.<br />
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Exposé Seestraße Seite 5
.<br />
Die <strong>Stadt</strong> steht momentan in Verhandlungen mit benachbarten Grundstückseigentümern<br />
über den Erwerb von Parkplatzflächen für die Badegäste sowie für<br />
Flächen für eine künftige Wendeanlage.<br />
Die öffentliche Nutzung des Badesees sowie der Liegewiesen soll nach den Zielvorstellungen<br />
der <strong>Stadt</strong> beibehalten werden.<br />
Radwegeverbindung<br />
Die bestehende Radwegeverbindung über die Kastenau von Norden kommend<br />
entlang des Moosbachs hat nach Süden Richtung Raubling derzeit eine Verbindung<br />
in Verlängerung der Seestraße. Am Anwesen Seestraße 47 ist beabsichtigt,<br />
mit einer Fuß- und Radwegebrücke eine Anbindung <strong>zum</strong> bestehenden Radweg<br />
an dem Deichkronenweg <strong>zum</strong> Inndamm herzustellen. Die Verbindung verläuft<br />
nördlich des Gebäudes auf der bestehenden Wegeverbindung am Happinger<br />
See. Im Bereich der Auwaldfläche ist die Wegeverbindung zu ertüchtigen.<br />
Artenschutz<br />
Das abschließende Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)<br />
auf Grundlage einer möglichen Sanierung des bestehenden Gebäudes mit einem<br />
östlich angelagerten Erweiterungsbau liegt vor.<br />
Hinsichtlich der betroffenen Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und der europäischen<br />
Vogelarten gem. Art. 1 Vogelschutzrichtlinie wurde unter Einbeziehung<br />
der vorgesehenen und festgesetzten Vermeidungs-, Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen<br />
dargelegt, dass die jeweiligen Populationen der betroffenen<br />
Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in einem günstigen Erhaltungszustand<br />
verweilen bzw. deren aktuelle Erhaltungszustände sich nicht verschlechtern.<br />
Insgesamt kommt dem Gelände aus faunistischer Sicht eine hohe Bedeutung zu.<br />
Für Fledermäuse besitzt das Untersuchungsgebiet eine sehr hohe Bedeutung.<br />
Dies gilt besonders für den Inn-Auwald, dessen Wanderweg mit Begleitgehölzen<br />
vielen Fledermäusen als Leitstruktur dient und dadurch als Flugkorridor und Jagdrevier<br />
genutzt wird, sowie für die Gewässer auf dem Gelände einschließlich der<br />
ufernahen Bereiche, die für eine hohe Zahl an Arten ein hervorragendes Jagdgebiet<br />
darstellen. Dazu gehören auch die FFH-Anhang II-Arten Großes Mausohr<br />
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Exposé Seestraße Seite 6
und Mopsfledermaus und die Rote Liste-Arten Großer Abendsegler, Bart-, Mücken-,<br />
Rauhaut-, und Breitflügelfledermaus.<br />
Vor allem im Inn-Auwald und einzelnen Kleingewässern siedelt der Biber (Art der<br />
Vorwarnliste der Roten Liste Bayern).<br />
Für Vögel kommt fast der gesamten Untersuchungsfläche eine sehr hohe Bedeutung<br />
zu, da eine Art des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie, nämlich der streng<br />
geschützte und stark gefährdete Grauspecht, dort brütet. Außerdem wurden die<br />
Vorwarnlistenarten Feldsperling, Goldammer und Haussperling sowie der regional<br />
bedeutsame Trauerschnäpper als Brutvögel nachgewiesen. Neben den oben<br />
genannten Vogelarten wurden noch relativ viele häufige Singvogelarten wie Amsel,<br />
Meisen, Finken und Grasmücken nachgewiesen, die das Gebiet ebenfalls als<br />
Brutrevier nutzen.<br />
Für Amphibien hat das Untersuchungsgebiet eine untergeordnete Bedeutung.<br />
Prinzipiell sind zwar geeignete Habitate vorhanden, jedoch eignen sich die Gewässer<br />
aufgrund des hohen Fischbesatzes, vor allem auch mit Raubfischen, aktuell<br />
kaum für Amphibien.<br />
Eingriffsregelung - Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
Unnötige Eingriffe in wertvolle Lebensräume sind zu vermeiden. Notwendige Eingriffe<br />
in Lebensräume von Bedeutung sind zu kompensieren. Die Fristen für Eingriffe<br />
in Gehölze sind einzuhalten, d.h. keine Rodungen und Fällarbeiten vom 1.<br />
