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Auftrag Sondervertrag Erdgas fix 2012/13 - Stadtwerke Bebra GmbH

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<strong>Sondervertrag</strong> <strong>Erdgas</strong> <strong>fix</strong> <strong>2012</strong>/<strong>13</strong><br />

-<strong>Auftrag</strong>-<br />

1) Kunde (Rechnungsanschrift) Bitte vollständig ausfüllen<br />

Frau Herr Firma<br />

Name, Vorname / Firmenname<br />

Geburtsdatum<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ<br />

Ort<br />

<strong>Erdgas</strong>zählernummer<br />

Kundennummer (falls schon Kunde bei der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong><br />

E-Mail*) Telefon Privat*) Telefon geschäftlich*)<br />

*) Angaben freiwillig<br />

2) Anschrift der Verbrauchstelle (nur falls abweichend von Ziffer 1)<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ<br />

3) Produkt und Preis<br />

Ort<br />

<strong>Sondervertrag</strong> <strong>Erdgas</strong>: Preis <strong>fix</strong> für 24 Monate<br />

10,25 € Grundpreis im Monat netto * + 5,17 Cent pro Kilowattstunde netto<br />

Preisstand: 01.01.<strong>2012</strong>. Die genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der aktuell gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%).<br />

Der <strong>Sondervertrag</strong> hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und setzt die Zahlung der <strong>Erdgas</strong>rechnung über das Lastschrifteinzugsverfahren voraus .<br />

Die Preise sind für 2 Jahre <strong>fix</strong>. Für die Jahreserdgasrechnung <strong>2012</strong> gilt ein Nachlass von 3 %.<br />

Vertragsbeginn: 01.01.<strong>2012</strong> Vertragsende: 31.12.20<strong>13</strong><br />

* Mess-/Grundpreis bis Zählergröße G6. Den Grundpreis für größere Zähler können Sie im Internet nachlesen oder unser Servicepersonal fragen.<br />

4) Lastschrifteinzugsverfahren Bereits vorhandene Bankverbindung<br />

Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs bitten wir Sie um Erteilung einer Einzugsermächtigung. Hiermit ermächtigte ich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong>, die fälligen Zahlungen<br />

für oben genannte Verbrauchsstelle von folgendem Konto abzubuchen:<br />

Name und Ort des Kreditinstituts<br />

Bankleitzahl<br />

Kontonummer<br />

Name des Kontoinhabers (falls von Ziffer 1 abweichend)<br />

Mit meiner folgenden Unterschrift erhält die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> widerruflich die Ermächtigung, Rechnungs- und Abschlagsbeträge vom o.g. Konto im Lastschriftverfahren<br />

abzubuchen. Abbuchungen gelten nach Ablauf von sechs Wochen als genehmigt, sofern ich nicht vorher schriftlich widerspreche. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit<br />

in Textform widerrufen werden.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Kontoinhabers<br />

5) Angaben zur derzeitigen <strong>Erdgas</strong>versorgung<br />

Um Ihren <strong>Auftrag</strong> schnell ausführen zu können, bitten wir Sie um folgende Daten oder um Zusendung Ihrer letzten <strong>Erdgas</strong>rechnung als Kopie oder Original. Die Unterlagen<br />

werden nicht zurückgeschickt.<br />

Bisheriger <strong>Erdgas</strong>lieferant<br />

bisherige Kundenummer<br />

<strong>Erdgas</strong>zählernummer Vorjahresverbrauch in kWh heutiger <strong>Erdgas</strong>zählerstand<br />

6a) <strong>Auftrag</strong>serteilung, Datenschutz und Bonitätsprüfung <br />

Hiermit beauftrage ich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> mit der Belieferung von <strong>Erdgas</strong> gemäß Ziffer 3. Die Belieferung soll zu den beiliegenden Vertragsbedingungen erfolgen. Ergänzend gelten die Bestimmungen der <br />

