Auftrag Sondervertrag Erdgas fix 2012/13 - Stadtwerke Bebra GmbH
Auftrag Sondervertrag Erdgas fix 2012/13 - Stadtwerke Bebra GmbH
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Allgemeine Vertragsbedingungen<br />
Ergänzende Preis-‐ und Vertragsbedingungen <br />
Die genannten Preise gelten ab dem 01.01.<strong>2012</strong>. Die in diesem Vertrag genannten Angaben über Wärmemengen und Preise beziehen sich auf den Brennwert im Normzustand (H s,n). In den <br />
Nettopreisen ist die für steuerbegünstigtes <strong>Erdgas</strong> zu zahlende Mineralölsteuer (<strong>Erdgas</strong>steuer) in Höhe von 0,55 Cent/kWh (Stand 01.08.2006) enthalten. Die Abrechnung zu den <strong>Erdgas</strong> <br />
Fix Preisen setzt voraus, dass der Jahreserdgasverbrauch 100.000 kWh nicht übersteigt. <br />
Die genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der aktuell gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%).<br />
1. Abrechnung <br />
Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> wird den <strong>Erdgas</strong>verbrauch in der Regel einmal jähr-lich<br />
abrechnen. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> legt der Abrechnung die vom zu-ständigen<br />
Netzbetreiber, vom jeweiligen Messstellenbetreiber bzw. vom die Mes-sung<br />
durchführenden Dritten gelieferten Angaben zugrunde. Ändern sich die Erd-gaspreise<br />
im Abrechnungszeitraum, so werden mit der nächsten Jahresrechnung <br />
der <br />
Mess-‐/Grundpreis zeitanteilig, der Arbeitspreis auf Basis der bis zur Änderung ab-genommenen<br />
Menge abgerechnet. Die bis zum Stichtag abgenommene Menge <br />
wird unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Abnahmeschwankungen an <br />
Hand amtlicher Gradtagszahlen des Deutschen Wetterdienstes hochgerechnet. <br />
2. Lastschrifteinzugsverfahren <br />
2.1 Bei Widerruf oder Beschränkung einer zu erteilenden <br />
Lastschrifteinzugsermächtigung ist die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> nach Wahl <br />
berechtigt, <br />
a)die Preisregelung zwei Wochen nach Androhung in Textform zu kündigen und den <br />
<strong>Erdgas</strong>verbrauch zu den jeweils gültigen Preisen des Grundpreistarifes der Stadt<br />
werke <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> abzurechnen oder <br />
b)den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Monats in <br />
Textform zu kündigen <br />
2.2 Hat der Kunde für seine aus diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen eine <br />
Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, stellt er sicher, dass die für einen prob-lemlosen<br />
Lastschrifteinzug notwendige Deckung auf dem Konto vorhan-den<br />
ist. Andernfalls ist die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> berechtigt, für die Bearbei-tung<br />
jeder Rücklastschrift bzw. Ersatz der Rücklastschriftkosten und zur teilwei-sen<br />
Deckung des ihr durch die Bearbeitung entstehenden Mehraufwands <br />
Aufwendungsersatz in Höhe von 10,00 € pro Bearbeitung zu verlangen. Gleiches <br />
gilt für dann erforderliche Überweisungen entsprechend. Die Geltendmachung <br />
weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten. Der Kunde hat das Recht, <br />
einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die Vertragslaufzeit ändert sich nicht. <br />
3. Vertragslaufzeit, Kündigung <br />
3.1 Der Vertrag wird zu dem in der Vertragsbestätigung von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <br />
<strong>GmbH</strong> genannten Datum wirksam. Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit <br />
von 24 Monaten, gerechnet ab dem Ersten des Monats, in dem der Vertrag <br />
wirksam wird. Er verlängert sich danach jeweils stillschweigend um weitere 12 <br />
Monate, wenn er nicht drei Monate vor dem Ende seiner Laufzeit in Textform <br />
gekündigt wird.3.2 Wechselt der Kunde die Verbrauchsstelle während der <br />
Vertragslaufzeit <br />
(z.B. Umzug), ist er berechtigt, den Vertrag mit einer zweiwöchigen Frist auf das <br />
Ende eines Kalendermonats in Textform zu kündigen oder der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <br />
<strong>GmbH</strong> in gleicher Frist und Form mitzuteilen, dass er den Vertrag für seine neue <br />
Verbrauchsstelle fortsetzen möchte. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> wird unverzüg-lich<br />
prüfen, ob die Vertragsfortsetzung möglich ist und dem Kunden die Bestäti-gung<br />
oder Ablehnung in Textform mitteilen. <br />
3.3 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> wird Ihre für einen möglichen Lieferantenwechsel <br />
erforderlichen Mitwirkungshandlungen unentgeltlich und zügig unter Beachtung <br />
der vertraglich vereinbarten Fristen erbringen. <br />
4. Preisänderung, Sonderkündigung <br />
Für Änderungen des <strong>Erdgas</strong>preises gelten § 5 Abs. 2 und 3 GasGVV entsprechend, <br />
auf die in Ziffer 6 des <strong>Auftrag</strong>s Bezug genommen wird und die dem Kunden bei <br />
<strong>Auftrag</strong>serteilung vorgelegen hat. Dies bedeutet: Preisanpassungen werden nur <br />
im Rahmen des billigen Ermessens im Sinne von § 315 BGB durchgeführt, wobei <br />
die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> verpflichtet ist, in Ausübung des Ermessens sowohl <br />
bei Preiserhöhungen als auch bei Preissenkungen die gleichen sachlichen und zeit-lichen<br />
Maßstäbe anzuwenden. Die jeweilige Preisanpassung wird dem Kunden mit <br />
einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen im Voraus brieflich mitgeteilt, wobei <br />
Textform ausreicht, und dann zum jeweils angegebenen Monatsbeginn wirksam. <br />
Dem Kunden steht im Fall einer Preisanpassung das Recht zu, den Vertrag mit ei-ner<br />
Frist von einem Monat zum Ende jenes Monats in Textform zu kündigen, der <br />
dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angekündigten Preisanpas-‐sung voran-geht.<br />
Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> wird den Kunden im Fall einer Preisanpassung <br />
auf dieses Kündigungsrecht besonders in Textform hinweisen. Preisanpassungen <br />
werden nicht wirksam, sofern der Kunde bei einer fristgemäßen Kün-‐digung des <br />
Vertrags die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Ver-tragsschluss<br />
innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung gegenüber der <br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> nachweist. <br />
5. Vertragsänderung, Widerspruchsrecht <br />
5.1 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> ist nach Maßgabe der folgenden Regelungen berech-tigt,<br />
die Vertragsbedingungen zu ändern. Vertragsänderungen werden jeweils <br />
zum Monatsbeginn und nach vorheriger Mitteilung an den Kunden wirksam. Die <br />
Mitteilung erfolgt in Textform mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten <br />
Änderung der Vertragsbedingungen. Die Vertragsänderung gilt als durch den <br />
Kunden genehmigt, wenn der Kunde ihr nicht innerhalb von vier Wochen nach Er-halt<br />
der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird die <strong>Stadtwerke</strong> <br />
<strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> den Kunden besonders hinweisen. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> wird <br />
dem Vertrag geänderten Fassung zu Grunde legen. <br />
5.2 Ziffer 5.1 gilt nicht für die Änderung der <strong>Erdgas</strong>preise, der vereinbarten Leistungs-inhalte,<br />
der Vertragslaufzeit und der Kündigungsregelung. <br />
6. Haftung <br />
6.1 Für Schäden, die der Kunde durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten <br />
in der <strong>Erdgas</strong>versorgung erleidet, haftet die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> nicht, soweit <br />
es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des diesem Fall <br />
ein Anspruch gem. § 6 Abs. 3 S.1 GasGVV gegen den Netzbetreiber geltend <br />
gemacht werden kann. <br />
6.2 Im Übrigen haftet die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> nur für Schäden aus der schuldhaf-ten<br />
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden <br />
aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Die <strong>Stadtwerke</strong> <br />
<strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> haftet auch für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher <br />
Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach <br />
begrenzt auf die bei Vertragsbeginn vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. <br />
Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, die vertragswe-sentliche<br />
Rechtspositionen des Kunden sind ferner solche Vertragspflichten, <br />
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst <br />
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig <br />
vertraut und vertrauen darf. <br />
7. Rechtsnachfolge <br />
7.1 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können mit Zustimmung des anderen <br />
Vertragspartners auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung ist zu erteilen, es <br />
sei denn der Dritte bietet keine ausreichende Gewähr für die Erfüllung des <br />
Vertrags. <br />
7.2 Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, Unternehmen im Sinne des §§ 15 ff. <br />
Aktiengesetz ist. <br />
8. Weitere Bestimmungen <br />
8.1 Sollten vorhandene oder zukünftig ergänzte Bestimmungen dieses Vertrages ganz <br />
oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen <br />
Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner werden unwirksame <br />
Bestimmungen rückwirkend durch rechtlich zulässige Bestimmungen ersetzen, <br />
die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages bei verständiger Würdigung der <br />
Interessen beider Vertragspartner am nächsten kommen. Gleiches <br />
gilt für die Schließung von Regelungslücken entsprechend. <br />
8.2 Die im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis erhobenen Daten werden <br />
von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> automatisiert gespeichert, verarbeitet und im <br />
Rahmen verwendet und gegebenenfalls übermittelt. Die gesetzlichen <br />
Datenschutzbestimmungen werden beachtet. <br />
8.3 Soweit Abweichendes nicht vereinbart ist, gelten die <br />
„Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von <br />
Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdruck“ <br />
(Gasgrundversorgungsverordnung-‐GasGVV) vom 26. Oktober 2006 <br />
(BGBI.I 2006 S. 2396) in der jeweils gültigen Fassung und die „ergänzenden <br />
Bedingungen zur GasGVV“ der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong>. <br />
8.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Aufhebung, Änderung und Ergän-zung<br />
dieses Vertrages und dieser Bestimmung bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der <br />
Textform. <br />
Stand 01.11.2011<br />
0427/06/01/11/11-V