März bis 30. September.<br />
Fledermäuse<br />
Für gerodete Gehölze sind Ersatzpflanzungen anzulegen und Fledermausnistkästen<br />
in der Umgebung anzubringen, um mögliche Verluste von Zwischenquartieren<br />
auszugleichen.<br />
Brutvögel<br />
Für gerodete Gehölze sind Ersatzpflanzungen anzulegen. Für die Ersatzpflanzungen<br />
sind heimische Gehölze und Sträucher auszuwählen und Höhlenbrüternistkästen<br />
in der Umgebung aufzuhängen, die den Bedürfnissen der betroffenen<br />
Arten entsprechen. .<br />
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Exposé Seestraße Seite 7
Ansonsten lassen sich aus Erfordernissen des nationalen Naturschutzes keine<br />
Maßnahmen ableiten, die über die aufgrund der saP-Untersuchung notwendigen<br />
Maßnahmen hinausgehen.<br />
In Abhängigkeit der noch ausstehenden Detailplanung für Erschließung, Stellplätze<br />
und Gebäudesanierung- bzw. Erweiterungsbau am Gebäude sind die erforderlichen<br />
Kompensationsmaßnahmen auszuarbeiten.<br />
Gemäß der Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> über das Landschaftsschutzgebiet<br />
„Innauen Süd“ ist vom Käufer beim Umwelt- und Grünflächenamt der <strong>Stadt</strong> ein<br />
Antrag auf Befreiung nach § 5 (1) Nr. 1 zur Errichtung einer baulichen Anlage<br />
einzureichen.<br />
5. Anlass und Ziel des Interessenbekundungsverfahrens<br />
Allgemein<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> beabsichtigt, das ehemalige Seerestaurant „Hubertus“ mit<br />
Hotelbetrieb am Happinger See (Teilfläche aus Fl. Nr. 1093/1 der Gemarkung<br />
Happing) zu veräußern. Nicht veräußert werden sollen die Uferbereiche sowie<br />
Gewässerflächen sowie die Flächen für (künftige) öffentliche Straßen und Wege,<br />
Flächen für Behindertenparkplätze und Parkplätze für Rettungsdienste und<br />
Einsatzfahrzeuge.<br />
Grundbuchstand<br />
Eigentümerin der Fl. Nr. 1093/1 der Gemarkung Happing ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong>.<br />
In Abteilung II des Grundbuchs sind diverse Wegerechte eingetragen.<br />
Besichtigung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> beabsichtigt, eine Gebäudebesichtigung durch die Interessenten<br />
zu einem festgelegten Zeitpunkt durchzuführen. Interessenten für die Besichtigung<br />
bitten wir, sich per Email (liegenschaftsamt@rosenheim.de) unter Angabe<br />
der Personenzahl registrieren zu lassen. Der Zeitpunkt der Besichtigung<br />
wird dann bekannt gegeben.<br />
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Exposé Seestraße Seite 8
Erschließungskosten<br />
Die Festsetzung der Erschließungsbeiträge und sonstige Anliegerbeiträge bemessen<br />
sich generell nach dem Baugesetzbuch und dem Kommunalabgabenrecht.<br />
Im gesetzlichen Rahmen sind darüber hinaus Vereinbarungen (z.B. Erschließungsvertrag)<br />
möglich.<br />
Seitens der <strong>Stadt</strong> können derzeit keine Aussagen getroffen werden, wann mit der<br />
Erneuerung der Moosbachbrücke in der Seestraße begonnen wird. Das gleiche<br />
gilt für den Bau der Wendeanlage. Ein Anschluss an das Städtische Kanalnetz ist<br />
nicht vorgesehen.<br />
Nebenkosten<br />
Im Rahmen des Grundstückverkaufs fallen noch Kosten unter anderem für Notar,<br />
grundbuchamtlicher Vollzug, Vermessung und Vermarkung sowie Grunderwerbsteuer<br />
an, welche der Käufer zu tragen hat.<br />
Grundstückbewertung<br />
Die <strong>Stadt</strong> wird auf der Grundlage des vom <strong>Stadt</strong>rat bzw. den zuständigen Ausschüssen<br />
favorisierten Nutzungskonzepts eine Grundstücksbewertung durch einen<br />
öffentlich bestellten und vereidigten Grundstückssachverständigen in Auftrag<br />
geben, um den Verkehrswert des Grundstücks bzw. des Objekts zu ermitteln.<br />
Nach Art. 75 der Gemeindeordnung ist ein Verkauf eines Grundstücks nur <strong>zum</strong><br />
vollen Wert zulässig. Für den Fall von nachträglichen Änderungen und einer daraus<br />