Gasgrundversorgungsverordnung (GASGVV) vom 26.10.2006 (Anlage) in der jeweils gültigen Fassung sowie die Ergänzenden Bedingungen vom 01.09.2008 (Anlage), soweit sie den Regelungen des Vertrages sowie den <br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen. Die Anlagen werden wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Ich bestätige mit meiner Unterschrift deren Erhalt. Der Vertrag kommt zu dem in der Vertragsbe-­stätigung<br />

der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> genannten Termin zustande. Ich bevollmächtige die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong>, den für die oben genannte <strong>Erdgas</strong>abnahmestelle derzeit bestehenden <strong>Erdgas</strong>liefervertrag zu kündigen <br />

und soweit erforderlich mit dem örtlichen Netzbetreiber einen Netznutzungsvertrag sowie einen Anschlussnutzungsvertrag abzuschließen. <br />

Ich bin damit einverstanden, dass sie <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> meine personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung sowie zur <br />

Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung ihrer Kunden und die bedarfsgerechte Produktgestaltung erhebt, verarbeitet und nutzt. Falls erforderlich, werden die Daten <br />

an die an der Abwicklung dieses Vertrages beteiligten Unternehmen (z.B. Durchleitung und Abrechnung) weitergegeben. Zur Bonitätsprüfung kann die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> meine personenbezogenen Daten an eine <br />

Wirtschaftsauskunft weitergeben und Auskünfte dort einholen. <br />

6b) Widerrufsbelehrung <br />

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragerklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-­‐Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rück-­sendung<br />

der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang <br />

der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 S. 1 BGB i. V. m. <br />

Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong>, Wiesenweg 1, 36179 <strong>Bebra</strong>; Fax: <br />

06622/9245-­‐5350; E-­‐Mail: vertrieb@stadtwerke-­‐bebra.de. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. <br />

Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen <br />

Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache <br />

zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaft und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, <br />

wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfertige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur <br />

Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. <br />

0427/06/01/11/11-V<br />

Datum , Unterschrift des Kunden für <strong>Auftrag</strong>serteilung, Erhalt der Widerrufsbelehrung und Zustimmung zur Datenversedung<br />

________________________________________________________________________________


Allgemeine Vertragsbedingungen<br />

Ergänzende Preis-­‐ und Vertragsbedingungen <br />

Die genannten Preise gelten ab dem 01.01.<strong>2012</strong>. Die in diesem Vertrag genannten Angaben über Wärmemengen und Preise beziehen sich auf den Brennwert im Normzustand (H s,n). In den <br />

Nettopreisen ist die für steuerbegünstigtes <strong>Erdgas</strong> zu zahlende Mineralölsteuer (<strong>Erdgas</strong>steuer) in Höhe von 0,55 Cent/kWh (Stand 01.08.2006) enthalten. Die Abrechnung zu den <strong>Erdgas</strong> <br />

Fix Preisen setzt voraus, dass der Jahreserdgasverbrauch 100.000 kWh nicht übersteigt. <br />

Die genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der aktuell gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%).<br />

1. Abrechnung <br />

Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> wird den <strong>Erdgas</strong>verbrauch in der Regel einmal jähr-­lich<br />

abrechnen. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> legt der Abrechnung die vom zu-­ständigen<br />

Netzbetreiber, vom jeweiligen Messstellenbetreiber bzw. vom die Mes-­sung<br />

durchführenden Dritten gelieferten Angaben zugrunde. Ändern sich die Erd-­gaspreise<br />

im Abrechnungszeitraum, so werden mit der nächsten Jahresrechnung <br />

der <br />

Mess-­‐/Grundpreis zeitanteilig, der Arbeitspreis auf Basis der bis zur Änderung ab-­genommenen<br />

Menge abgerechnet. Die bis zum Stichtag abgenommene Menge <br />

wird unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Abnahmeschwankungen an <br />

Hand amtlicher Gradtagszahlen des Deutschen Wetterdienstes hochgerechnet. <br />

2. Lastschrifteinzugsverfahren <br />

2.1 Bei Widerruf oder Beschränkung einer zu erteilenden <br />

Lastschrifteinzugsermächtigung ist die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> nach Wahl <br />

berechtigt, <br />

a)die Preisregelung zwei Wochen nach Androhung in Textform zu kündigen und den <br />

