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Auftrag Sondervertrag Erdgas fix 2012/13 - Stadtwerke Bebra GmbH

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Allgemeine Vertragsbedingungen<br />

Ergänzende Preis-­‐ und Vertragsbedingungen <br />

Die genannten Preise gelten ab dem 01.01.<strong>2012</strong>. Die in diesem Vertrag genannten Angaben über Wärmemengen und Preise beziehen sich auf den Brennwert im Normzustand (H s,n). In den <br />

Nettopreisen ist die für steuerbegünstigtes <strong>Erdgas</strong> zu zahlende Mineralölsteuer (<strong>Erdgas</strong>steuer) in Höhe von 0,55 Cent/kWh (Stand 01.08.2006) enthalten. Die Abrechnung zu den <strong>Erdgas</strong> <br />

Fix Preisen setzt voraus, dass der Jahreserdgasverbrauch 100.000 kWh nicht übersteigt. <br />

Die genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der aktuell gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%).<br />

1. Abrechnung <br />

Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> wird den <strong>Erdgas</strong>verbrauch in der Regel einmal jähr-­lich<br />

abrechnen. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> legt der Abrechnung die vom zu-­ständigen<br />

Netzbetreiber, vom jeweiligen Messstellenbetreiber bzw. vom die Mes-­sung<br />

durchführenden Dritten gelieferten Angaben zugrunde. Ändern sich die Erd-­gaspreise<br />

im Abrechnungszeitraum, so werden mit der nächsten Jahresrechnung <br />

der <br />

Mess-­‐/Grundpreis zeitanteilig, der Arbeitspreis auf Basis der bis zur Änderung ab-­genommenen<br />

Menge abgerechnet. Die bis zum Stichtag abgenommene Menge <br />

wird unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Abnahmeschwankungen an <br />

Hand amtlicher Gradtagszahlen des Deutschen Wetterdienstes hochgerechnet. <br />

2. Lastschrifteinzugsverfahren <br />

2.1 Bei Widerruf oder Beschränkung einer zu erteilenden <br />

Lastschrifteinzugsermächtigung ist die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> nach Wahl <br />

berechtigt, <br />

a)die Preisregelung zwei Wochen nach Androhung in Textform zu kündigen und den <br />

<strong>Erdgas</strong>verbrauch zu den jeweils gültigen Preisen des Grundpreistarifes der Stadt<br />

werke <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> abzurechnen oder <br />

b)den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Monats in <br />

Textform zu kündigen <br />

2.2 Hat der Kunde für seine aus diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen eine <br />

Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, stellt er sicher, dass die für einen prob-­lemlosen<br />

Lastschrifteinzug notwendige Deckung auf dem Konto vorhan-­den<br />

ist. Andernfalls ist die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> berechtigt, für die Bearbei-­tung<br />

jeder Rücklastschrift bzw. Ersatz der Rücklastschriftkosten und zur teilwei-­sen<br />

Deckung des ihr durch die Bearbeitung entstehenden Mehraufwands <br />

Aufwendungsersatz in Höhe von 10,00 € pro Bearbeitung zu verlangen. Gleiches <br />

gilt für dann erforderliche Überweisungen entsprechend. Die Geltendmachung <br />

weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten. Der Kunde hat das Recht, <br />

einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die Vertragslaufzeit ändert sich nicht. <br />

3. Vertragslaufzeit, Kündigung <br />

3.1 Der Vertrag wird zu dem in der Vertragsbestätigung von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <br />

<strong>GmbH</strong> genannten Datum wirksam. Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit <br />

von 24 Monaten, gerechnet ab dem Ersten des Monats, in dem der Vertrag <br />

wirksam wird. Er verlängert sich danach jeweils stillschweigend um weitere 12 <br />

Monate, wenn er nicht drei Monate vor dem Ende seiner Laufzeit in Textform <br />

gekündigt wird.3.2 Wechselt der Kunde die Verbrauchsstelle während der <br />

Vertragslaufzeit <br />

(z.B. Umzug), ist er berechtigt, den Vertrag mit einer zweiwöchigen Frist auf das <br />

Ende eines Kalendermonats in Textform zu kündigen oder der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <br />

<strong>GmbH</strong> in gleicher Frist und Form mitzuteilen, dass er den Vertrag für seine neue <br />

Verbrauchsstelle fortsetzen möchte. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> wird unverzüg-­lich<br />

prüfen, ob die Vertragsfortsetzung möglich ist und dem Kunden die Bestäti-­gung<br />

oder Ablehnung in Textform mitteilen. <br />

3.3 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> wird Ihre für einen möglichen Lieferantenwechsel <br />

erforderlichen Mitwirkungshandlungen unentgeltlich und zügig unter Beachtung <br />

der vertraglich vereinbarten Fristen erbringen. <br />

4. Preisänderung, Sonderkündigung <br />

Für Änderungen des <strong>Erdgas</strong>preises gelten § 5 Abs. 2 und 3 GasGVV entsprechend, <br />

auf die in Ziffer 6 des <strong>Auftrag</strong>s Bezug genommen wird und die dem Kunden bei <br />