resultierenden höherwertigen Nutzung behält sich die <strong>Stadt</strong> eine Preisnachbesserung<br />
vor.<br />
Veröffentlichung<br />
Die Veröffentlichung des Interessenbekundungsverfahrens erfolgt sowohl regional<br />
als auch überregional.<br />
Nutzungskonzept<br />
Im Nutzungskonzept soll auch der Flächenbedarf für die künftige (private) Nutzung<br />
am Happinger See dargestellt werden. Dabei sollten auch Überlegungen zur<br />
Integration des öffentlichen Badebetriebes wie auch die Bereitstellung der WC<br />
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Exposé Seestraße Seite 9
Anlagen für die Öffentlichkeit während der Badesaison eingebracht werden. Das<br />
gleiche gilt für die Behindertenparkplätze sowie der Stellplätze für Rettungsdienst<br />
und Einsatzfahrzeuge. Der Weiterbetrieb eines Kioskbetriebes für die Badegäste<br />
soll aufrechterhalten werden.<br />
Bewerberauswahl / Anforderungen an Bewerber (Finanzierung, Leistungsfähigkeit)<br />
Für das Interessenbekundungsverfahren werden neben den oben geforderten<br />
Referenzen und Anforderungen noch folgende weitere Unterlagen gefordert:<br />
- Nutzungskonzept M 1 : 200 (Gebäude und Freiflächen)<br />
- Skizzenhafte Darstellung Grundriss, Ansicht, Schnitte (soweit erforderlich)<br />
- Darstellung der immobilienwirtschaftlichen Tragfähigkeit der<br />
Nutzungskonzepte<br />
- Die Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen!<br />
Abgabetermin: Montag, 04.11.2013<br />
Es gilt der Eingangsstempel der <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong>.<br />
Die Unterlagen sind im verschlossenen Umschlag an die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong><br />
Liegenschaftsamt<br />
Postfach 1209<br />
D-83013 <strong>Rosenheim</strong><br />
zu senden. Links neben dem Adressenfeld bitten wir auf dem Briefumschlag folgende<br />
Information angeben:“ Bitte nicht öffnen, Unterlagen Interessenbekundungsverfahren<br />
Happinger See“<br />
Zur Vorbereitung der Sitzungsunterlagen wird seitens der Verwaltung eine Vorprüfung<br />
der Unterlagen durchgeführt und den zuständigen Ausschüssen bzw. dem<br />
<strong>Stadt</strong>rat zur Beratung / zur Abstimmung vorgelegt.<br />
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Exposé Seestraße Seite 10
Entscheidung durch den <strong>Stadt</strong>rat<br />
Eine Entscheidung über den Ausgang des Interessenbekundungsverfahrens obliegt<br />
dem <strong>Stadt</strong>rat. Die <strong>Stadt</strong> behält sich vor, zu jeder Zeit das Interessenbekundungsverfahren<br />
bzw. die Verkaufsverhandlungen zu beenden bzw. von den Interessenten<br />
Nachbesserungen ihrer Nutzungskonzepte zu verlangen. Kosten und Auslagen der<br />
Interessenten werden durch die <strong>Stadt</strong> nicht erstattet.<br />
Im Anschluss über die Entscheidung <strong>zum</strong> Interessenbekundungsverfahren ist vorgesehen,<br />
mit den vom <strong>Stadt</strong>rat positiv bewerteten Unterlagen in die Verkaufsverhandlungen<br />
zu treten.<br />
Über den Verkauf des Gebäudes entscheidet der <strong>Stadt</strong>rat. Mit einem Kaufvertragsabschluss<br />
ist frühestens Anfang 2014 zu rechnen.<br />
6. Kaufvertrag<br />
Die <strong>Stadt</strong> behält sich vor, sich gegen einen Weiterverkauf sowie der zeitnahen<br />
Durchführung des Bauvorhabens durch den Käufer durch Eintragung eines Vorkaufsrechts<br />
sowie eines Wiederkaufsrechts im Grundbuch abzusichern.<br />
Über den Verkauf der Grundstücke entscheidet der <strong>Stadt</strong>rat.<br />
7. Ansprechpartner bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong><br />
Liegenschaftsamt, Königstraße 24, 83022 <strong>Rosenheim</strong>:<br />
Frau Eder, Herr Waller Tel.: +490831/365-1257 oder -1251, Fax: +498031/365-2006<br />
E – Mail: liegenschaftsamt@rosenheim.de<br />
Wirtschaftsförderung, Königstraße 24, 83022 <strong>Rosenheim</strong>:<br />
Frau Riedner, Frau Huber, Tel.: +498031/365-1105, Fax: +498031/365-8891105<br />