<strong>Erdgas</strong>verbrauch zu den jeweils gültigen Preisen des Grundpreistarifes der Stadt<br />

werke <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> abzurechnen oder <br />

b)den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Monats in <br />

Textform zu kündigen <br />

2.2 Hat der Kunde für seine aus diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen eine <br />

Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, stellt er sicher, dass die für einen prob-­lemlosen<br />

Lastschrifteinzug notwendige Deckung auf dem Konto vorhan-­den<br />

ist. Andernfalls ist die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> berechtigt, für die Bearbei-­tung<br />

jeder Rücklastschrift bzw. Ersatz der Rücklastschriftkosten und zur teilwei-­sen<br />

Deckung des ihr durch die Bearbeitung entstehenden Mehraufwands <br />

Aufwendungsersatz in Höhe von 10,00 € pro Bearbeitung zu verlangen. Gleiches <br />

gilt für dann erforderliche Überweisungen entsprechend. Die Geltendmachung <br />

weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten. Der Kunde hat das Recht, <br />

einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die Vertragslaufzeit ändert sich nicht. <br />

3. Vertragslaufzeit, Kündigung <br />

3.1 Der Vertrag wird zu dem in der Vertragsbestätigung von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <br />

<strong>GmbH</strong> genannten Datum wirksam. Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit <br />

von 24 Monaten, gerechnet ab dem Ersten des Monats, in dem der Vertrag <br />

wirksam wird. Er verlängert sich danach jeweils stillschweigend um weitere 12 <br />

Monate, wenn er nicht drei Monate vor dem Ende seiner Laufzeit in Textform <br />

gekündigt wird.3.2 Wechselt der Kunde die Verbrauchsstelle während der <br />

Vertragslaufzeit <br />

(z.B. Umzug), ist er berechtigt, den Vertrag mit einer zweiwöchigen Frist auf das <br />

Ende eines Kalendermonats in Textform zu kündigen oder der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <br />

<strong>GmbH</strong> in gleicher Frist und Form mitzuteilen, dass er den Vertrag für seine neue <br />

Verbrauchsstelle fortsetzen möchte. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> wird unverzüg-­lich<br />

prüfen, ob die Vertragsfortsetzung möglich ist und dem Kunden die Bestäti-­gung<br />

oder Ablehnung in Textform mitteilen. <br />

3.3 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> wird Ihre für einen möglichen Lieferantenwechsel <br />

erforderlichen Mitwirkungshandlungen unentgeltlich und zügig unter Beachtung <br />

der vertraglich vereinbarten Fristen erbringen. <br />

4. Preisänderung, Sonderkündigung <br />

Für Änderungen des <strong>Erdgas</strong>preises gelten § 5 Abs. 2 und 3 GasGVV entsprechend, <br />

auf die in Ziffer 6 des <strong>Auftrag</strong>s Bezug genommen wird und die dem Kunden bei <br />

<strong>Auftrag</strong>serteilung vorgelegen hat. Dies bedeutet: Preisanpassungen werden nur <br />

im Rahmen des billigen Ermessens im Sinne von § 315 BGB durchgeführt, wobei <br />

die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> verpflichtet ist, in Ausübung des Ermessens sowohl <br />

bei Preiserhöhungen als auch bei Preissenkungen die gleichen sachlichen und zeit-­lichen<br />

Maßstäbe anzuwenden. Die jeweilige Preisanpassung wird dem Kunden mit <br />

einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen im Voraus brieflich mitgeteilt, wobei <br />

Textform ausreicht, und dann zum jeweils angegebenen Monatsbeginn wirksam. <br />

Dem Kunden steht im Fall einer Preisanpassung das Recht zu, den Vertrag mit ei-­ner<br />

Frist von einem Monat zum Ende jenes Monats in Textform zu kündigen, der <br />

dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angekündigten Preisanpas-­‐sung voran-­geht.<br />

Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> wird den Kunden im Fall einer Preisanpassung <br />

auf dieses Kündigungsrecht besonders in Textform hinweisen. Preisanpassungen <br />

werden nicht wirksam, sofern der Kunde bei einer fristgemäßen Kün-­‐digung des <br />

Vertrags die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Ver-­tragsschluss<br />

innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung gegenüber der <br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> nachweist. <br />

5. Vertragsänderung, Widerspruchsrecht <br />

5.1 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> ist nach Maßgabe der folgenden Regelungen berech-­tigt,<br />

die Vertragsbedingungen zu ändern. Vertragsänderungen werden jeweils <br />

zum Monatsbeginn und nach vorheriger Mitteilung an den Kunden wirksam. Die <br />

Mitteilung erfolgt in Textform mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten <br />

Änderung der Vertragsbedingungen. Die Vertragsänderung gilt als durch den <br />

Kunden genehmigt, wenn der Kunde ihr nicht innerhalb von vier Wochen nach Er-­halt<br />

der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird die <strong>Stadtwerke</strong> <br />

<strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> den Kunden besonders hinweisen. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> wird <br />

dem Vertrag geänderten Fassung zu Grunde legen. <br />

5.2 Ziffer 5.1 gilt nicht für die Änderung der <strong>Erdgas</strong>preise, der vereinbarten Leistungs-­inhalte,<br />

der Vertragslaufzeit und der Kündigungsregelung. <br />

6. Haftung <br />

6.1 Für Schäden, die der Kunde durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten <br />

in der <strong>Erdgas</strong>versorgung erleidet, haftet die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> nicht, soweit <br />

es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des diesem Fall <br />

ein Anspruch gem. § 6 Abs. 3 S.1 GasGVV gegen den Netzbetreiber geltend <br />

gemacht werden kann. <br />

6.2 Im Übrigen haftet die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> nur für Schäden aus der schuldhaf-­ten<br />

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden <br />

aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Die <strong>Stadtwerke</strong> <br />

<strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> haftet auch für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher <br />

Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach <br />

begrenzt auf die bei Vertragsbeginn vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. <br />

Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, die vertragswe-­sentliche<br />

Rechtspositionen des Kunden sind ferner solche Vertragspflichten, <br />

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst <br />

ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig <br />

vertraut und vertrauen darf. <br />

7. Rechtsnachfolge <br />

7.1 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können mit Zustimmung des anderen <br />

Vertragspartners auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung ist zu erteilen, es <br />

sei denn der Dritte bietet keine ausreichende Gewähr für die Erfüllung des <br />

Vertrags. <br />

7.2 Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, Unternehmen im Sinne des §§ 15 ff. <br />

Aktiengesetz ist. <br />

8. Weitere Bestimmungen <br />

8.1 Sollten vorhandene oder zukünftig ergänzte Bestimmungen dieses Vertrages ganz <br />

oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen <br />

Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner werden unwirksame <br />

Bestimmungen rückwirkend durch rechtlich zulässige Bestimmungen ersetzen, <br />

die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages bei verständiger Würdigung der <br />

Interessen beider Vertragspartner am nächsten kommen. Gleiches <br />

gilt für die Schließung von Regelungslücken entsprechend. <br />

8.2 Die im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis erhobenen Daten werden <br />

von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> automatisiert gespeichert, verarbeitet und im <br />

Rahmen verwendet und gegebenenfalls übermittelt. Die gesetzlichen <br />

Datenschutzbestimmungen werden beachtet. <br />

8.3 Soweit Abweichendes nicht vereinbart ist, gelten die <br />

„Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von <br />

Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdruck“ <br />

(Gasgrundversorgungsverordnung-­‐GasGVV) vom 26. Oktober 2006 <br />

(BGBI.I 2006 S. 2396) in der jeweils gültigen Fassung und die „ergänzenden <br />

Bedingungen zur GasGVV“ der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong>. <br />

8.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Aufhebung, Änderung und Ergän-­zung<br />

dieses Vertrages und dieser Bestimmung bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der <br />

Textform. <br />

Stand 01.11.2011<br />

0427/06/01/11/11-V

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