<strong>Auftrag</strong>serteilung vorgelegen hat. Dies bedeutet: Preisanpassungen werden nur <br />

im Rahmen des billigen Ermessens im Sinne von § 315 BGB durchgeführt, wobei <br />

die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> verpflichtet ist, in Ausübung des Ermessens sowohl <br />

bei Preiserhöhungen als auch bei Preissenkungen die gleichen sachlichen und zeit-­lichen<br />

Maßstäbe anzuwenden. Die jeweilige Preisanpassung wird dem Kunden mit <br />

einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen im Voraus brieflich mitgeteilt, wobei <br />

Textform ausreicht, und dann zum jeweils angegebenen Monatsbeginn wirksam. <br />

Dem Kunden steht im Fall einer Preisanpassung das Recht zu, den Vertrag mit ei-­ner<br />

Frist von einem Monat zum Ende jenes Monats in Textform zu kündigen, der <br />

dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angekündigten Preisanpas-­‐sung voran-­geht.<br />

Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> wird den Kunden im Fall einer Preisanpassung <br />

auf dieses Kündigungsrecht besonders in Textform hinweisen. Preisanpassungen <br />

werden nicht wirksam, sofern der Kunde bei einer fristgemäßen Kün-­‐digung des <br />

Vertrags die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Ver-­tragsschluss<br />

innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung gegenüber der <br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> nachweist. <br />

5. Vertragsänderung, Widerspruchsrecht <br />

5.1 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> ist nach Maßgabe der folgenden Regelungen berech-­tigt,<br />

die Vertragsbedingungen zu ändern. Vertragsänderungen werden jeweils <br />

zum Monatsbeginn und nach vorheriger Mitteilung an den Kunden wirksam. Die <br />

Mitteilung erfolgt in Textform mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten <br />

Änderung der Vertragsbedingungen. Die Vertragsänderung gilt als durch den <br />

Kunden genehmigt, wenn der Kunde ihr nicht innerhalb von vier Wochen nach Er-­halt<br />

der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird die <strong>Stadtwerke</strong> <br />

<strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> den Kunden besonders hinweisen. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> wird <br />

dem Vertrag geänderten Fassung zu Grunde legen. <br />

5.2 Ziffer 5.1 gilt nicht für die Änderung der <strong>Erdgas</strong>preise, der vereinbarten Leistungs-­inhalte,<br />

der Vertragslaufzeit und der Kündigungsregelung. <br />

6. Haftung <br />

6.1 Für Schäden, die der Kunde durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten <br />

in der <strong>Erdgas</strong>versorgung erleidet, haftet die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> nicht, soweit <br />

es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des diesem Fall <br />

ein Anspruch gem. § 6 Abs. 3 S.1 GasGVV gegen den Netzbetreiber geltend <br />

gemacht werden kann. <br />

6.2 Im Übrigen haftet die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> nur für Schäden aus der schuldhaf-­ten<br />

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden <br />

aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Die <strong>Stadtwerke</strong> <br />

<strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> haftet auch für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher <br />

Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach <br />

begrenzt auf die bei Vertragsbeginn vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. <br />

Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, die vertragswe-­sentliche<br />

Rechtspositionen des Kunden sind ferner solche Vertragspflichten, <br />

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst <br />

ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig <br />

vertraut und vertrauen darf. <br />

7. Rechtsnachfolge <br />

7.1 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können mit Zustimmung des anderen <br />

Vertragspartners auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung ist zu erteilen, es <br />

sei denn der Dritte bietet keine ausreichende Gewähr für die Erfüllung des <br />

Vertrags. <br />

7.2 Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, Unternehmen im Sinne des §§ 15 ff. <br />

Aktiengesetz ist. <br />

8. Weitere Bestimmungen <br />

8.1 Sollten vorhandene oder zukünftig ergänzte Bestimmungen dieses Vertrages ganz <br />

oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen <br />

Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner werden unwirksame <br />

Bestimmungen rückwirkend durch rechtlich zulässige Bestimmungen ersetzen, <br />

die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages bei verständiger Würdigung der <br />

Interessen beider Vertragspartner am nächsten kommen. Gleiches <br />

gilt für die Schließung von Regelungslücken entsprechend. <br />

8.2 Die im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis erhobenen Daten werden <br />

von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> automatisiert gespeichert, verarbeitet und im <br />

Rahmen verwendet und gegebenenfalls übermittelt. Die gesetzlichen <br />

Datenschutzbestimmungen werden beachtet. <br />

8.3 Soweit Abweichendes nicht vereinbart ist, gelten die <br />

„Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von <br />

Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdruck“ <br />

(Gasgrundversorgungsverordnung-­‐GasGVV) vom 26. Oktober 2006 <br />

(BGBI.I 2006 S. 2396) in der jeweils gültigen Fassung und die „ergänzenden <br />

Bedingungen zur GasGVV“ der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong>. <br />

8.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Aufhebung, Änderung und Ergän-­zung<br />

dieses Vertrages und dieser Bestimmung bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der <br />

Textform. <br />

Stand 01.11.2011<br />

0427/06/01/11/11-V

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