E – Mail: wirtschaftsfoerderung@rosenheim.de<br />
<strong>Stadt</strong>entwässerung, Königstraße 24, 83022 <strong>Rosenheim</strong>:<br />
Herr Neudert, Tel.: +498031/365-1759<br />
E – Mail: stadtentwässerung@rosenheim.de<br />
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Exposé Seestraße Seite 11
Bauverwaltung / Beitragswesen, Königstraße 24, 83022 <strong>Rosenheim</strong>:<br />
Frau Tatzel, Herr Grandl, Tel.: +498031/365-1625 oder – 1631<br />
E – Mail: bauverwaltung@rosenheim.de<br />
Umwelt- und Grünflächenamt Königstraße 15, 83022 <strong>Rosenheim</strong>:<br />
Herr König, Tel.: +498031/365-1643<br />
E – Mail: umweltamt@rosenheim.de<br />
Bauordnungsamt (Fragen <strong>zum</strong> Baurecht), Königstraße 24, 83022 <strong>Rosenheim</strong>:<br />
Herr Rein, Tel.: +498031/365-1676<br />
E – Mail: bauordnungsamt@rosenheim.de<br />
Bitte geben Sie Ihr Angebot mit dem Bewerbungsbogen bis spätestens<br />
04. November 2013 ab.<br />
Keine Käufer- bzw. Maklerprovision.<br />
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Exposé Seestraße Seite 12
C<br />
Bewerbungsbogen<br />
Grundlegende Daten des Unternehmens<br />
Name des Bewerbers<br />
Straße, PLZ Ort, Land:<br />
Telefon, Telefax, E-Mail:<br />
Ansprechpartner:<br />
Gründungsjahr des Büros / Firma / Unternehmen:<br />
Eigenerklärungen<br />
Hiermit erklären wir, dass<br />
a) weder unser Unternehmen noch seine Mitarbeiter schwere Verfehlungen begangen<br />
haben, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen,<br />
b) wir unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge<br />
zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben,<br />
c) wir im vorliegenden Interessenbekundungsverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden<br />
Erklärungen in Bezug auf unsere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit<br />
abgegeben haben oder abgeben werden,<br />
d) wir bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet sind oder wir nicht zur Anmeldung<br />
bei einer Berufsgenossenschaft verpflichtet sind.<br />
e) gegen unser Unternehmen kein Insolvenzverfahren eröffnet, beantragt oder mangels<br />
Masse abgelehnt worden ist.<br />
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Exposé Seestraße Seite 13
Vom Bewerber geforderte Nachweise:<br />
1. Handelsregisterauszug (soweit der Bewerber im Handelsregister eingetragen ist),<br />
der bei Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf.<br />
2. Nachweis der Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft (soweit eine Pflicht zur<br />
Anmeldung besteht), der bei Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf.<br />
3. Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung.<br />
4. Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber auf die<br />
Fachkunde und Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft.<br />
5. Allgemeine Bankerklärungen<br />
6. Amtsgerichtsbescheinigung ist erst bei Angebotsabgabe vorzulegen<br />
7. Bei einer Bietergemeinschaft entsprechende Bietergemeinschaftserklärung und<br />
Benennung der verantwortlichen Person*<br />
* Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Gemeinschaft<br />
abzugeben.<br />
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Exposé Seestraße Seite 14
Bewerbungsbogen<br />
1. Interessiert an Gewerbegrundstück<br />
Flur Nummer 1093/1 Gemarkung Happing (Teilfläche)<br />
2. Angaben über das Unternehmen<br />
2.1. Name der Firma:<br />
_______________________________________________________<br />
2.2 Anschrift:<br />
_______________________________________________________<br />
2.3 Branche/Geschäftsgegenstand:<br />
_______________________________________________________<br />
2.4. Wirtschaftszweig:<br />
Hotellerie, Gastronomie<br />
sonstige Dienstleistungen (bitte angeben)<br />
_______________________________________________________<br />
2.5. Ansprechpartner im Unternehmen:<br />
Name:_______________________________Tel.Nr:_______________________<br />
2.6 Firmensitz (falls von 1.2 abweichend):<br />
_______________________________________________________<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
Exposé Seestraße Seite 15
3. Planung<br />
3.1 Es handelt sich um eine(n):<br />
Neugründung<br />
Verlagerung<br />
Zweigbetrieb<br />
3.2 Soll der Firmensitz an den neuen Standort verlegt werden?<br />
Ja Nein<br />
3.3 Voraussichtliche Zahl der Beschäftigten in der neuen<br />
Betriebsstätte: __________<br />
3.4. Benötigte Grundstücksfläche: __________m²<br />
3.5 Geplante Geschossfläche/Nutzfläche in m² : insgesamt __________<br />
für Gaststätte:<br />
für Hotel:<br />
für Büro ect.<br />
__________m²<br />
__________m²<br />
__________m²<br />
3.6 Benötigte Terrassenfläche __________ m²<br />
3.7 Benötigte Stellplatzflächen ___________ m² oder Anzahl____________<br />
(eine baurechtliche Bewertung bleibt hiervon unberührt)<br />
3.8 Umsatz des letzten Geschäftsjahres ____________€<br />
3.9 Voraussichtlicher geplanter Umsatz am neuen Gewerbestandort __________€<br />
3.10 Beschäftigtenzahl bisher insgesamt ___________<br />
3.11 Zu erwartende Emissionen durch das Unternehmen am neuen Standort:<br />
Lärm:<br />
Geruch:<br />
Luftverunreinigung:<br />
Sonstiges:_________________________________________________<br />
Ja<br />
Nein<br />
3.12 Wann soll mit dem Bauvorhaben begonnen werden _______________<br />
3.13 Bauverpflichtung:<br />
Ist es beabsichtigt den Bau in einem Bauabschnitt zu vollziehen<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
Exposé Seestraße Seite 16
ja,<br />
nein, in folgenden Zeitabständen<br />
4. Gründe der Verlagerung<br />
Falls es sich um eine Betriebsverlagerung oder um die Gründung eines Zweigbetriebes<br />
handelt, geben Sie bitte die Gründe dafür an, z.B. Nachbarschaftsprobleme am<br />
bisherigen Standort, Liefersituation, Kapazitätsprobleme, etc.<br />
Datum:__________ Unterschrift:_______________________________________<br />
Bitte „Bewerbungsbogen“ zurücksenden an die:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong><br />
Liegenschaftsamt<br />
Königstraße 24<br />
83022 <strong>Rosenheim</strong><br />
Tel. Nr.: +498031/365-1257, - 1251<br />
Fax. Nr.: +498031/365-2006<br />
E-mail: liegenschaftsamt@rosenheim.de<br />
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Exposé Seestraße Seite 17
Anlage : Bauvorbescheid <strong>zum</strong> Anbau von Gästezimmern<br />
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Exposé Seestraße Seite 18
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Exposé Seestraße Seite 19
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Exposé Seestraße Seite 20
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Exposé Seestraße Seite 21
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Exposé Seestraße Seite 22
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Exposé Seestraße Seite 23
Anlage : Verlängerung Bauvorbescheid :<br />
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Exposé Seestraße Seite 24
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Exposé Seestraße Seite 25
Anlage : Vorprüfung von Varianten für die Nutzung Happinger See mit möglichen<br />
Parkplätzen und Ausweitung der Liegeflächen<br />
Weitere Anlagen :<br />
Grundriss Dachgeschoss<br />
Grundriss 1. OG Teil 1 und Teil 2<br />
Grundriss EG und Kellergeschoss<br />
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Exposé Seestraße Seite 26
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Exposé Seestraße Seite 27
_____________________________________________________________________________________________________<br />
Exposé Seestraße Seite 28
_____________________________________________________________________________________________________<br />
Exposé Seestraße Seite 29
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Exposé Seestraße Seite 30
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Exposé Seestraße Seite 31